Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
10. Juni 2025
Am Pfingstmontag ist ein Motocross-Motorradlenker auf der Beckenriedstrasse, auf Höhe der Bushaltestelle Unterfeld, beim Versuch, auf dem Hinterrad zu fahren, gestürzt. Nachdem sein Motorrad mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kollidiert war, ergriff der Lenker auf seinem Motorrad die Flucht.
i-ox.com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website
Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.
Richtiges Verhalten während heissen und sehr heissen Tagen
Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Hitze kann die Gesundheit beeinträchtigen. Besonders gefährdet sind ältere und isoliert lebende Personen und Menschen mit chronischen Krankheiten, Schwangere und Kleinkinder. Der Kantonsärztliche Dienst (KAD) der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) ruft daher die Empfehlungen für Hitzetage in Erinnerung. Er bittet die Bevölkerung sich zu schützen, aufmerksam zu sein und – im Sinne einer Nachbarschaftshilfe – andere Menschen zu unterstützen und mitzuhelfen, die Gesundheitsrisiken während grosser Hitzewellen zu verringern.
Hitzewellen können die körperliche sowie geistige Leistungsfähigkeit stark beeinträchtigen. Besonders bei Menschen aus den besonders gefährdeten Gruppen ist die Wärmeregulation oft eingeschränkt: Sie schwitzen weniger und verspüren ein vermindertes Durstgefühl, was das Risiko für Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen erhöht.
Ein Blick auf die Nachbarin, ein Gespräch mit dem älteren Herrn im Haus oder ein Glas Wasser zur rechten Zeit – kleine Gesten können viel bewirken. Achten Sie auf sich – und auf andere.
Zur Erinnerung: Wichtige Verhaltensregeln
- Körperliche Anstrengung vermeiden – auf Vormittag und Abend verschieben
- Viel trinken – auf Alkohol verzichten – leicht essen
- Nachts oder frühmorgens lüften – Tags Wärme nicht in die Wohnung lassen: Fenster schliessen und abdunkeln (Rollladen, Store, Jalousien)
- Schatten vorziehen – leichte Kleider tragen – Körper kühlen
- Kühle oder gekühlte Orte aufsuchen
Weitere Tipps
Wie können sich alleinlebende, ältere Personen und ihre Angehörigen auf Hitzeperioden vorbereiten?
- Organisieren Sie täglichen Kontakt (z.B. Telefonate oder Besuche von Nachbarn)
- Stellen Sie die Versorgung mit Lebensmitteln und Getränken sicher
- Legen Sie eine gut lesbare Liste mit den wichtigsten Telefonnummern bereit
- Klären Sie bei Bedarf eine Betreuungsmöglichkeit durch Hilfsdienste ab
- Bei Medikamenteneinnahme mit ärztlicher Fachperson prüfen, ob eine Dosisanpassung notwendig ist.
Was sind die Symptome bei akutem Hitzestress?
Um einen Hitzeschlag rechtzeitig erkennen zu können, ist es wichtig, auf folgende Anzeichen zu achten:
- Hohe Körpertemperatur
- Erhöhter Puls
- Schwäche/Müdigkeit
- Kopfschmerzen
- Muskelkrämpfe
- Trockener Mund
- Verwirrtheit, Schwindel, Bewusstseinsstörungen
- Übelkeit, Erbrechen, Durchfall
Was ist bei Hitzestress zu tun? Sofort handeln!
- Betroffene Person auf ein Bett legen, Körper mit feuchten Tüchern kühlen
- Falls die Person bei Bewusstsein ist, frisches Wasser zu trinken geben
- Sollte keine Besserung eintreten: Eine Ärztin oder einen Arzt rufen
- Falls die Person nicht bei Bewusstsein ist, den Notfalldienst rufen
Weiterführende Links
Medienmitteilung in Leichter Sprache
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Camper Day – Einladung zum kostenlosen Wiegen von Wohnfahrzeugen
Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
10. Juni 2025
Wie schwer ist das Wohnmobil oder der Wohnwagen wirklich – mit Gasflaschen, Wassertanks und Gepäck? Wer auf Nummer sicher gehen möchte, dass sein rollendes Feriendomizil nicht überladen ist, kann dies anlässlich der Präventionsaktion “Camper Day” unkompliziert überprüfen lassen.
