Assegnati cinque contributi per la creazione artistica professionale 2025 per grandi progetti

Source: Switzerland – Canton Government of Grisons in Italian

Il Cantone dei Grigioni ha indetto per la 28esima volta un concorso per la promozione della creazione artistica professionale riguardo a grandi progetti. Su un totale di 39 domande, cinque progetti hanno ricevuto un contributo all’opera o una borsa di studio non vincolata per un importo complessivo di 100 000 franchi.

Con i fondi di sostegno del concorso, artiste e artisti ricevono la possibilità di dedicarsi all’attività creativa indipendentemente dalla pressione finanziaria o professionale alla quale sono esposti. L’obiettivo è quello di rendere possibile lo sviluppo contenutistico di progetti culturali. Sono autorizzati a partecipare al concorso artiste e artisti che risiedono nel Cantone dei Grigioni da almeno due anni oppure che hanno un forte legame con il Cantone o con la cultura grigionese. La Commissione di concorso ha valutato 39 domande dalle categorie arti applicate, arti figurative, film, storia e memoria, letteratura, musica, danza e teatro.

Su proposta della Commissione di concorso e su richiesta dell’Ufficio della cultura, il Consigliere di Stato Jon Domenic Parolini, direttore del Dipartimento dell’educazione, cultura e protezione dell’ambiente, ha deciso in merito all’assegnazione dei contributi.

I seguenti 5 artisti e artiste hanno ricevuto un contributo pari a 20 000 franchi ciascuno:

  • Nome: Mathias Balzer, Chur
    Data di nascita: 5 ottobre 1967
    Settore: letteratura, storia e memoria
    Progetto: «Kulturjournalismus – ein Plädoyer für die Zukunft»
  • Nome: Martina Caluori, Chur
    Data di nascita: 12 agosto 1985
    Settore: Letteratura
    Progetto: «Parabeln der Pinus»
  • Nome: Anik Casutt, Thalwil/Sagogn
    Data di nascita: 6 giugno 2000
    Sparte: Musica
    Progetto: «Weiterentwicklung als Singer-Songwriterin»
  • Nome: Lisa Collomb, Chur
    Data di nascita: 8 settembre 1984
    Settore: Arti figurative
    Progetto: «slow mode»
  • Nome: Chris Hunter, Basel
    Data di nascita: 29 giugno 1983
    Settore: Arti figurative
    Progetto: «Die Nachfrage oder die dritte Ahnung»

Ulteriori informazioni:

Persona di riferimento:

Andrea Conrad, responsabile della promozione della cultura, tel. +41 81 257 48 07 (raggiungibile tra le ore 09:00 e le ore 10:00), e‑mail Andrea.Conrad@afk.gr.ch

Organo competente: Ufficio della cultura / Promozione della cultura

DAX: Keine neuen Allzeithochs dank Trump?!

Source: Deutsche Nachrichten
Die zurückliegende Handelswoche hat uns ein neues Allzeithoch für den DAX beschert und am Freitag gleichzeitig wieder “Alarmstimmung” von der politischen Seite und damit sogar ein Wochenverlust. Eigentlich ist charttechnisch im Tageschart der DAX weiter bullisch – andererseits prognostizieren wir wieder höchste Volatiltät in den nächsten Tagen, solange der Zollstreit politisch wieder esakliert…

– geschrieben von Jens Chrzanowski | Berlin ► DAX WKN (Kassa): 846900 | ISIN (Kassa): DE0008469008 Ticker: DAX | DAX CFD: DE40cash

  • Aktuelle DAX Analyse (Kassa-basiert) am 25.05.2025: Chartanalyse, Wochenausblick, Trading Setups und mehr – für aktive Daytrader
  • Aktuelle Nachrichten zum DAX Trading ? DAX Handelsideen ? DAX Prognose & Ausblick

