Il est interdit de mieux rémunérer un salarié en raison du lien familial partagé avec l’employeur

Source: Republic of France in French
La République française a publié la déclaration suivante:

Image 1Crédits: New Africa – stock.adobe.com

Une salariée licenciée attaque en justice son employeur afin d’obtenir le rappel de salaires et d’indemnités. Elle affirme avoir subi une inégalité de traitement constitutive d’une discrimination car elle n’appartenait pas à la famille de son employeur.

En effet, sa collègue, mieux rémunérée, est l’épouse de son employeur. Celui-ci justifie cette différence de traitement par la plus grande disponibilité et par la confidentialité de son épouse.

La cour d’appel condamne l’employeur. Pour elle, l’employeur justifie la différence de traitement entre la salariée et sa collègue par un critère familial, ce qui constitue une discrimination. L’employeur se pourvoit en cassation.

La Cour de cassation confirme l’arrêt rendu en appel. Elle retient que la situation de famille constitue un motif de discrimination interdit par la Cour de justice de l’Union européenne et par l’article L1132-1 du code du travail.

La Cour précise que la situation de la salariée entre dans le champ d’application de cet article car la différence de traitement par l’employeur est motivée par le défaut d’appartenance à sa famille.

BaFin konsultiert Fit-and-Proper-Rundschreiben

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Das neue Fit and Proper (FAP) Rundschreiben ersetzt das Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß Kreditwesengesetz (KWG), Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und dem (Kapitalanlagegesetzbuch) KAGB sowie das Merkblatt zu den Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und KAGB.

Das neue Rundschreiben enthält Ausfüllhinweise und Hinweise zur Verwaltungspraxis der BaFin. Zudem berücksichtigt es Anforderungen aus dem Risikoreduzierungsgesetz.

BaFin-Konsultation bis 13. Juni 2025

Stellungnahmen zum Entwurf können bis zum 13. Juni 2025 per EMail an Konsultation-11-25@bafin.de mit dem Betreff „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 11/2025 (GZ: BA 51-FR 2123/00013#00005)“ eingereicht werden.

Konsultation 11/2025: BaFin konsultiert Rundschreiben zu den Mitgliedern der Geschäftsleitung sowie von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG

Source: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

BaFin-Konsultation bis 13. Juni 2025

Das neue Fit and Proper (FAP) Rundschreiben ersetzt das Merkblatt zu den Geschäftsleitern gemäß KWG, ZAG und KAGB und das Merkblatt zu den Mitgliedern von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen gemäß KWG und KAGB.

Die Zusammenfassung in ein Dokument ist ein erster Schritt zu einer modernen Kommunikation von Informationen über die Verwaltungspraxis der BaFin, dient der Umsetzung europäischer Vorgaben und enthält Ausfüll- und verwaltungstechnische Hinweise. Das Rundschreiben berücksichtigt Anforderungen aus dem Risikoreduzierungsgesetz. Durch die noch ausstehende nationale Umsetzung der CRD VI werden künftig weitere Anpassungen erforderlich sein.

Stellungnahmen zum Entwurf des Rundschreibens können bis zum 13. Juni 2025 mithilfe des bereitgestellten Excel-Tools unter Angabe des Betreffs „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 11/2025 (GZ: BA 51-FR 2123/00013#00005)“ ausschließlich per E-Mail an Konsultation-11-25@bafin.de erfolgen.

Es ist beabsichtigt, die eingereichten Stellungnahmen im Internet zu veröffentlichen. Sollten Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sein, teilen Sie uns dies bitte mit (s. Excel-Tool „(1) Deckblatt“ Zelle E12).

Kleinbetriebe aufgepasst » Einfach Zeiterfassung von ISGUS

Source: Deutsche Nachrichten
Die ZEUS® Zeiterfassung von ISGUS ist die perfekte Lösung für Kleinbetriebe, die eine einfache und zuverlässige Methode zur Erfassung von Arbeitszeiten suchen. Mit dieser innovativen Software können Sie die Zeit Ihrer Mitarbeiter effizient verwalten und so Ihre Produktivität steigern.

Die heutige Arbeitswelt verändert sich ständig, und mit der ZEUS® Zeiterfassung sind Sie bestens gerüstet, um den Herausforderungen des New Work Konzepts gerecht zu werden. Durch eine präzise Erfassung der Arbeitszeiten ermöglicht Ihnen die Software eine optimale Planung Ihrer Ressourcen und sorgt dafür, dass Ihre Mitarbeiter Aufgaben flexibel erledigen können.

