Announcement of the basic rate of interest as of 1 July 2025: adjustment to 1.27%

Source: Deutsche BundesbankThe Deutsche Bundesbank calculates the basic rate of interest pursuant to Section 247(1) of the German Civil Code (Bürgerliches Gesetzbuch) and publishes its current level in the Federal Gazette (Bundesanzeiger) pursuant to Section 247(2) of the German Civil Code.
The basic rate of interest pursuant to the German Civil Code serves primarily as a basis for calculating default interest (Section 288(1) sentence 2 of the German Civil Code). It changes on 1 January and 1 July each year by the percentage points by which the reference rate has risen or fallen since the last change in the basic rate of interest. The reference rate is the interest rate for the most recent main refinancing operation of the European Central Bank prior to the first calendar day of the six-month period concerned.
The fixed interest rate for the most recent main refinancing operation of the European Central Bank on 25 June 2025 is 2.15 %. The fixed interest rate has therefore fallen by 1.00 percentage point since 1 January 2025, the relevant date for the last change in the basic rate of interest (the fixed interest rate for the last main refinancing operation in December 2024 stood at 3.15 %).
Beginning on 1 July 2025, this amounts to a basic rate of interest of 1.27 % pursuant to the German Civil Code (previously 2.27 %).
The new basic rate of interest will be announced in the Federal Gazette of 26 June 2025.

MIL OSI

eventus-ai.org: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichts-gesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

neobext.com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website neobext.com. Über die Website betreibt die angeblich in Berlin ansässige Neobext ohne Erlaubnis Bankgeschäfte. Konkret geht es um das Angebot von Darlehen, Krediten und Finanzierungen.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor den Websites zinswolf.com und zinswolf.net

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Websites zinswolf.com und zinswolf.net. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf diesen Websites ohne Erlaubnis Bankgeschäfte anbieten.

Die Betreiber bieten auf den Webseiten zinswolf.com und zinswolf.net ohne Erlaubnis Bankgeschäfte an und geben vor, ihr Angebot stamme von der Finanz Wolf GmbH. Diese Angaben treffen nicht zu. Es handelt sich um Identitätsmissbrauch. Die Finanz Wolf GmbH steht in keinem Zusammenhang mit den Webseiten zinswolf.com und zinswolf.net und den dort angebotenen Dienstleistungen.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

group-fos.com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Zeughaus soll weiterhin als Unterkunft für Schutzsuchende dienen

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
25. Juni 2025
Die Nutzung des Zeughauses Oberdorf als Unterkunft für Schutzsuchende aus der Ukraine soll aufgrund der anhaltenden Kriegssituation weitergeführt werden. Der Standort hat sich bewährt und es sind keine zusätzlichen Investitionen notwendig. Die Bewohnenden können dadurch im gewohnten Umfeld verbleiben.

Der Krieg in der Ukraine hält an. Viele Menschen sind nach Kriegsausbruch geflohen und haben auch in der Schweiz Schutz gefunden. Die Situation im Asyl- und Flüchtlingswesen ist weiterhin angespannt. Nebst anderen Unterkünften werden im Kanton Nidwalden seit Frühjahr 2023 vom Bund zugewiesene Schutzsuchende auch im Zeughaus in Oberdorf untergebracht. Das kantonseigene Gebäude war hierzu provisorisch umgebaut worden und beherbergt seither durchschnittlich 40 Menschen. Diese finden einfache Zimmer sowie zweckmässige Gemeinschaftsräume und Küchen vor. Die Nutzung ist ursprünglich auf drei Jahre befristet worden. Die maximale Kapazität wurde auf 80 Plätze ausgelegt. «Es war damals nicht absehbar, wie sich die Situation in der Ukraine entwickeln wird. Natürlich haben alle gehofft, dass der Krieg ein baldiges Ende findet. Fakt ist jedoch, dass die Lage immer noch sehr angespannt und unberechenbar ist für die betroffenen Menschen. Damit besteht weiterhin Bedarf an Unterkünften für Schutzsuchende. Es ist nicht nur unsere gesetzliche Aufgabe, sondern auch unsere moralische Pflicht, den Menschen so lange wie nötig Schutz zu bieten», erklärt Gesundheits- und Sozialdirektor Peter Truttmann.
Kritische Lage im Kriegsgebiet – Schutz weiterhin notwendig«Wir haben die Situation laufend und zusammen mit dem Gemeinderat Oberdorf analysiert und sind überzeugt, dass die Weiterführung der Unterkunft im Zeughaus sinnvoll ist. Der bewährte Standort bringt klare Vorteile – ohne zusätzlichen finanziellen Aufwand», so Regierungsrat Peter Truttmann weiter. Die bisherigen Erfahrungen in Oberdorf sind durchwegs positiv. Die Schutzsuchenden konnten sich gut integrieren, viele sorgen für sich selbst und sind inzwischen beruflich im unmittelbaren Umfeld tätig. «Das Zusammenleben funktioniert und die Integrationsbemühungen sind deutlich erkennbar. Mit einer Fortführung der Unterkunft schaffen wir Stabilität», betont Peter Truttmann.
Der Nidwaldner Regierungsrat wird daher ein Baugesuch für die Weiternutzung um drei Jahre als Asylunterkunft einreichen. Für die Bewilligung ist die Gemeinde Oberdorf zuständig, mit der seit Beginn ein enger Austausch stattfindet. Zusätzliche Investitionen, etwa für bauliche Massnahmen, sind aktuell nicht nötig. Gleichzeitig wird dadurch der angespannte Wohnungsmarkt in der Region nicht belastet. «Es ist unsere Pflicht, den in Not geratenen Menschen in dieser schwierigen Zeit ein sicheres Umfeld zu bieten, und gegenüber der Bevölkerung unsere Aufgaben und Pläne transparent zu machen», so Peter Truttmann.

