Bankstellenentwicklung im Jahr 2024

Source: Deutsche BundesbankRückgang der Zahl der Kreditinstitute wiederum etwas verlangsamt – gleichzeitig deutliche Reduzierung der inländischen Zweigstellen gegenüber den Vorjahren
Die seit vielen Jahren anhaltende Konsolidierung im deutschen Bankensektor hat sich im Jahr 2024 – mit verlangsamtem Tempo fortgesetzt. Im Jahresverlauf sank die Gesamtzahl der Kreditinstitute um netto 35 (im Vorjahr 55) auf 1.368 Institute. Dazu haben vor allem 33 Fusionen (2023: 52), vornehmlich im Genossenschaftssektor, beigetragen. Von den insgesamt 45 Abgängen entfielen im Weiteren acht auf Erlaubnisrückgaben, drei auf Umgruppierungen innerhalb des Genossenschaftssektors und einer auf einen Erlaubnisentzug. Dem stehen zehn Zugänge gegenüber, meist ausländische Kreditinstitute mit Ziel einer Präsenz in Deutschland sowie die vorgenannten drei Umgruppierungen im Genossenschaftssektor.
Die Zahl inländischer Zweigstellen verringerte sich deutlich von 19.501 auf 17.870. Mit 8,4 Prozent war der Rückgang wesentlich stärker als in den Vorjahren (2023 rund 5 Prozent, 2022 rund 6 Prozent). Die zunehmende Verbreitung des Online-Banking sowie die Reaktion auf die durch die jahrelange Niedrigzinsphase verschlechterte Ertragslage der Kreditinstitute mit dem damit verbundenen Druck zur Kostensenkung führten zu einer Verschlankung des Filialnetzes in allen Banksektoren. Dies zeigt sich besonders deutlich bei den Großbanken.
Entwicklung der Zahl der Kreditinstitute
Im Jahr 2024 gab es insgesamt zehn (im Vorjahr acht) Zugänge sowie 45 Abgänge (2023: 63) von Kreditinstituten.[1] Von den Abgängen waren 25 (2023: 39) auf Fusionen im genossenschaftlichen Sektor zurückzuführen. Die Zahl der genossenschaftlichen Institute sank damit auf 672, was abermals einem Rückgang um knapp vier Prozent entspricht.
Im Sparkassensektor verringerte sich die Zahl der Institute durch Zusammenschlüsse um fünf (2023: acht), somit verblieben neben den unverändert bestehenden sechs Landesbanken noch 349 Sparkassen.
Bei der Zahl der Kreditbanken war 2024 ein Rückgang um vier (wie im Vorjahr) auf 238 Institute zu verzeichnen: Die Zahl der Großbanken blieb mit drei unverändert. 
Die Zahl der „Regionalbanken und sonstigen Kreditbanken“ sank von 137 auf 133. Hier standen einem Zugang fünf Abgänge gegenüber; von den Abgängen entfielen drei auf Fusionen, einer auf einen Erlaubnisentzug und einer auf eine Umwandlung in ein Wertpapierinstitut.
Bei den „Zweigstellen ausländischer Kreditinstitute“ standen fünf Zugänge fünf Abgängen gegenüber, die Zahl blieb unverändert bei 102 Instituten.
Die Zahl der privaten Bausparkassen nahm aufgrund einer Fusion um ein Institut ab auf acht, die Zahl der öffentlichen Bausparkassen blieb 2024 mit fünf gleich. Bei den sonstigen Instituten ergaben sich keine Veränderungen.
Anzahl inländischer Zweigstellen deutlicher als in den Vorjahren gesunken 
