Digitale Manometer treffen auf Künstliche Intelligenz – die Zukunft der Druckmesstechnik beginnt jetzt

Source: Deutsche Nachrichten
Digitale Druckmesstechnik trifft auf Künstliche Intelligenz – die Zukunft beginnt jetzt

In der industriellen Druckmesstechnik stehen Unternehmen heute nicht mehr nur vor der Wahl zwischen mechanisch oder digital – die eigentliche Frage lautet: Wie intelligent ist Ihre Messtechnik?
Denn in einer Welt, in der Künstliche Intelligenz (KI) zunehmend Prozesse steuert, optimiert und vorausschauend analysiert, wird klar: Nur digitale Systeme können mit KI wirklich kommunizieren, lernen und agieren.

Digitale Manometer sind dabei nicht nur ein technologisches Upgrade – sie sind die Brücke zwischen klassischer Messtechnik und einer vernetzten, lernfähigen Industrie 4.0. Sie liefern nicht nur präzise Messwerte, sondern auch strukturierte Daten, die von KI-Systemen in Echtzeit verarbeitet, interpretiert und in Handlungsempfehlungen übersetzt werden können.

Warum KI digitale Manometer braucht – und umgekehrt

1. Daten als Grundlage für intelligente Entscheidungen
Digitale Manometer liefern kontinuierlich exakte Druckdaten. Diese Daten sind die Basis für KI-gestützte Analysen, etwa zur vorausschauenden WartungQualitätssicherung oder automatisierten Prozessoptimierung.

2. Echtzeitkommunikation mit intelligenten Systemen
Ob über Bluetooth, USB oder IoT-Schnittstellen – digitale Manometer lassen sich nahtlos in smarte Netzwerke integrieren. KI-Systeme können so live auf Druckveränderungen reagieren, Anomalien erkennen und Prozesse dynamisch anpassen.

3. Lernende Systeme für mehr Effizienz
Durch die Kombination aus digitaler Sensorik und KI entstehen lernfähige Systeme, die aus historischen Druckverläufen Muster erkennenFehlerquellen identifizieren und Empfehlungen für Prozessverbesserungen geben – ganz ohne menschliches Eingreifen.

4. Zukunftssicherheit durch Skalierbarkeit
Digitale Manometer sind updatefähig, flexibel konfigurierbar und bereit für neue KI-Anwendungen. Sie wachsen mit den Anforderungen – mechanische Geräte hingegen stoßen hier schnell an ihre Grenzen.

Manometer Preiss EMPEO GmbH – bereit für die KI-Zukunft

Mit der Erweiterung ihres Portfolios um moderne digitale Manometer bietet die Manometer Preiss EMPEO GmbH nicht nur präzise Messtechnik, sondern auch die technologische Grundlage für KI-gestützte Industrieprozesse. Die Geräte sind robust, zuverlässig und sofort einsatzbereit – ob als Einzelgerät oder als Teil eines intelligenten Gesamtsystems.

Fazit: Wer KI will, braucht digitale Sensorik

Die Integration von KI in industrielle Prozesse ist kein Zukunftsszenario mehr – sie ist Realität. Doch ohne digitale Datenquellen bleibt jede KI blind. Digitale Manometer sind daher nicht nur ein Werkzeug zur Druckmessung, sondern ein entscheidender Baustein für intelligente, vernetzte und zukunftssichere Industrieanlagen.

Unser aktueller Katalog steht Ihnen unter http://www.empeo.de zur Verfügung.
Sprechen Sie uns an – wir entwickeln auch Ihre individuelle Lösung für die smarte Industrie von morgen.

Region Hannover plant Technologie-Campus auf KRH-Gelände Nordstadt

Source: Deutsche Nachrichten
Die Region Hannover entwickelt gemeinsam mit der Leibniz Universität Hannover und der Landeshauptstadt Hannover einen neuen Technologie-Campus auf dem Gelände des Klinikums Region Hannover in der Nordstadt. Einen entsprechenden Beschluss hat die Regionsversammlung am Dienstag gefasst. Mit dem Projekt „TechFactory Nordstadt“ entsteht in direkter Nachbarschaft zum Hauptcampus der Universität ein Innovationsstandort mit Fokus auf Naturwissenschaften, Informatik und Elektrotechnik – insbesondere in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Cybersecurity und Biotechnologie.

Bereits ab Ende 2026 könnten erste Klinikgebäude, die im Zuge der Medizinstrategie 2030 des Klinikum Region Hannover freigezogen werden, einer neuen Nutzung zugeführt werden. Bis voraussichtlich 2034 sollen alle zehn nicht mehr benötigten Gebäude auf dem rund 25.000 Quadratmeter großen Areal in die TechFactory integriert werden. Regionspräsident Steffen Krach: „Mit dem neuen Campus schaffen wir eine Plattform für wissensbasierte Unternehmensgründungen direkt am Hochschulstandort. Das ist ein guter Schritt für den Strukturwandel der Region und ein Paradebeispiel für die smarte Weiternutzung von bestehenden Gebäuden.“

Ziel des Projekts ist es, technologieorientierten Start-ups, Ausgründungen aus der Universität sowie forschungsnahen Unternehmen Räume für Entwicklung, Kooperation und Wachstum zu bieten. Wirtschaftsdezernent Ulf-Birger Franz ergänzt: „Teil des Konzeptes ist auch preiswertes studentisches Wohnen. Das Gesamtpaket ist gerade für junge Gründer*innen hochattraktiv. Denn durch die tolle Lage können sie die Hochschulinfrastruktur nutzen und bleiben im Austausch mit der Wissenschaft.“ Labore, Büros sowie gastronomische Angebote sind ebenfalls geplant.

Technologiepark als Ergänzung zum Standort Garbsen

Die TechFactory Nordstadt ergänzt den geplanten Technologiepark am Campus Maschinenbau in Garbsen. Beide Standorte verfolgen einen transferorientierten Ansatz und fördern die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Während der Standort Garbsen mit privaten Investoren entsteht, liegt in der Nordstadt die Entwicklung in Händen der Region Hannover über ihre Tochtergesellschaft, die Technologiepark Region Hannover GmbH. Die Geschäftsführung für das Nordstadt-Vorhaben übernimmt der erfahrene Projektentwickler Dirk Felsmann.

Die Region Hannover stellt für das Projekt im Jahr 2025 eine erste Kapitaleinlage in Höhe von 1,7 Millionen Euro zur Verfügung. In den Folgejahren sind jährliche Investitionen von jeweils 2,5 Millionen Euro eingeplant.

Stardust Solar unterzeichnet Absichtserklärung über exklusive nordamerikanische Distribution der KI-basierten Technologie von MarkeDroid mit Beteiligung der Europäischen Union

Source: Deutsche Nachrichten
Stardust Solar Energy Inc. (TSXV: SUN) (FSE: 6330) (OTCQB: SUNXF) („das Unternehmen“ oder „Stardust Solar“), ein führender nordamerikanischer Franchisegeber für Installationsdienstleistungen im Bereich erneuerbare Energien, freut sich bekannt zu geben, dass es am 25. Mai 2025 eine unverbindliche Absichtserklärung („LOI“) mit MarkeDroid OÜ unterzeichnet hat. MarkeDroid ist ein in Estland ansässiger Anbieter von virtuellen Kraftwerksdiensten im Bereich erneuerbare Energien. Ziel der Vereinbarung ist es, Stardust Solar zum exklusiven nordamerikanischen Vertriebspartner der KI-gestützten Solar- und Batteriespeicher-Optimierungslösung von MarkeDroid zu machen. Die strategische Partnerschaft wurde durch ClimateDoor sowie das „Lower Carbon Business Action“-Programm der Europäischen Union initiiert, das innovative EU-Technologien mit führenden kanadischen Unternehmen verbindet.

Highlights der Partnerschaft

Gemäß den Bedingungen des LOI wird erwartet, dass Stardust Solar die KI-gestützte Optimierungslösung von MarkeDroid in sein Netzwerk von mehr als 93 Franchisegebieten in Kanada, den Vereinigten Staaten und der Karibik integrieren und als White-Label anbieten wird.

  • Die Technologie von MarkeDroid bewertet Marktpreise, die vor Ort erzeugte Solarenergie und Verbrauchsmuster, um Kauf-, Verkaufs- und Speicherzyklen maximal effizient zu gestalten.
  • Erwartet wird, dass MarkeDroids fortschrittliche Lösungen für Batteriemanagement und Netzflexibilität Energieeinsparungen erhöhen und Kosten für Privat- und Geschäftskunden des Unternehmens senken.

Wir freuen uns sehr, die intelligente Optimierungstechnologie von MarkeDroid nach Nordamerika zu bringen und so den Mehrwert unserer Solar- und Batteriespeicherinstallationen weiter zu steigern“, sagte Mark Tadros, Gründer und CEO von Stardust Solar. „Diese Partnerschaft zeigt unser Engagement, Lösungen zu liefern, die nicht nur Kosten senken, sondern auch die Verbreitung erneuerbarer Energien in unserem wachsenden Netzwerk beschleunigen.“

Die Absichtserklärung stellt einen wichtigen Meilenstein in der Expansionsstrategie von Stardust Solar dar. Zu den jüngsten Erfolgen des Unternehmens zählen unter anderem:

  • Der Erwerb von 49 US-Franchisegebieten durch den strategischen Kauf von Vermögenswerten der Solar Grids Development LLC
  • Neue Franchiseneugründungen in wachstumsstarken Regionen wie Dallas-Fort Worth (Texas) und Florida
  • Ein Projektauftragsbestand von über 2 Mio. C$ für geplante Solar- und Speicherinstallationen ab Frühjahr 2025 im Franchisenetz
  • Strategische Partnerschaften, wie beispielsweise das Vertriebsabkommen mit Tesla für die Powerwall-Energiespeicherlösung

Das Management ist der Ansicht, dass die Partnerschaft mit MarkeDroid die Innovationskraft von Stardust Solar weiter stärken und attraktive Renditen für Investitionen in erneuerbare Energien ermöglichen wird.

Durch unsere Partnerschaft mit Stardust Solar wollen wir einen spürbaren Beitrag zum nordamerikanischen Markt für erneuerbare Energien leisten“, sagte Toomas Teesaar von MarkeDroid. „Stardust Solars umfangreiches Installationsnetzwerk und sein Engagement für exzellenten Service passen hervorragend zu unserer Vision eines flexibleren und effizienteren Ökosystems für saubere Energie.“

Über die KI-Technologie von MarkeDroid:

MarkeDroid verwendet eigene KI-Modelle, die anlagenspezifisch arbeiten. Die Modelle wurden in Zusammenarbeit mit Datenwissenschaftlern von STACC entwickelt, einem Unternehmen mit Verbindungen zur Universität Tartu. So kann MarkeDroid sowohl hochentwickelte Modelle als auch relevante Daten effektiv einsetzen.

