Changement au conseil d’administration d’Insel Gruppe

Source: Switzerland – Canton Government of Bern in French

Le Conseil-exécutif a par ailleurs nommé Thomas Harnischberg, Simon Rothen et Danuta Zemp au conseil d’administration d’Insel Gruppe AG. Ces nouveaux membres apporteront à l’organe une vaste expérience dans les domaines de la santé, de la politique et de la gestion, notamment hospitalière. Les élections des nouveaux membres du conseil et les réélections auront lieu lors de l’assemblée générale ordinaire 2025.

Thomas Harnischberg est avocat. À la tête de la caisse maladie KPT depuis 2022, il dispose d’une longue expérience dans les secteurs de l’assurance privée et de l’assurance maladie. Ses anciennes fonctions exercées dans l’entourage quatre conseillers fédéraux en font un fin connaisseur des processus politiques.

Simon Rothen est CEO de sitem-Insel. Avant d’intégrer l’établissement, cet ingénieur bioprocédés qui est également biotechnologiste a travaillé pendant de nombreuses années chez Novartis, Berna Biotech et Medisupport. Le conseil d’administration pourra bénéficier de ses vastes connaissances en médecine translationnelle, biologie et informatique ainsi que de son excellent réseau en politique.

Danuta Zemp est spécialiste en santé publique et titulaire d’un Executive Master in Business Administration de l’université de Saint-Gall. Elle est membre de la direction du groupe de cliniques Valens et de celle de Swiss Leading Hospitals et a occupé la fonction de médecin cantonal à Saint-Gall et au Tessin. Elle mettra son expérience variée de plus 30 ans et ses très bonnes connaissances du secteur de la santé au service du conseil d’administration.

Nouvelle composition du conseil d’administration d’Insel Gruppe AG :

  • Prof. Dr. Bernhard Pulver, président (jusqu’à début novembre 2025)
  • Ariste Baumberger
  • Thomas Harnischberg (nouveau membre)
  • Dr. med. Marc Müller (jusqu’à novembre 2025)
  • Madeleine Petit
  • Barbara Radtke
  • Prof. Dr. Virginia Richter
  • Dr. Simon Rothen (nouveau membre)
  • Adrian Schmitter (nouveau membre, président désigné du conseil d’administration à partir de début novembre 2025)
  • Prof. Dr. med. Jochen Werner
  • Dr. med. Danuta Zemp (nouveau membre)

 Administrateur sortant lors de l’assemblée générale 2025 :

  • Daniel Hoffet, vice-président 

Administratrice sortante lors de l’assemblée générale 2024 :

  • Katja Berlinger

Le Conseil-exécutif remercie l’organe de direction stratégique pour sa conduite du groupe hospitalier de l’Île au cours des dernières années, marquées par la pandémie de coronavirus et une phase de restructuration tendue. Le groupe connaît un développement réjouissant. Fort de ses nouveaux membres élus ainsi que de ses membres réélus, le conseil d’administration d’Insel Gruppe AG sera bien paré pour maintenir la direction stratégique du groupe et donner de nouvelles impulsions. 

Wechsel im Verwaltungsrat der Insel Gruppe

Source: Switzerland – Canton Bern Government in German

Der Regierungsrat hat zudem Thomas Harnischberg, Simon Rothen und Danuta Zemp für den Verwaltungsrat nominiert. Der Verwaltungsrat der Insel Gruppe AG wird durch diese neuen Mitglieder mit breiter Erfahrung im Gesundheitswesen, der Politik und im (Spital-) Management gezielt ergänzt. Die Neuwahlen sowie die Bestätigungswahlen des übrigen Verwaltungsrats finden an der ordentlichen GV 2025 statt.

Thomas Harnischberg ist Rechtsanwalt und seit 2022 CEO der Krankenkasse KPT. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Privatassekuranz sowie der Krankenversicherung. Zudem kennt er aufgrund seiner früheren Tätigkeiten im Umfeld von vier Bundesräten die politischen Prozesse ausgezeichnet.

Simon Rothen ist Biotechnologe, Bioprozess-Ingenieur und CEO von sitem-Insel. Er hat vor seiner Tätigkeit bei sitem-insel viele Jahre bei Novartis, Berna Biotech und Medisupport gearbeitet und bringt breite Kenntnisse in der translationalen Medizin, Biologie und Informatik mit. Er ist zudem politisch bestens vernetzt.

Danuta Zemp ist Spezialistin für Public Health mit einem Executive Master in Business Administration der Hochschule St. Gallen. Sie ist Geschäftsleitungsmitglied der Kliniken Valens Gruppe und Vorstandmitglied der Swiss Leading Hospitals. Sie ist ehemalige Kantonsärztin in St. Gallen und im Tessin und bringt eine über 30-jährige vielseitige Erfahrung und eine sehr gute Gesamtsicht des Gesundheitswesens mit.

Der Verwaltungsrat der Insel Gruppe AG im Überblick:

  • Prof. Dr. Bernhard Pulver, Präsident (bis Anfang November 2025)
  • Ariste Baumberger
  • Thomas Harnischberg (neu)
  • Dr. med. Marc Müller (bis November 2025)
  • Madeleine Petit
  • Barbara Radtke
  • Prof. Dr. Virginia Richter
  • Dr. Simon Rothen (neu)
  • Adrian Schmitter (neu, designierter Verwaltungsratspräsident ab Anfang November 2025)
  • Prof. Dr. med. Jochen Werner
  • Dr. med. Danuta Zemp (neu)

Austretendes VR-Mitglied per GV 2025:

  • Daniel Hoffet, Vizepräsident

Ausgetretenes VR-Mitglied per GV 2024:

  • Katja Berlinger

Der Regierungsrat dankt dem strategischen Führungsgremium, das die Insel Gruppe in den vergangenen Jahren während der Corona-Pandemie und in einer angespannten Restrukturierungsphase geführt hat. Die Entwicklung der Gruppe verläuft erfreulich. Mit der Neu- und Wiederbesetzung des Verwaltungsrats der Insel Gruppe AG können bestausgewiesene Fachleute die strategische Führung der Gruppe weiterführen und neue Impulse einbringen. 

Apotheken-Nachrichten von heute – Update: Apotheken zwischen Finanzdruck, Gewalt und Strukturversagen

Source: Deutsche Nachrichten
Die Apothekenlandschaft in Deutschland gerät an mehreren Stellen gleichzeitig ins Wanken. In Schleswig-Holstein musste das berufsständische Versorgungswerk 33 Millionen Euro abschreiben, eine Nachricht, die das Vertrauen in die Altersvorsorge erschüttert und Apothekenbetreiber zur Neuausrichtung zwingt. Parallel dazu sinkt die Liquidität der gesetzlichen Krankenversicherung unter die vorgeschriebene Mindestgrenze, sodass der Bund nun vorzeitig 800 Millionen Euro zuschießen muss – ein Warnsignal für eine chronisch unterfinanzierte Solidargemeinschaft. Die neue Gesundheitsministerin spricht offen von einem “System in tiefroten Zahlen”. Und während die große Strukturreform erneut vertagt wird, offenbart die Justiz neue Brücken in der Integrität: Zwei Betreiber von Testzentren sollen systematisch Leistungen abgerechnet haben, die nie erbracht wurden. Der Schaden: 367.000 Euro. Das Vertrauen in Verwaltung, Selbstverwaltung und Rechtssystem gerät ins Rutschen. Apotheken, die sich angesichts überbordender Notdienste und schwindender Versicherungssicherheit ohnehin aufreiben, sehen sich nun nicht nur wirtschaftlich, sondern auch strukturell im Stich gelassen. Die gesellschaftliche wie finanzielle Funktion der Offizin wird dadurch zunehmend zur Dauerbelastung. Es zeigt sich ein System, das nicht mehr reformierbar scheint, sondern auf Kante genäht ist.

Versorgungswerk schreibt 33 Millionen Euro ab, Apothekenfinanzen unter Druck

Frühzeitige Warnung aus Schleswig-Holstein zwingt Apothekenbetreiber zur strategischen Neuausrichtung

Das Versorgungswerk der Apothekerkammer Schleswig-Holstein hat erneut einen empfindlichen finanziellen Rückschlag zu verkraften. Wie die Kammer nun überraschend frühzeitig mitteilte, beläuft sich die diesjährige Abschreibung auf rund 33 Millionen Euro – eine Summe, die nicht nur betriebswirtschaftlich nachwirkt, sondern weitreichende Konsequenzen für das Vertrauen der Mitglieder und die Stabilität des berufsständischen Versorgungsmodells haben dürfte. Erstmals informiert das Versorgungswerk bereits zu einem vergleichsweise frühen Zeitpunkt über den Vorgang, was als Reaktion auf Kritik an der späten Kommunikation im Vorjahr gewertet werden kann. Dennoch bleibt die grundsätzliche Problematik bestehen: Apothekerinnen und Apotheker müssen sich erneut mit der Realität sinkender Rücklagen und möglicher Risiken für ihre Altersversorgung auseinandersetzen.

Der Hintergrund der Abschreibung liegt laut Kammer in der anhaltenden Korrektur der Kapitalmärkte. Steigende Zinsen, volatile Börsenbewegungen, veränderte Bewertungsmethoden – all dies setze das Anlagevermögen des Versorgungswerks unter Druck. Welche Anlageklassen konkret betroffen sind, bleibt bislang unklar. Auch ob es sich um Buchverluste oder bereits realisierte Verluste handelt, lässt die Mitteilung offen. Klar ist aber: Es handelt sich nicht um ein einmaliges Ereignis, sondern um ein strukturelles Symptom eines Systems, das zunehmend ins Wanken gerät.

Mitglieder des Versorgungswerks zahlen verpflichtend in die Einrichtung ein. Die Versorgung soll ihnen im Alter eine standesgemäße Rente sichern – solide kalkuliert, langfristig stabil. Dieses Versprechen gerät durch die aktuellen Zahlen in ein anderes Licht. Denn wer 33 Millionen Euro abschreiben muss, verliert nicht nur Erträge, sondern reduziert aktiv das bestehende Kapitalpolster. Das Verhältnis von eingezahltem Beitrag und erwarteter Leistung verschiebt sich – zu Lasten der Versicherten.

Während Kammerpräsident Dr. Kai Christiansen betont, man habe weiterhin eine solide Reserve und sei auf Krisen vorbereitet, stellen sich für viele Mitglieder grundlegende Fragen. Wie krisenfest ist das Modell wirklich? Ist die Portfoliostrategie des Versorgungswerks noch zeitgemäß? Und wie transparent wird intern über Risikoverteilung, Verlustabsicherung und Reaktionsmechanismen diskutiert? Der Druck zur Reform wächst, doch konkrete Strukturveränderungen werden bislang nicht öffentlich gemacht.

Für Apothekeninhaber, die gleichzeitig Unternehmer und Pflichtversicherte sind, ergibt sich eine doppelte Betroffenheit. Zum einen stellt sich die Frage, ob sie ihre betriebliche Planung – etwa die Rücklagenbildung für Alter und Krankheit – neu ausrichten müssen. Zum anderen müssen sie bewerten, inwieweit das Versorgungswerk als zentrale Säule ihrer Altersvorsorge weiterhin belastbar ist. Angesichts wirtschaftlicher Unsicherheit im Apothekenmarkt, stagnierender Honorare, wachsender Bürokratiebelastung und inflationsbedingter Ausgabenzunahmen ist der Rückhalt durch ein stabiles Versorgungssystem wichtiger denn je. Fällt dieser Rückhalt weg oder wird er als unsicher empfunden, entsteht eine zusätzliche wirtschaftliche Belastung, die sich schnell in betriebliche Entscheidungen übersetzen kann – von der Investitionszurückhaltung bis zur Aufgabe von Filialen oder Standorten.

Besonders sensibel ist die Frage, wie das Versorgungswerk mit dem Thema Kommunikation und Rechenschaft umgeht. Dass die diesjährige Abschreibung offen kommuniziert wird, ist ein Fortschritt – aber kein Beweis für eine nachhaltige Transparenzkultur. Noch immer fehlt eine detaillierte Aufschlüsselung der betroffenen Anlageklassen. Noch immer ist nicht klar, ob interne Kontrollmechanismen bei der Portfoliosteuerung verbessert wurden. Noch immer sind keine unabhängigen Bewertungen der Anlagepolitik bekannt. Kurz: Es gibt Hinweise auf ein Problembewusstsein – aber keine sichtbare Strategie zur strukturellen Absicherung.

Auch das Verhältnis zur Politik ist in diesem Kontext von Bedeutung. Während Bundes- und Landespolitik die Versorgungsstrukturen der freien Berufe öffentlich oft loben, bleibt die regulatorische Kontrolle weitgehend in der Selbstverwaltung. In guten Zeiten ist das ein Vorteil – in Krisenzeiten kann es zum blinden Fleck werden. Ohne externen Druck bleiben viele Einrichtungen bei bekannten Modellen, auch wenn diese den neuen Realitäten nicht mehr gerecht werden. Es ist daher nicht nur Aufgabe der Kammer, sondern auch der Aufsichtsbehörden, für stärkere Sicherungsnetze und realistische Bewertungen zu sorgen.

Dass Apothekerinnen und Apotheker mittlerweile auch auf alternative Modelle setzen – etwa auf ergänzende private Altersvorsorge, Immobilien oder Fondsanlagen – ist eine stille Reaktion auf die wachsenden Zweifel. Doch diese Diversifikation bleibt eine individuelle Option. Das System selbst muss sich strukturell anpassen, wenn es wieder Vertrauen gewinnen will. Der Fall Schleswig-Holstein ist damit nicht nur ein regionaler Vorfall, sondern ein Weckruf für alle berufsständischen Versorgungseinrichtungen in Deutschland.

Die jüngste Abschreibung des Versorgungswerks der Apothekerkammer Schleswig-Holstein ist ein Paradebeispiel für ein systemisches Problem, das sich nicht länger verdrängen lässt. Was wie eine nüchterne Zahl daherkommt – 33 Millionen Euro – ist in Wahrheit eine stille Erschütterung im Fundament des berufsständischen Sicherungssystems. Der Vorgang steht exemplarisch für eine gefährliche Kombination aus struktureller Trägheit, unternehmerischer Selbsttäuschung und fehlender regulatorischer Innovation. Er offenbart, wie fragil die Mechanismen geworden sind, auf die sich Tausende Apothekerinnen und Apotheker bei ihrer Lebensplanung verlassen.

Einmal mehr zeigt sich, dass der Anspruch auf Sicherheit durch Standesversorgung ein Mythos ist, wenn dieser Anspruch nicht durch belastbare Strukturen, transparente Kommunikation und zeitgemäße Risikomodelle gestützt wird. Die Tatsache, dass Mitglieder nun früher informiert wurden, ist zwar ein Fortschritt – doch sie ändert nichts daran, dass das Problem zu spät erkannt, zu schwach analysiert und zu zögerlich angegangen wurde. Es ist bezeichnend, dass weiterhin unklar bleibt, wo genau die Verluste entstanden sind. Eine Offenlegung der Verlustquellen und der konkreten Maßnahmen zur Stabilisierung bleibt aus – was übrig bleibt, ist die Hoffnung auf Beruhigung durch Führungspersonal.

Doch Hoffnung ist keine Strategie. Die Apothekenlandschaft selbst befindet sich in einem Zustand erhöhter Unsicherheit – politisch, wirtschaftlich, personell. Wenn nun auch die Altersvorsorge über das Versorgungswerk ins Wanken gerät, entsteht eine neue Form der Bedrohung: die schleichende Destabilisierung des beruflichen Lebensplans. Wer heute investiert, plant oder expandiert, tut dies nicht mehr auf einem festen Boden. Die vermeintliche Sicherheit durch Standeszugehörigkeit erweist sich als Illusion.

Es stellt sich daher die Frage, ob die Versorgungswerke noch zeitgemäße Instrumente für Altersabsicherung sind – oder ob sie vielmehr durch ihre Intransparenz und ihre strukturelle Starrheit selbst Teil des Problems geworden sind. Wer Milliarden verwaltet, muss auch Milliardenverantwortung tragen – öffentlich, nachvollziehbar, überprüfbar. Der Reflex, sich hinter professionellen Bewertungen oder abstrakten Marktbewegungen zu verstecken, zeigt, dass die Selbstverwaltung an ihre Grenzen stößt. Eine umfassende Reform ist überfällig – sowohl in der Kapitalsteuerung als auch im Governance-Verständnis.

Für Apothekenbetreiber lautet die Lehre: Nicht mehr blind vertrauen, sondern doppelt absichern. Eine professionelle Finanzstrategie darf sich nicht auf das Pflichtsystem beschränken, sondern muss diversifiziert, belastbar und rechtsfest sein. Dabei geht es nicht nur um Rendite – sondern um Planbarkeit, Liquidität und Schutz vor Überraschungen. Die Zeit der einfachen Gewissheiten ist vorbei. Wer die Verantwortung für ein Apothekenunternehmen trägt, muss auch die individuelle Absicherung seiner Zukunft aktiv gestalten – jenseits der Hoffnung auf stille Sanierungen in Kammergremien.

Die 33 Millionen Euro sind nicht verloren – sie sind bezahlt worden. Von den Beitragszahlern, von den Berufsträgern, von jenen, die sich auf ein System verlassen haben. Die Rückgewinnung dieses Vertrauens wird mehr kosten als Geld.

Geldreserve unterschritten, Milliardenlücke droht, Reformgipfel vertagt

Die Liquidität der GKV sinkt unter die Pflichtmarke, doch statt Lösungen kommt nur ein Zuschuss – während die Reformkommission bis 2027 plant.

Die Liquiditätsreserve der gesetzlichen Krankenversicherung hat ihre gesetzliche Untergrenze unterschritten. Um die Zahlungsfähigkeit der Krankenkassen zu sichern, zieht der Bund nun 800 Millionen Euro aus dem regulären Bundeszuschuss vor – eine Maßnahme, die verdeutlicht, wie angespannt die finanzielle Lage im System der gesetzlichen Krankenversicherung tatsächlich ist. Die neue CDU-Gesundheitsministerin Nina Warken bezeichnet die Situation als ernsten Warnschuss. „Ich übernehme ein System in tiefroten Zahlen“, sagte sie gegenüber dem Handelsblatt. Die Überschreitung der kritischen Schwelle sei ein unübersehbares Signal für politische Versäumnisse der vergangenen Jahre.

Der Gesundheitsfonds, der als zentrale Sammelstelle für die Beiträge aller gesetzlich Versicherten dient, soll durch den vorgezogenen Zuschuss wieder auf ein Mindestniveau gebracht werden. Dieses liegt laut gesetzlicher Vorgabe bei mindestens 20 Prozent einer durchschnittlichen Monatsausgabe. Der Fonds hatte diese Marke laut Informationen aus Regierungskreisen in den vergangenen Tagen unterschritten. Der jetzt freigegebene Betrag stammt aus dem regulären Jahreszuschuss von insgesamt 14,5 Milliarden Euro. Die Maßnahme erfolgte im Einvernehmen zwischen Gesundheits- und Finanzministerium und ist nicht etwa eine zusätzliche Zahlung, sondern eine Vorverlegung bereits geplanter Mittel. Dennoch ist sie ein deutliches Indiz dafür, dass das System aktuell auf Kante genäht operiert.

Die Unterfinanzierung des GKV-Systems ist kein neues Phänomen, doch die Situation verschärft sich. Schon das Haushaltsjahr 2023 hatte mit einem Defizit von 6,2 Milliarden Euro abgeschlossen. Die Folge war eine weitere Erhöhung der Zusatzbeiträge zu Jahresbeginn, die viele Versicherte spürbar belastete. Zugleich wachsen die Zweifel daran, ob sich dieses Modell in Zeiten zunehmender Kostensteigerungen und demografischem Wandel dauerhaft aufrechterhalten lässt. Bereits jetzt warnen Fachleute davor, dass es im Sommer zu einer weiteren Beitragsrunde kommen könnte – ein Szenario, das politisch höchst unwillkommen wäre.

In der neuen Bundesregierung ist die Zuständigkeit für die Finanzsicherung des Gesundheitssystems zur Chefsache geworden. Zwar enthält der Koalitionsvertrag von Union und SPD eine Absichtserklärung zur Stabilisierung der GKV-Finanzen, doch die operativen Maßnahmen lassen auf sich warten. Die Einsetzung einer Reformkommission wurde beschlossen, aber deren Ergebnisse sollen frühestens im Frühjahr 2027 vorliegen. Das bedeutet faktisch: Keine strukturellen Antworten vor der nächsten Bundestagswahl. Diese Verzögerung stößt parteiübergreifend auf Kritik.

Besonders deutlich äußerte sich die Grünen-Gesundheitspolitikerin Paula Piechotta. Sie sprach von einer „Notoperation am offenen Herzen der GKV“ und kritisierte, dass anstelle einer systemischen Reform erneut nur ein kurzfristiger Notzuschuss beschlossen wurde. Der Eindruck sei fatal: Die neue Ministerin trete ihr Amt mit einem Liquiditätsengpass an und vertage gleichzeitig alle grundlegenden Entscheidungen. Piechotta forderte CDU-Chef Friedrich Merz dazu auf, die GKV-Reform zur persönlichen Priorität zu machen, wenn weitere Beitragserhöhungen noch verhindert werden sollen.