Insgesamt ist die ZEUS® Zeiterfassung von ISGUS die ideale Lösung für Kleinbetriebe, die ihre Arbeitszeiten effizient verwalten möchten. Mit ihrer benutzerfreundlichen Oberfläche und den umfangreichen Funktionen bietet Ihnen diese Software alles, was Sie für eine erfolgreiche Zeiterfassung benötigen. Das Ganze geht natürlich auch mobile über die App, jederzeit und von überall. Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen der ZEUS® Zeiterfassung und steigern Sie Ihre Produktivität und Mitarbeiterzufriedenheit.

MIT DEM RICHTIGEN WISSEN UND TOOLS KÖNNEN SIE IHR VOLLES POTENZIAL ENTFALTEN

WISSEN UND TOOLS

AmdoSoft veröffentlicht b4 Version 7.8

Source: Deutsche Nachrichten
Mit der neuen b4 Version 7.8 erweitert AmdoSoft seine Automatisierungsplattform um zahlreiche leistungsstarke Funktionen. Das Update bringt mehr Flexibilität, verbesserte Steuerungsmöglichkeiten für Bots und eine intuitive, KI-gestützte Automatisierung.

Scheduled Jobs jetzt vollständig als b4 Objekte integriert

Ein zentrales Highlight des Releases ist die vollständige Umwandlung geplanter Aufgaben (Scheduled Jobs) in eigenständige b4 Objekte. Die bisherige Perspektive „Schedule Report Manager“ wurde entfernt, alle geplanten Tasks werden nun zentral über den „Scheduled Jobs Manager“ verwaltet. Berichte und andere Jobs lassen sich direkt aus dem Graphical Rules Editor (GRE) starten – entweder planmäßig oder „On Demand“. Ein neuer Filter für den Objekttyp „Reports“ erleichtert zudem die Suche und Organisation.

Bot-Ausführung per Tastenkombination pausieren

RPA-Entwickler haben nun die Möglichkeit, Checkpoint-Ausführungen während einer laufenden Bot-Session mit der Tastenkombination STRG+ALT+P zu pausieren, fortzusetzen oder zu beenden. Dies ist besonders hilfreich für das Debugging oder sicheres Testen, wenn Prozesse vom erwarteten Ablauf abweichen. Diese neue Funktion ersetzt bisherige, weniger zuverlässige Methoden wie das erzwungene Beenden über das System-Tray, das mitunter zu ungewollten Interaktionen mit der Konsole führte.

AI Action Builder – Automatisierung per Chat erstellen

Ein weiterer Meilenstein ist der neue AI Action Builder, mit dem benutzerdefinierte Automatisierungsaktionen über eine integrierte Chat-Oberfläche erstellt werden können. Alle Chatverläufe werden direkt als Teil der Aktion gespeichert, sodass auch Nutzer ohne Programmierkenntnisse einfach und nachvollziehbar Automatisierungen entwickeln können.

Erweiterte Benutzerfreundlichkeit und neue Funktionen

Version 7.8 bringt eine Vielzahl von Verbesserungen, die sowohl die Bedienbarkeit als auch die Leistungsfähigkeit der Plattform steigern:

• Unendliche Schleifen im GRE: Durch Eingabe von „-1“ im Feld „Max Retries“ des Loop      Branch-Elements wiederholt sich eine Aktion unbegrenzt, bis eine definierte Bedingung erfüllt ist. Dies ist ideal für dauerhafte oder langlaufende Prozesse. Ein Tooltip im Editor liefert eine klare Anleitung direkt am Eingabefeld.
• Erweiterte Mehrsprachigkeit: Im Rahmen der laufenden Internationalisierungsmaßnahmen wurden weitere systemseitige Dialoge und Labels – u. a. aus Eclipse-Komponenten wie „Perspektive zurücksetzen“ oder „Einstellungen“ – übersetzt. Das sorgt für mehr Konsistenz und Benutzerfreundlichkeit in verschiedenen Sprachumgebungen.
• Intelligente Toleranz & Bild-Priorisierung: Optimierungen bei der Checkpoint-Verarbeitung verbessern die Bild- und Toleranzerkennung deutlich und führen zu einer schnelleren, zuverlässigeren und stabileren Ausführung – selbst unter variierenden Bildschirmbedingungen.
• Sicheres Herunterfahren des Controllers: Der b4 Controller wird jetzt beim Herunterfahren des Systems automatisch ordnungsgemäß beendet. Dies schützt die Datenintegrität und erhöht die Betriebssicherheit.
• Upgrade auf Tomcat 10: Durch die Migration auf Apache Tomcat 10 profitieren Anwender von verbesserter Performance, mehr Sicherheit und zukunftssicherer Kompatibilität.

