cfi-trade.com: BaFin warnt vor Angeboten der CFI Financial Group

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der CFI Financial Group, Düsseldorf. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber der Website Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis anbieten.

Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

zinsacm.com: BaFin warnt vor Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

dbunion.pro: BaFin ermittelt gegen DB Union

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Betreiber der Webseite machen keine Angaben zu ihrer Rechtsform oder ihrem Unternehmenssitz.

Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

loanholdingltd.com: BaFin warnt vor angeblichen Kreditangeboten

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor angeblichen Kreditangeboten, die von einer LoanHolding L.T.D. über die Website loanholdingltd.com angeboten werden. Dabei wird auch die EMail-Adresse loanholdsingltd.com als Kontakt-EMail genutzt. Die LoanHolding L.T.D. bzw. die Betreiber der Website loanholdingltd.com verfügen nicht über eine Erlaubnis der BaFin zum Ausreichen von Krediten.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte betreiben und Finanzdienstleistungen anbieten möchte, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Kings Alliance: BaFin warnt vor Website kings-alliance.com

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Website kings-alliance.com. Es besteht der Verdacht, dass die angeblich in Frankfurt am Main ansässige Kings Alliance ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet. Die unbekannten Betreiber behaupten, von der angeblichen European Financial Authority (FINAEU) beaufsichtigt zu sein. Das ist nicht der Fall.

Die FINAEU ist keine Aufsichtsbehörde und sie beaufsichtigt auch keine Unternehmen, die im Finanzsektor tätig sind. Bereits am 29. August 2024 hat die BaFin vor der angeblichen Aufsichtsbehörde FINAEU gewarnt.

Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Bauarbeiten zur Elektrifizierung der Buslinie 10 nach Köniz und Schliern starten

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Damit die knapp 25 Meter langen Doppelgelenktrolleybusse alle Haltestellen optimal anfahren können, müssen einige Haltestellen baulich angepasst werden. Der Kanton Bern, die Gemeinde Köniz und die Stadt Bern nutzen zudem die Möglichkeit, verschiedene Haltestellen auf ihren Strassen hindernisfrei umzubauen. So können künftig auch mobilitätseingeschränkte Fahrgäste an diesen Haltestellen selbständig ein- und aussteigen. Im Bereich Köniz Schloss erstellt der Kanton Bern eine neue Wendeanlage, da die bisherige Wendemöglichkeit für die neuen Busse zu kurz ist.

Die Bauarbeiten dauern grundsätzlich bis im Herbst 2026, der Umbau einzelner Haltestellen insbesondere auf dem Gebiet der Stadt Bern erfolgen teilweise erst nach der Inbetriebnahme im Herbst 2026.

Liberty Mutual Insurance Europe SE

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Das luxemburgische Versicherungsunternehmen Liberty Mutual Insurance Europe SE ist berechtigt, in Deutschland das Versicherungsgeschäft im Dienstleistungsverkehr über seine Niederlassung in Norwegen in folgenden weiteren Versicherungssparten und Risikoarten (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG) aufzunehmen:

6. See-, Binnensee- und Flussschifffahrts-Kasko
7. Transportgüter
8. Feuer- und Elementarschäden
9. Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden
12. See-, Binnensee- und Flussschifffahrtshaftpflicht
13. Allgemeine Haftpflicht
15. Kaution
16. Verschiedene finanzielle Verluste

Versicherungsunternehmen:

Liberty Mutual Insurance Europe SE (7013)
5-7, rue Léon Laval
3372 Leudelange
Luxemburg

Niederlassung Norwegen:

Liberty Mutual Insurance Europe SE (7013)
Haakon VIIs Gate 1
0301 Oslo
Norwegen

[

VA 26-I 5000/01516#00004

]

Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor automatisiertem Handelssystem „Bit App“

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten durch das Handelssystem „Bit App“. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber, die aktuell Verbraucherinnen und Verbraucher per EMail kontaktieren, ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Die unbekannten Betreiber behaupten, ihr Angebot stamme von der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse bzw. der Boerse Stuttgart Digital Custody GmbH. Diese Angaben treffen nicht zu. Es handelt sich um Identitätsmissbrauch.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

WhatsApp-Gruppen: BaFin warnt vor Angeboten von GoldRhein und weist auf Identitätsdiebstahl hin

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten, insbesondere über WhatsApp-Gruppen (z.B. Vermögenswachstumsplan II-Austauschgruppe), die angeblich von der Fortress Investment Group LLC stammen, sowie vor Angeboten der GoldRhein-Börse auf den Websites goldrhein(.)net und goldrhein(.)com. In den WhatsApp-Gruppen werden von den angeblichen Fortress-Mitarbeitern Dr. Daniel Will, Michael Becker und Anna Schneider Empfehlungen für den Kauf von Finanzinstrumenten und Kryptowährungen geteilt, welche sich über die GoldRhein-Börse handeln lassen. Von der Existenz dieser Personen ist der BaFin nichts bekannt. Die unbekannten Betreiber erbringen Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen ohne die erforderliche Erlaubnis.

Nach derzeitigen Erkenntnissen steht die Fortress Investment Group LLC oder ein anderes Unternehmen der Marke „Fortress Investment Group“ in keiner Verbindung zu den WhatsApp-Gruppen oder der GoldRhein-Börse bzw. den Websites goldrhein(.)net und goldrhein(.)com.

Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

BaFin ermittelt erneut gegen die Betreiber der Plattform Graphene

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor weiteren Angeboten auf der Website graphene-ltd(.)pro. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber auch auf der Website graphene-ltd(.)pro Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die er¬forderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.