Breite Unterstützung für das Hochwasserschutzprojekt Hasliaare

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Medienmitteilung der Bau- und Verkehrsdirektion

Der Kanton Bern hat die Ergebnisse der öffentlichen Mitwirkung zum Vorprojekt Hasliaare ausgewertet. Das Interesse an der Mitwirkung war gross und die Rückmeldungen mehrheitlich positiv – rund 70 ausgefüllte Fragebögen und zahlreiche freie Eingaben von Privatpersonen, Institutionen und Organisationen gingen ein. Ziel des Projekts ist es, den Hochwasserschutz im Haslital nachhaltig zu verbessern und die Hasliaare ökologisch aufzuwerten.

Die bestehende Flusskorrektion der Hasliaare stammt aus dem 19. Jahrhundert und erfüllt die heutigen Anforderungen an den Hochwasserschutz nicht mehr. Bei vergangenen Hochwasserereignissen zeigten sich deutlich ungenügende Abflusskapazitäten und am Gewässer bestehen erhebliche ökologische Defizite. Das Vorprojekt sieht vor, den Hochwasserschutz zwischen der Aareschlucht und dem Brienzersee zu verbessern – mit einem Schutz bis zu einem 100-jährlichen Hochwasser (530 m³/s) oberhalb der Balmbrücke und bis zu einem 30-jährlichen Ereignis (400 m³/s) unterhalb davon.

Breite Zustimmung der Bevölkerung in der Mitwirkung

Die Rückmeldungen aus der Mitwirkung zeigen ein insgesamt positives Bild: 62 Prozent der Teilnehmenden sind mit dem Projekt einverstanden oder eher einverstanden. Das Schutzkonzept mit einer linksseitigen Entlastung fand ebenfalls 62 Prozent Zustimmung. Der verbesserte Zugang zur Hasliaare und die ökologische Aufwertung, etwa durch Revitalisierung von Seitengewässern und neuen Amphibienlebensräumen, werden mehrheitlich begrüsst.

Kritik an punktueller Entlastung der Aare

Unterhalb der Balmbrücke soll die ausgebaute Hasliaare einem 30-jährlichen Hochwasserereignis standhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, sollen bei Hochwasser grössere Wassermengen links über die Kantonsstrasse ins Landwirtschaftsland abfliessen. Diese Entlastung kann über eine kurze Entlastungsstrecke von ein paar hundert Metern Länge oder über die gesamte Länge der Hasliaare von mehreren Kilometern erfolgen. Diese beiden Varianten wurden kontrovers diskutiert. 49 Prozent der Mitwirkenden lehnen eine punktuelle oder kurze Entlastung ab, da sie bei dieser Variante eine zu grosse Gefährdung sehen. 

Flächen zwischen den Hochwasserdämmen sollen ökologisch aufgewertet werden

Auch die künftige Nutzung der landwirtschaftlich nutzbaren Flächen zwischen den Hochwasserschutzdämmen (sogenannte Vorländer) war ein Thema: Die Mehrheit unterstützt eine Kombination aus ökologischer Aufwertung und reduzierter landwirtschaftlicher Nutzung. Gleichzeitig wurden Sorgen hinsichtlich Bewirtschaftbarkeit und Unterhaltskosten geäussert. In den freien Eingaben wurden insbesondere eine rasche Sanierung des linksseitigen Damms, die Prüfung alternativer Entlastungs- und Schutzvarianten sowie Anliegen zu Finanzierung, Infrastruktur und Erschliessung thematisiert. Die Kritik reichte von der Forderung nach stärkerer Berücksichtigung der Landwirtschaft bis hin zu visionären Ideen wie einem Hochwasserentlastungsstollen.

Erkenntnisse der Mitwirkung fliessen ins Projekt ein

Projektleiter Adrian Fahrni vom Tiefbauamt des Kantons Bern bedankt sich für die breite Beteiligung und wertvollen Rückmeldungen. «Die Mitwirkung zeigt, dass das Vorprojekt grundsätzlich auf breite Akzeptanz stösst». Die Erkenntnisse aus der Mitwirkung werden nun in die weitere Bearbeitung des Projekts und in die Wasserbaupläne einfliessen. Dabei wird auch geprüft, welche Anregungen technisch und wirtschaftlich umsetzbar sind.

