Euro Pro Markets: BaFin warnt auch vor der Website europromarkets.co

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin hat bereits am 14.03.2025 und 23.04.2025 vor Euro Pro Markets bzw. deren inzwischen inaktiven Website europromarkets.com und europromarkets.net gewarnt. Die unbekannten Betreiber verwenden nunmehr die Website europromarkets.co. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Christoph Bamert wird interkantonaler Koordinator Herdenschutz

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
6. Juni 2025
Per 2025 hat der Bundesrat die Gesetzgebung zur Jagd und zum Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel angepasst. Dies hat im Bereich Herdenschutz weitreichende Konsequenzen auf die Kantone. Zum einen verlagert der Bund viele Aufgaben im Herdenschutz und im Herdenschutzhundewesen an die Kantone und zum andern übernimmt der Bund im Herdenschutz nur noch 50 Prozent (statt 80 Prozent) der Kosten. Dies hat finanzielle und personelle Konsequenzen für die Kantone.

Die Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Nidwalden, Zug und Aargau sind übereingekommen, dass es sinnvoll ist, die anspruchsvollen Aufgaben im Herdenschutz gemeinsam anzugehen. Dazu haben diese Kantone eine Verwaltungsvereinbarung betreffend die Zusammenarbeit, Organisation und Durchführung des Herdenschutzes abgeschlossen. Für die Jahre 2025 bis 2028 wird eine überkantonale Koordinationsstelle Herdenschutz geschaffen. Die Zusammenarbeit kann zu gegebener Zeit verlängert werden.
Der Kanton Uri hat Christoph Bamert, Schwyz, als interkantonalen Koordinator Herdenschutz in einem Teilzeitarbeitsverhältnis angestellt. Die Stelle wird beim Amt für Landwirtschaft des Kantons Uri angesiedelt. Der Kanton Uri übernimmt 20 Stellenprozente und die anderen Kantone beteiligen sich mit 60 Stellenprozenten daran. Der Stellenantritt erfolgt auf den 1. August 2025.

Die Stadt Bern feiert ihre Grossratspräsidentin

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Stadtpräsidentin Marieke Kruit (SP) würdigte das langjährige Wirken von Edith Siegenthaler in der Berner Politik. Sie kenne Edith Siegenthaler als Macherin mit viel Sachverstand, einem feinen Sinn für Humor und einem Blick fürs Wesentliche. Mit ihrer verbindenden Art schaffe sie es immer wieder, tragfähige Lösungen zu finden. Besonders freue sie sich, dass mit Edith Siegenthaler zum ersten Mal eine Stadtbernerin zur höchsten Bernerin im Kanton gewählt wurde. «Mit deiner Wahl hast du das Vertrauen deiner Kolleginnen und Kollegen erhalten», sagte Marieke Kruit. «Als deine langjährige Weggefährtin weiss ich, dass du dieses Vertrauen mehr als verdienst.»

publity AG: BaFin setzt Geldbuße fest

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 14. Mai 2025 eine Geldbuße in Höhe von 10.000 Euro gegen die publity AG festgesetzt. Das Unternehmen hatte im Jahr 2020 ohne eine vorherige Veröffentlichung eines Prospekts Wertpapiere öffentlich angeboten und damit gegen die Pflichten der Verordnung (EU) 2017/1129 (Prospekt-VO) verstoßen.

Zum Hintergrund

Zur Wahrung des Anlegerschutzes darf ein öffentliches Angebot von Wertpapieren erst dann erfolgen, wenn vorab ein von der Bundesanstalt geprüfter und gebilligter Wertpapierprospekt veröffentlicht worden ist. Anhand des Wertpapierprospekts sollen die Anleger eine sachgerechte Investitionsentscheidung treffen können, so dass darin alle wichtigen Informationen über das Wertpapier und seinen Emittenten enthalten sein müssen. Die Nichtveröffentlichung eines Prospekts im Rahmen eines öffentlichen Angebots von Wertpapieren läuft diesem Sinn und Zweck erheblich zuwider.

Wenn das Unternehmen Wertpapiere öffentlich anbietet ohne vorher einen Prospekt veröffentlicht zu haben, verstößt es gegen Artikel 3 Absatz 1 Prospekt-VO. Die BaFin kann dies mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal fünf Millionen Euro oder bis zu drei Prozent des Gesamtumsatzes.

Zukunftsprojekt für Schiesswesen geht in entscheidende Phase

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
5. Juni 2025
Das Schiesswesen steht in Nidwalden vor weitreichenden Entscheiden. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat einen Objektkredit von 400’000 Franken für die Durchführung von Machbarkeitsstudien und eines Rechtsgutachtens im Rahmen des Projekts «Schiesswesen Nidwalden 2027+». Die bestehenden Schiessanlagen im Kanton entsprechen nicht mehr den Vorgaben der eidgenössischen Lärmschutzverordnung und dürfen spätestens ab 2028 nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr betrieben werden.

