Welche Nähmaschine passt zu meiner Branche? Kaufberatung für professionelle Anwender

Source: Deutsche Nachrichten
Ob in der Schneiderei, im Handwerk, in der Textilproduktion oder im Bildungsbereich – die Anforderungen an eine Nähmaschine unterscheiden sich je nach Einsatzgebiet deutlich. Für professionelle Anwender ist daher die richtige Maschinenwahl entscheidend für Qualität, Effizienz und Langlebigkeit. Doch welche Modelle eignen sich für welche Branche?

1. Maßschneiderei & Ateliers: Flexibilität und Präzision

Kleine Serien, Änderungsarbeiten und kreative Designs erfordern vielseitige Maschinen mit vielen Stichprogrammen und präziser Steuerung.

Empfehlung: W6 N 8000 Exklusive – umfangreiche Stichauswahl, automatische Fadenspannung, ideal für Profis mit hohen Ansprüchen.

2. Bildungsbereich: Robust, leicht zu bedienen, sicher

In Schulen, Werkstätten und Ausbildungszentren sind eine intuitive Bedienung und Wartungsfreundlichkeit besonders wichtig.

Empfehlung: W6 N 1615 Pro – kompakt, übersichtlich, perfekt für Einsteiger und den Unterricht.

3. Industrie & Kleinserienfertigung: Leistung und Durchhaltevermögen

Dauerbetrieb und starke Materialien erfordern eine stabile Bauweise, kraftvolle Motoren und einheitliche Stichqualität.

Empfehlung: W6 N 707D Freiarm – Freiarm-Nähen, präziser Transporteur, zuverlässige Leistung auch bei Dauerbelastung.

4. Verarbeitung von elastischen und schweren Stoffen

Wer mit Jersey, Jeans oder Canvas arbeitet, braucht Durchstichkraft, Differentialtransport und robuste Technik.

Empfehlung für elastische Stoffe:  W6 Overlock N 454D Pro – schneidet, näht und versäubert in einem Schritt.

Empfehlung für schwere Stoffe:  W6 N 5000 Exklusive – durchzugsstark, zuverlässig, viele Spezialstiche.

Fazit: Die richtige Maschine spart Zeit und sichert Qualität

Wer die passende Nähmaschine für seinen Einsatzzweck wählt, profitiert nicht nur von besseren Nähergebnissen, sondern auch von weniger Wartungsaufwand und höherer Wirtschaftlichkeit.

Finden Sie die ideale Lösung für Ihr Unternehmen: www.w6-wertarbeit.de/Naehmaschinen

Apotheken-News: Wortwahl destabilisiert Vertrauen, Telematik blockiert Versorgung, NSAR belasten Verantwortung

Source: Deutsche Nachrichten
Ein Halbsatz zur Online-Apotheke im Redemanuskript des Bundespräsidenten reicht aus, um ein ganzes Berufsbild in Aufruhr zu versetzen, während gleichzeitig Apotheken um ihre Rolle, ihre Versorgungssicherheit und ihre wirtschaftliche Stabilität kämpfen: In Solms entgeht eine Apotheke knapp der Schließung, doch das Führungsproblem bleibt ungelöst, bundesweit entscheiden sich Betriebe zunehmend für die eigenverantwortliche Regulierung kleiner Schäden als strategische Antwort auf steigende Versicherungskosten, parallel dazu zwingt ein Telematikausfall die E-Rezept-Versorgung in die Knie, während die Gematik an Vertrauen verliert, Hendrik Streeck als neuer Drogenbeauftragter das politische Kräftefeld verschiebt, die explosionsartige Zunahme von Online-Rezepten für Medizinalcannabis rechtliche Nachjustierungen erzwingt, das Pflegekompetenzgesetz Apotheken neue Kooperationsfelder eröffnet, Azithromycin als Leitlinienmittel gestrichen wird, Hermes mit neuer Führung pharmazeutische Umbrüche signalisiert, das BfArM Xylometazolin ohne Konservierung neu regelt, Borreliose durch ganzjährig aktive Zecken zur Dauergefahr wird und die Anwendung von NSAR, Steroiden und Bisphosphonaten höchste Beratungspflicht verlangt.

Ein einziger Halbsatz in einem Manuskript kann genügen, um lang aufgestaute Irritationen zur Sprache zu bringen. Als Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier im Rahmen einer offiziellen Rede zur Bedeutung des Ehrenamts davon sprach, dass junge Menschen Älteren „bei der Bestellung in der Online-Apotheke“ helfen würden, wirkte das für viele Apotheken wie eine implizite Rückendeckung für den Versandhandel – inmitten einer Versorgungskrise, die stationäre Betriebe an ihre Grenzen treibt. Die Reaktion ließ nicht lange auf sich warten: Kammern und Verbände meldeten sich zu Wort, warnten vor einer politischen Schieflage der Kommunikation und mahnten mehr Sensibilität gegenüber der Rolle vor Ort an. Dass dieses Unbehagen keineswegs isoliert ist, zeigt ein Blick auf die parallelen Entwicklungen.

Im hessischen Solms etwa steht die Taunus-Apotheke symbolisch für eine Branche am Kipppunkt: monatelang vom Aus bedroht, durch eine unerwartete Entscheidung des Eigentümers vorläufig gerettet, doch weiterhin führungslos – eine Apotheke im Schwebezustand zwischen Hoffnung und struktureller Überforderung. Währenddessen reagieren Apotheken im ganzen Land auf neue finanzielle Zwänge mit einer bemerkenswerten Taktik: der Eigenregulierung kleinerer Schäden. Statt bei jedem Vorfall die Versicherung einzuschalten, setzen immer mehr Betriebe auf Selbstschutz, Prävention und strategische Risikominimierung. Was wie eine wirtschaftliche Notmaßnahme klingt, ist längst Teil einer umfassenden Neujustierung betrieblicher Verantwortung.

Diese Form der Eigenverantwortung wird jedoch regelmäßig auf eine harte Probe gestellt – etwa durch die Störanfälligkeit der Telematikinfrastruktur. Jüngstes Beispiel: Am Freitagnachmittag versagte erneut der E-Rezept-Fachdienst der Gematik, bundesweit waren Apotheken lahmgelegt. Keine Rezepte, keine Abgabe, keine Versorgung. Die Technik, die eigentlich entlasten soll, mutiert zum Unsicherheitsfaktor – und kostet nicht nur Vertrauen, sondern bares Geld. Die Debatte über Systemstabilität ist damit neu entfacht, während Patient:innen auf ihre Medikamente warten.

Politisch werden gleichzeitig die Weichen für künftige Debatten gestellt. Die Bundesregierung will den CDU-Abgeordneten und Virologen Hendrik Streeck zum neuen Bundesdrogenbeauftragten ernennen – eine Personalie mit Potenzial zur Kurskorrektur. Denn mit Streeck käme ein wissenschaftlich geprägtes Profil in ein Amt, das zuletzt durch die Cannabislegalisierung in den Fokus rückte. Deren Folgen sind bereits spürbar: Nach der Entkriminalisierung explodierten die Online-Verordnungen von Medizinalcannabis – teils ohne persönliche ärztliche Untersuchung, teils auf fragwürdigen Plattformen. CDU-Politikerin Nina Warken fordert nun klare Regeln gegen diesen Wildwuchs. Apotheken wiederum sehen sich erneut im Spannungsfeld zwischen Versorgungssicherheit und rechtlichem Risiko.

Gleichzeitig verschiebt das neue Pflegekompetenzgesetz zentrale Versorgungsaufgaben vom ärztlichen in den pflegerischen Bereich – und eröffnet Apotheken Chancen zur Kooperation, etwa im Wundmanagement. Voraussetzung dafür sind klare Zuständigkeiten, gemeinsame Konzepte und gezielte Weiterbildung. Auch im regulatorischen Bereich geht die Entwicklung weiter: Das BfArM streicht künftig die Konservierungsstoffe aus der Defektur-Rezeptur von Xylometazolin, was Apotheken zur Umstellung zwingt – technisch, organisatorisch und haftungsrechtlich.

