BaFin warnt vor Identitätsmissbrauch in WhatsApp-Gruppen zulasten von Deutsche Digital Assets GmbH

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der WhatsApp-Gruppe „DDA Zukunft Kapital A03“, die angeblich von Mitarbeitern von dem in Frankfurt am Main ansässigen Unternehmen Deutsche Digital Assets GmbH betrieben wird. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten. Es besteht kein Zusammenhang mit dem Unternehmen Deutsche Digital Assets GmbH, einem mit ihm verbundenen Unternehmen oder seinen Mitarbeitern. Deutsche Digital Assets GmbH vertreibt keine Finanzprodukte über WhatsApp-Gruppen. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch zulasten des Unternehmens.

Aus vergleichbaren Fällen ist folgender exemplarischer Ablauf der Geschäftsanbahnung bekannt geworden:

  • Auf sozialen Medien werden Werbeanzeigen geschaltet, in denen beispielsweise kostenlose Aktienempfehlungen oder die Vermittlung von Wissen zum Aktienhandel angeboten wird. Es wird mit bekannten Wirtschaftsexperten, aber auch lizensierten Instituten geworben. Interessierte Anlegerinnen und Anleger werden aufgefordert, über den Messengerdienst WhatsApp in Kontakt zu den Erstellern der Werbeanzeigen zu treten und einer WhatsApp-Gruppe beizutreten.
  • In den WhatsApp-Gruppen teilt ein vermeintlicher Wirtschaftsexperte, oft unterstützt durch eine Assistenz, sein Wissen zu Finanzthemen. In Seminaren oder Unterrichtsstunden werden zunächst Hinweise zu vermeintlich lukrativen Anlagemodellen geteilt und Empfehlungen zum Kauf bestimmter Aktien ausgesprochen.
  • Die Initiatoren der Gruppen versuchen über mehrere Wochen, Vertrauen aufzubauen. Im weiteren Verlauf wird meist ein innovatives Finanzinvestitionssystem vorgestellt, mit dessen Hilfe sich erhebliche Gewinne erwirtschaften lassen sollen. Teilweise wird ein eigener Krypto-Token beworben, der vorbörslich erwerbbar sei.
  • Die Gruppenmitglieder werden im Rahmen von Marketing-Aktionen aufgefordert, an täglichen Check-In-Aktionen und Gewinnspielen teilzunehmen, um z. B. Krypto- oder Sachwerte erhalten zu können.
  • Interessierte Anlegerinnen und Anleger werden aufgefordert, sich entweder bei einer externen Online-Handelsbörse, einem eigenen Handelsprogramm der Betreiber oder einer App anzumelden, um dort mit diversen Finanzprodukten handeln zu können, die durch den Initiator der WhatsApp-Gruppe empfohlen wurden. Vorgeblich steht meist nur ein begrenzter Zugang zu diesen Handelsplattformen zur Verfügung.
  • In manchen Fällen wird mit der testweisen Nutzung der Online-Handelsplattform oder App geworben. Hierzu stellen die Initiatoren der Gruppen teilweise finanzielle Mittel zur Verfügung. Testauszahlungen von kleineren Beträgen sind zur Vertrauensbildung zunächst möglich.
  • Einzahlungen sind meist über ein ausländisches Konto oder über eine Zahlung in Form von Kryptowerten möglich.
  • Im weiteren Verlauf wird der Druck auf Anlegerinnen und Anleger erhöht, weitere Einzahlungen zu leisten. Auszahlungen werden an Bedingungen geknüpft oder sind gar nicht mehr möglich.
  • Häufig wechselt die Erreichbarkeit der Webseiten, unter denen die Handelsplattform aufrufbar sind.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

coinnova(.)eu: BaFin warnt vor Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Der Betreiber der Website tritt unter dem Namen Coinnova auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Er gibt an, in London, Vereinigtes Königreich, geschäftsansässig zu sein, verweist jedoch auch auf eine Erreichbarkeit über eine deutsche Mobilfunknummer.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Revenues Company: BaFin warnt vor der Website „revenuescompany(.)com“

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Website „revenuescompany(.)com“. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

BaFin warnt vor Plattformreihe – „Intelligenter Handel mit null Spreads“ / „Intelligenter Trading mit null Spreads“

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bislang sind der BaFin in diesem Zusammenhang folgende Websites bekannt geworden:

  • migconsults(.)de
  • ito-consults(.)com
  • gmdfunds(.)com
  • nordgg(.)com

Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Preise von Wohneigentum steigen im 3. Quartal 2025 um 0,8%

Source: Switzerland – Federal Council in German

MedienmitteilungVeröffentlicht am 30. Oktober 2025

Neuchâtel, 30.10.2025 — Der Schweizerische Wohnimmobilienpreisindex (IMPI) stieg im 3. Quartal 2025 im Vergleich zum Vorquartal um 0,8% und steht bei 124,3 Punkten (4. Quartal 2019 = 100). Gegenüber dem gleichen Quartal im Vorjahr betrug die Teuerung 5,2%. Dies geht aus den Zahlen des Bundesamtes für Statistik (BFS) hervor.

Effektiv- und Mindestlöhne sind 2025 um durchschnittlich 1,2% bzw. 1% gestiegen

Source: Switzerland – Federal Council in German

MedienmitteilungVeröffentlicht am 30. Oktober 2025

Neuchâtel, 30.10.2025 — Die unterzeichnenden Sozialpartner der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge (GAV) in der Schweiz haben für das Jahr 2025 eine Erhöhung der Effektivlöhne um durchschnittlich 1,2% und der Mindestlöhne um durchschnittlich 1% beschlossen. Die durchschnittlichen Effektivlohnanpassungen von insgesamt +1,2% gliederten sich in 0,4% individuelle und 0,9% kollektive Erhöhungen. Dies geht aus der Erhebung über die gesamtarbeitsvertraglichen Lohnabschlüsse hervor, die vom Bundesamt für Statistik (BFS) durchgeführt wird.

Baugesuch für die Sanierung des Forschungs- und Verwaltungsgebäudes auf dem Campus Agroscope Posieux eingereicht

Source: Switzerland – Federal Council in German

MedienmitteilungVeröffentlicht am 30. Oktober 2025

Bern, 30.10.2025 — Das Bundesamt für Bauten und Logistik BBL hat bei der Gemeinde Hauterive Posieux-Ecuvillens ein Baugesuch für die Sanierung des Forschungs- und Verwaltungsgebäudes auf dem Campus Agroscope Posieux eingereicht. Durch die Gesamtsanierung des Gebäudes aus den 1970er-Jahren entsteht ein Verwaltungsgebäude mit 240 Büroarbeitsplätzen sowie einer Algen-Forschungsanlage auf dem Dach. Damit macht der Bund einen weiteren Schritt in der Entwicklung des Standorts Posieux zum zentralen Campus von Agroscope.

Cyber Start-up Challenge 2025: Das Start-up Pometry Ltd aus London überzeugt das VBS

Source: Switzerland – Federal Council in German

MedienmitteilungVeröffentlicht am 30. Oktober 2025

Bern, 30.10.2025 — Das in London ansässige Start-up-Unternehmen Pometry Ltd wurde vom Cyber-Defence Campus von armasuisse zum Gewinner der diesjährigen Cyber Start-up Challenge gekürt. Mit ihrer Echtzeit-Analyse dynamischer Datenbeziehungen in Branchen wie Finanzen, Versicherungen und sozialen Netzwerken überzeugte Pometry Ltd die Fachjury und setzte sich gegen starke internationale Konkurrenz durch. Das Start-up erhält einen Auftrag im Wert von bis zu 100’000 CHF zur Umsetzung eines Proof of Concept seiner Technologie im Umfeld des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS.

Rüstungschef nimmt an der Konferenz der nationalen Rüstungsdirektorinnen und Rüstungsdirektoren der NATO teil

Source: Switzerland – Federal Council in German

MedienmitteilungVeröffentlicht am 30. Oktober 2025

Bern, 30.10.2025 — Der Rüstungschef Urs Loher nimmt am 30. Oktober 2025 an der jährlichen NATO-Konferenz der nationalen Rüstungsdirektorinnen und -direktoren (CNAD) teil, die mit NATO-Partnerstaaten in Brüssel stattfindet. Der Rüstungschef nutzt die Gelegenheit zudem, um sich vor Ort mit seinen Amtskolleginnen und Amtskollegen für bilaterale Gespräche zu treffen. Des Weiteren nimmt der Rüstungschef auf Seiten der Europäischen Union Treffen mit der Generaldirektion für Verteidigungsindustrie und Weltraum (DG DEFIS) wahr.

Erstes Nationales Forum zur politischen Bildung von jungen Menschen

Source: Switzerland – Federal Council in German

MedienmitteilungVeröffentlicht am 30. Oktober 2025

Bern, 30.10.2025 — Wie steht es um die politische Bildung der jungen Menschen in der Schweiz? Diese Frage steht im Zentrum des ersten Nationalen Forums Politische Bildung, das am 4. November 2025 in Bern stattfinden wird. Dabei wird insbesondere auch analysiert, welche Angebote in der Praxis funktionieren. Die Veranstaltung wurde gemeinsam vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und der Interkantonalen Fachkonferenz Citoyenneté (IFC) konzipiert und wird vom Campus Demokratie organisiert.