Alle 10 Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter sind bestimmt

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Verwaltungskreis Resultate Berner Jura Stéphanie Niederhauser, 1969, Court, FDP, bisher, 9366 Stimmen, gewählt

Bruno Dupont, 1966, Lausanne, RRP*, 493 Stimmen

Biel/Bienne Romi Stebler, 1984, Biel/Bienne, FDP, bisher, 13 504 Stimmen, gewählt

Shahla Hasher, 1984, Biel/Bienne, parteilos, 659 Stimmen
Loïc Besançon, 2006, Nidau, RRP*, 157 Stimmen

Thun Simone Tschopp, 1984, Thun, parteilos, bisher, 15 354 Stimmen, gewählt

Aliosha Walter, 1993, Thun, FDP, 7130 Stimmen

Obersimmental-Saanen Matthias Matti, 1970, Zweisimmen, Die Mitte, 2302 Stimmen, gewählt

Stefan Janzi, 1973, Boltigen, FDP, 1544 Stimmen
Christoph Stalder, 1976, Matten, SVP, 332 Stimmen

Interlaken-Oberhasli Peter Zumbrunn, 1970, Brienz, SVP, 7098 Stimmen, gewählt

Martin Künzi, 1963, Interlaken, SP, bisher, 6099 Stimmen

Stimmvolk steht hinter Kredit für Strassensanierung in Beckenried

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
18. Mai 2025
Die Nidwaldner Stimmberechtigten haben heute Sonntag einen Kredit von 19 Mio. Franken für die umfassende Sanierung der Kantonsstrasse in Beckenried deutlich angenommen. Somit kann der Kanton das Bau- und Ausführungsprojekt in Angriff nehmen. Mit dem Vorhaben wird die Strasse verbreitert, mit Radstreifen ergänzt und für alle Verkehrsteilnehmenden deutlich sicherer gemacht.
Im Kanton Nidwalden ist heute über einen Objektkredit in der Höhe von 19 Millionen Franken für die Sanierung der Kantonsstrasse, die Erhöhung der Verkehrssicherheit und den Ausbau des Radwegs in Beckenried abgestimmt worden. Mit 8’421 Ja zu 2’499 Nein haben die Stimmberechtigten die Vorlage klar angenommen. «Wir sind erfreut über das Verdikt. Dieses zeigt, dass der Bevölkerung die Sicherheit auf den Strassen ein zentrales Anliegen ist, auch wenn die notwendigen Massnahmen wie in diesem Fall mit erheblichen Kosten verbunden sind», kommentiert Baudirektorin Therese Rotzer-Mathyer das Abstimmungsresultat. «Im Vorfeld haben wir keine spürbare Opposition wahrgenommen, was für die Qualität und den Nutzen dieses Projekts spricht.»
Die hohen Investitionen sind vor allem auf den Ersatz der Hangstützmauern zurückzuführen, die aufgrund der Verbreiterung der Strasse um 3.5 Meter verschoben werden müssen und sich in geologisch schwierigem Gelände befinden. Eine Sanierung des rund ein Kilometer langen Strassenabschnitts und die Erneuerung der Stützmauern wären aufgrund deren Abnützung respektive Alterung ohnehin in 10 bis 20 Jahren fällig gewesen. «Jetzt haben wir die Chance, dass der Bund sich im Rahmen des Agglomerationsprogramms an den Sicherheitsmassnahmen finanziell beteiligt», so Therese Rotzer-Mathyer.
Das Projekt dient dazu, die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Dies ist dringend angezeigt, zumal die im Frühling umgesetzten Sofortmassnahmen – optische Einengung der Fahrbahn durch Entfernen der Mittelstreifen – bisher kaum Wirkung erzielen. Dank der Verbreiterung der Strasse wird es möglich sein, auf beiden Seiten separate Radwege zu erstellen. Zudem können mit dem Vorhaben mehrere bauliche Massnahmen vereint werden, was zu Synergien und effizienteren Abläufen führen wird. So sind der Ersatz der Strassenbrücke über den Träschlibach, der Einbau eines lärmarmen Belags, die Gestaltung von hindernisfreien Bushaltestellen und die Instandsetzung von Werkleitungen und Strassenentwässerung ebenso Bestandteile des Vorhabens. «Eine Koordination dieser Arbeiten macht Sinn. Dadurch kann vermieden werden, dass die Strasse über eine noch längere Dauer immer wieder zur Baustelle würde», betont Therese Rotzer-Mathyer.
Die Baudirektion wird nun auf Basis der bisherigen Planungen das konkrete Bau- und Ausführungsprojekt ausarbeiten, welches die ordentlichen Bewilligungsverfahren zu durchlaufen hat. Zum heutigen Zeitpunkt wird von einem Baubeginn frühestens 2028 und einer Dauer der Arbeiten von drei Jahren ausgegangen. Das fertige Bauwerk könnte demzufolge im Verlauf von 2031 dem Verkehr übergeben werden.
Die Stimmbeteiligung am heutigen Abstimmungssonntag betrug 35.19 Prozent.
→ Zu den detaillierten Abstimmungsergebnissen

