ROY Asset Holding SE: BaFin setzt Geldbuße fest

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 27. Juni 2025 eine Geldbuße in Höhe von 250.000 Euro gegen die ROY Asset Holding SE festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Es hatte den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 nicht veröffentlicht.

Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.

Zum Hintergrund

Finanzberichte stellen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens dar. Diese Informationen sind für Anlegerinnen und Anleger wichtig, um eine fundierte Investitionsentscheidung treffen zu können.

Unternehmen wie die ROY Asset Holding SE, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, haben für die ersten sechs Monate eines jeden Geschäftsjahres einen Halbjahresfinanzbericht zu erstellen. Dieser Bericht muss spätestens drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums veröffentlicht und für alle zugänglich gemacht werden.

Wenn das Unternehmen den Halbjahresfinanzbericht nicht rechtzeitig oder gar nicht veröffentlicht, verstößt es gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 WpHG. Die BaFin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.

Ambitioniert und transparent: Zehn strategische Ziele für eine wirksame Finanzaufsicht

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Wer Ziele und Strategien hört, denkt schnell an Unternehmen oder Sport – ans Gewinnen, an Wettbewerb und an den ganz großen Moment. Doch auch für Behörden sind Ziele und Strategien entscheidend. Denn wo Ambition fehlt, bleibt oft nur Mittelmaß. Frei nach Lao Tse: „Wer kein Ziel hat, kann auch keines erreichen.“

Wir bei der BaFin wollen unseren gesetzlichen Auftrag wirksam, entschlossen und mit Weitblick erfüllen – für ein stabiles und faires Finanzsystem in Deutschland, dem die Menschen vertrauen können. Das ist unsere Vision, dafür arbeiten wir. Um dieses Zielbild zu erreichen, haben wir uns zehn strategische Ziele für die Jahre 2026 bis 2029 gesetzt. Diese Ziele bauen auf unseren bisherigen Mittelfristzielen auf, die wir überprüft und weiterentwickelt haben.

Unsere Prioritäten definieren, wie wir unsere Ressourcen in der BaFin verteilen

Manch einer mag einwenden: Eine Behörde wie die BaFin hat doch einen klaren gesetzlichen Auftrag. Reicht der nicht aus? Er bleibt für uns maßgebend. Uns geht es jedoch nicht nur darum, unser Mandat irgendwie umzusetzen – wir wollen es bestmöglich erfüllen.

Dafür müssen wir die richtigen Akzente in unserer Arbeit setzen. Mit einem Team von rund 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern können wir nicht jede Aktivität im Finanzmarkt beaufsichtigen. Auch mit 6.000 oder gar noch mehr würde uns das nicht gelingen. Wir müssen Prioritäten setzen.

Mit unseren strategischen Zielen setzen wir diese Prioritäten. Wir definieren damit auch risikoorientiert, auf welche Themen wir unsere Ressourcen in den kommenden Jahren verteilen wollen. Das ist eine entscheidende Voraussetzung, um unserem gesetzlichen Auftrag so wirksam wie möglich nachzukommen.

In einer Demokratie brauchen wir vertrauenswürdige und leistungsfähige Behörden. Das ist angesichts aktueller gesellschaftlicher Debatten über den Staat und sein Handeln wichtiger denn je. Deshalb arbeiten wir bei der BaFin daran, leistungsstark, nutzerfreundlich, transparent und auch schnell zu sein. Wir zeigen nach innen und außen: Die Arbeit der BaFin ist wirksam, sie macht einen Unterschied; und das nicht irgendwann, sondern so schnell wie möglich.

Neu: Ein eigenes Ziel für Komplexitätsabbau und Proportionalität

Wie sehen unsere Ziele aus? Sie sind gleichwertig – in ihrer Bedeutung wie in ihrem Ambitionslevel. Sie reflektieren unsere aufsichtlichen Prioritäten, aber auch Trends wie Klimakrise, Digitalisierung, demographischer Wandel und Zukunft der Arbeitswelt.

Neu ist zum Beispiel, dass wir die Themen Entbürokratisierung und Proportionalität als eigenes Ziel definiert haben. Wir setzen uns national und europäisch dafür ein, die Regulierung und Aufsicht weniger komplex zu gestalten, proportionaler und risikobasierter vorzugehen.

Wir übernehmen Verantwortung für unser Handeln

Ambition braucht Verantwortung. An unseren Zielen wollen wir unsere Arbeit daher auch messen lassen. Wir machen transparent, was unsere Ziele sind und wir definieren, wie eine erfolgreiche Zielerreichung für uns aussieht.

Mit unseren strategischen Zielen schaffen wir einen verbindlichen Rahmen, um uns weiterzuentwickeln – und unseren Anspruch an eine wirksame Aufsicht einzulösen: Wir setzen uns für ein stabiles, widerstandsfähiges und integres Finanzsystem ein. Dadurch tragen wir nachhaltig zu einem leistungsstarken und wettbewerbsfähigen Finanzsektor in Deutschland bei.

Baubewilligung für die BLS-Werkstätte und den Radweg

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Der Kanton Bern und die BLS haben auf dem Areal der neuen Werkstätte auch eine neue Linienführung für den geplanten Radweg gesucht. Diese Projektänderung wurde nun zeitgleich mit dem Werkstätten-Projekt genehmigt. Dabei wurden wichtige Anliegen aller Beteiligten aufgenommen und das Radwegprojekt so gestaltet, dass die beiden Projekte gleichzeitig realisiert werden können. Auf der politischen Ebene steht als Nächstes der Verpflichtungskredit für die Ausführung des Radwegprojektes an. Die Kosten belaufen sich gemäss aktueller Schätzung auf rund 7.8 Millionen Franken. Der Grosse Rat behandelt das Geschäft voraussichtlich in der Frühlingssession 2026. Wenn die Baugenehmigung nicht angefochten wird, ist der Start der Bauarbeiten für 2027 geplant.

Besserer Hochwasserschutz in vier Gemeinden

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission (BaK) hat für die Herbstsession 2025 zwei Hochwasserschutzgeschäfte vorberaten.

Die Siedlungsgebiete der Gemeinden Konolfingen, Herbligen, Oppligen und Kiesen sind nicht ausreichend vor Hochwasser geschützt. Das Hauptproblem sind die ungenügenden Abflusskapazitäten. Gezielte wasserbauliche Massnahmen sollen die Risiken auf ein tragbares Niveau reduzieren und die Hochwassersicherheit in den betroffenen Siedlungsgebieten verbessern. Nachdem das in den Jahren 2000-2003 erstellte Hochwasserschutzkonzept für den Chisebach im Jahr 2021 überarbeitet wurde, sind nun zwei Wasserbaupläne bereit für die Umsetzung. In Konolfingen sind Massnahmen an der Chise, am Gwärbkanal und am Frimettigebach vorgesehen. Dafür wird ein Verpflichtungskredit in der Höhe von 2,4 Millionen Franken beantragt. Für die Gemeinden Herbligen, Oppligen und Kiesen ist ein Kredit in der Höhe von 6,28 Millionen Franken vorgesehen. Die Gesamtkosten für die beide Projekte liegen damit bei insgesamt 8,68 Millionen Franken. Träger und Bauherr beider Vorhaben ist der Wasserbauverband Chisebach.

Aus Sicht der BaK sind die Kantonsbeiträge für die geplanten Massnahmen gut investiert, denn dem Hochwasserschutz kommt mit zunehmenden Starkwetterereignissen grössere Bedeutung zu. Die Projekte leisten zudem einen Beitrag zur ökologischen Aufwertung der Gewässer. Die BaK beantragt, den beiden Krediten für die Kantonsbeiträge zuzustimmen. 

pionex.com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Plattform

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die er­forderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichts­gesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Siegerinnen und Sieger des CinéCivic-Wettbewerbs 2024–2025: Rekordteilnahme mit 100 Werken

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Interkantonaler Aktionspreis: Klasse 1132, Sekundarschule Cycle d’Orientation Bois-Caran, Genf, für die Organisation einer schulinternen Abstimmung zur Frage, ob ein Praktikum während der Schulzeit durchgeführt werden soll. 

Interkantonaler Plakatpreis: «Activote», Klasse 1. Bachelor-Studienjahr in Graphic Design, Schule IPAC Design, Genf

Interkantonaler Filmpreis: «Silence, on décide» (Ruhe wegen Beschlussfassung), Klasse 16, 2. Bachelor-Studienjahr in künstlerischer Leitung, Schule Ecole CREA, Genf

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Kantonaler Plakatpreis Bern: «Geh wählen», Klasse IMD2022a, Schule für Gestaltung Bern und Biel

Kantonaler Filmpreis Bern: «Notre vote compte!» (Unsere Stimme zählt!), SET 2023-2024, Gymnasium Biel/Berner Jura

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Kantonaler Plakatpreis Genf: «Voter ou te faire oublier?» (Abstimmen oder in Vergessenheit geraten?), Klasse 4GE.OC21, Gymnasium Collège Sismondi

Kantonaler Filmpreis Genf: «L’armistice» (Waffenstillstand), Klasse 3 APC, Gymnasium Collège Voltaire

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Kantonaler Plakatpreis Waadt: «Ne ferme pas les yeux sur ton avenir» (Schliesse nicht die Augen vor deiner Zukunft), Klasse 11VP1, Sekundarschule Etablissement secondaire de Moudon-Lucens et environs

Kantonaler Filmpreis Waadt: «Le silence des urnes» (Das Schweigen der Urnen), Klasse 1M12, Gymnasiums Etoy

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Kantonaler Plakatpreis Wallis: «Voter c’est tweeter en vrai» (Abstimmen ist twittern in echt) ex-aequo mit «Pas juste un message» (Nicht nur eine Nachricht), Klasse 2sa1-2so1-2sa3b, Handels- und Fachmittelschule Siders

Kantonaler Filmpreis Wallis:«Balance ton vote» (Schmeiss deine Stimme), Klasse MEN 2A, Berufsschule Martigny, ex-aequo mit «Ta voix ton pouvoir» (Deine Stimme, deine Macht), CSSP – Sonderschule der Stadt Sitten

Die prämierten Werke sowie eine erweiterte Auswahl sind auf der Website www.cinecivic.ch zu sehen. Die Kantone setzen sich für deren Vertrieb bei verschiedenen Gelegenheiten ein, wie etwa bei Filmvorführungen, auf den sozialen Netzwerken und im Rahmen anderer Sensibilisierungskampagnen für das Zielpublikum.

heylenag.com: BaFin warnt vor angeblichen Festgeldangeboten

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor angeblichen Festgeldangeboten, die von einer Heylen AG angeboten werden. Zudem werden über die Website heylenag.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Dabei geben die Betreiber der Website vor, neben dem Geschäftssitz in Herentals, Belgien, auch in Düsseldorf und München ansässig zu sein. Dies entspricht nicht den Tatsachen.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin warnt vor unseriösen Festgeldangeboten.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

aroma-finanz.com und aroma-finanzag.com: BaFin warnt vor angeblichen Festgeldangeboten

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor angeblichen Festgeldangeboten, die von den E-Mail-Adressen info[at]aroma-finanz.com und info[at]aroma-finanzag.com angeboten werden. Zudem werden über die Website aroma-finanz.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Die Betreiber der Website werden, entgegen der gemachten Angaben, nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin warnt vor unseriösen Festgeldangeboten.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

stcwelt.com: BaFin warnt vor Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Der Betreiber der Website tritt (fast) ausschließlich unter der Bezeichnung „Stcwelt“ auf, ohne Nennung einer Rechtsform. An einer Stelle der Website nennt er sich hingegen „TradeHub“. Er gibt eine Adresse in Singapur an.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

ada-staking.com: BaFin warnt vor Jobangeboten

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Tätigkeit besteht im Kauf von Kryptowerten für Dritte über eigene Konten.

Privatpersonen, die Gelder entgegennehmen und für Dritte Kryptowerte erwerben, können sich wegen des Erbringens unerlaubter Kryptowerte-Dienstleistungen nach der Kryptomärkteverordnung MiCAR strafbar machen.

Außerdem können Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die persönlichen Daten der Arbeitssuchenden missbraucht werden.

Die BaFin hat bereits mehrfach davor gewarnt, solche oder ähnliche Angebote anzunehmen.

Den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden – Polizei oder Staatsanwaltschaft – über solche Sachverhalte zu informieren.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).