Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
15. Juni 2025
Am Samstagmittag, 14.06.2025 kam es auf der Waldstrasse in Emmetten zu einem Unfall mit zwei Bikeboardfahrerinnen. Beide wurden dabei verletzt.
Am Samstag, den 14. Juni 2025, um ca. 12:00 Uhr, fuhr eine Gruppe von mehreren Personen mit gemieteten Bikeboards von der Stockhütte in Emmetten talwärts in Richtung Dorfzentrum. Im Bereich Wissifluewald kollidierten zwei Bikeboardfahrerinnen aus der Gruppe miteinander und kamen in der Folge zu Fall. Eine 29-jährige Frau zog sich dabei leichte und eine 47-jährige Unfallbeteiligte erhebliche Verletzungen zu.
Im Einsatz standen neben der Kantonspolizei Nidwalden auch der Rettungsdienst sowie ein Rettungshelikopter.
Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German 14. Juni 2025
Gestern Freitag, den 13. Juni 2025, fuhr ein Rennradfahrer in Hergiswil NW auf die Autobahn A2 auf. Ohne Dritteinwirkung stürzte er auf dem kurzen Autobahnabschnitt, wobei er sich erhebliche Verletzungen zugezogen hat.
Am Freitag, den 13. Juni 2025, um ca. 08:40 Uhr fuhr ein 76-jähriger Fahrradfahrer mit seinem Rennrad auf der Seestrasse in Hergiswil, in Richtung Hergiswil Zentrum. Bei der Einfahrt Reigeldossen fuhr er aus noch ungeklärten Gründen auf die Autobahn A2 in Fahrtrichtung Norden auf. Im Bereich der offenen Lopperstrecke (Autobahnausfahrt A2, Hergiswil) kam er aus noch ungeklärten Umständen ohne Dritteinwirkung zu Fall. Dabei hat sich der Fahrradfahrer erhebliche Verletzungen zugezogen und musste in Spitalpflege gebracht werden.
Weshalb der Rennradfahrer auf die Autobahn aufgefahren ist und warum es in der Folge zum Selbstunfall kam, wird nun durch die Kantonspolizei Nidwalden abgeklärt.
Im Einsatz stand nebst der Kantonspolizei Nidwalden ein Team des Rettungsdienstes.
Interview von Kai Johannsen und Detlef Fechtner (veröffentlicht in derBörsen-Zeitung)
Europa ist für Investoren derzeit ein sehr attraktives Safe Asset, hält EIB-Präsidentin Nadia Calviño im Interview fest.
Frau Calviño, viele Banken und Vermögensverwalter ziehen sich derzeit aus Allianzen für Net Zero zurück. Ist dies das Ende für Green und Sustainable Finance?
Wir haben den Eindruck, dass Märkte und Investoren weiterhin in sehr umfangreichen Maße Investitionen zur Unterstützung des grünen Übergangs bereitstellen.
Was heißt das aus Sicht des Green-Finance-Marktes?
Wir haben jüngst wieder eine sehr positive Erfahrung an den Märkten gemacht. Wir haben unsere erste grüne Anleihe nach dem europäischen Green Bond Standard emittiert. Die Anleihe mit einem Emissionsvolumen von 3 Mrd. Euro war 13-fach überzeichnet. Das zeigt sehr deutlich, dass Marktteilnehmer dies weiterhin als eine gute Investition ansehen.
Was bedeutet das für die EIB ?
Wir werden weiterhin die Klimabank Europas sein. Wir werden den grünen Wandel in Europa unterstützen, indem wir in Net-Zero investieren und in neuartige Technologien, die die grüne Energiewende unterstützen.
Sie haben jüngst den Rahmen der EIB für grüne und nachhaltige Finanzierungen angepasst. Was sind die Änderungen?
Im Bereich von Green Finance haben wir an sich nicht viel verändert. Es ist insofern besonders, dass wir unsere erste grüne Anleihe nach dem europäischen Standard für Green Bonds begeben haben, deren Verordnung erst im Dezember 2024 in Anwendung kam. Bei den Nachhaltigkeitsanleihen haben wir das Spektrum der investierbaren Projekte erweitert.
Welche neuen Verwendungserlöse ermöglicht die EIB?
Zum Beispiel wirtschaftliche Unterstützung von Frauen und Gleichstellung der Geschlechter für alle, die sogenannte Gender Equality. Mit diesen neuen Zielen können die Erlöse aus den Sustainability Awareness Bonds der EIB beispielsweise eingesetzt werden, um in von Frauen geführte Unternehmen zu investieren.