Die Zahl der inländischen Zweigstellen[2] verringerte sich im Jahr 2024 deutlicher als in den Vorjahren; sie fiel um 1.631 bzw. 8,4 Prozent auf 17.870. Im Vorjahr war lediglich ein Abbau von 945 Zweigstellen (4,6 Prozent) und 2022 eine Reduzierung um 1.266 Zweigstellen (5,8 Prozent) zu verzeichnen. In dieser Entwicklung spiegelt sich der Einfluss der Digitalisierung auf die Vertriebswege aufgrund einer verstärkten Nutzung von Online-Banking ebenso wider wie Maßnahmen zur Kostenreduzierung in einem herausfordernden Wettbewerbsumfeld.
Am kräftigsten war der Filialabbau bei den Großbanken mit 1.287 um über ein Drittel (minus 37,1 Prozent) auf 2.184. Dies war deutlich stärker als in den Vorjahren (2023 minus 248 bzw. minus 6,7 Prozent und 2022 minus 318 bzw. minus 7,9 Prozent). Der Rückgang entfiel nahezu ausschließlich auf die Deutsche Bank, die insbesondere das Filialnetz der ehemaligen Postbank deutlich straffte. Damit beträgt der Anteil der Großbanken am gesamten Zweigstellenbestand nur noch 12,2 Prozent (2023: 17,8 Prozent). Das Filialnetz der Regionalbanken hingegen erhöhte sich leicht um zwei auf 943 Zweigstellen.
Insgesamt verringerten die Kreditbanken die Zahl ihrer Zweigstellen um 1.280 auf 3.292 Ende 2024. Dies entspricht einem Gesamtanteil von nur noch 18,4 Prozent (2023: 23,4 Prozent).
Sowohl im Sparkassen- als auch im Genossenschaftssektor verlangsamte sich der Filialabbau im Vergleich zu den Vorjahren. Die Sparkassen (einschließlich Landesbanken) reduzierten ihr Zweigstellennetz um 178 (2023: 366) auf 6.926 Filialen und damit erstmals auf unter 7.000. Mit einem Anteil von 38,8 Prozent wird hier weiterhin die größte Zahl inländischer Zweigstellen unterhalten.
Im genossenschaftlichen Sektor sank die Zahl der Zweigstellen um netto 186 (2023: 306) auf 6.402. Der Anteil am Gesamtbestand der inländischen Zweigstellen beläuft sich damit auf 35,8 Prozent.
Im Bereich der privaten Bausparkassen ging die Zahl um 21 auf 722 Filialen zurück, während im Bereich der öffentlichen Bausparkassen mit insgesamt 480 Filialen sogar 37 Filialen mehr gemeldet wurden.
Leichte Abnahme der Anzahl der Auslandsfilialen und ausländischen Tochterbanken
Die Zahl der im Ausland ansässigen Tochterunternehmen[3] deutscher Banken verringerte sich Ende 2024 leicht von 76 auf 73 (vgl. Tabelle 3). Die Großbanken unterhalten mit unverändert 58 ausländischen Töchtern den weit überwiegenden Anteil. Die anderen Gruppen sind weniger stark im Ausland vertreten (Regionalbanken sieben, die DZ-Bank im Genossenschaftsbereich vier, Landesbanken drei, Banken mit Sonderaufgaben eine Auslandstochter).
Die Zahl der Filialen deutscher Kreditinstitute im Ausland hat sich um 14 auf 271 (plus 5,4 Prozent) moderat erhöht. Die Zugänge betrafen insbesondere den Bereich der Regionalbanken und der sonstigen Kreditbanken. In dieser Gruppe meldete eine Regionalbank insgesamt 15 in den Vorjahren eröffnete ausländische Zweigstellen nach.
Knapp über drei Viertel aller Auslandsfilialen sowie fast die Hälfte der Auslandstöchter befinden sich in Europa, hauptsächlich in Ländern der Europäischen Union (vgl. Tabelle 3). In Großbritannien hatten die deutschen Banken zum Jahresende 2024 21 Auslandsfilialen und vier (2023: fünf) Auslandstöchter.
Fußnoten:

