ada-handelssystem.com: BaFin warnt vor unlauterem Jobangebot

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die BaFin warnt davor, auf ein vermeintlich lukratives Jobangebot als “Support-Mitarbeiter*in (m/w/d) für Handelssysteme – Home Office” einzugehen, welches angeblich von der ProMax Consult GmbH mit Sitz Nürnberg stammt.

Die ProMax Consult GmbH wurde aus dem Handelsregister gelöscht. Insofern ist davon auszugehen, dass die Registerdaten missbräuchlich verwendet werden.

Die angebotene Tätigkeit besteht darin, über das eigene inländische Bankkonto Zahlungen Dritter entgegen zu nehmen, diese in Kryptowährung umzuwandeln und damit zu handeln. Die auf das Konto des „Support-Mitarbeiters“ überwiesenen Gelder stammen dabei vermutlich von Dritten, die selbst Opfer krimineller, insbesondere betrügerischer Handlungen geworden sind. Der Transfer von Geldern und/oder Kryptowerten ist erlaubnis- bzw. zulassungspflichtig.

Vor einer derartigen Tätigkeit, die bislang häufig als „Tätigkeit als Treuhandassistent/in“ bezeichnet wurde, hat die BaFin bereits mehrfach gewarnt.

Ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Den betroffenen Verbrauchern empfiehlt die BaFin, die Strafverfolgungsbehörden – Polizei oder Staatsanwaltschaft – über solche Sachverhalte zu informieren.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

kpi-ltd.co: BaFin warnt vor Identitätsdiebstahl

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website kpi-ltd.co. Nach ihren Erkenntnissen werden dort ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und/oder Finanzdienstleistungen angeboten. Die Betreiber der Website werden nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Website wird entgegen den Angaben im Impressum nicht von der britischen Kinetic Private Investment Limited betrieben. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.

Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Finanzwelle.io: BaFin ermittelt gegen Finanzwelle

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Betreiber der Webseite machen keine Angaben zu ihrer Rechtsform oder ihrem Unternehmenssitz.

Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Aurum-Fix: BaFin warnt vor der Website aurum-fix-corp.com

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website aurum-fix.corp.com. Über die Website bietet die angeblich in Barcelona, Spanien, ansässige Aurum-Fix ohne Erlaubnis bzw. Zulassung, Finanz-, Wertpapier-und Kryptowerte-Dienstleistungen an.

Der Betreiber der Websites tritt lediglich unter der Bezeichnung Aurum-Fix auf, ohne Nennung einer Rechtsform. Er gibt an, von einer „European Financial Security“ bzw. „FINA-EU“ beaufsichtigt zu sein. Dabei handelt es sich um eine fiktive, nicht existente Behörde.

Wer in Deutschland Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

WhatsApp-Gruppen: BaFin ermittelt gegen Aurealis Capital und Minexra

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Nach Informationen, die der Finanzaufsicht BaFin vorliegen, wendet sich die Aurealis Capital in WhatsApp-Gruppen und Chats an deutsche Anlegerinnen und Anleger. Das vorgeblich amerikanische Unternehmen tritt auch als Aurealis International Group Ltd auf und bietet in Kooperation mit dem Unternehmen Minexra ohne Erlaubnis Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen an. Beide Unternehmen werden nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Initiatoren solcher WhatsApp-Gruppen geben sich als amerikanisches Unternehmen Aurealis Capital bzw. Aurealis International Group Ltd aus und verweisen auf ihre Website aurealiscapitalde.com.

Sie verleiten Anlegerinnen und Anleger zur Anmeldung bei der Plattform Minexra, die über die Domain minexrapro.com bzw. über eine App Minexra erreichbar ist. In WhatsApp-Gruppen und Chats werden Empfehlungen für den Kauf von Finanzinstrumenten und Kryptowährungen geteilt, welche sich über die Plattform von Minexra handeln lassen.

