ESTI – Die Groupe SEB Schweiz GmbH ruft drei verschiedene Modelle des Rowenta X-Force Flex zurück

Source: Switzerland – Federal Council in German

MedienmitteilungVeröffentlicht am 31. Oktober 2025

Bern, 31.10.2025 — In Zusammenarbeit mit dem ESTI ruft die Groupe SEB Schweiz GmbH drei verschiedene Modelle des Rowenta X-Force Flex zurück. Beim Akku besteht Brand- und Verbrennungsgefahr. Die Konsumentinnen und Konsumenten sollen das Produkt nicht mehr verwenden und erhalten einen kostenlosen Umtausch des Akkus.

Bio-based industries are Europe’s assets says EIB report

Source: European Investment Bank

A new study published today by the European Investment Bank (EIB) shows that scaling up bio-based industries can strengthen EU’s strategic autonomy as well as competitiveness, foster innovation and create growth and jobs, particularly in rural and coastal regions.

Improving access to finance by expanding venture debt and early-stage investment offerings can accelerate the upscaling of new technologies that use renewable natural resources to produce sustainable food, materials, and energy. The study, which was commissioned and supported by the European Commission’s Directorate General for Research and Innovation, identifies three areas with significant growth potential:

  • bio-based materials and chemicals,
  • innovative food and feed ingredients
  • bio-based soil nutrients and enhancers.

The bioeconomy sector sustains over 17 million jobs in the EU, corresponding to around 8% of the workforce, and is essential for tackling challenges such as food security, sustainable resource management and reducing reliance on fossil-based materials.

Europe is well positioned to lead in the bioeconomy sector, thanks to its strong R&D base, skilled workforce, sufficient feedstock and robust local demand for bio-based products. However, bureaucracy, fragmented markets and slow regulatory approval processes put European projects and companies at a disadvantage in attracting funding, especially during scale-up.

Coordinated efforts, harmonised regulation and innovative financing are essential to unlock investment, scale up bio-based solutions and reinforce Europe’s leadership in the global sustainability transition.

The study provides a series of actionable recommendations to address these challenges, from creating a European bioeconomy booster programme to expanding venture debt options under InvestEU guarantee. These findings align with the EIB’s Climate Bank Roadmap and TechEU initiative and come as the European Commission finalises its bioeconomy strategy.

Commenting on the report, European Investment Bank Group (EIB) Vice-President Gelsomina Vigliotti stressed the importance of accelerating investment in bio-based alternatives: 

 “The bioeconomy is key to the green transition. By harnessing biological resources to produce food, materials and energy, we can strengthen the EU’s strategic autonomy while driving innovation and competitiveness. This report confirms that Europe has the assets to succeed. However, to scale up bio-based solutions, we need more innovative financial approaches and collaborative efforts that remove barriers and attract capital. The EIB stands ready to support this transformation.”

The study is complemented by another EIB study published in September 2025: Investments gaps to achieve sustainable targets in the bioeconomy. This report examines the state of the bioeconomy, the structural drivers of the investment gap, and innovative financing mechanisms to mobilize the capital required to realise its full potential.

The bioeconomy is defined as using biogenic resources to produce food, materials and energy. It is central to the EU’s transition towards a carbon-neutral future and essential for tackling challenges such as food security, sustainable resource management and reducing reliance on fossil-based material.

Hurrikan Melissa: Die Schweiz unterstützt die Karibik

Source: Switzerland – Federal Council in German

MedienmitteilungVeröffentlicht am 31. Oktober 2025

Bern, 31.10.2025 — Angesichts der schweren Schäden, die Hurrikan Melissa in der Karibik verursacht hat, verstärkt die Schweiz ihr humanitäres Engagement in der Region. Das EDA stellt zur Unterstützung der betroffenen Bevölkerung in Kuba, Haiti und Jamaika über eine Million Franken bereit. Ausserdem werden neun Fachpersonen nach Kuba entsandt, um das kubanische Rote Kreuz bei den Hilfsmassnahmen vor Ort zu unterstützen.

Highlights – Presentation of European Charlemagne Youth Prize winners – Committee on Culture and Education

Source: European Parliament

EN_2025_CYP_EP-Website_Generic_1800x1200px.png © European Union, 2025 – EP

During the upcoming CULT Committee meeting on 5 November, the winners of the 2025 European Charlemagne Youth Prize will be presented. The prize jointly organised by the European Parliament and the international Charlemagne Prize foundation in Aachen, celebrates youth-led projects that promote European cooperation, mutual understanding, and the development of a shared European identity.

Highlights – Exchange of views: From Education to Employment – Closing Europe’s Talent Gap – Committee on Culture and Education

Source: European Parliament

female worker © AdobeStock

As part of the European Gender Equality Week (EGEW), the Committee on Culture and Education will have an exchange of views on 5 November. The discussion will focus on policy measures in education, training and lifelong learning that foster a successful transition from education to employment by addressing the gendered aspects of the skills gaps in the EU.

The exchange will be with Ms Heike RAAB State Secretary of the Rhineland Palatinate State Government in Germany and member of the Committee of the Regions, Ms Justyna Kalina Ochędzan, President of the Working Community of Associations of Social Organisations WRZOS, President of the Wielkopolskie Coordinating Council of the Union of Non-Governmental Organisations WRK, Member of the National Public Benefit Council and member of the European Economic and Social Committee, and Mr Gyula CSEREY, Head of the Strategy and Investments Unit of DG EAC at the European Commission.