Darin enthalten sind drei Institute des Genossenschaftssektors, die aus „Sonstige dem BVR angeschlossene Kreditinstitute“ in „Kreditgenossenschaften“ umgruppiert wurden.
Zweigstellen gemäß § 24 Abs. 1a Nr. 4 KWG, hier sind Zweigstellen, die nur automatisierte Bank- oder Finanzdienstleistungen erbringen, nicht einbezogen.
Beteiligung an einem ausländischen Kreditinstitut mit mehr als 50 %.

MIL OSI

Universum Kredit : La BaFin enquête sur les exploitants du site universumkredit.com

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

L’Autorité fédérale allemande de supervision financière (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin) met en garde contre les offres proposées sur le site universumkredit.com. Il existe un soupçon que les exploitants inconnus du site exercent des activités bancaires sans autorisation, en proposant divers types de crédits en ligne. L’entreprise, prétendument domiciliée à Leipzig et se présentant également sous les dénominations UNIVERSUMKREDIT-FINANCIA, UNIVERSUM KREDIT-FINANCIA ou UNIVERSUM-KREDIT-FINANCIA, n’est pas soumise à la supervision de la BaFin.

En Allemagne, les prestataires de services bancaires ainsi que les entreprises établies en Allemagne qui s’adressent à des consommateurs résidant à l’étranger doivent disposer d’une autorisation conformément à la loi sur le crédit (Kreditwesengesetz – KWG). Cependant, certaines entreprises exercent leurs activités sans l’autorisation requise. Vous pouvez vérifier si une entreprise est agréée par la BaFin en consultant la base de données des entreprises de la BaFin.

Cette communication de la BaFin est fondée sur l’article 37, alinéa 4 de la loi sur le crédit (KWG).

À savoir !

La BaFin, l’Office fédéral de police criminelle (Bundeskriminalamt – BKA) et les offices régionaux de police criminelle recommandent de manière générale aux consommateurs de faire preuve d’une extrême prudence en matière d’investissements financiers sur Internet et de mener des recherches approfondies au préalable, afin de détecter à temps les tentatives d’escroquerie.

„Bankenaufsicht ist Risikomanagement. Nur eben nicht für ein Institut, sondern für das ganze System.“

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Nach 100 Tagen in der Bankenaufsicht zieht Nikolas Speer eine erste Bilanz. Der BaFin-Exekutivdirektor Bankenaufsicht setzt seine Schwerpunkte bei Kreditrisiken, IT-Sicherheit, Governance und Komplexitätsreduktion. Intern steht er für eine offene und effiziente Zusammenarbeit über Hierarchien und Geschäftsbereiche hinweg.

Vom Banker zum Bankenaufseher – wie haben Sie die ersten 100 Tage erlebt?

Der Wechsel vom beaufsichtigten Banker zum Aufseher war schon ein großer Schritt für mich, den ich aber bewusst und sehr gern gegangen bin. Die neue Aufgabe erlebe ich als extrem spannend und abwechslungsreich. Was mich wirklich beeindruckt hat: Viele Kolleginnen und Kollegen sind nicht nur fachlich ausgezeichnet, sondern zeigen auch eine außergewöhnliche Einsatzbereitschaft. Es macht mir große Freude, mit so einem starken Team zu arbeiten.

Sie waren jahrelang im Risikomanagement tätig. Was fasziniert Sie bis heute an diesem Thema?

Zunächst mal geht es um Unsicherheit, aus der sich einerseits Risiken und andererseits Chancen ergeben. Beim Risikomanagement geht es im Kern um den bewussten Umgang mit dieser Unsicherheit, also damit, dass Dinge möglicherweise nicht so laufen, wie sie sollten. Jeder von uns ist in seinem eigenen Leben permanent Risikomanager, und am Ende schätzen auch wir in der Aufsicht Risiken und versuchen, sie einzugrenzen. Das finde ich extrem spannend.

… und was heißt das mit Blick auf die Banken?

Das Kerngeschäft von Banken ist es, Risiken kalkuliert einzugehen, um daraus Erträge zu generieren. Das Bankgeschäft hat mich immer schon sehr interessiert, weil man dort einen umfassenden Überblick über das gesamte wirtschaftliche Geschehen bekommt und Risiken überall eine Rolle spielen. Nahezu jede Entscheidung in einer Bank ist mit Risiken verbunden – sei es im Kreditgeschäft, in der Steuerung der Liquidität oder in der Art und Weise, wie Firewalls aufgebaut werden. Letztlich ist auch die Bankenaufsicht Risikomanagement. Nur eben nicht für ein einzelnes Institut, sondern für alle – und damit für das ganze Finanzsystem.

Ich bin überzeugt: Mit einem guten Risikomanagement kann man einen entscheidenden Unterschied machen: für die Institute, für die Stabilität des Systems und für das Vertrauen der Menschen in die Finanzmärkte.

Welche Schwerpunkte wollen Sie in der Aufsichtsarbeit setzen?

Ein Schwerpunkt – wenig überraschend – ist ganz klar: das Kreditrisiko. Denn es ist in der typischen Bankbilanz in Deutschland schon immer wesentlich und wird es wohl erst einmal noch bleiben.

