technologiesgroup.org: BaFin warnt vor Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis bzw. Zulassung der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis bzw. Zulassung zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

bcfvermoegen.com: BaFin warnt vor Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Es liegt zudem ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der in Berlin ansässigen BCF Weboptions Vermögensverwaltung GmbH vor. Diese steht in keiner Verbindung zu der Website bcfvermoegen.com.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin warnt vor unseriösen Festgeldangeboten.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Behindertenleistungsgesetz: Vereinfachungen bei der Abrechnung pflegerischer und betreuerischer Leistungen

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Bei Leistungen für Menschen mit Behinderungen sind meistens mehrere Finanzierer in der Pflicht, z.B. die Invaliden- oder die Unfallversicherungen, die Krankenkassen oder weitere. Die Reihenfolge der Zahlenden ist schweizweit festgelegt. Pflegeleistungen nach Bundesrecht (KVG) sind über die Krankenversicherungen abzurechnen und der Kanton Bern zahlt erst dann, wenn die vorgelagerten Vergütungen erfolgt sind und noch anerkannte Lücken bestehen (Subsidiarität).

Für Wohnheime ist es hilfreich, eine eigene Bewilligung als Spitex zu haben und so mit den Krankenversicherern abzurechnen. Ist das spezifische Pflegevolumen jedoch sehr klein, kann eine Inhouse-Spitex unter Umständen gar nicht kostendeckend betrieben werden. Manchmal können zudem die Bedingungen für eine Bewilligung als Inhouse-Spitex trotz Bemühen nicht erfüllt werden. In solchen Fällen zeigt sich der Kanton Bern pragmatisch. Er verlangt die Abrechnung über die Krankenkasse nicht, da das unverhältnismässig wäre, und übernimmt diese Kosten zusätzlich selbst.

Analog wird auch bei Wohngruppen sowie im ambulanten Setting und der Pflege durch Angehörige vorgegangen. Wann immer möglich sollen dieselben Personen die Menschen mit Behinderungen betreuen und pflegen können, die dies auch bislang taten. Was sich im Alltag bewährt hat, soll weiterhin möglich sein. Leistungen müssen nicht via Spitex bezogen werden, wenn dies nicht zweckmässig oder unverhältnismässig ist.

Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) setzt die präzisierten Regelungen ab sofort um.

Link zur Motionsantwort

BaFin warnt vor nahezu identischen Websites

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Präsentation auf den Websites beginnt immer mit folgendem Satz: „Entfesseln Sie Ihr finanzielles Potenzial mit [Name der Website]“. Auf den Seiten lassen sich keine Hinweise auf die Geschäftssitze der Betreiber feststellen. Die Geschäftsbeziehung zu Kundinnen und Kunden wird französischem Recht unterworfen.

Bislang sind der BaFin in diesem Zusammenhang folgende Websites bekannt geworden:

  • argentisgridgpt.org, Argentis Grid GPT
  • xyvrenpeak-gpt.org, Xyvren Peak GPT
  • investaqgpt.com, InvestaQ GPT
  • loonietradeaiproapp.net, LoonieTrade Ai Pro App
  • vornox-drive-gpt.com, Vornox Drive GPT
  • ravnikcoreapp.com, Ravnik Core App
  • omnexisforgeapp.org, Omnexis Forge App
  • thryvon-bolt-app.com, Thryvon Bolt App

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

capitalfxs.com: BaFin warnt vor Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Der Betreiber der Website Capitalfxs Ltd. gibt einen Geschäftssitz und eine Registrierung auf St. Lucia an. An anderer Stelle weist er darauf hin, auf St. Vincent und die Grenadinen registriert zu sein. Zudem behauptet er auch, er sei von der Finanzmarktaufsicht auf den Seychellen reguliert. Einbezogen in seine Geschäftstätigkeit sei die Capitalfxs Securities LLC.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Market-Z: BaFin warnt vor der Website market-z.com

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Market-Z. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website market-z.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Kommission unterstützt höhere Beiträge für Kinderspitäler und ärztliche Weiterbildung

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Weiter hat die Kommissionen einen Bericht des Regierungsrates zum System der individuellen Prämienverbilligung vorberaten. Die GSoK teilt die Beurteilung des Regierungsrates, wonach sich im Kanton Bern das System der individuellen Prämienverbilligungen bewährt hat. Die Ausgaben lassen sich über Anspruchskriterien und mit weitgehend automatisierten Anspruchsprüfungen steuern. Es ist effizient und erlaubt einen effektiven, bedarfs- und zielgerichteten Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel zugunsten von Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen.

