WhatsApp-Gruppen: BaFin warnt vor Axionto

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Nach Informationen, die der Finanzaufsicht BaFin vorliegen, wendet sich Axionto in WhatsApp-Gruppen sowie bilateral über WhatsApp an Anlegerinnen und Anleger. Es wird die Anlage in bestimmte Finanzinstrumente empfohlen.

Die Empfehlungen in den WhatApp-Gruppen werden angeblich von Professor Lorenzo Riccardi ausgesprochen. Von der Existenz einer solchen Person ist der BaFin nichts bekannt. Auf der Website axionto.com lassen sich keine Hinweise auf die Rechtsform des Betreibers oder seinen Geschäftssitz finden, ein Impressum fehlt.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Ennetmoos NW: Tödlicher Verkehrsunfall auf der Kernserstrasse

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
6. Juli 2025
Am Sonntagmorgen ereignete sich im Ortsteil St. Jakob in Ennetmoos ein Selbstunfall mit einem Personenwagen. Der Fahrzeuglenker verstarb noch an der Unfallstelle.
Am Sonntag, 6. Juli 2025, kurz vor 08.00 Uhr, fuhr ein Personenwagenlenker in Ennetmoos auf der Kernserstrasse in Richtung Stans. Im Ortswiler St. Jakob verlor der Fahrzeuglenker aus bislang unbekannten Gründen die Herrschaft über das Fahrzeug, kam auf die Gegenfahrbahn und kollidierte mit einem Baum.
Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmassnahmen verstarb der der 49-jährige Lenker aus der Region noch an der Unfallstelle.
Der genaue Unfallhergang ist Gegenstand laufender Ermittlungen der Kantonspolizei Nidwalden in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Nidwalden.
Für die Bergungs- und Rettungsarbeiten musste die Kernserstrasse während rund drei Stunden einseitig gesperrt werden.
Im Einsatz standen der Rettungsdienst, ein Rettungshelikopter der Air-Glaciers, das Care Team Nidwalden/Engelberg, ein privates Abschleppunternehmen, die Staatsanwaltschaft Nidwalden sowie die Kantonspolizei Nidwalden.
 

cryptex-vip.com: BaFin warnt vor Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website cryptex-vip.com. Über die Website bieten die unbekannten Betreiber ohne Zulassung Kryptowerte-Dienstleistungen an. Konkret bieten sie DeFi-Staking an. Unter Staking versteht man das Sichern von Kryptowährungen im Gegenzug für Belohnungen in Form von weiteren Krypto-Tokens.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis bzw. Zulassung der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis bzw. Zulassung zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Sparkasse Rhein Neckar Nord: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen an

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Eine im Jahr 2024 durchgeführte Sonderprüfung hatte ergeben, dass die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation bei der Sparkasse Rhein Neckar Nord in den geprüften Bereichen nicht gegeben war. Das Institut verstieß damit gegen die Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG). Die Sparkasse Rhein Neckar Nord muss zusätzliche Eigenmittel vorhalten, bis die organisatorischen Mängel beseitigt sind.

Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation

Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation soll gewährleisten, dass Kreditinstitute die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und tun, was betriebswirtschaftlich notwendig ist. Wie dies zu geschehen hat, regelt § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG). Ein wesentlicher Teil der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation ist ein angemessenes und wirksames Risikomanagement. Es soll die laufende Risikotragfähigkeit von Kreditinstituten sicherstellen.

Das heißt unter anderem: Kreditinstitute müssen im Rahmen ihres Risikomanagements über ein adäquates Risikocontrolling verfügen. Das bedeutet auch, dass die Institute ihre Risiken angemessen ermitteln und überwachen – und dass sie daraus die richtigen Schlüsse ziehen. Die BaFin sieht sich jeden Punkt dieses Risikomanagementprozesses an und kontrolliert, wie die Institute mit ihren Risikotreibern umgehen.

