Es gibt noch deutlich Luft nach oben

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Erdatmosphäre erwärmt sich immer schneller. Daten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zeigen das eindeutig. Die zehn wärmsten Jahre seit 1881 sind in den vergangenen 25 Jahren aufgetreten. 2023 und 2024 erlebte Deutschland jeweils einen Allzeitrekord in der Jahresmitteltemperatur. Jahresmitteltemperaturen, die zwischen 1881 und 1990 extrem hoch waren, sind heute laut DWD normal. Und das heißt für uns: Es dürfte häufiger zu Naturkatastrophen kommen. Und ihre Schäden fallen potenziell größer aus. Kurzum: Die physischen Risiken des Klimawandels steigen.

Das hat auch wirtschaftliche Konsequenzen. Laut einer Studie der Bundesregierung dürften die zukünftigen Kosten des Klimawandels bis zum Jahr 2050, je nachdem wie intensiv die Erderwärmung fortschreitet, zwischen 280 und 900 Milliarden Euro liegen. Die physischen Risiken des Klimawandels dürften sich künftig also zunehmend in den Kreditportfolien der Banken oder den Schadenssummen der Versicherer niederschlagen.

Bestimmte Geschäftsmodelle im Fokus der Aufsicht

Die BaFin hat sich daher in den vergangenen Monaten intensiv mit den möglichen Auswirkungen dieser Risiken auf die Finanzbranche befasst. Bei einer Untersuchung hat die BaFin eine Reihe von weniger bedeutenden Kreditinstituten (Less Significant Institutions – LSIs) und Versicherern befragt, deren Geschäftsmodell besonders von Naturgefahren betroffen sein könnte. Hierfür wählte die Finanzaufsicht Unternehmen aus, die eine der folgenden drei Eigenschaften aufweisen.

  • Erstens: eine bestimmte geografische Konzentration – zum Beispiel eine Regionalbank in einer hochwassergefährdeten Region.
  • Zweitens eine hohe Abhängigkeit von einer reibungslos funktionierenden Lieferkette – zum Beispiel ein Industrieversicherer, dessen Kunden von niedrigen Pegelständen betroffen sein können, die Flüsse unbefahrbar machen.
  • Drittens: eine starke Konzentration auf bestimmte Produkt- bzw. Kundengruppen – zum Beispiel ein Kreditinstitut mit einem Fokus auf Land- und Forstwirtschaft.

Bei der Befragung handelte es sich um eine nicht repräsentative Stichprobe. Ziel der Untersuchung war es lediglich, einen ersten Eindruck davon zu erhalten, wie beaufsichtigte Unternehmen mit den physischen Risiken umgehen.

Unterschiedliche physische Risiken für Unternehmen relevant

Welche Erkenntnisse hat die BaFin gewonnen? Zunächst einmal das Positive: Die befragten Unternehmen setzen sich grundsätzlich mit Nachhaltigkeits- bzw. ESG-Risiken auseinander. Fast alle befragten Unternehmen gehen davon aus, dass Extremwetterereignisse in Zukunft häufiger vorkommen und intensiver ausfallen werden. Versicherer erachten Sturm, Überschwemmungen und Starkregen als besonders relevant für ihr Geschäftsmodell. Für Kreditinstitute stehen hingegen Flut, Überschwemmungen, Hitze und Sturm im Vordergrund (siehe Abbildung 1).

Abbildung 1: Relevante Extremwetterereignisse aus Perspektive der Unternehmen

© BaFin

Die Befragung zeigte zudem, dass die meisten Versicherer und alle befragten Kreditinstitute physische Risiken in ihrer Risikoinventur bzw. in ihrer Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigen. Nur 10 Prozent der befragten Kreditinstitute sehen jedoch einen materiellen, also relevanten Einfluss der physischen Risiken auf die für sie wesentlichen Risikoarten. Bei den Versicherern sieht es anders aus: Die Hälfte von ihnen erachtet die Auswirkungen auf die wesentlichen Risikoarten als materiell (siehe Abbildung 2).