Auch aus den Ländern kommt Druck. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach begrüßte zwar den vorgezogenen Zuschuss, mahnte jedoch sofortiges Handeln an. Ihrer Einschätzung nach müssten deutlich höhere Bundeszuschüsse für versicherungsfremde Leistungen bereitgestellt werden. Es sei untragbar, dass die GKV seit Jahren Aufgaben der Gesellschaft finanziere, für die eigentlich der Staat aufkommen müsse – etwa bei der Mitversicherung von Familienmitgliedern oder der gesundheitlichen Versorgung von ALG-II-Empfängern.

Zudem stellt sich zunehmend die Frage, ob die Struktur des Gesundheitsfonds und seine Liquiditätsanforderungen überhaupt noch den Herausforderungen des Jahres 2025 gerecht werden. Kritiker werfen der Politik vor, das System bewusst im Modus der Notlösung zu halten, statt eine tiefgreifende Finanzreform einzuleiten. In den Krankenkassen selbst wächst der Unmut. Die Vorstände beklagen ein Klima permanenter Unsicherheit, in dem langfristige Planung kaum mehr möglich ist. Der Ruf nach einem politischen Befreiungsschlag wird lauter – doch bislang bleibt die Antwort eine Aufschiebung.

Was wie eine bloße Verwaltungsentscheidung anmutet – die Vorziehung eines Teilzuschusses aus dem Bundeshaushalt – ist in Wahrheit ein hilfloser Reflex auf ein strukturelles Versagen mit Ansage. Dass die Liquiditätsreserve der gesetzlichen Krankenkassen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestmarke unterschreitet, ist kein Betriebsunfall, sondern ein sichtbares Symptom jahrzehntelanger Finanzkosmetik. Während die Ausgaben für medizinische Versorgung, Pflege und Digitalisierung steigen, während Beiträge steigen, während Leistungen gedeckelt oder retaxiert werden – bleibt die Systemantwort dieselbe: weiterwursteln, verschieben, vertagen.

Die neue Gesundheitsministerin Nina Warken hat recht, wenn sie von einem „ersten Warnschuss“ spricht. Doch sie verkennt, dass dieser Schuss nicht der erste ist – sondern einer von vielen, die bisher ungehört verhallten. Der GKV-Finanzrahmen ist seit Jahren instabil. Reformversuche wurden politisch zerredet, strukturelle Korrekturen auf die lange Bank geschoben. Dass die nun angekündigte Reformkommission ihre Vorschläge erst 2027 vorlegen soll, zeigt die Tiefe dieser politischen Verweigerung. Es ist ein Signal an alle Beitragszahler: Es bleibt beim Flickwerk.

Besonders perfide ist dabei der Umgang mit dem Begriff „Bundeszuschuss“. Was als Rettung erscheint, ist in Wahrheit das, was ohnehin hätte fließen müssen – nur eben früher. Kein zusätzliches Geld, keine neue Richtung, kein Reformsignal. Gleichzeitig wird der Mangel wieder individualisiert: durch steigende Zusatzbeiträge, durch die Erwartung, dass Krankenkassen das Defizit intern managen. Der Bund verordnet Zahlungsfähigkeit, ohne finanzielle Verantwortung zu übernehmen.

Es ist bezeichnend, dass die größten Mahner nicht aus dem Bundesministerium, sondern aus den Ländern und dem Bundestag selbst kommen. Während Bayerns Ministerin auf versicherungsfremde Leistungen verweist, für die der Staat endlich zahlen müsse, und Grünen-Politikerin Piechotta die neue Ministerin frontal angreift, herrscht im Zentrum der Macht Stillstand. Die Krise wird erkannt, aber nicht beantwortet.

Wenn diese Dynamik anhält, wird die gesetzliche Krankenversicherung in absehbarer Zeit nicht mehr krisenfest, sondern dauerhaft krisenanfällig. Die Politik muss sich entscheiden: Will sie das System stabilisieren oder es weiter der Erosion preisgeben? Die Antwort liegt nicht in einer Verschiebung bis 2027 – sondern in einem radikalen Kurswechsel heute. Alles andere ist politisch verantwortungslos.

Dahmen, Kappert-Gonther, Wagner: Die Gesundheitsexperten

Die Grünen setzen auf bekannte Gesichter – und auf neue Perspektiven im Ausschuss

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat entschieden, wie sie sich im Gesundheitsausschuss des 21. Deutschen Bundestags personell aufstellt. In einem politischen Umfeld, das von Reformstau, Systemdruck und wachsender gesundheitspolitischer Komplexität geprägt ist, setzen die Grünen auf eine Mischung aus erfahrenen Fachpolitikern und neuen Impulsgebern. Damit signalisiert die Partei sowohl Kontinuität als auch Erneuerungswillen – und stellt sich den Herausforderungen einer Legislatur, in der Gesundheitspolitik zur Schlüsseldisziplin wird.

Kern des neuen Teams ist der Notfallmediziner und Bundestagsabgeordnete Janosch Dahmen, der erneut als gesundheitspolitischer Sprecher fungiert. Dahmen gilt als eine der profiliertesten Stimmen der Fraktion in Fragen der Gesundheitsversorgung, Digitalisierung im Gesundheitswesen und Pandemiebekämpfung. Seine Position im Ausschuss sichert der Partei eine medienwirksame Präsenz, aber auch fachliche Tiefe. Dahmen war bereits in der vorherigen Legislaturperiode maßgeblich an den gesundheitspolitischen Positionierungen der Grünen beteiligt und bleibt in dieser Rolle ein strategischer Eckpfeiler.

Ebenfalls wieder Teil des Ausschusses ist die Ärztin Kirsten Kappert-Gonther, die erneut als stellvertretende Vorsitzende fungiert. Ihre Themenschwerpunkte lagen in der Vergangenheit vor allem im Bereich der psychischen Gesundheit, der Versorgungsforschung und der Prävention. Als ehemalige Vorsitzende des Gesundheitsausschusses hat sie bundesweit Anerkennung für ihre differenzierte, oft interdisziplinär angelegte Politikansätze erfahren. Gemeinsam mit Dahmen bildet sie das inhaltliche Rückgrat der grünen Gesundheitspolitik im Bundestag.

Der dritte Rückkehrer im Ausschussteam ist Johannes Wagner, Kinder- und Jugendmediziner aus Bayern, der in den vergangenen Jahren insbesondere im Bereich der öffentlichen Gesundheitsdienste, der Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche sowie der internationalen Gesundheitspolitik aktiv war. Seine Repräsentanz im Ausschuss steht für einen stärker lebensphasenspezifischen Blick auf Gesundheit und präventive Versorgung – ein Feld, das von den Grünen seit Langem systematisch bearbeitet wird.

Neu im Ausschuss vertreten ist Simone Fischer, die vor ihrem Bundestagsmandat Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen war. Ihre Perspektive bringt eine wichtige sozialpolitische Dimension in den Ausschuss ein. Die Grünen setzen damit bewusst ein Zeichen für die Integration von Inklusionsfragen in die gesundheitspolitische Agenda. Fischer steht für einen intersektionalen Gesundheitsbegriff, der strukturelle Benachteiligung systematisch adressieren will – und erweitert damit das Themenspektrum der Fraktion.

Ebenfalls aufgerückt ist Linda Heitmann, die bislang stellvertretendes Mitglied im Gesundheitsausschuss war. Als Geschäftsführerin in der Suchtkrankenhilfe bringt sie eine besondere fachliche Tiefe im Bereich der Suchtmedizin und Substitutionstherapie mit. Ihre Erfahrung aus der Praxis soll nun in die ordentliche Ausschussarbeit eingebracht werden – ein Wechsel von der zweiten in die erste Reihe, der sowohl auf Kompetenz als auch auf politische Planung hindeutet.

Die vier Stellvertretungen im Ausschuss sind mit Armin Grau, Ophelia Nick, Paula Piechotta und Sylvie Rietenberg benannt. Grau war in der vergangenen Legislaturperiode reguläres Mitglied und bringt als Neurologe weiterhin medizinische Expertise in die Fraktion ein. Ophelia Nick, bisher eher mit agrar- und ernährungspolitischen Themen verbunden, erweitert das Spektrum um gesundheitsrelevante Aspekte der Ernährungspolitik – ein Feld, das im Ausschuss zunehmend an Bedeutung gewinnt. Die Leipziger Ärztin Paula Piechotta bleibt als stellvertretendes Mitglied aktiv, ist jedoch weiterhin im Haushaltsausschuss tätig, wo sie sich auf die gesundheitspolitische Mittelverwendung konzentriert. Sylvie Rietenberg rundet das Stellvertreterteam ab.

Auffällig ist, dass mit Cordula Schulz-Asche und Maria Klein-Schmeink zwei gesundheitspolitische Schwergewichte der Grünen nicht mehr vertreten sind. Beide traten zur Bundestagswahl 2021 nicht erneut an, was personelle Lücken hinterließ, die nun durch gezielte Neubesetzungen ausgeglichen werden sollen. Die Fraktion betont dabei, dass sie auf inhaltliche Kontinuität setzt, ohne die Chance auf strukturelle Erweiterung zu verpassen.

Die Besetzung der Ausschüsse folgt dem Kräfteverhältnis im Plenum, wobei die Grünen nun mit fünf ordentlichen Mitgliedern und vier Stellvertretenden präsent sind. In der vergangenen Legislaturperiode waren es noch sieben reguläre Sitze, was auf die Verschiebung der Mehrheitsverhältnisse zurückzuführen ist. Innerhalb dieses Rahmens war es das Ziel der Fraktion, ein möglichst vielseitiges, aber auch thematisch fokussiertes Gesundheitsteam zusammenzustellen – eine Vorgabe, die sich in der Mischung aus Fachärzten, Sozialpolitikern und Praktikern abbildet.

Die Entscheidung über die Ausschussbesetzung ist mehr als eine reine Formalie. Sie zeigt, wohin sich die gesundheitspolitischen Schwerpunkte der Fraktion entwickeln sollen. Die Auswahl der Personen verdeutlicht, dass die Grünen ihre Rolle im Gesundheitsdiskurs nicht auf Reaktion beschränken, sondern aktiv mitgestalten wollen. Themen wie psychische Gesundheit, Prävention, Gesundheitsgerechtigkeit und Digitalisierung werden weiterhin den Ton angeben. Gleichzeitig wird durch die Beteiligung von Vertretern mit praktischen Erfahrungen in der Behindertenpolitik oder Suchttherapie der Anspruch erhoben, Gesundheitspolitik näher an der gesellschaftlichen Realität auszurichten.

Die grüne Gesundheitspolitik im Bundestag hat damit eine neue Struktur, aber keinen Bruch mit der Vergangenheit vollzogen. Vielmehr spiegelt die personelle Aufstellung das Bemühen wider, vorhandene Kompetenz auszubauen und neue gesellschaftliche Realitäten stärker einzubinden. In einem System, das unter strukturellem Reformdruck steht, mag das ein notwendiger Schritt sein – aber ob es reicht, um konkrete gesundheitspolitische Fortschritte durchzusetzen, wird nicht nur von Ausschüssen entschieden. Sondern auch davon, ob die politischen Impulse aus den Fraktionen es schaffen, im parlamentarischen Prozess Wirkung zu entfalten.

Die personelle Aufstellung der Grünen im Gesundheitsausschuss zeigt eine Fraktion, die sich ihrer Verantwortung im gesundheitspolitischen Raum bewusst ist – aber auch eine, die zwischen Anspruch und Realisierbarkeit laviert. Die Rückkehr von Janosch Dahmen, Kirsten Kappert-Gonther und Johannes Wagner ist Ausdruck eines strategischen Klammerns an bewährte Kompetenzträger. In einer Zeit, in der das Gesundheitswesen in Deutschland gleichermaßen von Digitalisierung, Finanzierungslücken, demografischem Wandel und wachsender sozialer Disparität geprägt ist, mag dieser Kurs nachvollziehbar erscheinen. Doch er ist nicht ohne Risiko.

Denn was als Kontinuität verkauft wird, kann sich im parlamentarischen Alltag schnell als Pfadabhängigkeit entpuppen. Dahmen, Kappert-Gonther und Wagner stehen für eine grüne Gesundheitspolitik, die vielfach durchdacht, in Teilen jedoch auch akademisch-abstrakt wirkte – vor allem dann, wenn es um handfeste Reformvorschläge ging. Die Aufnahme von Simone Fischer und Linda Heitmann verspricht hier durchaus neue Impulse: Beide Frauen bringen Erfahrungen aus der sozialen und praktischen Arbeit ein, die den oft theorielastigen Diskurs der Bundesebene erden könnten. Doch genau diese Erdung wird nötig sein, wenn es darum geht, Reformen durchzusetzen, die über Sprechakte hinausreichen.

Der Ausschluss erfahrener Stimmen wie Schulz-Asche und Klein-Schmeink – bedingt durch Nicht-Wiederwahl – schafft zwar Raum für Neuaufstellungen, hinterlässt jedoch auch ein Vakuum an institutionellem Gedächtnis. Die Grünen haben darauf mit einer durchaus diversifizierten Besetzung reagiert, doch ob diese Breite auch die nötige Tiefe entfaltet, bleibt abzuwarten. Gesundheitspolitik ist heute kein Randthema mehr, sondern ein systemischer Dauerbrenner. Wer hier Akzente setzen will, muss Konflikte aushalten, Mehrheiten formen und handwerklich solide Gesetzesvorschläge vorlegen.

Der Ausschuss ist das Herzstück dieses Anspruchs, doch der Pulsschlag wird außerhalb gemessen – im Bundestag, im Kabinett, in der Öffentlichkeit. Genau hier müssen die Grünen beweisen, dass sie nicht nur die richtigen Fragen stellen, sondern auch belastbare Antworten liefern. Es wird nicht reichen, auf vorhandene Expertise zu bauen oder sich auf Diversität zu berufen. Die Versorgungsengpässe im ländlichen Raum, die Überlastung der Notaufnahmen, der Reformstau in der Pflege und der Reformdruck in der Arzneimittelpreisbildung verlangen eine Politik, die entschlossen und konkret ist.

Die Grünen stehen im Gesundheitsausschuss also an einem Scheideweg: Entweder sie nutzen ihre Position, um den Diskurs zu verschieben und realpolitische Impulse zu setzen – oder sie verharren in einer symbolischen Politik, die zwar Debatten gewinnt, aber keine Probleme löst. Dass ihre Vertreter fachlich qualifiziert sind, steht außer Frage. Entscheidend wird jedoch sein, ob diese Qualifikation in parlamentarische Durchschlagskraft übersetzt werden kann. Es geht nicht mehr nur um Haltung. Es geht um Handeln.

Bereitschaftsdienst als Berufung, Systemversagen als Realität, Versicherungen als Rückhalt

Warum emotionale Stärke allein nicht reicht – und was Apothekenbetreiber konkret absichern müssen.

Am 1. Mai stand Stefan Reichensperger allein in der Apotheke im Halleschen Einkaufspark (HEP) und absolvierte einen kompletten 24-Stunden-Notdienst – ohne Unterstützung, ohne Pause, ohne Ausgleich. Für ihn war es kein Grund zur Klage. „Ich empfinde jedes Problem im Bereitschaftsdienst als relevant und freue mich, wenn ich helfen kann“, sagt der Apotheker. Er stellt damit eine Haltung zur Schau, die dem öffentlichen Diskurs über die Notdienstbelastung eine neue Richtung geben könnte – nicht defensiv, sondern selbstbewusst, nicht klagend, sondern engagiert. Doch seine Aussage wirft auch ein Schlaglicht auf eine Versorgungsrealität, die gefährlich aus dem Gleichgewicht geraten ist. Denn dass ein hochverantwortlicher Gesundheitsdienst von Einzelpersonen unter enormem Druck und ohne strukturelle Rückendeckung aufrechterhalten werden muss, sollte nicht als Heldentat gefeiert werden, sondern als systemischer Alarm verstanden werden.

Die Nacht- und Notdienste der Apotheken bilden einen zentralen Baustein der medizinischen Grundversorgung in Deutschland. Mehr als 20.000 Notdienste pro Monat, oft unter prekären Bedingungen, werden geleistet, damit Patientinnen und Patienten auch an Feiertagen Zugang zu Arzneimitteln haben. Doch hinter den Kulissen wächst die Überforderung. Personalmangel, wirtschaftlicher Druck und steigende Anforderungen an Sicherheit, Datenschutz und Dokumentation treffen auf ein System, das diese Dienste wie eine Selbstverständlichkeit behandelt. Der gesetzlich vorgesehene Notdienstzuschlag deckt die realen Kosten oft nicht annähernd, zusätzliche Risiken durch Cyberangriffe oder fehlerhafte Rezeptverarbeitung im E-Rezept-System bleiben unzureichend abgesichert.

Für Apothekenbetreiber bedeutet ein einzelner Notdienst nicht nur organisatorische Herausforderungen, sondern auch eine erhebliche Haftungsverantwortung. Bei Beratungsfehlern, Rezeptfälschungen, technischen Ausfällen oder datenschutzrechtlichen Verstößen haften sie in voller unternehmerischer Verantwortung – auch wenn der Bereitschaftsdienst außerhalb regulärer Betriebszeiten liegt. Es ist eine Verantwortung, die häufig unterschätzt wird, besonders wenn die Dienste im Wechsel mit geringem Personalbestand oder gar allein durchgeführt werden. Die Vorstellung, mit einem positiven Mindset könne man diesen Belastungen begegnen, greift zu kurz – es braucht eine strukturierte Absicherungsstrategie, die rechtliche, technische und wirtschaftliche Risiken gleichermaßen adressiert.

Der Fall von Stefan Reichensperger zeigt eindrucksvoll die Doppeldeutigkeit des Notdienstes. Einerseits der ehrenvolle Dienst am Menschen, getragen von fachlicher Kompetenz, persönlicher Haltung und ethischem Berufsethos. Andererseits ein Versorgungskonzept, das auf individuellem Durchhaltewillen beruht und strukturell zunehmend an seine Grenzen gerät. Die Erfahrung eines Einzelnen kann nicht länger als Beleg für die Stabilität eines Systems gelten, das sich auf diesen Einzelnen verlässt. Vielmehr muss dieser Dienst als Gradmesser für Reformbedarf gelesen werden: Notdiensthonorare müssen kostendeckend gestaltet, Haftungsfragen neu bewertet, technische Sicherheitslücken geschlossen und Notdienststrukturen auf personelle und digitale Resilienz hin optimiert werden.

Für Apothekenbetreiber ergibt sich daraus eine doppelte Aufgabe. Einerseits sind sie rechtlich verpflichtet, den Notdienst aufrechtzuerhalten und dabei alle Regularien einzuhalten. Andererseits müssen sie sich aktiv mit der Frage auseinandersetzen, wie sie ihr Team, ihre Technik und ihre Prozesse gegen die zunehmenden Belastungen wappnen. Dazu gehört eine präzise Bewertung der Versicherungsdeckung – von der Betriebshaftpflicht über die Cyberversicherung bis hin zur Berufshaftung im Bereitschaftsdienst. Wer diese Fragen ignoriert, riskiert im Ernstfall nicht nur finanzielle Schäden, sondern auch den Bestand des Betriebs.

Die Aussage von Stefan Reichensperger, er gehe mit Stolz in den Notdienst, ist ebenso inspirierend wie alarmierend. Inspirierend, weil sie daran erinnert, dass Apotheken mehr sind als Arzneimittelausgabestellen. Sie sind Versorgungsanker, Krisenmanager, medizinische Ansprechpartner – und das auch dann, wenn die Welt um sie herum ruht. Alarmierend, weil dieser Stolz zu oft als Entschuldigung für ein defizitäres System herhalten muss. Denn was auf der Oberfläche wie ein Ausdruck von Berufung wirkt, ist auf struktureller Ebene ein Hinweis auf eine tiefsitzende politische Ignoranz gegenüber der tatsächlichen Notdienstrealität.

Es ist höchste Zeit, die Narrative über den Apothekennotdienst zu korrigieren. Der romantisierende Blick auf selbstlose Nachtschichten hat seinen Preis – nämlich die fehlende Bereitschaft, die Arbeitsbedingungen ernsthaft zu reformieren. Der Notdienst ist kein Bonusdienst, kein ehrenamtliches Add-on zur regulären Versorgung, sondern ein hochregulierter, haftungsintensiver und personell anspruchsvoller Bestandteil des Gesundheitswesens. Die politischen Rahmenbedingungen behandeln ihn jedoch wie eine organisatorische Selbstverständlichkeit – bereitgestellt von einer Berufsgruppe, die schon genug belastet ist.

Die eigentliche Zumutung liegt nicht im Dienst selbst, sondern in den Bedingungen, unter denen er geleistet wird: häufig allein, unter wirtschaftlichem Druck, bei fehlender Honoraranpassung und ohne jede Risikoabfederung durch den Staat. Dass dieser Dienst noch funktioniert, ist nicht der Politik zu verdanken, sondern Menschen wie Reichensperger – die trotz allem bereitstehen. Doch genau deshalb darf dieses Engagement nicht länger als stillschweigende Kompensation für politische Untätigkeit missverstanden werden.

Die Politik ist in der Pflicht, endlich tragfähige Strukturen zu schaffen. Notdienstvergütungen müssen realistisch kalkuliert und regelmäßig angepasst werden. Die Digitalisierung, insbesondere das E-Rezept, muss mit verlässlicher IT- und Datensicherheit einhergehen. Betreiber benötigen klare gesetzliche Haftungsregelungen für Notdienstzeiten und eine Versicherungslösung, die diesen besonderen Modus berücksichtigt. Wer die Notdienstfähigkeit der Apotheken erhalten will, muss sie nicht nur würdigen, sondern auch strukturell absichern – mit Geld, mit Rechtsschutz und mit einem funktionierenden Versorgungssystem.

