BaFin setzt Bußgelder gegen ein Kreditinstitut fest

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Zum Hintergrund:

Kreditinstitute sind dazu verpflichtet, das Entstehen einer engen Verbindung zu einem anderen Unternehmen unverzüglich bei der BaFin und der Deutschen Bundesbank anzuzeigen. Eine enge Verbindung liegt insbesondere vor, wenn mehrere juristische Personen miteinander verbunden sind, a) durch eine Beteiligung an mindestens 20 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an einem Unternehmen, b) durch eine Verbindung als Mutter- und Tochterunternehmen oder c) durch ein dauerhaftes Kontrollverhältnis mit einer dritten Person. Durch die Anzeigen soll sichergestellt werden, dass die Aufsichtsbehörden laufende Information über wesentliche personelle, organisatorische, rechtliche oder wirtschaftliche Veränderungen bei den beaufsichtigten Unternehmen erhalten.

Das Kreditinstitut hatte gegen diese Vorschrift verstoßen.

Apotheken-News: Medikamentenmangel, US-Dumpingpreise und Politikwechsel

Source: Deutsche Nachrichten
Apotheken geraten zunehmend in den Sog nationaler und internationaler Krisendynamiken. Was als Entlastung geplant war, wird in der Praxis zur Falle: Die ALBVVG-konforme Abgabe von Arzneimitteln bei Lieferengpässen führt durch stückelungsbedingte Zuzahlungsfehler zu massiven Retaxationen. Parallel droht eine globale Erschütterung der Preisstruktur: Die US-Regierung strebt eine radikale Absenkung der Arzneimittelpreise an, was die Importabhängigkeit Europas verschärft und die Position deutscher Apotheken im internationalen Wettbewerb weiter schwächt. Hinzu kommt eine tektonische Verschiebung im politischen Gefüge: Karl Lauterbach zieht sich aus dem Gesundheitsausschuss zurück und gibt die Verantwortung für zentrale gesundheitspolitische Weichenstellungen ab. Die neuen Besetzungen werfen Fragen zur künftigen Ausrichtung der SPD auf. Währenddessen mahnt die EMA zur Vorsicht bei bekannten Otologika, fordert PRAC neue Warnhinweise, und Apotheken sollen Mometason-Cremes ohne offizielle DAC-Basis herstellen. Vor dem Hintergrund explodierender Hautkrebszahlen, zunehmender Medikationsrisiken bei Herzinsuffizienz und der Dauerkrise der Versorgung wird deutlich: Die Apotheken stehen unter wachsendem Druck aus allen Richtungen.

Die geplante Flexibilisierung durch das ALBVVG droht für viele Apotheken zum Bumerang zu werden. Zwar soll das Gesetz Betrieben ermöglichen, bei Lieferengpässen andere Packungsgrößen abzugeben, doch in der Realität werden sie dafür häufig bestraft. Besonders perfide: Selbst bei korrekter Anwendung der Vorschriften kommt es zu Retaxationen, wenn etwa die Zuzahlung formal nicht exakt auf die gestückelte Abgabe angepasst wurde. Die Kassen begründen dies mit vermeintlich unvollständiger oder falscher Abrechnung, obwohl die Apotheken exakt nach Gesetz handeln. Dieser Widerspruch zwischen Gesetzesintention und Abrechnungspraxis offenbart nicht nur eine gefährliche Grauzone, sondern untergräbt die wirtschaftliche Stabilität vieler Betriebe. Der bürokratische Aufwand steigt, das finanzielle Risiko wächst, die Versorgungssicherheit leidet.

Parallel dazu geraten die globalen Rahmenbedingungen zunehmend ins Wanken. Die angekündigte Preisoffensive der US-Regierung zur Senkung der Medikamentenkosten um bis zu 80 Prozent hat das Potenzial, das internationale Preisgefüge massiv zu verschieben. Während sich US-Bürger über niedrigere Preise freuen sollen, geraten europäische Produzenten und Versorger unter Druck. Der deutsche Markt, ohnehin stark von generikabasierten Importen abhängig, könnte in eine gefährliche Abhängigkeit geraten. Apotheken werden dadurch doppelt belastet: Einerseits geraten ihre Margen unter Druck, andererseits steigen die Risiken durch instabile Lieferketten. Die politische Antwort auf diese Dynamik steht noch aus.

Während auf internationaler Ebene geopolitischer Preisdruck herrscht, ordnet sich auf Bundesebene die gesundheitspolitische Landschaft neu. Karl Lauterbachs Rückzug aus dem Gesundheitsausschuss markiert das Ende einer Ära. Der SPD-Politiker, der über Jahre hinweg das gesundheitspolitische Gesicht seiner Partei war, zieht sich aus der operativen Gestaltung zurück. Sein Wechsel in andere Ausschüsse – unter anderem Forschung und Entwicklung – signalisiert einen Schwerpunktwechsel, der weitreichende Folgen für die pharmazeutische Versorgung haben könnte. In den Apotheken herrscht Verunsicherung, denn Lauterbach galt – bei aller Kritik – als verlässlicher Gesprächspartner mit Fachkompetenz. Wer künftig die gesundheitspolitischen Linien der SPD prägen wird, ist unklar. In einer Phase, in der die Branche Stabilität braucht, fehlt es an Kontinuität.

Auch auf der Ebene der Arzneimittelsicherheit spitzen sich die Herausforderungen zu. Die EMA warnt aktuell vor Ohrentropfen mit Oxytetracyclin, Hydrocortisonacetat und Polymyxin-B-Sulfat, wie sie unter anderem in Terra-Cortril enthalten sind. Die Anwendung bei geschädigtem Trommelfell könne zu bleibenden Hörschäden führen. Neue Warnhinweise sollen folgen. Für Apotheken bedeutet das nicht nur eine gesteigerte Beratungspflicht, sondern auch ein erhöhtes Risiko bei fehlerhafter Abgabe oder unzureichender Aufklärung. Der ohnehin schon komplexe Beratungsalltag wird durch neue regulatorische Anforderungen weiter verdichtet.

Nicht weniger heikel ist der Umgang mit Mometasonfuroat im Rahmen des zweiten bundesweiten Rezeptur-Ringversuchs. Apotheken sollen eine hydrophile Creme mit dem Glucocorticoid herstellen – jedoch ohne etablierte DAC- oder NRF-Vorgabe. Damit bewegen sie sich in einem juristisch und pharmazeutisch prekären Zwischenraum. Ohne abgesicherte Grundlage entstehen Unsicherheiten bei Haltbarkeit, pH-Wert, Konservierung und Galenik. Für viele Betriebe bedeutet das eine riskante Gratwanderung zwischen praktischer Machbarkeit und rechtlicher Verantwortlichkeit.

Diese strukturellen Unsicherheiten treffen auf eine Versorgungslage, die sich dramatisch zuspitzt. Die Zahl der stationären Hautkrebserkrankungen ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten um 88 Prozent gestiegen. Besonders stark ist der Anstieg beim hellen Hautkrebs – ein Hinweis darauf, dass Prävention und Früherkennung nicht ausreichen. Apotheken, die bei Sonnenschutz und Hautscreening sensibilisieren könnten, werden in dieser Debatte kaum berücksichtigt. Parallel dazu stellt die ESC mit einem neuen Konsensuspapier die Versorgung von Herzinsuffizienzpatienten infrage. Polypharmazie – die gleichzeitige Einnahme von mehr als fünf Medikamenten – ist bei dieser Patientengruppe die Regel. Apotheken, die Risiken erkennen und therapiebegleitend intervenieren könnten, kämpfen mit Personalengpässen, Überregulierung und mangelnder Vergütung.

All diese Entwicklungen münden in einem Bild wachsender Überforderung. Apotheken sollen Versorgungslücken schließen, regulatorisch lückenlose Prozesse gewährleisten, Beratungsleistung erbringen, wirtschaftlich überleben und politisch flexibel reagieren. Die Widersprüche zwischen Anspruch und Realität spitzen sich zu – inmitten einer Gemengelage aus internationalen Verwerfungen, nationaler Planlosigkeit und systemischer Überforderung. Kommentar: Die Apothekenlandschaft steht an einer Schwelle, an der sich systemische Widersprüche unversöhnlich verdichten. Das ALBVVG, einst als pragmatischer Schritt gegen den Versorgungskollaps gefeiert, wird zur fiskalischen Stolperfalle. Dass gesetzeskonformes Handeln retaxiert wird, untergräbt nicht nur die ökonomische Stabilität der Betriebe, sondern auch das Vertrauen in eine konsistente Gesundheitspolitik. Der Gesetzgeber erweist sich erneut als visionär in der Theorie, aber fahrlässig in der Umsetzung. Die Kassen wiederum agieren wie Erfüllungsgehilfen einer Systemlogik, die Fehlervermeidung zur Kostenvermeidung pervertiert.