Mit dem Start in die Campingsaison wächst auch die Vorfreude auf Ferien mit dem Wohnwagen oder Wohnmobil. Doch viele Camper sind sich nicht bewusst, wie schnell ihr beladenes Fahrzeug an die gesetzlich zulässige Gewichtsgrenze kommt – oder sie sogar überschreitet.
Um Besitzende von Reisemobilen für dieses Thema zu sensibilisieren, führt die Kantonspolizei Nidwalden zusammen mit dem TCS Camping Club Waldstätte erstmals ein “Camper Day” durch. Bei dieser Präventionsaktion können Wohnmobile und Wohnwagen-Gespanne ohne Voranmeldung auf einer Achslastwaage gewogen werden. Das Angebot zum freiwilligen Wiegen ist bewusst nicht mit Kontrollen oder Bussen verbunden – es geht ausschliesslich um Aufklärung und Sicherheit. Die Veranstaltungen finden wie folgt statt:
Samstag, 28. Juni 2025, 10:00 – 14:00 Uhr, Kreuzstrasse 1, Polizeiposten, Stans
Am Informationsstand vor Ort erhalten Interessierte von Fachpersonen der Polizei und dem TCS Camping Club Waldstätte praktische Hinweise rund um das sichere Beladen, Möglichkeiten zur Gewichtsreduktion und Reisen mit Freizeitfahrzeugen. Für eine kostenlose Zwischenverpflegung ist gesorgt.
Kantonale Lösung für die zentrale Opferhilfe-Telefonnummer im Kanton Bern
Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Die Inbetriebnahme der neuen Kurznummer für die Opferhilfe verschiebt sich um sechs Monate auf den 1. Mai 2026. Dies hat die Schweizerische Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) Ende März 2025 mitgeteilt. Für die Übergangszeit ändert sich im Kanton Bern nichts. Die Opferhilfestellen werden weiterhin über die Nummer 031 533 03 03 erreichbar sein. Dadurch ist der Zugang zu den Hilfsangeboten der Opferhilfe, der Schutzunterkünfte, der Polizei und anderer Kriseninterventionsorganen während der Übergangszeit über die bestehenden Kanäle sichergestellt.
Im Hinblick auf die Inbetriebnahme der neuen Kurznummer für die Opferhilfe hat das Amt für Integration und Soziales (AIS) der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) mit der Stiftung Opferhilfe Bern einen Leistungsvertrag für die Übernahme von Anrufen der zentralen Opferhilfe-Telefonnummer an Werktagen von 08:00 bis 18:00 Uhr unterzeichnet. Mit dem Verein Dargebotene Hand Bern sowie dem Verein Dargebotene Hand Nordwestschweiz besteht ein Leistungsvertrag für die Übernahme von Anrufen der zentralen Opferhilfe-Telefonnummer an Werktagen von 18:00 bis 08:00 Uhr, sowie samstags, sonntags und feiertags rund um die Uhr.
Um Unklarheiten für Hilfesuchende der Opferhilfe während der Überbrückungszeit zu vermeiden, und obwohl das Projekt AppElle! per 1. November 2025 beendet wird, haben sich alle Parteien darauf geeinigt, weiterhin die bestehende Telefonnummer 031 533 03 03 zu nutzen.
Die neue Sagigrabenbrücke in Beatenberg ist offen
Source: Switzerland – Canton Bern Government in German
Die Sagigrabenbrücke konnte nach knapp zweijähriger Bauzeit wie geplant bis Mitte 2025 fertiggestellt werden. Die Kosten belaufen sich auf rund 16 Millionen Franken.
Die bestehende Brücke der Kantonsstrasse über den Sundgraben beim Dorfteil Waldegg musste ersetzt werden, weil sie in einem schlechten Zustand ist und eine ungenügende Tragfähigkeit aufweist. Die alte Brücke und deren Lehnenkonstruktionen werden nun zurückgebaut. Anschliessend übernimmt die Gemeinde Beatenberg die verbleibende einspurige Strasse.