Fazit

Mit Version 7.8 liefert AmdoSoft ein durchdachtes Update seiner Automatisierungsplattform b4, das technische Leistungsstärke mit Benutzerfreundlichkeit verbindet. Unternehmen erhalten damit noch mehr Möglichkeiten, ihre Prozesse effizient, sicher und intelligent zu automatisieren.

Von Theorie zu handfesten Resultaten: KI-Agenten zeigen echte Use Cases – und das Profitfenster schließt sich schnell

Source: Deutsche Nachrichten
Die Ausgangslage ist klar: Unternehmen, die im KI-Jahr 2024 noch glauben, sie könnten Innovation delegieren, bekommen von Tech-Pionieren wie Oliver Schulze von agorum® Software GmbH vorgeführt, wie brutal der Rückstand in wenigen Monaten wachsen kann. Die Szene verändert sich atemberaubend: Während klassische Digitalisierungsprojekte oft in Aktenbergen und Mittelmaß enden, arbeiten moderne KI-Agenten längst leise im Maschinenraum – als unsichtbare, autonome Kollegen, die Ziele verfolgen und Prozesse automatisieren, so effizient wie nie.

Vom Hype zur gelebten Produktivität: KI-Agenten, das Rückgrat der Automatisierung

Seit ChatGPT & Co. in Büros und Unternehmen Einzug gehalten haben, scheint die Produktivitätsgrenze neu gezogen. Doch der wahre Effizienzsprung bleibt vielen verborgen: Denn die eigentliche Wertschöpfung entsteht dort, wo KI nicht nur Stichworte beantwortet, sondern eigenständig agiert – als Agent. Anders als klassische Chatbots erledigen KI-Agenten nicht nur Aufgaben, sie analysieren, planen, handeln, lernen. Sie recherchieren, bereiten Daten auf, treffen Entscheidungen, ziehen Informationen aus heterogenen Quellen zusammen und produzieren Ergebnisse, statt Endlosdialoge.

Ein Beispiel, wie es im aktuellen agorum® Webinar „KI-Agenten im Realbetrieb: Wie agorum core Unternehmen 100-fach effizienter macht“ eindrucksvoll demonstriert wird: Die Anfrage eines Kunden nach zehn Jahren Wartungsrechnungen – früher handgemacht, über Abteilungen, nach viel Sucherei. Heute? Fünf Minuten, ein KI-Prompt, die Agenten recherchieren, aggregieren, verschicken. Prozessdauer: Von drei Stunden auf fünfzehn Minuten. Gedanken daran, ob dabei Fehler gemacht oder Daten verloren gehen könnten? Vergangenheit – und zwar messbar.

Effizienz ist kein Zufall, sondern Architektur

Warum kann Software wie agorum core „fliegen“? Die Antwort steckt in der Architektur: Das Digital Toolkit bildet Daten und Prozesse zentral ab, macht aus Insellösungen ein skalierbares Kraftwerk. Egal ob On-Prem, Private- oder EU-Cloud – die Informationsbasis bleibt konsistent, versioniert und revisionssicher, von E-Mails über Tickets bis zu ERP-Daten. Die Daten werden zum Fundament, auf dem KI ihre Stärken ausspielen kann. Denn ein „Large Language Model“ ohne diesen Kontext bleibt Karaoke: Es singt zwar – aber selten das richtige Lied.

Hier werden KI-Agenten dank klarer Datenstruktur und sauberer Metadaten zum Autopiloten für Routinetätigkeiten, zur Prozessintelligenz. Ein Chief AI Agent verteilt Aufgaben im Hintergrund, Klon-Agenten skalieren spontan hoch, ein Feedback-Loop minimiert Fehler um bis zu 90 Prozent. Vom Meeting-Protokoll über Adressanlage bis hin zu aufbereiteten Controlling-Auswertungen entsteht so mehr als nur Automation: Es ist echte digitale Transformation, die Unternehmen Zeit verschafft, um am Markt vorn zu bleiben.

