Quantum X: BaFin warnt vor der Website quantumx-software.com

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Quantum X. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website quantumx-software.com ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

BaFin warnt vor betrügerischen Briefen und weist auf Identitätsmissbrauch zu Lasten der Lloyds Bank GmbH bzw. Bank of Scotland hin

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Briefen, die unter missbräuchlicher Verwendung des Briefkopfs der Bank of Scotland (einer Geschäftsbezeichnung der Lloyds Bank GmbH) versandt werden. Hierin wird Privatpersonen die Auszahlung von Krediten bei der Bank of Scotland in Aussicht gestellt und zugleich angeboten, dass eine angeblich in Hannover ansässige „Premium Kunstvermittlung“ die Rückzahlung der Kredite für den Fall übernimmt, dass der Kreditnehmer bei ihr an einem Bibliotheksverkauf teilnimmt. Das Angebot stammt nicht von der zugelassenen Bank of Scotland. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Fbswealth: BaFin warnt auch vor der Website ic-swiss.eu

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt erneut vor Angeboten von Fbswealth. Die unbekannten Betreiber verwenden nunmehr zusätzlich die Website ic-swiss.eu. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber der Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Die Finanzaufsicht BaFin hat bereits am 10.07.2025 vor Fbswealth gewarnt.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Website spaceaistg.de: BaFin warnt vor SpaceAI

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von SpaceAI. Es besteht der Verdacht, dass die Betreiber auf der Website spaceaistg.de ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

WhatsApp-Gruppen: BaFin ermittelt gegen Venus Investment Alliance und Finetica Group

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Nach Informationen, die der Finanzaufsicht BaFin vorliegen, wendet sich die Venus Investment Alliance über ihre Website venusin.de sowie in WhatsApp-Gruppen und Chats an deutsche Anlegerinnen und Anleger. Das amerikanische Unternehmen bietet in Kooperation mit dem Unternehmen Finetica Group auch über die Website fineticagroup.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Beide Unternehmen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Initiatoren solcher WhatsApp-Gruppen geben sich als amerikanisches Unternehmen, Venus Investment Alliance Inc., aus. Sie verleiten Anlegerinnen und Anleger zur Anmeldung bei der Finetica Group, welche über die Domain fineticagroup.com erreichbar ist. In WhatsApp-Gruppen und privaten Chats werden Empfehlungen für den Kauf von Aktien und Token geteilt.

Die BaFin rät allen Anlegerinnen und Anlegern, die in den Kaufempfehlungen gemachten Angaben mit Hilfe anderer Quellen sehr genau zu überprüfen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Empfehlungen auf Grundlage eines automatischen KI-Systems abgegeben und erhebliche Gewinne in Aussicht gestellt werden.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Historische Ju 52 auf dem Weg zum Lufthansa Group Konferenz- und Besucherzentrum

Source: Lufthansa Group

Die Junkers Ju 52 zieht in den nächsten Wochen in das neu entstehende Lufthansa Group Konferenz- und Besucherzentrum. Das liebevoll als “Tante Ju” bekannte historische Flugzeug wurde offiziell aus Paderborn-Lippstadt verabschiedet, wo es seit 2020 zur Restaurierung durch den Quax-Verein stationiert war. Das Flugzeug bleibt im Besitz der Deutsche Lufthansa Berlin Stiftung (DLBS) und wird ab 2026, pünktlich zum 100-jährigen Jubiläum des Gründungsjahres der ersten Lufthansa, in Frankfurt ausgestellt.

Bei einer Verabschiedungszeremonie in Paderborn würdigte die Lufthansa Group die Unterstützung des Quax-Vereins und des Flughafens Paderborn, die sowohl für die Ju 52 als auch für die Lockheed Super Star über viele Jahre hinweg geleistet wurde. Der Quax-Verein wird zudem auch künftig zwei weitere Flugzeuge der DLBS, eine Dornier Do 27 und eine Messerschmitt Bf 108 in Paderborn betreuen.

Wolfgang von Richthofen, Projektleiter des Lufthansa Group Konferenz- und Besucherzentrums: „Mit unserer Ju 52 bewahren wir die Geschichte der Lufthansa und der Luftfahrt. Das historische Flugzeug wird als ein wesentliches Exponat die Ausstellung in unserem neuen Besucherzentrum bereichern und für Kunden, Mitarbeiter, Luftfahrtfreunde und die Öffentlichkeit zugänglich sein.“

Werner Knorr, Vorstandsvorsitzender der DLBS: “Der Abschied von Paderborn ist kein endgültiger Abschied, sondern der Beginn eines neuen Kapitels für die Ju 52, das ihre Geschichte und Bedeutung für die Luftfahrt würdigt.”

 

Die Junkers Ju 52

Die Ju 52 hat eine bewegte Geschichte bei Lufthansa. Seit ihrer Einführung in den 1930er Jahren ist sie zu einem Symbol der Luftfahrt geworden. Die Junkers Ju 52 wurde 1932 in die Flotte der Lufthansa aufgenommen und entwickelte sich schnell zum Rückgrat des Flugzeugparks. Sie machte etwa 50 Prozent der Flotte aus und wurde aufgrund ihrer Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit geschätzt. Ursprünglich als einmotoriges Flugzeug konzipiert, wurde sie später zu einem dreimotorigen Modell weiterentwickelt, das sich durch seine robuste Bauweise und gute Wartungsmöglichkeit auszeichnete.