Wie sehen in diesem Jahr Ihre Gesamtemissionspläne aus? Welchen Anteil werden Climate Awareness Bonds und Sustainable Awareness Bonds einnehmen, also für CAB und SAB-Emissionen?
Gerade diese Woche haben wir einen zehnjährigen Climate Awareness Bond über 5 Mrd. Euro emittiert, mit einem Rekordorderbuch in Höhe von 56 Mrd. Euro. Somit haben wir ein Gesamtemissionsvolumen von 47 Mrd. Euro in 2025 realisiert. Dies entspricht beinahe 80% unseres Refinanzierungsziels. Das haben wir auch in früheren Jahren bis zu diesem Zeitpunkt in etwa emittiert. Unser veranschlagtes Gesamtemissionsvolumen liegt bei 60 Mrd. Euro für dieses Jahr. Theoretisch können wir auf 65 Mrd. Euro gehen. Der geplante Anteil für CAB und SAB Emissionen für das Gesamtjahr liegt bei circa 35% des geplanten Refinanzierungsvolumens.
Zurzeit gibt es nicht nur in Europa, aber vor allem in Europa den Ruf nach Safe Assets. Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die Anleihen der EU, der EIB und des ESM? Brauchen wir darüber hinaus eine weitere sichere Anlage?
Aktuelle Diskussionen über Aspekte, die über den Aufgabenbereich der Europäischen Investitionsbank hinausgehen, möchte ich nicht kommentieren. Was ich aber sagen kann, ist: Europa gilt im Moment als sichere Anlage. Europa gilt als sehr attraktives Safe Asset, und für viele ist es ist an der Zeit, Europa zu wählen.
Worin kommt das zum Ausdruck?
Es gibt ein starkes Interesse der Investoren an diesen Assets. Das gilt besonders für die Unsicherheiten, denen wir uns jüngst ausgesetzt gesehen haben. Der Appetit der Investoren auf diese Bonds ist groß. Das nehmen wir auch bei den EIB-Anleihen wahr.
Es ist ein sehr, sehr starker Markt.
Und was sind Ihrer Ansicht nach die Motive für diese Nachfrage?
In Zeiten wie diesen, in denen man das Gefühl hat, dass sich alles überall auf einmal verändert, sticht Europa auch an den Finanzmärkten ganz klar hervor. Europa überzeugt durch Klarheit, Stabilität und Vertrauen. Und die EIB wird der globalen Investorenbasis mit unseren Bonds weiterhin sichere Anlagen bieten.
Hat denn nicht einmal der Handelskonflikt bei den Investoren zu Zurückhaltung geführt?
Bisher haben wir keine Beeinträchtigung der Investorennachfrage wahrgenommen.
Zugleich stellen wir fest: Volatil ist das neue Normal.
Und was bedeuten die handelspolitischen Spannungen generell für die Arbeit der EIB?
Die EIB setzt auf internationalen Partnerschaften und führt die Unterstützung von Handelsbeziehungen der EU zu anderen Weltregionen fort und intensiviert sie. Mercosur, Indien, Mexiko, Chile, um nur einige zu nennen. Europa ist ein handelspolitisches Kraftzentrum – und die EIB trägt dazu bei, die Partnerschaften auszuweiten und zu diversifizieren.
Schichten die Investoren am Anleihemarkt von den USA nach Europa um?
Es ist noch zu früh, das zu sagen. Natürlich gibt es die eine oder andere Bewegung, einige Investoren diversifizieren ihr Portfolio gerade etwas stärker. Aber strukturelle Anpassungen der Asset-Allokation brauchen Zeit.
Und nun? Ist das nun die Stunde des Euro?
Was wir erleben, ist eine gute Gelegenheit für den Euro, seine Rolle als internationale Reservewährung zu festigen und auszubauen. Wir arbeiten gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank und der EU-Kommission daran, die internationale Rolle des Euro weiter zu stärken. Auch das wird allerdings Zeit brauchen.
Lassen Sie uns über die Verwendung der Mittel sprechen. Sie haben jüngst ambitionierte Investitionsvorhaben zur Stärkung der Verteidigung angekündigt.
Ja, wir haben eine volle Projekt-Pipeline, mehr als 20 Vorhaben. Wir kommen damit zügig voran, auch mit unseren Wagniskapitalfinanzierungen im Bereich Sicherheit und Verteidigung.
Stichwort Innovation: Was tut die EIB, um digitale Transformation und technische Innovation voranzubringen?