DAX Rahmenbedingungen

Das BIP in Deutschland ist im 1. Quartal 2025 gegenüber dem Vorquartal preis- Saison und kalenderbereinigt gewachsen. Das BIP fiel mit + 0,4 Prozent doppelt so stark aus, wie noch in der Schnellmeldung des statistischen Bundesamts von Ende April vermutet. Ein stärkeres Wachstum hatte es zuletzt im dritten Quartal 2022 gegeben. Da gab es gegenüber dem Vorquartal ein Plus von 0,6 Prozent. Grund für diese Entwicklung ist die überraschend gut Entwicklung im März gewesen. Vor allem die Produktion im verarbeitenden Gewerbe sowie die Exporte haben sich besser entwickelt als zunächst angenommen. Das Wachstum der Exporte könnten den “Vorzieheffekten” im schwelenden Handelsstreit mit den USA geschuldet sein. Auch der Konsum hat zum Wachstum beigetragen. Die privaten Konsumausgaben stiegen um 0,5 Prozent im Vergleich zum Vorquartal. Mit einer weiter zurückgehenden Inflation und deutlich gestiegenen Löhnen haben Verbraucher mehr Geld für den Konsum zur Verfügung. Obwohl das Wachstum höher als erwartet ausgefallen ist, stehen die Zeichen noch nicht auf Aufschwung. Für das Jahr 2025 wird mit einer Stagnation der Wirtschaftsleistung gerechnet.

In den letzten Tagen hat der US-Anleihemarkt beunruhigende Signale gesendet. Darunter haben auch die Börsen, zumindest kurzzeitig, gelitten. Bislang konnten die USA den gigantischen Schuldenberg von 36 Billionen US-Dollar, als auch das Haushaltsdefizit problemlos finanzieren. Angesichts der Steuerpläne der US-Administration, die in dieser Woche die erste Hürde genommen haben, gibt es aber Zweifel, ob dies in Zukunft auch so sein wird. Bereits Ende der letzten Woche hat die Ratingagentur Moody´s das Rating für die USA zurückgestuft, was nicht überraschend war, da die beiden anderen großen Ratingagenturen den USA bereits vor einigen Jahren den A*** Status entzogen haben. Zu Wochenbeginn stiegen die Zinsen für die 30-jährigen US-Staatsanleihen über 5 Prozent. Die US-Regierung muss jährlich fast 900 Mrd. US-Dollar für Zinsen ausgeben. Das ist gut das Doppelte des jährlichen Bundeshaushalts. Es wird befürchtet, dass diese Zinslast durch steigende Zinsen weiter ansteigen könnte, zumal sich auch das Defizit bis 2034 um weitere 3,3 Billionen US-Dollar erhöhen könnte.

Das der US-Zollkonflikt mit dem Rest der Welt weiterhin Thema bleibt wurde am Freitagmittag eindrucksvoll unterstrichen. Die US-Regierung hat angekündigt ab 01.06.2025 einen Zoll von 50 Prozent auf Waren aus der EU zu erheben. Zuletzt haben die Zeichen auf Entspannung gestanden, zumindest wurde dies so interpretiert. Dem scheint wohl nicht so zu sein.

DAX Rückblick: (19.05.2025 -23.05.2025)

Der DAX ging am Montagmorgen bei 23.728 Punkten in den vorbörslichen Handel. Der Index notiert damit 11 Punkte unter der ersten vorbörslichen Notierung am Montagmorgen der Vorwoche und 86 Punkte unter dem Wochenschluss am Freitagabend der Vorwoche. Bereits am Montag konnte der DAX kräftig zulegen. Es ging dynamisch an und über die 24.000 Punkte-Marke. Den Bullen gelang es zunächst den Index im Bereich dieser Marke festzusetzen, zur Wochenmitte wurde diese Marke aufgegeben. Der Index konnte im Rahmen einer Entlastungsbewegung direkt an ein neues Allzeithoch laufen, gab aber nachfolgend die Gewinne aus der Bewegung wieder ab. Am Donnerstag setzte der DAX zunächst weiter zurück, konnte sich im späteren Handel aber wieder über die 24.000 Punkte-Marke schieben und am Freitag auch zunächst darüber etablieren. Im Rahmen des deutlichen Rücksetzers am Freitag wurden sämtliche Wochengewinne egalisiert. Der DAX notiert damit unter der vorbörslichen Eröffnung am Montagmorgen. Der DAX ging bei 23.602 Punkten aus dem Wochenhandel.

