Source: Deutsche Bundesbank
Rentenmarkt
Das Brutto-Emissionsvolumen am deutschen Rentenmarkt lag im April mit 115,9 Mrd € unter dem Niveau des Vormonats (137,9 Mrd €). Nach Abzug der Tilgungen und unter Berücksichtigung der Eigenbestandsveränderungen der Emittenten reduzierte sich der Umlauf heimischer Rentenwerte im Ergebnis um 16,6 Mrd €. Ausländische Schuldtitel wurden am deutschen Markt im Umfang von 10,9 Mrd € abgesetzt. Insgesamt sank der Umlauf von Schuldverschreibungen in Deutschland im April damit um 5,7 Mrd €.
Heimische Kreditinstitute führten im Berichtsmonat ihre Kapitalmarktverschuldung um netto 17,2 Mrd € zurück, nachdem sie im März Schuldverschreibungen für 13,0 Mrd € begeben hatten. Dies war im Ergebnis vor allem auf Spezialkreditinstitute zurückzuführen, die ihre Kapitalmarktverschuldung um 13,6 Mrd € reduzierten. Zudem sank der Umlauf der flexibel gestaltbaren Sonstigen Bankschuldverschreibungen um 5,3 Mrd €. Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe wurden dagegen per saldo für 1,3 Mrd € beziehungsweise 1,0 Mrd € begeben.
Die öffentliche Hand reduzierte im April ihre Kapitalmarktverschuldung für netto 6,1 Mrd €, nach Nettoemissionen 7,9 Mrd € im Vormonat. Der Bund tilgte vor allem fünfjährige Obligationen (-16,9 Mrd €) sowie unverzinsliche Bubills (-5,3 Mrd €). Dem standen insbesondere Nettoemissionen zehnjähriger Anleihen (9,5 Mrd €) sowie zweijähriger Schatzanweisungen (8,4 Mrd €) gegenüber. Die Länder und Gemeinden führten ihre Kapitalmarktverschuldung um per saldo 2,0 Mrd € zurück.
Inländische Unternehmen begaben im April Schuldverschreibungen für netto 4,1 Mrd €, nach 3,2 Mrd € im Vormonat. Die Emissionen waren vor allem auf Schuldverschreibungen nichtfinanzieller Kapitalgesellschaften zurückzuführen (3,9 Mrd €).
Als Erwerber traten im Berichtsmonat im Ergebnis überwiegend heimische Kreditinstitute in Erscheinung. Sie erwarben Schuldverschreibungen für netto 12,5 Mrd €. Dabei hielten sich in- und ausländische Titel in etwa die Waage. Inländische Nichtbanken vergrößerten ihr Rentenportfolio um per saldo 4,1 Mrd €. Dabei standen ausländische Titel im Vordergrund des Interesses. Gebietsfremde Investoren hingegen veräußerten hiesige Schuldverschreibungen für netto 5,5 Mrd €. Das Rentenmarktportfolio der Bundesbank verringerte sich um netto 16,8 Mrd €. Dieser Rückgang ist auf auslaufende Papiere aus den Ankaufprogrammen des Eurosystems zurückzuführen.
Aktienmarkt
Am deutschen Aktienmarkt nahmen inländische Gesellschaften im April im Ergebnis neue Mittel für 0,2 Mrd € auf, nach 0,2 Mrd € im März. Der Umlauf ausländischer Dividendenwerte am deutschen Markt sank im gleichen Zeitraum um 5,1 Mrd €. Erworben wurden Aktien im Ergebnis vor allem durch inländische Nichtbanken (11,6 Mrd €). Heimische Kreditinstitute und gebietsfremde Investoren verringerten hingegen ihre hiesigen Aktienengagements per saldo um 9,4 Mrd € bzw. 7,2 Mrd €.
Investmentfonds
Inländische Investmentfonds verzeichneten im Berichtsmonat Mittelzuflüsse in Höhe von 4,2 Mrd €, nach 5,6 Mrd € im März. Von den neuen Mitteln profitierten im Ergebnis vor allem Spezialfonds (4,5 Mrd €), welche institutionellen Anlegern vorbehalten sind. Unter den Anlageklassen brachten insbesondere Gemischte Wertpapierfonds neue Anteile unter (2,7 Mrd €). Der Umlauf der am deutschen Markt vertriebenen Anteilscheine ausländischer Fonds stieg im April um 1,6 Mrd €. Auf der Erwerberseite traten per saldo nahezu ausschließlich inländische Nichtbanken auf (5,0 Mrd €). Ausländische Investoren und inländische Kreditinstitute erwarben Fondsanteile für netto 0,6 Mrd € beziehungsweise 0,1 Mrd €.