Briefing – Economic Dialogue with the Commissioner for Financial Services and the Savings and Investments Union – 5 November 2025 – 31-10-2025

Source: European Parliament

In her mission letter, the Commission President had requested Commissioner Albuquerque to establish a structured dialogue with the competent committee in the European Parliament. This is the first such dialogue to take place in the ECON Committee which is the competent committee for most files entrusted to the Commissioner for Financial Services and the Savings and Investments Union. The present briefing reviews the input received from the Commissioner for this exchange of views (i.e., her 2025 Annual Progress Report on Simplification, Implementation and Enforcement); the briefing also discusses several topical issues in the portfolio of Commissioner Albuquerque.

EIB invests €20 million in Amethis Europe Expansion Fund to support European SMEs growing in Africa

Source: European Investment Bank

EIB
  • EIB invests in a new fund connecting European and African economies, helping European SMEs expand their activities on the continent.
  • €20 million investment from the EIB alongside European partners to boost job creation and sustainable growth.
  • A renewed partnership with Amethis, marking the fifth EIB investment with this leading impact-oriented private equity firm.

The European Investment Bank (EIB) signed a €20 million investment in the Amethis Europe Expansion Fund, a new private equity vehicle designed to support European small and medium-sized enterprises (SMEs) expanding their business in Africa, as well as in Europe and the Middle East. The initiative aims to strengthen economic ties between Europe and Africa, foster private sector development and promote sustainable and inclusive growth.

Amethis Europe Expansion will provide both growth capital and strategic support to help European companies establish in particular a local presence in Africa, through exports, partnerships, acquisitions, or direct investment. With a final fund size of €143 million, the fund benefits from strong European backing, including prominent private institutional investors and family offices as well as Bpifrance and COFIDES, under the Team Europe framework.

The operation is aligned with the European Union’s Global Gateway strategy, which promotes sustainable, high-impact investment cooperation between Europe and Africa.

“This new investment in Amethis Europe Expansion Fund reflects our commitment to fostering sustainable economic ties between Europe and Africa” said EIB Vice-President Ambroise Fayolle. He added: “By supporting European SMEs seeking to grow on the African continent, we are helping to unlock new opportunities for innovation, quality jobs and shared prosperity”.

Laurent Demey, Co-founder and Managing Partner of Amethis, said: “We are delighted to have our long-standing partner, the EIB, as a significant subscriber to this new innovative European strategy. The EIB’s commitment to this new Amethis strategy demonstrates the relationship of trust that has been built up over more than 10 years. The EIB’s support for this new strategy provides significant resources to support French and European SMEs in their international expansion, particularly in Africa, and create win-win partnership between the two continents”.

This marks the fifth EIB investment in an Amethis-managed fund, confirming a long-standing partnership between the two institutions. Since its creation in 2011, Amethis has become a key private equity player in Africa, backing local businesses to scale and thrive. With this new fund, Amethis now extends its impact by helping European companies take root and grow across African markets.

Background information  

EIB  

The European Investment Bank (ElB) is the long-term lending institution of the European Union, owned by its Member States. Built around eight core priorities, we finance investments that contribute to EU policy objectives by bolstering climate action and the environment, digitalisation and technological innovation, security and defence, cohesion, agriculture and bioeconomy, social infrastructure, the capital markets union, and a stronger Europe in a more peaceful and prosperous world. 

The EIB Group, which also includes the European Investment Fund (EIF), signed nearly €89 billion in new financing for over 900 high-impact projects in 2024, boosting Europe’s competitiveness and security.   

All projects financed by the EIB Group are in line with the Paris Climate Agreement, as pledged in our Climate Bank Roadmap. Almost 60% of the EIB Group’s annual financing supports projects directly contributing to climate change mitigation, adaptation, and a healthier environment.   

Fostering market integration and mobilising investment, the Group supported a record of over €100 billion in new investment for Europe’s energy security in 2024 and mobilised €110 billion in growth capital for startups, scale-ups and European pioneers. Approximately half of the EIB’s financing within the European Union is directed towards cohesion regions, where per capita income is lower than the EU average. 

High-quality, up-to-date photos of our headquarters for media use are available here.

Amethis

Founded by Luc Rigouzzo and Laurent Demey, and a partner member of Edmond de Rothschild Private Equity, Amethis is an investment fund manager focused on the African and European continent. With assets under management exceeding 1.4 billion EUR and over thirty investments to date, Amethis provides growth capital to promising mid-sized champions across many sectors, offering growth support through its international network covering Europe and Africa. With seven offices in Paris, Abidjan, Casablanca, Nairobi, Cairo, cape Town and Luxembourg, the Amethis team comprises over 45 experienced professionals with strong regional and sectoral expertise.

Switzerland extends support to Caribbean in wake of Hurricane Melissa

Source: Switzerland – Department of Foreign Affairs in English

Press releasePublished on 31 October 2025

Bern, 31.10.2025 — In response to the severe damage caused by Hurricane Melissa in the Caribbean, Switzerland is stepping up its humanitarian efforts in the region. The FDFA has released over CHF 1 million to help those affected in Cuba, Haiti and Jamaica and is deploying nine specialists to Cuba to support the Red Cross there with the relief operations on the ground.