Der DAX hat in der abgelaufenen Handelswoche erneut ein neues Allzeithoch, und zwar über der 24.000 Punkte-Marke, formatiert. Das Wochentief wurde unter dem Level der Vorwoche festgestellt. In der abgelaufenen Handelswoche wurde dennoch ein Wochenverlust ausgewiesen. Nach sechs Gewinnwochen war dies der erste Wochenverlust. Die Range war deutlich größer als in der Woche zuvor, lag aber knapp unter dem Jahresdurchschnitt.

Wir hatten auf der Oberseite mit dem Überschreiten der 24.151/53 Punkte-Marke damit gerechnet, dass der DAX unser nächstes Ablaufziel auf der Oberseite bei 24.169/71 Punkten anlaufen könnten. Diese Bewegung hat sich eingestellt, unser Anlaufziel wurde knapp verfehlt. Das Setup hat damit nicht optimal gegriffen. Die Rücksetzer gingen mit dem Unterschreiten der 23.329/27 Punkte-Marke unter unser maximales Anlaufziel bei 23.311/09 Punkten.    

DAX – Wie könnte es weitergehen

DAX-Widerstände

23.609/53

23.705/52/81

23.802/14/44/63 

23.907/24/48

24.057/77/96

24.139/81

24.227/71

24.359

DAX-Unterstützungen

23.595/60

23.491/37

23.370/30

23.260/18

23.018

22.979

Die wichtigsten Marken auf Basis unseres Setups

  • Intraday-Marke                                23.850 und  23.234
  • Tagesschlussmarken                     24.170  und 22.678
  • Break1  Bull (Wo-Schluss)                    (13.167)
  • Break2  Bull (Mo-Schluss)                    (12.866)
  • Boxbereich                                  24.550  bis  15.055
  • Zyklische Bewegungen 2020 – 2033
  • Range                                         25.633  bis  7.976                                     

DAX Chartcheck – Betrachtung im Daily / 4h Chart

DAILY

Der DAX konnte sich, nach dem ausgeprägten Rücksetzer im April, wieder deutlich erholen und hat die Verluste mittlerweile egalisiert. Der Dax ist im Rahmen der Aufwärtsbewegung an immer neue Hochs gelaufen. In dieser Handelswoche ging es erstmals über die 24.000 Punkte-Marke. Am Freitag ging es im Rahmen eines dynamischen Rücksetzers stramm abwärts. Im Tageschart ist erkennbar, dass die Lunte der Tageskerze bis an die SMA20 (aktuell bei 23.370 Punkten) ging. Die Tageskerze am Freitag war auch die längste rote Tageskerze seit dem 10.04.2025.

Trotz des Rücksetzers kann das Tageschart weiterhin bullisch interpretiert werden. Damit das so bleibt müssen die Bullen den DAX per Tagesschluss unbedingt über der SMA20 halten. Sollte dies gelingen, so wäre es den Bullen anzuraten, dass es wieder zügig aufwärts in den Dunstkreis der 24.000 Punkte-Marke geht. Das Problemfeld lautet: Politische Börsen, der neu aufflammende Zollkonflikt von Trump, sind kaum abschätzbar und können in den nächsten Tagen wieder zu höchster Volatilität führen!

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Sollte sich die Schwäche zu Wochenbeginn fortsetzen und der Tagesschluss von Freitag der Vorwoche bestätigt werden, so könnte es mit einer weiteren roten Tageskerze abwärts an und unter die SMA20 gehen. Das Chartbild würde sich dann eintrüben, wenn der DAX unter die SMA20 rutscht und sich auch nicht im Dunstkreis dieser Linie etablieren kann. Sollte der Kontakt zu dieser Durchschnittslinie verloren gehen, so könnten sich die Abgaben weiter in Richtung der 23.050/25 Punkte, der 23.735/15 Punkte und übergeordnet bis in den Bereich des 23,6 % Retracement bzw. der SMA50 (aktuell bei 22.533 Punkten) ausweiten.