Die deutsche Zahlungsbilanz im April 2025
Source: Deutsche Bundesbank
Leistungsbilanzüberschuss kräftig zurückgegangen
Die deutsche Leistungsbilanz verzeichnete im April 2025 einen Überschuss von 23,5 Mrd €. Das Ergebnis lag um 9,4 Mrd € unter dem Niveau des Vormonats. Dahinter standen niedrigere Aktivsalden im Warenhandel und insbesondere bei den „unsichtbaren“ Leistungstransaktionen, die neben Dienstleistungen auch Primär- und Sekundäreinkommen umfassen.
Im Warenhandel gab der positive Saldo im Berichtsmonat um 3,5 Mrd € auf 16,9 Mrd € nach, da sich die Einkünfte stärker verminderten als die Aufwendungen. Zu den rückläufigen Ausfuhren trugen die gesunkenen Exporte in die USA merklich bei, die in den Monaten zuvor wegen Vorzieheffekten angesichts erwarteter Zollerhöhungen durch die US-Regierung stark gestiegen waren.
Bei den „unsichtbaren“ Leistungstransaktionen ging der Überschuss um 5,9 Mrd € auf 6,7 Mrd € zurück. Dies hing vor allem mit der Ausweitung des Defizits bei den Dienstleistungen um 4,3 Mrd € auf 6,6 Mrd € zusammen. Die Einnahmen sanken insgesamt, maßgeblich aufgrund geringerer Einkünfte aus sonstigen unternehmensbezogenen Diensten und EDV-Dienstleistungen. Zudem stiegen die Ausgaben, insbesondere wegen höherer Reiseverkehrsaufwendungen. Hinzu kamen um 2,1 Mrd € auf 17,9 Mrd € verminderte Nettoeinnahmen bei den Primäreinkommen. Dabei spielten vor allem gestiegene Dividendenzahlungen an Gebietsfremde für deren Wertpapierengagements eine Rolle. Dagegen gab das Defizit bei den Sekundareinkommen leicht um 0,4 Mrd € auf 4,7 Mrd € nach.
Netto-Kapitalexporte gesunken
Die deutschen Netto-Kapitalexporte fielen im April niedriger aus als im Vormonat (17,7 Mrd €, nach 69,3 Mrd € im März).
Bei den Direktinvestitionen ergaben sich im April Netto-Kapitalimporte von 1,2 Mrd € (nach Netto-Kapitalexporten von 11,8 Mrd € im März). Ausländische Unternehmen führten verbundenen Unternehmen in Deutschland zusätzliche Direktinvestitionsmittel über 16,5 Mrd € zu. Sie erhöhten ihr Beteiligungskapital um 9,0 Mrd € und vergaben konzernintern per saldo zusätzliche Kredite für 7,5 Mrd €. Deutsche Unternehmen erhöhten ihre Direktinvestitionen im Ausland um 15,2 Mrd €. Sie stockten das Beteiligungskapital um 9,8 Mrd € auf und erhöhten das Kreditvolumen an verbundene Unternehmen im Ausland um 5,4 Mrd €.
Im grenzüberschreitenden Wertpapierverkehr Deutschlands ergaben sich im April Netto-Kapitalexporte von 14,2 Mrd € (nach 3,3 Mrd € im März). Hiesige Investoren nahmen im Ergebnis ausländische Wertpapiere für 6,7 Mrd € in ihre Portfolios auf. Dabei kauften sie ausländische Anleihen (10,5 Mrd €), Investmentzertifikate (1,6 Mrd €) und Geldmarktpapiere (0,4 Mrd €). Hingegen verkauften sie Aktien (5,8 Mrd €). Ausländische Anleger trennten sich per saldo von deutschen Wertpapieren (7,5 Mrd €). Sie verkauften deutsche Geldmarktpapiere (13,8 Mrd €) und Aktien (2,6 Mrd €). Dagegen stockten sie ihren Bestand an Anleihen (8,3 Mrd €) und Investmentzertifikaten (0,6 Mrd €) auf.
Die Transaktionen mit Finanzderivaten führten im April per saldo zu Mittelabflüssen von 2,5 Mrd € (nach 8,0 Mrd € im März).
