Card payments are growing steadily

Source: Deutsche Bundesbank
In 2024, the number of payments made using cards issued by German payment service providers rose by 11 percent on the year. This resulted in around 13 billion transactions last year. Card payments accounted for 40 percent of all payments made by non-banks. Direct debits continued to be used frequently, rising by 3 percent to 9.9 billion transactions. Despite this growth, their market share fell from 34 percent to 31 percent. Credit transfers grew by four percent to 7.6 billion transactions, while their share of all payments remained the same at 24 percent. This is shown by the Bundesbank’s payment statistics.
SEPA instant credit transfers rose by 37 percent on the year, reaching 337 million transactions. Their share of all credit transfers initiated electronically thus rose by one percentage point to 4.9 percent.
Looking at the value of the transactions, credit transfers, at €64 trillion, continued to account for 90 percent of all payments. Direct debits, at €5.9 trillion, kept their share of 8 percent.
The number of ATMs in Germany is continuing to decline. In 2024, the number of ATMs with a cash withdrawal function operated by German payment service providers fell by three percent to around 49,750 units, compared with around 51,300 in the previous year. ATMs with a credit transfer function also recorded a decline of three percent, falling from around 23,200 to around 22,500.
Detailed figures of the Statistics on Payments and Securities Trading, Clearing and Settlement can be found on the Bundesbank’s website: 

MIL OSI

light-finanzberatung.com und novainvestconsulting.com: BaFin warnt vor angeblichen Festgeldangeboten

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor angeblichen Festgeldangeboten, die von light-finanzberatung.com und novainvestconsulting.com offeriert werden. Zudem werden über die Websites ohne Erlaubnis Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen angeboten. Die Betreiber der Websites werden, nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin warnt vor unseriösen Festgeldangeboten.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Feste OL-Bahn 2025 im Kernwald

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
22. Juli 2025
Die Feste OL-Bahn im Kernwald wird vom 01.09.2025 bis 19.09.2025 durch die OLG NOW aufgestellt und gewartet. Lehrpersonen oder J+S-Leiter/innen können benötigtes Kartenmaterial bei der Abteilung Sport (sportamt@nw.ch) oder 041 618 74 07 bestellen.
Die Benützung der OL-Bahn wird sehr empfohlen und bietet eine abwechslungs- und erlebnisreiche sportliche Tätigkeit.

Mulfin Trade: BaFin warnt auch vor der Website trading-area.mulfin-v4.com

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Mulfin Trade. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website trading-area.mulfin-v4.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Die BaFin hat bereits am 26.05.2025 und 13.06.2025 vor Mulfin Trade gewarnt.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der  Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Bank Lending Survey: Unternehmen fragen deutlich mehr Kredite nach | Nachfrage in allen Kreditsegmenten weiter gestiegen

Source: Deutsche Bundesbank

Die im Rahmen des Bank Lending Survey (BLS) befragten deutschen Banken haben im zweiten Quartal 2025 ihre Vergaberichtlinien für Kredite an Unternehmen und private Haushalte gestrafft. Sie begründeten die Straffungen damit, dass das Kreditrisiko gestiegen und ihre Risikotoleranz gesunken sei.
Die befragten Banken änderten die Kreditbedingungen im Firmenkundengeschäft und bei privaten Wohnungsbaukrediten kaum. Bei Konsumenten- und sonstigen Krediten an private Haushalte gestalteten sie die Kreditbedingungen unter dem Strich restriktiver.
Die Kreditnachfrage stieg in allen Kreditsegmenten weiter an; bei den Unternehmenskrediten nahm die Kreditnachfrage stärker zu als in den Quartalen zuvor.
Die Quote notleidender Kredite und andere Indikatoren der Kreditqualität wirkten sich in allen betrachteten Kreditsegmenten restriktiv auf die Kreditangebotspolitik der Banken aus.
Wegen klimabedingter Risiken und Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels strafften die Banken in den vergangenen zwölf Monaten ihre Kreditrichtlinien gegenüber „braunen“ Unternehmen und Unternehmen im Übergangsprozess. In der privaten Baufinanzierung wurden die Richtlinien für Kredite, die für Gebäude mit schlechter Energieeffizienz aufgenommen wurden, ebenfalls strenger.