Aus vergleichbaren Fällen ist folgender exemplarischer Ablauf der Geschäftsanbahnung bekannt geworden:

  • Auf sozialen Medien werden Werbeanzeigen geschaltet, in denen beispielsweise kostenlose Aktienempfehlungen oder die Vermittlung von Wissen zum Aktienhandel angeboten wird. Es wird mit bekannten Wirtschaftsexperten, aber auch lizensierten Instituten geworben. Interessierte Anlegerinnen und Anleger werden aufgefordert, über den Messengerdienst WhatsApp in Kontakt zu den Erstellern der Werbeanzeigen zu treten und einer WhatsApp-Gruppe beizutreten.
  • In den WhatsApp-Gruppen teilt ein vermeintlicher Wirtschaftsexperte sein Wissen zu Finanzthemen. Er wird durch seine Assistenz unterstützt, welche den Chat moderiert und den Mitgliedern persönlich zur Verfügung steht. In Seminaren oder Unterrichtsstunden werden zunächst Hinweise zu vermeintlich lukrativen Anlagemodellen geteilt und Empfehlungen zum Kauf bestimmter Aktien ausgesprochen.
  • Die Initiatoren der Gruppen versuchen über mehrere Wochen, Vertrauen aufzubauen. Im weiteren Verlauf wird meist ein innovatives Finanzinvestitionssystem vorgestellt, mit dessen Hilfe sich erhebliche Gewinne erwirtschaften lassen sollen. Teilweise wird ein eigener Krypto-Token beworben, der vorbörslich erwerbbar sei.
  • Die Gruppenmitglieder werden im Rahmen von Marketing-Aktionen aufgefordert, an täglichen Check-In-Aktionen und Gewinnspielen teilzunehmen, um z. B. Krypto- oder Sachwerte erhalten zu können.
  • Interessierte Anlegerinnen und Anleger werden aufgefordert, sich entweder bei einer externen Online-Handelsbörse, einem eigenen Handelsprogramm oder einer App anzumelden, um dort mit diversen Finanzprodukten handeln zu können, die durch den Initiator der WhatsApp-Gruppe empfohlen wurden. Vorgeblich steht meist nur ein begrenzter Zugang zu diesen Handelsplattformen zur Verfügung.
  • In manchen Fällen wird mit der testweisen Nutzung der Online-Handelsplattform oder App geworben. Hierzu stellen die Initiatoren der Gruppen teilweise finanzielle Mittel zur Verfügung. Testauszahlungen von kleineren Beträgen sind zur Vertrauensbildung zunächst möglich.
  • Einzahlungen sind meist über ein ausländisches Konto oder über eine Zahlung in Form von Kryptowerten möglich.
  • Im weiteren Verlauf wird der Druck auf Anlegerinnen und Anleger erhöht, weitere Einzahlungen zu leisten. Auszahlungen werden an Bedingungen geknüpft oder sind gar nicht mehr möglich.
  • Häufig wechselt die Erreichbarkeit der Webseiten, unter denen die Handelsplattform aufrufbar sind.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

AZA Bank: BaFin warnt vor der Website aza-bank.com

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten der AZA Bank mit angeblichem Geschäftssitz in Oedheim. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website aza-bank.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Zahlungsdienste anbieten.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Zahlungsdienste anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz, § 8 Abs. 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Barmenia Krankenversicherung AG

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die BaFin hat der Barmenia Krankenversicherung AG die Zustimmung zur Aufnahme des Direktversicherungsgeschäfts im Dienstleistungsverkehr für das nachstehende Land erteilt:

Spanien

Die Zustimmung umfasst den Betrieb der folgenden Versicherungssparten und Risikoarten (Bezifferung gemäß Anlage 1 zum VAG):

Nr. 2 Krankheit
a) Tagegeld
b) Kostenversicherung

Versicherungsunternehmen:
Barmenia Krankenversicherung AG (4147),
Barmenia-Allee 1, 42119 Wuppertal

VA 33-I 5079/00051#00036

Bern/Bremgarten: Neubrücke ist gesperrt

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Heute Morgen hat das Tiefbauamt des Kantons Bern die Neubrücke zwischen Bremgarten und Bern für jeglichen Verkehr gesperrt. Eine vertiefte Untersuchung im Rahmen der geplanten Sanierung hat gezeigt, dass sich die Schäden an der Tragstruktur schneller entwickelt haben als erwartet. Die Sperrung erfolgt aus Sicherheitsgründen.