Testzentrum als Tatort, Abrechnungsbetrug im Pandemiemodus, Landgericht entscheidet über Prozess

Zwei Männer stehen im Verdacht, systematisch fingierte Corona-Tests abgerechnet und damit 367.000 Euro Schaden verursacht zu haben

In Oberbayern steht ein bislang beispielloser Abrechnungsbetrug im Fokus der Justiz: Zwei Männer im Alter von 34 und 35 Jahren sollen zwischen Februar 2022 und März 2023 in mehreren Corona-Testzentren systematisch Scheinabrechnungen für Schnelltests und weitere Leistungen eingereicht haben, die niemals erbracht wurden. Die von ihnen angezeigten Tagesstatistiken – teils hunderte Tests pro Zentrum – lassen sich laut Anklageschrift der Bayerischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) weder durch Personal- noch durch Patientendaten belegen. Die manipulierten Datensätze wurden über die digitale Schnittstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) eingereicht, sodass die Behörden erst nachträglich durch stichprobenartige Prüfungen auf Unstimmigkeiten aufmerksam wurden. Der Gesamtschaden beläuft sich auf rund 367.000 Euro.

Ein Blick auf die technische Infrastruktur der Abrechnung offenbart die Schwachstelle: Die KVB hatte zur Entlastung ihrer Mitarbeiter eine automatisierte Erfassungssoftware eingeführt, die formularbasierte Eingaben direkt in Abrechnungsnummern übersetzte und ohne manuelle Plausibilitätskontrolle weiterleitete. Während der Hochphase der Teststrategie herrschte politischer und medialer Druck, niedrigschwellige Testangebote zügig flächendeckend bereitzustellen. Legitimation und Geschwindigkeit wurden der Kontrolle vorgezogen – ein Umstand, den die Beschuldigten nach Überzeugung der Ermittler gezielt ausnutzten. In Vor-Ort-Überprüfungen fanden Prüfer teils verschlossene Räumlichkeiten vor, in denen nie eine offizielle Teststation eingerichtet gewesen war.

Der Fall zeigt Parallelen zu bereits bekannten Betrugsprozessen in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen, bei denen Testzentren über ähnliche Schnittstellen falsche Leistungszahlen generierten. Doch während dort die Schadenssummen meist im fünfstelligen Bereich lagen, erreicht der oberbayerische Fall fast vierhunderttausend Euro – ein Ausmaß, das Fragen nach politischer Verantwortung und zukünftiger Pandemiebereitschaft aufwirft. Kritiker bemängeln, die Landes- und Bundespolitik hätten versäumt, digitale Abrechnungssysteme frühzeitig gegen Missbrauch abzusichern. Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in München räumte zwar technische Verbesserungen ein, verwies jedoch auf das „außerordentliche Tempo“, in dem Testangebote aufgebaut werden mussten.

Die Ermittlungen führten zur Sicherstellung umfangreicher Datenbestände: Buchhaltungsunterlagen, digitale Geräte und interne Chatprotokolle, die offenbar interne Anweisungen zwischen den Beschuldigten dokumentieren. Die Staatsanwaltschaft hält das Vorgehen für gewerbsmäßig – eine Qualifikation, die im Falle einer Verurteilung höhere Strafen nach sich zieht. Beide sitzen seit Oktober 2023 in Untersuchungshaft und haben sich bislang nicht geäußert. Das Landgericht Traunstein wird nun entscheiden, ob es das Hauptverfahren eröffnet. Sollte die Kammer dem Antrag der Anklage folgen, drohen den Männern Freiheitsstrafen von mehreren Jahren sowie eine zivilrechtliche Forderung auf Rückzahlung der erschlichenen Gelder.

Parallel dazu hat die KVB angekündigt, ihr Abrechnungssystem um eine mehrstufige Plausibilitätsprüfung zu ergänzen. Künftig sollen in Verdachtsfällen automatisierte Warnmeldungen an geschulte Prüfer ausgelöst werden. Gesundheitspolitiker sehen darin einen „wichtigen Schritt“, betonen jedoch, dass eine dauerhafte Pandemievorsorge nur gelingen könne, wenn technische Systeme, rechtliche Rahmenbedingungen und Personalressourcen im Einklang stehen. Die Frage bleibt, ob die Aufarbeitung des Falls weit genug geht, um künftigen Betrug wirkungsvoll zu verhindern – oder ob weiterhin Vertrauen und Tempo auf Kosten sorgfältiger Kontrolle gehen werden.

Der Betrug mit fingierten Corona-Testabrechnungen offenbart mehr als nur die Skrupellosigkeit einzelner Täter: Er legt ein strukturelles Dilemma offen, das sich in der Pandemiepolitik manifestiert hat. In der verzweifelten Suche nach schneller Testkapazität entstand ein digitales Abrechnungssystem, das auf Effizienz und geringe Hürden, nicht aber auf robuste Sicherheitsmechanismen ausgelegt war. Die beiden Angeklagten nutzten dieses Ungleichgewicht perfekt aus: Sie missbrauchten die Schnittstelle zur KVB, ohne jemals beim tatsächlichen Betrieb eines Testzentrums kontrolliert zu werden. Damit demonstrieren sie, wie anfällig hochkomplexe Gesundheitssysteme für Missbrauch sein können, wenn politische Dringlichkeit technische Standards überlagert.

Politisch Verantwortliche argumentieren, dass in einer Ausnahmesituation jeder Tag zählt und bürokratische Bremsklötze Leben kosten können. Doch das aktuelle Verfahren sollte lehren, dass Tempo ohne Kontrolle fatale Folgen haben kann – nicht nur finanziell, sondern auch für das Vertrauen der Bevölkerung. Wer nach positiver Testung vergeblich auf Hilfe hofft oder in vermeintlich zugänglichen Zentren nie einen Test vorfindet, der zweifelt an der Handlungsfähigkeit staatlicher Institutionen. Genau dieses Misstrauen könnten schwarze Schafe in Kauf nehmen, wenn Abrechnungen ohne nachvollziehbare Leistungserbringung akzeptiert werden.

Die geplanten Nachbesserungen bei der KVB – mehrstufige Plausibilitätschecks, automatisierte Alarme, manuelle Stichproben – sind richtig und notwendiger Schritt. Sie müssen aber Teil eines Gesamtkonzepts sein, das technische, rechtliche und personelle Maßnahmen verzahnt. Eine reine Softwarelösung reicht nicht, wenn nicht parallel Personal für zügige und dennoch gründliche Auswertung bereitsteht. Zudem wären klarere gesetzliche Vorgaben sinnvoll: Wer digitale Leistungen abrechnet, sollte wie im Heilmittelbereich verpflichtet werden, stichprobenartige Nachweise vorzulegen. Eine solche Regelung würde den Druck auf potenzielle Betrüger erhöhen und gleichzeitig echte, seriöse Anbieter schützen.

Letztlich geht es nicht nur um die Bestrafung krimineller Einzeltäter, sondern um eine politische Lehre: Schnelle digitale Transformation im Gesundheitswesen darf nicht auf Kosten transparenter Prozesse und solider Kontrolle erfolgen. Die Pandemie war eine beispiellose Herausforderung, doch das misst sich nicht nur in Fallzahlen, sondern auch in der Integrität des Systems. Wenn wir künftige Krisen besser bewältigen wollen, müssen wir die Balance zwischen Geschwindigkeit und Sicherheit neu justieren und ein Abrechnungssystem schaffen, das sowohl effizient als auch fälschungssicher ist.

Apothekenüberfall in Barsinghausen, Flucht auf Fahrrad, Täter ohne Beute

Ein Mann attackiert eine Angestellte mit Messer und flieht maskiert – Polizei bittet um Hinweise

Ein brutaler Übergriff auf eine Apothekenangestellte erschüttert die niedersächsische Stadt Barsinghausen bei Hannover. Am frühen Montagabend gegen 17.40 Uhr wurde eine 41-jährige Mitarbeiterin in einer Apotheke an der Breiten Straße Opfer eines bewaffneten Angriffs. Ein bislang unbekannter Täter näherte sich der Frau offenbar von hinten, ergriff sie gewaltsam am Hals und hielt ihr dabei ein Messer an. Anschließend zwang er sie in den Lagerraum der Apotheke. Die Polizei Hannover wertet den Angriff als schweren Raub, auch wenn der Mann letztlich keine Beute machte.

Im Lagerraum griff der maskierte Täter ein Arzneimittel aus dem Regal, ließ es jedoch kurz darauf zurück. Ohne etwas mitzunehmen, flüchtete er zu Fuß aus dem Gebäude und setzte sich auf ein schwarzes Fahrrad, mit dem er in Richtung Langenäcker Straße davonfuhr. Die Polizei leitete umgehend eine Fahndung ein, die bislang jedoch erfolglos blieb. Das Opfer blieb nach offiziellen Angaben körperlich unversehrt, erlitt aber einen erheblichen Schock und wurde psychologisch betreut.

Die Täterbeschreibung fällt ungewöhnlich detailliert aus. Der Mann soll etwa 1,70 Meter groß und schlank gewesen sein. Zum Tatzeitpunkt trug er schwarze Kleidung – ein Hoodie, eine Hose sowie schwarze Schuhe – und hatte sein Gesicht hinter einer weißen FFP2-Maske verborgen. Der Frau fiel besonders der glasige Blick des Mannes auf sowie seine auffallend unsichere Fahrweise auf dem Rad, was möglicherweise auf eine Beeinträchtigung hindeuten könnte. Ob Drogen oder psychische Instabilität eine Rolle spielten, ist bislang Spekulation.

Der Fall wirft erneut Fragen zur Sicherheit in Apotheken auf, gerade in den frühen Abendstunden, wenn viele Betriebe nur mit einer oder zwei Personen besetzt sind. Die Tatsache, dass der Täter die Apotheke nicht ausraubte, sondern lediglich ein Medikament in der Hand hielt, bevor er es zurückließ, lässt Raum für verschiedene Deutungen. Ein gezielter Medikamentendiebstahl? Eine spontane, psychotisch getriebene Handlung? Oder das Werk eines potenziell suizidalen Täters mit wirren Motiven? Die Polizei will keine Hypothesen bestätigen und bittet stattdessen die Bevölkerung um Mithilfe.

Konkret sucht die Polizei Hannover nach Zeuginnen und Zeugen, die zur Tatzeit rund um die Breite Straße oder im Bereich der Langenäcker Straße verdächtige Beobachtungen gemacht haben. Hinweise nimmt das zuständige Kommissariat in Barsinghausen entgegen. Der Tatort liegt in einer zentralen Zone, was die Hoffnung nährt, dass Überwachungskameras oder Augenzeugen zur Aufklärung beitragen können.

Apotheken gelten gemeinhin als Orte medizinischer Versorgung und Ruhe – doch der Vorfall zeigt, wie schnell auch sie zum Schauplatz plötzlicher Gewalt werden können. In der Branche wird seit Jahren auf die steigende Zahl von Übergriffen, Einbrüchen und Bedrohungsszenarien hingewiesen, doch konkrete Schutzmaßnahmen bleiben aufwändig und kostenintensiv. Der aktuelle Fall könnte diese Diskussion erneut anstoßen, vor allem, wenn sich herausstellt, dass die Tat nicht nur dem Zweck der Bereicherung diente, sondern tiefere psychische oder gesellschaftliche Ursachen offenbarte.

Dieser Überfall in einer Apotheke in Barsinghausen ist in mehrfacher Hinsicht bezeichnend – und beunruhigend. Zum einen steht er exemplarisch für eine wachsende Bedrohungslage, der sich Apothekenpersonal im Alltag kaum entziehen kann. Dass Apotheken, ähnlich wie Tankstellen oder Spätverkaufsstellen, zu Zielorten spontaner oder gezielter Gewalt werden, ist keine neue Entwicklung – doch die Art der Tat, die offenbar weder Beute noch klares Ziel hatte, legt einen anderen, tieferliegenden Problemkomplex offen: die zunehmende Präsenz psychisch auffälliger, mitunter enthemmter Täter in Alltagssituationen.

Ein Mann, der eine Frau mit einem Messer bedroht, sie in einen Lagerraum zwingt, dort ein Medikament greift – und dann flieht, ohne etwas mitzunehmen. Diese Handlungsabfolge ist nicht rational erklärbar im Sinne eines klassischen Raubmotivs. Die Bewegungen des Täters deuten vielmehr auf eine impulsive, instabile Handlung hin. Die unsichere Fahrweise, die glasigen Augen, das rasche Verlassen des Tatorts trotz zunächst dominanter Gewaltanwendung – all das verweist auf mögliche Drogenproblematik, psychische Krankheit oder eine unkontrollierte Verzweiflungstat.

Die Polizei ist in solchen Fällen doppelt gefordert: Einerseits bei der strafrechtlichen Aufklärung des versuchten Raubes, andererseits bei der Sensibilisierung der Bevölkerung und dem Schutz potenzieller weiterer Opfer. Es ist daher zu hoffen, dass nicht nur die Tätersuche rasch gelingt, sondern auch eine ehrliche Diskussion über die Schutzstandards in Apotheken angestoßen wird. Diese Orte sind nicht nur Verkaufsstätten für Arzneimittel – sie sind oft erste medizinische Anlaufstellen in Akutsituationen, nachts besetzt, oft unterbesetzt und zugleich öffentlich zugänglich. Die Risiken, denen sich Personal dort täglich aussetzt, werden in der Öffentlichkeit systematisch unterschätzt.

Die Politik kann sich hier nicht auf strukturelle Langfristlösungen beschränken. Apotheken brauchen finanzierbare, niedrigschwellige Schutzkonzepte – von baulicher Prävention über Notrufsysteme bis hin zu Schulungen im Umgang mit Übergriffen. Die Vorstellung, dass Apotheken trotz des sensiblen Umfelds vollkommen schutzlos sind, widerspricht jeder staatlichen Fürsorgeverantwortung. Es reicht nicht aus, wenn Polizeimeldungen im Nachgang nüchtern informieren. Der Schutz muss vorher greifen.

Zugleich zeigt der Fall, dass das soziale Netz für psychisch auffällige Menschen weiter Löcher aufweist. Wer immer dieser Täter war – er ist keine Ausnahmeerscheinung, sondern Symptom eines gesellschaftlichen Ungleichgewichts. Apotheken werden zu unbeabsichtigten Frontlinien dieser Entwicklung. Es ist Zeit, sie nicht länger allein zu lassen.

Bereitschaftsdienst als Berufung, Systemversagen als Realität, Versicherungen als Rückhalt

Warum emotionale Stärke allein nicht reicht – und was Apothekenbetreiber konkret absichern müssen.

Am 1. Mai stand Stefan Reichensperger für einen gesamten 24-Stunden-Notdienst allein in der Apotheke im Halleschen Einkaufspark (HEP) in Halle (Saale). Kein zusätzliches Personal, kein Bereitschaftsdienst im Hintergrund, keine organisatorische Entlastung. Nur er, das HV-System, ein stetig fluktuierender Strom an Patientinnen und Patienten – und ein medizinisches Versorgungsbedürfnis, das keinen Feiertag kennt. Der Tag verlief ohne Zwischenfall, ohne Pause, ohne Anerkennung. Sein Fazit: „Ich empfinde jedes Problem im Bereitschaftsdienst als relevant und freue mich, wenn ich helfen kann.“ Für Reichensperger ist das keine rhetorische Formel, sondern gelebte Realität. Es ist auch ein Statement, das über den Einzelfall hinausweist – denn es konfrontiert die Branche mit einer unangenehmen Frage: Was, wenn der Notdienst längst nicht mehr funktioniert, sondern nur noch funktioniert trotz allem?

Die Nacht- und Feiertagsdienste in öffentlichen Apotheken gelten rechtlich als Versorgungsauftrag – medizinisch relevant, strukturell unverzichtbar und betrieblich verpflichtend. Bundesweit absolvieren Apotheken im Schnitt über 20.000 Notdienste im Monat. Dabei erhalten sie für jede abgegebene Rx-Packung einen pauschalen Notdienstzuschlag, derzeit 21 Cent, der zentral über den Nacht- und Notdienstfonds verteilt wird. Doch weder die Honorierung noch die staatliche Steuerung reflektieren den tatsächlichen Aufwand. Gerade in ländlichen Regionen oder Ballungsräumen mit hoher Patientenfrequenz steht der einzelne Apotheker oft ohne Assistenz, ohne IT-Backup und ohne rechtliche Schutzmechanismen im Dienst – mit voller Haftung, vollem Risiko, vollem Versorgungsauftrag.

Der Fall Reichensperger bringt die stille Absurdität dieses Systems ans Licht. Es handelt sich nicht um einen Einzelfall, sondern um einen systemisch zugelassenen Ausnahmezustand, der zur Norm wird. Wenn ein Apotheker 24 Stunden alleine im Dienst steht, ist das kein Sonderfall, sondern vielerorts gängige Praxis. Das hat betriebliche, juristische und gesundheitspolitische Konsequenzen. Denn jeder dieser Dienste umfasst nicht nur die Medikamentenabgabe, sondern eine ganze Kette an hochsensiblen Tätigkeiten: Arzneimittelberatung, Rezeptprüfung, Plausibilitätskontrolle, Medikationsmanagement – unter Zeitdruck, mit gestressten Patienten, oft in medizinischen Notlagen. Fehler in dieser Kette – etwa bei der Verwechslung von Wirkstärken, der Abgabe ohne korrekte eGK-Prüfung oder bei unklarer Interaktionslage – können nicht nur zu Retaxationen führen, sondern auch zu gravierenden gesundheitlichen Folgen für die Patientinnen und Patienten. Und im Unterschied zur Regelversorgung haften Apothekeninhaber im Notdienst in vollem Umfang selbst – auch bei Systemausfällen, fehlerhafter Software oder unentdeckten Rezeptfälschungen.

Die betriebswirtschaftliche Dimension bleibt dabei weitgehend ignoriert. Ein durchschnittlicher Notdienst verursacht Personalkosten, Nebenkosten und Ausfallzeiten, die in keinem Verhältnis zur Pauschalvergütung stehen. Betreiber müssen in dieser Zeit auf Ruhezeiten achten, Urlaubsansprüche anpassen, technische Wartung sicherstellen und sich gegen eine Vielzahl von Risiken absichern: vom Einbruchschutz über Cyberangriffe bis hin zur Regresshaftung. Besonders prekär wird es, wenn der Notdienst – wie im Fall Reichensperger – im Alleingang durchgeführt wird. Ohne Gegenkontrolle durch Kollegen, ohne Backup bei Überlastung, ohne fachliche Entlastung bei unklaren Fällen. In solchen Konstellationen wird der Bereitschaftsdienst nicht nur zur logistischen, sondern zur rechtlich extrem angreifbaren Zone.

Und dennoch wird der Notdienst politisch kaum beachtet. Weder das Bundesgesundheitsministerium noch der Gesetzgeber haben bislang konkrete Reformvorschläge zur nachhaltigen Finanzierung, personellen Absicherung oder digitalen Sicherung des Notdienstsystems vorgelegt. Stattdessen bleibt es bei symbolischen Lippenbekenntnissen und einmaligen Zuschüssen – etwa den im Koalitionsvertrag verankerten 9,50 Euro Fixum pro Packung oder Sonderzahlungen an strukturschwache Regionen. Doch diese Maßnahmen greifen zu kurz. Denn sie lösen nicht das Grundproblem: Die Apothekenversorgung in Randzeiten basiert auf freiwilligem Engagement und betrieblichem Selbstausbeutungsrisiko – nicht auf gesicherter Finanzierung, nicht auf kollektiver Absicherung, nicht auf funktionierender Infrastruktur.

Für Apothekenbetreiber ergeben sich daraus konkrete Handlungsbedarfe, die weit über Organisation und Einsatzplanung hinausgehen. Es braucht einen umfassenden Risikocheck für den Notdienstbetrieb. Welche Haftpflichtversicherung deckt Tätigkeiten außerhalb der regulären Öffnungszeiten ab? Ist eine separate Cyberversicherung aktiv, falls E-Rezepte oder Kartenterminals im Nachtdienst gehackt oder manipuliert werden? Welche Strafrechtsschutzbausteine greifen im Falle eines Medikationsfehlers mit Körperverletzungsfolge? Welche Betriebsausfallversicherungen sichern den wirtschaftlichen Schaden, wenn ein Dienst wegen Krankheit, Einbruch oder Technikversagen nicht besetzt werden kann? Diese Fragen sind längst keine abstrakten Szenarien mehr, sondern betrieblicher Alltag in einem digitalisierten, überregulierten und unterfinanzierten Gesundheitssystem.

Was Stefan Reichensperger mit seiner Aussage formuliert, ist damit auch eine stille Anklage: Nicht gegen die Patienten, nicht gegen den Beruf, sondern gegen die fehlende politische Anerkennung für eine der letzten verbliebenen Schnittstellen echter Versorgungssolidarität. Die Notdienste der Apotheken sind keine lästige Pflicht, sondern eine tragende Säule der Gesundheitsversorgung – rund um die Uhr, an jedem Tag im Jahr. Doch wer sie erhält, muss auch für ihre Sicherheit sorgen. Und das bedeutet: klare gesetzliche Regeln, fair vergütete Bereitschaft, umfassende Risikoabsicherung und eine echte strukturelle Reform der Bereitschaftsdienste. Alles andere ist ein gefährliches Spiel mit der Belastbarkeit eines Berufsstandes, der längst weit über seine Grenzen hinaus Dienst leistet.