Abbildung 2: Berücksichtigung in Risikoinventur und materieller Einfluss auf wesentliche Risikoarten

© BaFin

Diese Antworten werfen natürlich die Frage auf, warum Unternehmen physischen Risiken oftmals keinen materiellen Einfluss auf die wesentlichen Risikoarten zuschreiben, obwohl die Extremwetterereignisse zunehmen.

Viele Unternehmen sehen Datenverfügbarkeit als Herausforderung

Eine Möglichkeit: Die Unternehmen sind von den höheren physischen Risiken nicht signifikant betroffen. Ein anderer möglicher Grund ist die eingeschränkte Verfügbarkeit aussagekräftiger Daten zu physischen Risiken. Immerhin 70 Prozent der Banken und 60 Prozent der Versicherer gaben an, dass sie die Datenverfügbarkeit als problematisch betrachten.

Kreditinstitute merkten häufig an, dass ihnen die Standortdaten für eine adressspezifische Risikoanalyse fehlen. So verfügen sie in vielen Fällen nicht über die genauen Adressen aller relevanten Standorte eines Kunden. Zudem fehlen ihnen oftmals Informationen darüber, welche Naturgefahren an diesen Standorten besonders relevant sein könnten.

Versicherer wiederum äußerten, dass ihnen Modelle zu bestimmten Wetterereignissen wie Trockenperioden oder Waldbränden fehlen. Aber auch Datenbanken, beispielsweise zu Hochwasserschutzmaßnahmen in gefährdeten Regionen, werden ihrer Ansicht nach benötigt.

Unternehmen müssen sich fundiert mit physischen Risiken auseinandersetzen

Aus Perspektive der Finanzaufsicht sollten die beaufsichtigten Unternehmen verfügbare Daten zu ihren spezifischen physischen Risiken nutzen und bei Bedarf risikoorientiert erheben. Sie müssen zum Beispiel wissen, wo sich die Produktionsstätten, Anbaugebiete oder Wohnimmobilien ihrer Kunden befinden, die sie finanzieren oder versichern. Und sie müssen die an diesen Standorten relevanten physischen Risiken kennen. Liegen ihnen solche Daten nicht vor, können sie öffentlich zugängliche Quellen nutzen oder schätzen.

Versicherer befassen sich aufgrund ihres Geschäftsmodells bereits vielfach mit physischen Risiken. Trotz ihrer breiten Erfahrung mit diesem Thema sollten sie jedoch fortlaufend prüfen, ob ihre eigenen Modelle die aktuelle Geschwindigkeit des Klimawandels angemessen berücksichtigen. Historische Daten spiegeln die aktuelle Realität möglicherweise nicht mehr adäquat wider.

Darüber hinaus ist es wichtig, dass die beaufsichtigten Unternehmen die physischen Risiken des Klimawandels quantitativ messen und in alle Bereiche ihres Risikomanagements integrieren. Eine qualitative Beschreibung reicht meistens nicht mehr aus. Letzten Endes müssen die Unternehmen einschätzen können, welche Kosten ihnen durch ein spezifisches Risiko entstehen könnten.

Grundsätzlich sollten Unternehmen des Finanzsektors zudem auch Biodiversitätsrisiken in ihr Risikomanagement aufnehmen und die Bereiche Klima, Umwelt und Biodiversität gesamthaft betrachten, denn sie hängen eng zusammen.

Zu einem wirksamen Risikomanagement gehört es auch, sich an den Klimawandel anzupassen und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Beaufsichtigte Unternehmen sollten sich beispielsweise mit der Frage befassen, ob eine finanzierte oder versicherte Immobilie den am jeweiligen Standort relevantesten Naturgefahren widerstehen kann.

Schließlich dürfen sich die beaufsichtigten Unternehmen auch nicht darauf verlassen, dass der Staat nach Extremwetterereignissen einspringt.

