WhatsApp-Gruppen und xtbwill.com: BaFin warnt vor Identitätsdiebstahl

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor WhatsApp-Gruppen und Chats, über die unter missbräuchlicher Verwendung des Namens „XTB“ Investitionsempfehlungen gegeben und potentielle Anlegerinnen und Anleger verleitet werden, sich auf der Website xtbwill.com zu registrieren. Dort werden ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen angeboten. Die Website wird nicht von der bei der BaFin registrierten XTB S.A. German Branch, Berlin, betrieben. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Coinxamtureopj.com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Plattform

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

tofrof.com/tofro.pro: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Plattform

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen und Kryptowerte-Dienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Dexybit AI: BaFin warnt vor weiteren Websites

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht warnt vor Angeboten von Dexybit AI bzw. der Dexybit AI Ltd. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber auf den Websites

dexybitai.com,
dexybitai-de.com,
dexybit-moy.com,
dexybitai-mnp.com sowie
dexybitai-noa.com

ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Die BaFin hat bereits am 24.07.2025 vor Dexybit AI gewarnt.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Stans – Autobahn A2: Auto prallt in Anpralldämpfer – drei Personen leicht verletzt

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
25. Juli 2025
Heute Freitag, den 25. Juli 2025 verursachte der Lenker eines auf der Autobahn Richtung Süden fahrenden Personenwagens einen Selbstunfall. Die Insassen wurden dabei leicht verletzt. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 40’000 Franken.

Heute Freitagmorgen, den 25. Juli 2025, kurz vor 06:00 Uhr ereignete sich auf der Autobahn A2, Fahrrichtung Süden, unmittelbar im Bereich der Autobahnausfahrt Stans Süd ein Selbstunfall. Der Lenker kollidierte mit dem im Ausland immatrikulierten Personenwagen frontal in den Anpralldämpfer und danach mit der Ausfahrtstafel. Bei der Kollision kippte das Fahrzeug auf die Seite und blieb so auf der Fahrbahn liegen. Die Fahrzeuginsassen, zwei Erwachsene und ein Kind wurden zur Kontrolle mit dem Rettungsdienst in ein ausserkantonales Spital gebracht.
Aufgrund des Unfalls und den anschliessenden Bergungs-, Reinigungs- und Reparaturarbeiten kam es im Bereich der Ausfahrt Stans Süd zu Verkehrsbehinderungen. Die Ausfahrt musste für rund zwei Stunden gesperrt werden.
Der genaue Unfallhergang wird durch die Kantonspolizei Nidwalden abgeklärt.
Im Einsatz standen die Kantonspolizei Nidwalden, der Rettungsdienst, die Stützpunktfeuerwehr Stans, der Nationalstrassenunterhalt zentras sowie ein privates Abschleppunternehmen.

IT-Aufsicht im Finanzsektor: Das erste Jahr DORA

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Der Digital Operational Resilience Act (DORA) ist seit dem 17. Januar 2025 anzuwenden. In ihrer digitalen Veranstaltung „IT-Aufsicht im Finanzsektor“ informiert die BaFin über Entwicklungen und Erkenntnisse aus dem ersten Jahr DORA.

Konkret stehen dabei das Drittparteienrisikomanagement zur Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), die Analyse von IKT-Drittparteibeziehungen, das IKT-Vorfallmeldewesen und die DORA-Prüfungen im Fokus. Teilnehmerinnen und Teilnehmer können ihre Fragen rund um diese Themen bereits bei der Anmeldung einreichen.

Die Veranstaltung richtet sich an IKT-Führungskräfte und IKT-Expertinnen und Experten der beaufsichtigten Unternehmen aus dem gesamten Finanzsektor sowie deren IT-Dienstleister.

Nähere Informationen zum digitalen Veranstaltungsformat, zum Programm und zur Anmeldung veröffentlicht die BaFin voraussichtlich ab Ende August an dieser Stelle.

Die Teilnahme ist kostenlos. Obwohl es sich um eine digitale Veranstaltung handelt, kann nur eine begrenzte Zahl an Personen teilnehmen. Eine Vormerkung ist nicht möglich.

Save the Date: IT-Aufsicht im Finanzsektor – das erste Jahr DORA

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Konkret stehen dabei das Drittparteienrisikomanagement zur Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), die Analyse von IKT-Drittparteibeziehungen, das IKT-Vorfallmeldewesen und die DORA-Prüfungen im Fokus. Teilnehmerinnen und Teilnehmer können ihre Fragen rund um diese Themen bereits bei der Anmeldung einreichen.