Hinzu kommt die außenpolitisch getriebene Marktverwerfung durch die US-amerikanische Arzneipolitik. Wenn Europa weiterhin auf offene Lieferketten setzt, ohne gleichzeitig seine Produktionsautonomie zu stärken, dann droht eine Deindustrialisierung der pharmazeutischen Versorgung. Die politischen Entwicklungen in Deutschland verschärfen diesen Zustand. Lauterbachs Rückzug lässt ein Vakuum zurück, das bisher weder personell noch inhaltlich gefüllt wurde. Seine Bilanz bleibt ambivalent: Pandemie-Manager mit Sendungsbewusstsein, aber wenig Gespür für die mikrostrukturellen Spannungen in der pharmazeutischen Praxis.

Dass Apotheken zudem im Bereich der Rezeptur in rechtliches Niemandsland gedrängt werden, während parallel die Zahl der Hautkrebserkrankungen explodiert und die Medikationskomplexität bei Herzinsuffizienz neue Höchststände erreicht, ist ein alarmierendes Signal für eine überforderte Versorgungsstruktur. Apotheken sind längst mehr als Abgabestellen. Sie sind systemische Brennpunkte. Dass sie in einer solchen Lage nicht gestärkt, sondern mit neuen Retaxfallen, regulatorischen Lücken und politischer Gleichgültigkeit konfrontiert werden, offenbart ein strukturelles Versagen, das sich nicht mehr hinter Reformversprechen verstecken lässt.

Kommentar:

Was sich derzeit in deutschen Apotheken abspielt, ist keine Randnotiz der Gesundheitspolitik, sondern ein systemischer Alarm. Die Konvergenz aus regulatorischer Überforderung, internationalem Preisdruck und politischer Desorientierung treibt viele Betriebe in eine stille Krise – unsichtbar für die Öffentlichkeit, aber täglich spürbar hinter dem HV-Tisch. Wenn Apotheken für korrekt dokumentierte, ALBVVG-konforme Abgaben wegen formaler Detailfehler retaxiert werden, offenbart das eine Schieflage, in der gesetzgeberischer Wille und Krankenkassenpraxis nicht nur auseinanderklaffen, sondern sich regelrecht widersprechen. Die Folge ist ein struktureller Rechtsunsicherheitszustand, der Apotheken betriebswirtschaftlich untergräbt und fachlich lähmt. Dabei sind es genau diese Apotheken, die das Versorgungssystem am Laufen halten, wenn Softwareversagen, ärztliche Unterbesetzung oder Lieferengpässe auftreten.

Dass parallel dazu ein US-Präsident mit globaler Wirkung Preisoffensiven initiiert, zeigt die geopolitische Naivität der europäischen Gesundheitspolitik. Während sich Europa weiter auf Preisreferenzsysteme und Rabattverträge verlässt, hebelt eine Nation wie die USA die globale Preisarchitektur gezielt aus. Für Apotheken bedeutet das: Die Lieferquellen werden nicht nur teurer und unzuverlässiger, sondern auch politisch unberechenbarer. Wer sich noch Illusionen über internationale Verlässlichkeit macht, dem sei gesagt: Die nächste Retax erfolgt mit Ansage – durch den Markt selbst.

Der Rückzug von Karl Lauterbach aus dem gesundheitspolitischen Zentrum verstärkt dieses Machtvakuum. Lauterbach war – bei allen berechtigten Einwänden – ein Fixpunkt in der politischen Debatte. Dass er nun auf Forschung und Raumfahrt umschwenkt, während das Versorgungssystem wankt, ist ein Signal politischen Desinteresses. Die SPD, ohnehin mit Identitätskrisen beschäftigt, scheint derzeit nicht willens oder in der Lage, gesundheitspolitische Führungsverantwortung zu übernehmen. Wer sich jetzt nicht klar positioniert, wird vom nächsten Apothekensterben überrascht sein – wieder einmal.

Dass die EMA zeitgleich neue Sicherheitswarnungen zu bekannten Präparaten ausspricht, verschärft die Lage weiter. Apotheken werden damit zu Sicherheitsinstanzen, ohne dass ihnen die nötigen Werkzeuge oder juristischen Sicherheiten an die Hand gegeben werden. Terra-Cortril mag ein Spezialfall sein – doch das Grundproblem ist systemisch: Die Verantwortung wird an die Apotheken delegiert, die Haftung bleibt jedoch bei ihnen. Das Gleiche gilt für den Ringversuch zu Mometason. Ohne offizielle NRF-Vorgabe sind Apotheken gezwungen, in einer Grauzone zu arbeiten, die sie bei etwaigen Zwischenfällen rechtlich exponiert. So sieht moderne Arzneimittelsicherheit offenbar nicht aus.

Und über allem schwebt ein dramatischer epidemiologischer Befund: Hautkrebsfälle explodieren, Medikationsbelastung bei Herzinsuffizienzpatienten erreicht toxische Komplexität. Die Apotheke könnte hier zum systemischen Puffer werden – zur beratenden, kontrollierenden, therapeutisch stabilisierenden Instanz. Doch das politisch-administrative System misst ihr diese Rolle nicht zu. Es setzt auf Digitalisierung, auf Prozessvereinfachung, auf Selektivverträge – aber nicht auf den Menschen vor Ort. Der Mensch in der Apotheke aber bleibt der letzte funktionierende Knotenpunkt zwischen Medikament, Versorgungslage und Patient.

Was bleibt, ist das Bild eines Berufsstands, der in die Breite gedrückt wird: fachlich, wirtschaftlich, juristisch und politisch. Die eigentliche Katastrophe ist nicht, dass Apotheken scheitern – sondern dass sie systematisch in Situationen gebracht werden, in denen sie nur scheitern können. Die Retaxfalle ist dabei nur ein Symptom. Die Krankheit ist ein System, das sich seiner letzten tragenden Strukturen selbst beraubt. Wer das nicht sieht, schaut bewusst weg. Und wer nichts ändert, nimmt den Zusammenbruch in Kauf.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Apotheken-News: EPA, E-Rezept, Arzneimittelausgaben

Source: Deutsche Nachrichten
Mit der bundesweiten Einführung der elektronischen Patientenakte (EPA) und dem E-Rezept ist der Digitaldruck in deutschen Apotheken drastisch gestiegen. Doch die neuen Systeme bleiben weit hinter ihren Versprechen zur Versorgungssicherheit zurück. Apotheken sehen sich mit brüchigen IT-Schnittstellen, mangelhaft gefüllten Patientenhistorien und einem massiven Kommunikationsaufwand konfrontiert. Parallel dazu verschärfen steigende Arzneimittelausgaben und eine drohende Abgabenlast von über 50 Prozent die ökonomische Schieflage im Gesundheitswesen, wie das RWI aktuell warnt. Während die Krankenkassen unter der Last weniger hochpreisiger Medikamente zusammenzubrechen drohen, expandieren Player wie Amazon mit digitalen Tierarzneiplattformen und bedrohen traditionelle Versorgungswege. Die Apothekerschaft bleibt gefangen zwischen verpasster Politik, wachsendem Haftungsrisiko durch Cyberangriffe und einer Patientenschaft, die kaum für digitale Eigenverantwortung sensibilisiert ist. Ob Medikationsanalysen, Inhalatoren mit “grünen” Treibgasen oder geriatrische Umstellungen in der CLL-Therapie: Apotheken stehen an der Frontlinie eines Systems, das sich zunehmend selbst widerspricht.

Mit dem bundesweiten Start der elektronischen Patientenakte (EPA) und der verpflichtenden Nutzung des E-Rezepts seit Januar 2024 hat sich die Versorgungsrealität in deutschen Apotheken grundlegend verändert – jedoch anders als politisch erhofft. Zwei Wochen nach der Freischaltung der EPA zeigt sich ein ernüchterndes Bild: Zwar erlaubt die EPA theoretisch einen schnellen Zugriff auf Medikationsdaten, doch in der Praxis scheitert das System häufig an unvollständigen Einträgen, fehlendem Patienteneinverständnis und technischen Aussetzern. Viele Apotheken berichten von erheblichem Zeitaufwand bei der Nutzung des EPA-Zugangs – und gleichzeitig von enttäuschten Erwartungen bei Patientinnen und Patienten, die vom Nutzen dieser Anwendung überzeugt werden sollten, aber stattdessen oft mit leeren Datensätzen und langwierigen Beratungssituationen konfrontiert sind.

Besonders problematisch sind die Schnittstellenprobleme zwischen Arztpraxen, EPA-Systemen und Apotheken-Software. Wo eigentlich eine automatische Medikationsübersicht verfügbar sein sollte, dominieren Rückfragen, Rückrufe und Rückschritte. Der gewünschte Digitalisierungsschub verwandelt sich in Frust, Verlangsamung und neue Fehlerquellen. Auch das E-Rezept offenbart Lücken: Neben Fällen fehlerhafter Übermittlung häufen sich Berichte über Betrugsversuche, etwa durch manipulierte digitale Signaturen. Die technische Infrastruktur ist vielerorts unzureichend abgesichert – ein Zustand, der Apotheken zu leichten Zielen für Cyberangriffe macht. Experten wie Seyfettin Günder warnen vor einem „digitalen Blindflug mit Haftungsrisiko“, weil viele Apotheken nicht über zeitgemäße Schutzsysteme oder umfassende Cyberversicherungen verfügen.