Physische Risiken bleiben Schwerpunkt der Aufsichtsarbeit

Die BaFin wird den Umgang mit den physischen Risiken des Klimawandels in ihren Gesprächen mit den beaufsichtigten Unternehmen weiter thematisieren. Die Fragen hierzu werden künftig tiefer gehen als bisher. Denn die Finanzaufsicht erwartet, dass sich die beaufsichtigten Unternehmen gründlich mit ihren spezifischen physischen Risiken auseinandersetzen. Dass sie also insbesondere prüfen: Wie betreffen uns die physischen Risiken des Klimawandels? Und: Wirken sie sich materiell auf unsere Risiken aus?

Eine solche Prüfung kann natürlich ergeben, dass die physischen Risiken für ein Unternehmen nicht relevant sind. Nicht jedes beaufsichtigte Unternehmen ist in gleichem Maße betroffen. Wichtig ist jedoch, dass ein solches Ergebnis am Ende einer fundierten Auseinandersetzung mit diesem Thema steht.

Überblick: Weitere Erkenntnisse der BaFin-Untersuchung „physische Risiken“

Die Finanzaufsicht hatte ihre Untersuchung in die vier Module „Strategie“, „Organisation“, „Reporting und Daten“ sowie „Risikomanagement“ gegliedert. Die nachstehenden Punkte beschreiben weitere wesentliche Erkenntnisse.

Modul „Strategie“

  • Mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen gab an, dass sich der Markt, in dem das jeweilige Unternehmen tätig ist, in der Vergangenheit bereits aufgrund von klimabedingten Einflüssen verändert hat.
  • Die meisten Befragten erwarten Marktveränderungen für die Zukunft, etwa durch eine veränderte Nachfrage nach angebotenen Produkten.

Modul „Organisation“

  • Die meisten befragten Unternehmen haben eine Nachhaltigkeitsbeauftragte oder einen Nachhaltigkeitsbeauftragten oder ähnliche Strukturen implementiert. Diese sind selten mit Weisungs- oder Kontrollrechten ausgestattet.
  • Nur wenige Unternehmen berücksichtigen ESG-Risiken in ihrer Vergütungspolitik, keines berücksichtigt dabei die physischen Risiken explizit.

Modul „Reporting und Daten“

  • Bei etwa der Hälfte der befragten Unternehmen bestehen Schwierigkeiten bei der Aufbereitung von physischen Klimadaten und der anschließenden Integration der Daten in die bestehenden IT-Systeme (z. B. zur Risikomodellierung).
  • Die meisten der befragten Unternehmen stehen vor der Herausforderung, auf mehrere Informationsquellen zurückgreifen zu müssen, um einzelne Naturgefahren zu bewerten.

Modul „Risikomanagement”

  • Nur wenige der befragten Unternehmen nutzen Frühwarnindikatoren, um physische und transitorische Risiken zu identifizieren, bevor sie tatsächlich eintreten.
  • Verbände der Kreditwirtschaft stellen bereits Software-Tools zur Bewertung von ESG-Risiken (z. B. Ratings und Scores) oder zur Entwicklung einer ESG-Strategie zur Verfügung, die sie stetig weiterentwickeln.

ProCredit Holding AG: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen sowie Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation an

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Eine im Jahr 2024 durchgeführte Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Prozesse und die Methodik zur Ermittlung der Risikovorsorge gemäß IFRS 9 nicht den Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) entsprechen. Damit war die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation bei der ProCredit Holding AG nicht in allen geprüften Bereichen gegeben.

Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation

Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation soll gewährleisten, dass Finanzholding-Gruppen die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und tun, was betriebswirtschaftlich notwendig ist. Wie dies zu geschehen hat, regelt § 25a Absatz 1 KWG in Verbindung mit § 25a Abs. 3 KWG. Ein wesentlicher Teil der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation ist ein angemessenes und wirksames Risikomanagement.

Das heißt unter anderem: Finanzholding-Gruppen müssen im Rahmen ihres Risikomanagements über Prozesse und Methoden verfügen, die eine angemessene Risikovorsorge gewährleisten. Ebenfalls ist erforderlich, dass die Kreditprozesse, die der Bestimmung der Höhe der Risikovorsorge zugrunde liegen, angemessen ausgestaltet sind.