Die Veranstaltung richtet sich an IKT-Führungskräfte und IKT-Expertinnen und Experten der beaufsichtigten Unternehmen aus dem gesamten Finanzsektor sowie deren IT-Dienstleister.

Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung sind voraussichtlich ab Ende August auf der BaFinWebsite verfügbar.

Die Teilnahme ist kostenlos. Obwohl es sich um eine digitale Veranstaltung handelt, kann nur eine begrenzte Zahl an Personen teilnehmen. Eine Vormerkung ist nicht möglich.

More counterfeit money in circulation | Loss arising from counterfeiting unchanged

Source: Deutsche BundesbankIn the first half of 2025, the Bundesbank withdrew approximately 36,600 counterfeit euro banknotes with a nominal value of just under €2.1 million from circulation in Germany. The number of counterfeits rose by 8 % compared with the second half of 2024. Levels of counterfeit money in Germany are still low, however. Statistically speaking, there were nine counterfeit banknotes per 10,000 inhabitants, stated Burkhard Balz, the Bundesbank Executive Board member whose remit includes cash management. 
The number of counterfeit €50 and €100 banknotes rose, while there were significantly fewer counterfeit €200 and €500 banknotes. As a result, in the first half of 2025, the total loss arising from counterfeiting remained virtually unchanged compared with the second half of 2024. “We’re seeing counterfeiters going back to making greater use of the more common denominations – €50 and €100 banknotes – in fraudulent transactions involving expensive goods,” Mr Balz remarked. 
The table below shows the distribution of counterfeits across the various denominations in the first half of 2025 and changes compared with the second half of 2024.

Banknotes

Number

Share (rounded)

Change compared with H2 2024

€5

585

2 %

+ 6 %

€10

1,722

5 %

− 20 %

€20

7,780

21 %

− 13 %

€50

18,788

51 %

+ 27 %

€100

6,137

17 %

+ 38 %

€200

1,311

4 %

− 47 %

€500

287

1 %

− 32 %

Total

36,610

 

 

Compared with the second half of 2024, the proportion of simple counterfeits has declined somewhat, but remains high. These basic counterfeits have “MovieMoney” printed on the front or “Prop copy” on the back. On some of the specimens the “MovieMoney” label had been covered over and replaced with an imitation signature. 

Recognising counterfeit banknotes
As counterfeit banknotes are not replaced, the Bundesbank strongly recommends checking banknotes using the “feel, look, tilt” method. It is advisable to compare a suspicious banknote with one definitely known to be genuine and to always check more than one security feature. 
All counterfeits can be identified by checking the following authentication features:

Feel:

Most euro banknotes have paper that is crisp and firm to the touch, which means it is possible to identify simple counterfeits just by feeling the banknote. However, to be on the safe side, the Bundesbank recommends checking other features as well. A coating was applied to €5 and €10 banknotes from the Europa series, as well as some of the Europa series €20 notes; those notes feel smooth and firm. Both coated and uncoated €20 banknotes are in circulation.
Raised print on the front of the banknotes can be identified by touch. For example, banknotes belonging to the Europa series have the letters “BCEECB EЦБ EZB EKP EKT EKB BĊE EBC” (and “ESB” on denominations of €50 and above) down their left edge as well as a series of short lines on the left and right-hand edges.

Look:

When any banknote is held against the light, the watermark appears as a shadowy image in the unprinted area.
On denominations of €20 and above belonging to the Europa series, the upper section of the hologram contains a transparent window showing a portrait of Europa, a figure from Greek mythology.

Tilt:

An emerald number can be seen on the bottom left-hand side on the front of the banknotes belonging to the Europa series. When the banknote is tilted, the emerald number changes colour and the effect of a light stripe moving upand down becomes visible.
The hologram images change when the banknote is tilted. Rainbow-coloured effects appear around the motifs.
The €100 and €200 euro banknotes have been equipped with additional security features. The emerald number contains several euro symbols that change in colour. The hologram contains a satellite feature showing two euro symbols that move around the denomination number.