Im übrigen statistisch erfassten Kapitalverkehr, der Finanz- und Handelskredite (soweit diese nicht zu den Direktinvestitionen zählen), Bankguthaben und sonstige Anlagen umfasst, ergaben sich im April Netto-Kapitalexporte von 1,6 Mrd € (nach 46,6 Mrd € im März). Ausschlaggebend waren Netto-Kapitalexporte der Monetären Finanzinstitute ohne Bundesbank (2,5 Mrd €) und von Unternehmen und Privatpersonen (1,8 Mrd €). Der Staat verzeichnete im übrigen Kapitalverkehr Netto-Kapitalimporte, die sich auf 2,4 Mrd € beliefen. Die Transaktionen über die Konten der Bundesbank waren nahezu ausgeglichen, mit geringfügigen Netto-Kapitalimporten (0,2 Mrd €). Dabei stiegen die TARGET-Forderungen der Bundesbank gegenüber der EZB um 6,1 Mrd €. Gleichzeitig erhöhten sich aber ihre Auslandsverbindlichkeiten in Form von Bargeld und Einlagen.
Die Währungsreserven der Bundesbank stiegen im April – zu Transaktionswerten gerechnet – um 0,5 Mrd € an.
valioncap.com: BaFin warnt vor Website
Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Valioncap. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website valioncap.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.
Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.
InstaWirbel: BaFin warnt vor den Websites instawirbel.de und instawirbel.com
Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von InstaWirbel. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf den Websites instawirbel.de und instawirbel.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.
Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis bzw. Zulassung der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis/Zulassung an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.
Neue Spitex-Regionen im Kanton Bern: Ausschreibung abgeschlossen und Zuschläge für die Leistungsverträge ab 2026 erteilt
Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) hat die Ausschreibung der Leistungsverträge «Versorgungssicherheit ambulante Pflege 2026–2029» abgeschlossen und die Zuschläge auf der Beschaffungsplattform simap.ch publiziert. Damit konnte die GSI das Verfahren innerhalb des im Jahr 2023 angekündigten Zeitplans und unter vorgängigem Einbezug der Leistungserbringer erfolgreich abschliessen. Die Leistungsverträge werden in 10 der 17 neuen Versorgungsregionen an Spitex-Organisationen vergeben, die sich zu Bietergemeinschaften zusammengeschlossen haben. Dies entspricht dem Ziel einer zunehmend vernetzten Leistungserbringung gemäss dem 4+-Regionen-Modell in der Gesundheitsversorgung des Kantons Bern.
Das gesamte Dossier ist auf der Website der GSI einsehbar.
Planungs- und Baugesetz hält in zwei weiteren Gemeinden Einzug
Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
12. Juni 2025
Das neue Planungs- und Baugesetz des Kantons tritt gemeindeweise in Kraft. Der Zeitpunkt hängt jeweils von der kommunalen Gesamtrevision der Ortsplanung ab. Mit Buochs und Oberdorf sind es nun sieben Gemeinden, in denen die Umsetzung abgeschlossen ist. In vier Gemeinden ist der Prozess noch im Gang.
Die Zuständigkeit bei Baubewilligungsverfahren liegt bei den Gemeinden. Die letzte Totalrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) im Jahr 2014 brachte eine gewichtige Änderung, was die Bebaubarkeit eines Grundstücks betrifft. So wird der Nutzkörper über das sogenannte Hüllenmodell berechnet, die Geschossigkeit und Ausnützungsziffer fallen weg. Die Einführung des neuen Gesetzes erfolgt gemeindeweise – sobald die kommunalen Ortsplanungen rechtsverbindlich angepasst worden sind.
Mit Oberdorf und Buochs haben nun zwei weitere Gemeinden dieses langjährige Verfahren abgeschlossen. Der Regierungsrat hat deren Gesamtrevision der Ortsplanung genehmigt. In Oberdorf ist die Zustimmung auch mit der Einzonung von 6500 Quadratmetern Kulturland im Gebiet Graben in eine Wohnbauzone verbunden.
Allerdings sind in beiden Gemeinden noch nicht alle Punkte bereinigt. So hat der Regierungsrat die Gewässerraumausscheidung am Buochser Quai vorerst nicht genehmigt, da ein Beschwerdeverfahren auf kantonaler Ebene läuft. In Oberdorf sind Korrekturen von nicht rechtskonform ausgeschiedenen Gewässerraumzonen notwendig. Bei den Abschnitten gelten bereits heute die Übergangsbestimmungen der Gewässerschutzverordnung des Bundes.