Die neue Währung: Tempo, Datenhoheit, Innovationsspielraum

Alte Versprechen der Digitalisierung lauteten oft: Weniger händische Arbeit, bessere Entscheidungen, mehr Freiraum fürs Kerngeschäft. In der Realität waren viele IT-Projekte teuer, langsam, komplex – und zwangen Menschen, sich an Softwareprozesse anzupassen, statt umgekehrt. Mit KI-Agenten auf solider, europäischer Datenbasis, wie sie bei agorum® realisiert wird, dreht sich das Spiel. Hier verlieren Stamm- und Prozessdaten nie ihre Souveränität – kein Vendor-Lock-in, keine spätabendlichen Security-Bauchschmerzen. Flexibilität wird zum Produktmerkmal, LLM-Wechsel oder neue Use Cases sind nur noch ein Klick entfernt.

Und das Budget? Verschiebt sich spürbar: Gemäß Digitalexperten kann der Pflege- und Wartungsaufwand massiv reduziert werden – was im Alltagsgeschäft wertvolle Ressourcen für Innovationen freisetzt. Unternehmen, die jetzt zögern, verschenken diesen Return-on-Investment nicht in ferner Zukunft, sondern ab Tag eins.

Handeln, bevor der Damm bricht

Noch diskutieren viele Geschäftsführer, wie KI in ihre Prozesse passt – die echte Herausforderung: Wie lange können sie es sich leisten, nicht offensiv zu handeln? Wer KI-Agenten als digitale Kollegen integriert, hat künftig einfach einen Gang mehr – auf Rüstzeiten, E-Mail-Chaos und Datenrecherche-Ping-Pong kann da niemand mehr warten.

Die nächste Komplexitätsstufe steht schon vor der Tür: Agenten-Schwärme, die in Teams arbeiten, 24/7, spezialiserte Aufgaben autonom abarbeiten. „Spring jetzt“, mahnt das agorum® Team. Tatsächlich ist der Einstieg so niedrig wie noch nie – das Onboarding einer Lösung dauert keine Monate mehr, sondern beginnt im Kennenlerngespräch, gefolgt von Live-Demo und direktem Go-Live. Und die großen Hürden? Schrumpfen auf Bordsteinkanten-Niveau.

Fazit: Wer jetzt Mut zur Umsetzung zeigt, gibt den Takt an

KI-Agenten sind längst Realität – und das nicht als Pilotprojekt, sondern im produktiven Einsatz, quer durch Branchen und Anwendungsfälle. Unternehmen, die sich jetzt für die Integration entscheiden, sichern sich ein Vielfaches an Produktivität, Kontrolle und Innovationskraft. Es gibt wenige Felder, auf denen die Schere zwischen Vorreitern und Zögerern schneller aufgeht.

Am Schluss bleibt die Frage: Wer lenkt in Ihrem Unternehmen schon heute mit digitalen Agenten – und wer lässt sich noch von gestern ausbremsen? Die Antwort entscheidet, wie der nächste Effizienzsprung ausfällt.

Zwei statt vier Inspektionen pro Jahr: Entwurf zur DIN VDE 0833-1 sorgt für Diskussionen in der Brandschutzbranche

Source: Deutsche Nachrichten
Die geplanten Änderungen der Norm DIN VDE 0833-1, die zentrale Anforderungen für Brandmeldeanlagen regelt, stoßen derzeit auf zunehmende Kritik aus Fachkreisen.
Der aktuelle Norm-Entwurf sieht unter anderem vor, die jährlichen Inspektionen an Brandmeldeanlagen von bisher vier auf lediglich zwei zu reduzieren.
Experten aus dem Bereich Brandschutz und Sicherheitstechnik zeigen sich besorgt – nicht zuletzt, weil der Entwurf ohne nennenswerte Einbindung der Praxis zustande gekommen sein soll.

„Diese Art von stiller Reform betrifft alle, aber kaum jemand spricht darüber“, heißt es in einem aktuellen Aufruf der Unternehmensberatung Wenzel.
Das Unternehmen ruft Fachkräfte und Errichter aus der Brandschutzbranche dazu auf, sich aktiv mit dem Entwurf auseinanderzusetzen und gegebenenfalls fristgerecht Einspruch einzulegen.
Die Frist dafür endet am 31. Mai 2025.

„Nicht einfach hinnehmen“ – Plattform für gemeinsamen Einspruch:

„Brandschutz To Go“: Die neue Community für alle, die mitreden wollen

Mitten in der Diskussion um die neue DIN VDE 0833-1 startet jetzt eine zentrale Anlaufstelle für alle, die im Brandschutz aktiv sind: „Brandschutz To Go“ auf Skool.