Aufgrund der Ablehnung der Prämien-Entlastungs-Initiative im Juni 2024 tritt voraussichtlich 2026 der indirekte Gegenvorschlag des Bundes in Kraft. Dieser wird die Vorgaben für die Kantone massgeblich verändern und im Kanton Bern die Mittel für die individuelle Prämienverbilligung jährlich um voraussichtlich rund 100 Millionen Franken erhöhen. Der Regierungsrat hat in seinem Bericht geprüft, wie das bestehende System mit Blick auf die neuen, noch nicht allzu konkreten Vorgaben des Bundes und unter Berücksichtigung von Anliegen des Grossen Rates angepasst werden kann. Die GSoK ist mit den Leitsätzen, die dabei zum Tragen kommen sollen, einverstanden und empfiehlt dem Grossen Rat die Kenntnisnahme des Berichts. So sollen die Bezügerquote erhöht und die Bevölkerung und insbesondere Familien stärker entlastet werden. Eine Minderheit der Kommission möchte, dass der Kanton derzeit offenlässt, ob er die Mittel für die Prämienverbilligung allenfalls sogar noch stärker erhöht. Der Grosse Rat befindet über die beratenen Geschäfte in der kommenden Sommersession.

Kommission unterstützt Investitionen in Digitalisierung und Innovation

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Die Finanzkommission (FiKo) befürwortet einen Rahmenkredit von knapp 20 Millionen Franken für die dritte und letzte Etappe zur Einführung des Enterprise Resource Planning (ERP) in der Kantonsverwaltung von 2025–2027. Sie verknüpft ihre Zustimmung jedoch mit zwei Auflagen: Erstens sollen die erwarteten Effizienzgewinne durch eine Kompensation der zusätzlich benötigten fünf Stellen erbracht werden. Zweitens fordert sie ein wirksames, aber mit vertretbarem Aufwand umsetzbares Instrument fürs Beschaffungscontrolling.

Die FiKo hat sich intensiv mit dem Projektstand und den Herausforderungen befasst. Im Bereich Busseninkasso besteht weiterhin erheblicher Personalbedarf. Auch zeigt sich, dass der laufende ERP-Betrieb mehr externe Unterstützung erfordert als ursprünglich geplant. Dennoch hält die Kommission die Fortsetzung für notwendig, um bestehende Probleme gezielt anzugehen.

Zusätzlich beantragt der Regierungsrat einen Zusatzkredit über 12,5 Millionen Franken für den Rahmenkredit Informatik der Finanzdirektion (2024–2026). Damit sollen die höheren ERP-Betriebskosten sowie die Ablösung des IBM-Mainframes für die Applikation NESKO in der Steuerverwaltung gedeckt werden. Die FiKo unterstützt das Vorhaben und will die Umsetzung der geplanten Optimierungsmassnahmen weiterverfolgen.

Datenschutzgesetz: Kommission befürwortet Zentralisierung der Datenschutzbehörden

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Die oder der Beauftragte für Datenschutz wird von einer Findungskommission aus Mitgliedern von Exekutive und Legislative gewählt. Die SAK beantragt dem Grossen Rat, dass anstelle der Geschäftsprüfungskommission (GPK) die Justizkommission (JuKo) den Vorsitz der Findungskommission führen soll. Beide betroffenen Kommissionen unterstützen diesen Antrag explizit. Einerseits verfügt die JuKo dank ihrer Aufgabe im Bereich der Richterwahlen bereits über Expertise bei Rekrutierungen. Andererseits kann so eine bessere Trennung der Aufgaben erreicht werden, indem die JuKo bei der Findungskommission die Leitung hat und die GPK als Oberaufsichtsorgan fungieren kann.  

Die SAK beantragt dem Grossen Rat des Weiteren, einen neuen Artikel zur Informationspflicht bei einer automatisierten Einzelentscheidung ins Gesetz aufzunehmen. Die neue Bestimmung orientiert sich am Bundesgesetz über den Datenschutz. Zudem will die SAK den Artikel, welcher die Aufsichtsbehörde über die Beauftragte oder den Beauftragten für Datenschutz regelt, an die Kommission zurückweisen. Im Hinblick auf die zweite Lesung soll eine allfällige Präzisierung des Oberaufsichtsartikels vorgeschlagen werden. Schliesslich will die SAK keine Beschränkung der Registerpflicht und beantragt dem Grossen Rat eine entsprechende Änderung.

Der Grosse Rat wird das Gesetz in der Sommersession 2025 in erster Lesung beraten.

BaFin warnt vor Vera Capitals

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der angeblich in Stuttgart ansässigen Vera Capitals. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf den Websites vra-capitalis.com und cfd.vra-capitalis.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Die Betreiber behaupten eine Aufsicht der „Europäischen Finanzaufsichtsbehörde“. Diese Behörde gibt es nicht, die BaFin warnt bereits entsprechend.

Die angebotene Dienstleistung steht in keinem Zusammenhang mit der Vereinigung Baden-Württembergische Wertpapierbörse e. V. Deren Registerdaten werden auf der Website missbräuchlich verwendet.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.