Die Umfrage zum Kreditgeschäft (Bank Lending Survey) erfasst drei Kreditsegmente: Unternehmenskredite, Wohnungsbaukredite an private Haushalte sowie Konsumenten- und sonstige Kredite an private Haushalte. Die befragten Banken strafften per saldo die Kreditrichtlinien (d. h. die internen Richtlinien oder Kriterien einer Bank für die Gewährung von Krediten) für Kredite an Unternehmen und private Haushalte. Der Nettoanteil von Banken, die ihre Anforderungen restriktiver gestalteten, lag für Unternehmenskredite bei + 3 % (nach + 3 % im Vorquartal). Die Straffung im Unternehmensgeschäft betraf ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen. Netto wurden die Kreditrichtlinien bei privaten Wohnungsbaukrediten von + 11 % (nach − 7 % im Vorquartal) und bei Konsumenten- und sonstigen Krediten an private Haushalte von 11 % (nach 0 % im Vorquartal) der Banken gestrafft. Die Straffungen der Richtlinien fielen in allen betrachteten Kreditsegmenten geringer aus, als es die Banken im Vorquartal geplant hatten.
Die Banken begründeten die marginalen Straffungen bei den Richtlinien für Unternehmenskredite mit einem gestiegenen Kreditrisiko infolge der eingetrübten Wirtschaftslage und der Konjunkturaussichten. Die Straffungen der Richtlinien für Kredite an private Haushalte führten die Banken vor allem darauf zurück, dass ihre Risikotoleranz abgenommen habe. Bei Konsumenten- und sonstigen Krediten wirkte sich darüber hinaus ein Rückgang der Kreditwürdigkeit der privaten Haushalte restriktiv aus. Für das dritte Quartal 2025 planen die Banken eine Lockerung der Richtlinien für Unternehmenskredite. Im Geschäft mit privaten Haushalten rechnen sie mit erneutem Straffungsbedarf bei den Kreditrichtlinien, falls sich die Bonität der Kreditnehmer weiter verschlechtert.

Veränderung der Kreditrichtlinien für Unternehmenskredite und ausschlaggebende Faktoren

Die Kreditbedingungen (d. h. die in den Kreditverträgen vereinbarten tatsächlichen Bedingungen für die Gewährung von Krediten) änderten die Banken im Unternehmensgeschäft und bei privaten Wohnungsbaukrediten unterm Strich kaum. Bei Konsumenten- und sonstigen Krediten an private Haushalte gestalteten sie die Kreditbedingungen per saldo restriktiver. Die Banken begründeten die Anpassungen in erster Linie mit ihrer gesunkenen Risikotoleranz und einem gestiegenen Kreditrisiko.
Nach Einschätzung der befragten Banken stieg die Nachfrage nach Bankkrediten in Deutschland im zweiten Quartal 2025 in allen Kreditsegmenten per saldo an. Der Nachfrageanstieg übertraf in allen erfragten Geschäftsfeldern die Erwartungen der Banken aus dem Vorquartal. Bei den Unternehmenskrediten nahm die Kreditnachfrage stärker zu als in den Quartalen zuvor. Die Banken begründeten dies mit einem gestiegenen Finanzierungsbedarf für Anlageinvestitionen sowie für Lagerhaltung und Betriebsmittel. Für beide Verwendungszwecke meldeten die Banken zum ersten Mal seit einem Jahr wieder einen moderaten Zuwachs des Mittelbedarfs. Daneben trug auch das allgemeine Zinsniveau zum Nachfrageanstieg bei. Der erneut deutliche Nachfrageanstieg bei privaten Wohnungsbaukrediten ging nach Ansicht der befragten Banken vor allem auf die nach Einschätzung der privaten Haushalte positiven Aussichten am Wohnimmobilienmarkt und das gesunkene Zinsniveau zurück. Die gestiegene Nachfrage privater Haushalte nach Konsumenten- und sonstigen Krediten speiste sich den Banken zufolge aus einem Anstieg des Verbrauchervertrauens sowie daraus, dass mehr langlebige Konsumgüter angeschafft wurden. Die Kreditablehnungsquote stieg bei Unternehmenskrediten erneut an. Dies betraf vor allem Kreditanfragen und -anträge kleiner und mittlerer Unternehmen. Auch bei Konsumenten- und sonstigen Krediten an private Haushalte nahm die Kreditablehnungsquote zu, während sie bei Wohnungsbaukrediten unverändert blieb. Für das dritte Quartal 2025 gehen die Banken von einer weiter zunehmenden Nachfrage in allen drei Kreditsegmenten aus. Im Firmenkundengeschäft rechnen sie mit positiven Impulsen aus der heimischen Wirtschaftspolitik, aber gleichzeitig mit einem dämpfenden Einfluss der weltpolitischen Lage.