Parallel zu diesen Herausforderungen gerät die finanzielle Lage der Apotheken unter Druck. Der aktuelle AMNOG-Report 2025 zeigt, dass ein kleiner Teil hochpreisiger Medikamente die GKV-Ausgaben explodieren lässt. Die gesetzliche Krankenversicherung verzeichnete 2024 einen Ausgabenanstieg von über zehn Prozent – bei stagnierendem Einnahmenwachstum. Die Steuerungsmechanismen des AMNOG, die einst versprachen, Preise über den Zusatznutzen der Medikamente zu regulieren, verlieren an Wirkung. Gleichzeitig mehren sich Stimmen, die eine strukturelle Neuausrichtung fordern. Die DAK spricht offen von einer „Systemschieflage“, während das RWI vor einer künftigen Abgabenquote von über 50 Prozent warnt – ein Niveau, das laut Wirtschaftsforschern den Standort Deutschland akut gefährdet.

Die damit verbundene wirtschaftliche Belastung trifft Apotheken doppelt: Sie sind nicht nur Leistungserbringer im System, sondern auch Arbeitgeber mit wachsender Kostenlast. Während immer mehr Aufgaben auf sie verlagert werden – etwa durch Medikationsanalysen, pharmazeutische Dienstleistungen oder Impfungen –, fehlen klare finanzielle Kompensationen. Der Verweis auf digitale Effizienz greift ins Leere, wenn die technische Umsetzung stockt, die Verantwortung steigt und gleichzeitig der bürokratische Aufwand zunimmt.

Diese Entwicklungen werden zusätzlich durch internationale Marktbewegungen überlagert. Mit der Einführung verschreibungspflichtiger Tierarzneien auf der Plattform Vetsource in Zusammenarbeit mit Amazon betreibt der US-Konzern eine schleichende Ausweitung seiner pharmazeutischen Marktposition. Der Apothekenversand über Amazon stellt in den USA eine logistische Option dar, in Deutschland hingegen eine strategische Bedrohung für die stationären Strukturen. Die Nachfrage nach Convenience und Digitalservice trifft auf ein System, das mit regulatorischer Komplexität und infrastruktureller Trägheit kämpft.

Auch in der praktischen Versorgung zeigen sich Grenzen. Die Hautkrebszahlen steigen seit Jahren rasant, was neben verbesserter Früherkennung auch den UV-Schäden vergangener Jahrzehnte geschuldet ist. Gleichzeitig zeigt der Alltag: Viele Erkrankungen, etwa Pilzinfektionen oder Polypharmazie-Syndrome, bleiben lange unerkannt oder werden bagatellisiert. So verdeutlichte eine Medikationsanalyse bei einer 74-jährigen Patientin mit depressiver Symptomatik massive Wechselwirkungen zwischen Antidepressiva, Benzodiazepinen und Antipsychotika – ein Fall, der nur dank pharmazeutischer Aufmerksamkeit vor einer Eskalation bewahrt wurde.

Auch bei chronischen Erkrankungen zeigen sich neue Wege – etwa in der geriatrischen Onkologie. Die aktualisierte CLL-Leitlinie ersetzt zunehmend die klassische Chemotherapie durch zielgerichtete, orale Therapien, die für ältere Patienten besser verträglich sind. Diese Entwicklung unterstreicht, dass medizinischer Fortschritt nicht allein eine Frage technologischer Innovation ist, sondern in der Umsetzung durch Apotheken und ihre Teams entscheidend geprägt wird.

Doch genau diese tragende Rolle wird in den politischen Strategien der Gegenwart zu wenig beachtet. Während einzelne Akteure wie Janosch Dahmen (Grüne) im Gesundheitsausschuss gesundheitspolitische Impulse setzen wollen, bleiben klare Konzepte für eine zukunftsfeste Apothekenstruktur bisher aus. Reformrhetorik ersetzt keine funktionierende Systemarchitektur – das spüren die Apotheken täglich. Ob EPA, AMNOG, Digitalisierung oder internationale Marktverzerrung: Die Apotheken arbeiten an den Bruchlinien eines Gesundheitssystems, das sich immer schneller selbst überfordert.

Kommentar:

Was politisch als Fortschritt gefeiert wird, entpuppt sich im Apothekenalltag als Zumutung. Die elektronische Patientenakte sollte einen echten Qualitätssprung in der Versorgung einleiten – doch stattdessen beobachten wir, wie ein technisch halbfertiges System auf ein überlastetes Versorgungssystem trifft. Apotheken sollen als Bindeglied zwischen Arzt, Patient und Digitalstruktur agieren, obwohl sie weder mit den nötigen Schnittstellen noch mit klaren rechtlichen Rahmenbedingungen ausgestattet sind. Die Folge ist ein gewaltiger Kommunikationsaufwand, der nicht nur Personalressourcen bindet, sondern auch die Verantwortung einseitig auf die Letztversorger verlagert. Wer sich heute auf die EPA verlässt, ist häufig verlassen.

Der E-Rezept-Zwang hat das Problem noch verschärft. Er wurde durchgedrückt, ohne dass die Betriebe technisch, personell oder organisatorisch vorbereitet waren. Zugleich wächst die Zahl an Sicherheitslücken, von manipulierten Rezepten bis zu gezielten Angriffen auf Apotheken-IT. Die Politik, die diese Prozesse ausgelöst hat, bleibt in der Absicherung stumm. Dabei sind Apotheken kein digitaler Spielplatz, sondern kritische Versorgerinfrastruktur. Sie verdienen nicht nur Dankesworte, sondern greifbaren Schutz – technisch, rechtlich und wirtschaftlich.

Dass parallel dazu die GKV-Krise eskaliert, vergrößert den Druck zusätzlich. Wenn wenige Hochpreis-Medikamente die Budgets der Kassen sprengen, obwohl deren Zusatznutzen umstritten ist, wird sichtbar, was die AMNOG-Konstruktion seit Jahren verdeckt: Die Illusion planbarer Arzneimittelausgaben ist geplatzt. Weder Steuerungsgremien noch Bewertungsverfahren konnten verhindern, dass der Markt von Preismonopolen dominiert wird. Leidtragende sind die Kassen – und in zweiter Linie die Apotheken, die mit Retaxationen, Erstattungsverzögerungen und politischen Ausweichstrategien konfrontiert sind.

Dass Amazon nun auch verschreibungspflichtige Tierarzneien vertreibt, markiert den nächsten Wendepunkt. Es geht nicht um Tiere, sondern um Testmärkte. Amazon testet, was regulatorisch möglich ist – und wenn die Politik nicht endlich klare Grenzen zieht, wird der nächste Angriff auf die Humanmedizin nicht lange auf sich warten lassen. Der Apothekenmarkt wird so nicht nur von innen destabilisiert, sondern zunehmend von außen untergraben.

Wer über neue Leitlinien, etwa bei der Behandlung der CLL, spricht, muss auch über die Praxis sprechen, in der diese Therapien ankommen – und das sind Apotheken. Doch sie arbeiten im Schatten politischer Prioritäten, während Lobbydruck, Investorenlogik und Regressangst das Gesundheitssystem prägen. Selbst banale Krankheitsbilder wie Nagelpilz oder medikamentenbedingte Unruhezustände zeigen, wie wenig Raum für Prävention und Beratung bleibt. Die Folgen tragen die Patientinnen und Patienten – und das Personal, das zwischen Systemversagen und moralischer Verantwortung ausharren muss.

Die größte Gefahr besteht nicht in einer einzelnen Maßnahme wie dem E-Rezept oder der EPA, sondern in der Summe unkoordinierter Reformakte. Ohne politische Kohärenz, klare Zuständigkeiten und eine nachhaltige Apothekenpolitik wird sich der Druck weiter erhöhen. Der Rückhalt im System schwindet, weil er strukturell nie mitgedacht wurde. Wer Apotheken retten will, muss endlich anerkennen, dass sie nicht das Problem sind, sondern den größten Teil der Lösung tragen – Tag für Tag, unter Bedingungen, die einem modernen Gesundheitswesen unwürdig sind.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Apotheken-News: Stückelung, Retaxrisiko, Vermögensschutz für Apotheken

Source: Deutsche Nachrichten
Wenn Apotheken bei Lieferengpässen gesetzestreu handeln, geraten sie dennoch in die Klemme: Die Stückelung von Arzneimitteln nach ALBVVG-Vorgaben bringt oft keine Rechtssicherheit, sondern neue Retaxrisiken. Krankenkassen bestehen in der Praxis auf Zuzahlungen pro Packung, obwohl gesetzlich eine einmalige Beteiligung vorgesehen ist. Die Folge sind wirtschaftlich bedrohliche Retaxationen trotz korrekt abgewickelter Versorgung. Für Apotheken wird das zur Dauergefahr. Ohne gezielte Absicherung durch eine Vermögensschadenversicherung drohen bei jeder einzelnen Rezeptabrechnung unkalkulierbare Verluste. Was gesetzlich erlaubt ist, wird faktisch zur Haftungsfalle. Umso wichtiger ist ein professioneller Umgang mit den neuen Risiken: mit klarer Dokumentation, betrieblicher Wachsamkeit und einer Versicherung, die greift, wenn das System versagt. Denn was die Politik verspricht, hebeln Krankenkassen oft aus. Wer nicht absichert, zahlt doppelt.