  • Einordnung übergeordnetes Chartbild, Prognose (Tageschart): bullisch (OHNE die politischen Einflussfaktoren)

Betrachtung im 4h Chart:

Im 4h Chart ist erkennbar, dass der DAX in den letzten Handelstagen an der SMA20 (aktuell bei 23.948 Punkten) aufwärtsgelaufen ist. Diese Durchschnittslinie war bis Mitte der letzten Handelswoche ein guter Support gewesen. Der Index konnte sich im Dunstkreis dieser Linie immer wieder erholen und nachfolgend aufwärtslaufen. Allerdings kann aus dem Chart herausgelesen werden, dass die Aufwärtsbewegung nicht dynamisch, sondern sehr verhalten gewesen sind. Am Freitag der letzten Handelswoche hat der DAX zunächst auf die SMA20 aufgesetzt, ist im Rahmen der Schwäche aber deutlich unter die SMA50 (aktuell bei 23.814 Punkten) gelaufen.

Mit dieser Bewegung hat sich das 4h Chart eingetrübt und kann nur noch als neutral interpretiert werden. Solange der DAX unter der SMA50 notiert, solange könnte sich die Schwäche weiter fortsetzen. Denkbare Anlaufziele wurden in der Tagesbetrachtung gewürdigt. 

Sollte sich die Erholungsbewegung weiter fortsetzen, so könnte diese zunächst bis an die SMA50 gehen. Knapp über dieser Durchschnittslinie verläuft die SMA20, die auch überwunden werden müsste, um wieder Perspektive auf der Oberseite zu haben. Im Chart ist sehr gut herauszulesen, dass insbesondere die SMA20 in den letzten Handelstagen und -wochen eine gute Unterstützung bei Rücksetzern gewesen ist. Denkbar ist, dass diese Durchschnittslinie jetzt ein Brett sein könnte und Erholungsbewegungen spätestens im Bereich dieser Linie auslaufen könnten.

  • Einordnung kurzfristiges Chartbild, Prognose (4h): neutral

FAZIT / Short Cut: Der DAX muss sich per Tagesschluss unbedingt über der SMA20 halten, um weiterhin Perspektive auf neue Hochs zu haben. Wird diese Durchschnittslinie per Tagesschluss aufgegeben, so würde sich das Chartbild deutlich eintrüben. Derzeit muss aber die politische Entwicklung zu den Zöllen abgewartet werden…

  •   Wahrscheinlichkeit Bull Szenario auf Basis unseres Setups:      55 %
  •   Wahrscheinlichkeit Bear Szenario auf Basis unseres Setups:     45 %

Einschätzung für die neue DAX Handelswoche

Long Setup: die Bullen könnten zunächst versuchen, den DAX über der 23.602 Punkte-Marke zu halten. Sollte dies gelingen, so könnte der DAX weiter aufwärts an unsere nächsten Anlaufziele bei 23.619/21, bei 23.635/37, bei 23.652/54, bei 23.667/69, bei 23.683/85, bei 23.705/07, bei 23.724/26, bei 23.742/447, bei 23.760/62, bei 23.783/85, bei 23.804/06 und dann bei 23.820/22 Punkten gehen. Über der 23.820/22 Punkte-Marke wären unsere nächsten Anlaufziele bei 23.841/43, bei 23.866/68, bei 23.884/86, bei 23.901/03, bei 23.919/21, bei 23.937/39, bei 23.955/57, bei 23.973/75, bei 23.991/93, bei 24.010/12, bei 24.025/27, bei 24.040/42, bei 24.052/54, bei 24.065/67, bei 24.081/83, bei 24.096/98, bei 24.112/14, bei 24.135/37, bei 24.151/53, bei 24.169/71, bei 24.188/90 bzw. bei 24.209/11 Punkten zu finden.