Ob du Fachplaner, Errichter oder einfach engagiert in der Branche bist – hier bekommst du Einblick in aktuelle Entwicklungen, kannst dich mit anderen Profis vernetzen und vor allem: mitreden, bevor andere entscheiden.

? Warum beitreten?

Du willst nicht, dass Normen über deinen Kopf hinweg geändert werden?

Du willst verstehen, wie Einspruch funktioniert – und wann es sich lohnt?

Du willst mit echten Argumenten mitreden, statt nur zuzusehen?

Dann ist das deine Plattform.Kostenlos. Fachlich. Auf den Punkt.

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Mach den ersten Schritt – gemeinsam geht mehr.

Branche im Wandel – und wer redet mit?

Die aktuelle Entwicklung wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wer gestaltet die Zukunft der Brandschutzstandards – und in wessen Interesse?

Während Normungsprozesse oft technisch und fern des Alltags ablaufen, betrifft ihre Umsetzung die Arbeit Tausender Fachkräfte unmittelbar.
„Es geht nicht darum, Veränderungen grundsätzlich zu blockieren“, so ein Vertreter der Initiative, „sondern darum, dass sie sinnvoll, praxisnah und unter Einbezug aller Beteiligten gestaltet werden.“

Ob sich die Stimmen aus der Branche in den verbleibenden Tagen noch bündeln lassen, bleibt offen. Sicher ist: Der Entwurf zur DIN VDE 0833-1 wird nicht nur technische, sondern auch politische und wirtschaftliche Debatten anstoßen – spätestens, wenn die Norm in Kraft tritt.

Zuzahlung, Packung und Haftung verschärfen den Stückelungskonflikt

Source: Deutsche Nachrichten
Retaxationen sind für Apotheken längst nicht mehr bloß ärgerliche Einzelfälle, sondern ein strukturelles Risiko. Besonders perfide wird es, wenn sie aus gesetzlich erlaubtem Handeln resultieren – etwa bei der Stückelung von Arzneimitteln infolge eines Lieferengpasses. Was das ALBVVG ausdrücklich gestattet, verwandelt sich in der Abrechnungspraxis zur Haftungsfalle. Krankenkassen verlangen Zuzahlungen pro abgegebener Packung, selbst wenn laut Gesetz eine einmalige Beteiligung ausreichen würde. Wer im Sinne der Patientenversorgung handelt und korrekt dokumentiert, wird dennoch wirtschaftlich sanktioniert. In dieser Gemengelage wird eine Vermögensschadenversicherung zum strategischen Muss: Sie schützt vor Retaxverlusten, die nicht auf Fehler, sondern auf Systemwidersprüche zurückgehen. Apothekenbetreiber sollten diesen Schutz nicht länger als freiwillige Ergänzung betrachten, sondern als Teil ihrer ökonomischen Grundversorgung. Denn ohne klare Absicherung wird aus jeder Rezeptur ein betriebswirtschaftliches Risiko – ungeachtet pharmazeutischer Sorgfalt oder rechtlicher Konformität.

Die zunehmenden Lieferengpässe bei Arzneimitteln stellen Apotheken vor tägliche Herausforderungen. Um die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten sicherzustellen, greifen viele Apotheken auf gesetzlich vorgesehene Ausnahmeregelungen zurück – etwa auf die sogenannte Stückelung, also die Abgabe mehrerer kleinerer Packungen anstelle der verordneten Originalgröße. Möglich macht dies das ALBVVG, das Apotheken bei Engpässen explizit erlaubt, Abweichungen von der ursprünglichen Verordnung vorzunehmen, sofern die Gesamtwirkstoffmenge gleich bleibt. Was politisch als Versorgungssicherung gedacht ist, wird in der Praxis jedoch zunehmend zum wirtschaftlichen Risiko.

Denn während die Abgabe korrekt dokumentiert und rechtlich gedeckt ist, fordern viele Krankenkassen nachträglich zusätzliche Zuzahlungen – oder retaxieren die gesamte Verordnung, wenn diese nicht pro abgegebener Packung abgerechnet wurde. Die Apotheken geraten damit in eine faktische Zwickmühle: Entweder sie verlangen von ihren Patientinnen und Patienten mehrfach Zuzahlung und riskieren damit eine unzulässige Mehrbelastung – oder sie halten sich an die gesetzlich vorgesehene Regelung und erleiden im Zweifel eine komplette Retaxation. Besonders betroffen sind Betriebe, die aus Verantwortung handeln und die Patient:innenversorgung priorisieren – ohne jede Rückendeckung im System.