Wenn Stefan Reichensperger sagt, man solle den Notdienst mit Stolz verrichten statt zu jammern, dann trifft er einen wunden Punkt – nicht nur innerhalb der Apothekerschaft, sondern auch im System drumherum. Denn seine Aussage klingt wie eine paradoxe Zumutung: Stolz auf eine Aufgabe, die politisch entwertet, strukturell unterversichert und wirtschaftlich defizitär ist. Der Satz beeindruckt, weil er Haltung zeigt – und erschreckt, weil er das stille Leiden eines Berufsstandes überdeckt, der sich zwischen Pflichtgefühl und Systemverweigerung aufreibt. Die eigentliche Frage lautet daher nicht, ob Apotheker stolz auf ihre Bereitschaftsdienste sein dürfen – sondern wie lange man von ihnen erwarten kann, das Fundament der Versorgung auf ihren Schultern zu tragen, ohne dass dieses System endlich stabilisiert wird.

Der Notdienst ist längst zur Projektionsfläche eines gesundheitspolitischen Selbstbetrugs geworden. Politiker sprechen vom Rückgrat der Versorgung, von Dankbarkeit, von Respekt – aber behandeln den Notdienst wie eine betriebliche Restgröße: verordneter Dienst, systemisch zwingend, individuell verhandelbar. Es ist ein Konstrukt, das auf stillschweigender Überforderung basiert und durch moralische Aufladung kaschiert wird. Der Berufsstolz wird dabei zum doppelten Druckmittel: Er verhindert Widerstand – und dient zugleich als Legitimation für ausbleibende Reformen. Wer stolz ist, kämpft nicht. Wer kämpft, ist undankbar. So einfach ist die Formel, nach der Politik und Verwaltung das Notdienstsystem der Apotheken seit Jahren verwalten.

Doch diese Rechnung geht nicht mehr auf. Die Realität in den Betrieben – sei es im urbanen Zentrum oder auf dem flachen Land – ist geprägt von Personalengpässen, Sicherheitsrisiken, digitaler Unsicherheit und juristischer Verantwortungsverlagerung. Es ist kein Zufall, dass immer mehr Apotheken versuchen, sich aus dem Notdienst herauszuhalten oder Ersatzlösungen zu finden. Denn hinter jeder 24-Stunden-Schicht steht heute eine haftungsrechtlich aufgeladene Entscheidung: Bin ich bereit, das volle Risiko für einen Dienst zu übernehmen, bei dem ich für Fehler, Ausfälle oder Missverständnisse allein gerade stehen muss – während der Staat sich darauf verlässt, dass ich trotzdem auftauche?

Der Fall Reichensperger bringt das Dilemma auf den Punkt: Ein Apotheker allein im Notdienst, freiwillig, pflichtbewusst, idealistisch – und zugleich hochgradig exponiert. Kein zweites Paar Augen für Plausibilitätsprüfungen. Kein IT-Support bei Rezeptstörungen. Kein Datenschutzbeauftragter bei einem E-Rezept-Fehler. Kein Verteidiger im Raum, wenn ein Medikationsirrtum zu juristischen Konsequenzen führt. Wer den Dienst so leistet, zeigt Mut – aber auch, wie tief das System die individuellen Belastungsgrenzen normalisiert hat. Und genau das ist das Problem.

Die Standesvertretungen – Kammern, Verbände, ABDA – haben dieses strukturelle Ungleichgewicht über Jahre hinweg mitgetragen. Statt systematisch gegen die Überlastung der Notdienste zu kämpfen, wurde das Bild des engagierten Einzelkämpfers kultiviert. Statt präzise Forderungen an Politik, GKV-Spitzenverband und Justiz zu stellen, wurde das Thema in Dankesreden und Imagekampagnen zerredet. Und statt die ökonomische Realität des Notdienstes in den Mittelpunkt der Debatte zu rücken, wurde die Diskussion auf symbolische Maßnahmen reduziert – vom Notdienstzuschlag bis zur Imagepflege.

Dabei wäre die Aufgabenlage klar: Der Notdienst muss nicht reformuliert, sondern reorganisiert werden – juristisch, wirtschaftlich, versicherungstechnisch. Es braucht belastbare Regelungen zur Haftungsübernahme in Bereitschaftszeiten, klare Refinanzierungsmodelle für realistische Kostendeckung, verpflichtende IT-Standards zur Absicherung digitaler Prozesse und eine zentrale Struktur zur Organisation von Back-up-Diensten und Personalreserven. Kurz: Der Notdienst braucht keine emotionale Aufladung, sondern eine institutionelle Absicherung.

Für Apothekenbetreiber heißt das im Hier und Jetzt: Risikoanalyse statt Romantik. Wer den Notdienst aufrechterhält, braucht heute mehr als Mut und Moral. Er braucht ein rechtlich abgesichertes Fundament. Dazu gehören individuell abgestimmte Versicherungskonzepte, die den Bereitschaftsdienst explizit einschließen – insbesondere bei Cybergefahren, Datenverlusten, Rezeptfehlern oder Arzneimittelzwischenfällen. Es braucht klare Notfallpläne bei Systemausfällen, eine regelmäßige rechtliche Schulung der Notdienstkräfte und eine betriebsinterne Struktur, die den Dienst nicht zu einer Ein-Mann-Operation verkommen lässt. Denn jede Nachtschicht, die allein gestemmt wird, ist ein strukturelles Alarmzeichen – nicht ein Zeichen persönlicher Stärke.

Gleichzeitig muss auch das gesellschaftliche Verständnis korrigiert werden. Notdienst ist keine Ausnahme, kein Bonus, kein Sonderengagement. Er ist Teil der Grundversorgung – und muss deshalb genauso abgesichert, finanziert und unterstützt werden wie der Regeldienst. Dass dies bislang nicht geschieht, ist kein Zufall, sondern das Ergebnis jahrzehntelanger Verdrängung. Man hat sich daran gewöhnt, dass Apotheken einfach funktionieren – auch nachts, auch allein, auch unter Druck. Doch Systeme, die sich auf Gewohnheiten verlassen, sind instabil. Und Systeme, die ihre tragenden Akteure nicht schützen, verlieren sie irgendwann.

Die Worte von Reichensperger sind deshalb doppelt lesbar: als Appell an die Haltung und als stille Mahnung an die Struktur. Ja, Apothekerinnen und Apotheker dürfen stolz sein auf ihren Beruf. Aber dieser Stolz darf nicht die Reformbereitschaft dämpfen, die Notdienst endlich aus der Grauzone der Überlastung holen muss. Wer das System liebt, muss es verändern. Wer den Notdienst sichern will, muss ihn zuerst absichern. Alles andere ist moralisch wohlklingend – und strukturell verantwortungslos.

Tavapadon senkt Nebenwirkungsrisiko, verbessert Motorik, verändert Parkinsontherapie

Ein neuartiger Wirkstoff eröffnet Patienten mit Morbus Parkinson eine verträglichere Behandlungsoption ohne klassische D2-Last.

Mit Tavapadon rückt ein neuartiger Wirkstoff in das Zentrum der internationalen Parkinsonforschung. Der erste Vertreter einer neuen pharmakologischen Klasse – partieller Agonist an D1- und D5-Dopaminrezeptoren – wurde beim diesjährigen Jahreskongress der American Academy of Neurology (AAN) in Chicago als vielversprechende Alternative zu etablierten Behandlungen vorgestellt. Die dort präsentierten Daten aus mehreren klinischen Studien der Phase II und III belegen nicht nur eine signifikante Verbesserung der motorischen Funktionen bei Patienten mit idiopathischem Parkinsonsyndrom, sondern vor allem eine deutliche Reduktion der typischen Nebenwirkungen, wie sie unter herkömmlichen dopaminergen Substanzen häufig auftreten.

Im Zentrum der Analyse standen Parameter wie motorische Stabilität, “ON”- und “OFF”-Zeiten sowie das Auftreten von Dyskinesien – unwillkürliche Überbewegungen, die unter der Langzeitanwendung klassischer Dopaminagonisten, insbesondere an D2-Rezeptoren, gehäuft beobachtet werden. Hier zeigte Tavapadon eine auffällig günstige Wirkung. Die Patienten berichteten von verbesserter Mobilität bei gleichzeitig weniger Überstimulation. Gleichzeitig konnte eine gleichmäßige Symptomkontrolle über den Tagesverlauf nachgewiesen werden – ein Umstand, der in der bisherigen Dopamintherapie nicht selbstverständlich ist.

Wissenschaftlich interessant ist dabei der Wirkansatz von Tavapadon selbst. Während bisherige Therapien vor allem auf eine starke, oft vollständige Agonisierung der D2-Rezeptoren setzen, was bei längerfristiger Anwendung nicht selten zu psychiatrischen oder vegetativen Komplikationen führt, beschreitet Tavapadon einen differenzierteren Pfad. Als partieller Agonist adressiert es selektiv die D1- und D5-Rezeptoren und vermeidet so die systemische Überstimulation dopaminerger Bahnen im Mittelhirn. Der Effekt ist weniger invasiv, aber dennoch klinisch signifikant – eine Gratwanderung, die in den vorgestellten Studien als gelungen bewertet wurde.

Derzeit wird Tavapadon in mehreren internationalen Studienprogrammen weiter untersucht, darunter auch in Kombination mit L-Dopa, um additive Effekte und Langzeitverläufe zu prüfen. Besonders interessant ist die potenzielle Rolle des Wirkstoffs in frühen Krankheitsphasen. Hier könnten Patienten profitieren, die auf L-Dopa noch verzichten möchten oder bei denen motorische Komplikationen durch klassische Agonisten befürchtet werden. Auch für ältere Patienten mit psychiatrischen Vorbelastungen eröffnet sich eine neue therapeutische Option, die bisherige Ausschlusskriterien teilweise überwindet.

Die Fachöffentlichkeit reagierte auf die Präsentation mit bemerkenswerter Aufmerksamkeit. Denn obwohl der therapeutische Fortschritt in der Parkinsonbehandlung über Jahrzehnte hinweg stark von L-Dopa geprägt war, hat sich zunehmend ein Bedarf nach verträglicheren und neurobiologisch gezielteren Alternativen herauskristallisiert. Der partielle Rezeptoransatz von Tavapadon steht sinnbildlich für diese neue Entwicklungsrichtung: weniger maximale Stimulation, dafür mehr funktionale Balance und weniger systemische Nebenwirkungen.

Noch ist Tavapadon nicht zugelassen. Der Hersteller kündigte jedoch an, die Datenbasis zügig zu erweitern und die regulatorischen Prozesse international zu beschleunigen. Die Aussicht auf eine neue Wirkstoffgruppe mit hohem klinischem Potenzial gilt in Fachkreisen als realistisch – und der Kongressauftritt als gelungener Auftakt in eine neue Phase der Parkinsontherapie.

Der Wirkstoff Tavapadon steht für einen Paradigmenwechsel in der medikamentösen Behandlung von Morbus Parkinson. Während viele Präparate der vergangenen Jahre entweder Weiterentwicklungen bestehender Rezeptoragonisten oder Kombinationen klassischer Wirkprinzipien darstellten, bricht dieser neue Vertreter mit dem dogmatischen Primat der D2-Stimulation – und das mit bemerkenswerter Eleganz. Denn nicht die Stärke der Aktivierung entscheidet über den therapeutischen Wert, sondern ihre Differenzierung.

Was Tavapadon so interessant macht, ist nicht nur die klinische Wirkung, sondern vor allem die konzeptionelle Klarheit seines Wirkprinzips. Die gezielte und partielle Ansteuerung von D1- und D5-Rezeptoren in ausgewählten Hirnarealen signalisiert einen Wandel im Verständnis dopaminerger Steuerung. Sie zielt nicht auf flächendeckende Erregung, sondern auf präzise funktionale Modulation. Dieser Unterschied ist entscheidend, wenn man die langfristige Verträglichkeit und Wirksamkeit einer Parkinsontherapie sichern will.

Es ist bemerkenswert, dass dieser Schritt gerade jetzt erfolgt – in einer Zeit, in der sich das Gesundheitssystem zunehmend auf personalisierte, verträglichkeitsorientierte Therapien zubewegt. Tavapadon könnte jene Lücke schließen, die zwischen frühen Symptomen und späten Komplikationen klafft – und damit den Verlauf der Erkrankung nicht nur symptomatisch glätten, sondern strukturell neu denken.

Gleichzeitig darf man den Stellenwert der aktuellen Studiendaten nicht überschätzen. Die gezeigten Effekte sind ermutigend, aber sie bleiben eingebettet in eine klinische Entwicklungsphase. Wie sich der Wirkstoff im realen Versorgungskontext behauptet, wird sich erst zeigen müssen. Die Erwartungen sind hoch, doch die Geschichte der Parkinsontherapie lehrt auch: Euphorie war selten ein guter Ratgeber.

Was nun folgt, ist weniger die Zulassungsfrage, sondern die klinische Einordnung. Tavapadon wird das therapeutische Repertoire erweitern, aber nicht revolutionieren. Entscheidend wird sein, ob sich der differenzierte Wirkmechanismus langfristig gegen die Robustheit bewährter Therapien durchsetzen kann – sowohl medizinisch als auch wirtschaftlich. Der Anfang ist gemacht. Nun ist das Gesundheitssystem gefragt, eine potenziell bedeutsame Innovation nicht durch Formalismus, Bürokratie oder Rabattlogik zu neutralisieren.

Die Parkinsontherapie steht an einer Schwelle. Tavapadon ist kein Wundermittel, aber ein intelligentes Angebot für mehr therapeutische Präzision. Es liegt an Forschung, Praxis und Politik, dieses Angebot sinnvoll zu integrieren.

FDA verbannt Fluorid-Präparate, Mikrobiom unter Verdacht, Trinkwasser-Debatte eskaliert

Neue US-Entscheidung beendet Fluorid-Gabe bei Kindern und stellt jahrzehntelange Praxis infrage

Die US-Arzneimittelbehörde FDA hat eine grundlegende Entscheidung getroffen, die weitreichende Folgen für die Kinderzahnmedizin und die Flu

Ucore erhält 18,4 Mio. USD für Kommerzialisierung von Seltenen Erden-Technologie von den USA

Source: Deutsche Nachrichten
Das ist nun wirklich ein Hammer! Brandaktuell kam gerade über den Ticker, dass das US-Verteidigungsministerium der kanadischen Ucore Rare Metals (WKN A2QJQ4 / TSXV UCU) 18,4 Mio. US-Dollar zur Verfügung stellt, um ihre RapidSX-Technologie zur Separierung Seltener Erden-Elemente in Richtung Vollbetrieb voranzutreiben!

Dazu gehören sowohl die Erweiterung der bereits in Zusammenarbeit mit dem US-Verteidigungsministerium laufenden Arbeiten im Rahmen eines Demonstrationsprojekts, für das Ucore bereits 4 Mio. USD zur Verfügung gestellt bekam, als auch die Errichtung und Inbetriebnahme eines RapidSX-Produktionsmoduls von kommerziellem Ausmaß und der Technologietransfer im Bereich Systemtechnik von der kanadischen Demonstrationsanlage von Ucore zu der bereits im Aufbau befindlichen kommerziellen Anlage in den Vereinigten Staaten (Louisiana). Dort soll dann bereits im zweiten Halbjahr 2026 der Bau der geplanten Anlage erfolgen und schon eine erste, „anfängliche“ Produktion anlaufen!

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Ucore erhält 18,4 Mio. USD für Kommerzialisierung von Seltenen Erden-Technologie von den USA

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Minister Niamh Smyth’s Call to Action on New Charter for Digital Inclusion

Source: Government of Ireland – Department of Jobs Enterprise and Innovation

Minister of State for Trade Promotion, Artificial Intelligence and Digital Transformation, Niamh Smyth, today announced a major step forward in Ireland’s journey toward a more inclusive digital society with a call to action on the forthcoming Charter for Digital Inclusion.

The Charter is a key deliverable under “Digital for Good: Ireland’s Digital Inclusion Roadmap”, published in August 2023, which forms part of the Government’s National Digital Strategy. It aims to ensure that no one is left behind as digital technologies become increasingly central to how we live, work, and connect.

“Digital technology is transforming every aspect of our lives—but not everyone has equal access to its benefits,” said Minister 

“This Charter is a call to action for businesses and organisations across Ireland to embed digital inclusion into their everyday operations. By signing the Charter, organisations commit to impactful actions to ensure that digital opportunities are accessible to all.”

The Charter will outline a set of core commitments focused on accessibility, equity, affordability, and the development of digital skills. It will serve as a framework for collaboration between the public sector, large enterprises, SMEs, community organisations and citizens.

Minister Smyth emphasised the importance of partnership, particularly the role of larger businesses in supporting SMEs to adopt and benefit from digital technologies:

“By working together—big and small businesses, public bodies and communities—we can create a supportive ecosystem that benefits everyone. When large companies help SMEs go digital, the entire economy gains.”

The Minister highlighted successful examples already underway, including:

  • Google’s 500 AI scholarships for local communities in 2024, aimed at boosting digital and AI skills.
  • Enterprise Nation and Vodafone Ireland’s ‘Tech Hub’ initiative, which helps Irish SMEs understand and adopt AI tools.

Minister Smyth added:

“These are the kinds of impactful actions we want to encourage through the Charter.” 

To support the initiative, the Department will launch a dedicated webpage outlining the Charter’s principles and showcasing real-world examples of digital inclusion in action. This platform will serve as a hub for inspiration, collaboration, and progress tracking.

“This isn’t just a government initiative—today is a call to action. I invite businesses, public bodies, and community leaders to sign the Charter and join us in building a more digitally inclusive Ireland.”

Notes for Editors

What is a Charter for Digital Inclusion:

Digital for Good: Ireland’s Digital Inclusion Roadmap was published in August 2023 and reflects the commitment in Harnessing Digital to ensure the Government better serves people who are not able to engage online and promotes the United Nations principle of “Leave No One Behind”.

A Charter for Digital Inclusion aims to support public and private organisations to join efforts in ensuring equitable access to the use of digital technologies, services, and associated opportunities for everyone. The Charter is a set of commitments to which business and other organisations can sign up to maximise their efforts in contributing to bridging the digital gap by promoting basic digital skills, building awareness and helping people get online.

In line with Ireland’s Digital Inclusion Roadmap which identifies access, affordability and ability as key determinants for digital inclusion, digital exclusion encompasses not only the lack of access to technologies and services but also the absence of necessary digital skills and literacy to fully benefit from them. This digital gap can hinder individuals and organisations from fully participating in the digital economy and society.

Addressing it involves strong commitments in the following areas:

  • Improving Access: Ensuring that everyone has access to affordable and reliable internet and digital equipment. 
  • Enhancing Digital Literacy: Providing education and training to develop essential digital skills.
  • Policy and Advocacy: Encouraging policies that promote digital inclusion.

 We will promote joint action in tackling these areas to work towards a more inclusive digital future where everyone has the opportunity to succeed. The Department of Enterprise, Trade and Employment will invite public bodies, businesses, and community organisations to endorse this Charter, adopt its principles, and join in building a more inclusive digital future for all.

Charter for Digital Inclusion Principles:

Our commitments to digital inclusion are guided by the following core principles: 

  • Equity: Ensuring no one is left behind in the digital age. 
  • Accessibility: Designing digital services that are usable by all, including people with disabilities or limited digital skills. 
  • Affordability: Supporting initiatives that make devices and internet access affordable for underserved populations. 
  • Digital Skills for Life: Promoting lifelong learning and digital literacy at all levels. 
  • Trust and Safety: Upholding the highest standards in cybersecurity, privacy, and ethical data use. 
  • Innovation through Collaboration: Encouraging partnership across sectors to drive local and national solutions. 
  • Evidence-Led Action: Using data and research to guide, measure, and improve our efforts.

Commitments for Digital Inclusion:

Businesses and organisations can choose the commitments that best align with their goals. 

The Charter asks businesses and organisations to take action by selecting from the list of commitments below.  

  1. We will integrate the digital inclusion principles into our everyday operations and recognise the value of digital tools in supporting wellbeing, access to services, and economic empowerment.
  2. We commit to providing all staff with the opportunity to develop essential digital skills and actively encourage participation in this learning.
  3. We commit to making our website easy to use, accessible to all, and designed to support everyone—regardless of ability or experience—in getting online, accessing services, building digital confidence, and embracing digital tools.
  4. We will support digital inclusion initiatives, embracing the United Nations principle of “Leave No One Behind”.
  5. We will seek to build local and national partnerships with other organisations, sharing ideas and coordinating efforts to achieve a greater impact collectively.  
  6. We will support sustainability by encouraging the donation of digital equipment to organisations/communities in need. 

ENDS

MESHED SYSTEMS kündigt neue Version des Voyantic Tagsurance-3 an

Source: Deutsche Nachrichten
Meshed Systems GmbH (www.meshedsystems.com) hat heute offiziell eine neue Version des Tagsurance® 3 Inline-Qualitätstestsystem für die RFID-Transponder-Produktion mit Cloud-basierten Funktionen vorgestellt.

Die Markteinführung von Tagsurance 3 Version 4.x stellt ein bedeutendes Upgrade gegenüber der Vorgängerversion 3.x dar und bietet interessante neue Funktionen sowie eine verbesserte Benutzerfreundlichkeit. Diese Version führt Cloud-basierte Funktionen ein und legt den Grundstein für zukünftige Funktionalitäten, einschließlich Codiervorgängen unter Verwendung desselben Setups.

Die neue Tagsurance 3 Version 4.x-Architektur ist auf die Zukunft ausgerichtet und bietet leistungsstarke Cloud-basierte Funktionen. Die Online-Konnektivität rationalisiert die Wartungsarbeiten, indem es einfache Software-Updates, vereinfachte Lizenzverlängerungen und einen verbesserten Support ermöglicht. Diagnosedaten können direkt mit dem Voyantic-Supportteam ausgetauscht werden, dies ermöglicht eine schnellere Fehlerbehebung und minimierte Ausfallzeiten. Meshed Systems empfiehlt, Tagsurance 3 Systeme online zu halten, um diese Vorteile voll auszuschöpfen und eine maximale Systemeffizienz zu gewährleisten.

Tagsurance 3 Version 4.x führt außerdem eine neue, rein browserbasierte Benutzeroberfläche ein die es den Anwendern ermöglicht, von jedem Computer aus bequem auf das System zuzugreifen. Das Update bietet ein kompakteres Hardware-Setup, das den Platzbedarf der Controller-Racks reduziert und den aktualisierten Lane Controller 2.0 sowie das neue Server Panel nutzt.

Tagsurance 3 Version 4.0 bietet abwärtskompatible APIs, die eine nahtlose Integration in bestehende Systeme gewährleisten, frühere Investitionen schützen und die Implementierungszeit verkürzen. Testprozeduren, die in früheren Tagsurance 3 Version 3.x-Systemen erstellt wurden, funktionieren weiterhin und ermöglichen einen reibungslosen Übergang ohne Unterbrechung der bestehenden Arbeitsabläufe.

Apotheken-Nachrichten von heute – Update: E-Rezept schwächt Apotheken, Fixhonorar bleibt ungenügend, Markt wird kriminell unterwandert

Source: Deutsche Nachrichten
Mit der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts hat sich die Risikostruktur im Apothekenbetrieb radikal verändert – und die Folgen zeigen sich mit wachsender Deutlichkeit. Was politisch als Fortschritt gefeiert wird, entpuppt sich für viele Apotheken als technisches und haftungsrechtliches Minenfeld: Serverausfälle, Cyberangriffe, Datenschutzverstöße und Systemabbrüche verursachen nicht nur operative Störungen, sondern führen zu massiven finanziellen Schäden – und rechtlich haften die Apotheken allein. Gleichzeitig kämpfen viele Betriebe mit einem weiteren strukturellen Risiko: einem Vergütungssystem, das zentrale Leistungen nicht kostendeckend abbildet. Die angekündigte Erhöhung des Fixhonorars auf 9,50 Euro ist ein politisches Signal – mehr aber nicht. Denn ohne dauerhaft verhandlungsfeste Grundstrukturen und realistische Zuschläge für ländliche Versorgung wird aus einer Reform kaum mehr als ein Etikettenschwindel. Parallel dazu öffnet sich eine dritte, bislang unterschätzte Gefahrenzone: der Markt wird zunehmend durch gefälschte Medikamente und toxische Markenprodukte unterwandert. Apotheken, die eigentlich Schutzfilter sein sollen, geraten dadurch zusätzlich unter Druck. In dieser Gemengelage zeigt sich ein gefährliches Muster: Digitalisierung, Unterfinanzierung und Kontrollversagen verstärken sich gegenseitig – und die Apotheken stehen erneut allein im Sturm.

E-Rezept offenbart Schwachstellen, Cyberangriffe nehmen zu, Apotheken haften allein

Die Digitalisierung zwingt Apotheken in Deutschland zur Neuausrichtung von Schutzstrategien und Versicherungslogik.

Mit der verpflichtenden Einführung des E-Rezepts im Januar 2024 hat für Apotheken in Deutschland eine neue Risikodimension begonnen, deren Tragweite vielen erst allmählich bewusst wird. Während politisch von einem digitalen Meilenstein gesprochen wird, sehen sich Apothekenbetreiber mit einem grundlegenden Strukturbruch konfrontiert: Die Arbeitsprozesse wurden digitalisiert, doch die Absicherung blieb analog. Wo früher ein Papierausdruck verlorenging, stehen heute komplexe IT-Systeme, Serverausfälle, Cyberangriffe und DSGVO-Verstöße im Raum – mit unmittelbaren Folgen für den Betriebsablauf, die Haftung und die wirtschaftliche Existenz.

Die Einführung des E-Rezepts verpflichtet Apotheken zur Verarbeitung, Weiterleitung und sicheren Speicherung sensibler Gesundheitsdaten. Jede technische Störung kann nicht nur zu Versorgungsproblemen führen, sondern auch Retaxationen auslösen, bei denen Apotheken für vermeintlich fehlerhafte Abrechnungen die Erstattung verlieren. Besonders tückisch sind dabei Fehler, die sich aus Schnittstellenproblemen zwischen Warenwirtschaft, Apothekensoftware und Abrechnungssystemen ergeben. Bereits kleine Verzögerungen oder fehlerhafte Synchronisationen können zu systemischen Ausfällen führen, die ganze Tagesumsätze gefährden.

Doch der technische Betrieb ist nur die eine Seite. Die massive Erhöhung der Datenschutzanforderungen durch den Zugriff auf Gesundheitsdaten im E-Rezept stellt Apotheker vor zusätzliche juristische Fallstricke. Jede unzureichend dokumentierte Zugriffskontrolle, jeder nicht protokollierte Systemzugriff, jeder unverschlüsselte Datenversand kann empfindliche Bußgelder nach sich ziehen. Die persönliche Haftung der Apothekenleitung bei DSGVO-Verstößen ist nicht delegierbar. In einer Branche, in der die Arbeitsverdichtung bereits ohne digitale Zusatzlast grenzwertig war, stellt diese zusätzliche Verantwortungsverschiebung eine kaum noch tragbare Belastung dar.

Parallel zur technischen und rechtlichen Herausforderung steigt ein Risiko, das lange unterschätzt wurde: die Verwundbarkeit durch Cyberkriminalität. Seit Einführung des E-Rezepts ist die Zahl gezielter Cyberangriffe auf Apotheken spürbar gestiegen. Besonders begehrt sind Gesundheitsdaten – im Darknet erzielen sie Höchstpreise. Ransomware-Attacken, bei denen Daten verschlüsselt und nur gegen Lösegeld wieder freigegeben werden, gehören mittlerweile zum Alltag der Cyberkriminalität. Selbst kleinere Landapotheken melden Systemübernahmen, Datenverluste und Erpressungsversuche – mit teilweise existenzbedrohenden Folgen. Denn ohne funktionierende IT kann weder beliefert noch abgerechnet werden.

Die Versicherungsseite reagiert bislang zögerlich. Klassische Betriebshaftpflichtpolicen schließen IT-Risiken häufig aus oder decken sie nur unzureichend ab. Betriebsunterbrechung infolge eines Cyberangriffs ist in vielen Policen kein Bestandteil oder mit unrealistisch langen Karenzzeiten versehen. Auch Cyberversicherungen sind kein Allheilmittel: Häufig fehlen Soforthilfeelemente, Forensikleistungen oder eine klare Regelung zur Übernahme von Lösegeldforderungen, die aus juristischen Gründen ohnehin problematisch sind. Viele Apotheken wissen zudem gar nicht, ob ihre bestehende Police digitale Schäden überhaupt abdeckt – eine professionelle Risikoanalyse fehlt in der Regel.

Dabei ist gerade im Zusammenspiel physischer und digitaler Risiken eine neue Form der hybriden Gefährdungslage entstanden. Ein Stromausfall kann sowohl die Kühlung von Arzneimitteln als auch die IT lahmlegen. Ein Wasserschaden kann Serverräume beschädigen, ein Einbruch kann mit dem Diebstahl digitaler Zugangsinfrastruktur einhergehen. Apotheken sind längst keine rein stationären Versorger mehr, sondern hochgradig digitalisierte Betriebe, deren Versorgungsauftrag von funktionierender Technologie abhängt – bei gleichzeitig sinkender Personaldecke und wachsendem Dokumentationsaufwand.

Hinzu kommt, dass auch die organisatorische Seite in vielen Betrieben unzureichend aufgestellt ist. Notfallpläne, regelmäßige Backups, strukturierte Rechtevergabe, Zugriffskontrollsysteme und Mitarbeiterschulungen sind in weiten Teilen noch nicht systematisch implementiert. Gründe dafür sind vielfältig: Zeitmangel, fehlendes Know-how, geringe finanzielle Spielräume und das Ausbleiben klarer gesetzlicher Vorgaben. So bleibt die Verantwortung für eine hochkomplexe Sicherheitsarchitektur letztlich bei Betrieben hängen, die darauf weder vorbereitet noch ausreichend ausgestattet sind.

Gleichzeitig bleibt politische Unterstützung aus. Zwar wird Digitalisierung eingefordert, doch eine begleitende Sicherheitsstrategie für die Apothekeninfrastruktur fehlt. Förderprogramme für IT-Sicherheit, verpflichtende Standards für Systemhärtung oder finanzielle Hilfen bei der Umstellung existieren nicht. Das strukturelle Risiko des digitalen Wandels wird vollständig auf die einzelnen Apotheken abgewälzt – während die Politik von einer „Modernisierung des Gesundheitswesens“ spricht, die in der Fläche weder technisch noch betriebswirtschaftlich abgesichert ist.

Damit steht das E-Rezept exemplarisch für ein tiefer liegendes Problem: Digitalisierung wird als Ziel formuliert, aber nicht als Verantwortung begleitet. Die Kluft zwischen technischer Umstellung und betrieblicher Wirklichkeit wächst. Und mit ihr das Risiko, dass nicht der Fortschritt dominiert – sondern der strukturelle Kontrollverlust. Denn was als digitale Innovation verkauft wird, kann sich ohne tragfähige Absicherung schnell in ein Versorgungsvakuum verwandeln. Apotheken tragen diese Last allein. Doch wenn die Absicherung versagt, bleibt die Versorgung nicht nur digital stecken – sondern real auf der Strecke.

Die Einführung des E-Rezepts war politisch lange vorbereitet – doch auf die Risiken dieser Transformation waren die Apotheken nicht vorbereitet, und sie wurden auch nicht vorbereitet. Was als technischer Fortschritt verkauft wurde, ist in Wahrheit ein massiver Eingriff in die Sicherheitsarchitektur der Versorgung – mit dramatischen Konsequenzen für Betriebe, die keine Digitalkonzerne sind, sondern meist inhabergeführte Mittelständler mit begrenzten Ressourcen.

Es zeigt sich ein Muster, das in der deutschen Gesundheitspolitik immer wieder zu beobachten ist: Reformen werden von oben verordnet, ihre Folgen aber nach unten durchgereicht. Die Digitalisierung der Apotheken ist ein Paradebeispiel dafür. Während Bundesministerien in Sonntagsreden von Fortschritt sprechen, kämpfen Apotheken mit Updatefehlern, Systemabstürzen, Abrechnungsproblemen, Retaxationen und rechtlichen Grauzonen. Hinzu kommt ein Haftungsregime, das Apotheken zur Angriffsfläche für Abmahnanwälte und Datenschutzbehörden macht – ohne dass eine Entlastung erfolgt, weder finanziell noch strukturell.

Noch gravierender ist die Sicherheitslücke, die durch den politischen Zwang zur Digitalisierung ohne technische Rückversicherung entsteht. Es ist grotesk, dass Betriebe der sogenannten „kritischen Infrastruktur“ sich selbst gegen Cyberangriffe absichern müssen, während andere Wirtschaftsbereiche längst auf staatliche Sicherheitsnetzwerke zugreifen können. Der Vorwurf politischer Fahrlässigkeit ist gerechtfertigt: Denn mit jeder weiteren verpflichtenden digitalen Schnittstelle wächst nicht nur die Abhängigkeit, sondern auch das Risiko, ohne Schutz dazustehen, wenn der Angriff kommt.

Die gesundheitspolitische Logik erscheint dabei widersprüchlich: Einerseits wird argumentiert, dass Apotheken systemrelevant seien – andererseits wird ihnen die Verantwortung für eine IT-Sicherheitslage aufgebürdet, die selbst Großkonzerne an ihre Grenzen bringt. Während Pharmagroßhändler über ganze IT-Abteilungen verfügen und Krankenhäuser auf Notfallpläne mit Bundesunterstützung zurückgreifen können, bleiben Apotheken auf Eigeninitiative angewiesen. Diese Asymmetrie ist nicht nur unfair, sie ist strukturell gefährlich. Denn wenn kleine Betriebe ausfallen, bricht nicht das System der Digitalisierung zusammen – sondern das System der Arzneimittelversorgung.

Es braucht dringend eine neue Realität der Verantwortungsteilung. Digitalisierung darf nicht bedeuten: „Jeder für sich.“ Es braucht gesetzlich verpflichtende Sicherheitsstandards, standardisierte technische Systeme mit Notfallarchitektur, klar geregelte Haftungsabgrenzungen und vor allem gezielte staatliche Förderprogramme für die IT-Härtung in der Fläche. Nur dann kann das E-Rezept seiner Rolle als Zukunftsinstrument gerecht werden. Ansonsten bleibt es ein Symbol für die asymmetrische Realität der Digitalisierung: Fortschritt in der Theorie, Kontrollverlust in der Praxis.

Wer Digitalisierung politisch fordert, muss auch ihre Folgen verantworten. Sonst wird das E-Rezept zur digitalen Sollbruchstelle eines Systems, das keine Redundanzen mehr kennt. Und dann geht es nicht mehr nur um Technik – sondern um Versorgung, Vertrauen und die Existenz ganzer Berufsstände.

Arzneimittel ohne Wirkung, Kleidung ohne Sicherheit, Staat ohne Kontrolle

Gefälschte Medikamente, giftige Markenfälschungen und fehlende Marktaufsicht gefährden zunehmend die Gesundheit und das Vertrauen der Bevölkerung

Deutschland steht vor einem verdeckten Gesundheitsproblem, das weder auf den ersten Blick erkennbar noch leicht zu regulieren ist: gefälschte Medizinprodukte und Markenartikel fluten den Markt. Wie eine neue ARD-Dokumentation aufdeckt, sind illegale Abnehmspritzen, wirkungslose Krebsmedikamente und toxische Markenfälschungen inzwischen keine Einzelfälle mehr, sondern Symptome eines größeren strukturellen Versagens. Weder der Onlinehandel noch die Zollkontrolle, weder Verbraucherbildung noch Markenuüberwachung scheinen dem Ansturm krimineller Produktkopien gewachsen. Besonders alarmierend: Viele dieser Fälschungen gelangen über reguläre Handelsplattformen in Umlauf, wirken äußerlich identisch mit Originalen, enthalten jedoch keine oder sogar gesundheitsgefährdende Wirkstoffe.

Im Zentrum steht dabei eine wachsende Schattenindustrie, die sich sowohl digitaler Kanäle als auch physischer Vertriebspfade bedient. Illegal eingeführte Arzneimittel imitieren rezeptpflichtige Originale, werden aber in der Regel unter hygienisch und rechtlich fragwürdigen Bedingungen in Fernost produziert. Verbraucher, die sich Heilung erhoffen, erhalten stattdessen Placebos oder toxische Substanzen. Besonders betroffen sind Medikamente zur Krebsbehandlung, zur Gewichtsreduktion oder Potenzsteigerung. In diesen sensiblen Feldern wirken Fälschungen doppelt fatal: Sie schädigen nicht nur körperlich, sondern zerstören auch das Vertrauen in das Gesundheitssystem.

Doch nicht nur Arzneimittel bergen ein Risiko. Auch gefälschte Markenbekleidung stellt ein unterschätztes Gesundheitsproblem dar. Billige Textilien, die unter Verletzung von Urheberrechten hergestellt werden, enthalten häufig verbotene Farbstoffe, allergieauslösende Chemikalien oder Schadstoffe mit hormoneller Wirkung. Gerade bei Kinderkleidung und Unterwäsche kann der Kontakt mit solchen Substanzen langfristige Gesundheitsschäden verursachen. Die staatlichen Prüf- und Kontrollinstanzen sind überfordert, da viele dieser Artikel direkt an Endkunden geliefert werden – außerhalb des Zugriffs durch klassische Marktaufsicht.

Hinzu kommt eine wachsende Komplexität in der digitalen Lieferkette. Auf Plattformen wie Amazon, eBay oder spezialisierten Billigshops wird die Herkunft der Ware zunehmend verschleiert. Drittanbieter aus Nicht-EU-Staaten umgehen europäische Produktsicherheitsnormen, indem sie ihre Waren als Privatpakete deklarieren oder in Dropshipping-Modellen versenden. Selbst Kennzeichnungen, Prüfsiegel und CE-Zeichen sind gefälscht. Endverbraucher können nicht mehr zwischen echt und falsch unterscheiden, da äußerlich kaum Unterschiede bestehen und auch die Verpackungen professionell gestaltet sind.

Besonders gefährdet sind Menschen in existenziellen oder vulnerablen Lebenssituationen. Wer keine Versicherung hat, keine Wohnung oder keine Perspektive, greift im Zweifel zu billigen Alternativen – im Glauben, ein Schnäppchen zu machen oder sich selbst helfen zu können. Der Staat überlässt diese Gruppen ihrem Schicksal. Gleichzeitig wird das Problem auf die individuelle Verantwortung abgeschoben, während strukturelle Schutzmechanismen versagen. Es handelt sich nicht um Konsumverirrungen, sondern um ein systemisches Risiko.

Der Skandal um gefälschte Medizinprodukte und Markenartikel zeigt mit brutaler Klarheit, wie wenig Kontrolle in einem überdigitalisierten, überglobalisierten Markt noch möglich ist. Was hier als “Markenpiraterie” verharmlost wird, ist in Wahrheit ein Angriff auf Gesundheit, Verbraucherschutz und institutionelles Vertrauen. Das Problem ist nicht nur kriminell, sondern auch politisch: Wo Behörden sich in Zuständigkeiten verlieren, Standards ausgehöhlt und Marktaufsichten ausgedünnt werden, floriert die Schattenwirtschaft. Der Staat zieht sich aus dem letzten Glied der Versorgungskette zurück, ausgerechnet dort, wo der Mensch am verletzlichsten ist. Was bleibt, ist ein toxisches Gemisch aus Verunsicherung, chronischer Gefährdung und der Preisgabe fundamentaler Schutzprinzipien.

Die Allgegenwart gefälschter Produkte wird hingenommen wie eine Art modernen Kollateralschaden der freien Marktwirtschaft. Aber wer Produkte duldet, die keine Wirkung oder gar Vergiftung zur Folge haben, verliert jegliche Legitimation als Schutzinstanz. Das Vertrauen in Apotheken, Onlinehandel oder Modeketten wird zersetzt, wenn der Staat nicht mehr garantieren kann, dass verkaufte Ware ungefährlich ist. Gerade in einem Land, das stolz auf seine Produktnormen, seinen Verbraucherschutz und sein Apothekenwesen ist, wirkt diese Entwicklung wie ein stiller Offenbarungseid.

Zudem sind die Folgeschäden nicht nur medizinisch, sondern auch psychologisch: Patienten, die auf gefälschte Medikamente hereinfallen, verlieren nicht nur ihre Gesundheit, sondern auch das Vertrauen in Therapien und das medizinische System insgesamt. Kinder, die allergisch auf gefälschte Kleidung reagieren, tragen womöglich lebenslange Schäden davon. Es reicht nicht, die Verbraucher aufzuklären. Die Politik muss sich ihrer Verantwortung stellen und sowohl regulatorisch als auch institutionell aufrüsten. Sonst wird der Preis für diese Fahrlässigkeit künftig nicht mehr nur in Euro, sondern in Menschenleben gemessen.

Fixhonorar, Versorgungskorridor, Verhandlungsstart

Apotheken brauchen ein kostendeckendes System

Die wirtschaftliche Zukunft der Apotheken hängt zunehmend an der Frage eines kostendeckenden Fixhonorars. Laut Koalitionsvertrag soll das Abgabehonorar einmalig auf 9,50 Euro steigen. Für Apotheken in strukturschwachen Regionen kann ein Zuschlag von bis zu 1,50 Euro vorgesehen werden. Zukünftig sollen alle weiteren Anpassungen auf dem Verhandlungsweg mit dem GKV-Spitzenverband erfolgen. Doch das birgt Risiken. Claudia Korf, Geschäftsführsführerin der ABDA, warnte auf dem DAV-Wirtschaftsforum eindringlich vor falschen Weichenstellungen. Die reine Erhöhung sei kein Garant für Stabilität. Notwendig sei ein strukturierter Verhandlungsrahmen, der wirtschaftliche Realitäten anerkennt und Versorgungssicherheit absichert.

Korf definiert klare Kriterien für die Honorarverhandlungen: Neben der allgemeinen Inflation müssten Tariflöhne, das Bruttoinlandsprodukt oder ein spezifischer Index für die Apothekenbranche einbezogen werden. Nur so lasse sich das Fixum an reale Kostenentwicklungen koppeln. Die Einführung einer unabhängigen Schiedsstelle sei unerlässlich, um Verhandlungen auf Augenhöhe zu ermöglichen. Zugleich dürften in den Gesprächen keine weiteren Honorarkomponenten verhandelt werden. Die Trennung zwischen Fixum und anderen Leistungen sei unverzichtbar, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu erhalten.