Die zugrunde liegenden Daten für MarkeDroids Modelle beinhalten:

  • Ertragsprognosen basierend auf ortsbezogenen Wetterdaten
  • Verbrauchsprognosen aus historischen Verbrauchsdaten
  • Energie- und Marktpreise sowie Vertragskomponenten
  • Anlagenparameter wie PV-Leistung (kW), Batteriespeicherkapazität (kWh) und Einspeiseberechtigungen

Diese Eingaben dienen als Basis zur Berechnung des optimalen 24-Stunden-Plans für jede Anlage. Bei Änderungen – etwa durch Netzregelung oder Schwankungen im Energiespeicher – berechnet das System automatisch einen neuen Plan basierend auf den aktualisierten Bedingungen. Zur Qualitätssicherung der Planung nutzt MarkeDroid drei unterschiedliche Modelle. Durch Überwachung der festen Abweichungen zwischen diesen Modellen kann MarkeDroid frühzeitig eingreifen, falls Abweichungen auf mögliche Probleme hindeuten.

Die Partnerschaft zwischen Stardust Solar und MarkeDroid soll nicht nur finanzielle Vorteile bringen, sondern auch positive Umweltwirkungen durch geringere Netzabhängigkeit und reduzierte CO₂-Emissionen entfalten. Die LOI soll den Weg für einen rechtsverbindlichen Vertrag ebnen, der durch EU-finanzierte technische Unterstützung begleitet wird und künftige Kooperationen sowie gemeinsame Technologieentwicklungen ermöglichen könnte.

Der Abschluss der in der LOI vorgesehenen Transaktionen unterliegt verschiedenen Bedingungen, darunter insbesondere dem Erhalt aller erforderlichen unternehmensinternen und regulatorischen Genehmigungen sowie dem Abschluss einer verbindlichen Vereinbarung. Stardust Solar und MarkeDroid sind unabhängige Parteien. Vermittlungsprovisionen sind im Zusammenhang mit der LOI nicht vorgesehen.

Über Stardust Solar:

Stardust Solar ist ein nordamerikanischer Franchisegeber für Dienstleistungen im Bereich erneuerbare Energien, spezialisiert auf Photovoltaikanlagen, Batteriespeichersysteme und Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. Das Unternehmen unterstützt Unternehmer mit einem umfassenden Angebot an markengestützten Managementservices, modernster Ausrüstung und umfassender Unterstützung in den Bereichen Marketing, Vertrieb, Technik und Projektmanagement. Mit Franchisebetrieben in Kanada und den USA treibt Stardust Solar die Verbreitung sauberer Energielösungen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und für eine nachhaltigere Zukunft voran.

Haftungsausschluss:

Weder die TSX Venture Exchange noch deren Regulierungsdienstleister (gemäß Definition in den Richtlinien der TSX Venture Exchange) übernehmen Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Mitteilung.

Die TSX Venture Exchange Inc. hat den Inhalt dieser Pressemitteilung weder genehmigt noch abgelehnt.

Diese Mitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen, einschließlich Erwartungen bezüglich des Abschlusses einer verbindlichen Vereinbarung mit MarkeDroid, der Durchführung der Transaktionen gemäß LOI, der erwarteten Vorteile der Partnerschaft, der Geschäftsstrategie, des zukünftigen Wachstums, der Expansion des Franchisenetzwerks und der Nachfrage nach den Produkten des Unternehmens. Solche Aussagen basieren auf Annahmen, die mit erheblichen Risiken und Unsicherheiten behaftet sind. Tatsächliche Ergebnisse können erheblich von den prognostizierten abweichen. Das Unternehmen übernimmt, außer gesetzlich vorgeschrieben, keine Verpflichtung zur Aktualisierung zukunftsgerichteter Aussagen.

Übermittelt durch das IRW-Press News-Service der IR-WORLD.com Finanzkommunikation GmbH

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Apotheken-Nachrichten von heute: Millionenschäden durch Rezeptbetrug, digitale Überforderung, Systemvertrauen unter Druck

Source: Deutsche Nachrichten
Millionenschwerer Rezeptbetrug erschüttert das ARZ Darmstadt und bringt Apotheken in Haftungsgefahr, während fehlerhafte E-Rezepte und der Ausfall der elektronischen Patientenakte die digitale Infrastruktur massiv beschädigen, die politische Steuerungsdebatte um Patientenströme weiter polarisiert und neue Entwicklungen bei PTA-Ausbildung, Umweltbonus in Rabattverträgen und Impfstoffverteilung zeigen, wie sich Gesundheitsversorgung zwischen Vertrauensverlust, Reformdruck und struktureller Neuvermessung neu positionieren muss.

Millionenschäden durch Rezeptbetrug, ARZ unter Druck, Apotheken auf Versicherung angewiesen

Wie Ermittlungen in Köln die Abrechnungslandschaft erschüttern, warum das ARZ Darmstadt im Fokus steht und was Apotheken jetzt zur Absicherung wissen müssen

Der Anfangsverdacht wog schwer, doch das Ausmaß der nun öffentlich gewordenen Ermittlungen sprengt das übliche Maß – selbst in einer Branche, die sich seit Jahren mit wachsendem Misstrauen gegen Rezeptfälschungen, Betrug und Missbrauch wehren muss. Die Staatsanwaltschaft Köln hat mit der Durchsuchung von Wohnungen, Geschäftsadressen und einer Arztpraxis ein Signal gesetzt: Die Fahnder gehen von gewerbsmäßigem Betrug in Millionenhöhe aus. Sieben Beschuldigte stehen im Zentrum eines möglichen Komplotts, das die sensible Schnittstelle zwischen ärztlicher Verschreibung, apothekerlicher Versorgung und kassenärztlicher Abrechnung ausgenutzt haben könnte. Brisant ist dabei nicht nur die Methode des mutmaßlichen Betrugs – sondern vor allem die Beteiligung eines der größten pharmazeutischen Rechenzentren des Landes: des ARZ Darmstadt.

Während sich Geschäftsführer Carlos Thees bemüht, Transparenz zu signalisieren – „Über uns ist eine Abrechnung gelaufen, die im Visier der Staatsanwaltschaft steht“ – stellen sich zentrale Fragen zur Rolle der Rechenzentren in der Rezeptlogistik. Diese fungieren als Transitsysteme zwischen Apotheken und Krankenkassen, erfassen, digitalisieren und übermitteln Rezepte, prüfen Plausibilitäten und geben Zahlungsanweisungen frei. Ihre Vertrauensstellung ist elementar für die gesamte Apothekenabrechnung. Dass nun ausgerechnet das ARZ Darmstadt – eine Einrichtung mit hohem Renommee – in die Ermittlungen einbezogen wird, weckt tiefgreifende Sorgen.

Nach bisherigen Informationen wurden mutmaßlich gefälschte oder nicht ordnungsgemäß ausgestellte Rezepte in den Abrechnungsprozess eingeschleust. Ob dies auf Systemlücken, Komplizenschaft oder Täuschung beruht, bleibt bislang unklar. Die betroffenen Apotheken, deren Namen im Zuge der Ermittlungen noch nicht öffentlich wurden, sehen sich nun mit einer doppelten Herausforderung konfrontiert: strafrechtliche Fragen auf der einen, versicherungsrechtliche Unsicherheit auf der anderen Seite.

Denn wer in einen Betrugsfall verwickelt wird – selbst ohne eigenes Verschulden – steht in der Beweispflicht gegenüber Kostenträgern, Rechenzentren und potenziell auch Versicherern. Der Schutz vor finanziellen Rückforderungen, Reputationsschäden und Ermittlungsfolgen wird zur Überlebensfrage für viele Betriebe. Genau hier kommt die bislang unterschätzte Versicherung gegen Rezeptfälschungen ins Spiel. Diese Spezialpolicen – bislang eher als Nischenprodukt wahrgenommen – gewinnen angesichts der neuen Fälle dramatisch an Bedeutung.

Dabei ist die Versicherungslage alles andere als trivial. Klassische Berufshaftpflichtversicherungen decken Schäden durch Rezeptfälschung meist nicht ab. Auch die Inhaltsversicherung greift nur im Falle physischer Schäden. Was fehlt, ist eine eigenständige Betrugsdeckung mit kriminalistischen Analyseleistungen, digitaler Risikoüberwachung und juristischer Rückendeckung – genau das bieten mittlerweile einige spezialisierte Anbieter. Doch viele Apotheken haben solche Policen entweder gar nicht abgeschlossen oder unterschätzen die Risiken, die mit der Digitalisierung des Rezeptwesens einhergehen.

Die Ermittlungen in Köln sind also mehr als ein Kriminalfall – sie markieren eine Wegscheide. Die Apothekenwelt muss sich darauf einstellen, dass Rezeptbetrug nicht nur vereinzelt vorkommt, sondern systemisch wird. Die Verlagerung von Rezeptdaten in die digitale Sphäre – durch das E-Rezept, durch Plattformmodelle, durch neue Praxissoftware – eröffnet Schlupflöcher, die kriminelle Netzwerke effizienter nutzen als bisherige Kontrollmechanismen sie erkennen können. Wenn Rechenzentren wie das ARZ Darmstadt zur Zielscheibe werden, bedeutet das: Die Angriffslinien haben sich verschoben – und der Schutzbedarf ebenfalls.

Daher ist es geboten, das Thema Rezeptfälschung nicht länger nur als rechtliche Randfrage zu behandeln, sondern als zentrales betriebliches Risiko zu erkennen. Versicherer, Apothekenverbände und Rechenzentren müssen ihre Kooperation neu definieren, Frühwarnsysteme etablieren und standardisierte Auditverfahren einführen. Parallel dazu müssen Apothekeninhaberinnen und -inhaber ihre eigene Schutzarchitektur prüfen: Gibt es interne Kontrollmechanismen? Wie wird mit auffälligen Rezepten umgegangen? Welche Mitarbeiter sind im Umgang mit Abrechnungsdaten geschult?

Eine präventive Antwort auf diese Fragen entscheidet künftig mit darüber, ob eine Apotheke einen Schaden erleidet oder ihm entgeht. Denn Vertrauen ist gut – aber in Zeiten hochspezialisierter Rezeptfälscher ist eine klare Sicherheits- und Versicherungsstrategie besser. Es geht nicht nur um Geld. Es geht um Glaubwürdigkeit, Versorgungssicherheit – und letztlich um den Schutz eines Systems, das ohne verlässliche Rezeptlogistik nicht existieren kann.

Dosierung fehlt, System versagt, Apotheken kompensieren

Wie das E-Rezept in der Praxis scheitert, fehlerhafte Verordnungen Arbeit verursachen und Apotheken an der Belastungsgrenze operieren

Es ist ein Vorgang, der symptomatisch für das digitale Paradoxon im deutschen Gesundheitswesen steht: Ein Kunde reicht in einer sächsischen Apotheke seine elektronische Gesundheitskarte ein – ergänzt von einem altbekannten Muster-16-Papierformular. Der Grund: Zwar liegt das E-Rezept formal korrekt vor, doch die entscheidende Dosierungsangabe fehlt. Sie befindet sich ausschließlich auf dem mitgebrachten Papierrezept. Für die Inhaberin der Apotheke ist das mehr als ein kurioser Einzelfall – es ist ein Lehrstück über die Unvollkommenheit eines Systems, das die Versorgung eigentlich vereinfachen sollte, stattdessen aber in vielen Fällen neue Unsicherheiten schafft und die Arbeitslast der Apotheken vervielfacht.