Das neue Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Buochs wird voraussichtlich im August oder September 2025 in Kraft treten, in der Gemeinde Oberdorf ist dies ebenfalls für den Zeitraum Herbst 2025 vorgesehen. Ab dem jeweiligen Zeitpunkt tritt auch das geltende Planungs- und Baugesetz des Kantons vollständig in Kraft.
Inzwischen haben sieben von elf Gemeinden ihre Ortsplanungen ins neue Recht überführt. In der Genehmigungsphase beim Regierungsrat befindet sich aktuell die Ortplanungsrevision von Ennetbürgen. Der Entscheid wird für die zweite Jahreshälfte 2025 erwartet. In Beckenried, Dallenwil und Emmetten ist der Revisionsprozess noch im Gang. Entsprechende Vorlagen gelangen in Dallenwil und Emmetten Ende Juni vor die Gemeindeversammlung. In Beckenried ist die Beschlussfassung zum angepassten Bau- und Zonenreglement für das Frühjahr 2026 terminiert. Bis zur rechtskräftigen Verabschiedung gilt in diesen Gemeinden das bisherige Baugesetz. Die Umsetzungsfrist für das neue Planungs- und Baugesetz läuft bis am 1. Januar 2027.
Zusätzliche Entlastungslektion für Nidwaldner Klassenlehrpersonen
Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
12. Juni 2025
Nach breiter Zustimmung in der Vernehmlassung hat der Regierungsrat die Teilrevision der Volksschulverordnung und der Lehrpersonalverordnung verabschiedet. Dadurch erhalten Klassenlehrpersonen neu oder zusätzliche Entlastungslektionen, wobei zwischen Volksschule und kantonalen Schulen differenziert wird. Zudem wird durch eine Anpassung der Stundentafel zum Ende der obligatorischen Schulzeit die Flexibilität bei der Fächerwahl erhöht.
Die Teilrevision der Lehrpersonalverordnung und der Volksschulverordnung ist in der Vernehmlassung auf grundsätzliche Zustimmung gestossen. Restlos positiv waren die Rückmeldungen zu den geplanten Anpassungen bei der Stundentafel im 9. Schuljahr (3. Oberstufe). Im Wesentlichen wird die Wahlpflicht für Fächer im Spektrum des bildnerischen, textilen und technischen Gestaltens aufgehoben und durch das Fach «Musik» ersetzt. «Medien und Informatik» wird gleichzeitig zum Pflichtfach erhoben und die Lektionenzahl im Wahlfach «Natur und Technik» erhöht. Die Fächer «Lebenskunde» und «Projektunterricht» erfahren eine Aufwertung, indem sie neu vier Pflichtlektionen umfassen. «Dadurch findet am Ende der obligatorischen Schulzeit eine bessere Abstimmung auf die Bedürfnisse der Berufswelt statt», hält Bildungsdirektor Res Schmid fest. Die Gesamtzahl der Lektionen bleibt unverändert, wodurch eine kostenneutrale Umsetzung möglich ist. Die neue Stundentafel wird auf das Schuljahr 2026/27 eingeführt.
Von den Vernehmlassungsteilnehmenden begrüsst wird auch die Einführung einer zweiten Entlastungslektion für Klassenlehrpersonen auf Volksschulstufe, wie dies beispielsweise bereits in Luzern oder Zug der Fall ist. Entlastungslektionen dienen dazu, dass Klassenlehrpersonen mehr Zeit investieren können in Aufgaben, die über das eigentliche Unterrichten hinausgehen, wie die Kommunikation mit Eltern, die Koordination mit anderen Lehrpersonen oder die Organisation von Anlässen und Projekten. «Mit einer zusätzlichen Entlastungslektion können wir den gestiegenen Anforderungen und Aufwänden von Klassenlehrpersonen Rechnung tragen», erklärt Bildungsdirektor Res Schmid. Für die Umsetzung auf Stufe der Volksschule sind die Gemeinden zuständig. Sie haben dafür bis zu Beginn des Schuljahres 2026/27 Zeit. Sie tragen auch die Mehrkosten von rund 1.2 Mio. Franken, die mit der Einführung zusätzlicher Entlastungslektionen einhergehen.
Ausgestaltung an kantonalen Schulen im Zentralschweizer «Schnitt»Auseinander gingen die Meinungen bei der Frage, wie viele Entlastungslektionen die Klassenlehrpersonen am Gymnasium und an der Berufsfachschule erhalten sollen. Von einigen wurde generell eine höhere Dotation gefordert, in der Mehrheit wurde aber der Vorschlag des Regierungsrates unterstützt, der je nach Schule und Stufe einen differenzierten Ansatz vorsieht.