Short-Setup: kann sich der DAX nicht über der 23.602 Punkte-Marke halten, so hätten die Bären die Möglichkeit den DAX an unsere nächsten Anlaufziele bei 23.591/89 bei 23.578/76, bei 23.558/56, bei 23.540/38, bei 23.524/22, bei 23.505/03, bei 23.490/88, bei 23.474/72, bei 23.458/56, bei 23.437/35, bei 23.418/16 und dann bei 23.399/97 Punkten zu drücken. Unter der 23.399/97 Punkte-Marke könnte der Index unsere nächsten Anlaufziele bei 23.382/80, bei 23.365/63, bei 23.348/46, bei 23.329/27, bei 23.311/09, bei 23.283/81, bei 23.264/62, bei 23.245/43, bei 23.228/26, bei 23.210/08, bei 23.197/95, bei 23.178/78, bei 23.159/57 bzw. bei 23.145/43 Punkten anlaufen.

Übergeordnet erwartete DAX Tendenz in der KW 22 / 2025: 

  • seitwärts / aufwärts*

Quelle: xStation5 von XTB

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GOLD wieder ein starker Kauf wegen des Trump-Effekts?! — Die aktuelle Analyse

Source: Deutsche Nachrichten
Die große Bewegung aufwärts für Gold am Freitag lag natürlich am “Trump-Effekt” und den neuen Ankündigungen zu Zöllen. Neue Unsicherheiten für die Aktienmärkte lassen schnell die “Sicheren Häfen” wie Gold anschwellen.
Mit dieser Bewegung hat sich das Tageschart wieder aufgehellt. Als bullisch könnte es wieder interpretiert werden, wenn der Tageschluss von Freitag zu Wochenbeginn bestätigt wird. Sollte sich dies einstellen, so könnte es mit einer weiteren grünen Tageskerze aufwärts gehen. Denkbare Anlaufziele auf der Oberseite könnten die 3.405/10 US-Dollar bzw. die 3.447/51 US-Dollar sein.

⇒ geschrieben von Jens Chrzanowski | Berlin ► Gold WKN: 965515 | ISIN: XC0009655157 | Ticker: GOLD

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Energierückgewinnung aus Abwasser – Dimensionierung Abwasserwärmepumpe und Abwasserwärmetauscher

Source: Deutsche Nachrichten
Die Werkzeuge zur Standardisierung der technischen und planerischen Prozesse zur Rückgewinnung von Wärme aus Abwasser stehen den Kommunen, Energie-Contractoren, Planern und Fördergeldgebern nun zur Verfügung!

Denn die Rückgewinnung von Wärme aus Abwasser mithilfe von Abwasserwärmepumpen und -wärmetauschern ist eine der effizientesten und nachhaltigsten Methoden, um den urbanen Wärmebedarf zu decken und die Dekarbonisierung im Gebäudesektor voranzutreiben. In Deutschland schlummert in den Abwasserströmen ein bislang weitgehend ungenutztes Potenzial: Laut aktuellen Studien könnten bis zu 15 Prozent des gesamten Wärmebedarfs im Gebäudesektor durch die Nutzung von Abwasserwärme gedeckt werden. Dies entspricht der Heizenergie für mehrere Millionen Haushalte und stellt insbesondere für dicht besiedelte Städte eine praktikable Alternative zu klassischen erneuerbaren Energiequellen wie Solarthermie oder Geothermie dar.

 Die Kernvorteile der Energierückgewinnung aus Abwasser sind:

  • Geringe Temperaturschwankungen: Abwasser bietet ganzjährig stabile Entzugsbedingungen, was die Effizienz (Jahresarbeitszahl) der Wärmepumpe erhöht.
  • Dezentrale Versorgung: Direkte Integration in Quartierslösungen oder Nahwärmenetze reduziert Transportverluste.
  • Synergien mit Bestandsinfrastruktur: Wärmetauscher lassen sich in bestehende Kanäle integrieren, ohne den Abfluss zu beeinträchtigen.

Wo steht die deutsche Politik?