Kommt die BaFin zu dem Schluss, dass die Geschäftsorganisation einer Finanzholding-Gruppe Mängel aufweist, kann sie tätig werden. Sie kann zum Beispiel verlangen, dass die Finanzholding-Gruppe zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen weitere Eigenmittel vorhält sowie die festgestellten Mängel abstellt. Dies hat die BaFin gegenüber der ProCredit Holding AG am 13. Mai 2025 angeordnet. Grundlage für die erhöhte Eigenmittelanforderung ist § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nummer 2 KWG. Grundlage für die Anordnung zur Abarbeitung der Mängel ist § 25a Abs. 2 Satz 2 KWG.

Die Bescheide sind seit dem 13. Juni 2025 bestandskräftig.

Auch die Veröffentlichung von Maßnahmen erfolgt nach festen Regeln. Sie finden sich in § 60b Absatz 1 KWG.

fusionbtc-de.com: BaFin warnt vor Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Der Betreiber tritt auf der Website lediglich unter der Bezeichnung Fusionbtc auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Er erklärt, als Kryptowährungsbörse tätig zu sein und gibt eine Adresse in New York City, Vereinigte Staaten von Amerika, an.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Nidwalden: Schülerlotsen-Ausflug als Dank für den Einsatz während dem Schul-jahr 2024/2025

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
21. Juni 2025
Nach einem Jahr engagierten Einsatzes fand am Mittwoch, dem 11. Juni 2025, der alljährliche Schülerlotsen-Ausflug statt. Nach einem gemeinsamen Mittagessen erhielten die Jugendlichen eine Einführung in die Grundlagen des Bowlingsports.
Bei den Fussgängerstreifen direkt neben den Schulhäusern in den Gemeinden Stans, Buochs, Ennetbürgen und Ennetmoos übernahmen im Schuljahr 2024/2025 insgesamt 61 Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen ehrenamtlich die verantwortungsvolle Aufgabe als Schülerlotsinnen und Schülerlotsen.
Als Dankeschön organisierte die Kantonspolizei Nidwalden einen Schülerlotsen-Ausflug, der vom Touring Club Schweiz (TCS) unterstützt wurde.
Die Jugendlichen, die im Laufe des Schuljahres mit grossem Engagement zur Verkehrssicherheit im Bereich der Schulwege beitrugen, wurden am Vormittag mit einem Car in ihren jeweiligen Gemeinden abgeholt. Bereits während der fröhlichen und gesprächsreichen Fahrt war die Vorfreude auf den gemeinsamen halben Tag deutlich spürbar.
Nach einem gemeinsamen Pizzaessen machten sich alle gestärkt und gut gelaunt zu Fuss auf den Weg ins Bowling-Universum in Kriens LU. Dort erhielten die Teilnehmenden eine Einführung in die Grundlagen des Bowlingsports. Neben den Spielregeln wurden auch die richtige Technik sowie das Verhalten auf der Bahn vermittelt. Ausgestattet mit Bowlingschuhen durften die Jugendlichen anschliessend ihr Können unter Beweis stellen. Mit viel Einsatz, Freude und einem gesunden Ehrgeiz rollte die Kugel über die Bahn.
Die Kantonspolizei Nidwalden bedankt sich herzlich bei allen Schülerlotsinnen und Schülerlotsen für ihren wertvollen Einsatz zur Verkehrssicherheit im Schuljahr 2024/2025.

WhatsApp-Gruppen: BaFin ermittelt gegen Zraox

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Nach Informationen, die der Finanzaufsicht BaFin vorliegen, wendet sich Zraox in WhatsApp-Gruppen und Chats an deutsche Anlegerinnen und Anleger. Das Unternehmen mit vorgeblichem Sitz in den USA tritt auch als Zraox Blockchain Trading Limited auf. Zraox bietet ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Initiatoren solcher WhatsApp-Gruppen und Chats verleiten Anlegerinnen und Anleger zur Anmeldung auf den Webseiten zraox.com bzw. zraox.org. Zraox betreibt darüber hinaus weitere Webseiten mit einer individuellen Domain zraox-de[fünfstellige Zahl].com. Auf den Plattformen soll der Handel mit Kryptowerten möglich sein.