Die elektronische Verordnung, einst als große Hoffnung für Effizienz, Sicherheit und Transparenz eingeführt, zeigt in der Praxis immer häufiger Schwächen. Eine der gravierendsten: das Fehlen der Dosierungsangabe, das nicht nur gegen § 2 der Arzneimittelverschreibungsverordnung verstößt, sondern Apotheken vor versorgungsrelevante Dilemmata stellt. Wenn der elektronische Datensatz unvollständig ist, bleibt dem pharmazeutischen Personal nichts anderes übrig, als den Patienten wieder zurück in die Arztpraxis zu schicken – sofern diese überhaupt noch geöffnet hat. An Wochenenden oder im Notdienst ist das jedoch meist unmöglich.

Besonders kritisch wird es, wenn die elektronische Verordnung nicht nur unvollständig, sondern auch realitätsfern ist. Beispielhaft nennt die Inhaberin die Verordnung von Tramabeta 50 mg retard – ein Präparat, das seit Jahren nicht mehr im Handel ist. Dass solche Verordnungen dennoch über die Telematikinfrastruktur in die E-Rezept-Cloud gelangen, wirft zentrale Fragen auf: Warum existiert keine systemseitige Validierung gegen den aktuellen Apothekendatenbestand? Warum sind zentrale Pflichtfelder wie PZN und Dosierung nicht technikgestützt kontrolliert oder verbindlich? Statt Effizienzgewinnen entsteht Mehrarbeit, Missverständnisse und eine fatale Delegation der Verantwortung an die letzte Instanz im Versorgungspfad: die Vor-Ort-Apotheke.

Die Probleme verdichten sich dabei nicht nur in der technischen Ausführung, sondern auch im Verhalten der Arztpraxen. Freitextverordnungen ohne PZN sind längst keine Ausnahme mehr, sondern eine stille Normalität geworden. Die Bandbreite reicht dabei von unkonkreten Angaben bis zu völlig absurder Willkür, bei der – wie die Apothekerin drastisch beschreibt – „im Prinzip auch ein Backrezept drinstehen kann“. Die Apotheke soll dann aus diesem unstrukturierten Freitext die konkrete Arzneimittelausgabe verantworten – inklusive der pharmazeutischen Haftung.

Hinzu kommen Patienten, die auf das E-Rezept vertrauen, es aber nicht abrufen können, weil es schlicht nicht hochgeladen wurde oder die Synchronisation zwischen Arztpraxis und Cloud fehlschlug. In solchen Fällen beginnt eine Kette aufwendiger Klärungsschritte: Rückruf in der Arztpraxis, erneuter Patientenkontakt, Kommunikation mit den Krankenkassen – eine Arbeit, die außerhalb der Sichtbarkeit und außerhalb der Vergütung liegt. Für das eigentliche Rezept erhält die Apotheke bestenfalls das normale Fixum. Für die vorausgegangenen 30 Minuten organisatorischer Rettung gibt es nichts – außer Zeitverlust.

Der Frust ist deshalb nachvollziehbar. Während Versandapotheken sich auf strukturierte Eingangsformulare und Vorprüfung berufen können, sind es die Vor-Ort-Betriebe, die die digitale Improvisation des Systems auffangen. Sie übernehmen Verantwortung, für die ihnen weder technische Mittel noch ökonomische Ressourcen zur Verfügung stehen. Der Widerspruch könnte kaum deutlicher sein: Die Apotheke als letzte Bastion der Patientenversorgung wird zur Pufferzone eines fragmentierten, überhastet eingeführten digitalen Prozesses, dessen Folgen sie allein bewältigen muss.

Besonders tragisch: Das E-Rezept hätte theoretisch das Potenzial, viele der beschriebenen Probleme zu lösen – durch standardisierte Formate, automatische Plausibilitätsprüfungen, direkte Rückkanäle zur Arztpraxis. Doch bislang fehlt es an einem strukturellen Willen zur stringenten Umsetzung. Stattdessen bleibt es beim aktuellen Flickwerk aus Cloud, Papier und persönlichen Improvisationen. Selbst der rechtliche Rahmen lässt zu viele Ausnahmen zu – wie die Möglichkeit der Verordnung ohne Dosierung, wenn „die Kenntnis nicht erforderlich ist“. In der Realität wird diese Ausnahme zur Regel – auf Kosten der Arzneimittelsicherheit und der Versorgungsstabilität.

Was bleibt, ist ein täglicher Spagat: zwischen gesetzlichem Auftrag, pharmazeutischer Verantwortung, betriebswirtschaftlicher Selbstausbeutung und der schwindenden Geduld eines Berufsstands, der nicht nur unter Personalmangel und Inflation leidet, sondern auch unter einem IT-System, das ihm jeden Fortschritt zur Belastung macht. Die Frage, wofür man sich diese Mühe noch mache, stellt sich da nicht mehr rhetorisch, sondern strukturell.

Praxis braucht Raum, Beratung braucht Realität, Ausbildung braucht Vision

Wie die neue Übungsoffizin der PTA-Schule Münster Standards neu setzt, junge Fachkräfte stärkt und das Berufsbild in der Fläche aufwertet

Es ist ein Mittwochmorgen in Münster, als sich die Tür zur neuen Übungsoffizin der PTA-Schule öffnet und zehn angehende Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten hinter dem HV-Tisch Aufstellung nehmen. Was auf den ersten Blick wie eine reguläre Offizin aussieht, ist in Wirklichkeit eine didaktisch durchstrukturierte Lernlandschaft – ausgestattet mit allem, was später in der Berufspraxis zählt: Kassensystem, Sichtwahl, Beratungstheke, Arzneimittelrepliken, Rezeptdrucker, Simulationstools. In der Mitte: eine junge PTA-Schülerin im weißen Kittel, die sich einem „Kunden“ gegenübersieht – gespielt von einer Mitschülerin, begleitet von einer Dozentin mit Stoppuhr. Beratung unter Echtzeitbedingungen, dialogisch, konkret, korrigierbar.

Das Konzept dahinter ist so einfach wie wirksam: Praxisrelevanz entsteht nicht durch Theoriehäufung, sondern durch Nachbildung von Wirklichkeit. Wer auf Beratung vorbereitet, muss auch Beratungsräume bieten. Und diese Realität, da sind sich Schulleitung, Ausbilderinnen und Kammervertreter einig, fehlte in vielen PTA-Schulen bis heute. Zwar sieht die Ausbildungsordnung explizit praktische Unterrichtseinheiten vor, doch zwischen BTM-Dokumentation im Hörsaal und Beratungsgespräch im Rollenspiel klaffte lange eine Lücke, die nun endlich geschlossen wird.

Die PTA-Schule Münster gehört damit zu den ersten Einrichtungen, die das pädagogische Prinzip der „immersiven Beratung“ als strukturellen Bestandteil ihrer Ausbildung begreifen. Es geht nicht mehr nur darum, Pharmakologie auswendig zu lernen oder Wirkstoffgruppen zu unterscheiden. Es geht darum, Gespräche zu führen, Unsicherheiten aufzufangen, Körpersprache zu lesen, Fallkonstellationen zu antizipieren – und dabei zugleich rechtlich, pharmakologisch und kommunikativ korrekt zu agieren. All das unter Zeitdruck, mit Rezept, mit Rückfragen, mit echten Beratungshürden.

In dieser didaktischen Verdichtung liegt die eigentliche Innovation. Denn während bundesweit Apotheken um Nachwuchs ringen und viele Ausbildungsstätten unter der Last von Lehrplanverdichtung, Personalengpässen und Bürokratie stöhnen, setzt Münster auf ein systematisch orchestriertes Raumkonzept. Die Übungsoffizin ist kein Gimmick, kein „Add-on“, sondern das Zentrum einer neuen Ausbildungskultur. Hier wird nicht „so getan als ob“, hier wird simuliert, reflektiert, verbessert – bis die Beratung sitzt.

Parallel dazu verändern sich auch die Rollenbilder im Klassenzimmer. Die Lehrenden werden zu Coachs, die Lernenden zu Akteurinnen und Akteuren ihrer beruflichen Entwicklung. Fehler sind erlaubt, ja erwünscht – wenn sie analysiert und reflektiert werden. Dabei helfen digitale Tools: Kameras erfassen die Gesprächsverläufe, Software ermöglicht Auswertung und Feedback in Echtzeit. Die Lernenden erleben sich so in multiplen Rollen: als Beratende, Beobachtende, Korrigierende. Dieser Perspektivwechsel verändert die Dynamik nachhaltig – und damit auch die Qualität des Gelernten.

Der Erfolg der Maßnahme ist bereits spürbar: Schülerinnen und Schüler berichten von deutlich mehr Sicherheit im Praktikum, von souveränerem Auftreten in der öffentlichen Apotheke, von einem besseren Verständnis für Gesprächsstruktur, Spracheinsatz und pharmazeutische Verantwortung. „Die PTA-Ausbildung ist ein 1000-Teile-Puzzle – und die Übungsoffizin ist das verbindende Rahmenstück“, sagt eine Lehrerin. Ihre Kollegin ergänzt: „Wir bringen hier nicht nur Fakten bei, wir bauen Haltung auf.“

Dabei ist das Modell übertragbar. Die Finanzierung war machbar – durch einen Mix aus Landesmitteln, Schulträgerbeteiligung und gezielter Projektförderung. Die Raumstruktur basiert auf standardisierten Modulen. Die Beratungsszenarien lassen sich flexibel anpassen – von Allergiepräparaten bis Notfallkontrazeption, von Kinderdosierung bis Interaktionsprüfung. Auch für digitale Beratung via Telemedizin ist das System bereits vorbereitet.

Doch der pädagogische Fortschritt wirft auch Fragen auf: Warum ist solch ein Standard nicht längst bundesweit verpflichtend? Warum hängt die Qualität der PTA-Ausbildung so stark vom Standort ab? Warum gibt es keine bundesweit einheitliche Infrastrukturförderung für praxisnahe Ausbildung? Fragen, die die Bildungspolitik betreffen – und letztlich auch die Patientensicherheit.

Denn wer heute in die Apotheke kommt, erwartet kompetente Beratung – zur Selbstmedikation, zur Einnahmesicherheit, zu Wechselwirkungen. Diese Kompetenz beginnt nicht erst im Beruf, sondern in der Ausbildung. Münster zeigt, wie aus Wissen Handlung wird – und aus Handlung Verantwortung.