Veränderung der Nachfrage nach Unternehmenskrediten und ausschlaggebende Faktoren

Die Juli-Umfrage enthielt zusätzliche Fragen zu den Refinanzierungsbedingungen der Banken sowie zu den Auswirkungen notleidender Kredite (Non-performing Loans, NPLs) und anderer Indikatoren der Kreditqualität auf die Kreditvergabepolitik der Institute. Zudem war eine Frage zur Kreditangebotspolitik und zur Kreditnachfrage in den wichtigsten Wirtschaftssektoren enthalten. Ferner wurde zum dritten Mal nach den Auswirkungen des Klimawandels und klimabezogener Maßnahmen auf die Kreditvergabe der Banken gefragt. Erfragt werden die Auswirkungen für „grüne“ Unternehmen (Unternehmen, die nicht oder nur wenig zum Klimawandel beitragen), Unternehmen im Übergangsprozess (Unternehmen, die zum Klimawandel beitragen, aber bereits relevante Fortschritte bei der Umstellung auf klimafreundliche Geschäftsprozesse gemacht haben) und „braune“ Unternehmen (Unternehmen, die in hohem Maße zum Klimawandel beitragen und die Umstellung auf klimafreundliche Geschäftsprozesse entweder noch nicht begonnen oder hierbei bislang nur geringe Fortschritte erzielt haben). Diese Frage wurde erstmalig erweitert um eine Frage zu den Auswirkungen des Klimawandels und klimabezogener Maßnahmen im Zusammenhang mit privaten Wohnungsbaukrediten. Eine weitere Frage thematisierte die Auswirkungen der Überschussliquidität auf die Kreditvergabe der Banken.
Die deutschen Banken berichteten vor dem Hintergrund der Lage an den Finanzmärkten von einer im Vergleich zum Vorquartal leicht verbesserten Refinanzierungssituation. 
Die NPL-Quote (prozentualer Anteil des Brutto-NPL-Bestands am Bruttobuchwert der Kredite) und andere Indikatoren der Kreditqualität wirkten sich im zweiten Quartal 2025 aufgrund ihrer Höhe restriktiv auf die Kreditangebotspolitik gegenüber Unternehmen und privaten Haushalten aus. Für das dritte Quartal 2025 rechnen die Banken damit, dass sich dieser restriktive Einfluss der Kreditqualität fortsetzen wird. Die Kreditrichtlinien im Unternehmensgeschäft wurden in den vergangenen sechs Monaten gegenüber dem Immobiliensektor (Gewerbeimmobilien) und dem Verarbeitenden Gewerbe am stärksten gestrafft. Zu restriktiven Anpassungen kam es aber auch in allen anderen erfragten Sektoren, mit Ausnahme der Dienstleistungen. Für die kommenden sechs Monate gehen die Banken erstmals seit Längerem wieder davon aus, in keinem der Wirtschaftssektoren nennenswerte Anpassungen der Kreditrichtlinien vorzunehmen.
