Ostermundigen-Tram: Pfeiler für die Zukunft

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Mit dem Bau der Tramlinie nach Ostermundigen und dem Ausbau des SBB Bahnhofs Ostermundigen entsteht dort ein ÖV-Knoten mit äusserst kurzen und vom Wetter geschützten Verbindungswegen. Das entspricht der bundesrätlichen Strategie zur Förderung von Verkehrsdrehscheiben. Bis 2040 rechnet der Kanton in Ostermundigen mit 56 Prozent zusätzlichen Passagieren und 66 Prozent zusätzlichen Umsteigenden. Im Vergleich zu anderen Knoten ist diese Entwicklung überdurchschnittlich. Aufgrund des Wachstums wird sich der Modalsplit von der Strasse weg hin zum öffentlichen Verkehr verändern. Regierungspräsident und Verkehrsdirektor des Kantons Bern Christoph Neuhaus: «Diese Prognosen unterstreichen die Bedeutung der neuen Tramlinie. Auch wenn sich die Realisierung verzögert, das neue Tram wird ein unverzichtbarer Teil für die ÖV-Zukunft der Region Bern sein.»

Aufgrund der Komplexität des Projekts verlängert sich das Bewilligungsverfahren. Der Kanton erwartet die Baubewilligung des Bundesamts für Verkehr BAV bis Ende 2025. Obwohl im Projekt nach der öffentlichen Auflage zahlreiche Verbesserungen zugunsten des Langsamverkehrs und der Umwelt integriert wurden, rechnet der Kanton mit Beschwerden ans Bundesverwaltungsgericht.

Schutz der Unesco-Welterbefundstelle im Inkwilersee

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Ursprünglich war der Start der Schutzmassnahmen im Oktober 2023 vorgesehen. Aufgrund der Einsprachen von privater Seite hat sich der Beginn der Bauarbeiten verzögert: Beginn der Arbeiten auf der Insel und im Wasser ist nun im Oktober 2025. Mit Rücksicht auf die Brutzeiten der Vögel wird das Projekt im Winterhalbjahr ausgeführt. Bis Ende Februar 2026 müssen die Arbeiten auf der Insel spätestens abgeschlossen sein, weil Anfang März die Brutsaison beginnt.

Um den Boden zu schonen, muss vorgängig im Sommer 2025 an Land der Bauplatz eingerichtet werden. Dazu wurden Ende Juni auf dem Gebiet der Gemeinde Bolken SO in der Nähe des Sees fünf Tensiometer installiert, mit denen die Bodenfeuchtigkeit gemessen werden kann. Aktuell ist der Boden genügend abgetrocknet, so dass der Installationsplatz schon diese Woche eingerichtet werden kann. Diese Arbeiten werden voraussichtlich ein bis zwei Tage dauern.

Bundes- und Kantonsbeiträge 2025 für 28 zweisprachige Projekte im Kanton Bern

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Beitragsgesuche für das Jahr 2026 können bis spätestens am 30. September 2025 mittels Formular auf www.be.ch/zweisprachigkeit eingereicht und per E-Mail an die Staatskanzlei des Kantons Bern, Amt für Zweisprachigkeit, Gesetzgebung und Ressourcen (AZGR), gerichtet werden.

Ein neues Online-Formular steht öffentlichen, gemeinnützigen und privaten Akteuren zur Verfügung, um die Einreichung von Gesuchen zu vereinfachen.

Weitere Informationen sind auf der Website der Staatskanzlei des Kantons Bern zu finden unter: Zweisprachigkeit und Unterstützung für Projekte zur Förderung der Zweisprachigkeit (be.ch)

Kurzmitteilungen der Kantonsverwaltung

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Berufsfachschulen: Schriftliche Prüfungen beim Allgemeinbildenden Unterricht bleiben

Im Rahmen der Initiative Berufsbildung 2030 wird der Allgemeinbildende Unterricht (ABU 2030) an den Berufsfachschulen neugestaltet. Ab August 2026 werden die Lernenden im ersten Lehrjahr nach den neuen Vorgaben unterrichtet. Das Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat den Kantonen die Wahl zwischen zwei Varianten für die Schlussprüfung eröffnet: einer 150-minütigen schriftlichen oder einer 20-minütigen mündlichen Prüfung. Der Kanton Bern hat sich für die schriftliche Variante entschieden. Die Note im Allgemeinbildenden Unterricht setzt sich künftig zu je einem Drittel aus der Erfahrungsnote, der Schlussarbeit inklusive Präsentation sowie der schriftlichen Schlussprüfung zusammen. Nach diesem Schritt können die nächsten Projektphasen angegangen werden – darunter die Entwicklung der Schullehrpläne, die Qualitätsentwicklung sowie die Gestaltung der Schlussarbeit und des Qualifikationsverfahrens.

Hohe Feiertage sollen in Nidwalden weiterhin geachtet werden

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
30. Juni 2025
Der Regierungsrat ist gegen die Abschaffung des Veranstaltungsverbots an den fünf hohen Feiertagen in Nidwalden. Er begründet seine Haltung damit, dass die Einschränkungen gering sind und Veranstalter sich damit zu arrangieren wissen. Die christlich geprägten Werte sollen aufrechterhalten werden.

In Nidwalden gelten Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag, der Eidgenössische Bettag sowie der Weihnachtstag vom 25. Dezember als hohe Feiertage. An diesen Tagen sind Veranstaltungen nicht religiöser Art sowie organisierte sportliche Übungen und Wettkämpfe untersagt. Gemeinden können in Ausnahmefällen kulturelle Veranstaltungen erlauben, die dem Sinn des Feiertages entsprechen.
Landrätin Iren Odermatt Eggerschwiler, Dallenwil, und Mitunterzeichnende fordern den Regierungsrat in einer Motion auf, eine Gesetzesänderung zur Abschaffung des Veranstaltungsverbots an hohen Feiertagen auszuarbeiten. Sie begründen dies damit, dass die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger sowie die kulturelle Vielfalt eingeschränkt würden und dass Veranstaltern zu überlassen sei, wann sie ihre Events planen. Weiter verweisen sie darauf, dass in verschiedenen anderen Kantonen keine solchen Einschränkungen existieren.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, den Vorstoss abzulehnen. Er begründet seine Haltung damit, dass sich die geltenden Regelungen bewähren und Veranstalter sich stets mit diesen arrangieren konnten. Weiter erachtet der Regierungsrat es als wichtig, dass der Kanton Nidwalden zu seinen christlich geprägten Wurzeln und Werten steht. «Die hohen Feiertage sollen weiterhin geachtet werden. Die damit verbundenen Einschränkungen sind verhältnismässig und betreffen lediglich fünf Tage im Jahr», so Landesstatthalter Othmar Filliger.
→ Zur ausführlichen Antwort des Regierungsrates auf den Vorstoss

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt im Februar 2025

Source: Switzerland – Department of Foreign Affairs in English

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO publiziert seine neusten Erhebungen zur Arbeitsmarktsituation in der Schweiz. Die Zahl der Arbeitslosen verringerte sich im Februar 2025 gegenüber dem Vormonat um 327 (-0,2%) auf 135’446. Im Vergleich zum Vorjahresmonat erhöhte sich die Arbeitslosigkeit um 23’567 (+21,1%). Die Arbeitslosenquote sank im Februar 2025 gegenüber dem Vormonat um 0,1 Prozenpunkte auf 2,9%.

BaFin warnt vor Plattformreihe – „Verdienen Sie über €950 TÄGLICH“

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Präsentation auf den Websites beginnt immer mit folgendem Satz: „[Name der Website] Verdienen Sie über €950 TÄGLICH“. Die Websites verfügen über kein Impressum. Deren Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Bislang sind der BaFin in diesem Zusammenhang folgende Websites bekannt geworden:

http://alpbitrex.com
https://alpfundpro.info
https://auronexpro.org
http://belvontrex.de
https://berandvex.com
https://beranonex.com
https://berantrex.com
https://beranvex.com
https://beranvix.com
https://beravantax.com
https://beravantax.de
https://beravatex.de
https://beravendex.net
https://beraventax.de
https://beravestex.eu
https://beravetax.com
https://beravetex.de
https://berdshorm.com
https://bitnarisai.com
http://bitvarispro.com
https://coinarispro.com
https://coinestix.com
https://crevaltinex.com
https://deutrexgen.com
https://duoaegistrade.com
https://duoaegistrade.com
https://econolabinvest.de
https://felmantrox.com
https://ferixiumpro.com
https://ferixiumpro.de
https://ferixiumpro.info
https://ferixiumtrade.com
https://ferixiumtrade.info
https://finflarepro.com
http://finodexis.net
https://finorquix.com
https://finzaxor.com
https://flashsignal.digital
https://flickernest.live
https://geldekross.com
https://geldixfin.com
https://geldpilotai.com
https://geldwertix.com
https://geldzorex.net
https://germaxfin.com
https://germaxfin.net
http://gridsectorx.digital
https://immedintax.com
http://investioxpro.com
https://kapeltrix.com
https://kepeltrix.com
https://kerbostex.com
https://kopaltrix.com
https://kopeltrix.com
https://kraditex.com
https://kronvestiq.de
https://lordfaxpro.com
https://melvintarox.com
https://neuracore.digital
https://nexiovest.com
https://nivortrex.com
https://noritexpro.com
http://nuvexiofin.com
https://nuvexiofin.net
https://olonixis.com
https://pynqrixpro.com
https://reichmaxfin.com
https://reichzorb.com
https://rheinalux.org
https://rozaxfin.com
https://rozoxfin.com
https://taxeliox.com
https://taxeliox.de
https://tradeut.com
https://trader-onix.com
https://transformed.store
http://ultronexispro.com
https://ultronexispro.de
https://uniblazepro.com
http://veldantra.com
http://velmarexis.com
https://velminatex.com
https://velminatex.net
https://velmiquotex.com
https://velmitarex.com
https://velmontrex.com
https://velmotrex.com
https://velupantrex.com
http://viennixpro.com
http://wertoniax.com
https://zarondrex.com
https://zelmintrax.com
https://zemtravex.net
https://zentravex.com
https://zvirlabs.com

Es wird auf einen möglichen Zusammenhang zu weiteren Reihen von Websites hingewiesen, vor denen die BaFin gewarnt hat.

Wer in Deutschland Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

BaFin warnt vor Plattformreihe – „Verdienst von 500€ bis 1.500 € pro Tag“

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Präsentation auf den Websites beginnt immer mit folgendem Satz: „[Name der Website] Verdienst von 500€ bis 1.500 € pro Tag“. Die Websites verfügen über kein Impressum. Deren Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Bislang sind der BaFin in diesem Zusammenhang folgende Websites bekannt geworden:

https://beravantax.net
https://beravastax.net
https://beravatex.net
https://beravendex.org
https://beraventax.net
https://beraventex.net
https://beravestex.net
https://beravetax.net
https://beravetex.net
https://brundexor.net
https://bundestinvestbank.org
https://capitalfaxpro.com
https://dopperfolgpro.de
https://dopperfolgpro.com
https://duoaegispro.com
https://finaxonix.eu
https://finaxonix.com
https://finovexispro.com
https://grobenextapro.info
https://grobenextapro.com
https://growitxpro.com
https://invesxtrisapp.com
https://kapitalonixpro.com
https://kernfinix.com
https://kernfinix.de
https://luntvox.org
https://luntvox.com
https://luntvox.de
https://monivexis.net
https://monivexis.com
https://naxreich.de
https://nexioreich.vip
https://orbinalix.com
https://pumpixefin.com
https://solviontrust.com
https://terovexis.de
https://tradynixpro.com
https://zemtravex.com
https://zentravex.de

Es wird auf einen möglichen Zusammenhang zu weiteren Reihen von Websites hingewiesen, vor denen die BaFin gewarnt hat.

Wer in Deutschland Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

dbfinanz.com: BaFin warnt vor Website und weist auf Identitätsmissbrauch hin

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Webseite dbfinanz.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Festgeldanlagen und Finanzdienstleitungen an. Die Angebote stammen nicht von der als Kapitalverwaltungsgesellschaft registrierten AC Management GmbH, Berlin. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

lynxmarket.org: BaFin warnt vor Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Der Betreiber tritt auf der Website lediglich unter der Bezeichnung Lynxmarket auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Er macht keinerlei Angaben zu seinem Geschäftssitz.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.