Siegerinnen und Sieger des CinéCivic-Wettbewerbs 2024–2025: Rekordteilnahme mit 100 Werken

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Interkantonaler Aktionspreis: Klasse 1132, Sekundarschule Cycle d’Orientation Bois-Caran, Genf, für die Organisation einer schulinternen Abstimmung zur Frage, ob ein Praktikum während der Schulzeit durchgeführt werden soll. 

Interkantonaler Plakatpreis: «Activote», Klasse 1. Bachelor-Studienjahr in Graphic Design, Schule IPAC Design, Genf

Interkantonaler Filmpreis: «Silence, on décide» (Ruhe wegen Beschlussfassung), Klasse 16, 2. Bachelor-Studienjahr in künstlerischer Leitung, Schule Ecole CREA, Genf

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Kantonaler Plakatpreis Bern: «Geh wählen», Klasse IMD2022a, Schule für Gestaltung Bern und Biel

Kantonaler Filmpreis Bern: «Notre vote compte!» (Unsere Stimme zählt!), SET 2023-2024, Gymnasium Biel/Berner Jura

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Kantonaler Plakatpreis Genf: «Voter ou te faire oublier?» (Abstimmen oder in Vergessenheit geraten?), Klasse 4GE.OC21, Gymnasium Collège Sismondi

Kantonaler Filmpreis Genf: «L’armistice» (Waffenstillstand), Klasse 3 APC, Gymnasium Collège Voltaire

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Kantonaler Plakatpreis Waadt: «Ne ferme pas les yeux sur ton avenir» (Schliesse nicht die Augen vor deiner Zukunft), Klasse 11VP1, Sekundarschule Etablissement secondaire de Moudon-Lucens et environs

Kantonaler Filmpreis Waadt: «Le silence des urnes» (Das Schweigen der Urnen), Klasse 1M12, Gymnasiums Etoy

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Kantonaler Plakatpreis Wallis: «Voter c’est tweeter en vrai» (Abstimmen ist twittern in echt) ex-aequo mit «Pas juste un message» (Nicht nur eine Nachricht), Klasse 2sa1-2so1-2sa3b, Handels- und Fachmittelschule Siders

Kantonaler Filmpreis Wallis:«Balance ton vote» (Schmeiss deine Stimme), Klasse MEN 2A, Berufsschule Martigny, ex-aequo mit «Ta voix ton pouvoir» (Deine Stimme, deine Macht), CSSP – Sonderschule der Stadt Sitten

Die prämierten Werke sowie eine erweiterte Auswahl sind auf der Website www.cinecivic.ch zu sehen. Die Kantone setzen sich für deren Vertrieb bei verschiedenen Gelegenheiten ein, wie etwa bei Filmvorführungen, auf den sozialen Netzwerken und im Rahmen anderer Sensibilisierungskampagnen für das Zielpublikum.

heylenag.com: BaFin warnt vor angeblichen Festgeldangeboten

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor angeblichen Festgeldangeboten, die von einer Heylen AG angeboten werden. Zudem werden über die Website heylenag.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Dabei geben die Betreiber der Website vor, neben dem Geschäftssitz in Herentals, Belgien, auch in Düsseldorf und München ansässig zu sein. Dies entspricht nicht den Tatsachen.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin warnt vor unseriösen Festgeldangeboten.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

aroma-finanz.com und aroma-finanzag.com: BaFin warnt vor angeblichen Festgeldangeboten

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor angeblichen Festgeldangeboten, die von den E-Mail-Adressen info[at]aroma-finanz.com und info[at]aroma-finanzag.com angeboten werden. Zudem werden über die Website aroma-finanz.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Die Betreiber der Website werden, entgegen der gemachten Angaben, nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin warnt vor unseriösen Festgeldangeboten.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

stcwelt.com: BaFin warnt vor Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Der Betreiber der Website tritt (fast) ausschließlich unter der Bezeichnung „Stcwelt“ auf, ohne Nennung einer Rechtsform. An einer Stelle der Website nennt er sich hingegen „TradeHub“. Er gibt eine Adresse in Singapur an.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

ada-staking.com: BaFin warnt vor Jobangeboten

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Tätigkeit besteht im Kauf von Kryptowerten für Dritte über eigene Konten.

Privatpersonen, die Gelder entgegennehmen und für Dritte Kryptowerte erwerben, können sich wegen des Erbringens unerlaubter Kryptowerte-Dienstleistungen nach der Kryptomärkteverordnung MiCAR strafbar machen.

Außerdem können Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die persönlichen Daten der Arbeitssuchenden missbraucht werden.

Die BaFin hat bereits mehrfach davor gewarnt, solche oder ähnliche Angebote anzunehmen.

Den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden – Polizei oder Staatsanwaltschaft – über solche Sachverhalte zu informieren.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).

WhatsApp-Gruppen: BaFin warnt vor Axionto

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Nach Informationen, die der Finanzaufsicht BaFin vorliegen, wendet sich Axionto in WhatsApp-Gruppen sowie bilateral über WhatsApp an Anlegerinnen und Anleger. Es wird die Anlage in bestimmte Finanzinstrumente empfohlen.