Klimabedingte Risiken und die Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels wirkten sich in den vergangenen zwölf Monaten restriktiv auf die Richtlinien für Kredite an Unternehmen aus. Dies galt umso stärker, je mehr die Unternehmen zum Klimawandel beitragen. Auf die Bedingungen hatten die Auswirkungen des Klimawandels besonders für Kredite an „braune“ Unternehmen einen restriktiven Einfluss. Für Kredite an „grüne“ Unternehmen war der Einfluss dagegen expansiv. Für die kommenden zwölf Monate rechnen die Banken mit einem lockernden Einfluss des Klimawandels auf ihre Kreditrichtlinien und -bedingungen für „grüne“ Unternehmen. Bei ihrer Kreditangebotspolitik gegenüber den übrigen Unternehmen gehen sie von weiteren restriktiven Auswirkungen des Klimawandels aus. Gleichzeitig stimulierten die Auswirkungen des Klimawandels für sich genommen die Kreditnachfrage vonseiten „grüner“ Unternehmen und Unternehmen im Übergangsprozess. Die Kreditnachfrage von „braunen“ Unternehmen beeinflussten Klimawandel und Klimapolitik dagegen nicht. Für die kommenden zwölf Monate rechnen die Banken unabhängig von der Klassifikation der Unternehmen mit nachfragetreibenden Effekten im Zusammenhang mit dem Thema Klimawandel.
In der privaten Baufinanzierung wurden die Richtlinien für Kredite gestrafft, die für Gebäude mit schlechter Energieeffizienz aufgenommen wurden. Bei Krediten für Gebäude mit hoher oder relativ guter Energieeffizienz hatten klimabezogene Risiken und Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels dagegen keine nennenswerten Effekte auf die Kreditrichtlinien. Für die kommenden zwölf Monate rechnen die Banken damit, dass sich diese von der Energieeffizienz der Gebäude abhängige Anpassung der Kreditrichtlinien fortsetzen wird. Gleichzeitig stimulierten klimabezogene Faktoren, vor allem wohl Investitionen in die Energieeffizienz von Gebäuden, für sich genommen die Nachfrage nach Krediten für Gebäude mit hoher oder relativ guter Energieeffizienz. Die Nachfrage nach Krediten für Gebäude mit schlechter Energieeffizienz blieb dagegen von den klimabezogenen Faktoren unberührt. Für die kommenden zwölf Monate rechnen die Banken mit einer steigenden Kreditnachfrage für Gebäude mit hoher Energieeffizienz und einer rückläufigen Kreditnachfrage für Gebäude mit schlechter Energieeffizienz.
Die Entwicklung der beim Eurosystem gehaltenen Überschussliquidität hatte laut Angaben der Banken in den vergangenen sechs Monaten keinen Einfluss auf die Kreditvergabe der Banken. In den kommenden sechs Monaten wird sich dies laut Angaben der Banken voraussichtlich nicht ändern. 
Die viermal im Jahr durchgeführte Befragung zum Kreditgeschäft fand in der Zeit vom 13. Juni bis zum 1. Juli 2025 statt. An der Umfrage nahmen in Deutschland 33 Banken teil. Die Rücklaufquote lag bei 100 Prozent.