Hergiswil NW: Zeugenaufruf – Sprayereien auf dem Schulareal

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
24. Juni 2025
Unbekannte Täterschaft verübte Sachbeschädigungen im Schulneubau Matt in Hergiswil. Die Polizei bittet um Hinweise.

In der Zeit vom 18. bis 23. Juni 2025 verschaffte sich eine unbekannte Täterschaft unbefugt Zutritt zum abgeschlossenen Neubau der Schulanlage Matt am Baumgartenweg 7 in Hergiswil. Das Gebäude befindet sich derzeit in der Endphase der Bauarbeiten und ist während der Nachtstunden sowie an Wochenenden verschlossen.
Im Inneren wurden mehrere Wände, Türen, Wandtafeln sowie Stoffsessel mit schwarzer Farbe besprayt. Die Höhe des durch diese Schmierereien verursachten Sachschadens ist derzeit noch nicht beziffert.
Die Politische Gemeinde Hergiswil hat Strafantrag gegen Unbekannt wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs eingereicht.
Die Kantonspolizei Nidwalden bittet Personen, die Angaben zur Tat oder zur Täterschaft machen können, sich bei der Einsatzzentrale unter der Telefonnummer 041 618 44 66 zu melden.

Stans NW: Top-Leistungen an der Veloprüfung 2025

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
24. Juni 2025
403 Schülerinnen und Schüler haben dieses Jahr im Kanton Nidwalden die Veloprüfung absolviert. 25 Kinder meisterten die gestellten Herausforderungen fehlerfrei. Sie wurden zu einem Nachtessen eingeladen und für ihre Leistung geehrt.

Die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen wurden im Vorfeld intensiv auf die Veloprüfung vorbereitet. Die Verkehrsinstruktorinnen der Kantonspolizei führten mit ihnen vier Theorielektionen durch, die vor und nach den Fasnachtsferien stattfanden. In diesen Lektionen wurde das korrekte Verhalten im Strassenverkehr als Velofahrerin oder Velofahrer vermittelt. Zusätzlich übten die jeweiligen Lehrpersonen mit den Kindern den praktischen Teil der Prüfung auf der vorgesehenen Strecke, um sie optimal auf die Anforderungen vorzubereiten.
Am 10. und 17. Mai 2025 fand die diesjährige Veloprüfung in Stans statt. Insgesamt nahmen 403 Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Nidwalden teil. 25 Kinder – elf Mädchen und vierzehn Knaben – meisterten sowohl die theoretische als auch die praktische Prüfung fehlerfrei.
Die 25 Schülerinnen und Schüler wurden zur Nullfehlerfeier vom 17. Juni 2025 in Stansstad eingeladen. Neben einem feinen Nachtessen, welches durch den Touring Club Schweiz (TCS) offeriert wurde, erhielten sie von der Kantonspolizei eine goldene Medaille und vom TCS einen Kinogutschein. Ihre hervorragende Leistung wurde dabei würdig gefeiert und anerkannt.
Die erfolgreichste Schulklasse kam aus der Gemeinde Stans, genauer gesagt aus dem Schulhaus Tellenmatt. Dort konnten vier Kinder aus derselben Klasse die Prüfung ohne einen einzigen Fehler abschliessen – ein Spitzenwert unter allen teilnehmenden Klassen.
Die Kantonspolizei bedankt sich herzlich bei den zahlreichen Helferinnen und Helfern, die jedes Jahr zur sicheren Durchführung der Veloprüfung beitragen. Ein besonderer Dank geht an den TCS, das Verkehrssicherheitszentrum (VSZ), den Veloclub Stans sowie Les Routiers Suisses. Letztere waren an der Veloprüfung mit einem Lastwagen vor Ort, um den Kindern anschaulich die Gefahren des toten Winkels aus Sicht des Fahrers zu demonstrieren – eine wertvolle und prägende Erfahrung für die jungen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer.