Die wirtschaftlichen Folgen dieser Retaxationen sind enorm. Je nach Präparat können einzelne Rückforderungen vier- bis fünfstellige Beträge erreichen. Noch dramatischer ist die Praxis, bei der Krankenkassen bei erkannten formalen Abweichungen ganze Serien von Abgaben retaxieren. Dies betrifft insbesondere Apotheken mit hohem Rezeptdurchsatz oder mit spezialisierten Versorgungsprofilen. Der Verdacht: Wer ein bestimmtes Vorgehen mehrfach anwendet, gerät unter Generalverdacht systematischer Fehlabrechnung. Die betroffenen Apotheken stehen damit nicht nur vor finanziellen Verlusten, sondern auch vor einer tiefen Vertrauenskrise gegenüber den Kassen.

Der gesetzlich gewollte Handlungsspielraum verliert in dieser Gemengelage jede Wirkung. Das ALBVVG suggeriert Flexibilität – doch das GKV-System verneint diese Realität auf Abrechnungsebene. Der gesetzestreue Apotheker wird so zum haushaltsfremden Risikofaktor. Statt Planungssicherheit herrscht Unberechenbarkeit. Der wirtschaftliche Druck auf Apotheken wächst – insbesondere auf kleine, inhabergeführte Betriebe im ländlichen Raum, die nicht auf Rücklagen zurückgreifen können. Wer heute eine Apotheke führt, muss nicht nur versorgen, sondern sich gegen ein System absichern, das trotz politischer Absichtserklärungen nach anderen Logiken funktioniert.

Eine entscheidende Rolle spielt deshalb die gezielte Absicherung über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Diese greift dort, wo Retaxationen zu finanziellen Schäden führen – vorausgesetzt, die Abgabe erfolgte rechtmäßig und nachvollziehbar dokumentiert. Die Versicherung übernimmt im Schadensfall nicht nur die wirtschaftliche Kompensation, sondern bietet auch juristische Unterstützung in der Auseinandersetzung mit den Krankenkassen. Damit wird sie zur tragenden Säule eines modernen Risikomanagements in der Apotheke.

Doch viele Betriebe sind bislang nicht ausreichend abgesichert. Vielfach fehlt das Bewusstsein für die strukturelle Gefährdung, die aus administrativer Auslegung von Kassenseite erwächst. Während klassische Betriebsausfallversicherungen nur bei technischen oder personellen Ausfällen greifen, ist die Vermögensschadenversicherung gezielt auf systemisch bedingte Abrechnungsrisiken zugeschnitten – ein Aspekt, der angesichts der aktuellen Entwicklung nicht länger ignoriert werden kann.

Die Verantwortung liegt jedoch nicht allein bei den Apotheken. Auch das Gesundheitssystem muss sich fragen lassen, warum gesetzlich erwünschte Versorgungslösungen in der Praxis zu wirtschaftlicher Bestrafung führen. Solange es keine einheitlichen Vorgaben zur Umsetzung der ALBVVG-Stückelungsregel gibt, bleibt der Rückgriff auf Versicherungsschutz für viele Apotheken der einzige Weg, sich gegen existenzielle Retaxrisiken zu wappnen. Apotheken, die Versorgung sichern, dürfen nicht länger dafür haftbar gemacht werden, dass das System seine eigene Flexibilität nicht anerkennt.

Kommentar:

Die gegenwärtige Praxis der Retaxation bei Stückelungen offenbart ein systemisches Missverhältnis zwischen gesetzlicher Norm und realwirtschaftlicher Umsetzung. Dass eine Apotheke für exakt das Verhalten sanktioniert wird, das gesetzlich ausdrücklich erlaubt ist, stellt einen fundamentalen Bruch des Rechts- und Vertrauensprinzips dar. Es ist nicht nur absurd, sondern gefährlich, dass die gelebte Versorgungspraxis in Form der Stückelung – in medizinischer wie juristischer Hinsicht sachgerecht – von den Krankenkassen in Form von Retaxationen unterlaufen wird. Dieser Widerspruch lähmt nicht nur die operative Effizienz der Apotheken, sondern zersetzt das Fundament partnerschaftlicher Zusammenarbeit im Gesundheitswesen.