Wer in Deutschland Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

TRIAS Versicherung Aktiengesellschaft

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die BaFin hat durch Verfügung vom 18.06.2025 der TRIAS Versicherung Aktiengesellschaft im Erstversicherungsgeschäft die Erlaubnis zum Betrieb der folgenden weiteren Versicherungssparten (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG) erteilt:

8. Feuer- und Elementarschäden

Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Nummern 3 bis 7 fallen), die verursacht werden durch:

a) Feuer
b) Explosion
c) Sturm
d) andere Elementarschäden außer Sturm
f) Bodensenkungen und Erdrutsch

und

9. Hagel- Frost- und sonstige Sachschäden

Sämtliche Sachschäden (soweit sie nicht unter die Nummern 3 bis 7 fallen), die außer durch Hagel oder Frost durch Ursachen aller Art (wie beispielsweise Diebstahl) hervorgerufen werden, soweit diese Ursachen nicht von Nummer 8 erfasst sind

und

13. Allgemeine Haftpflicht

Alle sonstigen Haftpflichtfälle, die nicht unter die Nummern 10 bis 12 fallen

sowie

16. Verschiedene finanzielle Verluste

j) nichtkommerzielle Geldverluste

Die Erlaubnis gilt für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen) und erstreckt sich auf den Betrieb der Erstversicherung

Versicherungsunternehmen:
TRIAS Versicherung Aktiengesellschaft (5567)
Maximiliansplatz 5
80333 München

Agglomerationsprogramme stärken den Fuss- und Veloverkehr und fördern Elektrobusse

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Agglomeration Bern

Insgesamt 77 A-Massnahmen mit Kosten von 297 Mio. Franken.

Wichtige Massnahmen:

Ausbau Velostationen Bahnhof Bern, Elektrifizierung Ortsbuslinien Agglomeration Bern, Veloverbindung Riedmoosstrasse – Moosweg Bern und Köniz, Teil 3 Entlastungsstrasse Nord Münsingen

Agglomeration Biel/Lyss

Insgesamt 39 A-Massnahmen mit Kosten von 186 Mio. Franken.

Wichtige Massnahmen: Biel Neugestaltung Bahnhofplatz, Neue SBB-Unterführung Brüggstrasse Biel, Elektrifizierung Ortsbuslinien Agglomeration Biel/Lyss sowie Depot der Verkehrsbetriebe Biel in Biel, Neugestaltung Bahnhofplatz Lyss

Agglomeration Burgdorf

Insgesamt 8 A-Massnahmen mit Kosten von 115 Mio. Franken.

Wichtige Massnahmen: Umfahrung Hasle der Verkehrssanierung Burgdorf-Oberburg-Hasle inklusive Radweg Oberburg-Hasle, Elektrifizierung Ortsbuslinien Agglomeration Burgdorf

Agglomeration Interlaken

Insgesamt 7 A-Massnahmen mit Kosten von 47 Mio. Franken.

Wichtige Massnahme: Neubau Radweg Leissigen – Därligen – Interlaken West

Agglomeration Langenthal

Insgesamt 15 A-Massnahmen mit Kosten von 29 Mio. Franken.

Wichtige Massnahmen: Diverse Fuss- und Veloverkehrsmassnahmen, Elektrifizierung Ortsbuslinien Agglomeration Langenthal

Agglomeration Thun

Insgesamt 40 A-Massnahmen mit Kosten von 102 Mio. Franken.