Kommt die BaFin zu dem Schluss, dass die Geschäftsorganisation eines Instituts Mängel aufweist, kann sie tätig werden. Grundlage hierfür ist § 25a Absatz 2 Satz 2 KWG. Die BaFin kann zum Beispiel verlangen, dass das betroffene Institut die Mängel beseitigt. Sie kann auch anordnen, dass es zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen weitere Eigenmittel vorhält. Beides hat sie bei der Sparkasse Rhein Neckar Nord getan.

Der Bescheid der BaFin ist seit dem 9. Juni 2025 bestandskräftig.

Auch die Veröffentlichung solcher Maßnahmen erfolgt nach festen Regeln. Sie finden sich in § 60b Absatz 1 KWG.

Neubau Polizeizentrum Bern: Mit der Grundsteinlegung startet der Rohbau

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Regierungspräsident Christoph Neuhaus, Bau- und Verkehrsdirektor:

«Der Kanton baut digital und effizient. Eine zukunftsgerichtete Infrastruktur ist die Basis für starke Polizeiarbeit. Bereits während der Bauphase kombiniert das Polizeizentrum in Niederwangen moderne Technologie und funktionale Abläufe mit einer optimalen Erschliessung.»

Regierungsrat Philippe Müller, Sicherheitsdirektor:

«Das neue Polizeizentrum Bern wird ein Ort, der für die Sicherheit der Berner Bevölkerung einen bedeutenden Mehrwert schafft. Ermittlungen in Cyberkriminalität, Menschenhandel, Asylkriminalität werden immer komplexer. Das PZB ermöglicht, dass die Polizei noch effektiver zusammenarbeiten kann.»

Christian Brenzikofer, Kommandant Kantonspolizei Bern:

«Wir sind bereit für den nächsten Schritt: Das neue Polizeizentrum Niederwangen ermöglicht uns mehr Austausch im Alltag und eine moderne Infrastruktur. Das sind beste Voraussetzungen, damit wir uns weiterhin mit vollem Einsatz für die Sicherheit im Kanton Bern stark machen können.»

Regierungsrat beantragt Kantonsreferendum gegen Individualbesteuerung

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
4. Juli 2025
Die Steuergerechtigkeits-Initiative oder der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates hätte erhebliche Folgen auf die Finanzen des Kantons und der Gemeinden. Gleichzeitig würde ein unverhältnismässiger Aufwand bei der Veranlagung verursacht – sowohl bei Steuerpflichtigen wie auch den Steuerbehörden. Der Regierungsrat beantragt daher, das Kantonsreferendum gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung zu ergreifen.