Medikamentös rückt Azithromycin in den Fokus europäischer Arzneimittelbehörden: Wegen resistenzfördernder Überverordnung verliert das einstige Breitbandantibiotikum an Rückhalt in den Leitlinien. Ein Warnsignal, das auch die Beratungspraxis in Apotheken verändert. Ohnehin sind Substanzen wie NSAR, Steroide und Bisphosphonate längst keine Routinemittel mehr, sondern hochsensibel in ihrer Anwendung – mit potenziell gravierenden Folgen bei Einnahmefehlern. Hier entscheidet pharmazeutische Kompetenz buchstäblich über Schaden oder Nutzen.

Parallel formiert sich auch die Industrie neu: Hermes Arzneimittel beruft Tobias Brodtkorb als neuen CEO – eine Personalentscheidung mit Signalwirkung für eine Branche im Umbau. Wie strategisch die Neupositionierung sein kann, zeigt sich auch in der zunehmenden Nachfrage nach Präparaten ohne bedenkliche Zusatzstoffe oder mit neuen Darreichungsformen. Der Wandel findet nicht nur in der Offizin statt, sondern reicht bis in die Labore und Geschäftsmodelle hinein.

Ganz am anderen Ende des Spektrums stehen Gefahren, die nicht pharmakologisch, sondern biologisch bedingt sind – etwa durch Zecken, die bei mildem Winterwetter auch in der kalten Jahreszeit aktiv werden. Die Borreliosegefahr ist damit zur Ganzjahresbedrohung geworden, Diagnose und Therapie müssen jederzeit abrufbar sein. Die Apotheke wird hier zur Schnittstelle, zur Aufklärungsinstanz – und damit erneut zum Ort, an dem Vertrauen, Information und Verantwortung zusammenkommen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

American West Metals: Ambitioniertes, zweigleisiges Arbeitsprogramm

Source: Deutsche Nachrichten
Kupferexplorer American West Metals (WKN A3DE4Y / ASX AW1) will in dieser Bohr- und Explorationssaison auf seinem Projekt Storm im kanadischen Nunavut zeigen, dass herausragendes Potenzial besteht, die bereits nachgewiesenen Kupfervorkommen sowohl innerhalb als auch außerhalb des bekannten Ressourcengebiets zu erweitern.

Denn bislang hat man gerade einmal 5% des 110 Kilometer langen Kupfergürtels innerhalb des Projektgebiets mit zielgerichteten geophysikalischen Untersuchungen und Bohrungen getestet. Dabei hat das Unternehmen von Managing Director Dave O’Neill bereits zahlreiche, kupferreiche Ausstriche auf den regionalen Zielgebieten Tornado, Blizzard und Tempest entdeckt – spannende und aussichtreiche Ziele für neue Entdeckungen!

American West wird sich dazu zunächst darauf konzentrieren, mit Hilfe von geophysikalischen und geochemischen Untersuchungen von regionalem Umfang neue Explorationsziele zu generieren. Dabei wird man die Explorationsaktivitäten vor allem am äußerst aussichtsreichen Midway-Storm-Tornado Korridor entlang durchführen. Darüber hinaus wird das Unternehmen sich darum bemühen, die bestehenden Entdeckungen im Zielgebiet Storm an der Oberfläche und in der Tiefe auszuweiten sowie neue Entdeckungen innerhalb dieses Gebiets zu machen.

Ziel dieser Strategie ist es, das organische Ressourcenwachstum fortzusetzen und neue, hochgradige Kupferentdeckungen abzugrenzen – und damit die globale Bedeutung des Storm-Projekts aufzuzeigen.
Arbeiten im Rahmen der Machbarkeitsstudie sowie vorbereitende Entwicklungsaktivitäten

Im März dieses Jahres hatte American West eine Studie zur vorläufigen Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Storm-Projekts erstellen lassen. Diese, so das Unternehmen stellt die Ausgangsbasis für einen Weg zur Minenentwicklung dar, der mit geringem Kapitalaufwand auskommt. Gleichzeitig zeigt die PEA erhebliches Potenzial auf, sowohl die Produktion als auch die Betriebsdauer der geplanten Mine auszuweiten, wenn die fortlaufende Exploration neue Kupferressourcen identifiziert.

Zu den fortlaufenden, vorbereitenden Entwicklungsarbeiten gehört es, die wichtigsten Studien auf das Niveau einer Vormachbarkeitsstudie zu bringen sowie Lücken in der fortlaufenden Umweltbewertung des Projekts zu schließen. Zu den Aktivitäten im Rahmen der Erstellung einer vorläufigen Machbarkeitsstudie gehören Bohrungen zur Abgrenzung und Erweiterung von Ressourcen, geotechnische Studien, die Optimierung des Verarbeitungsprozesses, Projektausarbeitung, eine Kostenprüfung und das Genehmigungsverfahren.
Überzeichnete Finanzierung stellt nötiges Kapital zur Verfügung

Das ist ein ehrgeiziges, zweigleisiges Arbeitsprogramm, das selbstverständlich Geld kostet – im Erfolgsfall aber natürlich den Wert des Storm-Projekts und damit theoretisch auch den des Unternehmens deutlich erhöhen könnte. American West hatte erst vor Kurzem mitgeteilt, dass die Partner Taurus Royalty Fund und Ocean Partners US$2 Mio. im Rahmen bestehender Vereinbarungen 2,8 bzw. 2, Mio. USD zur Verfügung stellen werden.

Da das aber nicht ausreicht, nimmt American West noch einmal 5,9 Mio. AUD von institutionellen, erfahrenen und professionellen Investoren auf und gibt dazu ungefähr 148.935.631 neue Aktien zu 4 Cents pro Aktie aus, die zudem eine halbe Option auf den Kauf einer weiteren AW1-Aktie zu 6 Cents pro Aktie enthalten, und zwar für einen Zeitraum von zwei Jahren ab dem Ausgabedatum der Aktien.

Damit auch die bestehenden Aktionäre des Unternehmens nicht leer ausgehen, zumindest jene mit Wohnsitz in Australien und Neuseeland, können diese im Rahmen eines Share Purchase Plan (SPP) zusätzlich noch einmal neue Aktien im Gegenwert von 1 Mio. AUD zu denselben Konditionen zeichnen wie die Teilnehmer an der oben genannten Platzierung. Allerdings ist im Gegensatz zu dieser Finanzierung nicht garantiert, dass die gesamten 1 Mio. AUD ausgeübt werden. Einzelne Aktionäre können hierbei Aktien im Gegenwert von bis zu 30.000 AUD zu erwerben.

American Wests Managing Director Dave O’Neill erklärte dazu:

„Wir freuen uns sehr über die erfolgreiche Durchführung einer Kapitalerhöhung als Teil eines 14,1-Millionen-A$-Finanzierungspakets (ohne die Mittel aus dem SPP) für das Storm-Kupferprojekt. Die Kapitalerhöhung war von Investoren in Australien und weltweit stark überzeichnet – in Anerkennung der hohen Qualität des Storm-Projekts und des enormen Bewertungspotenzials, das es bietet.

Die Exploration im Jahr 2024 lieferte mehrere neue Entdeckungen und eine Reihe von Zielen, die wir im Jahr 2025 weiterverfolgen werden. Es gibt mehrere großflächige Explorationsziele, die ein hervorragendes Potenzial für eine neue Entdeckung bieten – begehbare Bohrziele, die durch starke EM-Platten, Schwerkraftanomalien, Kupfergossane an der Oberfläche oder hochgradiges Kupfer, das durch Erkundungsbohrungen bestätigt wurde, unterstützt werden.