Der eigentliche Skandal liegt jedoch nicht in der Existenz von Retaxationen, sondern in ihrer systemischen Struktur: Sie basieren auf der asymmetrischen Machtverteilung zwischen Apotheken und Kassen. Während erstere gesetzestreu, versorgungsorientiert und unter hohem wirtschaftlichem Druck arbeiten, verfügen letztere über Ermessensspielräume, die sie zunehmend repressiv auslegen. Das erzeugt eine Dynamik, in der Apotheken gezwungen sind, sich weniger an Versorgungsrealität und medizinischer Angemessenheit zu orientieren als an potenziellen Abrechnungsfolgen. Die Folge: Defensive statt offensive Versorgung, Bürokratie statt pharmazeutischer Kompetenz.

Wenn in diesem Kontext Vermögensschadenversicherungen zur betrieblichen Notwendigkeit werden, ist das kein Zeichen unternehmerischer Vorsicht, sondern systemischer Verzweiflung. Es zeugt davon, dass Apotheken nicht mehr auf die Verlässlichkeit gesetzlicher Regelungen vertrauen können – und sich stattdessen gegen die Auslegungshoheit der Kostenträger absichern müssen. Das ist ein Armutszeugnis für ein System, das in seiner Rhetorik auf Versorgungssicherheit pocht, in der Praxis aber strukturelle Unsicherheit produziert.

Eine funktionierende Gesundheitsversorgung benötigt verlässliche Rahmenbedingungen. Dazu gehört auch, dass gesetzliche Ausnahmeregelungen – wie die Stückelung im ALBVVG – nicht zur Retaxfalle werden dürfen. Wenn das GKV-System weiterhin auf ökonomische Kontrolle statt partnerschaftliche Koordination setzt, droht nicht nur eine wirtschaftliche Destabilisierung der Apothekenlandschaft, sondern auch ein nachhaltiger Vertrauensverlust in das gesamte System der gesundheitlichen Daseinsvorsorge. Die Politik muss endlich anerkennen, dass nicht nur Gesetze, sondern auch deren praktische Durchsetzbarkeit über die Qualität der Versorgung entscheiden. Und die Kassen müssen sich fragen, wie lange sie noch mit dem Prinzip des formalistischen Erstattungsentzugs operieren können, bevor der Versorgungsauftrag auf der Strecke bleibt.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

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Multifunktionaler DC-Leistungsschalter mit dem German Innovation Award 2025 ausgezeichnet

Source: Deutsche Nachrichten
Gleichstromtechnologie ist der Schlüssel für die nachhaltige Energieversorgung der Zukunft. Der DC-Leistungsschalter Contactron ELR HDC von Phoenix Contact wurde jetzt ausgezeichnet mit dem German Innovation Award 2025 als „Winner“ in der Kategorie „Excellence in Business to Business – Electronic Technologies”. Der German Innovation Award prämiert innovative Produkte, Projekte und Pionierleistungen, die das Leben und die Welt in allen Bereichen verbessern. Der Award bietet diesen Ideen eine große Bühne für Zukunftspotenziale.

Keine Energiewende ohne Gleichstrom: Deshalb unterstützt Phoenix Contact die Technologie und treibt sie mit zukunftweisenden Produkten voran. Ein Beispiel ist der Leistungsschalter ELR HDC, der hohe DC-Lasten schützt und überwacht. Darüber hinaus sorgt die moderne Halbleitertechnologie des Geräts in Kombination mit bewährten DC-Relais für ein lichtbogenfreies Schalten von maximal 55 A bei bis zu 810 V. Im Betrieb kontrolliert der Leistungsschalter die wichtigsten Parameter und stellt sie für die Datenerfassung bereit. Überschreitet der Betriebsstrom den eingestellten Maximalwert, schaltet Contactron ELR HDC zeitlich verzögert oder im Fall eines Kurzschlusses schnell ab. Gleiches gilt im Fall einer Unter- oder Überspannung im Eingang. Der Leistungsschalter lädt Kapazitäten im Ausgang auf die Eingangsspannung vor, sodass während des Einschaltens Stromspitzen vermieden werden. Zudem verfügt Contactron ELR HDC über einen digitalen Ein-/Ausgang sowie eine Kommunikationsschnittstelle zur Einbindung in Netzwerkumgebungen. Das Gerät wird in Gleichstromnetzen überall dort eingesetzt, wo ein Energieaustausch zwischen Quellen, Verbrauchern und dem Netz selbst erforderlich ist – an sogenannten DC-Abzweigen.