Apotheken-Nachrichten von heute sind Unfall im Sozialraum, Arzneimittelverfahren ohne Erlaubnis, Weihnachtsfeierkosten und Halsschmerzberatung

Source: Deutsche Nachrichten
 

Stand: Freitag, 31. Oktober 2025, um 16:28 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Ein Sturz auf nassem Boden im Sozialraum ist mehr als ein Missgeschick: Das Bundessozialgericht bestätigte, dass der Weg zum Getränkeautomaten dem Betrieb zuzurechnen ist—inklusive Reinigungsverantwortung. Parallel zeigt ein eingestelltes Verfahren zur unerlaubten Herstellung von Präparaten, wie lange Schatten Compliance-Verstöße werfen können, selbst wenn es am Ende „nur“ Auflagen und Zahlungen sind. Zur gleichen Zeit rückt die Saison der Weihnachtsfeiern näher: Wer den Freibetrag je Veranstaltung und die Öffnung für alle Beschäftigten missachtet, verwandelt Dank in steuerpflichtigen Arbeitslohn. Und vorn am HV-Tisch beginnt die kalte Jahreszeit bereits zu kribbeln: Halsschmerz ist ein Dauerbrenner, doch die wirksamste Kurzformel lautet nicht „stärker betäuben“, sondern „Befeuchten, Barriere, belastbar beraten“—mit passender Darreichung, klaren Anwendungshinweisen und sauberer Abgrenzung zu ärztlichen Fällen. Vier Bausteine, ein Ziel: Risiken senken, Qualität zeigen, Betrieb schützen.

Digitale Risiken in Apotheken, Angriffsflächen wachsen rasant, Resilienz entscheidet

Die digitale Vernetzung der Offizin hat in den letzten Jahren spürbar zugenommen, von der Warenwirtschaft über E-Rezept-Anbindung bis zur Botendienst-Logistik. Mit jeder zusätzlichen Schnittstelle steigt die Angriffsfläche – in manchen Betrieben hängen heute mehr als 30 vernetzte Geräte am Netz, vom Kommissionierer bis zum Kartenleser. Ransomware zielt dabei nicht nur auf große Ketten: In Schadenakten finden sich Fälle mit Stillstand über 72 Stunden, Datenwiederherstellungen über mehrere Terabyte und fünfstelligen Notfallrechnungen. Besonders kritisch ist die Kombination aus Fernwartungszugängen, veralteten Betriebssystemen und gemeinsam genutzten Passwörtern. Wo Netzwerksegmente fehlen, reicht ein einziger infizierter Anhang, um in Minuten ganze Bereiche zu verschlüsseln.

Ökonomisch wiegt ein Ausfall sofort: Ohne Kassen- und Warenwirtschaft können Rezepte, Rezepturen und Heimbelieferungen nicht im gewohnten Takt laufen, und schon nach 24 bis 48 Stunden drohen Lieferverzögerungen und Retax-Risiken. In realen Vorfällen lagen Erstschadenssummen zwischen 15.000 und 80.000 Euro, bevor es um Bußgelder oder forensische Gutachten ging. Auch der Rufschaden ist messbar, etwa wenn ein Heim mit 120 Bewohnerinnen und Bewohnern kurzfristig umdisponieren muss. Die Dokumentationspflichten verschärfen den Druck, denn bei möglichen Datenschutzverletzungen laufen 72-Stunden-Fristen. Parallel müssen Backups geprüft, Systeme neu aufgesetzt und Schlüsseldienste für die Entschlüsselung bewertet werden – ein Dreiklang, der Personal und Zeit bindet.

Technisch entscheidet die Basisarchitektur, ob ein Vorfall zur Krise wird. Segmentierte Netze trennen Kasse, Labor, Büro und Gäste-WLAN, sodass ein Angriff nicht alles mitreißt. Härtung beginnt bei Standards: aktuelle Patches, deaktivierte Makros, Mehrfaktor-Anmeldung für Remote-Zugänge, deaktivierte Standard-Ports am Router. Ein tägliches, offline getrenn­tes Backup mit 7-Tage-Historie ist der Rettungsanker; wer zusätzlich wöchentlich ein Offsite-Abbild schreibt, reduziert Restore-Zeiten deutlich. E-Mail-Filter, die Dateitypen wie .js, .vbs oder passwort­geschützte Archive blocken, senken das Risiko spürbar. Entscheidend bleibt jedoch die Belegschaft: In Phishing-Simulationen klicken im ersten Durchlauf oft 20 bis 30 Prozent, nach drei Trainingswellen sinkt die Quote regelmäßig unter 5 Prozent.

Rechtlich und organisatorisch verlangen Aufsichtsbehörden gelebte Prozesse, nicht nur Papier. Ein Vorfallreaktionsplan mit klaren Rollen spart Minuten, wenn es zählt: Wer zieht den Stecker, wer informiert IT-Dienstleister, wer dokumentiert, wer prüft Meldepflichten nach Art. 33 DSGVO? Wartungsverträge sollten RTO- und RPO-Ziele festschreiben, etwa „Kasse in 6 Stunden, Warenwirtschaft in 12 Stunden, vollständige Wiederherstellung in 48 Stunden“. Für Heim- und Praxisbelieferungen gehört eine manuelle Fallback-Schiene ins Handbuch, inklusive Kontaktliste, Tourenplan und Papierformularen. Auch die Botendienst-App braucht einen Offline-Modus, damit Touren nicht abbrechen, wenn das Backend steht. Jährliche Tests – Fire-Drill mit Stopuhr – zeigen, ob Theorie und Praxis zusammenpassen.