Projektseite: Ersatz Sagigrabenbrücke Beatenberg
Geldwäschegesetz: BaFin nimmt Freistellungen zurück
Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Am gleichen Tag greifen die Vorschriften der neuen EU-Geldwäscheverordnung und ersetzen die entsprechenden Regelungen des Geldwäschegesetzes (GwG). Mit der Allgemeinverfügung bereitet die BaFin sich und die nach dem GwG verpflichteten Unternehmen bereits jetzt auf die neuen europäischen Vorschriften vor.
Die künftigen EU-Vorschriften haben das Ziel, die Geldwäscheaufsicht und die Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung in Europa weiter zu vereinheitlichen. Mit der Rücknahme der Freistellungen trägt die BaFin frühzeitig dazu bei.
Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 20. Juni 2025 per E–Mail an Konsultation-13-25@bafin.de – mit dem Betreff „Konsultation 13/2025“ – entgegen.
zukunftspartner.digital: BaFin warnt vor Webseite
Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Tätigkeit besteht in der Weiterleitung von Geldern über eigene Konten.
Der auftragsgemäße Transfer von Geldern ist erlaubnispflichtig nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Wer ohne eine solche Erlaubnis Gelder im Auftrag von anderen Personen weiterleitet, macht sich möglicherweise strafbar.
Außerdem können Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die persönlichen Daten der Arbeitssuchenden missbraucht werden.
Die BaFin hat bereits mehrfach davor gewarnt, solche oder ähnliche Angebote anzunehmen.
Den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden – Polizei oder Staatsanwaltschaft – über solche Sachverhalte zu informieren.
Die Information der BaFin basiert auf § 8 Abs. 7 ZAG.
northcapitalinvest.com: BaFin warnt vor Website und weist auf Identitätsmissbrauch hin
Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website northcapitalinvest.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet die Northcapitalinvest Group Limited, Auckland, Neuseeland, dort ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.
Entgegen den Angaben auf der Website ist der Betreiber nicht durch die BaFin reguliert. Besucher der Website gelangen über den dort vorgehaltenen Link „Lizenz“ zu einer Veröffentlichung auf der Homepage der britischen Finanzmarkaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) über ein bei der FCA registriertes Unternehmen. Der BaFin liegen keine Erkenntnisse vor über eine Verbindung zwischen diesem Unternehmen und der Website northcapitalinvest.com bzw. den dort unterbreiteten Angeboten. Es handelt sich vielmehr um einen offensichtlichen Identitätsmissbrauch.
Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.
Das sollten Sie wissen!
Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.
In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.
Donner & Reuschel Aktiengesellschaft: BaFin setzt Geldbuße fest
Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Die Finanzaufsicht BaFin hat am 14. Mai 2025 eine Geldbuße in Höhe von 110.000 Euro gegen die Donner & Reuschel Aktiengesellschaft festgesetzt. Das Unternehmen hatte im Jahr 2021 die vorgeschriebene Überprüfung des Zielmarktes eines selbst konzipierten Finanzinstrumentes nicht vorgenommen und damit gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen.
Zum Hintergrund:
Wertpapierdienstleistungsunternehmen müssen die von ihnen angebotenen oder vermarkteten Finanzinstrumente in regelmäßigen Abständen dahingehend überprüfen, ob es Änderungen an dem zuvor bestimmten Zielmarkt gegeben hat. Zu dieser Überprüfung gehört beispielsweise die Frage, ob die Annahmen des Wertpapierdienstleistungsunternehmens zu den Bedürfnissen und Zielen der Endkunden noch zu den aktuellen Bedingungen des Zielmarktes passen. Das ist in § 80 Absatz 10 Satz 1 WpHG geregelt.
Wenn das Unternehmen gegen diese Überprüfungspflichten des WpHG verstößt, kann die BaFin dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt jeweils maximal fünf Millionen Euro oder bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes.