Identitätsdiebstahl: BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites festgeldratgeber(.)de und perfektsparen(.)de

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites festgeldratgeber(.)de und perfektsparen(.)de. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die Betreiber der Websites ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, insbesondere Festgeldanlagen, an. Sie erwecken den Anschein, mit lizensierten Banken zu kooperieren. Das ist nicht der Fall. Nach derzeitigen Erkenntnissen besteht kein Zusammenhang mit dem schweizerischen Unternehmen Alpha Star Consult GmbH, Zürich. Es dürfte sich um einen Identitätsdiebstahl handeln.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin warnt vor unseriösen Festgeldangeboten.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

DigitalBanking: BaFin warnt auch vor der Website digitalbanking(.)cc

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von DigitalBanking. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website digitalbanking(.)cc ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Die BaFin hat bereits am 12. September 2025 vor DigitalBanking und der Website digitalbanking(.)us gewarnt.

Wer in Deutschland Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Zulassung der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Zulassung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Website klarstruktur(.)de: BaFin warnt vor Jobangeboten und weist auf Identitätsmissbrauch hin

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt davor, Jobangebote z.B. als „Support (m/w/d) for trading systems – in the home office“ anzunehmen, die angeblich von der ME.VS Digital GmbH, Wismar, stammen oder über die Website „klarstruktur(.)de“ angeboten werden. Das Unternehmen hat die entsprechenden Stellenanzeigen nicht verfasst. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch zu Lasten der ME.VS Digital GmbH, Wismar.

Die angebotene Tätigkeit besteht darin, auf den eigenen Namen ein Zahlungskonto zu eröffnen und dieses für die Entgegennahme von Geldern sowie für den Erwerb von Kryptowerten und deren Weiterleitung an Dritte zur Verfügung zu stellen.

Die BaFin warnt: Privatpersonen, die Gelder entgegennehmen und an Dritte weiterleiten, können sich wegen des Betreibens unerlaubter Zahlungsdienste nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) strafbar machen. Außerdem könnten die Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die persönlichen Daten der Arbeitssuchenden missbraucht werden.

Die BaFin hat bereits mehrfach davor gewarnt, solche Angebote anzunehmen. Den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden – Polizei oder Staatsanwaltschaft – über solche Sachverhalte zu informieren.

Die Information der BaFin basiert auf § 8 Absatz 7 Satz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz, § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Ehemaliges Munitionslager Mitholz: Plangenehmigungsverfahren startet ab Mitte 2026

Source: Switzerland – Federal Council in German

MedienmitteilungVeröffentlicht am 30. Oktober 2025

Bern, 30.10.2025 — Derzeit laufen verschiedene Arbeiten im Talboden von Mitholz. Räumspezialisten des Kommando KAMIR haben erste Flächenräumungen durchgeführt. Für die Munitionsräumung sind Räumziele definiert, die auf Basis der geplanten Flächennutzung angewendet werden. Das Plangenehmigungsverfahren für die Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz ist ab Mitte 2026 geplant. Damit die Bauarbeiten zeitlich mit dem Vollausbau des Lötschberg-Basistunnels abgestimmt werden können, ist eine gestaffelte Durchführung vorgesehen.

Verhaltenskodex für Unterschriftensammlungen wird mehrheitlich begrüsst

Source: Switzerland – Federal Council in German

MedienmitteilungVeröffentlicht am 30. Oktober 2025

Bern, 30.10.2025 — Die Bundeskanzlei hat eine öffentliche Konsultation zum Entwurf des Verhaltenskodex für Unterschriftensammlungen durchgeführt. Die über 50 Konsultationsteilnehmenden stehen dem Vorhaben mehrheitlich positiv gegenüber. Ihre Rückmeldungen fliessen nun in die Erarbeitung des definitiven Kodex ein.

Bundesrat Rösti auf Arbeitsbesuch in Deutschland und Italien

Source: Switzerland – Federal Council in German

MedienmitteilungVeröffentlicht am 30. Oktober 2025

Bern, 30.10.2025 — Am 3. und 4. November 2025 trifft Bundesrat Albert Rösti in Berlin und Rom hochrangige Regierungsvertreter. In Berlin führt der UVEK-Vorsteher Gespräche mit dem Bundesminister für Verkehr, der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie sowie dem Bundesminister für Digitales und Staatsmodernisierung. Am Folgetag steht in Rom ein bilaterales Gespräch mit dem italienischen Minister für Infrastruktur und Verkehr auf dem Programm.

Rheinschifffahrt: Bund und Kanton flexibilisieren Verfahren

Source: Switzerland – Federal Council in German

MedienmitteilungVeröffentlicht am 30. Oktober 2025

Bern-Wabern, 30.10.2025 — Unternehmen aus dem In- und Ausland, welche Kreuzfahrten auf verschiedenen europäischen Flüssen anbieten, beschäftigen teilweise auch Personal aus Drittstaaten. Das SEM, der Kanton Basel-Stadt und die Schifffahrtsbranche haben diesbezüglich eine flexiblere Lösung gefunden. Damit wird zusätzliche Rechtssicherheit und Klarheit geschaffen und ein funktionierendes Verfahren für kurzfristige Erwerbstätigkeit im Einklang mit geltendem Recht sichergestellt.

Forschungsdirektoren der Rüstungsämter treffen sich zum DACH-Austausch in Zürich

Source: Switzerland – Federal Council in German

MedienmitteilungVeröffentlicht am 30. Oktober 2025

Bern, 30.10.2025 — Am 29. und 30. Oktober trafen sich die Forschungsdirektoren der Rüstungsämter aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bei armasuisse in Zürich. Im Mittelpunkt standen Forschungsprojekte, Innovation, Robotik, Drohnen und deren Abwehr. Gastgeber war armasuisse Wissenschaft und Technologie unter der Leitung von Thomas Rothacher.

Fürsorgerische Zwangsmassnahmen: Bundesrat Beat Jans eröffnet die Wanderausstellung

Source: Switzerland – Federal Council in German

MedienmitteilungVeröffentlicht am 30. Oktober 2025

Lausanne, 30.10.2025 — Am 30. Oktober 2025 hat Bundesrat Beat Jans im Musée Historique de Lausanne die Wanderausstellung «Versorgt, verdingt vergessen? Geschichte(n) von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen in der Schweiz» eröffnet. Die Ausstellung beleuchtet ein dunkles Kapitel der jüngeren Schweizer Geschichte und gibt Betroffenen eine Stimme. Bis 2028 tourt sie durch verschiedene Städte in der Schweiz.