Finanziell trägt eine saubere Police, wenn die Technik versagt. Cyber-Bausteine decken typischerweise IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Betriebsunterbrechung, Benachrichtigungs- und Rechtskosten; Sublimits für Social Engineering und Telefonmehrkosten sind prüfenswert. Vertrauensschaden schützt vor Innen- und Außen­tätern, etwa bei manipulierten Überweisungen oder gefälschten Lieferantenwechseln; in eingetretenen Fällen lagen Einzelschäden nicht selten zwischen 25.000 und 150.000 Euro. Wichtig sind Obliegenheiten: Mindeststandards wie MFA, aktuelle Patches und Offline-Backups sind oft Bedingung, andernfalls drohen Kürzungen. Wer Deckungen mit 250.000 bis 1 Mio. Euro kombiniert, schließt typische Apotheken­expositionen ab – und kann größere Lagen mit einer Rückfallebene aus Liquiditätsreserve und Kreditlinie überbrücken. So wird aus Technik, Organisation und Finanzierung ein belastbares Sicherheitsnetz.

Unterm Strich entsteht Resilienz aus drei konstanten Linien: Reduktion der Eintrittswahrscheinlichkeit durch Härtung, Begrenzung des Schadens durch Segmentierung und Restore, Abfederung der Kosten durch passgenaue Versicherungsdeckung. Betriebe, die quartalsweise patchen, halbjährlich Restore-Tests durchführen und jährlich einen Fire-Drill samt Team-Training ansetzen, senken Vorfallsdauer messbar – von Tagen auf Stunden. Gleichzeitig schafft eine saubere Kommunikationsschiene Vertrauen, etwa mit vorbereiteten Textbausteinen für Heime und Praxen. Die nächsten zwölf Monate bringen weitere Angriffsvektoren, von QR-Phishing in Paket-Apps bis zu Cloud-Diebstählen über gestohlene Sitzungstokens. Wer jetzt die Grundpfeiler setzt, bleibt handlungsfähig, wenn der Ernstfall kommt. In der Folge lassen sich auch andere Betriebsrisiken strukturierter angehen, vom Kühlgut-Monitoring bis zur Notstromlogik.

Apothekenreform im Stresstest, ärztliche Kritik verdichtet sich, Patientensicherheit im Fokus

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat den Referentenentwurf für das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz kühl analysiert und mehrere Sollbruchstellen benannt. Im Mittelpunkt steht die geplante Ausweitung von Vertretungs- und Leitungsbefugnissen für PTA, die aus Sicht der Ärzte-organisation den heilberuflichen Kern der Arzneimittelabgabe aufweichen könnte. Zugleich warnt die KBV vor zusätzlicher Zersplitterung, wenn neue Abgabe- und Impfangebote außerhalb konsistenter Behandlungspfade gestellt werden. Solange digitale Rückkanäle noch ruckeln, drohen Parallelprozesse statt sicherer Übergaben; damit wächst die Gefahr unvollständiger Informationen an der HV-Theke. Der Befund ist nicht apothekenkritisch, sondern systemisch: Qualität braucht klare Zuständigkeiten und stabile Schnittstellen. Gerade im Krisenmodus – zwischen Engpässen, Lieferabrissen und Personalausfällen – wirken schwammige Übergaben wie Brandbeschleuniger, weil kleine Informationsverluste große Folgen haben können.

Faktisch prallen zwei Logiken aufeinander: Flexibilisierung, um Personallücken in Apotheken zu dämpfen, und Qualitätsgarantien, die an die unmittelbare Verantwortung approbierter Apotheker geknüpft sind. Die KBV gewichtet die Patientensicherheit höher als kurzfristige Effizienzgewinne und verweist auf Bekanntes aus der Fehlerforschung: Risiken entstehen selten am Einzelpunkt, sondern in Ketten. Wer an einer Stelle Freiräume erweitert, muss an anderer Stelle Prüf- und Dokumentationsschritte nachschärfen. Auch in Apotheker-Kreisen ist spürbar, dass der Entwurf die heilberufliche Prägung auszudünnen droht, wenn Leitung im Filialverbund entkernt wird und Verantwortung diffus verbleibt. Das gilt besonders in ländlichen Regionen, wo die einzelne Apotheke oft letzte verlässliche Infrastruktur ist und Fehlerpuffer naturgemäß kleiner sind.