Die Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung» sieht vor, dass natürliche Personen unabhängig von ihrem Zivilstand besteuert werden. Damit soll die oft zitierte Heiratsstrafe abgeschafft werden. Der Bundesrat empfiehlt die Steuergerechtigkeits-Initiative zur Ablehnung und hat mit dem Bundesgesetz über die Individualbesteuerung einen indirekten Gegenvorschlag unterbreitet. Neben der zivilstandsunabhängigen Besteuerung soll das Bundesgesetz die Erwerbsanreize für Zweitverdienende erhöhen und einen Beitrag zur Gleichstellung von Frau und Mann leisten. Das Bundesgesetz wurde im Bundesparlament kürzlich mit einer knappen Mehrheit verabschiedet und untersteht dem fakultativen Referendum.
«Das aktuelle System der gemeinsamen Steuerveranlagung von Ehepaaren hat sich bewährt. Eine Individualbesteuerung wäre ein fundamentaler Systemwechsel in der Einkommensbesteuerung und würde zu neuen Ungleichheiten zwischen Einverdiener- und Zweiverdienerehepaaren führen», hält die Nidwaldner Finanzdirektorin Michèle Blöchliger entgegen. Neue Steuertarife müssten erarbeitet werden und der Zugang zu Sozialleistungen, die abhängig sind vom Haushaltseinkommen, wäre neu zu regeln. «Die finanziellen Konsequenzen für die Bürgerinnen und Bürger wären völlig offen», so Michèle Blöchliger.
Die Einführung der Individualbesteuerung wäre zudem mit erheblichem administrativem Aufwand und negativen finanziellen Folgen für den Kanton und die Gemeinden verbunden. «Getrennt eingereichte Steuererklärungen würden den Bearbeitungs- und Kontrollaufwand erhöhen und damit zu höheren Kosten führen», erklärt die Finanzdirektorin. Aus Sicht des Regierungsrates wäre es wesentlich einfacher, die steuerliche Heiratsstrafe im Rahmen der gemeinsamen Veranlagung von Ehegatten anzugehen und auch auf Bundesebene das Splittingverfahren einzuführen, das sich seit vielen Jahren auf kantonaler Ebene bewährt hat.
Der Nidwaldner Regierungsrat hatte sich wie 21 weitere Kantonsregierungen bereits 2023 in der Vernehmlassung gegen den Systemwechsel ausgesprochen – und zeigt sich nun gewillt, politisch dagegen vorzugehen. Er beantragt dem Landrat, das Kantonsreferendum gegen das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung zu ergreifen, was auch der Empfehlung der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren entspricht.
Das Kantonsreferendum ist eine besondere Form des fakultativen Referendums auf Bundesebene. Es erlaubt Kantonen, eine Volksabstimmung über ein vom Parlament beschlossenes Bundesgesetz zu verlangen. Hierfür müssen mindestens acht Kantone innert 100 Tagen nach der amtlichen Veröffentlichung des Gesetzes das Referendum ergreifen.

Warteliste für landwirtschaftliche Investitionskredite und Betriebshilfedarlehen

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Die bernische Stiftung für Agrarkredite (BAK) ergreift Massnahmen zur Sicherung der Liquidität. Aktuell besteht eine Differenz zwischen zugesicherten Krediten für Investitionen und den Rückzahlungen, die zur Finanzierung der Kredite nötig sind. In den Jahren 2022 bis 2024 waren die Beträge, die von der BAK ausbezahlt wurden, deutlich höher als die Rückzahlungen.

Um der Situation zu begegnen, hat die BAK bei einzelnen Massnahmen die Unterstützung reduziert. Zudem wird bei Bedarf eine Warteliste eingeführt, um die Auszahlungen mit den Rückzahlungen besser abzustimmen.

Für den Liquiditätsengpass gibt es verschiedene Gründe. Unter anderem hat der Bund das Angebot für Kredite erweitert. Beispielsweise um Massnahmen, die mit der Agrarpolitik zusammenhängen (Erhöhung der Ansätze für die Starthilfe und bei Ökonomiegebäuden, Unterstützung für Photovoltaikanlagen oder Stromspeicher etc.). Seit 2025 kann zudem für einen Landkauf eine Unterstützung in Form eines Investitionskredits beantragt werden.

Weiterer Rückgang der Arbeitslosigkeit im Juni

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Wie zu dieser Jahreszeit üblich, sank die Zahl der Arbeitslosen vor allem im Baugewerbe (‑99 Personen) und im Gastgewerbe (‑82 Personen). Der Rückgang der Arbeitslosen im Gastgewerbe war jedoch deutlich weniger stark als im langjährigen Durchschnitt. Die Branche Erziehung und Unterricht registrierte steigende Arbeitslosenzahlen (+46 Personen) – auch das ist typisch für die Sommermonate. In den übrigen Branchen blieb die Arbeitslosigkeit stabil oder war rückläufig.

Bereinigt um die saisonalen Einflüsse blieb die Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vormonat stabil. Die saisonbereinigte Arbeitslosenquote beträgt 2,1 Prozent (Details zur Saisonbereinigung siehe Hinweis).