Was wir seit einigen Jahren zunehmend im Blick haben, sind die Nicht-finanziellen Risiken – allen voran die Cyberrisiken. Gerade beim Thema Cyber haben wir eine sehr dynamische Situation. Schon die Messbarkeit ist eine Herausforderung. Kapitalregeln allein bringen uns da nicht ans Ziel. Wir müssen Banken dazu bringen, zu antizipieren, wie und wo Gefahren entstehen können. Eine Materialisierung dieser Gefahren kann dem Finanzsystem erheblichen Schaden zufügen.

Gibt es weitere Schwerpunkte, die Sie in der Aufsichtsarbeit setzen wollen?

Besonders wichtig ist mir das strategische Ziel der BaFin, dass wir uns für Komplexitätsreduktion und Proportionalität einsetzen und risikoorientiert agieren wollen. Wir wollen intensiv daran mitwirken, national wie international die Regulierung zu vereinfachen. Ich glaube, dass eine möglichst einfache, klare Regulierung letztlich wirksamer ist. Gleichzeitig ist konsequente Proportionalität gerade für uns in Deutschland mit rund 1.300 Instituten extrem wichtig. Für kleinere Institute mit überschaubarem Risiko brauchen wir nicht überall die hohen und sehr detaillierten Anforderungen, die wir an große Banken stellen. Letztlich sind diese beiden Pfeiler – Einfachheit und Proportionalität – für mich Ausdruck einer risikoorientierten Regulierung und Aufsicht.

Wie wollen Sie Einfachheit und Proportionalität konkret vorantreiben?

Wir haben einige Maßnahmen in einem Paket zusammengefasst, das genau darauf abzielt und an dem wir bereits arbeiten. Nur zwei Beispiele: Wir überarbeiten aktuell die MaRisk, die Mindestanforderungen an das Risikomanagement. Wir haben das klare Ziel, sie deutlich kürzer und prinzipienorientierter zu gestalten. Und wir wollen den Stresstest bei kleinen und mittelgroßen Banken vereinfachen.

Kreditrisiken, Cyberrisiken, mehr Einfachheit und Proportionalität haben Sie genannt. Wie sieht es mit der Governance aus?

Die ist ein Dauerbrenner. Wir sehen ganz klar: Schlechte Governance verursacht oft massive Probleme. Bei vielen Instituten, bei denen Schwierigkeiten auftreten, ob im Kreditbuch oder an anderen Stellen, liegt die Ursache vor allem in der Art und Weise, wie das Institut geführt und wie es durch den Aufsichts- oder Verwaltungsrat kontrolliert wird. Wir sind überzeugt, dass eine gute Governance wesentlich dazu beiträgt, Risiken gut zu managen.

Die Bankenaufsicht lebt vom Dialog mit den beaufsichtigten Instituten. Worauf kommt es dabei für Sie an?

Zahlen, Berichte und Organigramme sind wichtig, aber sie zeigen nie das ganze Bild. Entscheidend ist der persönliche Austausch. Wenn ich mich eine Stunde lang mit dem Vorstand eines Instituts austausche, merke ich sehr schnell, wie gut das Institut wirklich aufgestellt ist und wo wir als Aufsicht ansetzen müssen. Dafür braucht es mehr als Checklisten. Es braucht unter anderem das Gespräch auf Augenhöhe. Genau deshalb ist der offene, kritische, aber auch konstruktive Dialog mit den Instituten für mich so wichtig.

Blicken wir auf die nächsten Monate: Welche Themen haben Sie sich mittelfristig vorgenommen, um die Aufsichtsarbeit noch wirkungsvoller zu gestalten?

Wir verfügen über einen riesigen Datenschatz zu allen beaufsichtigten Instituten und dem Finanzsystem insgesamt. Dieses Wissen wollen wir noch gezielter in unserer Arbeit nutzen, Stichwort „datenbasierte Aufsicht“. Dazu gehört auch, dass wir uns der sinnvollen und verantwortlichen Nutzung von KI nicht verschließen.

Und natürlich wollen wir unsere Organisation weiterentwickeln. Fachliche Kompetenz allein reicht nicht – wir müssen auch in sehr gute Führung und Talentförderung investieren.