Nordrhein-Westfalen (NRW) nimmt bei der Rückgewinnung von Wärme aus dem Abwasser eine Vorreiterrolle ein. Im Oktober 2024 hat das Land ein ambitioniertes Ausbauziel für die Nutzung von Abwasserwärme formuliert. Dies umfasst sowohl die Installation neuer Systeme als auch die Standardisierung der technischen und planerischen Prozesse. Das Ziel besteht darin, bis 2030 mindestens 1 Terawattstunde (TWh) Wärme pro Jahr aus Abwasser zu gewinnen und bis 2045 auf vier TWh pro Jahr zu steigern. Dies entspricht dem Wärmebedarf von rund 200.000 Haushalten. Aktuell werden in NRW Leitlinien und Regelwerke erarbeitet, die die standardisierte Erfassung, Planung und Umsetzung von Abwasserwärmetauschern im Kanal ermöglichen sollen – ein entscheidender Schritt, um die Technologie flächendeckend und wirtschaftlich attraktiv zu machen.

Auch auf Bundesebene hat man die Bedeutung der Abwasserwärmerückgewinnung erkannt: Die Integration dieser Technologie ist fester Bestandteil des neuen Koalitionsvertrags (KOAV 2025) und wird künftig in Förderprogrammen und gesetzlichen Vorgaben eine zentrale Rolle einnehmen.

Anwendungsfälle für Abwasserwärmepumpen: Von der Quartiersplanung bis zur Industrie

Abwasserwärmepumpen und Wärmetauscher im Kanal werden überall dort eingesetzt, wo kontinuierlich größere Mengen an Abwasser mit einem erhöhten Temperaturniveau anfallen und gleichzeitig ein relevanter Wärmebedarf besteht. Typische Anwendungsfälle sind:

  • Quartiersplanung: Bei der Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbequartiere kann die Abwasserwärme als zentrale Quelle für die Wärmeversorgung dienen. Durch die Integration in die frühe Planungsphase lassen sich Synergien mit Nahwärmenetzen und anderen regenerativen Quellen optimal nutzen.
  • Nah- und Fernwärmenetze: Abwasserwärmetauscher werden zunehmend als Einspeisepunkte in bestehende oder neue Wärmenetze integriert. Sie bieten eine konstante und gut prognostizierbare Grundlast, die durch Spitzenlastkessel ergänzt werden kann.
  • Sanierung von Bestandsgebäuden: Gerade in dicht bebauten Innenstädten, in deren der Platz für oberflächennahe Geothermie oder Solarthermie fehlt, ist die Nutzung von Abwasserwärme eine attraktive Option. Die Nachrüstung von Wärmetauschern im Kanal ist technisch machbar und wirtschaftlich interessant.
  • Gewerbe und Industrie: Betriebe mit hohem Warmwasserverbrauch (zum Beispiel Hotels, Krankenhäuser, Schwimmbäder oder Betriebe der Lebensmittelindustrie) profitieren besonders von der direkten Nutzung der Abwasserwärme, da sie oft über eigene Kanäle und hohe Volumenströme verfügen.

Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit und Effizienz des Gesamtsystems sind die Auswahl des optimalen Standorts und die Integration in bestehende Infrastrukturen.

Welche kritischen Erfolgsfaktoren gibt es bei der Dimensionierung von Wärmepumpen mit Abwasserwärmetauscher?

Die Auslegung eines Systems zur Abwasserwärmerückgewinnung erfordert eine sorgfältige Analyse und Planung. Zu den wichtigsten Erfolgsfaktoren zählen:

  • Abwassermenge und Temperaturprofil: Die nutzbare Wärmemenge hängt direkt von den verfügbaren Volumenströmen und den Temperaturverläufen im Kanal ab. Diese Parameter müssen über längere Zeiträume gemessen oder realistisch abgeschätzt werden, um saisonale Schwankungen und Spitzenlasten zu berücksichtigen.
  • Hydraulische und thermische Einbindung: Die Einbindung des Wärmetauschers in das Kanalsystem darf den Abfluss nicht beeinträchtigen und muss den Selbstreinigungseffekt des Kanals erhalten. Gleichzeitig muss die Wärmeentnahme so erfolgen, dass das Temperaturniveau für die Wärmepumpe ausreichend hoch bleibt.
  • Systemintegration: Für die Betriebssicherheit und Effizienz ist die Abstimmung zwischen Wärmetauscher, Wärmepumpe, Pufferspeicher und dem angeschlossenen Heizsystem entscheidend. Fehler in der Dimensionierung können zu einer unzureichenden Wärmebereitstellung oder zu einem erhöhten Energieverbrauch führen.
  • Regelung und Monitoring: Eine intelligente Regelung, die auf die aktuellen Abwasserdaten und den Wärmebedarf reagiert, maximiert die Energieausbeute und schützt das System vor Überlastung oder Vereisung.
  • Wirtschaftlichkeit: Die Investitions- und Betriebskosten müssen im Verhältnis zur erwarteten Energieeinsparung stehen. Förderprogramme und gesetzliche Rahmenbedingungen können die Amortisationszeit deutlich verkürzen. Die Kombination einer Abwasserwärmepumpe mit PV-Anlagen zur Stromversorgung der Wärmepumpe erhöht die Wirtschaftlichkeit.