Lufthansa Group und ITA Airways harmonisieren ab 1. Juli 2025 Vorteile für Statuskunden

Source: Lufthansa Group

Die Lufthansa Group erreicht einen wichtigen Meilenstein bei der Harmonisierung von Statusvorteilen: Nachdem Senatoren sowie HON Circle Member bereits im März Zugang zu den ITA Airways Lounges erhalten hatten, können ab dem 1. Juli 2025 auch Frequent Traveller die ITA Airways Lounges nutzen und damit von einem noch umfassenderen Lounge-Netzwerk profitieren. Damit wächst das Lounge-Netzwerk insbesondere für Reisen nach und über Italien deutlich. Kunden der Lufthansa Group genießen ein noch nahtloseres Premiumerlebnis auf ihren Flugreisen mit den verschiedenen Airlines der Gruppe.

 

Dieter Vranckx, Chief Commercial Officer der Lufthansa Group, sagt:
„Die Harmonisierung der Statusvorteile unserer Frequent Traveller in der Lufthansa Group markiert einen bedeutenden Schritt für unsere treuesten Gäste. Sie unterstreicht unser Engagement für ein erstklassiges und nahtloses Reiseerlebnis. Durch die Erweiterung des Lounge-Zugangs und die Einführung zusätzlicher Privilegien für Statuskunden der Lufthansa Group bieten wir mehr Komfort und Flexibilität.“

Marcus Frank, Vice President Loyalty der Lufthansa Group, ergänzt:
„Die neuen Vorteile für unsere Gäste sind Teil unserer kontinuierlichen Bemühungen, unser Loyalitätsprogramm weiter zu verbessern und unseren Statuskunden einen Mehrwert zu bieten.“

Die neuen Vorteile im Überblick

Erweiterte Lounge-Zugänge: Alle Statuskunden können in den Lounges der Lufthansa Group Airlines und in den ITA Airways Lounges in Mailand, Rom und Catania entspannen. Dies erweitert ihr verfügbares Lounge-Netzwerk erheblich, insbesondere an den italienischen Flughäfen.

Weitere Statusvorteile: Zusätzliche Privilegien für Frequent Traveller, Senatoren und HON Circle Member werden auf ITA Airways Flügen angeboten, um ein noch nahtloseres Reiseerlebnis zu gewährleisten.

So profitieren alle Statusgäste der Lufthansa Group beim Flug mit ITA Airways von Priority Check-in, zusätzlichem Freigepäck und Wartelisten-Priorität.

Senatoren und HON Circle Member genießen zudem Priority Boarding, Fast Lane Zugänge, beschleunigte Gepäckabfertigung und kostenlose Sitzplatzreservierung.

 

Bereits umgesetzte Vorteile für Fluggäste

Seit der Aufnahme von ITA Airways als fünfte Netzwerk-Airline der Lufthansa Group wurde das Reiseerlebnis für Fluggäste der Gruppe bereits in mehrfacher Hinsicht verbessert. So können Miles & More Teilnehmende bereits seit Februar 2025 auf allen ITA Airways-Flügen Meilen sammeln und einlösen sowie Points, Qualifying Points und in der Business Class auch HON Circle Points sammeln.

Im März zog ITA Airways in das Terminal 1 in Frankfurt und das Terminal 2 in München, sodass alle Lufthansa Group Netzwerk-Carrier nun an sämtlichen Drehkreuzen der Lufthansa Group „unter einem Dach“ operieren. Seit dem Sommerflugplan 2025 profitieren Kunden zudem von einer Codeshare-Partnerschaft mit über 100 neuen Verbindungen innerhalb Europas. Die neuen Codeshare-Angebote für Langstreckenflüge von ITA Airways sind ab 1. Juli 2025 verfügbar. Mit dem geplanten Beitritt von ITA Airways in die Star Alliance Anfang 2026 wird ein weiterer wichtiger Meilenstein erreicht sein.

 

Temporäre Unterkunft im Viererfeld wird im Juli 2025 geschlossen

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Die Temporäre Unterkunft im Viererfeld (TUV) wurde in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Bern, dem Asylsozialdienst der Stadt Bern, dem Schulamt der Stadt Bern, der Heilsarmee als Betreiberin sowie der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern möglich gemacht.

Die Nutzung der Parzelle auf dem Viererfeld war von Anfang an zeitlich beschränkt und die Verlegung der Bewohnerinnen und Bewohner in andere Unterkünfte – vor allem in die Kollektivunterkunft im ehemaligen Spital Tiefenau – konnte frühzeitig und geregelt angegangen werden. Nun wird die TUV per Ende Juli 2025 geschlossen; der Betrieb wird bereits Ende Juni eingestellt. Der Kanton Bern hatte diese mobile Unterkunft in nur vier Monaten Bauzeit realisiert und die Gesundheits-, Sozial und Integrationsdirektion (GSI) konnte sehr flexibel auf die hohe Anzahl Geflüchteter reagieren. Insgesamt wurden in den vergangenen drei Jahren 2 348 Personen in dieser Kollektivunterkunft beherbergt, was zu 341’000 Übernachtungen führte. Die TUV-Schule wurde gesamthaft von 433 Schülerinnen und Schülern besucht.

Der Rückbau wird Anfang 2026 beendet sein.

Die GSI dankt der Bevölkerung, dem Quartier Viererfeld, den Zivildienstleistenden und allen Freiwilligen für ihr Wohlwollen und ihren Einsatz.