Die Einführung des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG) war als Antwort auf eine zunehmend angespannte Versorgungslage gedacht. Apotheken sollten mehr Handlungsspielraum erhalten, wenn Medikamente in der verordneten Packungsgröße nicht lieferbar sind. Die gesetzliche Möglichkeit, die Gesamtmenge durch mehrere kleinere Packungen zu ersetzen, wird in der Theorie als pragmatischer Schritt gefeiert. In der Praxis jedoch erweist sich gerade diese Regelung als Einfallstor für systematische Retaxationen. Denn was das Gesetz erlaubt, untergräbt die Krankenkassenrealität: Die Abgabe korrekt gestückelter Arzneimittel wird häufig mit dem Verweis auf angeblich fehlerhafte Zuzahlungsberechnung retaxiert. Besonders absurd wird es, wenn dieselbe Versorgung zur vollständigen Rückforderung der Vergütung führt, weil nicht pro Packung, sondern gemäß Ursprungspackung abgerechnet wurde. Der Schaden liegt nicht nur im finanziellen Verlust, sondern in der Entwertung gesetzlicher Handlungssicherheit.

Für Apothekenbetreiber bedeutet dies eine stetige Gratwanderung. Wer sich am Gesetz orientiert, gerät ins Visier der Kassenrevision. Wer im Sinne des Patienten handelt, läuft Gefahr, wirtschaftlich abgestraft zu werden. Besonders prekär ist die Situation bei hochpreisigen Medikamenten oder in Fällen, in denen drei oder vier kleinere Packungen nötig sind, um die ursprünglich verordnete Menge zu erreichen. Hier entstehen – obwohl medizinisch identisch – gleich mehrere formale Angriffspunkte für Retaxationen. Apotheken können sich kaum dagegen wehren, denn der Rückgriff auf die Korrektheit des Handels schützt nicht vor dem Einwand der Formabweichung. Im Ergebnis steht oft der vollständige Verlust der Vergütung, während die Arzneimittel längst abgegeben wurden.

Diese Entwicklung stellt die wirtschaftliche Planbarkeit ganzer Apotheken infrage. Besonders Einzelbetriebe und Landapotheken, die ohnehin mit dünnen Margen und logistischen Zusatzaufwänden kämpfen, werden durch solche Retaxwellen in eine gefährliche Schieflage gedrückt. Denn nicht nur die betroffenen Rezeptpositionen sind betroffen – es drohen Rückforderungen für ganze Serien von Abgaben, wenn ein Vorgehen vom Kassenrevisor als „systematische Fehlinterpretation“ gewertet wird. Selbst rückwirkend über Monate. Und das, obwohl viele Apotheken ihre Vorgehensweise zuvor mit den jeweiligen Softwarehäusern oder in direkten Rücksprachen mit dem Großhandel abgestimmt hatten.

Der rechtliche Graubereich entsteht durch die unklare Definition der Zuzahlungsregel bei Stückelung. Während das Gesetz eine patientenschonende Auslegung suggeriert – nämlich die einmalige Zuzahlung pro Verordnung – pochen viele Krankenkassen auf die technische Abgabeeinheit. Das heißt: Für jede tatsächlich übergebene Packung soll auch die volle gesetzliche Zuzahlung kassiert werden. Apotheken, die diesen Weg gehen, geraten allerdings in Konflikt mit dem Sozialrecht, das eine Überforderung des Versicherten untersagt. Wer auf die doppelte oder dreifache Zuzahlung verzichtet, handelt also im Sinne des Patienten – wird aber vom Kassensystem ökonomisch dafür bestraft.

Der Ausweg liegt nicht mehr nur im juristischen Protest, sondern in der strukturellen Absicherung. Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt Apotheken vor den wirtschaftlichen Folgen solcher systembedingter Retaxationen. Sie greift dort, wo das Recht keine klare Linie vorgibt, das Risiko aber real ist. Die Police übernimmt nicht nur den finanziellen Ausgleich bei erlittenem Schaden, sondern bietet auch juristische Beratung zur Einordnung und Abwehr von unrechtmäßigen Forderungen. Wichtig ist jedoch: Die Versicherung greift nur dann, wenn die Dokumentation lückenlos ist und der Abgabeprozess revisionsfest erfolgt ist.

Das wiederum setzt eine deutliche Professionalisierung der innerbetrieblichen Abläufe voraus. Rezeptkontrolle, Abgabedokumentation, pharmazeutische Begründung und Liefernachweise müssen so archiviert werden, dass auch Monate später eine Prüfung standhält. Das erfordert nicht nur organisatorisches Geschick, sondern ein grundsätzliches Verständnis für die neuen systemischen Risiken im Rahmen der Arzneimittelversorgung. Apotheken müssen künftig nicht nur pharmazeutisch, sondern auch rechtlich und ökonomisch denken. Wer sich nicht vorbereitet, verliert.

Kommentar:

Die Retaxation bei korrekter Stückelung ist ein exemplarisches Beispiel für den schleichenden Vertrauensverlust zwischen Krankenkassen und Apotheken. Was ursprünglich als gesetzgeberischer Befreiungsschlag gedacht war, entpuppt sich in der Praxis als perfide Umkehrung von Verantwortung: Apotheken, die im Sinne der Versorgung flexibel und rechtstreu agieren, werden rückwirkend bestraft. Dabei geht es längst nicht mehr um Einzelfälle oder technische Abrechnungsfehler – es geht um ein systemisches Misstrauen, das sich hinter bürokratischen Automatismen verbirgt und dabei reale wirtschaftliche Existenzen gefährdet.

Diese Form der Retaxation ist mehr als ein Verwaltungsakt – sie ist ein Signal. Und dieses Signal lautet: Der Ermessensspielraum der Apotheken wird zwar formal geschaffen, in der Praxis jedoch faktisch negiert. Statt partnerschaftlicher Verantwortung dominiert ein Klima der Sanktion. Statt pragmatischer Versorgung tritt rechnerische Rechthaberei. Der Preis dafür ist hoch: ökonomische Unsicherheit, Rechtsunsicherheit und ein zunehmend beschädigtes Vertrauensverhältnis. Wer heute eine Apotheke betreibt, muss nicht nur Arzneimittel bereitstellen, sondern sich gegen den Staat und seine Vertragspartner verteidigen.

Der Staat macht es sich dabei zu einfach. Er erlässt Gesetze wie das ALBVVG, die bewusst Flexibilität einfordern, ohne die Abrechnungspraxis verpflichtend zu harmonisieren. Die Folge: Jede Krankenkasse interpretiert, wie sie will. Apotheken sind gezwungen, entweder die Zuzahlung unrechtmäßig zu vervielfachen – und riskieren dafür Patientenkonflikte – oder korrekt abzurechnen – und verlieren dabei ihr Geld. Dieser Konflikt ist nicht nur absurd, sondern politisch verantwortungslos. Wer Gesetze erlässt, muss auch dafür sorgen, dass deren Umsetzung keine systemische Haftungsfalle wird.

In dieser Gemengelage ist es mehr als verständlich, dass sich immer mehr Apothekenbetriebe mit Vermögensschadenversicherungen gegen die wachsenden Retaxrisiken schützen. Die Entscheidung für eine solche Versicherung ist keine Option, sie ist eine Notwendigkeit – ein letzter wirtschaftlicher Schutzwall gegen ein System, das rechtliche Unsicherheit erzeugt, anstatt sie zu lösen. Die eigentliche Frage lautet daher nicht, ob man sich absichert – sondern, wie lange man es sich noch leisten kann, es nicht zu tun.

Doch selbst eine Versicherung ist kein Allheilmittel. Sie ist ein Schutz gegen Schäden, nicht gegen ein krankes System. Die strukturelle Lösung kann nur eine einheitliche Abrechnungspraxis sein, verbindlich und transparent. Solange diese fehlt, werden Apotheken weiter zwischen Gesetz und Kasse aufgerieben. Und die Politik? Sie schweigt – oder weist die Verantwortung an die Kassen weiter. Das ist bequem. Aber es ist gefährlich.