Antwort auf die Petition «Für die Änderung der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung»

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Der Regierungsrat hat die Petition «Für die Änderung der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung» zur Kenntnis genommen. Die Petitionärinnen und Petitionäre fordern, dass die zeitliche Begrenzung für den Besuch derselben Spielgruppe durch ein Kind aufgehoben wird. Die Forderung wird damit begründet, dass die Kinder mit der aktuellen Regelung von sechs Stunden pro Woche weniger Förderung in der frühen Kindheit erhalten würden und die pädagogische Arbeit der Spielgruppenleitenden eingeschränkt werde. Der Regierungsrat anerkennt die hochqualifizierte Arbeit in Spielgruppen als wichtigen Beitrag für die Entwicklung von Kindern. Doch ist es heute schon problemlos möglich, dass Kinder mehr als sechs Stunden pro Woche eine Spielgruppe besuchen. Die Verordnung regelt nicht, wie lange ein Kind dort sein darf. Sie legt die Grenze fest, ab der die Verantwortlichen der Spielgruppe eine Bewilligung des Kantons für ihren Betrieb einholen müssen. Die in der Petition geforderte Aufhebung lehnt der Regierungsrat ab. Sie hätte zur Folge, dass künftig alle Spielgruppen, aber auch Kinderhütedienste in Einkaufszentren, Spielnachmittage oder Aufgabenhilfen eine Kita-Bewilligung einholen müssten. Der Regierungsrat ist jedoch bereit, die Bestimmung zu lockern. Ab dem 1. Juli 2025 sind entsprechende Angebote erst ab neun Stunden pro Woche bewilligungspflichtig.

Zur Petitionsantwort

Zur Verordnungsanpassung

WS Group: BaFin warnt vor Website ws-group.info

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der WS Group. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website ws-group.info ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

agf-am.org: BaFin ermittelt gegen Betreiber der Website und weist auf mutmaßlichen Identitätsdiebstahl hin

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website agf-am.org. Nach Erkenntnissen der BaFin bieten die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen an. Die Betreiber der Website treten unter der Bezeichnung AGF Asset Management auf, welche vormals bei der BaFin registriert war. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt und stehen nach den Erkenntnissen der BaFin nicht in Verbindung mit der vormaligen tatsächlich existenten AGF Asset Management. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

xnt-group.de: BaFin warnt vor Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Tätigkeit besteht in der Weiterleitung von Geldern über eigene Konten.

Der auftragsgemäße Transfer von Geldern ist erlaubnispflichtig nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Wer ohne eine solche Erlaubnis Gelder im Auftrag von anderen Personen weiterleitet, macht sich möglicherweise strafbar.

Außerdem können Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die persönlichen Daten der Arbeitssuchenden missbraucht werden.

Die BaFin hat bereits mehrfach davor gewarnt, solche oder ähnliche Angebote anzunehmen.

Den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden – Polizei oder Staatsanwaltschaft – über solche Sachverhalte zu informieren.

Die Information der BaFin basiert auf § 8 Abs. 7 ZAG.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

jobs-im-homeoffice.com: BaFin warnt vor Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Tätigkeit besteht in der Entgegennahme von Geldern über eigene Konten zur Umwandlung in Kryptowerte.

Privatpersonen, die Gelder entgegennehmen und für Dritte Kryptowerte erwerben oder diese verwalten, können sich wegen des Erbringens unerlaubter Kryptowerte-Dienstleistungen strafbar machen.

Außerdem können Personen, von denen das eingezahlte oder überwiesene Geld stammt, Rückzahlungsansprüche geltend machen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die persönlichen Daten der Arbeitssuchenden missbraucht werden.

Die BaFin hat bereits mehrfach davor gewarnt, solche oder ähnliche Angebote anzunehmen.

Den betroffenen Verbraucherinnen und Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden – Polizei oder Staatsanwaltschaft – über solche Sachverhalte zu informieren.

FIL Fondsbank GmbH: BaFin ordnet Sicherstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und zusätzliche Eigenmittelanforderungen an und bestellt Sonderbeauftragten

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die FIL Fondsbank GmbH muss sicherstellen, dass ihre Geschäftsorganisation ordnungsgemäß ist. Das hat die Finanzaufsicht BaFin angeordnet. Zudem hat die BaFin einen Sonderbeauftragten zur Überwachung der Mängelbeseitigung bestellt und angeordnet, dass die Bank zusätzliche Eigenmittelanforderungen einhalten muss, bis sie die organisatorischen Mängel beseitigt hat.

Eine im Jahr 2024 durchgeführte Sonderprüfung hatte ergeben, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation nicht in allen geprüften Teilbereichen gegeben war. Betroffen waren das Informationsrisikomanagement, das ITService-Continuity-Management und die IT-Revision.