Versorgungssicherheit entsteht aus nahtlosen Abläufen, nicht aus additiven Bausteinen. Wenn die ePA-Anbindung in Praxen und Kliniken lückenhaft bleibt, steigt der Dokumentationsdruck in Apotheken, ohne dass Medikationsdaten wirklich zusammenlaufen. Wird parallel die Vertretungsmöglichkeit erweitert, müssen SOPs, Vier-Augen-Prinzipien und digitale Prüfschritte sitzen; sonst wandert das Risiko in die letzte Abgabeminute. Genau hier setzt die KBV an und fordert Leitplanken, die Zuständigkeiten präzisieren und Brüche im Ablauf verhindern. Für die Offizin heißt das, Prozesse so zu bauen, dass Ausnahmefälle nicht zur Regel werden und Verantwortung jederzeit adressierbar bleibt. Ohne robuste Rückfallebenen kippt die vermeintliche Entlastung schnell in Mehraufwand, weil Korrekturen und Rückfragen Zeitfresser sind und Vertrauen kosten.

Rechtlich bildet die Therapiehoheit der Ärztinnen und Ärzte einen festen Rahmen – vom aut-idem-Ausschluss bis zu dokumentierten pharmazeutischen Bedenken. Eine Ausweitung der PTA-Vertretung verlangt daher präzise, überprüfbare Kriterien, damit Abgabeentscheidungen rechtssicher bleiben und Retaxationen nicht aus vermeintlichen Formfehlern entstehen. Aus dem Alltag ist bekannt, wie schnell Rahmenvertrag, Rabattvorgaben und Lieferengpässe kollidieren. Ohne eindeutige Prioritätenordnung entstehen Grauzonen, in denen Haftungswege unklar werden und Zeit in Klärungen statt in Beratung fließt. Verlässlichkeit heißt hier: klare Regeln, auditfeste Dokumentation und lernfähige Qualitätskreise. Je klarer Zuständigkeiten gezogen werden, desto besser lassen sich Aufgaben delegieren – ohne den Kern der heilberuflichen Verantwortung auszuhöhlen.

Ökonomisch trägt jede Reform nur, wenn Vergütungsachsen mitwachsen. Pharmazeutische Dienstleistungen und Impfangebote können Versorgungsqualität sichtbar erhöhen, stabilisieren Apotheken aber nur dann, wenn sie kostendeckend und dynamisiert vergütet werden. Andernfalls wandert die Arbeit dorthin, wo sie politisch leuchtet, während Basisprozesse unterfinanziert bleiben. Eine tragfähige Linie bündelt Zuständigkeiten, sichert approbierte Verantwortung an kritischen Punkten und koppelt zusätzliche Aufgaben an klar bezifferte, überprüfbare Vergütungen. In dieser Logik ist die KBV-Kritik weniger Bremse als Stresstest: Sie zwingt, Prozess- und Digitalstandards zu synchronisieren, bevor Komplexität erhöht wird. Damit wächst die Chance, dass die Reform vor Ort ankommt – verlässlich, überprüfbar, und ohne blinde Stellen an der Schnittstelle zwischen Rezept, Beratung und Abgabe. Zugleich öffnet sie den Raum, Apotheken als erste, niedrigschwellige Kontaktstelle im System zu stärken und ineffiziente Doppelwege zu vermeiden. Erst dann entfalten neue Angebote ihren Nutzen, weil Qualität sichtbar wird und Wirtschaftlichkeit nicht als nachträgliche Rechtfertigung, sondern als Planungsgröße mitläuft.

Im weiteren Verlauf entscheidet sich die Tragfähigkeit daran, ob Gesetzgeber, Selbstverwaltung und Praxispartner dieselben Prioritäten setzen – Sicherheit zuerst, dann Flexibilität. An den Details wird sich zeigen, ob aus einem umstrittenen Entwurf eine belastbare Versorgungsarchitektur wird.

Apotheke zwischen Therapiehoheit der Ärzte, Aut-idem-Grenzen, Retax-Risiken im Kassenalltag

Die jüngste Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 18. September 2025 (Az. L 6 KR 35/23) hat die empfindliche Nahtstelle zwischen ärztlicher Therapiehoheit und apothekerlicher Abgabepflicht neu ausgeleuchtet. Im Kern ging es um ein Rezept über das Originalpräparat Simponi 50 mg, versehen mit PZN, Aut-idem-Kreuz und einem Begleitzettel, der aus medizinischen Gründen einen Austausch ausdrücklich ausschloss. Die Apotheke gab das namentlich verordnete Arzneimittel ab und kennzeichnete die Abgabe mit dem Sonderkennzeichen für pharmazeutische Bedenken; die Krankenkasse retaxierte dennoch vollständig. In erster Instanz unterlag die Apotheke, in der Berufung wurde ihr die retaxierte Summe von 5.172 Euro zugesprochen. Die Richter stellten klar, dass bei eindeutig dokumentierter ärztlicher Intention weder eine Substitutionspflicht besteht noch der Apotheke eine eigenständige Auswahlentscheidung verbleibt.

Bemerkenswert ist, wie fein die Entscheidung die Rollen trennt und zugleich verknüpft: Verordnen bleibt Sache des Arztes, Abgabe und Plausibilitätsprüfung liegen bei der Apotheke, Wirtschaftlichkeitsprüfungen adressieren beide Sphären – aber nicht deckungsgleich. Die Aut-idem-Regel will gemeinhin die Wirtschaftlichkeit sichern, sie ist jedoch nicht als starre Austauschautomatik gegen eine dokumentierte Therapieentscheidung zu lesen. Das LSG betonte, dass die Kombination aus PZN-Verordnung, Aut-idem-Kreuz und begründetem Begleitzettel die Austauschverantwortung suspendiert. Damit verschiebt sich die Achse: Statt pauschaler Retax-Routinen rückt die Qualität der Dokumentation ins Zentrum der Beurteilung. Für Krankenkassen bedeutet dies, dass formelhafte Rückforderungen an Grenzen stoßen, wenn die ärztliche Willensbildung nachweisbar ist.