Der Erfolg gibt dem Modell recht – und der Wunsch nach Verbreitung wächst. Die Apothekerkammern signalisieren Zustimmung, Fachgesellschaften zeigen Interesse, Schulleitungen fragen nach Konzeptpapieren. Vielleicht markiert die neue Übungsoffizin nicht nur ein neues Kapitel in Münster – sondern den Beginn einer bundesweiten Neuausrichtung der PTA-Ausbildung. Eine, die den Beruf ernst nimmt. Eine, die junge Menschen vorbereitet, statt sie zu überfordern. Eine, die Praxis nicht nur behauptet, sondern ermöglicht.

Rezeptanfrage als Verkaufsstrategie, Vertrauensbruch als Systemproblem, Zukunft der Vor-Ort-Apotheke unter Druck

Wie Versandapotheken sich per Rezeptdirektanforderung in die Arztpraxis schalten, Apotheken das Vertrauen verlieren und politische Regulierung überfällig ist

Sie wollte nur kurz ein Rezept abholen – doch in der Arztpraxis war es bereits weitergeleitet. Nicht an die Apotheke ihres Vertrauens, sondern an einen niederländischen Versandhändler. Der Vorgang sei „ganz normal“, erklärte man ihr auf Nachfrage. Kein Einzelfall, sondern ein sich verdichtender Eindruck, der in immer mehr öffentlichen Apotheken Wut, Hilflosigkeit und Systemzweifel auslöst. Die Rede ist von einem neuen Kapitel in der Auseinandersetzung zwischen Präsenz- und Versandapotheken: der aktiven Rezeptanforderung durch Versandhändler direkt bei Ärztinnen und Ärzten – ohne Zutun der Patientinnen und Patienten.

Was früher als unzulässige Einflussnahme galt, wird heute als „Service“ verkauft. Shop Apotheke und DocMorris agieren offensiv, bauen Rezeptbrücken in die Praxen, versenden Erinnerungscodes, stellen Software-Schnittstellen bereit und umgehen dabei systematisch die Rolle der öffentlichen Apotheke. Patientinnen werden zur Randfigur ihrer eigenen Versorgung. Was als digitale Bequemlichkeit getarnt ist, entpuppt sich als strategische Besitznahme: Der Rezeptfluss wird zum Marktfluss, medizinische Versorgung zur Absatzlogistik.

Zunehmend berichten Apothekeninhaberinnen wie jene aus Niedersachsen, dass Kundinnen auf Nachfrage erklären, sie hätten „doch gar nichts bestellt“. Der Arzt oder die Praxishelferin habe gesagt, „das ginge jetzt automatisch“. Tatsächlich nutzen einige Versender die ärztliche Verordnungsroutine, um sich mit digitalen Tools frühzeitig einzuklinken – oft über eingelöste Einwilligungsklauseln, die kaum jemand bewusst gelesen hat. Die juristische Grauzone wird zur operativen Praxis.

Damit entsteht eine strukturelle Verdrängung auf Basis manipulierter Kommunikationswege. Der Patient, der einmal in diesem System „gefangen“ ist, erhält Folgerezepte automatisch vom Versandhändler. Die analoge Apotheke vor Ort bleibt außen vor – ausgeschlossen aus einem Kreislauf, der einst auf persönlicher Betreuung, pharmazeutischer Verantwortung und therapeutischer Rückkopplung beruhte. Die Folgewirkung: Ein dauerhafter Kundenverlust, ohne dass dieser als Entscheidung wahrgenommen wurde.

Der rechtliche Rahmen hinkt hinterher. Zwar schreibt das Arzneimittelgesetz vor, dass jede Apotheke unabhängig arbeiten muss und das „Fernverschreibungsverbot“ nur unter bestimmten Bedingungen durch digitale Modelle ersetzt werden darf. Doch wo keine Kontrolle ist, da gibt es auch kein Einhalten. Während die EU-Versandapotheken die DSGVO-konform generierte Zustimmung als Freifahrtschein interpretieren, fehlen den Präsenzapotheken Werkzeuge, um Kund:innen über ihre Optionen aufzuklären. Selbst Beratung und Medikationsanalysen laufen ins Leere, wenn das Rezept längst weitergeleitet ist.

Das Ganze ist auch eine Geschichte über technologische Ungleichheit. Versender investieren Millionen in Schnittstellen, digitale Prozesse, App-basierte Rezeptanforderung und CRM-Algorithmen, während Vor-Ort-Apotheken mit Telematik-Ausfällen, Datenformatfehlern und Bürokratie kämpfen. Der Vorsprung ist nicht mehr nur wirtschaftlich, sondern systemisch. Und wer die Infrastruktur kontrolliert, kontrolliert auch die Bindung – vor allem in einem Markt, der auf Wiederholungen basiert. Chroniker:innen, Dauermedikationen, Impfzyklen – alles wird durch Automatisierung eingefangen.

Das Patientenwohl wird dabei zum Kollateralschaden eines entgrenzten Wettbewerbs. Was nach Service klingt, führt zu Medikationsfehlern, Kommunikationsbrüchen und einem wachsenden Vertrauensdefizit. Denn viele Kund:innen merken erst spät, dass sie aus ihrer gewohnten Versorgung ausgesteuert wurden. Die Entscheidung ist selten bewusst, aber die Wirkung dauerhaft. Damit wird eine zentrale Versorgungsfunktion der öffentlichen Apotheke – die Verlässlichkeit – systematisch untergraben.

Die Inhaberin, die den Vorgang meldete, spricht von einem „gefühlten Diebstahl“. Das Rezept sei Teil einer betreuungsbasierten Beziehung gewesen, nicht bloß ein logistischer Vorgang. Dass ein Dritter ohne Rücksprache dieses Rezept „abgreift“, bringe nicht nur wirtschaftliche Verluste, sondern beschädige auch das Vertrauensverhältnis zwischen Kundschaft und Apotheke – und letztlich auch zwischen Arzt und Patient.

Das Bundesgesundheitsministerium bleibt vage. Eine Anfrage zum Thema Rezeptanforderung durch Versender wurde mit Verweis auf Datenschutz- und Wettbewerbsfreiheit abgebügelt. Die Aufsicht liege bei den Landesbehörden und den Datenschutzbeauftragten. Doch ohne regulatorische Klarstellung bleibt das System offen für strategischen Missbrauch. Die Forderung der Apothekerschaft nach einer technischen Sperre oder klarer Opt-in-Verfahren bleibt bislang unerhört.

Die Debatte reicht damit weit über die aktuelle Praxis hinaus. Es geht um den Charakter der medizinischen Versorgung als Vertrauenssystem, das auf persönlicher Entscheidung und informierter Autonomie basiert. Wenn diese Entscheidungsfreiheit durch algorithmische Suggestion ersetzt wird, entstehen neue Machtverhältnisse – und ein Gesundheitswesen, in dem Marktlogik über Patientenorientierung triumphiert.

Dass viele Ärzt:innen mitspielen – aus Zeitgründen, aus Pragmatismus oder aus schlichter Unkenntnis –, macht das Problem noch gravierender. Denn dort, wo medizinische Autorität mit wirtschaftlicher Bequemlichkeit verschmilzt, entsteht eine Grauzone, in der Kontrolle kaum noch möglich ist. Die politische Verantwortung wäre es, diese Zone zu beleuchten, Transparenz herzustellen und den Wettbewerb nicht mit offenen Schlupflöchern zu verwechseln.

In der Zwischenzeit bleibt den Apotheken vor Ort nur die mühsame Aufklärung. Mit Flyern, mit Gesprächen, mit verlorenen Kämpfen. Für viele wird das nicht reichen. Die Frage ist längst nicht mehr, ob der Versandhandel eine Bedrohung ist – sondern wie lange sich ein System halten kann, das sich selbst durch digitale Umgehungstechniken unterwandert.

Digitale Architektur wankt, Versorgungssystem stockt, Vertrauen in die ePA steht auf dem Spiel

Wie die jüngste Störung die elektronische Patientenakte erschüttert, technische Abhängigkeiten offengelegt werden und die digitale Gesundheitsagenda Glaubwürdigkeit verliert

Die digitale Patientenakte ist das Herzstück einer modernen, vernetzten Gesundheitsversorgung – so zumindest das politische Versprechen. Seit dem 1. Juli 2021 ist sie eingeführt, seit April 2025 für alle Krankenkassen technisch ausgerollt und ab Oktober soll sie verpflichtend nutzbar sein. Doch ausgerechnet auf dem Weg in die digitale Selbstverständlichkeit zeigt sich das System anfälliger denn je. Am Dienstagmorgen meldete die Gematik eine massive Störung der elektronischen Patientenakte (ePA). Betroffen waren große Kassen wie die DAK, die hkk, die KKH, Mobil BKK, Allianz sowie Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Und erneut gerät in den Blick, was Kritiker seit Jahren bemängeln: Die digitale Infrastruktur des Gesundheitswesens ist nicht robust, sondern lückenhaft – technisch, organisatorisch, kommunikativ.

Bereits um 7 Uhr registrierte die Gematik die Beeinträchtigung, wenig später wurde bekannt: Die Ursache liegt in der Nicht-Erreichbarkeit der Bitmarck-Systeme, die zentral für die Datenkommunikation zahlreicher gesetzlicher Kassen sind. Dass die ePA – neben dem E-Rezept – eines der zentralen Digitalprojekte der Bundesregierung ist, macht die Situation brisanter. Denn während der Gesetzgeber die verpflichtende Nutzung vorantreibt, häufen sich in der Praxis die Ausfälle, die nicht nur zu Verzögerungen führen, sondern den Grundsatz der jederzeit verfügbaren, lückenlosen Patienteninformation faktisch aushebeln. Was nützt die digitale Akte, wenn sie im Alltag nicht zuverlässig abrufbar ist?

Ärzte, Apotheker und Patientinnen berichten seit Monaten von Problemen: zu langsame Server, unklare Datenrechte, Inkompatibilitäten mit Praxissoftware, fehlende Rückmeldemechanismen. Vor allem jedoch: Die strukturelle Abhängigkeit von wenigen Technikdienstleistern stellt ein Risiko für das gesamte System dar. Dass Bitmarck – ein IT-Dienstleister, der mehr als 30 Millionen Versicherte technisch betreut – mit seinen Infrastrukturen wiederholt zum Flaschenhals wird, offenbart ein systemisches Problem: Es fehlt nicht nur an Alternativen, sondern auch an redundanten, widerstandsfähigen Strukturen.

Besonders in Apotheken wächst der Frust. Schon beim E-Rezept ist die Einbindung durchwachsen, nun wird klar, dass auch die Nutzung der ePA mit Rückfragen, Ausfällen und Wartezeiten verbunden ist. „Wir haben wieder ein System, das auf dem Papier großartig klingt, aber praktisch die Versorgungsabläufe verzögert“, heißt es aus dem Kreis der Landesapothekerkammern. Ähnlich kritisch äußert sich die Ärzteschaft: Zwar befürworte man die Idee eines zentralen, digitalen Informationszugangs – doch solange die Praxisverwaltungssysteme nicht vollständig kompatibel sind und Datenschutzfragen ungeklärt bleiben, bleibe die ePA ein politisches Projekt ohne tragfähige Alltagsbasis.