Besonders kritisch sieht Korf das Risiko einer faktischen Entwertung des Fixums durch Preisentwicklungen. Die gesetzlich festgeschriebenen 3 Prozent auf den Apothekenverkaufspreis seien zwingend zu verteidigen. Ein Verlust dieses Zuschlags würde die Apotheken vollständig von der Marktdynamik abkoppeln. Zudem sei es nicht hinnehmbar, dass Leistungen wie Botendienste oder das Management von Lieferengpässen faktisch querfinanziert werden müssten. Alle Dienstleistungen müssten separat finanziert und voll gegenfinanziert sein. Apotheken seien keine Subventionsbetriebe für Versorgungslücken.

Auch der pDL-Topf darf laut Korf nicht als Lückenbüßer für Systemdefizite herhalten. Rund 40 Prozent der Apotheken beteiligen sich mittlerweile an pharmazeutischen Dienstleistungen, Tendenz steigend. Eine pauschale Umschichtung der Mittel sei systematisch falsch und widerspräche dem politischen Ziel der Ausweitung pharmazeutischer Leistungen. Wer diese Ausgaben streicht, schwächt die Strukturen.

Abschließend fordert Korf eine Gesamtstrategie, die Fixkosten absichert, Serviceleistungen entgeltlich gestaltet und durch leistungskorrelierte Sicherungszuschläge für flächendeckende Versorgung sorgt. Apotheken seien systemrelevant und müssten auch so behandelt werden. „Wer selbst nicht stark ist, kann auch anderen nicht helfen“, schließt Korf.

Die neue Honorarstruktur für Apotheken ist kein Fortschritt, sondern ein Test auf Standfestigkeit. Wenn das Fixum künftig verhandelt werden soll, öffnet das nicht etwa neue Chancen, sondern zwingt eine dezentral organisierte Branche in einen zentralistisch dominierten Verhandlungsrahmen. Die vermeintliche Dynamik droht zur Dauerunsicherheit zu werden. Denn die GKV hat kein Interesse an stabilen Einnahmen für Apotheken, sondern an planbaren Ausgaben. Die vorgeschlagene einmalige Anhebung auf 9,50 Euro wirkt da eher wie eine Eintrittskarte in einen Verteilungskampf, bei dem der Preis nicht von Leistungen, sondern vom Verhandlungsgeschick abhängt.

Was fehlt, ist ein verbindlicher Orientierungswert, der die strukturelle Unterfinanzierung vieler Apotheken anerkennt. Während die Wareneinsatzquote bei 80 Prozent liegt und Personalkosten steigen, bleibt das Fixhonorar ein starrer Betrag ohne Bezug zur Realität. Das lässt sich weder mit Digitalisierung noch mit betriebswirtschaftlicher Optimierung ausgleichen. Wenn zudem Leistungen wie Lieferengpassmanagement, Botendienste oder pharmazeutische Beratung weiter unbezahlt bleiben, führt das zu einer schleichenden Aushöhlung der Versorgungsleistung.

Dass Claudia Korf eine separate Schiedsstelle fordert, ist daher nicht Symbolpolitik, sondern strukturelle Notwendigkeit. Nur so können asymmetrische Machtverhältnisse im Verhandlungsprozess ausgeglichen werden. Der Verweis auf BIP, Inflation und Tarife ist sinnvoll, ersetzt aber nicht die Notwendigkeit eines apothekenspezifischen Index. Denn Apotheken arbeiten nicht im volkswirtschaftlichen Durchschnitt, sondern unter spezifischen regulatorischen Bedingungen.

Die Politik muss sich entscheiden: Will sie flächendeckende Versorgung als Grundwert erhalten, oder überlässt sie das Feld einer marktlogischen Ausdünnungsstrategie? Ohne verhandlungsfeste Sicherungssysteme wird das Fixhonorar zur taktischen Variablen. Dann aber droht das, was eigentlich verhindert werden soll: ein weiterer Strukturbruch im Gesundheitswesen, der weder den Apotheken noch den Patienten dient.

Apothekensterben, Umsatzstagnation, Versandboom

Sinkende Packungszahlen, steigende Abhängigkeit von Rx und strukturelle Marktverdrängung durch das E-Rezept verschärfen die Versorgungslage

Mit der nüchternen Feststellung, dass die aktuelle Wirtschaftskraft der Apotheken nicht für eine tragfähige Zukunft ausreiche, eröffnete Claudia Korf, Geschäftsführerin Ökonomie der ABDA, ihren Bericht beim DAV-Wirtschaftsforum. Trotz beschwörender Zuversicht und dem ironischen Zusatz „etwas Zauberkraft“ zeichnet der Vortrag ein ernüchternd klares Bild: Das Apothekennetz schrumpft weiter, der Markt verdichtet sich durch zunehmende Filialisierung, der Absatz stagniert, und der Versandhandel gewinnt durch digitale Rezeptstrukturen spürbar an Terrain. Die Zahl der Apotheken wird laut Korf zum Jahresende 2024 auf nur noch 16.500 sinken – das entspräche einem Verlust von über 500 Betriebsstätten innerhalb eines Jahres. Bereits im ersten Quartal haben 133 Apotheken geschlossen, darunter zunehmend auch versorgungsrelevante Standorte, nicht nur in ländlichen Regionen, sondern auch in Ballungsräumen.

Die Entwicklung ist seit Jahren sichtbar, wird aber durch das neue E-Rezept und strukturelle Marktverschiebungen zusätzlich beschleunigt. Die demografische Schieflage des Gesundheitssystems spitzt sich zu: Immer mehr chronisch Erkrankte stehen immer weniger Beitragszahlern gegenüber. Der Fachkräftemangel hinter dem HV-Tisch verschärft diese Dynamik, ebenso wie eine überalterte Betriebsstruktur. Die Apothekendichte liegt derzeit bei 20 pro 100.000 Einwohner und damit deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 31. Das Niveau entspricht dem von vor über vier Jahrzehnten. Gleichzeitig steigt die Zahl der Filialen – mehr als die Hälfte aller Apotheken sind mittlerweile Teil eines Verbundes. Was einst als Ausnahme galt, ist zum Regelfall geworden. Der dadurch entstehende Kannibalismus auf dem Markt schwächt gerade die wirtschaftlich vulnerablen Einzelbetriebe.

Im Hinblick auf die ökonomische Gesamtlage der Branche zeigt sich ein paradoxer Stillstand: Die Zahl der abgegebenen Packungen liegt mit 1,389 Milliarden nahezu auf Vorjahresniveau. Der Anteil rezeptfreier Medikamente (OTC) beträgt 42 Prozent, der rezeptpflichtigen (Rx) 58 Prozent. Nur bei den Rx-Packungen ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen. Der Gesamtumsatz der Apotheken beläuft sich auf rund 70,4 Milliarden Euro. Davon entfallen 85 Prozent auf Rx-Arzneimittel, was die komplette wirtschaftliche Abhängigkeit der Apotheken von den gesetzlichen Kassen dokumentiert. Der Umsatz mit OTC-Produkten ist zwar um 2,4 Prozent gestiegen, doch dieser Anstieg ist allein auf Preisanhebungen zurückzuführen – der tatsächliche Absatz ist um 2,6 Prozent zurückgegangen. Selbst eine starke Erkältungssaison konnte den Trend nicht umkehren.

Zunehmend ins Gewicht fällt der Versandhandel, insbesondere im OTC-Bereich. Im ersten Quartal 2024 verzeichnete dieser ein Plus von elf Prozent – ein Zuwachs von 52 Millionen Euro. Aus Sicht Korfs sei dies nicht allein auf das Konsumverhalten zurückzuführen, sondern maßgeblich durch das E-Rezept beeinflusst. Dieses ermögliche strukturelle Umleitungen von Bestellungen, wodurch stationäre Apotheken weitere Marktanteile verlören. Besonders deutlich wird diese Entwicklung bei den GKV-Arzneimittelausgaben: Während der Versandhandel bis 2023 stets nur leicht zulegte, kam es im Übergang zu 2024 mit der flächendeckenden Einführung des E-Rezepts zu einem sprunghaften Wachstum von fast 60 Prozent. Auch wenn der Versandanteil 2024 insgesamt noch bei 1,35 Prozent lag, warnt Korf davor, diese Zahl zu unterschätzen – so habe auch der OTC-Bereich mit geringen Marktanteilen begonnen, bevor die strukturelle Verdrängung einsetzte. Profiteur dieser Entwicklung ist in erster Linie die Shop Apotheke mit ihrem massiv gestützten Marketingetat.

Die ökonomische Abhängigkeit der Apotheken von den gesetzlichen Kassen zeigt sich auch in der Analyse der GKV-Gesamtausgaben. Diese lagen im vergangenen Jahr bei über 300 Milliarden Euro. Auf das Apothekenhonorar entfielen davon lediglich 1,8 Prozent, also 5,84 Milliarden Euro – ein Rückgang im Vergleich zu den 1,9 Prozent im Jahr 2023. Die Ausgaben für Arzneimittel insgesamt machten 12,9 Prozent aus, also 42,03 Milliarden Euro, was einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr darstellt. Korf unterstreicht die Diskrepanz zwischen Leistung und Vergütung: Für das gesamte Apothekenhonorar geben die Kassen nicht mehr aus als für Vorsorge, Rehabilitation und Zahnersatz zusammen. Gleichzeitig sparen sie durch Rabattverträge mit den Apotheken rund 6,2 Milliarden Euro – mehr, als sie für das Honorar selbst aufwenden. Dieses Missverhältnis bleibt in der öffentlichen Debatte weitgehend unbeachtet.

Damit bleibt die wirtschaftliche Zukunft der Apotheken ungewiss. Die politischen Weichenstellungen, auf die viele warten, lassen auf sich warten oder verlagern sich in Verhandlungsprozesse ohne klare Ergebnisse. Eine nachhaltige Lösung ist nicht in Sicht. Während sich die strukturelle Krise der Apotheken weiter zuspitzt, entstehen neue Marktdynamiken, die bestehende Geschäftsmodelle infrage stellen. Der Verlust an Betriebsstätten ist kein bloßes Rechenexempel – er bedeutet eine reale Erosion der Versorgung, nicht nur in strukturschwachen Regionen, sondern zunehmend auch in urbanen Räumen. In dieser Lage von „Kannibalismus und Kapitulation“ mahnt Korf zu strategischem Umdenken – doch konkrete politische Antworten fehlen.

Was seit Jahren als schleichender Rückgang diagnostiziert wird, ist längst zur Systemerosion geworden. Der Apothekenmarkt steht an einem Kipppunkt, der nicht nur betriebswirtschaftlich, sondern gesundheitspolitisch relevant ist. Claudia Korf benennt die Misere mit nüchterner Deutlichkeit: Die Apothekenzahl fällt auf ein historisches Tief, während der Versandhandel strukturell durch das E-Rezept gestützt wird. Wer diese Entwicklung immer noch für eine Frage individueller Betriebsführung hält, verkennt die tektonischen Verschiebungen innerhalb des Systems. Es geht nicht um schlechte Unternehmensführung, sondern um politische Stillhalteabkommen auf Kosten der Versorgungssicherheit.

Das Problem liegt tiefer: Die politische Untätigkeit gegenüber dem fortschreitenden Rückbau der Apothekenlandschaft ist längst zu einer stillschweigenden Billigung geworden. In Berlin wird nicht mehr debattiert, sondern delegiert – an Verhandlungstische, an Verbände, an Algorithmen. Das E-Rezept hätte ein Instrument zur Vereinfachung und Digitalisierung sein können, doch es wurde ohne jegliche Schutzmechanismen für die Vor-Ort-Apotheke ausgerollt. Die strukturelle Marktverlagerung ist kein Zufallsprodukt, sondern ein absehbares Resultat regulatorischer Naivität oder politischer Absicht. Apotheken werden nicht durch Wettbewerb verdrängt, sondern durch einseitige digitale Infrastrukturen, die Kapitalmacht begünstigen und Versorgungsnähe untergraben.

Der wirtschaftliche Kern des Problems liegt in der Rx-Abhängigkeit. Wer 85 Prozent seines Umsatzes über Kassenrezepte generiert, ist dem politischen Kalkül ausgeliefert. Dass ausgerechnet Apotheken, die mit Rabattverträgen jährlich Milliarden für das System einsparen, gleichzeitig durch Deckelungen beim Fixhonorar an ihrer Existenzgrenze gehalten werden, ist Ausdruck einer verzerrten Prioritätensetzung. Während Milliarden in digitale Plattformstrategien und Medikationsmanagement-Versuche fließen, fehlt es an Grundsicherung für die Basisinfrastruktur der Versorgung.

Dass immer mehr Apotheken im Filialverbund überleben, ist kein Zeichen betrieblicher Stärke, sondern ein Reflex auf politische Schwäche. Die Individualapotheke stirbt nicht an Inkompetenz, sondern an fehlender Perspektive. Mit jedem Standort, der schließt, schrumpft nicht nur ein Unternehmen, sondern ein Versorgungsraum. Es gibt kein digitales Pendant zur wohnortnahen Beratung. Die Zunahme chronischer Erkrankungen, die Überalterung der Gesellschaft, die steigende Komplexität in der Arzneimitteltherapie – all das ruft eigentlich nach mehr Apotheken, nicht weniger. Doch die Realität folgt einer anderen Logik.

Diese Realität ist gefährlich: Wer das Apothekennetz auf eine betriebswirtschaftlich „optimierte“ Restgröße reduziert, riskiert Systemversagen. Nicht morgen, aber bald. Denn wenn heute Apotheken „kannibalisiert“ werden, bleibt am Ende kein Futter mehr für niemanden. Versorgung beginnt nicht mit einer Plattform, sondern mit einem offenen HV-Tisch. Und der ist zunehmend leer.

Apotheken verkleinern Betriebe, kämpfen mit Personalmangel und trotzen dem Reformversagen

Immer mehr Inhaber geben unrentable Filialen auf, weil der Fachkräftemangel dramatisch zunimmt und die Politik keine tragfähige Lösung liefert.

Die strukturelle Verkleinerung von Apothekenbetrieben entwickelt sich zunehmend zu einer rationalen Reaktion auf einen systemisch kriselnden Gesundheitsmarkt. Besonders im ländlichen Raum setzen viele Inhaber nicht mehr auf Wachstum, sondern auf gezielte Rücknahme: unrentable Filialen werden geschlossen, das Leistungsspektrum reduziert, Ressourcen gebündelt. Diese Entscheidung basiert nicht auf Resignation, sondern auf betriebswirtschaftlicher Klarheit. Denn unter den Bedingungen permanenter Unterbesetzung, steigender Kosten und stagnierender politischer Unterstützung ist der Rückzug oft die einzig tragfähige Antwort auf ein dysfunktionales Versorgungssystem.

Der Fachkräftemangel ist dabei nicht nur ein temporäres Hindernis, sondern hat sich zu einem strukturellen Defizit mit systemischer Wirkung entwickelt. Apotheken ohne ausreichend Personal können keine flächendeckende Versorgung mehr gewährleisten. Der Arbeitsdruck auf verbliebene Mitarbeiter nimmt unaufhörlich zu – mit zunehmender Erschöpfung und wachsender Fluktuation. Die Politik liefert bisher weder kurzfristige Entlastung noch langfristige Strategien, um dem Nachwuchs- und Bindungsproblem in der Pharmazie wirksam zu begegnen. Zwischen realer Notlage und leerem Reformversprechen geraten die Betriebe in eine gefährliche Schieflage.

In dieser Situation verzichten viele Betreiber gezielt auf Expansion, neue Dienstleistungen oder zusätzliche Standorte. Stattdessen liegt der Fokus auf dem Erhalt dessen, was noch wirtschaftlich und personell tragfähig ist. Die Reduktion erscheint unter diesen Vorzeichen nicht als Scheitern, sondern als bewusstes Management von Risiken. Sie schützt Mitarbeitende vor Überlastung und sichert die Existenz des Betriebskerns. Dabei verändert sich oft auch das Selbstverständnis der Apotheke: Von der permanent erreichbaren Anlaufstelle zur fokussierten Gesundheitseinheit mit begrenztem, aber qualitativ hochwertigem Leistungsspektrum.

Diese stille, aber tiefgreifende Veränderung hat eine politische Dimension, die bislang kaum beachtet wird. Die Konzentration von Betriebsstrukturen ist kein Einzelfall, sondern Ausdruck eines gesamtwirtschaftlichen und gesundheitspolitischen Versagens. Dort, wo zentrale Versorgungsstützen schrumpfen, ohne dass neue Säulen eingezogen werden, gerät das ganze System ins Wanken. Die Illusion der flächendeckenden Versorgung wird von der betrieblichen Realität längst überholt. Während politische Programme weiterhin mit vagen Förderinstrumenten und strukturfremden Maßnahmen operieren, vollziehen die Apotheken längst eine strategische Selbstbegrenzung.

Die wirtschaftliche Zukunftssicherung durch Reduktion ist dabei kein Allheilmittel, aber ein realistisches Instrument zur Schadensbegrenzung. Denn die Gleichung aus hoher Erwartung, fehlender Unterstützung und permanenter Belastung lässt sich langfristig nur mit klaren betrieblichen Prioritäten lösen. Wenn sich diese Entwicklung weiter fortsetzt, wird sich die Apothekenlandschaft in den kommenden Jahren nicht nur zahlenmäßig, sondern auch funktional verändern. Kleinere, effizient arbeitende Einheiten könnten die neue Norm werden – solange die politische Ignoranz nicht auch diese Strukturen gefährdet.

Gleichzeitig wächst die Verantwortung der Gesundheitspolitik, endlich die realen Bedarfe in der Versorgungspraxis zu erkennen und systemisch zu handeln. Die strukturelle Verkleinerung der Apotheken ist kein Betriebsunfall, sondern eine strategische Konsequenz aus langjährigem politischem Desinteresse. Wer dieses Signal überhört, riskiert das Vertrauen in eine stabile Grundversorgung und öffnet Tür und Tor für irreversible Schäden in der öffentlichen Gesundheitsstruktur.

Die gezielte Verkleinerung von Apothekenbetrieben markiert einen Wendepunkt in der deutschen Versorgungspolitik. Was lange als Zeichen von Schwäche oder Rückzug interpretiert wurde, entpuppt sich mehr und mehr als Ausdruck betriebswirtschaftlicher Klarheit und strategischer Weitsicht. Denn unter den aktuellen Rahmenbedingungen ist es kein Mangel an unternehmerischem Ehrgeiz, der zu diesem Schritt führt, sondern die schlichte Notwendigkeit, das Überleben des Betriebs zu sichern. Wo Personal fehlt, Politik versagt und wirtschaftliche Planungssicherheit ausbleibt, wird Reduktion zur Form von Widerstand – gegen ein System, das den Alltag seiner Leistungsträger nicht mehr berücksichtigt.

Was in Talkshows und Positionspapieren als „Strukturwandel“ beschönigt wird, ist in Wahrheit eine dramatische Folge unterlassener Reformpolitik. Die massenhafte Schließung von Apotheken oder ihre gezielte Verkleinerung sind kein Zeichen dafür, dass sich Märkte selbst regulieren – sie sind ein stiller Aufschrei aus der Fläche. Gerade weil Apotheken jahrzehntelang bereit waren, mehr zu leisten als notwendig, wirken ihre heutigen Rückzüge umso deutlicher. Die Reduktion auf das wirtschaftlich Machbare ist keine Kapitulation, sondern ein Notruf, der klar signalisiert: So geht es nicht weiter.

Dabei offenbart sich auch ein Wandel im unternehmerischen Selbstbild. Der Mythos vom ewigen Wachstum hat ausgedient. Stattdessen rückt eine Philosophie in den Vordergrund, die Qualität über Quantität, Substanz über Expansion stellt. Wer heute eine Apotheke führt, muss nicht nur Medikamente bereitstellen, sondern auch die Energie seiner Mitarbeitenden schützen, finanzielle Ressourcen bündeln und politische Unwägbarkeiten ausgleichen. Die betriebliche Verkleinerung ist unter diesen Bedingungen keine Flucht, sondern ein verantwortungsbewusster, klug kalkulierter Schritt.

Was jedoch fehlt, ist die politische Konsequenz. Die Regierung scheint unfähig oder unwillig, den Ernst der Lage zu erkennen. Statt gezielter Entlastung erleben Apotheken eine Kakophonie aus Digitalisierungsoffensiven, Serviceverpflichtungen und Dokumentationswahnsinn. Wer glaubt, damit ließen sich Versorgungsstrukturen stabilisieren, ignoriert die Realität vor Ort. Der Rückbau von Apothekenbetrieben ist keine betriebliche Anomalie – er ist ein systemisches Alarmsignal. Und er richtet sich gegen ein politisches Klima, das betriebliche Verantwortung als Selbstverständlichkeit ausbeutet, statt sie zu fördern.