Die PEA hat ein technisch robustes Projekt skizziert und gezeigt, dass Storm das Potenzial hat, eine profitable, langlebige Mine mit attraktiven wirtschaftlichen Erträgen für das Unternehmen zu werden. Es besteht ein sehr großes Potenzial, die bestehende Mineralressourcenschätzung rasch um weitere Tonnen zu erweitern, und jede Erweiterung der bestehenden Ressource dürfte die potenzielle Wirtschaftlichkeit dieses Bergbaubetriebs weiter verbessern.

Das Finanzierungspaket wird American West in die Lage versetzen, die Doppelstrategie aus aggressiver Exploration und fokussierter Erschließung im Jahr 2025 umzusetzen. Wir freuen uns darauf, die Investoren auf dem Laufenden zu halten, sobald die Arbeitsprogramme abgeschlossen sind und in Angriff genommen werden.“

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Stromausfall im Unternehmen: Mit Miet-Stromaggregaten gegen den Blackout gewappnet

Source: Deutsche Nachrichten
Die zunehmende Belastung der Stromnetze und wachsende Risiken durch Naturereignisse oder technische Störungen führen dazu, dass immer mehr Unternehmen gezielt in ihre Notstromversorgung investieren. Eine aktuelle DIHK-Umfrage zeigt: Bereits 70 Prozent der Unternehmen waren 2023 von Stromausfällen betroffen. In rund der Hälfte dieser Fälle entstanden direkte Kosten, etwa durch Produktionsstillstände, IT-Ausfälle oder entgangene Umsätze.

Ein durchdachtes Notstromkonzept kann hier entscheidend sein. Die Deutsche Thermo bietet mit der Vermittlung von mobilen Stromaggregaten zur Miete eine flexible, wirtschaftliche und sofort umsetzbare Lösung für Unternehmen aller Branchen.

Am Anfang steht eine individuelle Bedarfsanalyse: Welche Prozesse müssen im Ernstfall aufrechterhalten werden? Welche Leistung muss bereitgestellt werden? Und welche Anschlussmöglichkeiten bestehen vor Ort? Auf dieser Basis vermitteln die Experten der Deutschen Thermo das passende Aggregat zur Miete – kurzfristig verfügbar, inklusive Logistik und technischer Unterstützung.

“Zuverlässige Energieversorgung ist für viele Unternehmen ein kritischer Erfolgsfaktor. Mit mobilen Miet-Generatoren lassen sich sensible Bereiche wie IT, Produktion oder Kältetechnik effektiv schützen, ohne dauerhaft eigene Notstromanlagen vorhalten zu müssen”, erläutert Johannes Partz, Geschäftsführer der Deutschen Thermo. “Wir beobachten eine zunehmende Sensibilität für das Thema – insbesondere bei Mittelständlern, die ihre Betriebsrisiken aktiver steuern wollen.”

Die Vorteile der Miete liegen auf der Hand: Die Geräte werden durch die Anbieter gewartet, stets betriebsbereit gehalten und im Bedarfsfall schnell angeliefert. Zusätzlich bieten Mietmodelle hohe Kostentransparenz und lassen sich flexibel an veränderte Bedarfe anpassen.

Über Deutsche Thermo

Deutsche Thermo ist ein führendes Energie-Portal mit langjähriger Erfahrung in der Bereitstellung innovativer und flexibler Energie-Lösungen. Mit einem stetig wachsenden Partnernetzwerk und einem europaweiten Vertriebsnetz stellt das Unternehmen eine verlässliche Lösung für unterschiedlichste Branchen dar. Weitere Informationen finden Sie unter www.deutsche-thermo.de.

audius empfiehlt Zero Level Support als tragende Säule im Service Management

Source: Deutsche Nachrichten
Die Experten für effizientes Service Management von audius empfehlen Unternehmen und anderen Organisationen, sich intensiv mit den neuen Möglichkeiten des Zero Level Supports auseinanderzusetzen. In einem aktuellen Whitepaper bieten sie dafür einen strukturierten Einführungsfahrplan und viele Tipps aus der Praxis.

Zero Level Support bezeichnet einen Supportansatz, bei dem sich Endanwender zunächst selbst helfen können oder durch Assistenzsysteme mittels KI und Automatisierungen dabei unterstützt werden, bevor ein direkter Kontakt zu einem Service-Desk-Mitarbeiter notwendig wird. Der Begriff hat seinen Ursprung in der Idee, das klassische Supportmodell zu erweitern: Während Level 1, Level 2 und Level 3 durch menschliche Mitarbeiter abgedeckt werden, setzt der Zero Level Support bereits an, bevor ein Ticket oder Anruf überhaupt entsteht. Dieser Supportansatz entstand aus dem Bedürfnis, immer wiederkehrende Fragen und Probleme zu automatisieren und damit die Support-Abteilungen zu entlasten. Die steigenden Anforderungen an Schnelligkeit und Verfügbarkeit führten zu ersten Self-Service-Portalen und Wissensdatenbanken, die schließlich zum Konzept des Zero Level Supports weiterentwickelt wurden.

Traditionelle Supportansätze basieren stark auf direkten Interaktionen: Ein Anwender meldet ein Problem, ein Servicemitarbeiter nimmt das Ticket auf, bearbeitet es oder leitet es an die nächste Stufe weiter. Zero Level Support hingegen konzentriert sich auf Prävention und Eigenständigkeit und sorgt so für grundlegende Änderungen im Support: Die Rolle der IT verschiebt sich zunehmend weg von der reinen Reaktion auf Störungen hin zur proaktiven Bereitstellung von Self-Service-Werkzeugen. Dazu wird der hohe Anteil an immer wieder gleichen Anfragen im Support – z. B. Passwort vergessen, fehlende Druckerverbindung – mithilfe automatisierter Routinen und gut gepflegter Wissensdatenbanken signifikant reduziert, indem die Anwender darin bestärkt werden, selbst nach Antworten zu suchen, anstatt sofort ein Ticket zu eröffnen oder den Support anzurufen.

Zero Level Support steigert die Anwenderzufriedenheit und reduziert wiederkehrende Aufgaben, wodurch sich die IT-Teams auf komplexere Anliegen und wertschöpfende Projekte konzentrieren können. Das Whitepaper zum Thema erläutert die Grundlagen des Modells, die Schritte zur Integration von Self-Service-Portalen und Chatbots sowie Best Practices zur Vermeidung von Stolperfallen. Das Ziel ist eine nachhaltige Weiterentwicklung des IT-Supports bei gleichzeitiger Kostenreduzierung und gesteigerter Kundenzufriedenheit.

„Zero Level Support ist nicht nur ein kurzfristiger Trend, sondern erweitert jede Support-Strategie zukunftsweisend um Self-Service und Automatisierung als neue, tragende Säule. Mit Zero Level Support kann die IT dem Kostendruck und der Ressourcenknappheit wirksam begegnen“, erklärt Mathias Diwo, Bereichsleiter Managed Services bei audius. „Mit unserem Whitepaper bieten wir den Lesern einen kompakten Überblick und einen Leitfaden zur Umsetzung auf Basis unserer umfassenden Praxiserfahrung im Service Management.“

Service Management ist ein zentraler Baustein im Leistungsportfolio der audius und genießt einen entsprechend hohen Stellenwert. Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung gehört erstklassiges Service Management zur DNA und zum Markenkern von audius. Der audius Service Desk betreut Hunderttausende zufriedener Nutzer in zahlreichen Branchen und sorgt für die reibungslose Annahme, Bearbeitung und Lösung mehrerer Tausend Incidents am Tag. Mit der Service Management Beratung können Kunden der audius von dieser Erfahrung profitieren.

Das neue Whitepaper kann kostenlos auf folgender Webseite heruntergeladen werden:
https://landing.audius.de/…

Mehr Informationen über den Service Management Ansatz von audius:
https://www.audius.de/…

Zusammenfassung
audius empfiehlt Zero Level Support als Schlüsselstrategie im Service Management. KI-gestützte Assistenzsysteme helfen Endanwendern beim Self-Service, erhöhen die Nutzerzufriedenheit, senken Kosten und schaffen Freiraum für wertschöpfende Tätigkeiten.

Apotheken-News: Digitale Prozesse erfordern Aufklärung, Apothekensicherheit verlangt Umdenken, Versorgungssysteme stehen vor der Zerreißprobe

Source: Deutsche Nachrichten
Zwischen technischer Innovation und struktureller Überforderung, zwischen juristischer Auseinandersetzung und gesundheitlicher Aufklärung, zwischen ökonomischem Risiko und systemischer Verantwortung verdichtet sich im Apothekenwesen ein Spannungsfeld, das alle Ebenen berührt: Das E-Rezept funktioniert auf dem Papier, überfordert aber die Praxis. Digitale Rezeptplattformen geraten juristisch unter Druck, während Apotheken vor Ort tagtäglich Verantwortung übernehmen – trotz mangelnden Schutzes, wachsender Angriffsrisiken und sinkender Planbarkeit. Versorgungswerke verzeichnen Verluste, Sicherheitslücken bleiben unversichert, und politische Reformen wie das ALBVVG verpuffen wirkungslos. Die Gesundheitskompetenz bleibt schwach, die Pflege ökologisch belastet, systemische Erkrankungen wie pAVK und Fibromyalgie verkannt. Gleichzeitig werden die Rolling Stones zum biologischen Lehrstück über Altern – und zur Erinnerung daran, dass Resilienz, Bewegung und soziale Einbindung zentrale Schutzfaktoren sind. Apotheken stehen dabei mitten im Brennpunkt: als technische Schnittstelle, soziale Kontaktzone und resiliente Versorgungsanker in einem System, das an vielen Stellen ins Wanken gerät.

Digitale Prozesse revolutionieren den Apothekenalltag, doch sie offenbaren zugleich eine Vielzahl ungeklärter Schnittstellen: Technische Altlasten, schlechte Arztsoftware, unvollständige Datensätze und fehlende Patientenschulung machen das E-Rezept trotz flächendeckender Nutzung zum Dauerstresstest. Zwei Drittel der Apothekeninhaber berichten von positiven Erfahrungen, doch jeder dritte Fall bringt Störungen durch verzögerte Übermittlung, fehlerhafte Einträge oder mangelhafte Nutzerkenntnis mit sich. Die elektronische Gesundheitskarte wird von 86 % der Kund:innen genutzt – ein Fortschritt, der zugleich sichtbar macht, wie sehr Systemfunktionen und Alltagspraxis auseinanderklaffen.

Parallel dazu geraten digitale Plattformen unter politischen und juristischen Druck. Das Landgericht Köln untersagte einem Aachener Apotheker die Werbung für die Plattform Cura Medics – mit Rückendeckung durch die Apothekerkammer Nordrhein. Ministerin Nina Warken will dem Modell digitaler Rezeptvergabe im Schnellverfahren ebenfalls enge Grenzen setzen. Die Auseinandersetzung markiert mehr als einen Rechtsstreit: Sie stellt die Systemfrage nach legitimer Gesundheitskommunikation und gesetzlicher Verantwortung für die Schnittstelle zwischen Patient, Plattform und Apotheke.

Die Verantwortung wächst nicht nur auf juristischer Ebene, sondern auch in der ökonomischen Grundsicherung: Versorgungslücken in den Apothekenversorgungswerken infolge fallender Renditen und fehlender Bewertungsreserven zwingen Betriebsinhaber zum Umdenken. Wer heute einzahlt, kann nicht mehr auf stabile Rentenzusagen hoffen. Die einst sichere Altersvorsorge wird zum Risiko – nicht nur für die Inhaber selbst, sondern auch für die Liquiditätsplanung der Betriebe. Der Rückgang marktneutraler Renditen ist kein isoliertes Phänomen, sondern trifft auf eine ohnehin fragile betriebliche Belastungssituation.

Diese Belastung spiegelt sich auch in der physischen und digitalen Sicherheit. Die Explosion eines Geldautomaten in Plauen, die eine benachbarte Apotheke massiv beschädigte, steht exemplarisch für eine neue Gefahrenlage: Apotheken geraten zunehmend ins Fadenkreuz urbaner Gewalt, technischer Sabotage und struktureller Überforderung. Cyberangriffe und reale Gewalttaten offenbaren die Lücken im Versicherungsschutz, insbesondere wenn es um Betriebsunterbrechung, Notdienstfähigkeit und Infrastrukturreparaturen geht. Viele Apotheken sind versicherungstechnisch unterversorgt – aus Unwissen, aus Kostenbewusstsein oder mangels Angebot.

Gleichzeitig spitzen sich die systemischen Defizite zu: Die gesetzliche Krankenversicherung verzeichnete 2024 ein Defizit von über sechs Milliarden Euro. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) fordert Strukturreformen, CDU-Chef Friedrich Merz pocht auf mehr Eigenverantwortung. Die große Koalition der Entlastung ist geplatzt – stattdessen formieren sich neue Bruchlinien entlang ideologischer wie praktischer Abgrenzung. Die Sozialversicherungen stehen im Spannungsfeld zwischen finanzieller Überlastung, politischer Unentschlossenheit und fehlenden Handlungsoptionen.

Einer der gescheiterten Versuche, Steuerung durch Gesetzgebung zu erzwingen, ist das ALBVVG. Das Lieferengpassgesetz sollte der Arzneimittelknappheit begegnen und die Produktion von Kinderarzneimitteln ankurbeln. Doch die Wirkung blieb aus. Statt Versorgungssicherheit brachte das Gesetz Bürokratie, die Apotheken jeden Tag kompensieren müssen. Der Rückstand bei Antibiotika, Fiebersäften und onkologischen Präparaten bleibt bestehen – ebenso wie die Abhängigkeit von asiatischen Produktionsstandorten.

Vor Ort bemühen sich Apotheken dennoch, Verantwortung zu übernehmen. Mit pharmazeutischen Dienstleistungen, ATHINA-Programmen zur Medikationsanalyse und Schulprojekten stärken sie aktiv die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung – dort, wo der Staat bislang nur programmatisch agierte. Die Quote der Menschen mit eingeschränkter Gesundheitskompetenz bleibt alarmierend hoch: Drei von vier Erwachsenen tun sich schwer, Informationen zu finden, zu verstehen oder richtig anzuwenden. Apotheken bilden die erste barrierearme Anlaufstelle – ein Umstand, den politische Entscheider oft ignorieren.

Auch die Pflege bleibt im Reformstau stecken. Das Gesundheitswesen ist nicht nur ein Opfer des Klimawandels, sondern auch einer seiner größten Verursacher. Einwegmaterialien, Stromverbrauch, Medikamentenrückstände – all das summiert sich zu sechs Prozent der Treibhausgasemissionen in Deutschland. Der BKK Dachverband fordert eine nachhaltige Transformation. Doch solange die soziale Pflegeversicherung strukturell unterfinanziert bleibt, ist ökologischer Wandel kaum möglich.

Medizinisch rücken stille Symptome in den Fokus: Kalte Füße als Frühzeichen für Durchblutungsstörungen – medizinisch periphere arterielle Verschlusskrankheit (pAVK) – sind häufig verkannt. Nagelpilz, Haarverlust an den Zehen oder rissige Haut gelten als kosmetisches Problem, sind aber oft Ausdruck systemischer Gefäßveränderungen. Hier könnten Apotheken aufklären, sensibilisieren, Frühdiagnostik vermitteln – wenn sie entsprechend eingebunden würden.

Gleichzeitig rückt ein oft bagatellisiertes Syndrom in den Mittelpunkt wissenschaftlicher Forschung: Fibromyalgie ist heute als neurologisches Krankheitsbild anerkannt – mit Veränderungen im zentralen Nervensystem, immunologischen Reaktionen und epigenetischen Mustern. Die Forschung sucht nach molekularen Markern, um das diffuse Leiden greifbar zu machen – und jenen Patient:innen zu helfen, deren Schmerzen bislang ignoriert wurden.

Am anderen Ende der Alterungsskala fasziniert das biologische Rätsel der Rolling Stones. Mick Jagger (81), Keith Richards (81) und Ron Wood (77) gelten als Sinnbilder eines Exzesses, der dem biologischen Altern spottet. Ihre Langlebigkeit widerspricht allem, was Lehrbücher zur Prävention nahelegen. Doch ihre Anpassung, ihr Sozialverhalten und ihre kreative Resilienz lassen sich heute molekular neu interpretieren – als lebendige Hinweise auf epigenetische Plastizität, emotionale Schutzfaktoren und die vielleicht wichtigste Erkenntnis gesunden Alterns: „Don’t die from stupid things.“

Von Engin Günder, Fachjournalist

Apotheken-News: Ketten wachsen nur auf Papier, Filialen schrumpfen im Betrieb, Versorgung verliert vor Ort

Source: Deutsche Nachrichten
Filialverbünde galten lange als strategisches Bollwerk gegen das Apothekensterben – doch mittlerweile kehrt sich der Trend um, Standorte verschwinden, wirtschaftliche Skaleneffekte verpuffen, Versorgungslücken wachsen im Zentrum wie in der Fläche, während gleichzeitig ein Gericht in Frankfurt deutlich macht, wie schnell ein zerrissenes Testament seine Gültigkeit verliert, rechtliche Klarheit Priorität erhält und Erbansprüche ins Leere laufen können, was gerade für inhabergeführte Apotheken von existenzieller Relevanz ist, wenn Nachfolgeregelungen ungeklärt bleiben, während viele Versicherte sich fragen, ob ihre Berufsunfähigkeitsleistung mit der Erwerbsminderungsrente kollidiert, obwohl beide Systeme klar getrennt funktionieren, jedoch durch Informationsdefizite Unsicherheit und Rückzug aus der Absicherung entsteht, so wie beim Telemedizinanbieter DoktorABC, bei dem ein Apotheker unter falscher Geschlechtsangabe rezeptpflichtige Kontrazeptiva erhielt – ohne Rückfrage, ohne Sicherheitsprüfung, ein Vorgang, der die strukturelle Leerstelle der digitalen Rezeptvergabe offenlegt, ebenso wie das Münchener Urteil zum Betonsockel zeigt, dass Eigenverantwortung juristisch vor Verkehrssicherungspflicht rangiert, während Apotheken als Arbeitgeber gesetzlich gestützte Pflegezeitmodelle kaum nutzen, obwohl sie Kündigungsschutz, Entlastung und Lohnersatz sichern könnten, und Fortbildung in der Apothekerschaft regulatorisch kaum abgesichert ist, was die BAK nun mit Reformdruck unterlegt, begleitet von einer Neupositionierung des ADA, der seine Verbandspolitik zwischen Stabilität und Erneuerung kalibriert, während die OTC-Debatte um Aciclovir, Melatonin und Rupatadin ebenso Fahrt aufnimmt wie der Anstieg der Raucherzahlen, die in Deutschland nicht nur zu explodierenden COPD-Fällen, sondern auch zum gescheiterten Paradigma der Tabakprävention führen.

Was einst als Rettungsanker galt, droht zum Kollateralschaden der Systemkrise zu werden: Filialverbünde in der Apothekenlandschaft schrumpfen, nicht trotz, sondern wegen ihrer Größe. Die Synergieeffekte, auf die man lange setzte – gemeinsame Einkaufskonditionen, geteiltes Personal, zentrale Verwaltung – geraten angesichts personeller Engpässe, hoher Fixkosten und regulatorischer Überkomplexität zunehmend unter Druck. Seit 2022 verzeichnen die Statistiken erstmals mehr Schließungen bei Filialen als bei Einzelbetrieben – eine Trendumkehr, die tief ins Gefüge der Gesundheitsversorgung wirkt. Während sich betriebswirtschaftliche Logik früher auf Skalierung stützte, zwingt sie heute zur Rückabwicklung. Zentralstrukturen, die als Effizienzgaranten galten, erweisen sich in der Praxis als schwerfällige Gebilde, sobald an einem Standort Personal fehlt oder sich die Rentabilität durch veränderte Rezeptvolumina und Förderbedingungen verschiebt. Der wirtschaftliche Druck verlagert sich dabei auf die Knotenpunkte der Versorgung – mit sichtbaren Lücken vor Ort, die nicht durch Strategiepläne, sondern nur durch reale Präsenz geschlossen werden können.

Diese strukturelle Verschiebung trifft auf ein weiteres Signal der juristischen Finalität: das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt zur Vernichtung eines Testaments. Die Entscheidung bringt die Brutalität des Rechts auf den Punkt – wer ein Testament zerreißt, erklärt damit unwiderruflich seinen Willen zur Aufhebung. Auch wenn das Dokument im Bankschließfach bleibt: Die Form schlägt jede Interpretation. Für Apotheken bedeutet das eine Mahnung zur Klarheit – nicht nur im Erbrecht, sondern auch im unternehmerischen Handeln. Denn gerade in Filialverbünden, die häufig auf familiärer Nachfolge beruhen, kann ein fehlender rechtsverbindlicher Wille ganze Versorgungsräume destabilisieren. Die strukturelle Unsicherheit durch Testamentsstreitigkeiten wirkt wie ein Spiegel der organisatorischen Fragilität.

Hinzu kommt eine weit verbreitete Verunsicherung über vermeintliche Leistungskürzungen im Zusammenspiel von gesetzlicher Erwerbsminderungsrente und privater Berufsunfähigkeitsversicherung. Viele Apothekeninhaberinnen und -inhaber, aber auch langjährige Fachkräfte, die gesundheitlich angeschlagen aus dem Beruf ausscheiden müssen, leben mit der Angst, dass das eine die Auszahlung des anderen konterkariert. Doch die Realität sieht anders aus: Beide Systeme existieren nebeneinander – rechtlich unabhängig, finanziell entkoppelt. Entscheidend ist, diese Information auch weiterzugeben, denn Unsicherheit ist einer der gefährlichsten Betriebsstörfaktoren.

Wie sensibel die Grenze zwischen Betriebsablauf und Missbrauch geworden ist, zeigt das Beispiel des Telemedizinanbieters DoktorABC: Ein männlicher Apotheker bestellte bewusst unter weiblichem Namen ein Kontrazeptivum – und erhielt prompt ein Rezept, ohne ärztlichen Abgleich, ohne Sicherheitsschleife. Die Episode legt die Defizite digitaler Rezeptvergabe offen – nicht nur in puncto Plausibilitätsprüfung, sondern auch hinsichtlich der Verantwortungsketten. In einer Zeit, in der das Vertrauen in pharmazeutische Prozesse das letzte Bindeglied zwischen Gesundheitssystem und Bevölkerung darstellt, sind solche Versäumnisse nicht trivial, sondern gefährlich. Der Reaktionsdruck auf politischer Ebene steigt – doch der Abstand zwischen digitaler Ökonomie und medizinischer Ethik bleibt schwer überbrückbar.