Gleichzeitig bleibt die Wirtschaftlichkeitsdimension präsent – und sie ist kein Nebenschauplatz. Die Entscheidung negiert nicht, dass Reimporte Einsparpotenzial bergen; sie sagt nur, dass Sparlogik ohne medizinische Kontextualisierung kein Selbstläufer ist. Die Richter würdigten die ärztliche Begründung als Ausfluss der Therapiehoheit, nicht als bloße Förmlichkeit. Für die Apotheke bleibt die Pflicht, Auffälligkeiten zu erkennen, pharmazeutische Bedenken zu dokumentieren und die technischen Vorgaben der Abgabesoftware korrekt anzuwenden. In der Praxis trennt eine akribische Rezept- und Belegführung jene Fälle, in denen eine formelle Kürzung durchgreifen kann, von Fällen, in denen die Kasse leer ausgehen muss. Der Fall macht auch deutlich, wie wichtig konsistente Kassen-Hinweise sind: uneinheitliche Prüfroutinen befeuern Streit, statt ihn zu befrieden.

Juristisch spürbar ist ein zweiter Faden: das Verhältnis zwischen Nullretax bei Formverstößen und dem Gebot verhältnismäßiger Sanktion. In mehreren Sozialgerichtsentscheidungen der letzten Jahre wurden starre Nullretaxationen bei geringfügigen Formfehlern kritischer gesehen, wenn Liefer- und Therapiesicherheit unstreitig waren. Das LSG-Signal passt in diese Linie, ohne pauschal zu verallgemeinern: Der konkrete Nachweis zählt, nicht die Schablone. Anders gesagt: Es geht nicht um ein „Reimport nie“, sondern um ein „Austausch nur dort, wo Verantwortung und Evidenz dies tragen“. Daraus erwächst eine anspruchsvollere Prüfkultur – bei Ärzten in der Begründung, bei Apotheken in der lückenlosen Prozessspur, bei Kassen in der fallbezogenen Wirtschaftlichkeitsanalyse. Einfache Automatismen verlieren Überzeugungskraft, wenn sie der Einzelfallprüfung nicht standhalten.

Ökonomisch ist das keine Randnotiz. Retax-Volumina aus Austauschthemen sind über Jahre gewachsen, weil sie massenfähig erscheinen und softwareseitig gut skalieren. Der vorliegende Beschluss zwingt jedoch zur Differenzierung: Wo die ärztliche Entscheidung fachlich getragen und apothekerlich korrekt umgesetzt ist, wirkt die Retax wie ein Eingriff in den therapeutischen Kern. Für Apotheken heißt das im Ergebnis: Prozessklarheit senkt das Streit- und Ausfallrisiko, medizinische Plausibilität schlägt die reine Preislogik, und die Beweiskraft liegt im Papier – sprich in der Rezeptakte, der Kennzeichnung, den Gesprächsnotizen und der revisionssicheren Ablage. Für Versicherte ist der Fall ein Hinweis darauf, dass Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit keine Gegensätze sein müssen, solange die Regeln sauber gespielt werden. Für die Aufsicht deutet sich an: Leitplanken wirken besser als starre Strafzölle.

Der Blick nach vorn zeigt mehrere offene Flanken. Erstens: Der digitale Rezeptfluss (eRezept, ePA-Bezüge) braucht eindeutige Träger für ärztliche Willenserklärungen, damit Signale wie „kein Austausch aus medizinischen Gründen“ maschinenlesbar, prüffähig und langfristig nachvollziehbar bleiben. Zweitens: Rahmenvertrag und Kassenspezifika sollten Austausch-Sonderfälle explizit harmonisieren, um Software-Prüflogiken zu entlasten und die Fehleranfälligkeit zu senken. Drittens: Transparente Retax-Leitlinien mit Beispielsammlungen würden die Erwartungssicherheit erhöhen und Rechtswege verkürzen. Schließlich bleibt die Frage, wie Reimportziele klug gesetzt werden, ohne die Therapiehoheit zu entkernen: realistische Quoten, Ausnahmekorridore mit Begründungspflicht und regelmäßige Wirkungsanalysen könnten Gräben zuschütten. So entsteht ein Feld, in dem Aut-idem kein Dogma ist, sondern ein Instrument unter vielen. Die Debatte läuft weiter; der nächste Fall wird nicht lange auf sich warten lassen.

Halsbeschwerden in der Erkältungszeit, Beratungskompetenz der Apotheke, Barriereprinzip für sichere Linderung

Akute Halsbeschwerden zählen in der kühlen Jahreszeit zu den häufigsten Gründen, eine Apotheke aufzusuchen, und sie entstehen überwiegend im Kontext banaler Atemwegsinfekte. Die Schleimhaut des Pharynx reagiert dabei empfindlich auf Viren, trockene Luft und mechanische Reize, was Rötung, Schwellung und Schmerzen begünstigt. Charakteristisch ist ein Verlauf mit anfangs leichtem Kribbeln, das in kratzende Schmerzen übergeht, begleitet von Heiserkeit oder Schluckbeschwerden. Trotz ihrer Häufigkeit bleibt die Mehrzahl dieser Verläufe selbstlimitierend, wobei die subjektive Belastung hoch sein kann. In diesem Spannungsfeld wird die Offizin zum Ort der Einordnung: Hier entscheidet die Qualität der Anamnese, ob niederschwellige Linderung ausreicht oder Abklärung sinnvoll ist.