Laut Gematik läuft die Analyse der Störung weiter, am frühen Nachmittag hieß es, man arbeite mit Hochdruck an der Wiederherstellung. Doch längst geht es nicht mehr nur um ein einzelnes technisches Problem. Die Glaubwürdigkeit der digitalen Agenda steht auf dem Spiel – in einem Moment, da das Vertrauen ohnehin gering ist. Vielerorts dominiert noch immer die Erinnerung an fehlgeschlagene Rollouts, verspätete Updates und mangelhafte Kommunikation zwischen Bundesbehörden, Industriepartnern und Leistungserbringern. Wenn diese Gemengelage nun auf ein verbindlich zu nutzendes Produkt trifft, droht ein Akzeptanzproblem, das weit über eine einzelne Störung hinausreicht.

In der Sache wird deutlich: Wer Digitalisierung im Gesundheitswesen ernst meint, muss mehr liefern als ambitionierte Zeitpläne. Es braucht belastbare Technik, verlässliche Partner, transparente Prozesse – und eine Governance, die nicht nur im Krisenmodus reagiert. Noch ist die ePA ein Versprechen. Doch jeder Ausfall wie dieser bringt die Frage zurück, ob die politische Digitalisierung des Gesundheitswesens an ihren eigenen Versprechungen scheitern wird. Die Uhr läuft.

Versorgungsreform, Terminungerechtigkeit, Systemvertrauen

Warum das AOK-Plädoyer für Primärversorgung die freie Arztwahl infrage stellt, Terminprivilegien untergräbt und das Gesundheitswesen neu sortieren will

Die freie Facharztwahl gilt als Eckpfeiler des deutschen Gesundheitswesens. Sie ist Ausdruck individueller Autonomie und eine Errungenschaft, auf die viele Patientinnen und Patienten lange gebaut haben. Doch ausgerechnet eine Mehrheit der Versicherten selbst scheint bereit, diesen Pfeiler zugunsten eines effizienteren Zugangs zu medizinischer Versorgung aufzugeben. Eine Forsa-Umfrage im Auftrag des AOK-Bundesverbands legt nahe, dass 68 Prozent der Bevölkerung bereit wären, den direkten Zugang zu Fachärzten einzuschränken – wenn sie im Gegenzug schneller einen Termin erhalten könnten. Die freie Wahl soll weichen, sofern das System schneller funktioniert. Es ist ein Tauschgeschäft, das tief in die Strukturprinzipien der ambulanten Versorgung eingreift – und das Signal sendet: Vertrauen weicht Pragmatismus.

Was auf den ersten Blick wie ein rationaler Wunsch nach Effizienz aussieht, offenbart in Wahrheit eine wachsende Unzufriedenheit mit dem Status quo. Die Diskriminierung gesetzlich Versicherter bei der Terminvergabe, die Reizfigur der IGEL-Leistung und die systematische Ungleichbehandlung gegenüber Privatversicherten haben das Vertrauen in die Fairness des Systems massiv beschädigt. 56 Prozent der GKV-Versicherten berichten laut Umfrage von Benachteiligung – telefonisch, online, im Alltag. Besonders brisant: 17 Prozent erhielten nur deshalb zügig einen Arzttermin, weil sie sich auf eigene Kosten zusätzliche Leistungen eingekauft hatten. Damit steht nicht weniger als der solidarische Grundgedanke der GKV zur Disposition.

Vor diesem Hintergrund erscheint die Forderung des AOK-Bundesverbands nach einem gestärkten Primärversorgungssystem nicht nur als technokratischer Vorschlag, sondern als grundsätzliche Strukturkritik. Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann fordert konsequente Reformen, um die ambulante Versorgung zu entlasten, doppelte Untersuchungen zu vermeiden und die Ressourcen effizienter zu verteilen. Dabei soll der Hausarzt nicht nur als koordinierender Erstkontakt dienen, sondern als zentrales Steuerungsorgan eines neu kalibrierten Systems fungieren – unterstützt durch standardisierte Ersteinschätzungen, eine verbesserte Terminvermittlung durch die KVen und eine gesetzlich verpflichtende Freimeldung von Terminkapazitäten durch Fachärzte.

Diese Strukturvorschläge greifen weiter als frühere Reformideen. Sie zielen auf eine Neuordnung der Rollenverteilung im Gesundheitssystem. Pflegekräfte und medizinische Fachangestellte sollen in größerem Maße versorgende Aufgaben übernehmen – ein Vorschlag, den zwei Drittel der Befragten positiv bewerten. Auch hier geht es um mehr als Ressourcenschonung. Es geht um eine strategische Aufwertung bislang randständiger Gesundheitsberufe, um eine funktionale Entlastung der ärztlichen Kernrollen und nicht zuletzt um die politische Beantwortung der Frage, wie ein zukunftsfähiges Gesundheitswesen strukturiert sein muss, wenn der Fachkräftemangel keine Randnotiz mehr ist, sondern Realität.

Dass sich die AOK als eine der größten Krankenkassen Deutschlands so offensiv in diese Debatte einbringt, hat System. Reimann spricht Klartext: Die neue Bundesregierung müsse den Mut aufbringen, die „drängendsten Probleme“ nicht nur zu benennen, sondern strukturell zu lösen. Terminvergabe nach medizinischer Dringlichkeit statt Versicherungsstatus, Steuerung über Hausärzte statt Facharztlotterie, verbindliche Standards statt freiwilliger Terminwillkür. Doch hinter diesen Forderungen steckt nicht nur Systemlogik – sondern ein politisches Kalkül: Der Vertrauensverlust in das bestehende Versorgungssystem ist so weit fortgeschritten, dass selbst tradierte Rechte wie die freie Arztwahl zur Disposition stehen, wenn am Ende eines restrukturierten Systems endlich Verlässlichkeit steht.

Zugleich wirft dieser Vorschlag grundsätzliche Fragen auf: Was bedeutet Wahlfreiheit in einem System, das faktisch keine gleichwertige Versorgung für alle mehr garantieren kann? Wie lässt sich Gerechtigkeit realisieren, wenn Versorgungskapazitäten nicht ausgebaut, sondern nur umverteilt werden? Und was heißt „Primärversorgung“ wirklich, wenn sie nicht nur neue Steuerungsebenen schafft, sondern auch bestehende Freiheiten einschränkt?

Die Umfrageergebnisse sind damit nicht nur Bestätigung einer Kassenvorstandslinie, sondern ein Indikator für eine tieferliegende Verschiebung: Die Akzeptanz für eine stärker gesteuerte Versorgung wächst, je schwächer das Vertrauen in das bestehende System wird. Der Ruf nach Reformen ist deshalb nicht nur ein Plädoyer für bessere Abläufe – sondern ein stilles Eingeständnis, dass Autonomie ohne Verlässlichkeit nicht als Fortschritt empfunden wird. Was bleibt, ist ein ambivalentes Bild: Eine Bevölkerung, die bereit ist, alte Freiheiten aufzugeben, wenn neue Sicherheiten winken. Ein Kassenverband, der Regulierung fordert, um Gerechtigkeit durchzusetzen. Und ein System, das sich fragen muss, ob es Wahlfreiheit überhaupt noch leisten kann – oder ob sie längst zur Illusion geworden ist.

Nachhaltigkeit entscheidet, Antibiotikaproduktion verpflichtet, Vergabepraxis verändert sich

Wie TK, hkk und HEK mit einem Umweltbonus bei Rabattverträgen neue Maßstäbe setzen, warum Abwassergrenzwerte zur globalen Gesundheitsfrage werden und was der Schritt für die Arzneimittelindustrie bedeutet

Die Einführung eines Umweltbonus bei der Arzneimittelvergabe markiert einen Paradigmenwechsel in der Rabattvertragspolitik gesetzlicher Krankenkassen. Erstmals koppeln die Techniker Krankenkasse (TK), die Hanseatische Krankenkasse (HEK) und die Handelskrankenkasse (hkk) ihre Ausschreibungen gezielt an Kriterien ökologischer Verträglichkeit. Konkret geht es um 14 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen, die entweder vom Umweltbundesamt (UBA) als besonders umweltrelevant klassifiziert oder in der sogenannten Kommunalen Abwasserrichtlinie (KARL) gelistet sind. Darunter befinden sich auch mehrere Antibiotika – Substanzen also, deren unkontrollierter Eintrag in die Umwelt nachweislich zur Ausbreitung resistenter Keime beiträgt. Das neue Vergabemodell soll genau hier ansetzen – mit finanziellen Anreizen für pharmazeutische Unternehmen, die eine umweltschonende Produktion nachweisen können.

Für die TK ist der Schritt keine kosmetische Geste, sondern eine strategische Antwort auf eine wachsende umwelt- und gesundheitspolitische Dringlichkeit. „Verschmutztes Abwasser ist ein wesentlicher Faktor, durch den Resistenzen entstehen und sich verbreiten können“, erklärt Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK. Die Bonifizierung sei daher gezielt so konzipiert, dass insbesondere bei der Antibiotikaproduktion wirkstoffspezifische Abwassergrenzwerte gelten. Wer diese einhält, erhält einen Bonus – unabhängig vom Zeitpunkt der Nachweisführung, denn das Modell ist nachgelagert. Das heißt: Auch Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch keine Zertifizierung vorweisen können, sind zur Teilnahme berechtigt, sofern sie während der Vertragslaufzeit entsprechende Belege einreichen.

Damit etabliert das Konsortium aus TK, HEK und hkk ein dynamisches Anreizsystem, das nicht auf Ausschluss, sondern auf Entwicklung zielt. Ziel sei es, so Ballast, die gesamte Vertragslaufzeit als Transformationsphase nutzbar zu machen – und pharmazeutischen Herstellern einen realistischen Pfad in Richtung nachhaltiger Produktionsmethoden zu eröffnen. Dass dabei insbesondere antibiotische Wirkstoffe im Fokus stehen, ist kein Zufall. Der politische und wissenschaftliche Druck, gegen Umweltbelastungen in Produktionsländern wie Indien oder China vorzugehen, wächst seit Jahren. Studien dokumentierten mehrfach, dass Flüsse und Abwassersysteme rund um Arzneimittelfabriken dort mit hohen Konzentrationen antibiotisch wirksamer Substanzen belastet sind. Der Zusammenhang mit Resistenzbildung ist belegt – und die Folgen reichen bis in europäische Krankenhäuser.

Die Rabattvertragsvergabe gilt bislang als primär preisorientiert. Der jetzt eingeschlagene Weg verändert das Bewertungsgefüge grundlegend. Auch wenn das neue Modell auf Freiwilligkeit und Nachweisbarkeit basiert, markiert es eine Öffnung in Richtung multifaktorieller Entscheidungsmodelle. Das Umweltbundesamt hatte bereits in der Vergangenheit vorgeschlagen, Umweltkriterien bei der Arzneimittelvergabe zu berücksichtigen. Der Schritt der TK könnte daher als Umsetzung dieses Impulses interpretiert werden – mit systemischer Wirkung. Denn andere Kassen werden sich dem neuen Standard nicht dauerhaft entziehen können, ohne Reputationsverluste zu riskieren.

