Profit-bee.org: BaFin warnt vor Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Der BaFin liegen Erkenntnisse vor, wonach der Betreiber von profit-bee.org im Internet zuvor bereits eine inhaltsgleiche, inzwischen inaktive Website mit der Domain profit-bee.com verwendet hat.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Kantonsstrassenabschnitt Gunten–Merligen ab 12 Uhr wieder offen

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Die Kantonsstrasse 221 zwischen Gunten und Merligen ist heute (23. Mai 2025) ab 12 Uhr wieder einspurig für den Verkehr offen. Nach dem gestrigen Hangrutsch hat das Tiefbauamt die Strasse geräumt. Geologische Abklärungen haben ergeben, dass eine Fahrspur wieder freigegeben werden kann. Im unmittelbaren Rutschabschnitt wird die Verkehrsführung rund zwei Wochen einspurig erfolgen, dies aufgrund der nötigen Instandstellungsarbeiten bei den Steinschlagnetzen. 

Vorlage für elektronischen Rechtsverkehr stösst auf Zustimmung

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
23. Mai 2025
Mit der Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes wird eine gesetzliche Grundlage für elektronische Rechtsverfahren und digitale Verwaltungsdienste geschaffen. Die Vorlage des Regierungsrates ist in der Vernehmlassung auf positive Resonanz gestossen. Als Nächstes befasst sich der Landrat mit dem Thema.
Im Zuge der Digitalisierung wird der Kanton Nidwalden im kommenden Jahr ein eGov-Portal in Betrieb nehmen. Dies erfolgt in Zusammenarbeit mit Obwalden und sämtlichen Gemeinden beider Kantone. Der Begriff eGov steht für elektronische Verwaltung. Dadurch wird der Bevölkerung sowie Unternehmen ermöglicht, eine Vielzahl von Geschäften online abzuwickeln. Das Portal soll schrittweise ausgebaut und weiterentwickelt werden. Dieser Aufbau bringt innerhalb der Verwaltung einen erheblichen personellen und organisatorischen Aufwand mit sich.
Für die rechtskonforme Nutzung digitaler Vorgänge sind gesetzliche Regelungen zu treffen. Daher wird das kantonale Verwaltungsrechtspflegegesetz einer Teilrevision unterzogen. So wird die Basis für den elektronischen Rechtsverkehr im Verwaltungs- und Verwaltungsjustizverfahren geschaffen. Der Gesetzesentwurf ist in der externen Vernehmlassung bei Gemeinden, Parteien, Organisationen und weiteren Teilnehmenden sehr positiv aufgenommen worden. «Grundsätzliche Änderungen an der Vorlage sind nicht erforderlich», hält Landschreiber Armin Eberli fest. 
Mit Einführung der E-ID gekoppeltEs ist vorgesehen, dass sich Nutzerinnen und Nutzer mittels der elektronischen ID (E-ID) des Bundes auf dem eGov-Portal des Kantons einloggen können. So wird gewährleistet, dass mit der gleichen Authentifikation digitale Dienste von Kanton und Gemeinden medienbruchfrei bezogen werden können. «Dies vereinfacht die Handhabung für Bürgerinnen und Bürger», so Armin Eberli.
Der Regierungsrat betont, dass nach der Einführung des eGov-Portals in einer ersten Phase nur Behörden und berufsmässige Parteivertretungen, zum Beispiel Anwältinnen und Anwälte, Eingaben ausschliesslich elektronisch vorzunehmen haben. «Alle anderen Personen haben weiterhin die Wahl, ob sie ein Verwaltungsgeschäft online oder auf dem Papierweg abwickeln wollen. Die Umstellung auf digitale Verfahren soll für die Bevölkerung mit Augenmass und in vernünftigem Tempo geschehen», erklärt Armin Eberli. Sollte der Regierungsrat weitere Berufsgruppen zum elektronischen Rechtsverkehr verpflichten, findet vorgängig eine Anhörung der Verbände statt.
Im Weiteren wird im Verwaltungsrechtspflegegesetz eine neue Bestimmung verankert, wonach der Regierungsrat auf Verordnungsstufe für Verfahren mit einer öffentlichen Auflage Regelungen erlassen kann, dass die massgebenden Unterlagen auf einer Online-Plattform publiziert werden.
Für den Betrieb des Portals wird ein Support aufgebautMit der Einführung des E-Gov-Portals wird auch eine Supportstelle für den Betrieb installiert. Über diese werden Nutzerinnen und Nutzer im Bedarfsfall Unterstützung erhalten.
Der Regierungsrat hat die Gesetzesvorlage zuhanden des Landrates verabschiedet. Dieser wird sich voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2025 damit befassen. Die Umsetzung des elektronischen Rechtsverkehrs und somit das Inkrafttreten der Teilrevision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes sind abhängig von der Einführung der E-ID des Bundes. Der Zeitpunkt ist derzeit offen, da kürzlich das Referendum zustande gekommen ist und eine eidgenössische Volksabstimmung notwendig wird. 
→ Zu weiteren Unterlagen zum Geschäft, so auch zum Ergebnis der Vernehmlassung.

Kantonsstrassenabschnitt Gunten–Merligen bleibt gesperrt

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Die Kantonsstrasse 221 zwischen Gunten und Merligen bleibt wegen eines Hangrutschs von heute Donnerstagvormittag (22. Mai 2025) weiterhin gesperrt. Die Räumungsarbeiten sind im Gang. Eine Umleitung ist signalisiert. Wie lange die Sperrung dauern wird, ist noch nicht bekannt. Nach wie vor ergeben sich aufgrund der anhaltenden Starkniederschläge kleinere Rutschungen und Steinschlag. Eine erneute Beurteilung der Situation vor Ort erfolgt morgen Freitagmorgen.

Cryptonovaint.net: BaFin ermittelt gegen CryptoNovaInt

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Stacks-de.com: BaFin warnt vor Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Der BaFin liegen Erkenntnisse vor, wonach der Betreiber von stacks-de.com im Internet zuvor bereits eine inhaltsgleiche, inzwischen inaktive Website mit der Domain stacks-finanzen.de verwendet hat.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Capital VN Ltd.: BaFin warnt vor der Webseite capitalvn.com

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Wer in Deutschland, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Turbon: BaFin warnt auch vor der Website turbonpro.co

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin hat bereits am 29.04.2025 vor Turbon bzw. deren inzwischen inaktiven Website turbon.co gewarnt. Die unbekannten Betreiber verwenden nunmehr die Website turbonpro.co. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Castilage: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website castilage.com

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website castilage.com (zuvor distinction.info). Nach ihren Erkenntnissen bietet die vermeintliche Handelsplattform Castilage Investment Company mit angeblichem Sitz in Frankfurt ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapier- sowie Kryptowerte-Dienstleistungen an.

Wer in Deutschland Finanz- und Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Victorian Money Limited und GreenHillCAI: BaFin warnt vor den Webseiten victorian-fx.pro und greenhillcai.com

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf den Webseiten victorian-fx.pro, vormals victoria-fx.com, und greenhillcai.com. Nach ihren Erkenntnissen bieten dort Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Beide Websites haben einen nahezu gleichen Aufbau sowie den textlichen und graphischen Inhalt. Sie nutzen zudem denselben Einleitungssatz „Unser Fonds, Ihr Gewinn. Finanzierung vielversprechend Händler Weltweit“

Wer in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.