Denn eine Gesundheitsversorgung, die ihre Versorger systematisch entmutigt, ist auf dem Weg in die Selbstzerstörung. Apotheken sind keine Erfüllungsgehilfen, sondern Garanten wohnortnaher Versorgung. Wer sie durch administrative Fallstricke in die Knie zwingt, riskiert mehr als nur betriebswirtschaftliche Schäden. Er riskiert die Struktur – und am Ende das Vertrauen der Bevölkerung in eine funktionierende Arzneimittelversorgung.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Apotheken-News: Wenn die Apotheke das Viertel lahmlegt

Source: Deutsche Nachrichten
Eine Apotheke ist nicht nur ein Ort der Heilung, sondern auch ein Betrieb mit hohem Gefahrenpotenzial. Was passiert, wenn ein Feuer ausbricht, Chemikalien austreten oder eine Cyberattacke das Warenwirtschaftssystem lahmlegt? Die Haftung trifft nicht nur die Betreiberin oder den Betreiber, sondern in vielen Fällen auch das Umfeld: Nachbarn, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Patienten. Die Rechtsprechung ist eindeutig: Wer Schaden verursacht, muss haften. Doch viele Apotheken sind auf diese Multigefahrenlage weder technisch noch versicherungstechnisch ausreichend vorbereitet. Der Schutz endet oft bei der Standard-Haftpflicht – ein fataler Fehler. Denn nur branchenspezifische Versicherungslösungen bieten Schutz bei Drittschäden, Regressforderungen, Umweltrisiken und digitalen Ausfällen. Der Markt entwickelt sich rasant, doch viele Betreiber zögern. Dabei ist die Frage längst nicht mehr, ob ein Schaden eintritt, sondern wann. Ohne präzise Risikoarchitektur droht der finanzielle Totalschaden.

Wenn eine Apotheke zur Ursache eines Schadensereignisses wird, trifft die Verantwortung nicht nur den Inhaber, sondern häufig auch die gesamte Nachbarschaft. Bricht ein Feuer aus, geraten nicht nur Räume, Inventar und Arzneimittel in Gefahr. Die Flammen greifen auf Nachbarhäuser über, Rauchgase kontaminieren benachbarte Arztpraxen, das Löschwasser flutet angrenzende Keller, in denen Pflegeheime ihre Vorräte lagern. Apotheken stehen damit unversehens im Zentrum einer Haftungsspirale, deren Ausmaß vielen Betreibern erst bewusst wird, wenn der Schaden bereits entstanden ist.

Die Basis jeder Risikoanalyse ist die Erkenntnis: Apotheken arbeiten mit hochsensiblen und teilweise gefährlichen Substanzen, sind digital eng vernetzt und logistisch zentral eingebunden. All das macht sie nicht nur unverzichtbar, sondern auch verwundbar. Wenn ein Brand, ein Leck in einem Chemikalienschrank oder ein Stromausfall infolge eines Cyberangriffs den Betrieb lahmlegt, sind die Folgen häufig weitreichender, als viele denken. Denn Apotheken stehen in engem räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit anderen Gesundheitsakteuren. Kommt es zu einer Betriebsunterbrechung, zu einem Datenverlust oder zu einer Umweltkontamination, sind andere oft unmittelbar mitbetroffen – rechtlich, wirtschaftlich und operativ.

Die rechtliche Grundlage für eine solche Haftung findet sich in § 823 BGB. Wer einem anderen durch ein schuldhaftes Verhalten Schaden zufügt, ist zum Ersatz verpflichtet. Im Kontext von Apotheken bedeutet das: Selbst wenn der Schaden unbeabsichtigt geschieht, kann eine sogenannte Gefährdungshaftung greifen. Diese gilt insbesondere bei Umweltschäden. Tritt aus einem beschädigten Behälter ein chemischer Stoff aus, der das Grundwasser kontaminiert, oder verteilt sich kontaminiertes Löschwasser über mehrere Grundstücke, entsteht nicht nur Sachschaden, sondern auch eine öffentlich-rechtliche Sanierungspflicht – oft mit sechsstelligen Kosten.

Gleichzeitig wächst die Zahl digitaler Risiken. Cyberangriffe auf Apothekeninfrastrukturen nehmen zu. Ein verschlüsseltes Warenwirtschaftssystem kann dazu führen, dass Medikamente nicht abgegeben, Rezeptdaten nicht verarbeitet oder Notdienstpflichten nicht erfüllt werden können. Kommt es dabei zu einer Versorgungslücke, kann auch hier eine Haftung bestehen – etwa dann, wenn Patientenschäden entstehen oder datenschutzrechtliche Vorgaben verletzt werden.

Was viele Betreiber unterschätzen: Die klassische Betriebshaftpflicht deckt diese Risiken nur sehr eingeschränkt ab. Sie greift bei unmittelbaren Personen- oder Sachschäden, versagt jedoch bei Umweltgefahren, Regressansprüchen Dritter oder bei digitalen Vorfällen vollständig. Noch dramatischer: Viele Versicherer lehnen bei „erkennbarer Fahrlässigkeit“ die Leistung ganz ab – etwa wenn vorgeschriebene Brandschutzmaßnahmen nicht eingehalten oder IT-Sicherheitsupdates unterlassen wurden.

Branchenspezifische Versicherungslösungen bieten hier deutlich mehr. Moderne Policen wie die Allgefahrendeckung für Apotheken kombinieren Betriebs-, Umwelt- und Cyberrisiken in einer einheitlichen Architektur. Dabei geht es nicht nur um Schadenersatz im Ernstfall, sondern auch um Prävention: Risikoanalysen, technische Beratung, Schulungen und Support im Krisenfall sind integraler Bestandteil moderner Absicherungskonzepte.

Eine zentrale Rolle spielt dabei die Deckung von Drittschäden. Wenn etwa eine Apotheke durch einen Stromausfall die Kühlkette eines benachbarten Impfstofflagers unterbricht oder wenn Rauch aus dem eigenen Betrieb die EDV einer Arztpraxis beschädigt, muss der Inhaber nicht nur für eigene Verluste aufkommen, sondern haftet auch für die fremden Ausfälle. Besonders kritisch ist das bei Apotheken in Einkaufszentren, Ärztehäusern oder Mehrparteiengebäuden – dort entstehen im Schadensfall sofort Kettenreaktionen.

Digitale Risiken erhöhen die Bedrohungslage zusätzlich. Inzwischen zählen Apotheken zu den bevorzugten Zielen professioneller Angreifer. Ob durch Phishing, Ransomware oder gezielte DDoS-Attacken: Ein erfolgreicher Angriff legt nicht nur die Warenwirtschaft lahm, sondern kann auch zu einem Daten-GAU führen. Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt in solchen Fällen eine sofortige Meldung an die Behörden, Informationspflichten gegenüber Betroffenen – und zieht empfindliche Bußgelder nach sich. Ohne Cyberversicherung und IT-Forensik steht der Betrieb still – und das Haftungsrisiko steigt weiter.

Auch intern droht Gefahr: Ein unzureichend gesichertes Rezepturprotokoll, falsch gelagerte Gefahrstoffe oder fehlerhafte Dokumentation können zum Auslöser juristischer und wirtschaftlicher Verwerfungen werden. Die Rechtsprechung macht hier zunehmend wenig Unterschied zwischen grober und einfacher Fahrlässigkeit – entscheidend ist der Schaden.

Die Konsequenz ist eindeutig: Betreiber müssen ihre Versicherungsstruktur vollständig neu denken. Es genügt nicht, auf die Mindestanforderungen der Kammern oder auf Empfehlungen von Berufsverbänden zu vertrauen. Die Realität erfordert eine individuelle Risikoarchitektur, die alle Gefahrenquellen – analog wie digital – integriert, deckungsgleich absichert und regelmäßig überprüft wird. Wer das versäumt, trägt nicht nur ein unkalkulierbares wirtschaftliches Risiko, sondern gefährdet auch seine gesellschaftliche Verantwortung.

Kommentar:

Der Apothekenbetrieb ist zu einem Systemrisiko geworden – nicht durch eigene Schuld, sondern durch die wachsende Komplexität seiner Umgebung. Was früher als überschaubare Versorgungseinheit funktionierte, ist heute ein Hochrisikoknoten im Geflecht medizinischer, logistischer und digitaler Abhängigkeiten. Die Apotheke vor Ort ist längst nicht mehr nur Arzneiausgabe, sondern zentrale Infrastruktur. Genau das macht sie verwundbar. Und es macht ihre Absicherung zur systemischen Pflicht.

Die naive Vorstellung, es genüge ein Standardversicherungspaket und ein wenig gesundes Vertrauen, wird zunehmend zur ökonomischen Selbstgefährdung. Betreiber, die ihre Risikoexposition nicht umfassend analysieren und aktiv absichern, handeln nicht unternehmerisch, sondern fahrlässig. Die Anzahl der potenziellen Auslöser für Haftungsfälle ist inzwischen so groß, dass nur noch ein ganzheitliches Modell Sicherheit bieten kann: ein Konzept, das offline beginnt und online endet – und dabei weder betriebliche Nebenrisiken noch regulatorische Pflichten ignoriert.

Vor allem die Kombination aus Umwelt- und Cyberrisiken stellt eine gefährliche Achse dar. Wer heute Chemikalien im Rezepturbereich lagert, gleichzeitig aber ein nicht gepatchtes Warenwirtschaftssystem betreibt, lädt gleich doppelt zum Schaden ein. Kommt es zu einem kombinierten Vorfall – etwa durch eine Kettenreaktion nach Stromausfall – sind ohne Spezialversicherung gleich mehrere Haftungstatbestände erfüllt. Und: Die öffentliche Meinung verzeiht im Gesundheitswesen keine Schlamperei.