Nicht weniger folgenreich zeigt sich ein Fall aus München, bei dem ein Fahrer in einer Tiefgarage mit einem kniehohen Betonsockel kollidierte – und vor Gericht unterlag. Das Urteil verdeutlicht, wie hoch das Maß an Eigenverantwortung gewichtet wird, selbst wenn Sichtmarkierungen fehlen. Für Apotheken mit Parkplätzen, Kundenwegen oder Lagerrampen ergibt sich daraus eine neue Dimension der Verkehrssicherungspflicht – nicht in Form neuer Pflichten, sondern als gesteigertes Risikobewusstsein im Schadensfall. Wer sich auf augenscheinliche Standards verlässt, riskiert im Zweifel das Nachsehen – juristisch und finanziell.

In einer angespannten Arbeitswelt rücken auch familiäre Pflegelasten stärker ins Zentrum: Beschäftigte in Apotheken, die Angehörige pflegen, stoßen regelmäßig an Grenzen. Doch die wenigsten Betriebe nutzen die gesetzlichen Optionen, die das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz bieten. Dabei ermöglichen sie Freistellungen mit Kündigungsschutz, kombinierbar mit staatlich finanzierten Entlastungsleistungen. Für Apothekeninhaberinnen und -inhaber ist das nicht nur eine Fürsorgepflicht, sondern auch eine Personalbindungsstrategie. Der Mangel an Fachkräften wird nicht nur durch Recruiting gelöst – sondern durch Resilienz im Betrieb.

Ebenfalls auf strukturelle Resilienz zielt die BAK mit ihrer Forderung nach klarer Regulierung der Fortbildung. Dr. Armin Hoffmann benennt die Leerstellen offen: Zu wenig Verbindlichkeit, zu viele Grauzonen, zu wenig strategischer Rahmen. Es geht dabei nicht nur um Pflichtpunkte, sondern um eine systemrelevante Komponente der Gesundheitskompetenz. Die Apothekerschaft will gestalten – und sie verlangt dafür ein Instrumentarium, das nicht von Kammer zu Kammer divergiert. Im Zeitalter der Arzneimittelrisiken, Lieferengpässe und regulatorischen Überforderung ist Fortbildung kein Anhängsel, sondern Fundament.

Dass auch die Verbandspolitik auf Konsolidierung setzt, zeigt sich am Beispiel des ADA. Die Wiederwahl der Vorsitzenden steht für Stabilität, der Zugang neuer Kräfte für Erneuerung – ein Balanceakt, den viele politische Gremien im Apothekenwesen derzeit suchen. Der ADA positioniert sich damit als strategisch denkende Kraft, die aus Kontinuität keine Stagnation macht. Und doch stellt sich die Frage: Reicht Verbandspolitik noch aus, wenn sich Markt und Struktur gleichzeitig verschieben?

Strukturelle Verschiebung bestimmt auch die pharmazeutische Debatte um drei Wirkstoffe: Aciclovir, Melatonin und Rupatadin. Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht (SAV) berät über deren Freigabe zur Selbstmedikation – mit weitreichenden Folgen für Rezeptpraxis, Marktverhalten und Therapietreue. Gerade Melatonin hat das Potenzial, zur neuen OTC-Schlüsselgröße zu werden. Doch hinter der pharmazeutischen Entscheidung steht eine gesundheitspolitische Gretchenfrage: Wo endet ärztliche Kontrolle, wo beginnt pharmazeutische Verantwortung? Die Diskussion wird nicht nur am Substanzprofil geführt, sondern an der Schnittstelle von Ökonomie, Vertrauen und therapeutischer Freiheit.

Ein weiteres Gesundheitsrisiko bleibt erstaunlich ungebremst: der Tabakkonsum. Deutschland verzeichnet einen Wiederanstieg der Raucherzahlen – ein Trend, der sich in steigenden COPD-Fällen niederschlägt. Die Aufklärung bleibt zäh, die Intervention schwach, das Verhalten stabilisiert sich auf hohem Risiko. Während Programme zur Tabakprävention stagnieren, zeigen Versichertendaten dramatische Zuwächse: Fast die Hälfte mehr Starkraucher in zehn Jahren, mit massiven Folgen für das Krankheitsspektrum. Das Versagen liegt nicht in der Analyse, sondern in der Umsetzung – und genau hier könnten Apotheken, mit ihrer direkten Beratungskompetenz, eine Brücke bilden, die bislang kaum betreten wird.

Die Verbindungslinien zwischen den Themen dieses Berichts könnten unterschiedlicher nicht sein – und doch formen sie ein konsistentes Gesamtbild: Es geht um die Erosion vermeintlich stabiler Strukturen, um die Relevanz klarer rechtlicher Rahmen, um den Schutz individueller Ansprüche, um Sicherheit im digitalen und baulichen Umfeld, um familienfreundliche Personalpolitik, um Fortbildung als strategische Aufgabe, um Verbandsarbeit zwischen Stabilität und Erneuerung, um Selbstmedikation als Systemfrage und um Prävention im Schatten alter Laster. Was dabei deutlich wird: Versorgung ist keine Selbstverständlichkeit – sie muss täglich erarbeitet, verteidigt und neu verhandelt werden.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Risiko trifft Betriebsmodell, Leitung wird zur Sollbruchstelle, Absicherung entscheidet über Bestand

Source: Deutsche Nachrichten
Apotheken stehen heute an einem strukturellen Wendepunkt: Die Anzahl der Betriebsstätten sinkt, Filialapotheken verlieren an Stabilität und die klassische Absicherung reicht vielerorts nicht mehr aus, um modernen Risikolagen zu begegnen. Besonders gravierend sind die neuen hybriden Gefahrenlagen – einerseits klassische Schadensbilder wie Stromausfälle, Kühlkettenunterbrechungen oder Leitungswasserschäden, andererseits digitale Bedrohungen wie Cyberangriffe, Datenverluste oder Rezeptfälschungen über Telematikinfrastruktur. In dieser neuen Risikodynamik werden Versicherungen zu einer der wichtigsten Führungsentscheidungen für Apothekeninhaber:innen. Wer Filialen betreibt oder Betriebsverantwortung trägt, muss nicht nur für wirtschaftliche Effizienz sorgen, sondern haftet real für jedes organisatorische und technische Versäumnis. Versicherungsmodelle wie PharmaRisk® OMNI zeigen, dass es möglich ist, diese Realität ganzheitlich abzusichern – durch modulare, auf Apotheken zugeschnittene Deckungskonzepte, die auch Cyberangriffe, Betriebsunterbrechungen und Leitungsausfälle erfassen. Inhaber:innen, die diese strukturelle Absicherung versäumen, setzen nicht nur ihre Filiale, sondern den gesamten Verbundbetrieb aufs Spiel. Die Zukunft entscheidet sich nicht allein im HV, sondern in der Risikostruktur des Gesamtsystems.

Die wirtschaftliche Belastung für Apothekenbetriebe erreicht eine neue Dimension. Der Rückgang der Apothekenzahl schreitet nicht nur weiter voran, sondern trifft zunehmend auch komplexere Strukturen: Filialverbünde geraten unter Druck – nicht nur durch steigende Kosten, sondern auch durch strukturelle Führungsprobleme, neue Haftungsrisiken und digitale Angriffsflächen. Besonders brisant: Während sich die betriebliche Situation vielerorts zuspitzt, fehlt es in der Fläche an ausreichender Absicherung. Der Versicherungsschutz – sowohl offline gegen klassische Betriebsunterbrechungen als auch online gegen Cyberrisiken – wird zum entscheidenden Stabilitätsfaktor. Darauf weist die aktuelle Auswertung betriebswirtschaftlicher Risikoprofile durch unabhängige Fachberater:innen hin.