Frisbii übernimmt KI-Spezialisten Infer und erweitert Kompetenz für datenbasierte Umsatzoptimierung

Source: Deutsche Nachrichten
Die Recurring Revenue Management-Plattform Frisbii kauft Infer, einen in Großbritannien ansässigen KI-Spezialisten für datenbasierte Vorhersagen. Die Akquisition ist ein wichtiger Meilenstein im Lösungsportfolio von Frisbii. Durch die Integration der Infer-Technologie erweitert Frisbii seine Analysefunktionen um KI-gestützte Umsatzprognosen, um Abwanderungsrisiken vorherzusagen und konkrete Handlungsempfehlungen zu geben. Damit gehört Frisbii zu den ersten Anbietern in Europa, die Unternehmen mit wiederkehrenden Zahlungen, wie beispielsweise Abonnementgeschäften, KI-gestützte Analysetools anbieten. 

Die erweiterte Plattform von Frisbii richtet sich an Vertriebs-, Kundenservice-, Finanz- und Marketingteams in mittelständischen Unternehmen. Gleichzeitig werden nach wie vor auch Revenue Operations unterstützt. Vertriebs- und Service-Mitarbeitende können so beispielsweise konkrete Hinweise erhalten, wo zusätzliche Verkaufsmöglichkeiten bestehen und wie bestehende Kundenbeziehungen langfristig gestärkt werden können. Finanzverantwortliche profitieren von verlässlicheren Vorhersagen zu Einnahmen und Zahlungsströmen, was für Unternehmen mit wiederkehrenden Erlösmodellen ein entscheidender Vorteil ist. Auch Marketingteams profitieren, indem sie direkt erkennen, welche Kundengruppen besonders relevant sind, und wie sie ihre Kampagnen gezielter ausrichten können. 

„Mit der Infer-Technologie bauen wir unsere Fähigkeiten in einem Bereich aus, der gerade für Unternehmen mit wiederkehrenden Einnahmen enormes Potenzial bietet“, sagt David McGuinness, Chief Product Officer von Frisbii. „Aus zahlreichen Kundengesprächen wissen wir, dass viele Unternehmen zwar über große Datenmengen verfügen, aber Schwierigkeiten haben, daraus konkrete, geschäftsrelevante Erkenntnisse abzuleiten. Genau hier setzen wir an: Wir wollen unsere bestehenden Kunden noch gezielter unterstützen – und zwar mit Lösungen, die fundierte Entscheidungen ermöglichen, wo heute oft noch Bauchgefühl herrscht.“ 
 
Infer-Gruppe bildet neues Data-Science-Team 

Das 2022 gegründete Unternehmen Infer hat eine Technologie entwickelt, die die Entwicklung und Integration maßgeschneiderter KI-Modelle für Unternehmen erheblich vereinfacht. Die Plattform vereint Datenzugriff, Modellierung und Rechenleistung in einer benutzerfreundlichen Oberfläche und ermöglicht über eine dialogfähige Schnittstelle auch komplexe Analysen in natürlicher Sprache. Mit der Übernahme wird das erfahrene Team von Infer das neue Data-Science-Team bei Frisbii bilden. Unter der Leitung von Infer-Mitgründer und CEO Erik Mathiesen-Dreyfus als Head of Data Science wird das Team künftig den KI- und Datenbereich bei Frisbii aufbauen. Ziel ist es, eine neue Generation KI-gestützter Lösungen zu entwickeln, die speziell auf die Anforderungen von Unternehmen mit wiederkehrenden Umsatzmodellen zugeschnitten sind und die bestehende Plattform von Frisbii durch intelligente Funktionen gezielt erweitern. 

„Künstliche Intelligenz entwickelt sich in rasantem Tempo – was heute als Durchbruch gilt, kann morgen schon überholt wirken“, sagt Erik Mathiesen-Dreyfus, neuer Head of Data Science bei Frisbii. „Inmitten dieses Wandels zeigt sich immer deutlicher: Es sind nicht nur die großen Tech-Konzerne, die vorne mitspielen werden, sondern auch jene, die über tiefes Branchenverständnis, einzigartige Daten und die Fähigkeit verfügen, KI nahtlos in reale Geschäftsprozesse zu integrieren. Genau an diesem Punkt treffen sich die Stärken von Infer und Frisbii. Mit unserer technologischen Expertise und dem Branchen-Know-how von Frisbii schaffen wir die ideale Basis, um gemeinsam neue Maßstäbe für intelligentes Umsatzmanagement zu setzen.“