Apotheken stehen in der rechtlichen Verantwortung für ihr Handeln – aber auch für ihr Unterlassen. Der Gesetzgeber verschärft den Druck: IT-Sicherheit, Umweltstandards, Datenschutz – überall steigen die Anforderungen. Wer nicht proaktiv agiert, landet schnell in der Verteidigungsposition – rechtlich, finanziell, kommunikativ. Doch genau das ist das Problem: Die Absicherung folgt in vielen Betrieben nicht der Realität, sondern alten Mustern. Man verlässt sich auf Makler mit pauschalen Branchenkenntnissen oder auf Versicherungsprodukte von der Stange. Das Ergebnis: massive Deckungslücken, wenn es ernst wird.

Was es braucht, ist eine klare Neubewertung der Betriebsrealität. Apotheken sind keine Normbetriebe, sondern Sonderrisiken – und sollten auch so behandelt werden. Es reicht nicht, eine Haftpflichtversicherung zu besitzen. Entscheidend ist, ob diese die realen Schadensszenarien abbildet: Löschwasserschäden beim Nachbarn, Regressforderungen nach Rezepturfehlern, Datenverluste durch Trojaner, Sachschäden durch Stromausfall, Imageschäden nach Datenschutzverstoß. Nur wer diese Gefahren kennt und versichert, ist vorbereitet.

Die Verantwortung liegt letztlich beim Inhaber. Wer den Betrieb führt, führt auch das Risiko. Es ist nicht Aufgabe der Kammer, der Standesvertretung oder der IT-Dienstleister, das Versicherungsportfolio aktuell zu halten – es ist Chefsache. Und es ist die wichtigste unternehmerische Entscheidung, die ein Apothekenleiter in diesem Jahrzehnt treffen kann. Denn was auf dem Spiel steht, ist nicht nur die wirtschaftliche Existenz, sondern auch die Versorgungsleistung für das Umfeld.

Die gute Nachricht ist: Der Markt bietet inzwischen sehr präzise Lösungen. Doch sie müssen gesucht, verstanden, implementiert und überprüft werden. Das verlangt Zeit, Kompetenz und Weitblick – also genau jene unternehmerischen Tugenden, die viele Apothekeninhaber ohnehin besitzen. Es geht nicht um Panik, sondern um Souveränität. Nicht um maximale Absicherung, sondern um funktionale Resilienz.

Wer diesen Schritt nicht geht, wird ihn spätestens dann bereuen, wenn der Versicherer im Schadenfall die Zahlung verweigert. Denn dann hilft keine Rückschau, sondern nur noch der Insolvenzverwalter. Die Entscheidung für umfassenden, branchenspezifischen Schutz ist keine Option mehr. Sie ist eine Verpflichtung gegenüber dem eigenen Unternehmen – und gegenüber den Menschen, die auf seine Sicherheit vertrauen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Apotheken-News: Strategiewechsel statt Insolvenzpflicht

Source: Deutsche Nachrichten
Immer mehr Apotheken geraten in finanzielle Schieflage. Der klassische Weg in die Insolvenz ist dabei nicht alternativlos. Vielmehr bieten aktuelle gesetzliche Reformen wie das StaRUG-Verfahren die Chance auf eine tiefgreifende Restrukturierung, ohne dass der Betrieb in ein offizielles Insolvenzverfahren rutscht. Voraussetzung ist jedoch ein frühzeitiges Handeln, das juristische, betriebswirtschaftliche und organisatorische Klarheit verlangt. Gerade in der Pharmabranche, die unter zunehmendem politischen, wirtschaftlichen und regulatorischen Druck steht, können außergerichtliche Sanierungswege nicht nur die Existenz sichern, sondern auch den langfristigen Fortbestand der Versorgung garantieren. Doch die Anforderungen sind hoch, der Zeitfaktor kritisch, und viele Apothekeninhaber erkennen die Möglichkeiten erst, wenn es zu spät ist. Wer Verantwortung übernimmt, den Handlungsdruck akzeptiert und auf professionelle Planung setzt, kann auch ohne Insolvenzverfahren neue Zukunftsperspektiven schaffen.

Die wirtschaftliche Realität der Apothekenlandschaft in Deutschland ist zunehmend von Schieflagen, Liquiditätsengpässen und strukturellem Druck geprägt. Immer mehr Betriebe stehen vor der Frage, wie lange sich das aktuelle Geschäftsmodell noch tragen lässt. Dabei ist Insolvenz keineswegs unausweichlich. Das StaRUG-Verfahren, eingeführt mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts, eröffnet Apotheken eine diskrete und strukturierte Möglichkeit, sich neu aufzustellen, bevor ein tatsächlicher Insolvenzgrund eintritt. Der rechtliche Rahmen erlaubt es Apotheken, bei drohender Zahlungsunfähigkeit Sanierungsmaßnahmen in eigener Verantwortung zu initiieren und gezielt ausgewählte Gläubigergruppen einzubeziehen, um tragfähige Lösungen zu verhandeln. Diese Möglichkeit ist allerdings strikt an Fristen, Verfahrensvorgaben und Nachweispflichten geknüpft. Nur wer vorbereitet, professionell begleitet und juristisch abgesichert handelt, kann die Potenziale dieses Instruments nutzen. Die rechtzeitige Erstellung eines Sanierungskonzepts ist dabei ebenso zentral wie die glaubwürdige Kommunikation mit allen Beteiligten. Apothekeninhaber, die zu lange zögern oder die eigenen Zahlen nicht im Griff haben, riskieren den Verlust dieser außergerichtlichen Option und damit den Zwang zur Regelinsolvenz.

Der wirtschaftliche Druck entsteht dabei nicht isoliert, sondern ist Ergebnis einer Vielzahl externer Faktoren: Preisregulierung durch Krankenkassen, der Wegfall von Notdienstpauschalen, Investitionsstau bei Digitalisierung und IT-Sicherheit, steigende Personalkosten und die zunehmende Bedeutung von Rezept-Apps und Versenderplattformen. Hinzu kommen ein komplexes Retaxierungsrisiko, Lieferschwierigkeiten und die wachsende Bedeutung politischer Ungewissheiten. All diese Aspekte lassen sich betriebswirtschaftlich nicht isoliert behandeln, sondern müssen integraler Bestandteil eines jeden Sanierungsplans sein. Gerade deshalb ist die professionelle Bewertung der Ausgangslage entscheidend. Eine Bestandsaufnahme mit Soll-Ist-Analyse, SWOT-Diagnose und Liquiditätsvorschau bildet das Fundament, um mit Kreditgebern, Großhändlern, Vermietern und gegebenenfalls auch mit Personalvertretungen realistische Maßnahmen auszuhandeln. Dabei ist nicht jede Maßnahme populär, wohl aber notwendig. Eine Reduzierung von Mietflächen, das Aussetzen freiwilliger Leistungen, die Einführung von Schichtmodellen oder das Streichen von Sortimentsbereichen können betriebswirtschaftlich geboten sein, auch wenn sie emotional schwerfallen.

Ein häufiger Fehler besteht darin, die Gläubigerverhandlungen als technokratischen Prozess zu unterschätzen. Gläubiger, insbesondere Banken und Großhändler, reagieren nicht auf Formulierungen, sondern auf nachvollziehbare Zahlen, belastbare Prognosen und strukturelle Maßnahmen. Ein Sanierungsplan ohne Eigenbeitrag, ohne nachvollziehbare Einsparungen oder ohne klare operative Zielsetzungen wird keine Zustimmung finden. Auch Apotheken, die traditionell als verlässliche Schuldner galten, verlieren dieses Standing, wenn keine Bereitschaft zur strategischen Neuausrichtung erkennbar ist. Umso wichtiger ist es, den Plan nicht nur auf dem Papier, sondern im täglichen Handeln sichtbar umzusetzen. Dabei darf die Patientenversorgung nicht unter die Räder geraten. Wer Personal abbaut oder Öffnungszeiten radikal kürzt, muss dafür tragfähige Alternativen schaffen – etwa durch Terminsprechstunden, Medikationsmanagement oder die Integration digitaler Rezeptkanäle. Gerade hier zeigt sich die Zukunftsfähigkeit einer Apotheke unter Sanierungsbedingungen.

Ein weiteres zentrales Element ist die richtige Reihenfolge der Maßnahmen. Wer zuerst Verbindlichkeiten streichen will, ohne zuvor die eigene Struktur neu aufzustellen, wird auf Misstrauen stoßen. Der Erfolg einer Sanierung hängt nicht nur vom rechtlichen Rahmen, sondern maßgeblich vom Vertrauen der Beteiligten ab. Dieses Vertrauen muss täglich neu aufgebaut werden – durch Transparenz, klare Kommunikation, zügige Umsetzung und professionelles Projektmanagement. Auch Mitarbeiter müssen eingebunden werden: Ohne die Belegschaft, die oft jahrelang zum Erhalt der Apotheke beigetragen hat, lässt sich kein nachhaltiger Turnaround erzielen. Transparenz gegenüber dem Team ist kein Luxus, sondern Voraussetzung für Akzeptanz und Engagement.