Handel Swiss Cyprus Ltd bzw. Handel Swiss UK Limited: BaFin warnt vor Website handelswiss1.com und weist auf Identitätsmissbräuche hin

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Der Betreiber verweist auf der Website auf vorgebliche Registrierungen bei der zypriotischen und britischen Finanzmarktaufsicht CySEC (Cyprus Securities and Exchange Commission) und FCA (Financial Conduct Authority). Dies trifft allerdings nicht zu. Die auf der Website genannten Registrierungsnummern sind der Swissquote Capital Markets Limited, Zypern, sowie der Swissquote Ltd, Vereinigtes Königreich, zuzurechnen. Beide Unternehmen stehen jedoch in keinerlei Verbindung zu der Website handelswiss1.com bzw. zu den dort unterbreiteten Angeboten. Es liegen Identitätsmissbräuche vor. Die FCA hat eine entsprechende Warnmeldung veröffentlicht.

Auf der Website handelswiss1.com fällt auf, dass an einer Stelle abweichend Bezug genommen wird auf eine andere Website mit der Domain handelcfx.com. Die BaFin hat bereits am 17.04.2025 vor der Website handelcfx.com gewarnt.

Der BaFin liegen Erkenntnisse vor, wonach der Betreiber von handelswiss1.com im Internet zuvor bereits die inzwischen inaktiven Websites mit den Domains handelswiss.com und handel-swiss.com verwendet hat.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Celil Begit, Tuttlingen: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Kreditgeschäfts an

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Herr Begit gewährt interessierten Immobilienerwerbern im Zusammenhang mit seiner Vermarktungstätigkeit Darlehen zur Tilgung der Erwerbsnebenkosten. Er verfügt jedoch nicht über die erforderliche Erlaubnis der BaFin gemäß 32 Abs. 1 Satz 1 Kreditwesengesetz.

Herr Begit ist verpflichtet, das Angebot unverzüglich einzustellen und bestehende Vereinbarungen gemäß der vertraglichen Kündigungsmöglichkeit aufzukündigen.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

SAP SE: BaFin setzt Geldbuße fest

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin hat am 14. Mai 2025 eine Geldbuße in Höhe von 1.750.000 Euro gegen die SAP SE festgesetzt. Das Unternehmen hatte gegen Pflichten des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Die SAP SE hatte nicht bekannt gegeben, ab welchem Zeitpunkt und unter welcher Internetadresse der Jahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2022 öffentlich zugänglich war.

Jahresfinanzberichte sind zwar grundsätzlich auch im Unternehmensregister verfügbar. Unternehmen müssen aber darüber informieren, wann und wo sie darüber hinaus ihre Finanzberichte veröffentlichen.

Zum Hintergrund

Finanzberichte stellen die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens dar. Diese Informationen sind für Anlegerinnen und Anleger wichtig, um eine fundierte Investitionsentscheidung treffen zu können.

Unternehmen wie die SAP SE, die ihren Sitz in Deutschland haben und hier am organisierten Markt Wertpapiere begeben, müssen bekanntmachen, wann und wo sie ihre Jahresfinanzberichte der Öffentlichkeit über das Unternehmensregister hinaus zur Verfügung stellen (Hinweisbekanntmachung). Die Hinweisbekanntmachung muss spätestens vier Monate nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres erfolgen, jedoch vor der erstmaligen Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts.

Wenn das Unternehmen Hinweisbekanntmachungen nicht rechtzeitig oder gar nicht veröffentlicht, verstößt es gegen das Wertpapierhandelsgesetz. Die BaFin kann dies jeweils mit einer Geldbuße ahnden. Diese beträgt maximal zehn Millionen Euro oder bis zu fünf Prozent des Gesamtumsatzes.