Wichtige Massnahmen: Betriebs- und Gestaltungskonzept Innenstadt und Siegenthalergut Thun, Elektrifizierung Ortsbuslinien Agglomeration Thun, diverse Fuss- und Veloverkehrsmassnahmen im Entwicklungsschwerpunkt Bahnhof Thun und auf der Achse Bahnhof-Selve-Schwäbis

WhatsApp-Gruppen: BaFin ermittelt gegen STL Strategie/STLSTE/“Stifel“ Identitätsdiebstahl zu Lasten der Stifel Financial Corp., USA

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Nach Informationen, die der Finanzaufsicht BaFin vorliegen, wendet sich die STL Strategie in WhatsApp-Gruppen und Chats an deutsche Anlegerinnen und Anleger. Das vorgeblich amerikanische Unternehmen bietet ohne Erlaubnis Finanzdienstleistungen an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Initiatoren solcher WhatsApp-Gruppen suggerieren, zur Stifel Financial Corp., USA, zu gehören. Dem ist nicht so. Sie verleiten Anlegerinnen und Anleger zur Anmeldung bei der App STLSTE. In WhatsApp-Gruppen und Chats werden Empfehlungen für den Kauf von Finanzinstrumenten geteilt. Die Gelder werden auf Konten bei der Easy Payment and Finance E.P, Madrid, entgegengenommen. Die in der Regel nur vorgetäuschten Käufe/Verkäufe/Gewinne werden in der App angezeigt. Zu tatsächlichen Auszahlungen kommt es nicht.

Die BaFin rät allen Anlegerinnen und Anlegern, die in den Kaufempfehlungen gemachten Angaben mit Hilfe anderer Quellen sehr genau zu überprüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Empfehlungen auf Grundlage eines automatischen KISystems abgegeben und erhebliche Gewinne in Aussicht gestellt werden.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Lufthansa Group und Airbus kooperieren bei Geschäftsreisen mit SAF

Source: Lufthansa Group

Die Lufthansa Group arbeitet seit vielen Jahren an einer nachhaltigen Transformation der Luftfahrt und bietet Unternehmen eine breite Palette maßgeschneiderter Lösungen für nachhaltigeres Fliegen. Ab sofort kooperieren die Lufthansa Group und Airbus im Bereich nachhaltigerer Geschäftsreisen. Seit dem 1. Juni nutzt Airbus für alle innerdeutschen Lufthansa Flüge seiner Mitarbeiter den „Sustainable Corporate Value Fare“. Dieser Lufthansa Group Firmenkundentarif ermöglicht den Ausgleich eines Teils der berechneten CO2-Emissionen durch den nachträglichen Einsatz von Sustainable Aviation Fuel im Flugbetrieb.

 

Dieter Vranckx, Chief Commercial Officer Lufthansa Group, sagt:

„Gemeinsam mit unseren Kunden und starken Partnern aus der Industrie streben wir nach mehr Nachhaltigkeit. Ich freue mich sehr und bin dankbar, dass unser langjähriger Partner Airbus sich für einen Corporate-Tarif mit SAF entschieden hat und damit seine führende Rolle auch bei Nachhaltigkeit deutlich macht. Für viele Unternehmen und deren Mitarbeiter wird Nachhaltigkeit zunehmend zu einem wichtigen Faktor bei Reiseentscheidungen. Als führende Airline-Gruppe sind wir der Partner der Wahl für Unternehmen, die maßgeschneiderte Lösungen zur Erreichung ihrer Ziele suchen.“

 

Raphael Duflos, Vice President Corporate Services Procurement Airbus, sagt:

„Wir haben seit Anfang 2024 eng mit der Lufthansa Group zusammengearbeitet, um ihren ‚Sustainable Corporate Value Fare‘ an die spezifischen Bedürfnisse von Airbus-Reisenden anzupassen. Mit ihrer Unterstützung konnten wir eine passende Lösung entwickeln, die nachhaltigen Flugkraftstoff enthält und zunächst auf innerdeutschen Flügen eingeführt wird. Wir sind sicher, dass der „Sustainable Corporate Value Fare“ im gesamten Business-Travel-Ökosystem erfolgreich sein wird.“

 

Maßgeschneiderte Lösungen für nachhaltigeres Fliegen mit SAF

Die Lufthansa Group bietet Firmenkunden verschiedene spezielle Tarife an: Mit dem „Sustainable Corporate Value Fare“ können Geschäftskunden bis zu 30 Prozent der für ihren individuellen Flug berechneten CO₂-Emissionen durch den Einsatz von SAF im Flugbetrieb ausgleichen. Darüber hinaus bietet die Lufthansa Group Unternehmen die Möglichkeit, über SAF-Bulk-Deals in größere Mengen SAF zu investieren.