Der Umweltbonus ist doppelt symbolisch: Er signalisiert politischen Gestaltungswillen und wirtschaftliche Ernsthaftigkeit. Indem er erstmals konkrete Parameter wie Abwassergrenzwerte ins Vergabeverfahren integriert, überschreitet er die Schwelle von freiwilligen CSR-Bekenntnissen hin zu messbarer Steuerung. Dass diese Steuerung nicht ex-ante, sondern im Laufe der Vertragsbeziehung greift, reflektiert die Realität industrieller Transformationsprozesse. Es ist ein Modell mit Augenmaß – aber auch mit Wirkung.

Denn wenn sich Nachweise über eine ökologisch verantwortliche Produktion am Ende tatsächlich in Vertragsentscheidungen, Marktanteilen und Versorgungspfaden niederschlagen, ändert sich nicht nur das Verhältnis von Kosten zu Leistung, sondern auch das Selbstverständnis der Branche. Was bislang als nachgelagerte Externalität galt – nämlich die Umweltfolgen pharmazeutischer Herstellung – wird nun Teil des wirtschaftlichen Hauptprozesses. Es ist eine politische Entscheidung mit wirtschaftlichen Konsequenzen und ökologischer Relevanz.

Die TK geht damit voran, ohne zu zwingen. Sie verlagert die Entscheidungsmacht nicht, sondern ergänzt sie – durch Anreize, Transparenz und Kontrollierbarkeit. Der Umweltbonus wird nicht das letzte Instrument dieser Art bleiben. Er ist der Anfang einer neuen Arzneimittelökonomie, die den Produktionsort ebenso ins Visier nimmt wie den Preis.

Strukturen fordern Klarheit, Steuerung verlangt Konsequenz, Versorgung braucht Systemlogik

Wie das KBV-Papier zur Patientensteuerung Debatten auslöst, politische Schnittmengen sichtbar macht und den Reformdruck im Gesundheitswesen offenlegt

Wenn in Leipzig der Deutsche Ärztetag zusammentritt, ist die Bühne groß – und die Erwartungen an wegweisende Konzepte noch größer. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat diese Gelegenheit genutzt, um ein eigenes Positionspapier vorzulegen, das sich dem Kernproblem des Gesundheitssystems widmet: der Patientensteuerung. Ziel des Dokuments ist es, die Arzt-Patienten-Ströme effektiver zu lenken, Versorgungskapazitäten sinnvoller zu nutzen und das System so zu stabilisieren, dass es auch künftig tragfähig bleibt. Doch was als Impuls gedacht war, entfaltet nun eine beachtliche Reibungskraft. Lob und Kritik treffen frontal aufeinander – nicht nur entlang gewohnter Interessenslinien, sondern auch innerhalb ärztlicher Organisationen selbst.

Täglich finden rund 3,8 Millionen Arzt-Patienten-Kontakte in den 99.000 Praxen der Republik statt – eine enorme Zahl, die strukturelle Fragen aufwirft: Wer steuert? Wer koordiniert? Und vor allem: Was darf ein Patient selbst entscheiden? Die KBV will mit ihrem Vorschlag eine stärkere Primäranbindung etablieren, also feste ärztliche Ansprechpersonen definieren, die weitere Behandlungsschritte lenken. Dabei sollen Hausärztinnen, Kinderärzte, Frauenärzte – und in begründeten Fällen auch Bezugsfachärzte – eine neue Rolle erhalten. Parallel dazu soll die Hotline 116117 zur digitalen Lotsenplattform ausgebaut werden. Dieses zweigleisige Steuerungskonzept soll Effizienz bringen – doch genau hier entzündet sich der Streit.

Denn aus Sicht des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes greift das Modell zu kurz. Die vermeintlich strukturierte Steuerung gleiche vielmehr einem löchrigen Flickenteppich – zu viele Ausnahmen, zu viele parallele Wege, zu wenig Systemlogik. Die zentrale Kritik: Der Hausarzt werde nicht konsequent in den Mittelpunkt gestellt. Die Vorschläge der KBV würden das eigentliche Konzept eines Primärarztsystems konterkarieren – etwa durch den Zugang zu Fachärzten über die Hotline oder durch unklare Rollendefinitionen bei Gynäkolog:innen. Damit bleibe das System unübersichtlich – mit der Folge, dass Patienten sich weiterhin selbst durch das Versorgungslabyrinth bewegen müssen.

Auch der Begriff „Bezugsarzt“, der ohne Überweisung zugänglich bleiben soll, sorgt für Irritationen. Denn er öffnet das System erneut für Selektivpfade, die der Idee einer generalistischen Lotsenfunktion widersprechen. Selbst Facharztgruppen, die für spezifische Indikationen vorgesehen sind, würden dadurch zu Erstkontakten – ohne dass eine echte Steuerung durch den Primärarzt erfolgt. Kritiker sehen darin nicht nur ein Einfallstor für Lobbyinteressen einzelner Berufsgruppen, sondern auch eine strukturelle Schwächung der hausärztlichen Versorgung.

Trotz dieser Bedenken gibt es Zustimmung – vor allem auf Landesebene. Die KV Westfalen-Lippe etwa würdigt die Vorschläge als Zeichen der Reformfähigkeit der ärztlichen Selbstverwaltung. Die Idee, strukturierte Ersteinschätzungen über 116117 zu ermöglichen und damit die Notfallambulanzen zu entlasten, stößt dort auf positive Resonanz. Auch das geplante Modell der Vorhaltefinanzierung – also der Vergütung ungenutzter Terminfenster – gilt als sinnvoll, um Bereitschaft zur Kooperation mit der Terminvermittlungsplattform zu fördern. Entscheidend sei jedoch, dass diese Instrumente nicht als Parallelstruktur zum Hausarzt, sondern als unterstützendes Element verstanden würden.

In dieselbe Richtung argumentiert auch Gesundheitsministerin Nina Warken. Zwar befürwortet sie den Aufbau eines Primärarztsystems grundsätzlich – doch betont sie zugleich, dass dieses nicht durch starre Vorgaben entstehen dürfe, sondern durch gemeinsame Entwicklung im Dialog mit der ärztlichen Selbstverwaltung. Sie mahnt zur Balance: weniger Bürokratie, mehr Versorgungsnähe, aber keine neuen Umwege. Reformen müssten tragfähig, praxistauglich und gesellschaftlich erklärbar sein.

Damit ist klar: Das KBV-Papier hat nicht nur einen inhaltlichen Diskurs ausgelöst – es stellt auch die politische Grundfrage neu: Ist Steuerung ein Mittel zur Vereinfachung, oder droht sie, in Komplexität zu ersticken? Die Antworten darauf sind noch offen – aber eines ist sicher: Ohne ein klar strukturiertes Primärarztsystem mit verbindlichen Pfaden, digitaler Unterstützung und einem festen politischen Rückhalt wird die Steuerungsdebatte bald nicht mehr umsetzungsorientiert geführt, sondern symptomatisch für den Stillstand des Systems.

Virus lenkt Immunzellen, krebsfördernde Entzündungen, neue Therapieziele

Wie Epstein-Barr B-Zellen in Bewegung versetzt, Entstehungsprozesse von MS und Krebs beeinflusst und gezielte Hemmstoffe erste Erfolge zeigen

Mehr als 95 Prozent der über 50-Jährigen in Deutschland tragen es in sich, doch die meisten wissen kaum etwas davon: Das Epstein-Barr-Virus (EBV), berüchtigt als Erreger des Pfeifferschen Drüsenfiebers, ist ein unsichtbarer Dauerbewohner im menschlichen Körper – und offenbar weit aktiver, als lange vermutet. Forscherinnen und Forscher des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) in Heidelberg und des Universitätsklinikums Lyon haben nun entschlüsselt, wie das Virus zentrale Mechanismen des Immunsystems manipuliert, B-Zellen in Bewegung versetzt und damit Prozesse in Gang setzt, die sowohl für Tumorbildung als auch für Autoimmunerkrankungen wie Multiple Sklerose (MS) verantwortlich sein könnten. Die molekulare Spur führt zu einer Kombination aus Zellwanderung, entzündlicher Mobilisierung und neuronaler Durchdringung – und zu einem Hemmstoff, der im Tierversuch den gefährlichen Wandertrieb der Zellen stoppen konnte.

Im Zentrum der Entdeckung stehen sogenannte Homing-Zellen – Immunzellen mit der Fähigkeit, zielgerichtet in Gewebe einzuwandern. EBV-infizierte B-Zellen übernehmen offenbar diese Eigenschaften, ausgelöst durch eine orchestrierte Aktivierung von Entzündungsbotenstoffen, Signalrezeptoren und Bewegungsenzymen. Besonders der Chemokinrezeptor CCR1 und das Enzym FAK2 spielen eine entscheidende Rolle in der Pathogenese: Sie ermöglichen es den Zellen, Blutgefäßbarrieren zu überwinden und sich aktiv ins zentrale Nervensystem oder in lymphatische Organe wie die Milz zu bewegen. Damit eröffnen sich neue Hypothesen zur Krankheitsentstehung: Wenn B-Zellen – ursprünglich zur Immunabwehr vorgesehen – durch ein Virus fremdgesteuert ins Gewebe einwandern, könnten sie dort chronische Entzündungen auslösen, Immunantworten fehlleiten und langfristig zur Tumorbildung beitragen.

Der Virologe Professor Dr. Henri-Jacques Delecluse, einer der führenden EBV-Experten weltweit, beschreibt das Zusammenspiel von EBV und Immunsystem als subversiv: „Die B-Zellen imitieren nicht nur wanderungsaktive Immunzellen – sie produzieren auch die dafür nötigen Lockstoffe selbst.“ Insbesondere CCL4, ein chemotaktisches Signalprotein, wird von den infizierten Zellen ausgeschüttet, um weitere Immunzellen anzulocken – darunter auch solche, die bei MS-Patienten im entzündeten Hirngewebe gehäuft vorkommen. Damit rücken die B-Zellen ins Zentrum der neurologischen Autoimmunpathologie: Sie könnten nicht nur passive Beteiligte, sondern aktive Auslöser der immunologischen Entgleisung sein.

Die Konsequenz: Wo sich EBV-infizierte Zellen sammeln, entstehen chronisch-entzündliche Mikromilieus mit krebserregendem Potenzial. Dieser Mechanismus ist besonders relevant für Erkrankungen wie das Burkitt-Lymphom, das Hodgkin-Lymphom oder bestimmte Magenkarzinome – allesamt Erkrankungen mit nachgewiesener EBV-Assoziation. Doch auch für Autoimmunerkrankungen ergeben sich neue Perspektiven: Die Studie zeigt, dass das Virus nicht nur latent im Körper verweilt, sondern seine Wirte regelrecht zu „Wanderzellen“ umprogrammiert. Dies könnte erklären, warum EBV als notwendige Voraussetzung für die Entstehung von Multipler Sklerose diskutiert wird.