LANAT veröffentlicht digitalen Jahresbericht 2024

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Das Amt für Landwirtschaft und Natur (LANAT) des Kantons Bern hat seinen digitalen Jahresbericht veröffentlicht. Der Bericht bietet spannende Einblicke in die vielfältigen Tätigkeiten rund um Landwirtschaft, Natur, Jagd und Fischerei. Er präsentiert aktuelle Zahlen und Entwicklungen und beleuchtet unter anderem das Wirken des Bibers sowie ein Projekt zu Bodeninformationen für eine nachhaltige Landnutzung. Der Jahresbericht richtet sich an die interessierte Öffentlichkeit, Fachpersonen und Entscheidungsträger. Er zeigt auf, wie das LANAT zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz der natürlichen Ressourcen im Kanton Bern beiträgt.

Der Jahresbericht ist online verfügbar unter: Jahresbericht 2024 LANAT

Verwaltung setzt Massnahmen aus der Aufgabenüberprüfung um

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
27. Mai 2025
Die Aufgaben der kantonalen Verwaltung wurden mit externer Unterstützung auf Verbesserungen und Einsparungen überprüft. Hintergrund war die Forderung, ein ganzheitliches Bild zum Sparpotenzial beim Kanton zu erhalten. Diese wurde im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision des innerkantonalen Finanzausgleichs laut. Gestützt auf die Resultate der Überprüfung werden Massnahmen zur Effizienzsteigerung ergriffen.

Das Aufgabenwachstum der Verwaltung und die Erwartungen der Bevölkerung bei staatlichen Leistungen nehmen laufend zu. Vor diesem Hintergrund und wegen der Kritik zur Teilrevision des innerkantonalen Finanzausgleichs, mit welcher die Kantonsbeiträge reduziert werden sollen, ordnete der Regierungsrat im Frühjahr 2024 eine Aufgabenüberprüfung an. Die Idee dahinter: Durch eine verbesserte Effizienz den Handlungsspielraum des Kantons nachhaltig verbessern.
Sämtliche Direktionen, die Staatskanzlei und die Gerichte durchleuchteten ihre Bereiche auf Einsparungs- und Optimierungspotenzial. Dabei wurden sie von einer externen Firma begleitet und unterstützt. Potenzielle Ideen wurden erfasst, in Workshops besprochen und bewertet. Schliesslich wurden durch die Regierung rund 40 wirksame und erfolgversprechende Massnahmen definiert. Diese werden nun direkt umgesetzt oder je nach Thema weiter vertieft, um das Potenzial besser auszuschöpfen.
Die externe Begleitung empfiehlt, den Prozess der internen Aufgabenüberprüfung in Zukunft zu stärken. «Im Ergebnis ist die Aufgabenüberprüfung als Entwicklungsprogramm zu betrachten, um Abläufe in der Verwaltung regelmässig kritisch zu hinterfragen und daraus Optimierungen zu erzielen. Dieser Aufgabe stehen wir offen gegenüber», hält Finanzdirektorin Michèle Blöchliger fest. Sie betont aber auch: «Echte Leistungsverzichte oder direkte finanzielle Entlastungen sind kaum vorhanden.» Die Verwaltung und Gerichte eines kleinen Kantons wie Nidwalden bewältigen die gleichen Aufgaben wie grössere Kantone und sind durch diesen Umstand aus Eigenantrieb darauf aus, die Effizienz zu verbessern. Zudem werden vermehrt Skaleneffekte angestrebt, zum Beispiel in Form von verstärkter kantonsübergreifender Zusammenarbeit, um das Synergiepotenzial für gleiche Aufgaben besser auszuschöpfen, ohne die eigene Mitverantwortung abzugeben. Zu diesem Resultat kommt auch der Bericht zur Aufgabenüberprüfung.
Der Regierungsrat wird in der zweiten Jahreshälfte 2025 die eingangs erwähnte und derzeit sistierte Teilrevision des innerkantonalen Finanzausgleichs wieder aufnehmen und die Gemeinden dabei miteinbeziehen.
Detaillierte Aussagen zur Aufgabenüberprüfung können dem Bericht entnommen werden, der unter www.nw.ch/aufgabenpruefung aufgeschaltet ist.