Veränderung der Kreditrichtlinien in den wichtigsten Wirtschaftssektoren

Veränderung der Kreditrichtlinien für private Wohnungsbaukredite und ausschlaggebende Faktoren

Veränderung der Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten und ausschlaggebende Faktoren

Zeitreihen Kreditrichtlinien
Unternehmenskredite
Wohnungsbaukredite
Konsumenten- und sonstige Kredite an private Haushalte

MIL OSI

TepraInvest Gen: BaFin warnt vor der Website onedaynews.space

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von TepraInvest Gen. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten. Das Angebot von TepraInvest Gen ist aktuell über die Website onedaynews.space zugänglich.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Bauarbeiten rund um den Guisanplatz in Bern starten Anfang 2026

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

22. Juli 2025

Gemeinsame Medienmitteilung des Kantons Bern, der Stadt Bern und BERNMOBIL

:

Ab Januar 2026 bis Sommer 2027 finden Arbeiten zur Sanierung der Siedlungsentwässerung im Bereich des Guisanplatzes in Bern statt. Die Verlegung der Tramhaltestelle Guisanplatz Expo in die Papiermühlestrasse erfolgt direkt im Anschluss im Sommer 2027. Alle nötigen Kredite und Bewilligungen für die Sanierung der Siedlungsentwässerung sowie den Umbau des Knotens liegen vor. Damit die Arbeiten planmässig starten können, laufen derzeit verschiedene Ausschreibungen für die Bauleistungen.

ERGO Versicherung AG

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die BaFin hat der ERGO Versicherung AG die Zustimmung zur Aufnahme des Erst- und Rückversicherungsgeschäfts im Dienstleistungsverkehr von der österreichischen Niederlassung aus (ERGO Versicherung AG Deutschland, Niederlassung für Österreich, Businesspark Marximum/Objekt 3, Modecenterstraße 17, 1110 Wien) erteilt.
Die Zustimmung umfasst den Betrieb der folgenden Versicherungssparten und Risikoarten (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG) und folgende Länder:

– Belgien 8, 9, 13
– Bulgarien 13,16 d, e, f, i, k
– Kroatien 7, 13, 16 d, e, f, i, k
– Tschechien 13,16 d, e, f, i, k
– Dänemark 13
– Estland 7, 8, 9, 13
– Finnland 8, 9, 13
– Frankreich 8, 9, 13, 16 d, e, f, i, k
– Deutschland 13, 16 d, e, f, i, k
– Griechenland 7, 8, 9, 13
– Ungarn 13,16 d, e, f, i, k
– Irland 8, 9, 13, 16 d, e, f, i, k
– Italien 13, 16 d, e, f, i, k
– Lettland 7, 8, 9, 13
– Litauen 8, 9, 13
– Luxemburg 13, 16 d, e, f, i, k
– Niederlande 7, 8, 9, 13, 16 d, e, f, i, k
– Polen 8, 9, 13, 16 d, e, f, i, k
– Portugal 8, 9, 13
– Rumänien 13, 16 d, e, f, i, k
– Slovakei 13, 16 d, e, f, i, k
– Slovenien 13, 16 d, e, f, i, k
– Spanien 8, 9, 13
– Norwegen 8, 9, 13, 16 d, e, f, i, k
– Island 13

Versicherungsunternehmen:
ERGO Versicherung AG
Ergo-Platz 1
40477 Düsseldorf

VA 42-I 5079/00200#02186

Quantum X: BaFin warnt vor der Website quantumx-software.com

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Quantum X. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website quantumx-software.com ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

BaFin warnt vor betrügerischen Briefen und weist auf Identitätsmissbrauch zu Lasten der Lloyds Bank GmbH bzw. Bank of Scotland hin

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Briefen, die unter missbräuchlicher Verwendung des Briefkopfs der Bank of Scotland (einer Geschäftsbezeichnung der Lloyds Bank GmbH) versandt werden. Hierin wird Privatpersonen die Auszahlung von Krediten bei der Bank of Scotland in Aussicht gestellt und zugleich angeboten, dass eine angeblich in Hannover ansässige „Premium Kunstvermittlung“ die Rückzahlung der Kredite für den Fall übernimmt, dass der Kreditnehmer bei ihr an einem Bibliotheksverkauf teilnimmt. Das Angebot stammt nicht von der zugelassenen Bank of Scotland. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.