Ohne Anpassungen droht im Kanton Nidwalden ein Stillstand des Schiessbetriebs, was die Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Schiessprogramme, die Ausbildung von Armee, Polizei und Zivilschutz sowie das aktive Vereinswesen stark beeinträchtigen würde. Die heute vorhandenen Kapazitäten in den Schiessanlagen decken weniger als die Hälfte des effektiven Bedarfs.
In den vergangenen Monaten haben Kanton und Gemeinden unter dem Projektnamen «Schiesswesen Nidwalden 2027+» gemeinsam vier Varianten mit insgesamt sechs Schiessanlagen entwickelt, die nun vertieft geprüft werden sollen. Diese umfassen Sanierungen der Anlagen in Beckenried (Halti), Ennetbürgen (Herdern) und Ennetmoos sowie Neubauten in Ennetbürgen (Herdern) und Oberdorf (BWB-Areal und Hostettli). Ausgeschlossen werden Varianten in Stollen oder Tunneln, da sie aufgrund hoher Investitions- und Betriebskosten sowie unklarer Realisierungsperspektiven als unzweckmässig eingestuft werden.
Die Kombinationen aus Sanierungen und Neubauten versprechen eine wirtschaftliche, gesetzeskonforme und langfristig tragfähige Lösung. Der Standort Gnappiried in Stans, bei dem aktuell die Hauptlast des militärischen Schiessbetriebs liegt, könnte mit gewissen Varianten entlastet oder gar vollständig ersetzt werden. Bei der Ausarbeitung der Varianten wurden Aspekte wie Umweltverträglichkeit, Erschliessung, Betriebssicherheit sowie zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten, etwa für Ausbildungszwecke, besonders berücksichtigt.
Ein enger Austausch mit der Armee fand bereits während der Projektphase statt. Die militärischen Bedürfnisse wurden dabei laufend einbezogen. Sobald eine bevorzugte Variante vorliegt, soll die Armee aktiv in die Umsetzung eingebunden und eine verursachergerechte Beteiligung angestrebt werden.
«Wir müssen heute die Weichen stellen, damit Nidwalden seine sicherheitsrelevanten Aufgaben auch morgen erfüllen kann. Eine leistungsfähige und gesetzeskonforme Schiessinfrastruktur ist dafür unabdingbar», erklärt Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi. Die Kosten der Machbarkeitsstudien werden je zur Hälfte von Kanton und Gemeinden getragen. Parallel dazu wird ein externes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das zentrale Fragen zu Eigentum, Baurechten, Bewilligungsverfahren und möglichen rechtlichen Konflikten klären soll.
Diese Abklärungen bilden die Grundlage für den politischen Variantenentscheid im Herbst 2026 sowie die Vorbereitung einer allfälligen Umsetzung. Der Hergiswiler Gemeindepräsident Daniel Rogenmoser, der die Gemeindepräsidentenkonferenz in der politischen Steuerungsgruppe für das Projekt vertritt, ergänzt: «Das Projekt zeigt beispielhaft, wie Kanton und Gemeinden gemeinsam Verantwortung übernehmen. Wir stehen geschlossen hinter der Suche nach einer Lösung, die realistisch, tragbar und breit abgestützt ist.»
Der Zeitrahmen ist eng gesteckt: Um die Einhaltung der gesetzlichen Fristen sicherzustellen, müssten die Vorbereitungsarbeiten für die Projektumsetzung ohne Verzögerung gestartet werden. Nur so kann eine bedarfsgerechte und rechtlich sichere Lösung für das Schiesswesen im Kanton Nidwalden umgesetzt werden.

Verlosung der Gämsböcke führt beim Jagdbetrieb zu einer Entspannung

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
5. Juni 2025
Das Rot-, Reh- und Gämswild in Nidwalden weist einen gesunden Bestand auf. Es drängen sich keine wesentlichen Änderungen bei den Jagdvorschriften auf. Die Verlosung der Abschussberechtigung von Gämsböcken wird weitergeführt.

Der Regierungsrat hat die Jagdbetriebsvorschriften 2025 für den Kanton Nidwalden erlassen. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Abschüsse von Rotwild auf der Hoch-, Hege- und Regulationsjagd etwa gleich. Total werden 24 Hirsche (2024: 25) sowie 59 Stück Kahlwild (61), also weibliches Rotwild und Kälber, zum Abschuss freigegeben. «Die Zahlen werden so festgelegt, dass die Bestandesgrössen im mehrjährigen Durchschnitt konstant bleiben», erklärt Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser-Frutschi. Die Regelung bei der Rehjagd hat sich ebenfalls bewährt und bleibt unverändert. Jagdberechtigte ohne Hochjagdpatent dürfen ein erwachsenes Reh und ein Kitz oder zwei Kitze erlegen, mit Hochjagdpatent werden eine Rehgeiss oder zwei Kitze zugestanden.
Beim Gämswild ist nach Jahren mit rückläufiger Population wieder ein leichter Anstieg festzustellen. «Um diese Entwicklung zu unterstützen, wird vorerst an der Limitierung der zum Abschuss freigegebenen Gämsen festgehalten», so Karin Kayser-Frutschi. In diesem Jahr sind es 76 Tiere (Vorjahr: 67), davon entfallen 25 Stück auf Gämsböcke, 23 auf Geissen und 28 auf Jährlinge. Pro Person kann nur eine Gämse geschossen werden. Dabei werden die Gämsböcke erneut per Los an interessierte Jagdberechtigte vergeben. Der Vorschlag dazu stammt vom Patentjägerverein. Er wurde im Vorjahr erstmals umgesetzt. Die Auslosung der Gämsböcke führte zu einer Entspannung des Jagdbetriebs, da die Jägerinnen und Jägern nicht gezwungen waren, möglichst früh einen Gämsbock zu erlegen, bevor das Kontingent ausgeschöpft ist.
Die Hochjagd dauert vom 1. bis 20. September 2025. Die Niederjagd findet vom 15. Oktober bis 30. November statt (ausgenommen Reh: bis 4. November). 
→ Zu den Jagdbetriebsvorschriften 2025

Kanton Nidwalden spricht 50’000 Franken Soforthilfe für Blatten

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
5. Juni 2025
Ein Berg- und Gletscherabbruch hat das Dorf Blatten weitgehend unter sich begraben und immenses Leid ausgelöst. Als Zeichen der Solidarität mit dem Lötschental stellt der Kanton Nidwalden über die Glückskette Schweiz eine Soforthilfe in der Höhe von 50’000 Franken zur Verfügung.

Der Kanton Nidwalden zeigt sich zutiefst betroffen über das verheerende Ausmass des Berg- und Gletscherabbruchs vom 28. Mai 2025 in Blatten im Kanton Wallis. Die gewaltigen Geröllmassen haben das Dorf weitgehend zerstört und bei der Bevölkerung des Lötschentals grosses Leid hinterlassen.
Als Zeichen der Solidarität und Verbundenheit mit den Menschen, die ihr Hab und Gut verloren haben, stellt der Kanton Nidwalden aus dem Lotteriefonds einen Betrag von 50’000 Franken zur Verfügung. Dieser fliesst in den Fonds «Katastrophen in der Schweiz», den die Glückskette aktiviert hat zur Unterstützung jener, die von der Naturkatastrophe im Lötschental betroffen sind. «Es ist wichtig, dass die Kantone insbesondere in schweren Zeiten zusammenhalten und einander unterstützen», so Finanzdirektorin Michèle Blöchliger.
Die Regierung von Nidwalden spricht den Einwohnerinnen und Einwohnern von Blatten und des gesamten Lötschentals ihr tief empfundenes Mitgefühl aus. Der Beitrag soll in dieser ausserordentlich schwierigen Zeit rasch und unbürokratisch eine erste wichtige Unterstützung bieten.

Stans NW: Zeugenaufruf – Einbruch in Einkaufscenter – Täter flüchten ohne Deliktsgut

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
4. Juni 2025
In den frühen Morgenstunden sind vier unbekannte Täter in den Länderpark in Stans eingedrungen. Dabei haben sie sich mittels Einschlagen der Verglasung beim Haupteingang Zutritt verschafft. Durch den ausgelösten Alarm flüchtete die Täterschaft ohne Deliktsgut.

Am Mittwoch, den 4. Juni 2025, kam es am frühen Morgen kurz vor 04:00 Uhr zu einem Einbruch in das Einkaufscenter Länderpark an der Bitzistrasse 2 in Stans. Ersten Erkenntnissen zufolge verschafften sich vier unbekannte Täter gewaltsam Zutritt zum Gebäude, indem sie die Verglasungen der Schiebetüre beim Haupteingang einschlugen. Beim Eindringen ins Innere wurde die Alarmanlage ausgelöst. Daraufhin verliess die Täterschaft das Gebäude wenige Minuten später ohne Deliktsgut und flüchtete in Richtung Stansstad. Eine sofort eingeleitete Fahndung verlief bislang ergebnislos.
Personen, die im Zusammenhang mit dem Einbruch verdächtige Beobachtungen gemacht haben oder Hinweise zur Täterschaft geben können, werden gebeten, sich bei der Kantonspolizei Nidwalden unter der Telefonnummer: 041 618 44 66 zu melden. 
Im Einsatz standen neben der Kantonspolizei Nidwalden die Kantonspolizei Obwalden und die Luzerner Polizei

Die Bundeswehr und die Lufthansa Group vereinbaren Partnerschaft beim Heimatschutz

Source: Lufthansa Group

Das Landeskommando Hessen der Bundeswehr und die Lufthansa Group haben eine Partnerschaft für den Reservedienst beschlossen. Die Lufthansa Group unterstützt Mitarbeitende, die sich für den Heimatschutz entscheiden – unter anderem durch eine mögliche Freistellung für Aus- und Fortbildung, sowie zu eventuellen Einsätzen. Mit der Partnerschaft macht die Lufthansa Group auf die integrale Rolle von Freiwilligen für den Heimatschutz aufmerksam und ermöglicht ihren Mitarbeitenden, sich aktiv für die Sicherheit und den Schutz der Gesellschaft zu engagieren.

Am 4. Juni nahm Michael Niggemann, als Mitglied des Vorstandes der Deutschen Lufthansa AG verantwortlich für die Bereiche Personal & Recht, die Partnerschaftsurkunde von Brigadegeneral Holger Radmann entgegen. In seiner Rolle als Arbeitsdirektor sagt er:

„Wir freuen uns, als neuer Partner für den Heimatschutz einen aktiven Beitrag zur Sicherheitsarchitektur Deutschlands zu leisten. Angesichts der aktuellen sicherheitspolitischen Lage und im Zeichen der oft zitierten ‚Zeitenwende‘ ist es uns ein besonderes Anliegen, unsere Mitarbeitenden für die Bedeutung des Heimatschutzes zu sensibilisieren.“

Die Lufthansa Group informiert ihre Mitarbeitenden gezielt über das neue Angebot und arbeitet eng mit dem Landeskommando Hessen zusammen, um eine bestmögliche Vorbereitung und Integration in den Reservedienst zu gewährleisten.

Das Angebot steht grundsätzlich allen Mitarbeitenden der Lufthansa Group mit deutschem Pass offen. Ob eine Freistellung erfolgen kann, wird jeweils gesondert geprüft. Durch die große Anzahl an Lufthansa Group-Mitarbeitenden im Rhein-Main-Gebiet wird insbesondere das Heimatschutzregiment 5 in Hessen unterstützt. Damit stößt die Lufthansa Group zu rund 250 hessischen Arbeitgebern dazu, die bereits Partner für den Heimatschutz sind. 2.400 Freiwillige aus Hessen haben sich schon für das Heimatschutzregiment in Hessen gemeldet. Zu ihren Aufgaben gehören der Schutz kritischer Infrastruktur, die Sicherung von Transportwegen sowie die regionale Hilfeleistung bei Katastrophenlagen.

paragonfx.pro: BaFin warnt vor Website und weist auf mutmaßlichen Identitätsdiebstahl hin

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Der Betreiber tritt auf der Website überwiegend unter der Bezeichnung Paragonfx bzw. Paragonfxs auf. An einer Stelle wird als Betreiber jedoch mehrfach FIBIANCE genannt. Als Geschäftssitz wird eine Anschrift in Solihull, Vereinigtes Königreich, ausgewiesen. Gegenüber Kundinnen und Kunden bezeichnet sich der Betreiber in Geschäftsunterlagen als Paragon Investing, Paragon Ltd, Paragon Capital Management Limited, Paragon Capital, Paragon Capital Partners bzw. Paragon Captal Ltd. Er gibt dort darüber hinaus zwei unterschiedliche Geschäftsadressen in London, Vereinigtes Königreich, an. Außerdem benennt er eine weitere Domain paragonfx.com, die zurzeit jedoch inaktiv ist.

An der o. g. Anschrift in Solihull ist die Paragon Bank Plc geschäftsansässig, die von der britischen Finanzmarktaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) autorisiert ist. Der BaFin liegen keine Erkenntnisse vor, dass die Paragon Bank Plc in irgendeiner Verbindung zu der Website paragonfx.com bzw. den dort veröffentlichten Angeboten oder den o. g. Unterlagen, die Kundinnen und Kunden zugesandt werden, steht. Es dürfte sich vielmehr um einen Identitätsdiebstahl zulasten der Paragon Bank Plc handeln.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.