Verwaltungsrat der LUKS Gruppe: Zwei neue Mitglieder

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
27. Mai 2025
Anlässlich der Generalversammlungen der Luzerner Kantonsspital AG und der Spital Nidwalden AG wurden Mirsada Bürki-Misirlic und Dominik Utiger als neue Mitglieder des Verwaltungsrats der LUKS Gruppe gewählt. Sie treten ihre neue Funktion am 1. Juli 2025 an.

Eine vom Verwaltungsrat der LUKS Gruppe eingesetzte Findungskommission hat in den vergangenen Monaten einen Rekrutierungsprozess für die Besetzung der vakanten Verwaltungsratsmandate der LUKS Gruppe durchgeführt. Die Mandate wurden öffentlich ausgeschrieben.

Auf Antrag des Verwaltungsrates der LUKS-Gruppe haben die Regierungsräte der Kantone Luzern und Nidwalden neu Mirsada Bürki-Misirlic und Dominik Utiger (Bild rechts) in den Verwaltungsrat gewählt. Die Wahl erfolgte im Rahmen der Generalversammlungen der Luzerner Kantonsspital AG und der Spital Nidwalden AG. Die beiden neu Gewählten treten ihr neues Amt am 1. Juli 2025 an. Nach dem im April 2025 erfolgten Ausscheiden von Elsi Meier, Giatgen A. Spinas und Pauline des Vos Bolay besteht der Verwaltungsrat aktuell aus acht Mitgliedern. Die Besetzung des verbleibenden neunten Sitzes wird im Laufe des Jahres erfolgen.
Mirsada Bürki-Misirlic ist eine PflegeexpertinMirsada Bürki-Misirlic (Jahrgang 1976, wohnhaft in Winterthur) ist Bereichsleiterin Pflege Spezialgebiete am Universitätsspital Zürich und als solche bestens mit dem Gesundheitswesen vertraut, insbesondere mit der aktuellen Entwicklung in der Pflege. Sie leitet die Bereiche Anästhesie-, Aufwachraum-, Intensiv-, Notfall- und Operationspflege, Intermediate-Care und interventionelle Bereiche mit insgesamt über 1’000 Mitarbeitenden. Die Pflegefachfrau HF kann Zusatzausbildungen in der Anästhesiepflege und im Bereich Managed Health Care vorweisen. Überdies verfügt Mirsada Bürki-Misirlic über viel Erfahrung in der Entwicklung von Patientenbehandlungskonzepten und neuen Berufsmodellen in der Pflege.
Dominik Utiger ist im Zentralschweizer Gesundheitswesen bestens vernetztDominik Utiger (Jahrgang 1964, wohnhaft in Adligenswil LU/Latsch GR) ist Facharzt für Allgemeine Innere Medizin mit einem Masterabschluss in Unternehmensführung und als Hausarzt in Bergün GR tätig. Parallel dazu übt er leitende und beratende Tätigkeiten im Gesundheitswesen aus. Dank seines beruflichen Werdegangs ist Dominik Utiger im Zentralschweizer Gesundheitswesen bestens vernetzt. So arbeitete er ab 2002 zunächst als Leiter Medizin und später viele Jahre bis 2018 als Direktor in der Klinik St. Anna in Luzern. Von 2008 bis 2021 präsidierte er zudem den Stiftungsrat des Aus- und Weiterbildungszentrums XUND für Gesundheitsberufe in Luzern. Aufgrund dieser Tätigkeiten ist er insbesondere mit den Herausforderungen im Bereich Führung, Angebotsgestaltung sowie Aus- und Weiterbildung innerhalb einer Spitalgruppe vertraut.
Die LUKS Gruppe umfasst die Luzerner Kantonsspital AG und die LUKS Spitalbetriebe AG mit den Standorten Luzern, Sursee und Wolhusen, die Spital Nidwalden AG, die LUKS Immobilien AG sowie weitere Beteiligungen. Die Luzerner Kantonsspital AG befindet sich zu 100 Prozent im Eigentum des Kantons Luzern. Die Spital Nidwalden AG ist mit 60 Prozent im Eigentum der Luzerner Kantonsspital AG und zu 40 Prozent im Eigentum des Kantons Nidwalden. Sie verfügen über personell identische Verwaltungsräte.

Starke Leistungen, Inklusion und Teamgeist am Schulsporttag

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
26. Mai 2025
In Luzern wurde der Schweizerische Schulsporttag 2025 ausgetragen. Rund 100 Schülerinnen und Schüler aus Nidwalden traten in den Disziplinen OL, Handball, Leichtathletik, Volleyball, Basketball und Unihockey an. Dass es im Sport um viel mehr als Siege und Medaillen geht, wurde an diesem nationalen Grossanlass eindrücklich unter Beweis gestellt.

Mit Freude, sportlichem Ehrgeiz und viel Teamspirit hat am vergangenen Freitag eine Delegation von rund 100 Schülerinnen und Schülern aus Nidwalden am Schweizerischen Schulsporttag 2025 teilgenommen. Der Grossanlass in Luzern vereinte rund 2200 Jugendliche aus der ganzen Schweiz. Im Mittelpunkt stand nicht nur der Gewinn von Medaillen, sondern vor allem das gemeinsame Erlebnis. Den Auftakt bildete ein stimmungsvoller Flashmob auf dem Luzerner Europaplatz, bei dem über 1’000 Kinder und Jugendliche zur offiziellen Hymne «GoGoGo» der Women’s Euro 2025 mittanzten. Der Luzerner Regierungsrat und OK-Präsident Armin Hartmann betonte in seiner Eröffnungsrede die zentrale Rolle von Sport in der Bildung: «Sportliche Aktivitäten stärken nicht nur die körperliche Fitness, sondern auch soziale, emotionale und geistige Kompetenzen.»
In sportlicher Hinsicht überzeugten aus Nidwalden vor allem die OL-Läuferinnen und Läufer des Kollegiums Stans: Linus Wymann und Dimitrii Menshikov erreichten den 5. Rang, Livia Inderbitzin und Sophie Hug den 8. Rang. Die Handballteams aus Ennetbürgen (Mädchen) und Stans (Knaben) zeigten beherzte Leistungen und platzierten sich im vorderen Mittelfeld. Nidwaldner Teams traten zudem in der Leichtathletik, im Volleyball, Basketball und im Unihockey an.
Ein besonderes Highlight war die erstmalige Teilnahme der Heilpädagogischen Schule Stans (HPS), die im Rahmen eines spezifischen Leichtathletik-Wettkampfs antrat. Sieben Schülerinnen und Schüler, unterstützt von drei Begleitpersonen, starteten im Sprint, Ballweitwurf, Weitsprung und 4x400m. Die Atmosphäre war geprägt von Begeisterung: «Die Freude und die Nervosität waren ihnen anzusehen – der Sport vereint», so eine begleitende Lehrperson. Die Verantwortlichen betonen, dass diese wertvolle Integration künftig auf weitere freiwillige Schulsportwettkämpfe in Nidwalden ausgedehnt werden soll.
Erstmals dabei war auch Chantal Burch, Lehrperson aus Wolfenschiessen. Sie betreute ein Leichtathletik-Team: «Die Schüler so aufgeregt zu sehen, ist ungewohnt und spornt zu Höchstleistungen an.» Ihr Fazit fiel durchwegs positiv aus – wie bei vielen anderen Beteiligten auch.
Ranglisten und Impressionen sind abrufbar unter ssst25.schulsporttag.ch. Der nächste Schweizerische Schulsporttag findet 2026 in Winterthur statt.

kohler-partner.com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website kohler-partner.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis den Abschluss von Fest- und Tagesgeldverträgen an. Zudem werden über die Website kohler-partner.com ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Dabei treten die Betreiber der Website unter den Bezeichnungen Kohler-Partner, Kohler Partner, Kohler Partners und MA BV Kohler Partner auf.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin warnt vor unseriösen Festgeldangeboten.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

BaFin warnt vor Mulfin Trade

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Mulfin Trade. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website trading-area.mulfin-v2.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.