Apothekenbetreiber:innen stehen heute nicht nur in der Pflicht, ihre Betriebsführung angesichts regulatorischer und wirtschaftlicher Umbrüche neu zu justieren – sie tragen auch eine wachsende Verantwortung für die strukturelle Belastbarkeit ihrer Standorte. Besonders Filialapotheken zeigen zunehmende Anzeichen von Instabilität: Leitungsengpässe, Personalfluktuation, wirtschaftliche Marginalisierung und wachsende Unsicherheit bei der Refinanzierung machen viele Filialstrukturen anfällig für operative Ausfälle – mit direkten Folgen für die Arzneimittelversorgung. Die zuletzt beobachteten Standortaufgaben in Verbundsystemen sind kein Einzelfenomen, sondern Ausdruck eines systemischen Risikos, das bisher unterschätzt wurde.

Zugleich verändern sich die Risikotypen: Digitale Bedrohungen wie Cyberangriffe auf Rezeptdatenbanken, Phishing-Vorfälle in der Warenwirtschaft und Systemausfälle bei Telematikanwendungen sind keine hypothetischen Szenarien mehr. Bereits 2024 meldete fast jede fünfte Apotheke einen IT-Sicherheitsvorfall mit wirtschaftlicher Auswirkung. Offline kommen klassische Schadensbilder wie Kühlgutverluste, Wasserschäden oder Einbruchdiebstahl hinzu – insbesondere in automatisierten Lagerräumen oder während Notdienstzeiten. Die kombinierte Gefährdungslage erzeugt einen hohen Absicherungsbedarf, der mit traditionellen Policen nicht mehr abgedeckt ist.

„Es reicht nicht mehr aus, gute Betriebszahlen zu schreiben oder interne Prozesse zu optimieren – Apothekenbetriebe müssen sich auf eine veränderte Risikowirklichkeit einstellen“, betont Seyfettin Günder, Spezialist für Apothekenstrukturen und Betreiberberatung. „Wer heute eine Apotheke führt, ob im Einzelbetrieb oder im Filialverbund, braucht eine Absicherungsstrategie, die das reale Risiko abbildet – in der Fläche, in der digitalen Infrastruktur und im juristischen Raum. Versicherungen sind kein Randthema, sondern tragender Teil betrieblicher Resilienz.“

Besonders wichtig sei, so Günder, die Abkehr von generalisierten Gewerbepolicen zugunsten modular aufgebauter Absicherungen, die speziell auf die Apothekenwirklichkeit reagieren: mit integrierter Deckung für IT-Ausfälle, Rückerstattungsprobleme bei Retaxationen, Rezeptfälschungen, Lagerverluste durch Kühlgutversagen oder Betriebsunterbrechung durch Leitungswechsel. Diese Schnittstellen zwischen operativem Alltag und betrieblicher Sicherheitsarchitektur entscheiden im Ernstfall über Erhalt oder Aufgabe eines Standorts.

Denn die wachsende Lücke zwischen Versorgungsverantwortung und juristischer Realität trifft vor allem Inhaber:innen, die mehrere Standorte verwalten. In der Praxis bedeutet das: Eine unzureichend abgesicherte Filiale kann nicht nur die eigene Wirtschaftlichkeit gefährden, sondern auch die rechtliche Position der Hauptapotheke schwächen – etwa im Falle von Arzneimittelfälschungen, Datenschutzverletzungen oder dokumentationspflichtigen Betriebsstörungen. Diese Kaskadeneffekte machen Versicherungsschutz nicht nur zu einer ökonomischen, sondern auch zu einer juristischen Schlüsselfrage.

Branchenspezifische Policen wie „PharmaRisk® OMNI“ oder vergleichbare Modelle setzen genau an diesem Punkt an: Sie kombinieren klassische Inhalts- und Haftpflichtversicherungen mit Modulen für Kühlkettenausfall, Rezeptfälschungsschutz, Retax-Ausgleich, Datenverlust und Betriebsunterbrechung. Damit geht der Schutz weit über das hinaus, was konventionelle Gewerbeversicherungen leisten können – und bildet genau jene Resilienzstruktur, die in einem zunehmend volatilen Apothekenumfeld gebraucht wird.

Vor diesem Hintergrund ruft der Berufsstand alle Betreiber:innen dazu auf, den bestehenden Versicherungsschutz konsequent zu überprüfen, auf branchenspezifische Risiken hin zu optimieren und auch die Resilienzstruktur ihrer Filialen kritisch zu hinterfragen. Nicht die Anzahl der Standorte entscheidet künftig über Stabilität – sondern deren strukturelle Absicherung.

Redaktionelle Einordnung

Diese Pressemitteilung wurde mit Blick auf die strukturellen Herausforderungen des Apothekenbetriebs im digitalen und regulatorischen Umfeld konzipiert. Sie richtet sich an Entscheider:innen in Apothekenverbünden, Standesvertretungen und Versicherungsinstitutionen. Die Ausführungen von Seyfettin Günder basieren auf praxisorientierter Risikoanalyse und branchenspezifischer Beratungserfahrung. Ziel ist es, eine Debatte über die notwendige Absicherung hybrider Gefahrenlagen anzustoßen und Inhaber:innen zur strategischen Vorsorge zu befähigen.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

Disclaimer

Diese Pressemitteilung ist nur für journalistische Zwecke gedacht. Die Nutzung der Informationen zu werblichen oder kommerziellen Zwecken bedarf der Zustimmung der Aporisk GmbH. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Änderungen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

Werbeverbot für Notare: Feingefühl statt Megafon

Source: Deutsche Nachrichten
Notare bzw. Notariate unterliegen in Deutschland einem Werbeverbot – und wer sich schon von Berufswegen dem Recht verschrieben hat, sollte naturgemäß nicht damit in Konflikt treten.

Mit dem Werbeverbot nach § 29 BNotO geht häufig die Annahme einher, als Notar sei man hinsichtlich Marketingkommunikation und Außendarstellung weitgehend handlungsunfähig. Das ist jedoch ein Irrglaube und im Kern eine Frage der Definition, die im notariellen Berufsrecht genauer differenziert wird.

Wie ist „Werbung“ definiert – und was ist jenseits dieser Definition möglich?

Aufgrund des bestehenden Werbeverbots kommt für betroffene Notare oft gar nicht erst in Frage, sich näher mit etwaigen Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen im eigenen Sinne zu befassen. Dass durch das Abstecken eines gewissen Rahmens dennoch Spielraum geboten ist, bleibt oft unerkannt – und damit großes Potenzial ungenutzt.

„Stummgeschaltet“ sind Notare in ihrer Außendarstellung per se nicht. Eher sind sie durch die Bundesnotarordnung dazu angehalten, leise, zurückhaltend und inhaltlich dezent zu kommunizieren. Während aufdringliche, marktschreierische Werbung Notaren ausdrücklich untersagt wird, ist eine sachliche Außendarstellung erlaubt und sogar notwendig. Die Bundesnotarkammer (BNotK) hat hierzu klare Richtlinien veröffentlicht, die Raum für eine professionelle Präsenz lassen.

Sachgehalt und Mehrwert untermauern Seriosität

Gemäß den Richtlinienempfehlungen der BNotK darf ein Notariat in angemessener Form auf sich hinweisen. Maßgebend ist dabei stets der Grundsatz der Sachlichkeit und Zurückhaltung. Unerlaubt sind vergleichende, marktschreierische oder irreführende Aussagen. Legitim sind hingegen Informationen über die Person, das Notariat, die angebotenen Leistungen sowie praktische Hinweise für Mandanten.

Letztere lassen sich vor allem in Form von nützlichem und neutralem Content kommunizieren. Dabei geht es darum, einen hohen Informationsgehalt bereitzustellen und den eigenen Expertenstatus dadurch passiv zu untermauern, ohne aktiv für sich zu werben. Dieses Prinzip hat sich nicht nur im Rechtswesen oder als Alternative bei etwaigen Werbeverboten, sondern branchenübergreifend als effektives Mittel der Wahl fest etabliert. Wirksame Formate für eine solche Content-Strategie können u. a. Fachartikel, Interviews oder Gesetzeskommentare sein.

Push oder Pull: Informativ statt offensiv

Deutlich wird dieser entscheidende Unterschied bei einer Gegenüberstellung von Beispielen der Push- und Pull-Prinzipien. Ein Online Pop-up Fenster, das ungefragt auftaucht und Adressaten mit der Botschaft „Die beste notarielle Betreuung erhalten Sie bei Notar Mustermann. Jetzt anrufen!“ behelligt, ist offensive Push-Werbung. Eine solche Werbemaßnahme bzw. Aussage würde eindeutig unter das geltende Werbeverbot fallen.

Im Gegensatz dazu steht die Pull-Kommunikation. Im Internet steht ein informativer Fachartikel zu einem juristischen Thema bereit, den interessierte Leser bei Bedarf aufrufen können. Dieser Artikel wurde bereitgestellt durch Notar Mustermann, wodurch dessen Seriosität und Glaubwürdigkeit gestärkt wird. Solche Inhalte mit sachlich-informativem Mehrwert und ohne erkennbare werbliche Botschaft fördern die Transparenz des Autors/Anbieters/Herausgebers und tragen maßgeblich zur Mandantenorientierung bei.

Kanäle und Maßnahmen für eine angemessene Außendarstellung

Trotz offizieller Einschränkungen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, als Notar oder auf sich aufmerksam zu machen – ob bei potenziellen Mandanten, zur Imagepflege oder um qualifiziertes Personal gezielt anzusprechen.

Die Möglichkeiten für Notare, Werbung zu machen, wurden schon im Artikel “Werbung machen als Notar trotz § 29 BNotO Werbeverbot” ausführlich behandelt. Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

Logo und Corporate Design
Eine visuelle Identität ist nicht gleich Werbung. Ein dezentes, aber einprägsames Logo, passende Farben und eine klare Typografie sorgen für Wiedererkennbarkeit – ohne gegen das Werbeverbot zu verstoßen. Diese visuellen Mittel tragen einen wesentlichen Teil zur Corporate Identity, also der Gesamtwahrnehmung eines Notariats in der Öffentlichkeit bei.

Eigene Webseite
Eine moderne, barrierefreie und responsive Webseite, optimiert für unterschiedliche Endgeräte, ist digitale Visitenkarte, virtuelle Präsenz und häufig der erste Kontaktpunkt für Mandanten. Die Homepage darf Informationen über das Team, die Öffnungszeiten, Tätigkeitsschwerpunkte und die Erreichbarkeit enthalten. Auch ein FAQ-Bereich oder Blog mit hilfreichen Hinweisen ist möglich – solange darüber keine rechtliche Beratung erfolgt.

Einträge in Online-Verzeichnissen und Telefonbüchern
Notare können und sollten ihre Kontaktdaten in digitalen Branchenverzeichnissen wie Gelbe Seiten oder Das Örtliche pflegen. Auch Google Maps ist zulässig – sofern die Einträge sachlich gehalten sind.

Google Unternehmensprofil (ehemals Google My Business)
Die Pflege des Google-Profils verbessert die lokale Auffindbarkeit. Hier können Öffnungszeiten, Fotos, eine kurze Beschreibung der Leistungen und Bewertungen dargestellt werden – letztere jedoch ohne aktive Aufforderung zur Bewertung.

Suchmaschinenoptimierung (SEO)
Suchmaschinen wie Google oder Bing sind für viele Menschen zentrales Navigationsinstrument im Internet – so auch für potenzielle Mandanten, neue Mitarbeiter oder Partner. Durch eine optimierte Auffindbarkeit über alle Online-Kanäle hinweg wird ein Notariat grundlegend sichtbarer und präsenter, damit auch relevanter und schneller wiedererkennbar.

LinkedIn & Mitarbeitergewinnung
Für die Rekrutierung von qualifiziertem Personal kann LinkedIn strategisch genutzt werden – insbesondere über persönliche Profile von Mitarbeitenden oder Verantwortlichen. Auch im Business Social Media Umfeld sollten Notare stets Sachlichkeit und Zurückhaltung walten lassen.

Unterstützung durch spezialisierte Agenturen

Rechtskonformes und ansprechendes Notar-Marketing erfordert Fachwissen und Fingerspitzengefühl. Als erfahrene Agentur hat sich Eduard Voth Marketing auf die angemessene Außendarstellung im juristischen Bereich spezialisiert. Eduard Voth und sein Team bieten Beratung und Umsetzung in sämtlichen relevanten Bereichen von Webdesign bis SEO – alles im Einklang mit den Vorgaben der BNotK.

Verwaltung setzt Massnahmen aus der Aufgabenüberprüfung um

Source: Swiss Kanton Nidwalden News in German
27. Mai 2025
Die Aufgaben der kantonalen Verwaltung wurden mit externer Unterstützung auf Verbesserungen und Einsparungen überprüft. Hintergrund war die Forderung, ein ganzheitliches Bild zum Sparpotenzial beim Kanton zu erhalten. Diese wurde im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision des innerkantonalen Finanzausgleichs laut. Gestützt auf die Resultate der Überprüfung werden Massnahmen zur Effizienzsteigerung ergriffen.

Das Aufgabenwachstum der Verwaltung und die Erwartungen der Bevölkerung bei staatlichen Leistungen nehmen laufend zu. Vor diesem Hintergrund und wegen der Kritik zur Teilrevision des innerkantonalen Finanzausgleichs, mit welcher die Kantonsbeiträge reduziert werden sollen, ordnete der Regierungsrat im Frühjahr 2024 eine Aufgabenüberprüfung an. Die Idee dahinter: Durch eine verbesserte Effizienz den Handlungsspielraum des Kantons nachhaltig verbessern.
Sämtliche Direktionen, die Staatskanzlei und die Gerichte durchleuchteten ihre Bereiche auf Einsparungs- und Optimierungspotenzial. Dabei wurden sie von einer externen Firma begleitet und unterstützt. Potenzielle Ideen wurden erfasst, in Workshops besprochen und bewertet. Schliesslich wurden durch die Regierung rund 40 wirksame und erfolgversprechende Massnahmen definiert. Diese werden nun direkt umgesetzt oder je nach Thema weiter vertieft, um das Potenzial besser auszuschöpfen.
Die externe Begleitung empfiehlt, den Prozess der internen Aufgabenüberprüfung in Zukunft zu stärken. «Im Ergebnis ist die Aufgabenüberprüfung als Entwicklungsprogramm zu betrachten, um Abläufe in der Verwaltung regelmässig kritisch zu hinterfragen und daraus Optimierungen zu erzielen. Dieser Aufgabe stehen wir offen gegenüber», hält Finanzdirektorin Michèle Blöchliger fest. Sie betont aber auch: «Echte Leistungsverzichte oder direkte finanzielle Entlastungen sind kaum vorhanden.» Die Verwaltung und Gerichte eines kleinen Kantons wie Nidwalden bewältigen die gleichen Aufgaben wie grössere Kantone und sind durch diesen Umstand aus Eigenantrieb darauf aus, die Effizienz zu verbessern. Zudem werden vermehrt Skaleneffekte angestrebt, zum Beispiel in Form von verstärkter kantonsübergreifender Zusammenarbeit, um das Synergiepotenzial für gleiche Aufgaben besser auszuschöpfen, ohne die eigene Mitverantwortung abzugeben. Zu diesem Resultat kommt auch der Bericht zur Aufgabenüberprüfung.
Der Regierungsrat wird in der zweiten Jahreshälfte 2025 die eingangs erwähnte und derzeit sistierte Teilrevision des innerkantonalen Finanzausgleichs wieder aufnehmen und die Gemeinden dabei miteinbeziehen.
Detaillierte Aussagen zur Aufgabenüberprüfung können dem Bericht entnommen werden, der unter www.nw.ch/aufgabenpruefung aufgeschaltet ist.