Pharmakologisch stehen zwei Wirkprinzipien im Vordergrund: Entzündungsmodulation und physikalischer Schutz der Mukosa. Lokal anzuwendende Präparate mit nichtsteroidalen Antiphlogistika zielen auf Schmerzreduktion und Abschwellen und können den Zeitraum intensiver Beschwerden abkürzen. Lokalanästhetische Komponenten dämpfen die Schmerzvermittlung an der Schleimhautoberfläche, verlangen jedoch eine abgewogene Anwendung, um Schluckreflexe nicht unnötig zu beeinträchtigen. Dem gegenüber setzt das Barriereprinzip auf Demulzentien wie Schleimstoffe oder Hydrogel-Komplexe, die einen haftfähigen Schutzfilm bilden und die Reizung mechanisch abpuffern. Diese Filme unterstützen die physiologische Befeuchtung, stabilisieren die Oberflächen und reduzieren die Exposition gegenüber weiteren Reizen. In Summe entsteht ein komplementäres Spektrum, das auf Symptomlast, Lokalisation und individuelle Präferenzen ausgerichtet werden kann.

Die Darreichungsform bestimmt wesentlich die Verteilung am Wirkort, was die Wahl zwischen Lutschpastillen, Sprays und Spüllösungen pragmatisch werden lässt. Lutschformen begünstigen durch verlängerten Kontakt die Benetzung von Oropharynx und stimulieren zusätzlich den Speichelfluss, was den mukosalen Schutz weiter unterstützt. Sprays adressieren vordere und mittlere Anteile des Rachens mit definierter Dosis, während Gurgellösungen vor allem oberflächennah wirken und schwer die tieferen Bereiche erreichen. Für den Effekt zählt neben der Auswahl die Applikationsroutine: Ausreichende Kontaktzeiten und ein Abstand zu Mahlzeiten erhöhen die Chance auf einen stabilen Schutzfilm. Parallel rücken Verträglichkeit und bekannte Gegenanzeigen in den Blick, etwa bei bestimmten Lokalanästhetika, intensiven Aromen oder Begleiterkrankungen mit relevanten Einschränkungen. So entsteht ein Gleichgewicht zwischen spürbarer Linderung und einer Anwendung, die zur individuellen Situation passt.

Differenzialdiagnostisch lohnt die saubere Abgrenzung zwischen unkomplizierten, irritativen Verläufen und Konstellationen mit erhöhtem Risiko. Scharlach, ausgeprägte Tonsillitiden oder mononukleoseartige Bilder können hinter dominanten Halsschmerzen stehen und gehen typischerweise mit zusätzlichen Zeichen jenseits der banalen Rhinitis einher. Auch nichtinfektiöse Ursachen wie stimmliche Überlastung, Reflux oder inhalative Reize verschieben die Bewertung, weil sie andere Bahnen der Linderung nahelegen. Bei länger anhaltender oder progredienter Symptomatik, deutlicher Allgemeinbeeinträchtigung oder atypischen Verläufen rückt die ärztliche Abklärung in den Vordergrund, während die Apotheke strukturiert dokumentiert, was wann mit welchem Effekt angewendet wurde. Diese Prozessklarheit schafft Transparenz und erleichtert nachgelagerte Entscheidungen in Praxis oder Klinik. In der Versorgungskette wirkt sie präventiv gegen wiederkehrende Irrwege, die Patientinnen und Patienten zermürben.

Im Beratungsalltag gewinnen zwei Linien an Bedeutung, die über die Einzeldosis hinausgehen: Interaktionssensibilität und Erwartungsmanagement. Zahlreiche Kundinnen und Kunden bringen eine Mehrfachmedikation mit, in der Analgetika, Antikoagulanzien oder Antidiabetika bereits gesetzt sind, und neue, frei verkäufliche Komponenten sollten dieses Gefüge nicht unbeabsichtigt verschieben. Gleichzeitig hilft eine nüchterne Einordnung der Zeitachse: Eine spürbare Besserung tritt in der Regel graduell ein, und die konsequente Anwendung der gewählten Strategie trägt mehr als hektische Wechsel zwischen Produkten. Der saisonale Fokus auf Luftfeuchte, Stimmschonung und ausreichende Hydratation ergänzt pharmakologische Ansätze, ohne sie zu ersetzen. Für die Offizin bedeutet das, Vorratstiefe und Sortimentslogik an Beratungslogik zu koppeln, damit Auswahl, Kennzeichnung und Rückfragen zusammenpassen. In der Summe entsteht eine robuste Routine, die Beschwerden ernst nimmt, Sicherheit priorisiert und Überbehandlung vermeidet.