Daher hält der Regierungsrat an der geplanten Ausgestaltung fest, die sich an vergleichbaren Regelungen in der Zentralschweiz orientiert. Dies heisst auch, dass die Klassenlehrpersonen an der Heilpädagogischen Schule (HPS) in Zukunft eine zweite Entlastungslektion erhalten. Die Neuerungen an den kantonalen Schulen sind ab 1. August 2026 vorgesehen, vorbehältlich des Beschlusses über das Budget.
→ Zu weiterführenden Unterlagen zum Geschäft
Studie weist auf Potential hin, wie Erdwärme genutzt werden könnte
Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
11. Juni 2025
Nidwalden und Obwalden werden als geothermisch attraktiv bewertet, in einer ersten Phase vor allem im Bereich der direkten Wärmenutzung bis in Tiefen von 1000 Metern. Dies zeigt eine Potentialstudie beider Kantone zur Tiefengeothermie. Nach heutigen Erkenntnissen könnte damit ein beachtlicher Teil des Gesamtbedarfs an Raumheizung und Warmwasser abgedeckt werden. Die Studie gibt auch Empfehlungen zum weiteren Vorgehen ab, um das Potential dereinst ausschöpfen zu können.
Der Kanton Nidwalden hat sich in seinem Leitbild 2035 zum Ziel gesetzt, den Ausstoss von Treibhausgasen um mindestens 50 Prozent zu senken. Dies soll auch mittels Nutzung einheimischer Energiequellen erfolgen. «Wir wollen den nachhaltigen und effizienten Umgang mit Energie Schritt für Schritt ausbauen», hält der Nidwaldner Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen fest. In diesem Rahmen soll in naher Zukunft mit Bund, anderen Kantonen und Energiepartnern das Potential im geologischen Untergrund für die Gewinnung von Wärme und Strom näher abgeklärt werden. Ein erster Schritt ist nun in enger Zusammenarbeit mit dem Kanton Obwalden erfolgt. Mit der Potentialstudie zur Tiefengeothermie liegt für beide Kantone ein Grundlagenbericht vor, der vorhandene Daten zusammenführt, fachlich bewertet und daraus Ansätze zur weiteren Erforschung des Untergrunds ableitet. Die Potentialstudie wurde von einem Unternehmen verfasst, das auf die Erkundung und Erschliessung von Energie aus dem Erdreich spezialisiert ist.
Im Bericht wird das Nutzungspotential der verschiedenen Erdschichten detailliert beschrieben. Für jede werden Chancen, Risiken, Nutzungsart, Erkundungsziele und mögliche Bohrkosten angegeben. Heute ist die oberflächennahe Geothermie mit Erdwärmesonden bis zu einer Tiefe von 400 Metern ausgereift und kommerziell verfügbar. Hingegen befindet sich die Tiefengeothermie mit Bohrtiefen von 2000 bis 6000 Metern noch mehrheitlich im Forschungsstadium. Daher überrascht es nicht, dass in der Potentialstudie ein stufenweises Vorgehen empfohlen wird: zuerst die rasch und weniger kostenintensiven, oberflächennahen Bereiche weiter erkunden und nutzen. Wenn die Umsetzung erfolgreich und in der Bevölkerung die Akzeptanz dafür vorhanden ist, soll anschliessend sukzessive in tiefere Schichten vorgestossen werden.
Die Kantone Nidwalden und Obwalden werden als geothermisch attraktiv bewertet, in einer ersten Phase vor allem für die direkte Wärmenutzung in Tiefen bis 1000 Meter. So könnten dem Untergrund nach heutigen Erkenntnissen jährlich bis zu 100 Gigawattstunden (GWh) an Wärme entzogen werden, was einem Anteil von 10 Prozent am heutigen Bedarf an Raumwärme und Warmwasser der beiden Kantone entspricht. Als Erfolg versprechendes Gebiet wird die Schicht mit basalem Schotter auf der Allmend zwischen Buochs und Stans bezeichnet. Auch sogenannten Störzonen im Kalk der Helvetischen Decken, beispielsweise im Gebiet bei Kerns, wird ein beträchtliches Potential vorausgesagt.
«Die Studie verdeutlicht, dass durchaus Chancen bestehen, den Untergrund in unserer Region vermehrt für die Wärmegewinnung zu nutzen. Längerfristig sind auch Nutzungen ab einer Tiefe von 3’000 Metern für die Stromproduktion denkbar, wobei diese aus heutiger Sicht mit hohen Kosten und Risiken verbunden sind. Für konkrete Aussagen zum effektiven Potential müsste die Datengrundlage verdichtet werden», so Josef Hess, Vorsteher Bau- und Raumentwicklungsdepartement Obwalden. Für entsprechende Sondierbohrungen und seismische Messungen für den Tiefenbereich bis 1000 Metern ist pro Standort mit Kosten zwischen rund 1.5 und 7 Millionen Franken zu rechnen. Bei der Standortwahl ist eine gute Anschlussmöglichkeit an ein Fernwärmenetz zu berücksichtigen. Zudem ist die Erkundung des Untergrunds so zu planen, dass neben der Geothermie auch andere Nutzungen wie die Wärme- und Kältespeicherung abgedeckt werden können.
In einem nächsten Schritt soll ausgelotet werden, wie gross das Interesse von potenziellen Abnehmern der geothermischen Wärme ist. Die vorliegende Studie, die hierfür eine solide Grundlage bietet, schlägt vor, eine Trägerschaft für diese Aufgabe zu bilden.
→ Die Studie zur Tiefengeothermie ist auf www.nw.ch/energiefachstelle unter «Publikationen» einsehbar.
Lufthansa Group und ITA Airways: Codeshares jetzt auch auf Langstreckenflügen möglich
Source: Lufthansa Group
Die Lufthansa Group geht einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg einer schnellen Integration von ITA Airways: Kundinnen und Kunden können künftig Flugverbindungen von Lufthansa, SWISS, Austrian Airlines und Brussels Airlines auch mit Langstreckenflügen von ITA Airways in einer einzigen Buchung kombinieren.
Entsprechende gegenseitige Codeshare-Angebote gibt es für Flüge ab dem 1. Juli 2025. Dann ist es zum Beispiel möglich, mit Lufthansa ab Frankfurt und München über Rom mit ITA Airways nach Bangkok, Dschidda, Riad und zusätzlich auch mit Brussels Airlines ab Brüssel nach Kairo zu reisen. Mit Lufthansa und Austrian Airlines ab Wien sind Codeshare-Flüge via Rom nach Rio de Janeiro oder São Paulo buchbar. Kunden bekommen so deutlich bessere Anschlussverbindungen geboten und das Gepäck wird direkt bis zum Zielort befördert. Weitere Codeshare-Verbindungen Richtung Afrika und Asien werden in den kommenden Wochen folgen.
Dieter Vranckx, Chief Commercial Officer, Lufthansa Group:
„Wir freuen uns über den nächsten Meilenstein bei der Integration von ITA Airways in die Lufthansa Group. Durch die Ausweitung der Codeshareflüge – jetzt auch für Langstreckenverbindungen – bieten wir den Gästen unserer Airlines mehr als je zuvor ein nahtloses und konsistentes Reiseerlebnis. Sie profitieren von einem erweiterten und perfekt aufeinander abgestimmten Streckennetz über alle unsere Airlines und Drehkreuze hinweg – und benötigen dabei nur eine Buchung und einen Check-in. Darüber hinaus können Kunden wie gewohnt Meilen und Punkte im jeweiligen Vielfliegerprogramm sammeln und einlösen. Wir machen damit das Reisen für unsere Kunden noch einfacher, komfortabler und attraktiver.“
Bereits seit März können Gäste von ITA Airways und der anderen Netzwerkairlines der Lufthansa Group mehr als 100 neue Codeshare-Flüge für ausgewählte inneritalienische und europäische Flüge buchen. Durch Codesharing erhalten Kundinnen und Kunden eine breitere Auswahl an Flügen und mehr Flexibilität. Trotz unterschiedlicher Fluggesellschaften verfügen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen über ein durchgehendes Ticket mit den Flugnummern einer Airline und können ihr Gepäck bequem bis zum Zielflughafen ihrer Reise aufgeben. Die Teilnehmenden der Loyalitätsprogramme Miles & More oder Volare können auch bei Codeshare-Flügen Meilen und Punkte sammeln und einlösen. Nach der vollständigen Umsetzung dieses Codeshare-Programms stehen Passagiere von ITA Airways in Zukunft über 250 Codeshare-Ziele der Lufthansa Group zur Auswahl.
grokr-lssc.com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website
Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.