 

Hintergrund: Einsatz von SAF in der Lufthansa Group
Es findet keine Betankung einzelner Flüge mit reinem SAF statt. Als sogenannter „Drop-in“-Kraftstoff ist SAF kompatibel mit fossilem Kerosin und kann diesem problemlos beigemischt werden. Vor dem Transport zum Flughafen wird SAF mit fossilem Flugkraftstoff vermischt (Blending) oder im sogenannten Co-Processing (gemeinsame Verarbeitung der biogenen Reststoffe mit Erdöl) produziert und anschließend in die Flughafeninfrastruktur eingespeist. Die Lufthansa Group stellt sicher, dass die zum Ausgleich der individuellen CO2-Emissionen erforderliche Menge an SAF binnen sechs Monaten nach Kauf in den Flugbetrieb der Lufthansa Group eingespeist wird. Über den gesamten Lebenszyklus betrachtet hat das von der Lufthansa Group eingesetzte SAF aus biogenen Reststoffen im Vergleich zu herkömmlichem Kerosin aus fossilem Rohöl einen um rund 80 Prozent reduzierten CO2-Fußabdruck.

 

Lufthansa Gepäckabhol- und Check-in-Service jetzt auch im Großraum Köln verfügbar

Source: Lufthansa Group

Lufthansa baut den innovativen Gepäckabhol- und Check-in Service für ihre Fluggäste weiter aus. In Zusammenarbeit mit dem Technologie-Partner ‚Airportr‘ bietet Lufthansa allen Reisenden ab Frankfurt diesen komfortablen Service bereits an. Ab heute steht das Angebot auch Fluggästen, die aus dem Großraum Köln und Siegburg/Bonn mit der Bahn zum Flughafen Frankfurt anreisen, zur Verfügung. Zudem kommen nun auch Reisende mit Discover Airlines in den Genuss dieser Innovation – sowohl im Raum Frankfurt als auch in Köln.

Das Prinzip ist einfach und bequem: Fluggäste können ihre Koffer und Gepäckstücke zuhause oder im Hotel abholen lassen. Das Gepäck wird versiegelt, sicher zum Flughafen gebracht und dort eingecheckt. Reisende erhalten Echtzeit-Updates über einen personalisierten Tracking-Link und einen digitalen Gepäckanhänger-Beleg. Fluggäste können dadurch bequem und ohne schweres Gepäck zum Flughafen anreisen und dort direkt zur Sicherheitskontrolle gehen – die aufgegebenen Gepäckstücke nehmen sie erst am Zielort wieder in Empfang.

Der komfortable Premium-Service spart Zeit, ist bequem und erleichtert die Anreise, insbesondere mit öffentlichen Verkehrsmitteln.

Interessierte Gäste können das Angebot über https://www.lufthansa.com/de/de/prepare-for-your-trip/baggage bis 36 Stunden vor Abflug buchen. Der Service steht Kunden aus den Großräumen Frankfurt, Mannheim, Heidelberg, Hanau, Aschaffenburg, Wiesbaden, Mainz, Darmstadt und Bensheim bereits seit Februar zur Verfügung. Ab sofort können außerdem auch Passagiere am Lufthansa Express Rail Standort Köln und Siegburg/Bonn das Angebot nutzen: die Serviceregion wird auf den Großraum Köln, Bonn, Leverkusen, Hürth und Brühl erweitert. Bereits ab 29 Euro ist der Gepäckabhol-Service erhältlich, der Preis variiert je nach Standort und Abholzeit.