Die Empfehlungen in den WhatApp-Gruppen werden angeblich von Professor Lorenzo Riccardi ausgesprochen. Von der Existenz einer solchen Person ist der BaFin nichts bekannt. Auf der Website axionto.com lassen sich keine Hinweise auf die Rechtsform des Betreibers oder seinen Geschäftssitz finden, ein Impressum fehlt.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Ennetmoos NW: Tödlicher Verkehrsunfall auf der Kernserstrasse

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
6. Juli 2025
Am Sonntagmorgen ereignete sich im Ortsteil St. Jakob in Ennetmoos ein Selbstunfall mit einem Personenwagen. Der Fahrzeuglenker verstarb noch an der Unfallstelle.
Am Sonntag, 6. Juli 2025, kurz vor 08.00 Uhr, fuhr ein Personenwagenlenker in Ennetmoos auf der Kernserstrasse in Richtung Stans. Im Ortswiler St. Jakob verlor der Fahrzeuglenker aus bislang unbekannten Gründen die Herrschaft über das Fahrzeug, kam auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit einem Baum.
Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmassnahmen verstarb der der 49-jährige Lenker aus der Region noch an der Unfallstelle.
Der genaue Unfallhergang ist Gegenstand laufender Ermittlungen der Kantonspolizei Nidwalden in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Nidwalden.
Für die Bergungs- und Rettungsarbeiten musste die Kernserstrasse während rund drei Stunden einseitig gesperrt werden.
Im Einsatz standen der Rettungsdienst, ein Rettungshelikopter der Air-Glaciers, das Care Team Nidwalden/Engelberg, ein privates Abschleppunternehmen, die Staatsanwaltschaft Nidwalden sowie die Kantonspolizei Nidwalden.
 

cryptex-vip.com: BaFin warnt vor Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website cryptex-vip.com. Über die Website bieten die unbekannten Betreiber ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen an. Konkret bieten sie DeFi-Staking an. Unter Staking versteht man das Sichern von Kryptowährungen im Gegenzug für Belohnungen in Form von weiteren Krypto-Tokens.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis bzw. Zulassung der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis bzw. Zulassung zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Sparkasse Rhein Neckar Nord: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen an

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Eine im Jahr 2024 durchgeführte Sonderprüfung hatte ergeben, dass die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation bei der Sparkasse Rhein Neckar Nord in den geprüften Bereichen nicht gegeben war. Das Institut verstieß damit gegen die Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG). Die Sparkasse Rhein Neckar Nord muss zusätzliche Eigenmittel vorhalten, bis die organisatorischen Mängel beseitigt sind.

Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation

Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation soll gewährleisten, dass Kreditinstitute die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und tun, was betriebswirtschaftlich notwendig ist. Wie dies zu geschehen hat, regelt § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG). Ein wesentlicher Teil der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation ist ein angemessenes und wirksames Risikomanagement. Es soll die laufende Risikotragfähigkeit von Kreditinstituten sicherstellen.

Das heißt unter anderem: Kreditinstitute müssen im Rahmen ihres Risikomanagements über ein adäquates Risikocontrolling verfügen. Das bedeutet auch, dass die Institute ihre Risiken angemessen ermitteln und überwachen – und dass sie daraus die richtigen Schlüsse ziehen. Die BaFin sieht sich jeden Punkt dieses Risikomanagementprozesses an und kontrolliert, wie die Institute mit ihren Risikotreibern umgehen.

Kommt die BaFin zu dem Schluss, dass die Geschäftsorganisation eines Instituts Mängel aufweist, kann sie tätig werden. Grundlage hierfür ist § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG. Die BaFin kann zum Beispiel verlangen, dass das betroffene Institut die Mängel beseitigt. Sie kann auch anordnen, dass es zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen weitere Eigenmittel vorhält. Beides hat sie bei der Sparkasse Rhein Neckar Nord getan.

Der Bescheid der BaFin ist seit dem 9. Juni 2025 bestandskräftig.

Auch die Veröffentlichung solcher Maßnahmen erfolgt nach festen Regeln. Sie finden sich in § 60b Absatz 1 KWG.

Neubau Polizeizentrum Bern: Mit der Grundsteinlegung startet der Rohbau

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Regierungspräsident Christoph Neuhaus, Bau- und Verkehrsdirektor:

«Der Kanton baut digital und effizient. Eine zukunftsgerichtete Infrastruktur ist die Basis für starke Polizeiarbeit. Bereits während der Bauphase kombiniert das Polizeizentrum in Niederwangen moderne Technologie und funktionale Abläufe mit einer optimalen Erschliessung.»

Regierungsrat Philippe Müller, Sicherheitsdirektor:

«Das neue Polizeizentrum Bern wird ein Ort, der für die Sicherheit der Berner Bevölkerung einen bedeutenden Mehrwert schafft. Ermittlungen in Cyberkriminalität, Menschenhandel, Asylkriminalität werden immer komplexer. Das PZB ermöglicht, dass die Polizei noch effektiver zusammenarbeiten kann.»

Christian Brenzikofer, Kommandant Kantonspolizei Bern:

«Wir sind bereit für den nächsten Schritt: Das neue Polizeizentrum Niederwangen ermöglicht uns mehr Austausch im Alltag und eine moderne Infrastruktur. Das sind beste Voraussetzungen, damit wir uns weiterhin mit vollem Einsatz für die Sicherheit im Kanton Bern stark machen können.»