Vielen Dank für das Gespräch, Herr Speer

Festgeld360.de: BaFin warnt vor Website und weist auf Identitätsmissbrauch hin

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Webseite festgeld360.de. Nach ihren Erkenntnissen bieten die Betreiber dort ohne Erlaubnis Festgeldanlagen an. Die Angebote stammen nicht von der als Kapitalverwaltungsgesellschaft registrierten AC Management GmbH, Berlin. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

WhatsApp-Gruppen: BaFin ermittelt gegen YBUOJ

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Nach Informationen, die der Finanzaufsicht BaFin vorliegen, wendet sich die YBUOJ in WhatsApp-Gruppen und Chats an deutsche Anlegerinnen und Anleger. Das Unternehmen mit vorgeblichem Sitz in den USA tritt auch als YBUOJ Digital Trade Limited auf. YBUOJ bietet ohne Erlaubnis Kryptowerte-Dienstleistungen an. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Initiatoren solcher WhatsApp-Gruppen und Chats verleiten Anlegerinnen und Anleger zur Anmeldung auf den Webseiten ybuoj.com. YBUOJ betreibt darüber hinaus weitere Webseiten mit einer individuellen Domain ybuoj-de[fünfstellige Zahl].com. Auf den Plattformen soll der Handel mit Kryptowerten möglich sein.

Wer in Deutschland Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor der Website myfundrock.de

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website
myfundrock.de. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf dieser Website ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten.

Die unbekannten Betreiber geben vor, ihr Angebot stamme von der FundRock Distribution DE Branch, München. Dabei handelt es sich um die deutsche Zweigniederlassung der FundRock Distribution S.A., Luxemburg. Diese Angaben treffen nicht zu. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch. Die FundRock Distribution DE Branch und die FundRock Distribution S.A. stehen in keinem Zusammenhang mit der Webseite myfundrock.de und den dort angebotenen Dienstleistungen.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin warnt vor unseriösen Festgeldangeboten.

In der Rubrik „Finanzbetrug erkennen“ finden Sie aktuelle Warnungen der BaFin zu unerlaubt tätigen Unternehmen und erfahren, wie Sie sich vor weiteren Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

skillfin.net: BaFin warnt vor Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website skillfin.net. Über die Website bietet die angeblich in Berlin ansässige SkilFin ohne Erlaubnis bzw. Zulassung Bankgeschäfte, Finanz- und Kryptowerte-Dienstleistungen an. Konkret bietet sie den Handel mit Kryptowerten und Finanzinstrumenten an.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz-, Wertpapier- oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis bzw. Zulassung der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis bzw. Zulassung zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz und § 10 Absatz 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Kassecap: BaFin warnt vor der Website kassecap.com

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten von Kassecap. Es besteht der Verdacht, dass die unbekannten Betreiber auf der Website kassecap.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen sowie Kryptowerte-Dienstleistungen anbieten.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen oder Kryptowerte-Dienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz, § 10 Abs. 7 Kryptomärkteaufsichtsgesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

investitions-quorum.com: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Betreiber der Website waren zuletzt über den Internetauftritt investitionsquorum.com aktiv. Insoweit warnte die BaFin bereits am 10.06.2025.

Wer in Deutschland Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

Identitätsmissbrauch: BaFin warnt vor gefälschten Token mit der Bezeichnung „EURAU“

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor gefälschten Token mit der Bezeichnung „EURAU“. Das Angebot stammt nicht von der zugelassenen AllUnity GmbH bzw. von der Deutsche Bank AG. Es handelt sich um einen Identitätsmissbrauch. Die auf einschlägigen Online-Plattformen angebotenen Token sind keine E-Geld-Token nach Art. 48 ff. der europäischen Verordnung MiCAR und verfügen weder über eine Zulassung der BaFin noch haben die Emittenten ein MiCAR-konformes Whitepaper zur Prüfung durch die Finanzaufsicht eingereicht.

Wer im Europäischen Wirtschaftsraum Kryptowerte oder Kryptowertedienstleistungen nach MiCAR anbietet, benötigt dazu die Zulassung der BaFin oder einer anderen europäischen Aufsichtsbehörde bzw. muss für die Emission von sonstigen Token nach Titel II MiCAR ein Whitepaper vorhalten, das zuvor von einer europäischen Finanzaufsichtsbehörde geprüft wurde. Einige Unternehmen oder Personen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Zulassung oder das erforderliche Whitepaper an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen oder Whitepaper von einer Finanzaufsichtsbehörde zugelassen ist, finden Sie auf der Website der ESMA.

Die Information der BaFin basiert auf § 18 Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG).