Euro Funds Pro: BaFin warnt vor der Website eurofundspro.com

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Euro Funds Pro. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website eurofundspro.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

DeltaGlobal: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website deltaglobal.ai und weist auf Identitätsdiebstahl hin

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website deltaglobal.ai. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Die Registrierung findet über die Website trade.deltaglobal.me statt, welche ebenfalls den unbekannten Betreibern zuzuordnen ist. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die DeltaGlobal gibt sich als amerikanischen Unternehmen aus. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Dopperfolgpro.org: BaFin ermittelt gegen DoppErfolgPro

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Anbahnung der Geschäfte findet auch über die Webseite dopperfolgpro.de statt. Hier werden deutsche Anleger aufgefordert, sich bei DoppErfolgPro zu registrieren.

Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaub¬nis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

basetrade.pro: BaFin warnt vor Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Der Betreiber veröffentlicht auf seiner Website zum einen eine Brokerlizenz, angeblich ausgestellt von der zypriotischen Finanzmarktaufsicht CySEC (Cyprus Securities and Exchange Commission) zugunsten der Basetrade LTD, Amsterdam, Niederlande. Darüber hinaus präsentiert er ein Zertifikat, das die britische Finanzmarkaufsicht FCA (Financial Conduct Authority) zugunsten von Basetrade erstellt haben soll. Weder bei der CySEC noch bei der FCA lässt sich aber die tatsächliche Existenz einer Gesellschaft Basetrade LTD bzw. Basetrade feststellen.

Der Betreiber der Website tritt überwiegend unter der Bezeichnung Basetrade auf. Er gibt Geschäftssitze in Amsterdam, Niederlande, und London, Vereinigtes Königreich, an. Es fällt jedoch auf, dass an einigen Stellen auf der Website abweichend die Nexus LLC, geschäftsansässig auf St. Vincent und die Grenadinen, als Betreiber von basetrade.pro genannt wird. Es ist ferner festzustellen, dass in den Bonusbedingungen, die der Website entnommen werden können, Bezug genommen wird auf eine Website berfammarkets.com und nicht auf die Website basetrade.pro.

Die Nexus LLC ist in der Vergangenheit bereits des Öfteren als Betreiber unerlaubt tätiger Handelsplattformen in Erscheinung getreten.

Der BaFin liegen Erkenntnisse vor, wonach der Betreiber von basetrade.pro im Internet zuvor bereits eine inhaltsgleiche, inzwischen inaktive Website mit der Domain basetrade.io verwendet hat.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Kommission unterstützt Ausbau der Stromproduktion im Wasserkraftwerk Schattenhalb 3

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Der Reichenbach bei Meiringen spielt für den Kanton Bern eine wichtige Rolle bei der Stromproduktion in den Wasserkraftwerken Schattenhalb. Der Reichenbach führt mehr Wasser, als bei der Projektierung der Anlagen angenommen wurde. Damit das Kraftwerk Schattenhalb 3 mehr Strom produzieren kann, soll die maximal nutzbare Wasserkraftmenge erhöht werden. Dadurch können zusätzlich etwa 420 Haushalte mit erneuerbarer Energie aus Wasserkraft versorgt werden. Damit die Stromproduktion erhöht werden kann, braucht es eine Änderung der Konzession. Die angepasste Konzession soll bis ins Jahr 2090 gelten. Bauliche Massnahmen sind nicht erforderlich. Aufgrund vieler Einsprachen bezüglich Orts- und Landschaftsschutz hat die BKW das Projekt angepasst, um diesen Anliegen besser gerecht zu werden.

Die BaK ist der Ansicht, dass der Grosse Rat der Konzessionsänderung zustimmen soll. Der Ausbau von erneuerbaren Energien ist ein wichtiges Ziel. Sie anerkennt zudem, dass der Reichenbachfall ein Wahrzeichen von Meiringen ist und für den Tourismus in der Region eine grosse Bedeutung hat.

Eine Minderheit der BaK beantragt, dass die Dotierungsdauer des Reichenbachs in den Sommermonaten von 10 Stunden auf 12 Stunden ausgedehnt wird, um dem Reichenbachfall während dieser Zeit mehr Wasser zuzuführen und so den touristischen Interessen besser Rechnung zu tragen. 

Dritter Zusatzkredit für die Instandsetzung der Justizvollzugsanstalt Witzwil

Für 51,36 Millionen Franken wurden zehn Gebäude der Justizvollzugsanstalt Witzwil saniert sowie die Haustechnik und die Sicherheitsanlagen instandgesetzt und wo nötig ersetzt. Für das Projekt wurden bisher zwei Zusatzkredite genehmigt: der erste in der Höhe von 170 000 Franken für die Realisierung von sechs zusätzlichen Haftzellen, der zweite von 4,8 Millionen Franken wegen der Insolvenz des Elektroinstallateurs. Seit Herbst 2024 sind die Bauarbeiten abgeschlossen. Nun hat sich herausgestellt, dass die Summe aller Rechnungen den Kredit (inkl. beide Zusatzkredite) übersteigt. Mit dem nun beantragten dritten Zusatzkredit von 3,5 Millionen Franken sollen diese Rechnungen sowie Kosten für die Behebung von allfälligen Mängeln bezahlt werden.

Die BaK ist sich bewusst, dass die Sanierung von Gefängnisbauten unter laufendem Betrieb anspruchsvoll ist und sich das Projekt über eine lange Zeitdauer erstreckte, was unter anderem auch zu zusätzlichen Kosten führte. Dennoch musste die BaK zur Kenntnis nehmen, dass das Kostencontrolling über das gesamte Projekt nicht funktioniert hat und das Management der Kosten ungenügend war. Da aber die erbrachten Leistungen bereits bezahlt werden mussten, beantragt sie, dem dritten Zusatzkredit zuzustimmen.

Anmiete für das Berufsbildungszentrum IDM an der Bernstrasse in Thun

Aufgrund der steigenden Nachfrage nach dem Brückenangebot Praxis und Integration braucht das Berufsbildungszentrum Industrie, Dienstleistung und Modegestaltung (IDM) kurzfristig Raum. Der Kanton hat die Möglichkeit, ein Mietobjekt an zentraler Lage an der Bernstrasse 1A in Thun anzumieten, wo früher die Migros Klubschule war. Das Berufsbildungszentrum IDM kann die Räume flexibel nutzen, und es müssen nur wenige Anpassungen vorgenommen werden. Die Anmiete ist allerdings nur eine kurzfristige Lösung, weil die Flächenstandards der Schulraumstrategie nicht eingehalten werden können. Später sollen die Klassen beim Gymnasium Seefeld untergebracht werden. Die BaK unterstützt die vorübergehende Lösung und beantragt den Kredit für die Miete von jährlich rund 210 000 Franken und rund 700 000 Franken für den Ausbau und die Ausstattung zur Annahme. 

Die neue Korporationsgesetzgebung bedarf einer Zusatzrunde

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
20. Mai 2025
Das geplante Korporationsaufsichtsgesetz ist in der Vernehmlassung vereinzelt als verfassungswidrig bezeichnet worden. Daraufhin holte der Regierungsrat ein unabhängiges Rechtsgutachten ein. Dieses liegt vor und schafft Klarheit. Das Aufsichtsgesetz wird überarbeitet und erneut einer Vernehmlassung unterbreitet.
Der Regierungsrat hat ein neues Korporationsaufsichtsgesetz erarbeitet. Darin sollen die Grundzüge des Korporationswesens und die Aufsichtspflichten des Kantons geregelt werden. Mit der neuen Gesetzgebung wird auch die Basis geschaffen, dass Korporationen in Zukunft den geänderten Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) hinsichtlich Namens- und Bürgerrechts nachkommen können. Bisher war angedacht, dies in Form eines kantonalen Korporationsgesetzes zu regeln, das von den Korporationen eigenständig verabschiedet wird.
In der Vernehmlassung wurde das Aufsichtsgesetz mehrheitlich positiv bewertet. Es gab jedoch ablehnende Haltungen, die im eigentlichen Vorgehen eine Verfassungswidrigkeit sahen. Gesetzgebungskompetenzen an Korporationen zu delegieren, sei unzulässig, wurde moniert. Um die entstandenen Zweifel zu beseitigen, entschied sich der Regierungsrat in Absprache mit den Korporationen, ein unabhängiges Gutachten einzuholen und Prof. Dr. iur. Andreas Stöckli von der Universität Freiburg damit zu beauftragen. Nun liegt das Rechtsgutachten vor. «Grundsätzlich sind wir auf dem richtigen Weg, jedoch bedarf es in der Vorlage noch einiger Anpassungen, um die Rechtssicherheit abschliessend zu gewährleisten», stellt Landwirtschafts- und Umweltdirektor Joe Christen fest.
Der Regierungsrat vertrat ursprünglich die Auffassung, dass nur das Aufsichtsgesetz zwingend durch den Landrat verabschiedet werden muss und das Korporationsgesetz von den stimmberechtigten Korporationsbürgerinnen und -bürger eigenständig erlassen werden kann. Das Gutachten hält demgegenüber fest, dass das Korporationsgesetz ebenfalls zunächst durch den Landrat verabschiedet werden muss. Erst danach könne eine obligatorische Abstimmung bei den Korporationsbürgerinnen und -bürgern mit Wohnsitz in Nidwalden durchgeführt werden.
Das Gutachten erachtet es aber auch als zulässig, auf ein kantonales Korporationsgesetz zu verzichten und die weiterführenden Bestimmungen in den sogenannten Korporationsordnungen zu verankern. Diese müssten von den einzelnen Korporationen jedoch noch erlassen werden und würden an die Stelle ihrer heutigen Grundgesetze treten.
Gestützt auf das Rechtsgutachten wird der Regierungsrat die Gesetzesvorlage nun überarbeiten und anschliessend nochmals in die Vernehmlassung geben. Unter Einbezug der Korporationen hat er sich dafür ausgesprochen, dass die Detailregelungen der Korporationen auch künftig in den Korporationsordnungen erfolgen sollen. Diese sind durch den Regierungsrat zu genehmigen, sodass geprüft werden kann, ob Kantonsverfassung und Korporationsaufsichtsgesetz eingehalten werden.
→ Zum Rechtsgutachten der Universität Freiburg

Lufthansa Group: Winterflugplan veröffentlicht und ab sofort buchbar

Source: Lufthansa Group

Lufthansa, Austrian Airlines, SWISS und Brussels Airlines haben ihre Winterflugpläne 2025/26 veröffentlicht. Auch Eurowings und Discover Airlines haben ihre Angebote für den kommenden Winter publiziert. Der Winterflugplan beginnt am 26. Oktober 2025. Alle Ziele sind ab sofort buchbar.

„Ein stabiler, pünktlicher und verlässlicher Flugplan für alle Airlines der Lufthansa Group für den Winter, gerade für die Weihnachtsferien, ist unser vorrangiges Ziel. Unsere Mitarbeiter an den Flughäfen werden für einen reibungslosen Ablauf sorgen. Darüber hinaus bringen wir mit der Erweiterung des Allegris-Angebotes bei Lufthansa Airlines ein deutliches Upgrade im Premiumsegment in viele Kernmärkte,“ sagt Dieter Vranckx, Chief Commercial Officer Lufthansa Group.

Highlight des Winterflugplanes von Lufthansa:

Für den Winterflugplan 2025/2026 bietet Lufthansa weitere Langstreckenflüge an, auf denen Fluggäste in den Genuss der neuen Allegris Kabine in allen Klassen kommen: Economy, Premium Economy, Business und First Class. Ab dem 26. Oktober fliegen die neuen Flugzeuge mit der modernsten Kabinenausstattung täglich von München nach New York (John F. Kennedy und New Jersey-Newark), Chicago, Shanghai, Kapstadt, Miami und Tokio. Zudem wird Bengaluru in Indien dreimal wöchentlich angeboten. Insgesamt sind dies so viele Allegris-Destinationen wie nie zuvor. Gäste, die schon auf diesen Flügen gebucht sind, können sich nun auf einen komfortablen Allegris-Sitz freuen.

Bereits zehn A350-900 mit der neuen Kabinenausstattung an Bord fliegen im Winterflugplan für Lufthansa. Mehr als eine halbe Million Fluggäste kamen inzwischen in allen Klassen in den Genuss der neuen Sitze – und deutlich über 90 Prozent waren von Lufthansa Allegris begeistert. In diesem Jahr plant Lufthansa zudem die Einführung von Allegris in Frankfurt – mit der Boeing 787-9 sowie der Nachrüstung der Bestandsflotte, als erstes auf der Boeing 747-8.

Weitere Neuigkeiten bei Lufthansa: auf Grund der hohen Nachfrage wird die Verbindungen von Frankfurt nach Bydgoszcz (Polen) und von München nach Oradea (Rumänien) im kommenden Winter fortgeführt. Diese Verbindungen wurden im Sommer 2025 in den Flugplan aufgenommen. Außerdem stehen die Airbus A380 Ziele ab München für die Wintersaison fest: A380-Enthusiasten können sich auf Flüge nach Bangkok, Delhi, Los Angeles und San Francisco mit der bei Gästen und Crew äußerst beliebten A380 freuen.

Weitere News der Lufthansa Group Airlines:

Austrian Airlines wird im Winter die Verbindungen von Innsbruck nach Brüssel, Warschau und Kopenhagen weiterführen und Amsterdam als vierte Destination ab Innsbruck hinzunehmen. Darüber hinaus erweitert Austrian Airlines ihr Angebot von Wien nach Bangkok: Bis zu zwei tägliche Verbindungen stehen nun auf dem Flugplan. Ab 26. Oktober 2025 fliegen Austrian Airlines nun den Flughafen Linate und nicht mehr Malpensa für alle Flüge nach Mailand an. Diese Änderung erfolgte durch die Übernahme entsprechender Slots von ITA Airways, die seit Jahresbeginn ebenso wie Austrian Airlines zur Lufthansa Gruppe gehört. Der Flughafen Linate liegt wesentlich näher bei Mailand, womit sich die Fahrtzeit in die City für die Reisenden deutlich verkürzt.

SWISS baut ihr Angebot in die polnische Stadt Krakau aus. Darüber hinaus werden die im letzten Jahr erstmals auch im Winter bedienenten Ziele Cluj-Napoca (Rumänien) und Košice (Slowakei) ab Zürich fortgeführt. Darüber hinaus wird auch das Langstreckenziel und Washington D.C. (USA) aus Zürich im Winter bedient. Ab Genf setzt SWISS einen Fokus auf Verbindungen nach und von Großbritannien, Irland und Skandinavien – insbesondere mit Blick auf Wintersportreisende, die Sportferien in der Schweiz planen.

Brussels Airlines baut ihr Angebot von Brüssel nach Afrika weiter stark aus. So bekommen unter anderem Lomé (Togo), Dakar (Senegal), Conakry (Guinea), Monrovia (Liberia), Accra (Ghana) und Freetown (Sierra Leone) zusätzliche wöchentliche Verbindungen. Brussels Airlines stärkt damit ihre Rolle, als «Afrika Experte» innerhalb der Lufthansa Group.

Eurowings, der größte deutsche Ferienflieger verbindet Berlin ab November 2025 dreimal wöchentlich nonstop mit Abu Dhabi. Nach Dubai und Dschidda ist es bereits die dritte Fernstrecke innerhalb kurzer Zeit für die deutsche Hauptstadt. Zusätzlich baut Eurowings das Berlin-Angebot in die Boom-Metropole Dubai aus: Bis zu elfmal nimmt die Airline dann Kurs auf Dubai (statt bisher siebenmal wöchentlich). Für ein echtes Winter-Highlight sorgt Eurowings auch in Niedersachen: Ab Hannover geht es mit dem Erstflug am 4. November künftig dreimal pro Woche direkt und ohne Umstieg nach Dubai. Die dritte neue Destination erhält Baden-Württemberg: Eurowings verbindet fortan zweimal wöchentlich Stuttgart mit Dschidda in Saudi-Arabien. Außerdem neu: Im Winterflugplan 2025/26 steuert Eurowings Marsa Alam in Ägypten ab Köln, Hamburg und Berlin an.

Discover Airlines ergänzt ihr Streckennetz um ein weiteres Highlight: Ab Winter 2025/26 fliegt der Ferienflieger erstmalig nonstop von Frankfurt auf die Seychellen. Dies ist eine Premiere für die Lufthansa Group: Bislang hatte keine Airline der Gruppe das Inselparadies im Flugplan. Außerdem stehen Flüge nach Punta Cana in der Dominikanischen Republik im Flugplan – die einzige Direktverbindung von München in die beliebte Urlaubsregion in der Karibik. Zudem nimmt Discover Airlines ab Frankfurt erstmals Alta in Norwegen in den Flugplan auf.