Die Studie – publiziert in Nature Communications – bietet jedoch nicht nur neue Einsichten in die Pathogenese, sondern auch einen konkreten therapeutischen Ansatz: Im Mausmodell konnte der Wirkstoff Defactinib, ein FAK2-Hemmer, die Zellbewegung und Gewebeinvasion erfolgreich blockieren. Noch eindrucksvoller war die Kombination mit einem CCR1-Antagonisten, der zusätzlich den chemischen Lockruf unterband. Die Migration der B-Zellen ins Gehirn wurde vollständig unterdrückt. Erste klinische Daten zu Defactinib liegen bereits aus der Onkologie vor, wo der Wirkstoff als relativ gut verträglich gilt.

Dass sich ausgerechnet ein Virus so tief in die zelluläre Bewegungsarchitektur des Immunsystems einschreibt, wirft auch grundsätzliche Fragen zur Evolution viraler Strategien auf. Der Virologe Delecluse sieht in EBV ein Lehrstück biologischer Täuschung: „Das Virus ist kein plumper Angreifer, sondern ein Meister der Tarnung und Umleitung.“ Tatsächlich scheint EBV weniger durch Zellzerstörung als durch Fehlleitung krank zu machen – eine Strategie, die nicht nur schwer zu erkennen, sondern auch besonders schwer zu therapieren ist.

Noch ist offen, ob sich die Erkenntnisse eins zu eins auf den Menschen übertragen lassen. Die Autorengruppe bleibt zurückhaltend, formuliert aber eine klare Hypothese: „Die Eindämmung der Migration EBV-infizierter B-Zellen könnte ein neuer Therapieansatz sein, um deren krankmachende Wirkung zu begrenzen.“ Sollte sich das bestätigen, würde das Virus nicht nur als Risikofaktor, sondern als konkretes therapeutisches Ziel in der MS- und Krebsmedizin etabliert. In einer Zeit, in der personalisierte Immuntherapien an Bedeutung gewinnen, könnte dies ein entscheidender Schritt sein – nicht nur zur Behandlung, sondern auch zur Prävention.

Impfbedarf wächst, Bezugswege ändern sich, Verantwortung liegt bei Praxen

Warum die Mpox-Impfung ab Juni nicht mehr über Sprechstundenbedarf läuft, wie der Großhandelsvertrieb organisiert ist und was das für Apotheken und Ärzte bedeutet

Es ist ein Schritt, der leise wirkt, aber weitreichende Folgen hat: Ab dem 1. Juni darf der Mpox-Impfstoff in Sachsen-Anhalt nicht mehr über den Sprechstundenbedarf bezogen werden. Diese Änderung markiert nicht nur einen organisatorischen Umbruch im Impfstoffmanagement, sondern verweist auf eine tieferliegende Umstrukturierung der öffentlichen Gesundheitsvorsorge – getrieben von einem erneuten Krisenruf der Weltgesundheitsorganisation (WHO), wirtschaftlichen Realitäten im Arzneimittelhandel und der politischen Aufarbeitung pandemischer Vorsorgelücken. Was hier wie eine technische Umstellung erscheint, spiegelt in Wahrheit einen strategischen Schwenk im Umgang mit sexuell übertragbaren Virusinfektionen und deren gesellschaftlicher Risikokommunikation.

Die WHO hat – erneut – eine gesundheitliche Notlage mit internationaler Tragweite ausgerufen. Das Mpox-Virus, lange Zeit vor allem unter dem veralteten Namen „Affenpocken“ bekannt, bleibt nicht auf Randgruppen beschränkt. Gleichwohl gehört der größte Teil der Betroffenen weiterhin zu einer klar umrissenen Hochrisikogruppe: Männer, die Sex mit Männern haben und häufig wechselnde Partner. Für sie empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) in Deutschland eine Impfung mit zwei Dosen des Pockenimpfstoffs Imvanex von Bavarian Nordic – ein ursprünglich für die klassische Pockenprophylaxe entwickelter Vektorimpfstoff, der in seiner Zulassung auf Mpox erweitert wurde.

Bislang wurde der Impfstoff unkompliziert über den Sprechstundenbedarf bereitgestellt – eine Art medizinisches Vorratsprinzip für Arztpraxen zur Versorgung definierter Gruppen. Doch dieses Verfahren läuft aus. Zum 31. Mai endet in Sachsen-Anhalt der Rahmenvertrag zwischen Gesundheitsministerium und Kassenärztlicher Vereinigung. Was folgt, ist keine Lücke, sondern ein Systemwechsel: Künftig muss der Impfstoff auf den Namen der versicherten Person verordnet und von der jeweiligen Krankenkasse bezahlt werden – und zwar per Einzelverordnung. Apotheken müssen ihn bestellen, ausliefern, abrechnen – unter veränderten logistischen und finanziellen Rahmenbedingungen. Dass damit auch neue Hürden entstehen, liegt auf der Hand.

Zunächst organisatorisch: Apotheken müssen künftig über den Spezialgroßhändler Viroflex ordern. Dieser liefert das Präparat tiefgekühlt (–20 °C ± 5 °C) und temperaturüberwacht aus. Für Apotheken bedeutet das nicht nur strikte Kühlkettenüberwachung, sondern auch erhöhte Transportkosten: 110 Euro netto für tiefgekühlte Lieferungen, 65 Euro für vorgekühlte Varianten, deren Haltbarkeit auf zwei Monate ab Versandtag beschränkt ist. Einmal aufgetaut, darf Imvanex nur noch im Kühlschrank (2–8 °C) gelagert werden – idealerweise im Dunkeln. Die Arzneimittelverträge sehen vor, dass Apotheken die Beschaffungskosten zunächst vorstrecken und zur Erstattung bei der Krankenkasse einreichen – mitsamt Nachweis.

Die Vorgaben der Krankenkassen zur Genehmigung dieser Kosten sorgen für Unsicherheit. Anders als im Sprechstundenbedarfsmodell, bei dem zentrale Verteilung und Finanzierung über ein pauschales Kontingent erfolgen, liegt die Verantwortung für Verordnung, Bestellung und Bezahlung nun verteilt bei Ärzten, Apotheken und Kassen – ohne übergreifende Steuerung. Damit entsteht aus einem hochsensiblen Impfthema ein dezentrales Managementproblem. Wer haftet bei Lieferverzögerung? Wer trägt die Verantwortung bei Kühlkettenfehlern? Und: Was passiert, wenn sich Kassen querstellen, weil der Patientenkreis nicht hinreichend dokumentiert wurde?

Hinzu kommt ein gesellschaftlicher Aspekt: Die Veränderung der Impfstofflogistik fällt in eine Phase wachsender Aufmerksamkeit für sexuelle Gesundheitsrisiken, gleichzeitig aber auch wachsender politischer Zurückhaltung in der klaren Kommunikation zu spezifischen Zielgruppen. Während die WHO erneut Alarm schlägt, bleibt das öffentliche Bewusstsein für Mpox gering. Die Entstigmatisierung verläuft zäh. In Deutschland ist der Höhepunkt der Infektionswelle aus dem Jahr 2022 zwar überschritten, aber sporadische Fälle und neue Cluster weisen auf eine latente Zirkulation des Virus in bestimmten Milieus hin. Ohne effektive, niedrigschwellige Impfangebote droht nicht nur die epidemiologische Kontrolle zu wackeln, sondern auch die Glaubwürdigkeit der Vorsorgepolitik.

Der Verzicht auf Sprechstundenbedarf als Vertriebsweg wird somit zum Lackmustest für die Versorgungsfähigkeit des Systems unter neuen Bedingungen. Auch Apotheken geraten dabei in eine prekäre Zwischenrolle: Sie sind verantwortlich für die Bestellabwicklung, tragen das Lagerhaltungsrisiko, müssen über die Haltbarkeit wachen – und sind gleichzeitig von der korrekten Verordnung durch Ärzte abhängig. Bereits kleinste Fehler im Rezept, etwa bei der Namensangabe, dem Dosierungshinweis oder dem Versicherungsstatus, können eine Retaxation auslösen. In einer Situation, in der Prävention zur Systempflicht wird, läuft man Gefahr, sie zur bürokratischen Falle werden zu lassen.

Es geht also um mehr als einen Impfstoff. Es geht um Vertrauen in die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems. Die Abkehr vom Sprechstundenbedarf kann ein Fortschritt sein – wenn sie mit klaren Prozessen, fairen Erstattungsregeln und echtem Informationsfluss einhergeht. Bleiben diese aus, droht die Impfmotivation zu sinken – zum Schaden jener, die am meisten Schutz bräuchten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

dbh und Traide AI starten Partnerschaft für intelligente Zolltarifierung

Source: Deutsche Nachrichten
Die dbh Logistics IT AG geht eine strategische Partnerschaft mit dem Berliner KI-Start-up traide AI ein. Die Partnerschaft eröffnet Unternehmen die Möglichkeit, die KI-Lösung von traide AI intelligent in die ERP-Systeme wie SAP und Microsoft Business Central zu integrieren. Damit reagiert dbh auf die steigende Komplexität im Zoll- und Außenwirtschaftsbereich und setzt konsequent auf zukunftsweisende Technologien.

Im Zentrum der Kooperation steht der gemeinsame Lernprozess. dbh und traide AI verstehen die Partnerschaft nicht nur als technologische Integration, sondern als praxisorientierte Weiterentwicklung. Beide Seiten bringen ihre Expertise ein, um KI-basierte Tarifierung direkt in die operativen Abläufe der Nutzer zu überführen. Dieser Ansatz ermöglicht es, konkrete Mehrwerte für die Kunden zu schaffen – von Effizienzsteigerungen bis hin zur Minimierung von Zollrisiken. Somit wird in dbh-Lösungen ein weiterer Mehrwert für Unternehmen, die regelmäßig mit komplexen Zollvorgängen konfrontiert sind, geschaffen.

„Wir freuen uns, mit traide AI als Partner unsere SAP-Solutions und Microsoft Extensions durch innovative KI-Lösungen zu ergänzen und damit die Außenwirtschaftsprozesse noch sicherer zu gestalten“, sagt Marc Hasenbein, Bereichsleiter Vertrieb bei dbh. Zudem äußert sich Leonie Althaus, CEO von traide AI GmbH, wie folgt: „Unsere Partnerschaft mit dbh, einem führenden Anbieter von Zoll- und Außenhandelssoftware, zeigt, wie erfolgreich Synergien zwischen Start-Ups und etablierten Unternehmen sein können. KI-Expertise und Integrationskompetenz arbeiten hier optimal zusammen. Nur wenn Technologie auf praktische Erfahrung trifft, entstehen Lösungen, die den Anforderungen des Marktes gerecht werden.“

Mit der neuen Partnerschaft setzt dbh ein weiteres Zeichen für die konsequente Digitalisierung sämtlicher Logistikprozesse und zeigt, dass intelligente Automatisierung längst keine Zukunftsvision mehr ist – sondern notwendige Praxis, um auf einem immer schneller werdenden Markt bestehen zu können.