In sieben von zehn Verwaltungskreisen ging die Arbeitslosigkeit zurück, in den übrigen Verwaltungskreisen blieb sie stabil oder nahm leicht zu. Die Spannweite der Arbeitslosenquote in den Verwaltungskreisen geht von 0,6 (Obersimmental-Saanen) bis 4,1 Prozent (Jura bernois und Biel/Bienne).

Verglichen mit dem Juni 2024 sind 1842 Personen mehr arbeitslos.

Im Juni 2025 wurden 65 Voranmeldungen zur Kurzarbeit genehmigt. Sie betrafen potenziell 1052 Beschäftigte (Mai 2025: 91 genehmigte Voranmeldungen, potenziell 1680 Beschäftigte).

Zusätzliche Informationen finden sich unter www.be.ch/wirtschaftsdaten

Hinweis

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat die Arbeitslosenquoten auf einer neuen Basis aktualisiert. Neu werden die Arbeitslosenzahlen nicht mehr ins Verhältnis zu den Erwerbspersonenzahlen der Jahre 2018 bis 2020 gesetzt, sondern zu jenen der Jahre 2021 bis 2023. Die aktualisierte Basis zur Berechnung der Arbeitslosenquoten gilt rückwirkend ab 1. Januar 2023. Die Zeitreihen sind entsprechend zurückgerechnet und angepasst worden.

Auf der neuen Basis beläuft sich die Arbeitslosenquote im Berichtsmonat Juni im Kanton Bern auf 1,93 Prozent anstelle von 1,96 Prozent.

Bei der Saisonbereinigung werden regelmässige jahreszeitliche Einflüsse aus der Monatsstatistik eliminiert, um die konjunkturbedingten Veränderungen der Arbeitslosenzahlen zu untersuchen. Die jahres-zeitlichen Schwankungen kommen beispielsweise durch die Witterung (Gast- und Baugewerbe) oder institutionelle Termine (Ausbildungsabschlüsse, Feiertage, Ferien) zu Stande.

WhatsApp-Gruppen: BaFin ermittelt gegen Quantum Compute Fonds

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Nach Informationen, die der Finanzaufsicht BaFin vorliegen, wendet sich die Quantum Compute Fonds in WhatsApp-Gruppen und Chats an deutsche Anlegerinnen und Anleger. Das vorgeblich amerikanische Unternehmen bietet ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Initiatoren solcher WhatsApp-Gruppen geben sich als amerikanisches Unternehmen, Quantum Compute Fonds, aus. Sie verleiten Anlegerinnen und Anleger zur Anmeldung bei den Apps FintechX und FNTCX über welche ein Handel mit Kryptowerten möglich sein soll. In den Gruppen wird ein „Quantum Compute System“ beworben, welches von dem amerikanischen Börsenanalysten Gil Blake entwickelt worden sein soll. Es handelt sich hier jedoch um einen Identitätsmissbrauch.

Den Initiatoren werden außerdem die Webseiten https://www.computefund.com und https://blakecompute.com als Betreiber zugerechnet. Zudem wird durch das Unternehmen eine Lizensierung durch die amerikanische Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) vorgetäuscht.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Baukredit für die neue Dreifachsporthalle am Kollegi liegt vor

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
4. Juli 2025
Das Siegerprojekt «Shavasana» für den Bau einer neuen Dreifachsporthalle an der Mittelschule Nidwalden ist umfassend weiterentwickelt und auf die Nutzerbedürfnisse hin verfeinert worden. Dabei wurden auch die Aspekte der Aussengestaltung und Nachhaltigkeit massgeblich berücksichtigt. Der Regierungsrat hat nun den Objektkredit von 26 Mio. Franken an den Landrat verabschiedet. Die Volksabstimmung ist für Juni 2026 geplant.

Die beiden Turnhallen des Kollegiums St. Fidelis in Stans haben baulich und energetisch das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Auch in Bezug auf Raumangebot und Ausstattung entsprechen sie nicht mehr den Anforderungen an einen modernen, vielseitigen Sportunterricht. «Diese Situation stellt die Mittelschule vor zunehmende Herausforderungen und erschwert den Sportlehrpersonen die Gestaltung eines zeitgemässen Unterrichts», sagt Bildungsdirektor Res Schmid. Es drängt sich ein Ersatz auf, wobei sich der Regierungsrat nach sorgfältiger Prüfung für eine Dreifachsporthalle am bestehenden Standort ausgesprochen hat. Auf Basis eines vom Landrat genehmigten Planungskredits wurde ein öffentlicher Projektwettbewerb durchgeführt. Das Projekt «Shavasana» der Roman Hutter Architektur GmbH in Zusammenarbeit mit der Fahrni Landschaftsarchitekten GmbH, Luzern, ging Ende 2023 als Sieger hervor. Seither wurde es weiterentwickelt: Die Bedürfnisse der Nutzergruppen wurden umfassend analysiert und sowohl im Innen- wie im Aussenbereich in die Planung integriert. Gleichzeitig flossen Aspekte der Nachhaltigkeit, Umgebungsgestaltung und der Baustellenerschliessung frühzeitig in die Projektierung ein.
Die neue Dreifachsporthalle soll eine facettenreiche Nutzung gewährleisten, die den Sportunterricht des Kollegis langfristig sicherstellt und eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung ermöglicht. Dies zeigt sich auch in der vorgesehenen Aussenraumgestaltung mit der Offenlegung und Revitalisierung des bislang eingedolten Stämpbachs, dessen Umgebung so für den Biologieunterricht genutzt werden kann. Neue Grünflächen und attraktive Anlagen werden die Aufenthaltsqualität substanziell verbessern. Auch Sportvereine profitieren von der neuen Halle, insbesondere im Winterhalbjahr, wo es heute an ausreichenden Trainingsmöglichkeiten im Kanton mangelt. Zudem können die Kapazitäten für Aus- und Weiterbildungen von J+S-Leitenden sowie für Angebote für die Lehrerschaft erhöht werden.
Die Dreifachsporthalle soll mit einer hohen Energieeffizienz im Minergie-P-Standard gebaut werden. Eine hochwertige Gebäudehülle mit optimaler Wärmedämmung, der gezielte Einsatz von Tageslicht und ein durchdachter Wärmeschutz senken den Energiebedarf deutlich. Ergänzt wird das Energiekonzept durch den Anschluss an den lokalen Fernwärmeverbund. Eine Photovoltaikanlage dient in Zukunft in erster Linie dazu, den eigenen Strombedarf abzudecken. Auch Materialwahl, Bauweise und Technik sind auf Langlebigkeit, Wartungsfreundlichkeit und tiefe Betriebskosten ausgelegt.
Abzüglich der bereits getätigten Planungsaufwände werden die Baukosten mit 26 Millionen Franken beziffert, weshalb der Regierungsrat dem Landrat einen entsprechenden Objektkredit beantragt. Von Beginn an wurde auf eine qualitätsvolle und nachhaltige, aber gleichzeitig kostenbewusste Umsetzung geachtet. So etwa durch eine systematische Kosten-Nutzen-Analyse bei der Hallenausstattung. «Wir haben sämtliche Elemente auf Einsparpotenziale geprüft und optimiert. Klar ist aber auch: Eine zeitgemässe Dreifachsporthalle mitsamt Umgebungsgestaltung bringt gewisse Kosten mit sich. Wir müssen uns bewusst sein, dass wir ein Vorhaben für mehrere Generationen und mit Mehrwert für Vereine und weitere Sportkreise realisieren.»
Die Volksabstimmung ist für Juni 2026 vorgesehen. Bei einem positiven Entscheid soll der Bau im Jahr 2027 starten, der Bezug der neuen Dreifachsporthalle ist auf Ende 2029 geplant. Die Arbeiten werden unter Berücksichtigung des laufenden Schulbetriebs und mit den entsprechenden Sicherheitsmassnahmen ausgeführt.