Ethena (BVI) Ltd.: Verdacht auf öffentliches Angebot von „sUSDe“-Token der Ethena OpCo Ltd. ohne erforderlichen Prospekt

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Zum Hintergrund

In Deutschland dürfen Wertpapiere grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme greift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar. 

In einem Prospektbilligungsverfahren prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Es gehört jedoch nicht zu ihren Aufgaben, die Prospektangaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, die Seriosität des Emittenten zu beurteilen und das Produkt zu kontrollieren.  

Anbieter und Emittenten haften für die pflichtwidrige Nichtveröffentlichung eines Prospekts (§ 14 Wertpapierprospektgesetz – WpPG). Die Prospektverantwortlichen haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Wertpapierprospekt getätigten Angaben (§§ 9 bzw. 10 WpPG). 

Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro bzw. drei Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Geldbußen können auch bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden. 

Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen zu tätigen. 

Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

Hinweis

Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr. Dies regelt § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG). Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann die BaFin Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.

Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.

BaFin warnt vor Plattformreihe – Investieren mit KI

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Seiten werben damit, dass über ihre Plattform automatisierter Handel von Finanzinstrumenten mittels künstlicher Intelligenz ab einer Einstiegsinvestition von 250 Euro möglich ist. Die Websites verfügen über kein Impressum. Deren Betreiber werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Bislang sind der BaFin in diesem Zusammenhang folgende Websites bekannt geworden: 

https://geldgrix.de/
https://immedintax.xyz/
https://beraventex.org/
https://invexorix.de/
https://grosenextapro.de/
https://velupantrex.de/
https://halvingai.de/
https://velutantrex.de/
https://alpfundpro.de/
https://velomanatex.org/
https://immediatenexavar.de/
https://sofortigezukunft.de/
https://horvixpro.org/
https://brundexor.info/
https://kepeltrix.de/
https://delvarixis.de/
https://norvexiopro.de/
https://trevionexpro.de/
https://velmiorix.de/
https://dopperfolgpro.org

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Jobangeboten, die auf der Website vet-staking.com angeboten werden.

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Privatpersonen, die Gelder entgegennehmen und für Dritte Kryptowerte erwerben oder diese verwalten, können sich wegen des Erbringens unerlaubter Kryptowerte-Dienstleistungen strafbar machen.

Außerdem können Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die persönlichen Daten der Arbeitssuchenden missbraucht werden.

Die BaFin hat bereits mehrfach davor gewarnt, solche oder ähnliche Angebote anzunehmen.

Den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden – Polizei oder Staatsanwaltschaft – über solche Sachverhalte zu informieren.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz bzw. § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz.

Der Regierungsrat startet ins Amtsjahr 2025/2026

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Zum Beginn des Amtsjahres 2025/2026 hat sich der Regierungsrat zum offiziellen Gruppenfoto versammelt. Die Aufnahme des Thuner Fotografen Thomas Baumann entstand dieses Jahr im Berner Rathaus, dem politischen Zentrum des Kantons Bern. Christoph Neuhaus (SVP) wurde heute (02.06.2025) vom Grossen Rat für die Amtsdauer vom 1. Juni 2025 bis zum 31. Mai 2026 als Präsident des Regierungsrats gewählt. Der Bau- und Verkehrsdirektor ist seit 2008 Mitglied der Regierung und übernimmt das Präsidium zum dritten Mal nach 2013/14 und 2018/19. Zum Vizepräsidenten wurde Christoph Ammann (SP) gewählt, Direktor für Wirtschaft, Energie und Umwelt.

BaFin warnt vor Plattformreihe „Werden Sie Mitglied der […]-Handelsgemeinschaft und erhalten Sie einen persönlichen Krypto-Handelskonto-Manager!“

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Online-Handelsplattformen, die den Slogan „Werden Sie Mitglied der […]-Handelsgemeinschaft und erhalten Sie einen persönlichen Krypto-Handelskonto-Manager!“ verwenden. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Jede dieser Websites hat eine identische Textgestaltung und nutzt denselben Aufbau.

Beispiel für verdächtige Online-Handelsplattform

https://bitcoineerapp.com/de/

Die BaFin warnt konkret vor folgenden Websites der Reihe, die diesen Slogan verwenden und die weitgehend identisch sind. Angaben zum Geschäftssitz werden auf den Websites nicht gemacht.

bitcoineerapp.com/de
bitcoinprofitapp.com/de
btc6avage.com/de
immediatematrix.io/de
ethereumeprexxp.net/de

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

BaFin warnt vor Plattformreihe „Ihr Tor zu informierten Handelsentscheidungen“ bzw. „Ihr Zugang zu den besten AI Trading Bots“

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Online-Handelsplattformen, die den Slogan „Ihr Tor zu informierten Handelsentscheidungen“ bzw. „Ihr Zugang zu den besten AI Trading Bots“ verwenden. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Jede dieser Websites hat eine identische Textgestaltung und nutzt denselben Aufbau.

Beispiel für verdächtige Online-Handelsplattform

https://aibotiplex.co/de/

bzw.

Beispiel für verdächtige Online-Handelsplattform

https://zolavextraderai.co/de/

Die BaFin warnt konkret vor folgenden Websites der Reihe, die diese Slogans verwenden und die weitgehend identisch sind. Angaben zum Geschäftssitz werden auf den Websites nicht gemacht.

Ihr Tor zu informierten Anlageentscheidungen Ihr Zugang zu den besten AI Trading Bots

aibotiplex.co/

bitcoineerai.co/

bitcoinzenix.co/

brokerriseai.com/

everixedgeai.com/

fxmasterbot.co/

fyntrixai.co/

immediate-zenx.co/

immediateaspect.net/

immediatecapital.co/

immediateflow.net/

immediateforce.org/

immediateluminary.org/

immediatezenithapp.co/

kikitai.co/

nearestedge.net/

profitfury.org/

profitrex.net/

quantixprimeai.co/

quantum-incomepro.com/

astrariseprofits.co/

austrariseprofits.co/

bitcoinprismpro.online/

cryvonwealthapp.co/

cumbrerelmar.co/

fortunemaker.co/

gentoriozapp.co/

gptdefinity.mobi/

gptpermaxxp.co/

immediate-core.co/

immediateevexpro.co/

quantixprimeai.online/

quantumtradeai.co/

safetrustcapital.co/

smartstockai.co/

solvickstrenor.co/

spotproliaai.co/

spotsanorex.online/

swaplasix.co/

tradeavapro.online/

zolavextraderai.co/

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

lwex.com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die er­forderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Kantonswechsel von Moutier: weitere Übergangsmassnahmen ab 1. Juli 2025

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Die beiden Kantonsregierungen haben sieben Vollzugsvereinbarungen verabschiedet, von denen einige am kommenden 1. Juli in Kraft treten werden. Darin werden folgende Themenbereiche geregelt:

  • Volksschule: Übergang vom bernischen zum jurassischen Schulsystem im August 2026 und Stellung des Lehrpersonals
  • Sekundarstufe II: Klärung der Aufnahmekriterien und der Schulorte für Lernende aus Moutier und aus dem Kanton Bern
  • Burgergemeinde: Integration in die jurassische Rechtsordnung, ähnlich wie bei der Einwohnergemeinde und gemäss dem Willen der Burgergemeinde
  • Einbürgerungen: Automatische Übertragung der bei der bernischen Verwaltung hängigen Verfahren an den Kanton Jura
  • Belastete Standorte: Klärung des Umgangs mit und Begleitung der Sanierung des ehemaligen Industriegeländes «Fradec» gemäss den im Konkordat festgelegten Grundsätzen
  • Nummernschilder: Möglichkeit der kostenlosen Änderung bis zum 30. April 2026 für Halterinnen und Halter von Fahrzeugen mit Standort Moutier
  • Öffentliche Dienstleistungen: Verabschiedung mehrerer allgemeiner Grundsätze, um die Kontinuität der Dienstleistungen zu gewährleisten, die von den Verwaltungen der beiden Kantone zugunsten der Bevölkerung erbracht werden

Die Regierungen der Kantone Bern und Jura werden in den kommenden Monaten weitere Vollzugsvereinbarungen, die derzeit noch diskutiert werden, verabschieden. Der Kantonswechsel von Moutier erfolgt per 1. Januar 2026.

Für Finanzausgleich 2026 stehen 20.5 Mio. Franken zur Verfügung

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
2. Juni 2025
Der Kanton hat die Finanzausgleichsbeiträge an die anspruchsberechtigten Gemeinden für 2026 festgelegt. Die zu verteilende Summe beträgt total 20.5 Millionen Franken. Acht Gemeinden erhalten Beiträge.

Die Gebergemeinden Hergiswil, Stansstad und Ennetbürgen leisten einen Beitrag von insgesamt 15.3 Millionen Franken (Vorjahr: 14.0 Mio.) in den innerkantonalen Finanzausgleich 2026. Davon steuert Hergiswil mit 14.3 Mio. (94%) nach wie vor den deutlich grössten Anteil bei. Der Kanton beteiligt sich mit 5.2 Millionen Franken (Vorjahr: 6.1 Mio.), somit stehen im kommenden Jahr total 20.5 Millionen Franken zur Verfügung.
Der Finanzausgleich auf kantonaler Ebene dient dazu, finanzschwächere Gemeinden zu stärken und die Belastungen zwischen den Gemeinden auszugleichen. Er umfasst vier Bestandteile. Der «Normausgleich Volksschule» ist mit 5.4 Mio. Franken dotiert und wird an Gemeinden mit überdurchschnittlichen Anteilen an Schülerinnen und Schüler pro Einwohner ausbezahlt. Der «Normausgleich Wohnbevölkerung» kommt den vier kleinsten Gemeinden zugute.
Aus dem «Lastenausgleich für den Schutz vor Naturereignissen» werden rund 920’000 Franken verteilt. Als letzter Bestandteil verbleibt der Finanzkraftausgleich. Dabei ist zu bestimmen, bis zu welchem Finanzkraftindex Gemeinden profitieren können, die eine unterdurchschnittliche finanzielle Leistungsfähigkeit aufweisen. 2026 erfolgt ein Ausgleich bis 82.6 Indexpunkten. Unter diesem Wert befinden sich sieben Gemeinden. Hergiswil, Stansstad und Ennetbürgen mit einem Index von über 90 Punkten zahlen hier ein.
Buochs profitiert am meisten vom FinanzausgleichÜbers Ganze betrachtet erhält wie im Vorjahr die Gemeinde Buochs den höchsten Finanzausgleichsbetrag. Danach folgen Oberdorf, Wolfenschiessen, Dallenwil und Ennetmoos. Werden die Auszahlungen pro Kopf als Massstab genommen, erhält Dallenwil mit 1’683 Franken den höchsten Betrag. Dahinter folgen die Gemeinden Wolfenschiessen (1’570 Franken) und Ennetmoos (1’307 Franken). 
Tabelle Finanzausgleich

 

2026

2025

Differenz

Auszahlungen

Total in Mio.

Fr. / Einw.

Total in Mio.

Fr. / Einw.

Total in Mio.

Fr. / Einw.

Beckenried

2.14

580

2.72

732

-0.58

-152

Buochs

4.31

789

4.26

772

0.05

17

Dallenwil

3.14

1’683

2.64

1’418

0.50

265

Emmetten

0.85

517

0.82

497

0.04

21

Ennetbürgen

0

0

0

0

0

0

Ennetmoos

3.03

1’307

3.00

1’302

0.03

5

Hergiswil

0.06

10

0.09

15

-0.03

-5

Oberdorf

3.49

1’140

3.06

997

0.43

143

Stans

0.17

20

0

0

0.17

20

Stansstad

0

0

0

0

0

0

Wolfenschiessen

3.32

1’570

3.44

1’632

-0.12

-62

Total Auszahlungen

20.52

 

20.03

 

0.49

 

 

 

 

 

 

 

 

Einzahlungen

Total in Mio.

Fr. / Einw.

Total in Mio.

Fr. / Einw.

Total in Mio.

Fr. / Einw.

Ennetbürgen

0.45

85

0.44

83

0.01

2

Hergiswil

14.34

2’298

12.75

2’077

1.59

221

Stansstad

0.48

99

0.77

157

-0.28

-59

 

 

 

 

 

 

 

Beiträge Gemeinden

15.28

 

13.95

 

1.32

 

Beitrag Kanton

5.24

 

6.08

 

-0.83

 

Total Einzahlungen

20.52

 

20.03

 

0.49

 

Die Kennzahlen des Finanzausgleichs 2026 sind auf der Webseite des Kantons unter www.nw.ch/gemeindefinanzen zu finden.

Starke Wintersaison zeigt sich in Verkehrsaufkommen

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
2. Juni 2025
Der Winter 2024/2025 war für die Tourismusdestination Engelberg erfreulich. Gute Schneeverhältnisse und oftmals schöne Wetterbedingungen haben die Logiernächte und die Ersteintritte der Bergbahnen gegenüber der letzten Saison erhöht. Das Verkehrsmonitoring 2024/25 zeigt in der Folge einen erhöhten An- und Abreiseverkehr mit Auto und Zug. Die Überschreitung der festgelegten Kennzahlen beim Autoverkehr im Engelbergertal war gegenüber der Vorperiode leicht erhöht, jedoch grundsätzlich vergleichbar. Die Herausforderungen bezüglich Verkehrsmittelverteilung und hohem Verkehrsaufkommen bleiben bestehen, wie es die gleichbleibende Verkehrsmittelverteilung von 21% öV und 79% MIV zeigt.

Der Winter 2024/2025 war für die Tourismusdestination Engelberg erfreulich. Gute Schneeverhältnisse und oftmals schöne Wetterbedingungen haben die Logiernächte und die Ersteintritte der Bergbahnen gegenüber der letzten Saison erhöht. Das Verkehrsmonitoring 2024/25 zeigt in der Folge einen erhöhten An- und Abreiseverkehr mit Auto und Zug. Die Überschreitung der festgelegten Kennzahlen beim Autoverkehr im Engelbergertal war gegenüber der Vorperiode leicht erhöht, jedoch grundsätzlich vergleichbar. Die Herausforderungen bezüglich Verkehrsmittelverteilung und hohem Verkehrsaufkommen bleiben bestehen, wie es die gleichbleibende Verkehrsmittelverteilung von 21% öV und 79% MIV zeigt.
Im Auftrag der Kantone Obwalden und Nidwalden wurde zum dritten Mal in Folge das jährliche Monitoring zu den wichtigsten Verkehrszahlen im Engelbergertal vorgenommen. Analysiert wurde unter anderem das Verkehrsaufkommen auf der Strasse zwischen Wolfenschiessen und Grafenort, die Ein- und Aussteigerzahlen auf den Zügen der Zentralbahn sowie den Ortsbussen in Engelberg, die Logiernächte in Engelberg und die Ersteintritte bei diversen Bergbahnen.
Umfassendes Monitoring zeigt die Entwicklung im Detail aufInsgesamt konnten zwischen September 2024 und März 2025 mehr Gäste in Engelberg begrüsst werden. Das Skigebiet Titlis wurde von rund 2% mehr Gästen besucht, bei den Brunni-Bahnen wurde eine Erfolgssaison mit über einem Drittel mehr Gäste als in der Vorsaison verzeichnet. Die Anzahl Logiernächte ist etwas weniger stark gestiegen (plus 8’517 Logiernächte) als die Anzahl Ersteintritte, was somit auf mehr Tagesaufenthalte bei den zusätzlichen Gästen schliessen lässt. Diese Basisdaten widerspiegeln das gemessene Verkehrsaufkommen.
Die definierten Schwellenwerte für den Strassenverkehr (Reisezeit und Anzahl Fahrzeuge) wurden diesen Winter an 8 Tagen überschritten. Dies entspricht einer Zunahme gegenüber dem Vorjahr (Überschreitung von 6 Tage). Auch an der Auto-Messstelle zwischen Wolfenschiessen und Grafenort ist ein Wachstum der Anzahl Fahrzeuge um 8% gegenüber der letzten Saison erkennbar (plus 421 Fahrzeuge an einem durchschnittlichen Tag). Parallel zeigen die Ein- und Aussteigerzahlen im öV ebenfalls eine Zunahme um 12% (plus 233 Fahrgäste an einem durchschnittlichen Tag). Der Zuwachs der Gäste wurde somit auf Strasse und Schiene gemessen, wobei beide Messungen nicht zwischen touristischen und anderen Fahrtzwecken (Gewerbe, Pendler, etc.) unterscheiden.
Die Kantone Obwalden und Nidwalden und die Gemeinden Engelberg, Dallenwil, Wolfenschiessen und Oberdorf bilden weiterhin eine Projektgruppe, welche die Verkehrsentlastung des Engelbergertals zum Ziel hat. Die Stausituationen, insbesondere an Spitzentagen, sollen dabei verringert werden. Eine zentrale Massnahme sind öV-Kombiticketangebote, welches das öV-Ticket mit dem Bergbahn-Ticket kombiniert. Die Verkaufszahlen des Winters 2024/2025 zeigen aufgrund kleinerer Rabattierung leicht rückläufige Zahlen. Positiv entwickeln sich die von der Zentralbahn ausgegebenen Sparbillette (plus 33%). Diese lenken Zugreisende gezielt auf weniger ausgelastete Züge.
Umsetzung der Massnahmen läuft teilweise gutDie Aktualisierung des kommunalen Parkgebührenreglements Engelberg verzögert sich, da zwischen allen Akteuren noch kein Kompromiss gefunden werden konnte. Eine Vereinheitlichung der Parktarife sowie ein Parkgebührenfonds zur Mitfinanzierung von Massnahmen zur Verkehrsentlastung sollen dereinst einen Durchbruch bringen und Massnahmen zur Verkehrsentlastung nachhaltig finanzieren. Als Überbrückung hat der Einwohnergemeinderat Engelberg an der Sitzung vom 24. Februar 2025 beschlossen, gewisse öV-Kombiticket-Aktivitäten der Bergbahnen Engelberg-Titlis sowie der Brunni-Bahnen finanziell bis 2027/28 mit Total 190’000 CHF mitzufinanzieren. Man ermöglicht damit eine stärkere Rabattierung, welche sich künftig positiv auf die Nachfrage von öV-Kombiticket auswirken dürfte. Zudem anerkennt die Gemeinde die Leistungen der Bergbahnen, Aktivitäten im Sinn der Verkehrsentlastung im Engelbergertal voranzubringen.
Halbstundentakt nach Engelberg als nächster MeilensteinEin bevorstehender Meilenstein ist der Halbstundentakt der Zentralbahn Luzern-Engelberg, welcher auf den Fahrplanwechsel Dezember 2026 geplant ist. Der Zeitplan ist jedoch abhängig von der Erledigung hängiger Einsprachen gegen nötige Gleisausbauten, welche zurzeit bearbeitet werden. Mit neuem Rollmaterial werden anfänglich halbstündlich Züge während den Hauptverkehrszeiten geführt.