Wenn dieser Trend anhält – und alle Zeichen sprechen dafür –, wird sich nicht nur die Zahl der Apotheken verringern, sondern auch ihr Beitrag zur Versorgung grundlegend verändern. Der Preis dafür ist hoch: weniger Anlaufstellen, mehr Belastung für verbleibende Einheiten, sinkendes Vertrauen in das Versprechen einer verlässlichen Gesundheitsversorgung. Was wir derzeit erleben, ist der Anfang einer stillen Erosion. Wer nicht gegensteuert, wird bald nicht mehr über Apothekenpolitik diskutieren müssen – sondern über ein Gesundheitswesen, das sich seiner tragenden Strukturen selbst beraubt hat.

Fixhonorar, Grundkostenzuschuss, Gemeinwohlpflichten

Apotheken fordern umfassende Gegenfinanzierung ihrer Leistungen durch strukturelle Honoraranpassungen

Die wirtschaftliche Not vieler Apothekenbetriebe verschärft sich weiter, während die Zahl der Betriebsstätten rapide sinkt. Mit 503 Schließungen im Jahr 2024 wurde ein neuer Tiefstand erreicht. Auch 2025 setzt sich der Abwärtstrend mit 133 geschlossenen Apotheken im ersten Quartal ungebrochen fort. Die verbleibenden Betriebe profitieren zwar rechnerisch von Umsatzverlagerung, doch diese vermeintliche Stabilisierung entpuppt sich bei näherer Betrachtung als teuer erkaufter Kannibalisierungseffekt. Die ABDA fordert deshalb nicht nur ein sofortiges Eingreifen durch das Bundesgesundheitsministerium, sondern auch strukturelle Reformen des Honorarsystems – unter anderem durch einen zielgerichteten Grundkostenzuschuss.

Im Zentrum der aktuellen Diskussion steht die einmalige Anhebung des Fixums auf 9,50 Euro pro Rx-Packung, wie sie im Koalitionsvertrag vorgesehen ist. Doch aus Sicht des Deutschen Apothekerverbands (DAV) reicht diese Anpassung nicht aus. Angesichts gestiegener Personalkosten durch den höheren Mindestlohn und anhaltender Inflation müsse das Fixhonorar sogar auf 11 Euro erhöht werden. Der bestehende Finanzierungsspielraum sei im Finanzplan der AG Gesundheit mit einem Reservevolumen von 350 Millionen Euro kalkuliert – dieser Betrag solle nun gezielt über den Nacht- und Notdienstfonds (NNF) zur Stärkung der Basis eingesetzt werden.

Die Idee: Zusätzlich zum Fixum sollen Apotheken für die ersten 20.000 abgegebenen Rx-Packungen einen Zuschlag von 1,50 Euro erhalten. Diese Maßnahme würde vor allem kleinere Apotheken finanziell stabilisieren, ohne die Mittel größerer Betriebe zu kürzen. Das vorgeschlagene System basiert auf einheitlichem Abgabepreis und Fondsfinanzierung und vermeidet bürokratische Einzelverhandlungen. Gleichzeitig bleibt der bestehende Apothekenabgabepreis erhalten, was politisch wie wirtschaftlich als Vorteil gilt.

Auch die strukturelle Verteilung von Apotheken rückt stärker in den Fokus. Zwar sieht der Koalitionsvertrag einen Versorgungsgradkorridor bis zu 11 Euro Fixum vor, doch die dafür erforderlichen Parameter – etwa Abstände zwischen Apotheken oder deren Dichte – sind in der Praxis schwer operationalisierbar. Denn diese Größen ändern sich fortlaufend mit jeder Schließung oder Neueröffnung. Zudem warnen die Verbände davor, Städte pauschal als „gut versorgt“ zu deklarieren. Die Attraktivität eines Apothekenstandorts hänge heute weniger vom Ärztehaus als vielmehr von Faktoren wie Erreichbarkeit oder Parkplätzen ab – insbesondere in Zeiten des E-Rezepts und des sich verändernden Patientenverhaltens.

Ein weiterer Vorschlag zielt auf Sonderentgelte für Gemeinwohlpflichten, die ausschließlich durch Vor-Ort-Apotheken erbracht werden. Dazu zählen Botendienste, Notdienste, Rezepturen sowie die Abgabe und Dokumentation von Betäubungsmitteln (BtM). Diese Leistungen seien längst defizitär geworden, da die bestehenden Zuschläge nicht mehr kostendeckend seien. Der DAV fordert daher eine Erhöhung des Rezepturzuschlags, der Botendienstpauschale, der BtM-Dokumentationsgebühr sowie des Notdiensthonorars.

Gleichzeitig verweisen die Verbände auf strukturelle Hindernisse: Pauschale Zuschüsse seien politisch schwer vermittelbar, da sie nicht an konkrete Leistungen gekoppelt seien. Eine kurzfristige Ausweitung des pDL-Topfes scheide aus, da dieser zweckgebunden sei und derzeit dem Aufbau pharmazeutischer Dienstleistungen diene. Eine Zweckentfremdung in Richtung Grundkostenzuschuss würde diesen Reformpfad untergraben. Hinzu kommt, dass auch rechtliche Hürden wie das Skonti-Verbot die wirtschaftliche Basis vieler Apotheken angreifen. Der DAV plädiert deshalb erneut für die Rücknahme dieser Regelung, um Spielräume für eigenverantwortliches Wirtschaften zurückzugewinnen.

In Summe fordert die Apothekerschaft ein sofort umsetzbares Bündel kurzfristiger Maßnahmen – Fixumerhöhung, gezielte Zuschläge für kleine Betriebe, höhere Entgelte für gemeinwohlrelevante Leistungen – sowie mittel- bis langfristig eine Neujustierung des gesamten Honorarsystems. Nur durch eine Kombination aus direkter Liquiditätshilfe und struktureller Stärkung lassen sich weitere Betriebsschließungen verhindern und die Versorgungssicherheit nachhaltig gewährleisten.

Der Apothekenmarkt gleicht einem schleichenden Aderlass, dessen Symptome längst nicht mehr übersehen werden können. Mit jeder geschlossenen Betriebsstätte verliert das Gesundheitssystem nicht nur einen Standort, sondern ein Stück Infrastruktur, das durch keine Plattform und keinen Botendienst ersetzt werden kann. Dass diese Dynamik von den Akteuren selbst inzwischen nicht mehr als bloßer Marktaustritt, sondern als systemische Kannibalisierung beschrieben wird, ist Ausdruck wachsender Verzweiflung – aber auch der realistischen Einschätzung der Lage.

Der DAV reagiert auf diese Entwicklung mit pragmatischen Vorschlägen, die deutlich über symbolische Fixumanhebungen hinausgehen. Der Grundkostenzuschuss für kleinere Apotheken ist kein Almosen, sondern ein systemischer Ausgleich für Standortnachteile in einer zunehmend polarisierten Versorgungslandschaft. Auch der Ansatz, Gemeinwohlpflichten wie BtM-Abgaben, Rezepturen und Notdienste stärker zu honorieren, ist nicht nur betriebswirtschaftlich richtig, sondern gesundheitspolitisch notwendig. Es ist ein Gebot der Fairness, dass jene Leistungen, die nur vor Ort erbracht werden können, nicht länger auf Selbstausbeutung beruhen dürfen.

Zugleich zeigt sich die Verknüpfung mit realpolitischen Hürden: Pauschale Zuschüsse ohne Leistungsnachweis, Zweckbindung des pDL-Topfes, die politische Sperrigkeit von Strukturreformen – all das erfordert einen gestaffelten Weg. Gerade deshalb überzeugt der Vorschlag, den Nacht- und Notdienstfonds als Auszahlungskanal zu nutzen. Er verbindet Strukturförderung mit Verwaltungsökonomie und wahrt dabei die Preislogik des Arzneimittelabgabesystems. Dass dabei keine neuen Rechtsgrundlagen geschaffen werden müssen, macht das Modell zusätzlich attraktiv.

Was jedoch nicht länger aufgeschoben werden darf, ist die Aufhebung des Skonti-Verbots. Diese Regelung hat den Apotheken jede ökonomische Bewegungsfreiheit genommen und muss aus Gründen der Marktfunktionalität fallen. Wer wirtschaftlich selbstständige Betriebe will, darf ihnen keine zahnlosen Margenregime auferlegen, die jede kaufmännische Initiative ersticken.

Die Politik muss sich entscheiden: Will sie Apotheken als resiliente Versorgungssäulen erhalten, braucht es ein ökonomisch tragfähiges Fundament. Ansonsten droht eine Spirale aus weiterer Erosion, Notlösungen und letztlich politischem Vertrauensverlust. Die Vorschläge liegen auf dem Tisch. Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug.

Fixum blockiert, Skonti verboten, E-Rezept ungelöst: Apotheken am Limit

Hubmann fordert sofortige Korrekturen der AMPreisV und warnt vor weiteren Schließungen ohne politische Stabilisierung

Die neue Bundesregierung steht unter erheblichem Erwartungsdruck seitens der Apothekerschaft. Für Dr. Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), ist klar: Die wirtschaftliche Lage der Apotheken duldet keinen Aufschub. Beim DAV-Wirtschaftsforum in Berlin machte Hubmann unmissverständlich deutlich, dass die Politik jetzt handeln müsse. Die Anhebung des Fixhonorars und die Rücknahme des Skonti-Verbots könnten per einfacher Änderung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) schnell und unbürokratisch umgesetzt werden. Dass beides bislang blockiert wurde, bezeichnete er als politisches Versagen zulasten einer ohnehin überlasteten Branche. Die neue Regierung müsse zeigen, dass sie entschlossen ist, das Vertrauen der Apotheken zurückzugewinnen.

Mit dem Zerbrechen der Ampelkoalition und dem damit verbundenen Abgang von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gehe für viele Apothekerinnen und Apotheker eine Phase der Frustration zu Ende. Drei Jahre lang sei das Verhältnis zwischen Apotheken und Gesundheitsministerium angespannt gewesen. Statt Stärkung habe es Kürzungen gegeben, statt Entlastung mehr Bürokratie. Der Kassenabschlag wurde erhöht, das Fixum trotz dramatischer Kostenentwicklung eingefroren. Von der geplanten Apothekenreform blieb nur der politische Scherbenhaufen – nicht zuletzt, weil die Branche selbst lautstark Widerstand leistete.

Die Folgen dieser verfehlten Politik zeigen sich in alarmierenden Zahlen: 530 Apotheken mussten im vergangenen Jahr schließen, ein struktureller Rückgang, der weit über normale Marktbereinigung hinausgeht. Laut Hubmann liegt es nicht am Kundenzuspruch, sondern an politischen Versäumnissen. Die Betriebe seien ausgelastet bis an die Grenze, viele Teams überarbeitet, erschöpft und perspektivlos. Mit jeder Apotheke, die ihre Türen schließt, verlagert sich die Arbeitslast auf die verbliebenen – ein Kreislauf, der sich selbst beschleunigt und die Grundversorgung zunehmend gefährdet.

Der DAV-Vorsitzende setzt nun auf die neue Koalition, die im Gesundheitskapitel ihres Vertrags ausdrücklich zur inhabergeführten Apotheke steht. Acht Sätze seien es, so Hubmann, die klar die Richtung weisen: Das Fixum soll erhöht, das Skonto-Verbot aufgehoben, die wirtschaftliche Grundlage der Apotheken gesichert werden. Dass dieser Passus aus den Verhandlungen unverändert übernommen wurde, wertet Hubmann als starkes Signal. Doch Worten müssten nun auch schnell Taten folgen – idealerweise noch vor der parlamentarischen Sommerpause. Die Arzneimittelpreisverordnung sei das geeignete Instrument, um die dringend notwendigen Anpassungen ohne Verzögerung auf den Weg zu bringen.

Neben der wirtschaftlichen Entlastung forderte Hubmann auch einen ehrlichen Blick auf die Herausforderungen der Digitalisierung. Die Einführung des E-Rezepts habe nicht nur Prozesse verändert, sondern Apotheken auch viel zusätzliche Arbeit und technischen Aufwand beschert – oft ohne entsprechende Gegenleistung. Auch die elektronische Patientenakte (ePA) bedeute für viele Apotheken zusätzliche Aufgaben, vor allem im Umgang mit Patientinnen und Patienten, die mit der neuen Technologie überfordert seien. Apotheken seien in dieser Rolle unverzichtbar – aber auch dieser Beitrag müsse politisch gesehen und honoriert werden.

Besonders heftig fiel Hubmanns Kritik an der Retaxpraxis der Krankenkassen aus. Sie sei in vielen Fällen willkürlich, unverhältnismäßig und demotivierend. Statt Vertrauen und Zusammenarbeit erlebten viele Apothekenteams Kontrolle, Sanktionen und eine immer weiter ausufernde Dokumentationspflicht. Dies sei nicht nur eine Zumutung für die Betriebe, sondern auch ein systemischer Risikofaktor für die Versorgungssicherheit. Denn je mehr Zeit und Energie für bürokratische Kämpfe aufgewendet werden müsse, desto weniger bleibe für die eigentliche Patientenbetreuung.

Auch wenn sich die Lage bei bestimmten Lieferengpässen, etwa bei Kinderantibiotika, kurzfristig gebessert habe, sei von Entwarnung keine Rede. Der strukturelle Mangel an Wirkstoffen, Verpackungsmaterialien und Planungssicherheit bestehe fort. Eine nachhaltige Lösung sei nur mit strategischer Industriepolitik, Versorgungsvorräten und einer engen Einbindung der Apotheken möglich.

Die Botschaft des DAV ist eindeutig: Apotheken sind keine Störgröße im Gesundheitssystem, sondern ein unersetzlicher Teil der Lösung. Sie brauchen politische Rahmenbedingungen, die ihre Funktionsfähigkeit sichern und ihren Beitrag zur Daseinsvorsorge ernst nehmen. Wer auf eine moderne, verlässliche und flächendeckende Gesundheitsversorgung setze, könne auf starke Apotheken nicht verzichten. Die neue Bundesregierung habe nun die Chance, nicht nur zu reparieren, was die alte Koalition beschädigt habe, sondern das System tragfähig für die Zukunft zu machen. Doch das Zeitfenster für entschlossenes Handeln werde nicht ewig offenstehen.

Die neue Bundesregierung steht am Beginn ihrer Legislatur – und damit auch am Scheideweg, was die Zukunft der Apotheken betrifft. Die vergangenen Jahre unter Gesundheitsminister Lauterbach haben die Schwachstellen des Systems nicht nur offengelegt, sondern verschärft: wirtschaftlicher Substanzverlust, strukturelle Überforderung, digitale Mehrarbeit ohne Gegenleistung und eine Retaxpraxis, die mehr mit Strafbürokratie als mit fairer Leistungskontrolle zu tun hat. Wenn der politische Wille zur Veränderung ernst gemeint ist, müssen die Weichen jetzt gestellt werden. Und zwar nicht in Legislaturzyklen gedacht, sondern im Interesse der täglichen Versorgung.

Dr. Hans-Peter Hubmann hat mit seiner Forderung nach einer sofortigen Änderung der Arzneimittelpreisverordnung ein praktikables, rechtlich wie politisch gangbares Szenario aufgezeigt. Das Fixum lässt sich anheben, das Skonto-Verbot beseitigen – schnell, rechtssicher und mit spürbarer Wirkung für jede Apotheke. Dass dies bislang unterblieben ist, war ein politischer Fehler mit realen Konsequenzen: geschlossene Betriebe, erschöpfte Mitarbeiter, verzweifelte Inhaber.

Die Argumente liegen auf dem Tisch, ebenso wie die Zahlen: Mehr als 500 Apothekenschließungen binnen eines Jahres, bei zugleich wachsender Versorgungsaufgabe. Das ist nicht nur ein wirtschaftliches Problem, sondern ein gesamtgesellschaftliches Versagen. Wenn ein Land seine wohnortnahe Arzneimittelversorgung derart vernachlässigt, untergräbt es das eigene Gesundheitswesen an seiner empfindlichsten Stelle.

Was die Digitalisierung betrifft, so ist der Fortschritt in den Apotheken kein Selbstläufer, sondern das Ergebnis engagierter Teams, die technische Umstellungen meistern, Schwachstellen abfedern und gleichzeitig weiter unter wirtschaftlichem Druck stehen. Das E-Rezept war ein Kraftakt, die ePA wird ein weiterer. Dass dieser Mehraufwand nicht angemessen vergütet wird, ist ein Affront gegenüber einer Berufsgruppe, die sich in den Dienst der öffentlichen Versorgung stellt.

Wer eine stabile, resiliente Arzneimittelversorgung will, muss endlich aufhören, Apotheken als Kostenfaktor zu betrachten. Sie sind keine Filialisten, keine Plattformökonomie, kein Erfüllungsgehilfe des digitalen Wandels. Sie sind Heilberuf und Versorgungssäule – und genau so müssen sie behandelt werden.

Die Politik hat nun die Wahl: entweder den Fehlern der Vergangenheit weitere folgen zu lassen oder die Chance zu nutzen, eine Korrektur herbeizuführen. Die Mittel dafür sind da. Der Koalitionsvertrag gibt den Rahmen. Die AMPreisV gibt die Möglichkeit. Und die Realität gibt den Takt vor. Wer jetzt noch zögert, lässt nicht nur Apotheken im Stich – er gefährdet die Gesundheitsversorgung eines ganzen Landes.

Lilly baut Mounjaro-Werk in Alzey, schafft 1000 Jobs und investiert Milliarden

In Rheinland-Pfalz entsteht ein Hightech-Standort für injizierbare Medikamente – das Tirzepatid-Wachstum erreicht industrielle Dimensionen.

In Alzey formt sich ein neues Kapitel der europäischen Arzneimittelproduktion. Der US-amerikanische Pharmakonzern Eli Lilly treibt mit einem Milliardenprojekt die industrielle Zukunft für moderne Injektabilia entscheidend voran. Ein Jahr nach dem ersten Spatenstich hat das Unternehmen offiziell mit dem Bau einer groß dimensionierten Produktionsstätte begonnen. Auf einem Gelände im rheinland-pfälzischen Alzey entsteht ein mehr als 260 Meter langer Hightech-Komplex, in dem künftig injizierbare Arzneimittel wie das Diabetes- und Adipositasmittel Mounjaro mit dem Wirkstoff Tirzepatid gefertigt werden sollen. Die Fertigstellung ist für das Jahr 2027 vorgesehen. Lilly plant nach eigenen Angaben, in diesem Werk Arzneimittel für den Weltmarkt zu produzieren. Die Investitionssumme beläuft sich auf rund 2,3 Milliarden Euro. Rund 1000 neue Arbeitsplätze sollen am Standort entstehen. Für Rheinland-Pfalz und darüber hinaus markiert das Projekt einen industriepolitisch bedeutsamen Meilenstein.

Die neue Anlage in Alzey ist Teil einer umfassenden globalen Expansion von Lilly, die nach eigenen Aussagen seit dem Jahr 2020 die umfangreichste Investitionsoffensive in der Unternehmensgeschichte darstellt. Weltweit fließen mehr als 50 Milliarden US-Dollar in neue Kapazitäten. Mit der geplanten Fabrik in Deutschland soll die Versorgungssicherheit für moderne Therapien verbessert und die Abhängigkeit von außereuropäischen Lieferketten reduziert werden. Besonders im Fokus steht dabei der Wirkstoff Tirzepatid, der in den vergangenen Jahren massiv an therapeutischer Relevanz gewonnen hat. Ursprünglich zur Behandlung von Typ-2-Diabetes entwickelt, hat sich das Präparat in klinischen Studien als überaus wirksam bei der Gewichtsreduktion erwiesen. Die US-Zulassungsbehörde FDA und die europäische Arzneimittelagentur EMA haben den Wirkstoff unter verschiedenen Handelsnamen bereits zugelassen. In Deutschland ist Tirzepatid unter dem Namen Mounjaro erhältlich.

Das geplante Werk wird nicht nur Produktionslinien für Fertigspritzen und Injektionssysteme beherbergen, sondern auch Laborbereiche für Analytik, Qualitätssicherung und Entwicklung. Ziel ist eine integrierte Produktionseinheit, in der alle für die Herstellung und Verpackung notwendigen Prozesse vor Ort abgebildet werden. Die logistische Anbindung an den Rhein-Main-Raum, das verfügbare Fachkräftepotenzial sowie die politische Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz waren nach Angaben aus Branchenkreisen zentrale Standortvorteile, die letztlich den Ausschlag für Alzey gaben. Neben der industriellen Seite ist das Projekt auch ein strategisches Bekenntnis zum Pharmastandort Deutschland, der in den vergangenen Jahren durch Lieferengpässe, politische Regulierungsdebatten und Produktionsverlagerungen massiv unter Druck geraten war.

Ministerpräsident Alexander Schweitzer (SPD) wertete die Ansiedlung als bedeutendes Signal für den Industriestandort Rheinland-Pfalz. Die Investition zeige, dass internationale Konzerne weiterhin bereit seien, in die deutsche Biotechnologie zu investieren, wenn verlässliche Rahmenbedingungen herrschen. Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt (FDP) hob ergänzend die Bedeutung für die regionale Innovationskraft und die Wertschöpfungskette hervor. In der Tat ist der geplante Bau nicht nur aus industriepolitischer Sicht bemerkenswert. Auch für die Versorgungsstrukturen im Gesundheitswesen dürfte die neue Anlage langfristig Bedeutung entfalten. Die Versorgung mit Tirzepatid gilt in Fachkreisen als versorgungsrelevant, insbesondere im Kontext der global steigenden Zahlen an Adipositas- und Diabetespatienten. Ein europäischer Produktionsstandort für diese Wirkstoffklasse könnte Versorgungslücken minimieren und regulatorische Abhängigkeiten entschärfen.

Der Komplex, dessen Fertigstellung in rund zwei Jahren vorgesehen ist, soll sich architektonisch nahtlos in die bestehende Struktur der Region einfügen, gleichzeitig aber als technologischer Leuchtturm fungieren. Nach Unternehmensangaben werden bei der Errichtung höchste Standards in puncto Umweltverträglichkeit, Energieeffizienz und Digitalisierung umgesetzt. Im Betrieb soll die Anlage hochautomatisiert laufen und mit intelligenten Produktionsprozessen die Herstellung großer Volumina bei gleichzeitiger Flexibilität ermöglichen. Die Produktionsfläche wird durch Laborbereiche für Prozesskontrolle, Materialcharakterisierung und Dokumentation ergänzt. Ein zentrales Element ist die Möglichkeit zur schnellen Umrüstung bei veränderten regulatorischen Anforderungen oder geänderten Nachfrageprofilen. Damit positioniert sich Lilly bewusst als Anbieter moderner, adaptiver Pharmaproduktion – ein Modell, das in der Pandemie an Bedeutung gewonnen hat und nun in langfristige Unternehmensstrategien überführt wird.

Branchenbeobachter sehen im Alzeyer Projekt nicht nur eine wirtschaftlich sinnvolle Erweiterung der Produktionskapazitäten, sondern auch einen strategischen Schritt in einem zunehmend politisierten Gesundheitsmarkt. Vor allem die starke Nachfrage nach GLP-1-Rezeptoragonisten wie Semaglutid und Tirzepatid hat den Markt für Stoffwechseltherapien in den vergangenen Jahren dynamisiert. Mounjaro gilt dabei als klinisch überlegen und könnte sich langfristig gegenüber Wettbewerbern wie Ozempic oder Wegovy durchsetzen. Die neue Produktionsstätte dürfte wesentlich dazu beitragen, die Lieferfähigkeit zu erhöhen und so Versorgungsengpässe zu vermeiden, die zuletzt mehrfach Thema öffentlicher Debatten waren. Zudem werden durch die lokale Fertigung Zulassungsverfahren und Sicherheitsstandards unmittelbar vor Ort erfüllt, was regulatorische Prozesse vereinfachen kann.

Die Entscheidung für Alzey fällt nicht zufällig in eine Phase, in der der europäische Pharmastandort neu bewertet wird. Während politische Akteure auf EU-Ebene und in Berlin über Standortförderung, Lieferengpässe und industrielle Souveränität diskutieren, schafft Lilly mit seinem Milliardenprojekt Fakten. Die neue Anlage könnte zu einem Modell für die Re-Industrialisierung pharmazeutischer Schlüsselbereiche werden – mit langfristiger Relevanz für Gesundheitsversorgung, wirtschaftliche Resilienz und internationale Wettbewerbsfähigkeit. Die Bauarbeiten laufen, die strategische Stoßrichtung ist klar: Alzey soll nicht nur Produktionsstandort sein, sondern ein industrieller Knotenpunkt für die Therapien der Zukunft.

Was in Alzey entsteht, ist mehr als ein bloßes Bauprojekt eines Pharmakonzerns. Es ist ein industrielles Bekenntnis zur Idee, dass Gesundheitsversorgung nicht nur von Forschung, Zulassung und ärztlicher Kompetenz abhängt, sondern ebenso von politisch und wirtschaftlich tragfähigen Produktionsstrukturen. Der Bau der neuen Mounjaro-Produktionsstätte durch Eli Lilly ist ein seltener Glücksfall in einer Zeit, in der Europa droht, die eigene pharmazeutische Souveränität aus der Hand zu geben. Während in Brüssel und Berlin immer noch über Abwehrmechanismen gegen Lieferengpässe debattiert wird, agiert Lilly mit strategischer Klarheit und wirtschaftlicher Konsequenz. Die Milliardeninvestition in Alzey ist nicht allein als Standortwahl zu interpretieren, sondern als industriepolitisches Signal, das weit über die Landesgrenzen hinauswirkt.

Dass ein US-Konzern sich in Rheinland-Pfalz für ein derart weitreichendes Engagement entscheidet, ist nicht selbstverständlich. In vielen Fällen wandern Produktionslinien heute in Richtung Asien oder in steuerlich attraktivere Regionen ab. Dass Lilly diesen Weg umkehrt, sollte in Deutschland nicht bloß als Einzelfall bejubelt, sondern als strukturelle Chance begriffen werden. Denn das Projekt in Alzey beweist, dass Investitionsentscheidungen sehr wohl zugunsten europäischer Standorte ausfallen – vorausgesetzt, die politischen Rahmenbedingungen stimmen, die Genehmigungsverfahren funktionieren und die regionale Infrastruktur belastbar ist. Genau darin liegt der politische Auftrag: Den Ausnahmefall zur Regel zu machen.

In der Rückschau auf die vergangenen Jahre zeigt sich, wie tief die Abhängigkeit von internationalen Lieferketten das europäische Gesundheitssystem destabilisiert hat. Ob Schutzmasken, Antibiotika oder Krebsmedikamente – zu viele Produkte wurden zu oft zur Mangelware. Die globale Lieferlogik, über Jahrzehnte als Effizienzparadigma verkauft, erwies sich in der Krise als fragiles Konstrukt. Die nun entstehende Produktionsstätte in Alzey hingegen zielt genau in die andere Richtung: regionale Fertigung, technologische Souveränität, strategische Reservebildung. Was hier realisiert wird, ist der architektonische Ausdruck eines industriepolitischen Kurses, der lange gefordert, aber selten eingelöst wurde.

Besonders bemerkenswert ist dabei, dass Lilly nicht irgendein Generikaproduzent ist, sondern mit Tirzepatid einen Wirkstoff im Portfolio hat, der als Gamechanger in der Adipositas- und Diabetesbehandlung gilt. Die Entscheidung, genau diese Produktlinie in Deutschland zu fertigen, ist mehr als symbolisch. Sie zeigt, dass auch innovative Biotechprodukte nicht zwingend aus Übersee kommen müssen, sondern dort hergestellt werden können, wo die Versorgungsnotwendigkeit wächst und die regulatorische Kompetenz vorhanden ist. Gerade vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft, steigender Prävalenz von Stoffwechselkrankheiten und zunehmender Therapielast ist die lokale Herstellung dieser Arzneimittel ein entscheidender Beitrag zur Versorgungssicherheit.

Zugleich markiert das Projekt eine Zäsur für die deutsche Industriepolitik. Es zeigt, dass internationale Akteure bereit sind, substanzielle Investitionen zu tätigen – wenn sie sich auf verlässliche Strukturen verlassen können. Die oft beschworene Transformation hin zu einem „Health Tech“-Standort braucht nicht nur Start-ups und Innovationsplattformen, sondern ebenso industrielle Tiefe und regulatorische Verlässlichkeit. Genau das verspricht die Lilly-Ansiedlung: kein Leuchtturm ohne Anschluss, sondern ein integrierter Standort mit Wirkungskraft in Lieferketten, Fachkräfteentwicklung und regionaler Wertschöpfung.

Dass nun 1000 neue Arbeitsplätze entstehen sollen, ist nur ein Teil des Effekts. Viel entscheidender ist die systemische Wirkung. Die Produktion hochwertiger Injektabilia mit globaler Relevanz ist ein zukunftsträchtiger Industriesektor, der weit mehr absichern kann als nur die Versorgung eines Medikaments. Er sichert Steuerkraft, Berufsperspektiven, Innovationstempo und letztlich Vertrauen in das Versprechen eines funktionierenden Gesundheitssystems. Wenn Alzey erfolgreich in Betrieb geht, könnte es als Blaupause dienen – nicht nur für weitere Werke, sondern für eine neue Haltung gegenüber pharmazeutischer Infrastruktur.

Denn was bislang als Problem analysiert wurde – die Abhängigkeit von China, Indien oder den USA –, braucht endlich praktische Antworten. Nicht in Form politischer Appelle oder branchenspezifischer Gipfel, sondern durch investive Realitäten. Lilly liefert diese Realität. Nun ist es an der Politik, daraus ein Muster zu entwickeln. Ein Muster, das nicht nur auf Leuchttürme wie Alzey setzt, sondern regionale Cluster stärkt, Zulassungsverfahren beschleunigt, Energiepreise planbar hält und pharmazeutische Kernkompetenzen fördert. Wer das Projekt nur als PR-Erfolg für Rheinland-Pfalz begreift, unterschätzt seine strategische Tragweite. Alzey ist ein wirtschaftliches Ereignis – aber es kann, wenn man es richtig einbettet, zum gesundheitspolitischen Wendepunkt werden.

Union sortiert sich neu, Gesundheitsposten mit Signalwirkung

CDU/CSU-Fraktion stellt ihren Vorstand neu auf, Simone Borchardt übernimmt das gesundheitspolitische Ruder

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat ihr Führungsteam neu aufgestellt und dabei zentrale gesundheitspolitische Weichen gestellt. Nach der Wahl des Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn sowie des CSU-Landesgruppenchefs Alexander Hoffmann wurden nun auch die weiteren Posten des Geschäftsführenden Vorstands sowie die Leitung der thematischen Arbeitsgruppen bestimmt. Die Personalentscheidungen markieren nicht nur einen organisatorischen, sondern auch einen strategischen Neuanfang, der insbesondere für die Gesundheitsbranche von Bedeutung ist.

Mit der Berufung von Simone Borchardt zur neuen Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Gesundheit übernimmt eine erfahrene Gesundheitsexpertin die Rolle der gesundheitspolitischen Sprecherin. Sie folgt auf Tino Sorge, der künftig als Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium tätig sein wird. Borchardt, Bundestagsabgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern, bringt langjährige Praxiskenntnis aus der gesetzlichen Krankenversicherung mit. Sie war zuvor in leitenden Funktionen bei der Barmer tätig, unter anderem als Regionalgeschäftsführerin und gesundheitspolitische Referentin. Ihre Ernennung unterstreicht den Anspruch der Union, gesundheits- und versorgungspolitische Kompetenz stärker zu bündeln und an die Versorgungsrealität der GKV anzuknüpfen.

Ebenfalls von gesundheitspolitischer Relevanz ist die Nominierung von Albert Stegemann zum stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden. Der Agrarpolitiker aus Niedersachsen übernimmt neben seinen bisherigen Zuständigkeiten für Ernährung und Landwirtschaft künftig

Von Kran bis Acker: MOBA präsentiert auf der iVT Expo seine Automatisierungslösungen für Off-Highway-Fahrzeuge

Source: Deutsche Nachrichten

  • MOBA zeigt MSPC-100 und IMU-6 für präzise Maschinenführung 
  • Im Fokus: HMImc, Touch-Displays und Neigungssensor MSSH
  • Konfigurierbare CAN-LIGHT jetzt auch in flacher Variante
  • Neue Lösung für die Landwirtschaft: Ultraschallsensor zur Messung der Arbeitstiefe

Wenn sich in Köln die Türen zur iVT Expo öffnen, trifft sich das Who’s who der Off-Highway-Branche. Auf der Fachmesse für innovative Fahrzeugtechnologien dreht sich am 11. und 12. Juni 2025 alles um Komponenten, Systeme und Lösungen für die Maschinen von morgen. Mit dabei: MOBA Mobile Automation. In Halle 4.1, Stand 6090 zeigt der Experte für mobile Automatisierung sein Portfolio an Sensorik, Steuerungs- und Automatisierungslösungen.

Neben dem neuen MOBA Smart Positioning Controller (MSPC) und der neuen IMU-6 zur präzisen Erfassung von Maschinenbewegungen und -positionen stehen insbesondere die modularen HMIs des Unternehmens sowie der Neigungssensor MSS-Hybrid (MSSH) im Fokus. Letzterer kann dank zweier unabhängiger Sensorelemente Störgrößen wie den so genannten Stick-Slip-Effekt besonders zuverlässig kompensieren. Außerdem zu sehen ist die vielseitig einsetzbare CAN-LIGHT, die jetzt auch in flacher Ausführung erhältlich ist. Erstmals vorgestellt wird darüber hinaus eine innovative Sensorlösung für den Einsatz im Agrarbereich.

Smart Positioning Controller und Inertial Measurement Unit für präzise Maschinenführung

Mit dem neuen MOBA Smart Positioning Controller stellt das Unternehmen auf der iVT Expo einen leistungsstarken Controller zur hochpräzisen Positions- und Bewegungsbestimmung in Echtzeit vor. Der mit einem großen Projektspeicher ausgestattete Controller integriert die Daten verschiedener Sensoren und verarbeitet diese entsprechend einem hinterlegten, maschinenspezifischen kinematischen Modell. Möglich macht dies unter anderem die Dual-RTK-GNSS-Technologie des MSPCs. Diese ermittelt mithilfe von zwei GNSS-Empfängern exakt und in Echtzeit den Standort der Maschine.

Ergänzend dazu wird in Köln die neue IMU-6 zu sehen sein. Die hochpräzise Inertial Measurement Unit erfasst Neigung, Beschleunigung und Drehgeschwindigkeit in Echtzeit. Mit sechs Freiheitsgraden und einem großen Neigungsmessbereich von 3×360° ermöglichen sie eine besonders präzise Bewegungserfassung. Die kompakte Einheit eignet sich ideal für den Einsatz in dynamischen Maschinenumgebungen und sorgt dort für maximale Stabilität und Genauigkeit.

Maßgeschneiderte HMI und störungsfreier Neigungssensor

Weitere Schwerpunkte des Messeauftritts sind modulare HMI-Einheiten und der Neigungssensor MSSH. Der innovative Sensor kombiniert zwei unterschiedliche Sensortypen, um Störgrößen zuverlässig auszugleichen. Tritt beispielsweise der Stick-Slip-Effekt auf, fusioniert der Sensor die Werte beider Sensorelemente und kompensiert so die Störgröße. Entwickelt nach DIN EN ISO 13849-1:2015 (PLd, Kategorie 3) ist der MSSH damit optimal für sicherheitskritische Anwendungen geeignet. Als 1- oder 2-achsige Variante erhältlich und für Temperaturen von -40 °C bis +85 °C ausgelegt, ist der E1-zugelassene Sensor vielseitig einsetzbar. Für nicht sicherheitskritische Anwendungen wird der MSSH zudem als einkanalige Variante angeboten.

Flexible Signalleuchte für individuelle Anwendungen

Ergänzt wird das Messeportfolio durch die CAN-LIGHT – nun erhältlich in runder und neuer, flacher Bauform. Beide Varianten der Signalleuchte, flat und circular, verbessern den Informationsfluss und erhöhen die Prozesseffizienz mit individuell anpassbaren visuellen Signalen. So lassen sich – angesteuert über das CANopen-Protokoll – Farbsignale ebenso wie Textmeldungen, Symbole und Grafiken gezielt darstellen.

Nutzer können dabei mit dem speziellen Configure Software-Tool unkompliziert und ohne Programmierkenntnisse eigene Logos, Bilder und Texte erstellen. Über eine integrierte Visualisierungsfunktion können sämtliche Inhalte in Echtzeit im Simulationsbereich dargestellt werden. Zusätzlich stehen Anwendern aber auch vorgefertigte Funktionen wie beispielsweise Füllstandan­zeige, Ampel oder Warnhinweise zur Ver­fügung. Für eine zusätzliche akustische Wahrnehmung sorgt ein integrierter Buzzer mit bis zu 95 dB. Bei der Montage bietet die CAN-LIGHT mit 40-mm-Klemmbefestigung, RAM-Mount-System oder Schraub- und Magnetbefestigung ebenfalls maximale Flexibilität.

Neue Sensorlösung für präzise Bodenbearbeitung

Erstmals zeigt MOBA auf der iVT Expo auch eine Lösung für den Agrarbereich: einen Sensor zur Echtzeit-Erfassung der tatsächlichen Arbeitstiefe von Grubbern und anderen Bodenbearbeitungsmaschinen. Im Gegensatz zu mechanischen Anzeigen, die im Wesentlichen die Position der Stützräder oder Walzen bezogen auf den Maschinenrahmen abbilden, misst der neue Sensor per Ultraschall den tatsächlichen Abstand zwischen Maschinenrahmen und Boden – zuverlässig und unabhängig von Störfaktoren wie Vegetation. Damit können Einflüsse auf die Arbeitstiefe (bspw. durch sich ändernde Bodenverhältnisse oder Werkzeugverschleiß) direkt erkannt werden. Dies ermöglicht dem Bediener eine präzise Nachregulierung – besonders hilfreich bei unerfahrenem Personal oder in anspruchsvollen Einsätzen.

Besuchen Sie uns am Stand 6090, Halle 4.1.

Weitere Informationen zu den Lösungen von MOBA finden Sie unter https://moba-automation.de/

Mise en garde publique du 14.05.2025 – Salmonelles dans de la roquette Bio vendue chez Denner

Source: Switzerland – Canton Government of Geneva in French

Des salmonelles ont été mises en évidence dans de la roquette Bio vendue chez Denner. Un risque pour la santé ne pouvant être exclu, l’Office fédéral de la sécurité alimentaire et des affaires vétérinaires (OSAV) recommande de ne pas consommer le produit concerné. La société Denner SA a immédiatement retiré le produit de la vente et ordonné un rappel.

En quoi ce produit peut-il être dangereux ?

Les salmonelles sont des bactéries qui peuvent causer des maladies chez l’être humain et l’animal. Chez l’être humain, elles peuvent déclencher, dans les 6 à 72 heures après l’inges-tion de produits contaminés, des troubles gastro-intestinaux accompagnés de fièvre, ainsi que des vomissements, des diarrhées et des douleurs abdominales. Il est recommandé aux personnes qui ont consommé ce produit de consulter un médecin en cas d’apparition des symptômes décrits.

Informations complémentaires : Bactéries – OSAV

Quel produit est concerné ?
  • Produit : roquette Bio
  • Conditionnement : emballage de 125 g
  • Numéro du lot : lot 1901
  • Points de vente : filiales de Denner SA
Que doivent faire les consommateurs concernés ?

L’OSAV recommande à la population de ne pas consommer ce produit.

Renseignements :
Consommateurs : Office fédéral de la sécurité alimentaire et des affaires vétérinaires (OSAV) – Communication clients – Tél. +41 58 463 30 33 – Email info@blv.admin.ch
Journalistes : Office fédéral de la sécurité alimentaire et des affaires vétérinaires (OSAV) – Service médias – Tél. +41 58 463 78 98 – Email media@blv.admin.ch

PHARMATECHNIK präsentiert das TI-Gateway für Apotheken

Source: Deutsche Nachrichten
Die PHARMATECHNIK GmbH & Co. KG kündigt mit dem TI-Gateway eine innovative, hochintegrierte Lösung für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) an, die Apotheken in Deutschland einen neuen Maßstab in puncto Digitalisierung, Servicequalität und Prozesssicherheit bietet. Die Lösung ist ab sofort bestellbar und in Kürze vollständig in das bewährte Apotheken-Warenwirtschaftssystem IXOS integriert.

Vollintegration und Service: Wenn alles aus einer Hand kommt, bleibt jede Hand frei

Das TI-Gateway ist mehr als nur eine technische Schnittstelle – es ist ein ganzheitliches Angebot von PHARMATECHNIK. Apotheken profitieren von einem zentralisierten, ausfallsicheren Zugang zur TI, ohne sich mit komplexer Hardware oder der Abstimmung unterschiedlicher Dienstleister beschäftigen zu müssen. Frei nach dem Leitsatz „Wenn alles aus einer Hand kommt, bleibt jede Hand frei“ setzt PHARMATECHNIK neue Maßstäbe für eine reibungslose, sichere und komfortable Nutzung der Telematikinfrastruktur.

Der entscheidende Vorteil: Kunden erhalten ein durchgängiges Gesamtkonzept, das von der Bereitstellung über die Installation bis hin zum fortlaufenden Support vollständig durch PHARMATECHNIK abgedeckt wird – begleitet vom branchenweit führenden Kundenservice.

Ein Gateway – viele Vorteile

Das PHARMATECHNIK TI-Gateway bringt eine Vielzahl an konkreten Mehrwerten für Apotheken mit sich:

  • Hohe Verfügbarkeit durch redundante und zentral betriebene Infrastruktur – ideal für kritische Anwendungen wie E-Rezept, eMP oder KIM.
  • Wartungsfreier Betrieb ohne lokale Konfigurationen oder Hardware-Troubleshooting.
  • Zukunftssicherheit durch kontinuierliche Updates und Anpassungen an gesetzliche Vorgaben.
  • Maximale Datensicherheit nach aktuellen Standards und in deutscher Rechenzentrumsarchitektur.
  • Tiefe Integration in IXOS sorgt für intuitive Workflows ohne Medienbrüche – von der Patientenversorgung bis zur digitalen Kommunikation mit Ärzten und Krankenkassen.
  • Schneller Support, wie Apotheken ihn von PHARMATECHNIK gewohnt sind – direkt, kompetent und jederzeit erreichbar.

Ein starkes Zeichen für die Apotheke vor Ort

Mit dem TI-Gateway zeigt PHARMATECHNIK erneut, dass Digitalisierung in Apotheken nicht zu Mehraufwand führen muss – im Gegenteil: Durch intelligente Lösungen und durchdachte Integration wird sie zum Erfolgsfaktor für mehr Zeit am Kunden, sichere Prozesse und eine stabile wirtschaftliche Zukunft.