Ordnungsgemäße Geschäftsorganisation

Eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation soll gewährleisten, dass Kreditinstitute die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und umsetzen, was betriebswirtschaftlich notwendig ist. Wie dies zu geschehen hat, regelt § 25a Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG).

Kommt die BaFin zu dem Schluss, dass die Geschäftsorganisation eines Instituts Mängel aufweist, kann sie tätig werden. Die BaFin kann zum Beispiel anordnen, dass das betroffene Institut die Mängel beseitigt. Sie kann zudem einen Sonderbeauftragten zur Überwachung der Mängelbeseitigung bestellen. Die BaFin kann auch verlangen, dass das Institut zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen weitere Eigenmittel vorhält. Alles dies hat sie bei der FIL Fondsbank GmbH getan.

Die Maßnahmen sind seit dem 5. Mai 2025 bestandskräftig.

Auch die Veröffentlichung solcher Maßnahmen erfolgt nach festen Regeln. Sie finden sich in § 60b Absatz 1 KWG.

Klimaschutz beginnt vor Ort: Kanton Bern lanciert neues Klimaprogramm für Gemeinden

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Der Kanton Bern stärkt den lokalen Klimaschutz mit dem Berner Klimaprogramm für Gemeinden. Es unterstützt Massnahmen in den Bereichen Klima, Energie und nachhaltige Entwicklung, die auf Gemeindeebene umgesetzt werden. Insgesamt fördert das Programm dreizehn konkrete Massnahmen, von der Klimastrategie bis zur nachhaltigen Mobilität.

Die Berner Gemeinden nehmen damit eine Vorreiterrolle ein: Sie treiben lokale Veränderungen voran, leisten einen aktiven Beitrag zur Agenda 2030 und zum Netto-Null-Ziel 2050 – und setzen ein Zeichen für einen wirksamen Klimaschutz.

Weitere Informationen: www.be.ch/klimaprogramm

Zentralschweizer Kantone führen Literaturwettbewerb durch

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
16. Mai 2025
Die sechs Zentralschweizer Kantone schreiben erneut gemeinsam einen Literaturwettbewerb aus. Eingabeschluss ist am 11. August 2025. Für Werkbeiträge stehen insgesamt 50’000 Franken zur Verfügung. Zudem werden die Preisträgerinnen und Preisträger 2026 auf eine Lesetournee durch die Zentralschweiz gehen.
Alle zwei Jahre schreiben Nidwalden, Obwalden, Luzern, Uri, Schwyz und Zug einen Wettbewerb aus, in dessen Rahmen Werkbeiträge für Literatinnen und Literaten vergeben werden. In diesem Jahr wird der gemeinsame Literaturwettbewerb bereits zum 14. Mal durchgeführt. Insgesamt stehen 50’000 Franken zur Verfügung. Die Jury kann einen oder mehrere Werkbeiträge vergeben, davon mindestens einen Beitrag im Sinne einer gezielten Förderung eines Erstlingswerks. Zusätzlich werden die Preisträgerinnen und Preisträger im Herbst 2026 in Zusammenarbeit mit dem Literaturhaus Zentralschweiz (lit.z) in Stans auf eine Lesetournee durch die Zentralschweiz gehen.
Die Konferenz der kantonalen Kulturbeauftragten der Zentralschweiz (KBKZ) hat für den Literaturwettbewerb eine professionelle Fachjury mit fünf Mitgliedern gewählt: Präsidentin Christine Eggenberg (Bibliothekarin/Dozentin, Zürich), Ina Brueckel (Literaturvermittlerin, Basel), Tamaris Mayer (Literaturvermittlerin, Zürich), Marc von Moos (Lehrer Gymnasium Immensee, Fahrwangen) und Pius Strassmann (Autor, Luzern). Mit beratender Stimme vertritt Stefan Zollinger, Leiter Amt für Kultur Nidwalden, die Zentralschweizer Kulturbeauftragten in der Jury.
Autorinnen und Autoren aus der Zentralschweiz dürfen ausschliesslich Texte aus erster Hand einreichen, die in deutscher Sprache oder Mundart verfasst und bis zum Zeitpunkt des Juryentscheids unveröffentlicht sind. Alle literarischen Formen sind zugelassen, mit Ausnahme von Theatertexten. Für diese Gattung findet ein separater Wettbewerb statt. Die Manuskripte sollen mindestens 20 und maximal 30 Seiten umfassen. Zusätzlich ist zwingend ein Werkexposee beizulegen. Pro Person ist nur eine Eingabe gestattet. Die Wettbewerbsbeiträge sind bis zum 11. August 2025 einzureichen. Der Juryentscheid erfolgt bis Januar 2026, die Preisübergabe findet anschliessend im Frühjahr statt. Das Datum ist noch offen.
Das Wettbewerbsreglement und die Bewerbungsunterlagen sind online unter www.nw.ch/literatur abrufbar oder können bei der Geschäftsstelle der Zentralschweizer Literaturförderung, die dem Kanton Nidwalden angegliedert ist, unter Telefon +41 41 618 73 40 oder kultur@nw.ch bezogen werden.