 

PFAS: Fische aus dem Brienzer-, Thuner- und Bielersee sind bedenkenlos geniessbar

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

PFAS sind schwer abbaubare Industriechemikalien (siehe Kasten). Sie gelangen hauptsächlich über die Ernährung in den menschlichen Körper. Für Eier, Fleisch, Fisch, Krebstiere und Muscheln gelten seit Anfang 2024 Höchstgehalte für die wichtigsten PFAS.

Von Januar bis April 2025 hat das Kantonale Laboratorium mit Unterstützung des Fischereiinspektorats und der Berufsfischer eine Untersuchung von Fischen aus den grossen Berner Seen gemacht. 111 Fische aus dem Brienzer-, Thuner- und Bielersee wurden auf 29 verschiedene PFAS analysiert. Untersucht wurden die vier am häufigsten kommerziell gefangenen Fischarten Felchen, Egli, Hecht und Rotaugen.

Was sind PFAS?

Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) werden seit den späten 1940er-Jahren in grossen Massstab industriell hergestellt. Aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften kommen sie in atmungsaktiver Outdoor- und Sportbekleidung, in Teflonpfannen, Kosmetika oder Skiwachs vor.

PFAS sind in der Umwelt nur sehr schwer abbaubar (persistent) und werden auch «Ewigkeitschemikalien» genannt. Je nach Schätzung existieren 5000 bis 10 000 verschiedene PFAS-Verbindungen. PFAS gelangen hauptsächlich über die Ernährung in den menschlichen Körper und können sich dort anreichern. Einige PFAS sind nach heutigem Wissensstand gesundheitsschädlich. Bei vielen bestehen aber noch erhebliche Wissenslücken.

Valurium Ltd.: Verdacht auf öffentliches Angebot von Aktien der Curve Energy Corp. ohne erforderlichen Prospekt

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Zum Hintergrund:

In Deutschland dürfen Wertpapiere grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Prospekts öffentlich angeboten werden. Das öffentliche Angebot von Wertpapieren ohne einen gebilligten Prospekt stellt – sofern keine Ausnahme greift – einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar.

 In einem Prospektbilligungsverfahren prüft die BaFin, ob der Prospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob sein Inhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Es gehört jedoch nicht zu ihren Aufgaben, die Prospektangaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, die Seriosität des Emittenten zu beurteilen und das Produkt zu kontrollieren.

 Anbieter und Emittenten haften für die pflichtwidrige Nichtveröffentlichung eines Prospekts (§ 14 Wertpapierprospektgesetz – WpPG). Die Prospektverantwortlichen haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Wertpapierprospekt getätigten Angaben (§§ 9 bzw. 10 WpPG).

 Ein Verstoß gegen die Prospektpflicht kann mit einer Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro bzw. drei Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres geahndet werden. Geldbußen können auch bis zum Zweifachen des aus dem Verstoß gezogenen wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden.

 Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, Investitionen in Wertpapiere immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen zu tätigen.

 Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.

Hinweis

Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr. Dies regelt § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG). Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann die BaFin Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.

Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.

artnet AG: Fehlerbekanntmachung für den offengelegten Konzernabschluss 2022

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die artnet AG führte Wertminderungstests für noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte falsch bzw. fälschlich nicht durch.

Darüber hinaus gibt die artnet AG im Konzernanhang an, dass der erzielbare Betrag der Entwicklungskosten mindestens einmal im Geschäftsjahr einem Wertminderungstest unterzogen wurde, sofern der Vermögenswert noch nicht genutzt worden ist, obwohl dies nicht auf alle Entwicklungsprojekte zutraf.

Rechtsgrundlagen der BaFin

Die BaFin ist seit 1. Januar 2022 allein für die Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Rechtsgrundlage hierfür ist Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).

In Bilanzkontrollverfahren prüft die BaFin Jahresabschlüsse oder Konzernabschlüsse und die zugehörigen (Konzern-) Lageberichte. Stellt sie darin Fehler fest, veröffentlicht sie diese. Diese Transparenz soll das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern stärken. Grundlage der Bekanntmachung ist § 109 Absatz 2 WpHG.