Zu den entscheidenden Weichenstellungen gehört die Auswahl des richtigen Zeitpunkts. Das StaRUG greift nur bei drohender, nicht bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit. Wer also die Liquidität bis zum letzten Cent ausreizt, verliert unter Umständen den Zugang zu diesem Verfahren. Deshalb sollte jede ernsthafte Liquiditätskrise frühzeitig mit einem spezialisierten Berater besprochen werden – idealerweise mit Erfahrung in der Apothekenbranche, juristisch wie betriebswirtschaftlich. Nur so lässt sich ein Verfahren aufsetzen, das nicht nur formal zulässig, sondern inhaltlich auch tragfähig ist. Denn das StaRUG ist kein formales Schutzschild, sondern ein anspruchsvoller Restrukturierungsrahmen. Wer ihn nutzen will, braucht Planungssicherheit, Gläubigerakzeptanz und Durchhaltefähigkeit.

Die Erfahrung aus der Praxis zeigt: Je früher Apotheken handeln, desto größer sind die Spielräume. Je später Maßnahmen ergriffen werden, desto mehr schrumpft die Palette an Optionen. Der Handlungskorridor verengt sich, wenn Banken ihre Linien sperren, wenn Großhändler nur noch gegen Vorkasse liefern oder wenn das Finanzamt vollstreckt. Die Sanierungsmöglichkeiten außerhalb eines Insolvenzverfahrens sind dann nicht nur begrenzt, sondern oft endgültig verbaut. Es kommt daher nicht allein auf die Auswahl des Instruments an – StaRUG, Schuldenvergleich, außergerichtliche Verhandlung oder präventiver Sanierungsbericht –, sondern auf den Mut zur frühen Entscheidung. Dies gilt in besonderem Maße für Apotheken, die aus einer Traditionsrolle heraus geführt werden. Der Wille zur Veränderung beginnt im Kopf des Inhabers – und setzt sich erst dann im Betrieb fort.

Im Unterschied zur Insolvenz liegt bei der außergerichtlichen Sanierung die Steuerung in den Händen des Unternehmers. Diese Selbstbestimmtheit ist Chance und Verantwortung zugleich. Die rechtlichen Spielräume – etwa zur einseitigen Änderung bestimmter Vertragsverhältnisse oder zur vorübergehenden Aussetzung einzelner Zahlungsverpflichtungen – sind begrenzt, können aber im Verhandlungskontext erheblichen Hebel erzeugen. Entscheidend ist, wie glaubwürdig und konsistent das Gesamtkonzept erscheint. Wer bereit ist, auch persönlich Verantwortung zu übernehmen – etwa durch Stundung des eigenen Geschäftsführergehalts oder durch Rückführung privat genutzter Ressourcen ins Betriebsvermögen – signalisiert Entschlossenheit und erhöht die Verhandlungsbereitschaft der Gläubiger.

Kommentar:

Sanierung ist kein Eingeständnis des Scheiterns, sondern Ausdruck unternehmerischer Verantwortung in einer Situation, in der viele Kräfte gleichzeitig gegen die wirtschaftliche Stabilität eines Betriebs wirken. Gerade in der Apothekerschaft wird diese Erkenntnis oft zu spät zugelassen. Die Realität ist unbequem: Wer sich frühzeitig mit seinen Zahlen auseinandersetzt, seine Kostenstrukturen analysiert, seine Verträge prüft und betriebswirtschaftliche Planungsinstrumente nutzt, erkennt häufig schon weit vor dem eigentlichen Krisenmoment, dass sich die ökonomische Tragfähigkeit schleichend auflöst. Und dennoch handeln viele zu spät. Warum? Weil das Thema Insolvenz – oder selbst die bloße Restrukturierung – in der Apothekenwelt als Makel gilt, nicht als Managementaufgabe.

Diese kulturelle Scheu vor proaktiver Sanierung ist ein wesentliches Hindernis bei der Nutzung der außergerichtlichen Instrumente. Dabei liegt ihre Stärke gerade in der Diskretion, in der Gestaltungshoheit, in der Vermeidung der öffentlichkeitswirksamen Insolvenzmechanik. Wer eine außergerichtliche Sanierung einleitet, entscheidet sich für Transparenz gegenüber den relevanten Stakeholdern – aber eben nicht gegenüber der gesamten Branche, den Patienten, der Belegschaft oder der Konkurrenz. Diese Möglichkeit sollte als Schutzraum verstanden werden, nicht als Eingeständnis von Schwäche.

Besonders fatal ist das Zögern angesichts der rechtlichen Fristen. Das StaRUG kennt nur die drohende Zahlungsunfähigkeit als zulässigen Anwendungsrahmen. Ist dieser Zustand erst einmal überschritten, ist das Verfahren faktisch verschlossen. Dann bleibt nur noch der Insolvenzweg, mit allen Konsequenzen für Betrieb, Team und Inhaber. Genau deshalb ist Sanierung nicht die letzte Option, sondern die erste strategische Maßnahme bei erkennbaren Risiken. Sie verlangt Mut, aber noch mehr verlangt sie professionelle Ehrlichkeit.

Von Engin Günder, Fachjournalist

DGWZ führt neues Verzeichnis der Fachkräfte für Wärmepumpen nach VDI 4645 ein

Source: Deutsche Nachrichten
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) zertifiziert ab sofort Fachkräfte für Wärmepumpen. Die zertifizierten Fachkräfte werden als Planer, Errichter oder als Planer und Errichter in das öffentliche DGWZ-Verzeichnis der Fachkräfte für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen nach VDI 4645 aufgenommen. Voraussetzung für die Zertifizierung ist eine Schulung zur sachkundigen Person für Wärmepumpen, eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung gemäß VDI 4645, der Nachweis der erforderlichen beruflichen Qualifikation sowie einschlägige Praxiserfahrungen und eine ordentliche Geschäftstätigkeit.

Für die Aufnahme in das Verzeichnis muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Basis der Zertifizierung ist die Zertifizierungsordnung und Gebührenordnung für Wärmepumpen der DGWZ nach VDI 4645. Die Zertifizierung kostet 180 Euro zzgl. 19 % MwSt. Das Verzeichnis der zertifizierten Fachkräfte und die Antragsunterlagen zur Zertifizierung können auf der Website www.dgwz.de/fachkraefte-waermepumpen abgerufen werden.

Apotheken-News: Gefälschte Rezepte, echte Folgen

Source: Deutsche Nachrichten
Rezeptfälschungen sind längst kein Ausnahmephänomen mehr, sondern symptomatisch für eine tiefere Erschütterung im Apothekenalltag. In einem aktuellen Fall wurde ein täuschend echt gestempeltes Rezept für das teure Diabetesmedikament Mounjaro vorgelegt. Die Apothekenfachkraft bemerkte Unstimmigkeiten und sprach den Kunden darauf an – der flüchtete. Solche Szenarien häufen sich. Sie bringen Apotheken in eine gefährliche Zwickmühle: Wer ein Rezept zu Unrecht ablehnt, verärgert echte Patienten. Wer eine Fälschung durchwinkt, riskiert rechtliche Konsequenzen und hohe finanzielle Retaxationen durch Krankenkassen. Die Angst vor wirtschaftlichem Schaden steigt, ebenso der Aufwand für Prüfungen, Rückfragen und Dokumentation. Retax-Versicherungen versprechen hier Entlastung, doch greifen sie oft nur unter engen Bedingungen. Die Realität zeigt: Ohne strukturellen Schutz, klare Prozesse und verlässliche Policen stehen Apotheken diesen Angriffen weitgehend schutzlos gegenüber.

In einer deutschen Apotheke wurde ein Rezept für das begehrte Diabetesmittel Mounjaro vorgelegt – versehen mit einem täuschend echten Stempel einer ortsansässigen Praxis. Die Mitarbeiterin am Handverkauf bemerkte subtile Unstimmigkeiten: Format, Platzierung und Farbe stimmten nicht exakt mit bekannten Mustern überein. Als sie den Kunden darauf ansprach, verließ dieser fluchtartig das Geschäft. Der Vorfall ist kein Einzelfall mehr. Immer häufiger werden Apotheken mit professionell gefälschten Rezepten konfrontiert, bei denen auf den ersten Blick weder der Inhalt noch die äußere Gestaltung Anlass zum Zweifel geben.

Ziel der Täter sind meist hochpreisige Präparate, die aufgrund medizinischer Berichterstattung in den Fokus geraten und schwer verfügbar sind. Mounjaro, Ozempic und andere Medikamente mit begrenzter Lieferfähigkeit stehen oben auf der Liste. Apotheken geraten damit unter Druck: Sie müssen binnen Sekunden entscheiden, ob ein Rezept echt oder gefälscht ist – ohne die medizinische Versorgung zu gefährden oder rechtliche Risiken einzugehen. Fehler in beide Richtungen können gravierende Folgen haben.