Zwischen Kantine, Kassenbuch und HV-Tisch entscheidet sich jeden Tag, ob Abläufe tragen: Wenn der Weg zum Getränkeautomaten rechtlich Teil des Betriebs ist, wenn eine jahrelange Strafsache wegen nicht genehmigter Präparate gegen Auflagen endet, wenn die vermeintlich festliche Feier zur steuerlichen Stolperfalle wird und wenn ein wunder Hals nicht mit dem erstbesten Lutschbonbon, sondern mit systematischer Beratung begegnet wird. In dieser Verdichtung steckt der Alltag der Apotheke als Unternehmen, Heilberuf und Arbeitgeber zugleich. Die heutige Auswahl fasst Urteile, Verfahren und Praxiswissen so, dass Verantwortliche Prioritäten setzen können—bei Unfallprävention im Betrieb, Compliance an der Gesetzesgrenze, Planung von Mitarbeiterevents und der souveränen Selbstmedikationsführung im Erkältungsregal.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wer die Reichweite eines Sozialraums versteht, reduziert Haftungsrisiken, bevor sie entstehen. Wer Verfahren an der Arzneimittelschwelle ernst nimmt, schützt Reputation und Liquidität. Wer eine Weihnachtsfeier steuerlich sauber strukturiert, bewahrt Nettolöhne und Teamfrieden. Und wer Halsschmerztherapie als Schutz der Schleimhaut denkt, statt bloß zu betäuben, liefert spürbare Qualität—auch im kleinsten Beratungsgespräch. So führt ein Quartett aus Recht, Finanzen und Beratung zu derselben Konsequenz: Prozesse schärfen, Dokumentation sichern, Kommunikation klären. Das ist kein Extra, sondern Betriebssicherheit in Reinkultur.

Journalistischer Kurzhinweis: Unabhängig erarbeitet von einer separaten Redaktion mit nachvollziehbarer Qualitätssicherung; kommerzielle Bereiche hatten keinen Einfluss.

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

Regalprüfung – lückenlose Aufzeichnungen mit dem Wartungsplaner

Source: Deutsche Nachrichten
Regalprüfungen sind zentrale Bausteine der Arbeitssicherheit in Lagerbetrieben. Betreiber sind verpflichtet, Regalanlagen systematisch zu prüfen, um Unfälle und Betriebsstörungen zu vermeiden. Eine rechtskonforme Umsetzung stützt sich auf gesetzliche Vorgaben (z. B. BetrSichV) sowie auf Fachstandards wie die DIN EN 15635 und die DGUV-Informationen.

Gesetzliche Vorschriften

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber zur regelmäßigen Prüfung von Arbeitsmitteln – dazu zählen auch Regale. Ergänzend regeln die DGUV-Informationen (z. B. 208-061) und die DIN EN 15635 Prüfpflichten, Prüffristen und Anforderungen an die Qualifikation der Prüfpersonen. Praxisgerecht sind wöchentliche Sichtkontrollen durch geschulte Mitarbeiter sowie jährliche Prüfungen durch eine befähigte Person.

Mobile Prüfungen

Mobile Prüfungen mit Tablets oder Smartphones ermöglichen schnelle Sichtkontrollen direkt am Regal – Mängel werden sofort erfasst und priorisiert. Durch standardisierte Checklisten auf mobilen Endgeräten werden Prüfabläufe reproduzierbar, Fotodokumentation und GPS-/Zeitstempel erhöhen die Nachvollziehbarkeit. Der Einsatz eines Wartungsplaners wie dem von Hoppe Unternehmensberatung vereinfacht Terminierung, Zuweisung und Nachverfolgung von Mängelbeseitigungen und reduziert administrativen Aufwand.

Revisionssichere Dokumentation

Revisionssichere Dokumentation verlangt lückenlose, unveränderbare Aufzeichnungen mit Prüfdatum, Prüfer, Befunden und durchgeführten Maßnahmen. Der digitale Wartungsplaner für Regalprüfer bietet Audit-Trails, automatische Archivierung und Exportfunktionen – damit sind Nachweise für interne Audits und Behördenprüfungen jederzeit verfügbar. Wichtig sind klare Verantwortlichkeiten und eine strukturierte Ablage der Prüfberichte sowie regelmäßige Schulungen der Prüffachkräfte.

Die Vorteile des Wartungsplaners im Überblick

  • Rechtskonformität: Einhaltung aller relevanten Vorschriften (BetrSichV, DGUV, DIN EN 15635)
  • Mobilität: Durchführung der Prüfung direkt im Lager per Tablet/Smartphone
  • Revisionssicherheit: Lückenlose Protokollierung aller Prüfungen
  • Effizienz: Automatisierte Planung, Erinnerung und Dokumentenerstellung
  • Flexibilität: Anpassbar an individuelle Betriebsstrukturen und Prüfintervalle

Fazit

Regalprüfungen sind rechtlich geboten und betriebswirtschaftlich sinnvoll: Sie schützen Mitarbeiter, sichern den Materialfluss und reduzieren Haftungsrisiken. Kombiniert man die Anforderungen aus BetrSichV, DIN EN 15635 und DGUV-Informationen mit mobilen Prüfprozessen und einem revisionssicheren Wartungsplaner von Hoppe Unternehmensberatung, entsteht eine praxisnahe, rechtskonforme Lösung für sichere Lagereinrichtungen.

Kostenloses Infopaket und weitere Informationen zum Wartungsplaner:

https://www.Wartungsplaner.de