Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 27. Juni 2025 eine Geldbuße in Höhe von 250.000 Euro gegen die ROY Asset Holding SE festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Es hatte den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2024 nicht veröffentlicht.
Gegen den Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden.
Zum Hintergrund
Finanzberichte stellen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens dar. Diese Informationen sind für Anlegerinnen und Anleger wichtig, um eine fundierte Investitionsentscheidung treffen zu können.
Unternehmen wie die ROY Asset Holding SE, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, haben für die ersten sechs Monate eines jeden Geschäftsjahres einen Halbjahresfinanzbericht zu erstellen. Dieser Bericht muss spätestens drei Monate nach Ablauf des Berichtszeitraums veröffentlicht und für alle zugänglich gemacht werden.
Wenn das Unternehmen den Halbjahresfinanzbericht nicht rechtzeitig oder gar nicht veröffentlicht, verstößt es gegen § 115 Absatz 1 Satz 1 WpHG. Die BaFin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.