Bei Annahme eines gefälschten Rezeptes drohen massive wirtschaftliche Schäden, da Krankenkassen bei Fälschungsverdacht Retaxationen vornehmen – also die Rückzahlung bereits vergüteter Arzneimittelkosten fordern. Das kann bei hochpreisigen Präparaten wie Mounjaro mehrere Tausend Euro pro Fall betragen. Die wenigsten Apotheken haben für solche Szenarien Rücklagen.

Hier setzen sogenannte Retax-Versicherungen an. Sie sollen im Falle nicht vorsätzlich verursachter Fehler finanzielle Entlastung bieten. Doch ihr Schutz ist oft an strikte Bedingungen geknüpft. In vielen Fällen muss der Fehler durch eine fahrlässige Handlung eines bestimmten Mitarbeiters nachweislich dokumentiert und sogar schriftlich eingestanden sein. Zudem sind nicht alle Arten von Retaxationen abgedeckt – beispielsweise solche, bei denen der Schaden aus bloßer Leichtgläubigkeit entstand.

Auch das Thema Haftung gewinnt an Brisanz. Denn nicht selten werden auch Praxen geschädigt, deren Stempel offenbar gestohlen oder täuschend echt nachgeahmt wurden. Für sie steht der Ruf auf dem Spiel, auch wenn sie objektiv keine Schuld trifft. Die Praxis ist oft gezwungen, neue Stempel zu beschaffen und die internen Abläufe zu überprüfen.

Die Polizei hat die Ermittlungen im aktuellen Fall aufgenommen. Es wird geprüft, ob es sich um eine Einzeltat oder ein strukturiertes Vorgehen handelt. Die kriminelle Energie hinter den professionellen Fälschungen lässt auf organisierte Tätergruppen schließen, die gezielt Apotheken auskundschaften und Präparate auf dem Schwarzmarkt absetzen.

Für Apothekenbetreiber ergibt sich daraus ein klarer Handlungsauftrag: Interne Abläufe müssen geschärft, Mitarbeitende regelmäßig geschult und der Versicherungsschutz auf den neuesten Stand gebracht werden. Auch der politische Apparat ist gefragt. Gefordert wird ein besseres Frühwarnsystem, eine digitale Schnittstelle zu Arztpraxen zur Authentizitätsprüfung und eine zentralisierte Datenbank zur Meldung verdächtiger Fälle. Denn klar ist: Im derzeitigen System tragen Apotheken die Hauptlast – und das oft völlig allein.

Kommentar:

Die Zunahme professionell gefälschter Rezepte markiert eine neue Eskalationsstufe im Spannungsfeld zwischen Versorgungsverantwortung und Haftungsrisiko. Was früher als seltene Ausnahme galt, ist heute Bestandteil des Apothekenalltags. Und es ist keine bloße Dokumentenfrage mehr – sondern eine Systemschwäche.

Apotheken fungieren in dieser Situation als letzte Kontrollinstanz. Sie müssen zwischen echtem Rezept und täuschend echter Fälschung entscheiden, während vor ihnen ein Patient steht – vielleicht krank, vielleicht kriminell. Diese Verantwortung ist kaum noch zu tragen, zumal im Hintergrund juristische Fallstricke lauern. Der wirtschaftliche Druck, die Sorge vor Regress, die Unsicherheit bei der Bewertung – sie alle lasten auf dem Personal. Dass immer mehr Apotheken unter diesen Bedingungen überlastet sind, ist kein Zufall.

Versicherungen können einen gewissen Schutz bieten. Doch der Glaube, dass eine Retax-Versicherung alle Risiken abdeckt, ist trügerisch. Wer seine Police nicht regelmäßig überprüft, wer nicht die konkreten Ausschlüsse kennt oder wer sich auf scheinbare Standards verlässt, wird im Ernstfall enttäuscht – und zahlt selbst.

Gleichzeitig braucht es ein Ende der organisierten Verantwortungslosigkeit. Wenn ein Rezept mit einem gestohlenen Praxisstempel vorliegt, dürfen weder Apotheke noch Praxis allein die Konsequenzen tragen. Es braucht digitale Prüfmechanismen, strukturierte Meldewege und eine klare institutionelle Unterstützung. Nur so kann verhindert werden, dass das Vertrauen in die Integrität des Systems langfristig zerstört wird.

Von Engin Günder, Fachjournalist

ASIA/MYANMAR – Il popolo birmano confida in Papa Leone e lancia un appello per gli aiuti dopo il sisma

Source: The Holy See in Italian

Archdiocese of Mandalay

Mandalay (Agenzia Fides) – “Ora abbiamo bisogno di ricostruire la speranza nelle nostre comunità già afflitte dai colpi della guerra e dalle difficoltà. Rinnoviamo un appello urgente: aiutateci a ricostruire le nostre comunità ecclesiali a Mandalay”, dice all’Agenzia Fides p. Peter Kyi Maung, Vicario Generale dell’Arcidiocesi di Mandalay, territorio colpito dal devastante terremoto del 28 marzo. Nella diocesi di Mandalay l’Emergency Rescue Team ha compiuto un monitoraggio rilevando gli edifici ecclesiastici e le strutture pastorali gravemente danneggiate. “Questi spazi sacri, dove ci riuniamo per il culto, la preghiera e il sostegno, necessitano ora urgentemente di riparazioni e restauri. Ci rivolgiamo umilmente alla nostra famiglia di fede allargata, per chiedere un generoso sostegno”, scrive in una nota l’Emergency Rescue Team. La necessità, si afferma, è riparare le strutture ecclesiastiche danneggiate, ripristinare i centri comunitari e le aule di catechismo, rendere agibili e spazi di ritrovo sicuri per la liturgia e gli incontri comunitari. “Così potremo riprendere – spiega p. Peter – la vita spirituale e comunitariadel Popolo di Dio. Siamo chiamati ad aiutare le comunità a risorgere nella fede e nella resilienza”, nota. “Per tanta gente sofferente, siamo strumenti della misericordia e della compassione di Dio in questo momento di prova. Per questo chiediamo il supporto dei credenti in tutto il mondo”, dice.Anche se attraversano un tempo di crisi e di gravi difficoltà, i cattolici birmani hanno accolto calorosamente la notizia dell’elezione di Papa Leone XIV. A Mandalay l’Arcivescovo Marco Tin Win ha diramato un messaggio di auguri per l’inizio del ministero petrino e ha chiesto a Papa Leone di “supportare la pace per il Myanmar”. “Molti non cattolici, buddisti, musulmani, protestanti hanno seguito con interesse e curiosità l’elezione del Papa. Questo è stato per noi un momento di testimonianza e di evangelizzazione”, ha detto.Il Cardinale birmano Charles Maung Bo, Arcivescovo di Yangon, presente in Conclave, ha sostenuto le speranze di tutti: ha inviato ai fedeli delle foto che lo ritraggono in compagnia di Papa Leone e ha raccontato loro: “Gli ho chiesto di non dimenticarci e ho espresso l’auspicio che possa anche visitare presto il Myanmar”.Un sacerdote domenicano birmano, p. Paul Aung Myint, afferma a Fides: “Siamo certi che Papa Leone sarà attento ai conflitti i dimenticati, alle sofferenze dei poveri, agli emarginati, ai tanti profughi che sono in Myanmar e in altre parti del mondo: sappiamo che sarà voce dei senza voce”.Parlando a Fides, Joseph Kung laico cattolico di Yangon nota: “Non conosciamo ancora bene il nuovo Papa Leone ma sappiamo che ha avuto un’importante esperienza missionaria. Crediamo, dunque, che avrà grande attenzione per tutti i Paesi di missione, nel Sud globale. Inoltre è un poliglotta e la sua padronanza dell’inglese renderà più agevole la comunicazione con tante realtà dell’Asia, sicuramente anche con i Vescovi e i fedeli del Myanmar”.(PA) (Agenzia Fides 14/5/2025)
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Les sociétés commerciales de moins de 10 salariés n’ont pas à établir de rapport de gestion

Source: Republic of France in French
La République française a publié la déclaration suivante:

Image 1Crédits: peopleimages.com – stock.adobe.com

Jusqu’à présent, seules les sociétés commerciales répondant aux critères de la petite entreprise étaient dispensées d’établir un rapport de gestion. Paradoxalement, les micro-entreprises n’étaient pas prises en compte.

La loi du 30 avril 2025 portant diverses dispositions d’adaptation au droit de l’Union européenne en matière économique, financière, environnementale, énergétique, de transport, de santé et de circulation des personnes (DDADUE5) corrige cette incohérence et intègre les micro-entreprises au sens du droit de l’Union européenne.

Il s’agit des entreprises ne dépassant pas 2 ​​des 3​​ seuils suivants :

  • effectif : 10 salariés ;
  • total du bilan : 450 000 € ;
  • montant net du chiffre d’affaires : 900 000 €.

Les entreprises correspondant à ces critères ne sont donc pas tenues d’établir un rapport de gestion. Celui-ci comprend des informations sur la société telles que ses activités en matière de recherche et de développement ou une analyse de l’évolution de ses affaires.