Wollen auch Sie von dieser Zusammenarbeit profitieren, dann haben Sie vom 2. bis 5. Juni 2025 die Gelegenheit, sich auf der transport logistic in München am Stand 205/306 in Halle B der dbh zu informieren.

EU opens investigations to protect minors from pornographic content

Source: European Union 2

The Commission has opened investigations against 4 large pornographic platforms for suspected breaches of its digital services rules. EU countries are also taking action against smaller pornographic platforms. This will reinforce the EU’s effort to protect minors from harmful content online.

Region Hannover stärkt Familienzentren

Source: Deutsche Nachrichten
Die Region Hannover sichert den dauerhaften Ausbau von Familienzentren in zehn der regionsangehörigen Kommunen ohne eigenes Jugendamt. Die Regionsversammlung hat am Dienstagnachmittag einstimmig beschlossen, die Familienzentren langfristig zu fördern und sie so zum festen Bestandteil der sozialen Versorgungsstruktur zu machen. Aktuell werden im Rahmen der Pilotphase insgesamt 20 Familienzentren aufgebaut, die mit dem Beschluss der Regionsversammlung nun bis Ende 2031 abgesichert sind – je nach Bedarfslage mit der Option, die Fördermittel zu verlängern.

„Es geht nicht nur um kurzfristige Hilfe, sondern um langfristige Prävention. Wir wollen, dass Familien vor Ort frühzeitig und verlässlich unterstützt werden – unabhängig von Herkunft, Bildungsstand oder sozialer Lage“, sagt Dr. Andrea Hanke, Jugenddezernentin der Region Hannover. Familienzentren beraten Kinder und ihre Familien ganzheitlich, vermitteln an bestehende Hilfesysteme, sind niedrigschwellige Anlaufstellen vor Ort, fördern den Austausch untereinander und bieten Elternarbeit sowie Förderangebote an. „Unser Ziel ist es, dass diese Anlaufstellen für Familien so selbstverständlich wie Schulen oder Kitas werden. Es ist unsere Verantwortung, diese Orte verlässlich zu gestalten und weiterzuentwickeln“, so die Regionsrätin weiter. Bereits seit 2023 baut die Region Hannover gemeinsam mit den Städten und Gemeinden ein Netz aus 20 Familienzentren in besonders belasteten Sozialräumen auf. Die teilnehmenden Kommunen sind: Barsinghausen, Garbsen, Gehrden, Neustadt am Rübenberge, Ronnenberg, Seelze, Springe, Uetze, Wennigsen und Wunstorf.

Die Pilotphase wurde durch die Universität Osnabrück evaluiert. Die Ergebnisse bestätigen: Die bisherigen Maßnahmen der Region greifen. Besonders hervorgehoben wird die finanzielle Unterstützung durch die Region als verlässliche Grundlage für eine dauerhafte Etablierung der Zentren. Ebenso entscheidend sind mehrjährige Förderzeiträume für Planungssicherheit und stabile Strukturen in den Kommunen.

Ein weiteres Ergebnis der Evaluation: In Niedersachsen fehlt es bislang an einer landesweiten, langfristigen Strategie, um Familienzentren zu etablieren und zu verstetigen. „Als Region wünschen wir uns, dass das Land eine einheitliche Förderstrategie zur Vernetzung und zum Ausbau bestehender Angebote entwickelt“, sagt Hanke. Für den Aufbau des Versorgungsnetzes stellt bisher die Region gestaffelt Mittel bereit: 140.000 Euro im Jahr 2023, 280.000 Euro im Jahr 2024 und ab 2025 bis zu 400.000 Euro jährlich. „Die Region plant, 2028 die Bedarfslage erneut zu prüfen – auch in Hinblick auf eine mögliche Kostenbeteiligung des Landes“, kündigt Hanke an.

EU adopts €150 billion defence loan instrument

Source: European Union 2

The Commission welcomes the agreement in the Council on the Security for Action for Europe (SAFE) instrument. The Commission will raise up to €150 billion on the capital markets, providing financial levers to EU countries to ramp up investments in key defence areas.

Rezeptbetrug beschädigt Vertrauen, technische Kontrollen reichen nicht, spezialisierter Versicherungsschutz wird betriebliche Pflicht

Source: Deutsche Nachrichten
Der Verdacht auf gewerbsmäßige Rezeptfälschung erschüttert die deutsche Apothekenlandschaft: Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln betreffen nicht nur einzelne Ärzte oder Patienten, sondern auch zentrale Akteure wie das ARZ Darmstadt, das laut eigenen Angaben Rezeptabrechnungen durchgeführt hat, die nun strafrechtlich überprüft werden, was die Frage aufwirft, wie gut das System tatsächlich vor Missbrauch geschützt ist und welche Konsequenzen daraus für Apotheken erwachsen, denn wenn gefälschte Rezepte durch reguläre Abrechnungsschleifen laufen, ohne beanstandet zu werden, gerät nicht nur das Vertrauen in technische Prüfprozesse ins Wanken, sondern auch die betriebliche Sicherheit der Apotheken, die in solchen Fällen mit Rückforderungen, Ermittlungen oder Regress konfrontiert sein können, selbst wenn kein eigenes Verschulden vorliegt, genau hier setzt der Aufruf von Versicherungsexperte Seyfettin Günder an, der spezialisierte Schutzlösungen für Apotheken fordert, um finanzielle und rechtliche Risiken wirksam zu begrenzen, denn klassische Policen reichen meist nicht aus, wenn strukturelle Fälschung zu realem Schaden wird, Apotheken müssen umdenken, ihren Versicherungsschutz anpassen und präventiv handeln – bevor sie unverschuldet in eine Haftungsfalle geraten.

Der Verdacht auf gewerbsmäßigen Rezeptbetrug in Millionenhöhe zieht weite Kreise: Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen sieben Beschuldigte, durchsucht wurden auch Geschäftsräume des Apothekenrechenzentrums ARZ Darmstadt. Die dort abgewickelten Rezeptabrechnungen stehen nun im Mittelpunkt strafrechtlicher Prüfungen. Für Apothekenbetriebe ist der Fall mehr als ein juristisches Randereignis – er markiert eine neue Risikodimension in der digitalisierten Rezeptlogistik. Im Zentrum steht die Frage: Wer trägt Verantwortung, wenn gefälschte Verordnungen unbemerkt das System durchlaufen – und wie schützt sich ein Betrieb wirksam davor?

Was sich derzeit in Nordrhein-Westfalen abspielt, betrifft die gesamte Branche. Rezeptdaten, die mutmaßlich manipuliert oder gar frei erfunden wurden, haben es über die klassischen Prüfpfade hinweg bis in die Abrechnung geschafft. Die Ermittler gehen von einem strukturierten Netzwerk aus, das systematisch Schwächen im Rezeptfluss ausnutzt – auf Kosten der Kostenträger, aber mit weitreichenden Folgen für unbeteiligte Apotheken, deren Namen nun in Rückforderungsprozessen auftauchen könnten. Der Fall verdeutlicht: Technische Kontrolle allein reicht nicht – ohne ergänzende organisatorische Sicherung und finanziellen Schutz bleibt der Betrieb verwundbar.

Laut dem ARZ Darmstadt wurden die beanstandeten Abrechnungen im üblichen Rahmen verarbeitet. Geschäftsführer Carlos Thees bestätigt die Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden, betont aber die Rolle des Rechenzentrums als neutraler Dienstleister ohne inhaltliche Prüfungspflicht. Doch genau hier entsteht die kritische Lücke: Apotheken verlassen sich oft auf automatisierte Plausibilitätsprüfungen der Rechenzentren – rechtlich bleibt jedoch der Betrieb verantwortlich für die eingereichten Rezepte. In einem Umfeld wachsender Komplexität wird das zur Haftungsfalle.

Versicherungsexperte Seyfettin Günder mahnt zur Umkehr im Risikoverständnis: „Apotheken brauchen heute einen aktiven Schutzschirm gegen die Risiken digitaler Rezeptverarbeitung – nicht erst im Schadensfall, sondern als strukturellen Bestandteil ihrer Betriebsführung. Wer keine klare Fälschungsklausel im Versicherungsschutz hat, riskiert existenzielle Verluste.“

Viele Betriebe unterschätzen bislang die Tragweite solcher Risiken. Standardpolicen wie Berufshaftpflicht- oder Inhaltsversicherungen decken Schäden durch Rezeptbetrug meist nicht ab. Was fehlt, ist eine eigenständige Police, die nicht nur finanzielle Rückforderungen absichert, sondern auch präventive Analyse, Rechtsbeistand und forensische Klärung umfasst. Solche Produkte existieren – werden aber bislang nur von einem Bruchteil der Betriebe aktiv genutzt.

Dabei ist die Bedrohung längst real. Mit der Einführung des E-Rezepts, dem wachsenden Einfluss digitaler Plattformen und der zunehmenden Entkopplung von Arztpraxis und Apothekenstandort entstehen neue Angriffsflächen. Nicht immer sind Rezeptfälschungen auf den ersten Blick erkennbar. Manipulierte Dosierungen, erfundene Diagnosen, fingierte Patienten – das Spektrum ist breit. Und sobald diese Dokumente Teil des Abrechnungsprozesses werden, haften Apotheken in vielen Fällen mit.

Der Verband der Apothekenversicherer und das Netzwerk unabhängiger Risikoberater rufen deshalb alle Betriebe dazu auf, ihren aktuellen Versicherungsschutz zu prüfen und bei Bedarf zu erweitern. Gleichzeitig sei es Aufgabe der Abrechnungsdienstleister, durch technische Nachrüstungen und klare Kommunikationsprozesse für mehr Transparenz im Rezeptdatenhandling zu sorgen. „Es darf nicht sein, dass Betriebe für Versäumnisse haftbar gemacht werden, die durch präzisere Kontrollsysteme im Abrechnungsprozess vermeidbar gewesen wären“, erklärt Günder.

Die Praxis zeigt: Wer heute keine gezielte Absicherung gegen Rezeptfälschung hat, riskiert mehr als einen finanziellen Schaden. Im schlimmsten Fall steht der gesamte Betrieb auf dem Spiel – sei es durch Rückforderungen, durch Ermittlungsdruck oder durch Reputationsverlust. Vertrauen ist gut, aber strukturelle Sicherheit entsteht nur durch professionelle Absicherung.

Redaktionelle Einordnung

Diese Pressemitteilung richtet sich an Apothekeninhaber:innen, Versicherungsunternehmen, Fachmedien sowie politische Akteure im Gesundheitswesen. Sie stellt aktuelle strafrechtliche Entwicklungen in Zusammenhang mit strukturellen Risikofeldern bei der Rezeptabrechnung und verdeutlicht, warum Apotheken ihre technische, rechtliche und wirtschaftliche Schutzarchitektur dringend neu bewerten müssen. Die Aussagen von Versicherungsexperte Seyfettin Günder liefern eine fundierte Bewertung und klaren Handlungsrahmen für betriebliche Resilienzstrategien im digitalen Zeitalter.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

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