More counterfeit coins in circulation
While some 60,800 counterfeit coins were detected in German payments in the second half of 2024, 68,400 counterfeit coins were detected in the first half of 2025. In statistical terms, there were around 16 counterfeit coins per 10,000 inhabitants in Germany in the first six months of 2025. This represents an increase of 12 % compared with the second half of 2024.
Counterfeits were identified only in the three highest denominations, and their incidence in the first half of 2025 was as follows.

Coins

Number

Share (rounded)

50 cent

643

1 %

€1

5,360

8 %

€2

62,411

91 %

Total

68,414

 

Checking coins for authenticity
The following pointers can make it easier to identify genuine coins.

On genuine euro coins, the motif stands out clearly from the background of the coin. By contrast, the image on counterfeit coins often appears blurred, and the surface of the coins may be uneven.
Counterfeits generally differ slightly in colour from genuine coins.
The edge inscriptions of genuine €2 coins are sharp. Those on counterfeit coins are frequently incomplete or irregular.
Genuine €1 and €2 coins are only weakly magnetic. They are attracted to magnets but can be removed again with very little effort. Counterfeit coins, on the other hand, are usually either non-magnetic or are strongly attracted to magnets. 

Counterfeit prevention
Through its branch network, the Bundesbank provides training courses on counterfeit prevention free of charge to the banking industry, retailers and any other interested parties. In addition, the following online training modules (German only) can be accessed via the Bundesbank’s website.

MIL OSI

Mehr Falschgeld im Umlauf, Schadenssumme unverändert | Schadenssumme unverändert

Source: Deutsche BundesbankDie Deutsche Bundesbank hat im ersten Halbjahr 2025 in Deutschland rund 36.600 falsche Euro-Banknoten im Nennwert von knapp 2,1 Millionen Euro aus dem Verkehr gezogen. Die Anzahl der Fälschungen stieg gegenüber dem zweiten Halbjahr 2024 um 8 Prozent. Trotzdem gibt es in Deutschland weiterhin wenig Falschgeld: Rein rechnerisch entfielen neun falsche Banknoten auf 10.000 Einwohner, sagte Burkhard Balz, im Vorstand der Bundesbank unter anderem zuständig für Bargeld. 
Die Anzahl der falschen 50- und 100-Euro-Banknoten stieg, gleichzeitig gab es deutlich weniger falsche 200- und 500-Euro-Banknoten. Daher blieb im ersten Halbjahr 2025 die Schadenssumme nahezu unverändert verglichen mit dem vorherigen Halbjahr. Wir sehen, dass die Fälscher bei betrügerischen Geschäften mit teuren Gütern wieder verstärkt die gängigeren Stückelungen nutzen, also 50- und 100-Euro-Banknoten, so Balz. 
Die folgende Tabelle zeigt die Verteilung der Fälschungen auf die einzelnen Stückelungen im ersten Halbjahr 2025 und die Veränderung im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2024:

Noten

Anzahl

Anteil (gerundet)

Veränderung zum Vorhalbjahr

5 €

585

2 %

+ 6 %

10 €

1.722

5 %

− 20 %

20 €

7.780

21 %

− 13 %

50 €

18.788

51 %

+ 27 %

100 €

6.137

17 %

+ 38 %

200 €

1.311

4 %

− 47 %

500 €

287

1 %

− 32 %

Gesamt

36.610

 

 

Im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2024 hat der Anteil einfacher Fälschungen etwas abgenommen, bleibt aber weiterhin hoch. 
Bei diesen Fälschungen ist auf der Vorderseite „MovieMoney“ bzw. auf der Rückseite „Prop copy“ aufgedruckt. Bei einigen dieser Fälschungen wurde der Aufdruck „MovieMoney“ überdeckt und durch die Imitation einer Unterschrift ersetzt. 

Falsche Banknoten erkennen
Da Falschgeld nicht ersetzt wird, empfiehlt die Deutsche Bundesbank dringend, Banknoten nach dem Prinzip „Fühlen-Sehen-Kippen“ zu prüfen. Dabei empfiehlt es sich, eine verdächtige Banknote mit einer zweifelsfrei echten zu vergleichen und stets mehrere Sicherheitsmerkmale zu betrachten. 
Alle Fälschungen lassen sich anhand folgender Echtheitsmerkmale erkennen:

Fühlen:

Bei den meisten Euro-Banknoten fühlt sich das Banknotenpapier griffig und fest an. So können einfache Fälschungen schon beim Anfassen erkannt werden. Zur Sicherheit empfiehlt die Bundesbank jedoch, weitere Merkmale zu prüfen.
Bei der Europaserie wurden die 5-, 10- und ein Teil der 20-Euro-Banknoten lackiert und fühlen sich deshalb glatt und fest an. Von den 20-Euro-Banknoten kommen sowohl lackierte als auch nicht lackierte Stücke im Zahlungsverkehr vor.
Auf den Vorderseiten der Banknoten sind hervorgehobene Teile des Druckbildes als Relief zu fühlen. Am linken Rand findet sich zum Beispiel in der Europa-Serie der Schriftzug „BCEECB EЦБEZB EKP EKT EKB BĊE EBC“ (sowie „ESB“ ab der 50-Euro-Banknote) und zusätzlich Schraffuren am rechten und linken Rand.

Sehen:

Das Wasserzeichen lässt sich im unbedruckten Bereich jeder Banknote als Schattenbild sehen, wenn man sie gegen das Licht hält.
Im oberen Bereich des Hologrammstreifens befindet sich bei der Europa-Serie ab der 20-Euro-Banknote ein durchsichtiges Fenster. Es zeigt ein Porträt der Europa, einer Figur aus der griechischen Mythologie.

Kippen:

Die Banknoten der Europa-Serie weisen auf der Vorderseite links unten die Smaragdzahl auf: Beim Kippen verändert sich deren Farbe, und ein heller Balken wandert auf- beziehungsweise abwärts.
Die Hologrammelemente verändern sich beim Kippen der Banknote. Es zeigen sich regenbogenfarbige Effekte, welche die Motive umgeben.
Die 100- und 200-Euro-Banknoten haben zusätzliche Sicherheitsmerkmale: In der Smaragdzahl sind mehrere Euro-Symbole zu sehen, die ihre Farbe ändern. Im Hologramm ist das Satellitenmerkmal zu finden. Hier kreisen zwei Euro-Zeichen um die Wertzahl.

Anzahl falscher Münzen gestiegen
Während im zweiten Halbjahr 2024 rund 60.800 falsche Münzen im deutschen Zahlungsverkehr festgestellt wurden, waren es im ersten Halbjahr 2025 rund 68.400 Stücke. Je 10.000 Einwohner und Jahr fielen in Deutschland im ersten Halbjahr 2025 rechnerisch rund sechzehn falsche Münzen an. Das ist ein Anstieg von 12 Prozent gegenüber dem zweiten Halbjahr 2024.
Die Fälschungen traten ausschließlich bei den drei höchsten Stückelungen auf und verteilten sich im ersten Halbjahr 2025 wie folgt:

Münzen

Anzahl

Anteil (gerundet)

50 Cent

643

1 %

1 €

5.360

8 %

2 €

62.411

91 %

Gesamt

68.414

 

Münzen auf Echtheit prüfen
Folgende Hinweise können die Echtheitsprüfung von Münzen erleichtern: 

Bei echten Münzen tritt das Münzbild deutlich abgegrenzt aus dem Münzgrund hervor. Münzfälschungen wirken dagegen oft verschwommen und weisen häufig Unebenheiten auf.
Die Farbtönung weicht in der Regel von echten Münzen ab.
Die Randprägungen der echten 2-Euro-Münzen sind gestochen scharf in den Münzrand eingeprägt. Fälschungen weisen häufig unvollständige oder unregelmäßige Randprägungen auf.
Echte 1- und 2-Euro-Münzen sind nur schwach magnetisch. Sie bleiben zwar am Magneten haften, lassen sich dann aber auch leicht wieder ablösen. Fälschungen hingegen werden in der Regel entweder nicht angezogen oder haften sehr fest am Magneten. 

Falschgeldprävention
Die Bundesbank bietet über ihr Filialnetz unentgeltliche Schulungen zur Falschgeldprävention für Kreditwirtschaft, Einzelhandel und andere Interessierte an. Zusätzlich können über die Internetseite der Bundesbank folgende Lernprogramme aufgerufen werden: 

MIL OSI

Immediate Dash: BaFin warnt auch vor der Website immediate-dash.app

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht warnt vor Angeboten von Immediate Dash. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber auf der Website immediate-dash.app ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Die BaFin hat bereits am 05.03.2025 und 25.03.2025 vor Immediate Dash und dem Betrieb der Webseiten

immediate-dash.de,
immediate-dash.org,
immediate-dash.eu
sowie immediate-dash.com

gewarnt.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.