Wir arbeiten am größten Technologie-Investmentprogramm der EU. Wir wollen bis 2027 insgesamt 250 Mrd. Euro mobilisieren. Wir wollen die vollständige Palette an Finanzierungsformen anbieten: Equity, Debt, Venture Debt, Scale-up Debt und so weiter, sodass wir den Lebenszyklus eines Projekts oder einer Innovation in jeder Phase unterstützen können. Wir werden mit Clean Tech starten, damit nachhaltige Geschäftsmodelle, die in Europa entstehen, auch in Europa zur Marktreife wachsen können.
Wie hat sich Ihr Instrumentenkasten verändert?
Wir haben unsere Risikobereitschaft gesteigert und das Portfolio der Instrumente, mit denen wir das tun, differenziert. Wir folgen dabei dem Bedarf am Markt.
Was heißt das?
Beim Thema Verteidigung haben wir beispielsweise einen Bedarf an Liquidität und Working Capital bei mittelständischen Unternehmen der Branche wahrgenommen und ein entsprechendes Förderinstrument entwickelt. Wir verdreifachen die Finanzierung für Banken zur Bereitstellung von Liquidität für solche Unternehmen in der Lieferkette der europäischen Verteidigungsindustrie.
Und haben in diesem Bereich erst diese Woche ein Abkommen mit der Deutschen Bank unterzeichnet. Auf der Equity-Seite haben wir vor einiger Zeit die Europäische Tech-Champions-Initiative lanciert, die Start-ups bei deren Skalierung unterstützt.
Die EU will Bankbilanzen entlasten, indem sie den Verbriefungsmarkt revitalisiert. Welche Rolle wird die EIB dabei spielen?
Wir nehmen bereits eine sehr aktive Rolle im Verbriefungsmarkt ein – sowohl was die Standard-Transaktionen angeht, aber auch in Bezug auf Innovationen im Markt. Wir engagieren uns zum Beispiel, um neue Underlying-Portfolien am Markt zu etablieren, etwa Solarpaneele.
Investoren greifen bei sicheren Bonds aus Europa zu. Für Nadia Calviño, Präsidentin der Europäischen Investitionsbank (EIB) sticht Europa derzeit an den Kapitalmärkten hervor. Europa überzeuge Investoren durch Klarheit, Stabilität und Vertrauen. Sie spricht von einem sehr starken Markt.
Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Zum Hintergrund: Stimmrechtsmitteilungspflichten
Anteilseigner müssen innerhalb von vier Handelstagen dem Emittenten und der BaFin mitteilen, wenn ihre Stimmrechte bestimmte Schwellenwerte berühren.
Für ihre Stimmrechtsmitteilung müssen Anteilseigner ein verbindliches Meldeformular nutzen. Das ist in § 12 Absatz 1 Wertpapierhandelsanzeigeverordnung (WpAV) geregelt.
Teilt ein Meldepflichtiger dem Emittenten und der BaFin nicht rechtzeitig mit, wenn er mit seinen Anteilen bestimmte Schwellenwerte über- oder unterschreitet, verstößt er gegen § 33 Absatz 1 Satz 1 WpHG. Die BaFin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt für juristische Personen maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.
Die Pflicht zur Stimmrechtsmitteilung dient der Transparenz des Kapitalmarkts. Dadurch soll die Attraktivität des Finanzplatzes Deutschland im internationalen Wettbewerb erhöht und das Vertrauen der Anlegerinnen und Anleger in die Funktionsfähigkeit des deutschen Aktienmarkts gestärkt werden.
Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Ab dem 13. Juni 2025 bietet die Finanzaufsicht BaFin auf ihrer Melde- und Veröffentlichungsplattform (MVP) ein neues Fachverfahren an. Erstmals können Verpflichtete ihre geldwäscherechtlichen Anzeigepflichten digital, schnell und nachweisbar erfüllen.
Gemäß § 7 Absatz 4 Geldwäschegesetz (GwG) müssen von der BaFin beaufsichtigte Verpflichtete die Bestellung und Abberufung von Geldwäschebeauftragten und deren Stellvertretungen der BaFin vorab anzeigen.
Das Fachverfahren „Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung“ richtet sich an die Verpflichteten nach dem GwG, die unter der Aufsicht der BaFin stehen (§ 50 Nr. 1 und Nr. 2 GwG).
Eine Anleitung zur Abgabe der Anzeige bei der BaFin finden Sie in der Anleitung zum Fachverfahren „Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierung“. Der Verweis in Kapitel 3.2.1 der Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz (AuA AT) wird entsprechend angepasst.
Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Finanzaufsicht BaFin hat bereits am 26. Mai 2025 vor Mulfin Trade bzw. der inzwischen inaktiven Website trading-area.mulfin-v2.com gewarnt. Die unbekannten Betreiber verwenden nunmehr die Website mulfin-trade.io. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Täter werben in den sozialen Medien um Anlegerinnen und Anleger. Dabei treten sie unter den Bezeichnungen „CitadelESC“, „Citadel Investitionsclub“, „Citadel Europe Smart Team“ oder „Citadel Europe Smart Capital“ auf. Sie bieten eine Softwareanwendung (App) namens „CTDL-ESC“ an. Zudem liegen der BaFin Hinweise auf die – zurzeit inaktive – Website cesc-europe.com vor.
Das Angebot stammt nicht, wie von den Tätern wahrheitswidrig behauptet, von der Citadel Securities GCS (Ireland) Limited oder einer anderen Gesellschaft der Citadel-Unternehmensgruppe. Vielmehr liegt ein Identitätsdiebstahl vor. Die Gruppe warnt aktuell auf ihrer Homepage ebenfalls vor diesem Phänomen: Notices – Citadel.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.Es kommt jedoch vor, dass Täter ebenfalls auf diese Datenbank verweisen und insoweit, wie auch im vorliegenden Fall, einen Identitätsdiebstahl begehen.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Die Regionalgefängnisse des Kantons Bern haben seit einigen Monaten mehr Personen in Haft, als wofür sie ausgelegt sind. Einen Vorschlag des Regierungsrates, temporär 40 zusätzliche Zellenplätze in Gefängniscontainern innerhalb der Mauern des Regionalgefängnisses Burgdorf einzurichten, hatte der Grosse Rat im September letzten Jahres mit Stichentscheid abgelehnt. Aus diesem Grund wurden in Regionalgefängnissen zuvor anders genutzte Räume in Mehrfachzellen umfunktioniert, bestimmte Zellen dichter belegt und so zusätzliche Plätze zum Vollzug von Kurzstrafen in der bestehenden Infrastruktur eingerichtet. Diese Lösung ist für maximal drei Jahre vorgesehen.
Entgegen anderslautenden Aussagen in Medien und von NGOs werden trotz der Überbelegung die Mindest-Flächenvorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) pro eingewiesene Person nach wie vor eingehalten bzw. übertroffen.
Zudem wurde der Personalbestand befristet um 13 Stellen aufgestockt. Mit diesen Massnahmen sowie der Bereitschaft der Mitarbeitenden, einen Mehraufwand zu leisten, ist es bisher gelungen, den Betrieb – und damit den gesetzlichen Auftrag, die gefällten Strafurteile zu vollziehen – trotz der erschwerten Bedingungen ordnungsgemäss aufrechtzuerhalten.
In der Sommersession des Grossen Rates sind mehrere Vorstösse eingereicht worden, mit denen eine Entlastung der Situation im Justizvollzug herbeigeführt werden soll. Der Regierungsrat hat diese Vorstösse noch nicht beraten. Der kantonale Sicherheitsdirektor nimmt folgende Einschätzung vor:
Desinformation
Dass sich die Medien «Berner Zeitung» und «Bund» und gemäss diesen auch der Berner Strafrechtsprofessor Jonas Weber für eine hier gar nicht anwendbare kantonale Amnestie ausgesprochen haben, ist sehr befremdlich. Vielleicht hat diese Desinformation auch zur knappen Ablehnung der Containerlösung im Grossen Rat beigetragen. Oder zum erwähnten untauglichen neuen parlamentarischen Vorstoss.
Der Vorschlag einer Amnestie ist aber auch aus inhaltlichen Gründen abzulehnen: Es wäre für unseren Rechtsstaat ein völlig falsches Zeichen. Wer sollte dann noch eine Busse bezahlen? Und wie stünde es mit der Gleichbehandlung – die einen zahlen, die andern nicht? Diebstahl, Drohung, Körperverletzung, Drogendelikte oder zu schnelles Fahren sind überdies keine «Bagatelldelikte», wie oft beschönigend und unzutreffend behauptet wird. Die meisten abzusitzenden Ersatzfreiheitsstrafen beinhalten zudem mehrere Delikte (Kombinationsstrafe).
Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website britcheck.com. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis den Abschluss von Fest- und Tagesgeldverträgen an. Zudem werden über die Website britcheck.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.
Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Finanzaufsicht BaFin hat bereits am 29. April 2025 und 22. Mai 2025 vor Turbon bzw. den inzwischen inaktiven Websites turbon.co und turbonpro.co gewarnt. Die unbekannten Betreiber verwenden nunmehr die Website turbon.vip. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.