Eine Umleitung über die Halenbrücke – Bernstrasse – Stuckishausstrasse ist signalisiert. Das Tiefbauamt des Kantons Bern arbeitet mit Hochdruck an den nächsten Schritten. Weiterführende Abklärungen sind eingeleitet.

Die Neubrücke ist die älteste erhaltene Holzbrücke im Kanton Bern. Sie wurde 1534 bis 1535 erbaut, ist 490 Jahre alt und steht unter Denkmalschutz. Aufgrund der besonderen konstruktiven und denkmalpflegerischen Anforderungen waren für die Sanierung weiterführende Abklärungen notwendig.

DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG: Fehlerbekanntmachung für den offengelegten Konzernabschluss 2022

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

In der Konzernbilanz ist eine Immobilie, die mit einem Buchwert in Höhe von 87,0 Mio. Euro im Posten „als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ ausgewiesen wurde, um mindestens 12,5 Mio. Euro zu hoch bewertet.

Daneben sind die „langfristigen Schulden“ um 4,1 Mio. Euro zu niedrig bewertet, da bestimmte Kauf- und Verkaufsoptionen mit negativen beizulegenden Zeitwerten nicht in die Konzernbilanz aufgenommen wurden. Im Konzernanhang fehlt außerdem eine Sensitivitätsanalyse für mögliche negative Änderungen der relevanten Risikoparameter dieser Optionen.

Schließlich fehlen im Konzernanhang quantitative Angaben zur absoluten Höhe der Kapitalisierungs- und Diskontierungsraten, die bei der Fair-Value-Bewertung der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien verwendet wurden.

Rechtsgrundlagen der BaFin

Die BaFin ist seit 1. Januar 2022 allein für die Überwachung der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen zuständig. Rechtsgrundlage hierfür ist Abschnitt 16 Unterabschnitt 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).

In Bilanzkontrollverfahren prüft die BaFin Jahresabschlüsse oder Konzernabschlüsse und die zugehörigen (Konzern-) Lageberichte. Stellt sie darin Fehler fest, veröffentlicht sie diese. Diese Transparenz soll das Vertrauen von Anlegerinnen und Anlegern stärken. Grundlage der Bekanntmachung ist § 109 Absatz 2 WpHG.

Stans NW: Massiv überladener Personenwagen angehalten

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
17. Juli 2025
Die Kantonspolizei Nidwalden hat am Mittwochvormittag auf der Autobahn A2 bei Stans einen massiv überladenen Personenwagen aus dem Verkehr gezogen. Die zulässige Dach-last sowie das Gesamtgewicht des Fahrzeugs wurden deutlich überschritten. Die Lenkerin wurde an die Staatsanwaltschaft Nidwalden verzeigt.

Am Mittwoch, 16. Juli 2025, kurz vor 11 Uhr, meldete eine Drittperson der Kantonspolizei Nidwalden ein Fahrzeug mit deutscher Immatrikulation, das auf der Autobahn A2 in Fahrtrichtung Süden unterwegs war und stark überladen wirkte. Eine Patrouille der Kantonspolizei Nidwalden konnte das Fahrzeug im Raum Stans anhalten und einer Kontrolle unterziehen.
Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die zulässige Dachlast nach Abzug der Toleranz um 214 Kilogramm überschritten war. Auch das Gesamtgewicht lag um 306 Kilogramm über dem erlaubten Wert. Die 48-jährige Tunesierin, wohnhaft in Deutschland, war mit drei Familienangehörigen unterwegs und hatte zahlreiche Haushaltsgegenstände geladen.
Die Polizei untersagte die Weiterfahrt. Die Lenkerin wurde verpflichtet, das Fahrzeug so weit zu entladen, dass die gesetzlichen Gewichte eingehalten werden konnten. Ein Teil der Ladung wurde bei der Kantonspolizei Nidwalden deponiert und mit einer Frist zur Abholung bereitgestellt. Nach dem Entladen und der Sicherstellung von Busse und Kosten (Depositum), konnte die Weiterfahrt fortgesetzt werden. Die Lenkerin wurde an die Staatsanwaltschaft Nidwalden verzeigt.