 

Das Lufthansa Group Konferenz- und Besucherzentrum

In direkter Nachbarschaft zum Lufthansa Aviation Center (LAC) hat die Lufthansa Group am Frankfurter Flughafen 2024 mit dem Bau eines neuen Konferenz- und Besucherzentrums begonnen, das ein Ort für neue Formen der Zusammenarbeit für die Mitarbeitenden und gleichzeitig für Kundinnen und Kunden, Geschäftspartnerinnen und -partner sowie Luftfahrtbegeisterte sein wird.

Pioniergeist und Expertise von Lufthansa sollen spür- und erlebbar werden – insbesondere für die Gestaltung der Zukunft der Luftfahrt, aber auch in Bezug auf die Geschichte des Unternehmens. Als historische Hauptattraktion werden zwei restaurierte Lufthansa Flugzeuge dauerhaft ausgestellt: die Junkers Ju 52 (D-AQUI) und erstmals auch die legendäre Lockheed Super Star mit der Registrierung D-ALAN, die aktuell am Flughafen Münster-Osnabrück lackiert wird. Beide Flugzeuge werden dank einer großen transparenten Fassade auch von außen weithin sichtbar sein.

Auf einer offenen Galerie können Besucherinnen und Besucher zahlreiche Exponate der Lufthansa Unternehmensgeschichte erkunden, die zum Teil erstmals der Öffentlichkeit zugänglich sein werden. Wie das Trainings- und Konferenzhotel des Konzerns „Lufthansa Seeheim“ wird das Frankfurter Konferenz- und Besucherzentrum auch für externe Veranstaltungen offenstehen und Besucherinnen und Besucher an einer Coffee Lounge gastronomische Angebote bieten.

 

trading-kapital.com: BaFin ermittelt gegen Trading Kapital

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Trading Kapital. Nach Erkenntnissen der BaFin bietet das Unternehmen mit vorgeblichem Sitz in der Schweiz auf seiner Website trading-kapital.com Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Trading Kapital werden außerdem die Websites market.vinxade.ink und market.qvix.pro zugeordnet, über welche der vermeintliche Handel mit Finanzprodukten stattfinden soll.

Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Herka AG Bank: BaFin warnt vor der Website herka-bank-ag.com

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der Herka AG Bank mit angeblichem Geschäftssitz in Oedheim. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website herka-bank-ag.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Zahlungsdienste anbieten.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Zahlungsdienste anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz, § 8 Abs. 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Buochs NW: Einbruchdiebstähle – Täter verhaftet

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
21. Juli 2025
Am Sonntag, den 20. Juli 2025, ging der Polizei ein mutmasslicher Täter ins Netz. Er wird verdächtigt, vor kurzem drei Einbruchdiebstähle begangen zu haben.

Zwischen Donnerstag, den 17. Juli und Samstag, den 19. Juli 2025, ereigneten sich in Buochs und Ennetbürgen drei Einbruchdiebstähle zum Nachteil von zwei Restaurationsbetrieben und einer Firma die Dienstleistungen anbietet. Entwendet wurden dabei, neben mehreren tausend Schweizer Franken, unter anderem Getränke und Zigaretten. Im Weiteren entstand Sachschaden in noch unbekannter Höhe.
Umgehend aufgenommene Ermittlungen der Kantonspolizei Nidwalden mündeten am frühen Sonntagmorgen, den 20. Juli 2025, in der Festnahme eines 18-jährigen Schweizers. Der junge Erwachsene wird dringend verdächtigt, mit mindestens einem weiteren Täter, die Einbruchdiebstähle begangen zu haben. Die Fahndung nach der zweiten Person läuft aktuell weiter.
Die Aufarbeitung des Sachverhaltes erfolgt unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Nidwalden in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Nidwalden.
Die Kantonspolizei Nidwalden ist über die Telefonnummer 117 für die Bürgerinnen und Bürger immer da. In diesem Zusammenhang appelliert die Kantonspolizei Nidwalden zur Meldung beim Erkennen von verdächtigen Fahrzeugen und/oder Personen. Möglichst genaue Angaben sind dabei hilfreich.
Kantonspolizei NidwaldenReto Berchtold, Stv Chef Kommandoabteilung 

ada-handelssystem.com: BaFin warnt vor unlauterem Jobangebot

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die BaFin warnt davor, auf ein vermeintlich lukratives Jobangebot als “Support-Mitarbeiter*in (m/w/d) für Handelssysteme – Home Office” einzugehen, welches angeblich von der ProMax Consult GmbH mit Sitz Nürnberg stammt.

Die ProMax Consult GmbH wurde aus dem Handelsregister gelöscht. Insofern ist davon auszugehen, dass die Registerdaten missbräuchlich verwendet werden.

Die angebotene Tätigkeit besteht darin, über das eigene inländische Bankkonto Zahlungen Dritter entgegen zu nehmen, diese in Kryptowährung umzuwandeln und damit zu handeln. Die auf das Konto des „Support-Mitarbeiters“ überwiesenen Gelder stammen dabei vermutlich von Dritten, die selbst Opfer krimineller, insbesondere betrügerischer Handlungen geworden sind. Der Transfer von Geldern und/oder Kryptowerten ist erlaubnis- bzw. zulassungspflichtig.

Vor einer derartigen Tätigkeit, die bislang häufig als „Tätigkeit als Treuhandassistent/in“ bezeichnet wurde, hat die BaFin bereits mehrfach gewarnt.

Ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Den betroffenen Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden – Polizei oder Staatsanwaltschaft – über solche Sachverhalte zu informieren.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.