Nur durch eine systematische Analyse und Optimierung all dieser Faktoren kann das volle Potenzial der Abwasserwärmenutzung ausgeschöpft werden.

Welchen Mehrwert bietet die Auslegung von Abwasserwärmetauschern und Abwasserwärmepumpen mithilfe einer Planungssoftware wie Polysun?

Die effiziente Integration dieser Systeme erfordert eine präzise Auslegung, bei der hydraulische, thermische und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigt werden müssen. Diese Komplexität erfordert präzise Werkzeuge, die alle relevanten Einflussgrößen abbilden können.

Mit der modernen Auslegungs- und Planungssoftware Polysun können Systeme zur Rückgewinnung von Energie aus Abwasser erstmals europaweit geplant werden. Dadurch erhalten die Ingenieure Planungssicherheit und die Effizienz ist garantiert. Die öffentliche Hand hat eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für Förderungen.

Der Einsatz der Simulationssoftware Polysun bietet Ingenieuren und Planern einen entscheidenden Mehrwert:

  • Realitätsnahe Abbildung der Systemdynamik: Polysun ermöglicht die detaillierte Simulation von Abwasserwärmetauschern unter Berücksichtigung von Temperaturprofilen, Volumenströmen und unterschiedlichen Betriebszuständen.
  • Vergleich verschiedener Auslegungsvarianten: Verschiedene Systemkonfigurationen können schnell und transparent miteinander verglichen werden, um die optimale Lösung für den jeweiligen Standort zu finden.
  • Integration in komplexe Energiesysteme: Die Software erlaubt die Einbindung von Abwasserwärmetauschern in größere Energieverbünde,beispielsweise in Kombination mit Wärmepumpen, Solaranlagen oder Speichern.
  • Transparente Dokumentation und Nachweisführung: Die Simulationsergebnisse dienen als belastbare Grundlage für Förderanträge, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und die Kommunikation mit Behörden und Investoren.
  • Reduktion von Planungsrisiken: Durch die frühzeitige Identifikation von Schwachstellen und Optimierungspotenzialen werden Fehlinvestitionen vermieden und die Betriebssicherheit erhöht.

Die folgenden Werkzeuge erleichtern die Arbeit des Planers:

1. Standardvorlagen für typische Anwendungsfälle:

  • Vorkonfigurierte Systeme für Quartierslösungen, Fernwärme und industrielle Anlagen.
  • Integration von Wärmepumpen, anderen Erzeugern wie Geothermie, Pufferspeichern und PV-Anlagen in einem Modell.

2. Detaillierte Modellierung von Abwasser-Wärmetauscher:

  • Simulation von Temperaturprofilen und Volumenströmen im Kanal.
  • Analyse der Wärmerückgewinnung unter Berücksichtigung saisonaler Schwankungen.

3. Einhaltung von Normen:

  • Anpassung an VDI 4650 (Deutschland) und SIA 384/6 (Schweiz) für geothermische Komponenten.
  • Wirtschaftlichkeitsberechnungen inkl. Förderbedingungen.

4. Fehlervermeidung durch Szenario-Tests:

  • Vergleich verschiedener Wärmetauscher-Parameter.
  • Optimierung der Regelstrategien für Teil- und Volllastbetrieb.

Beispiel: Die Polysun-Standardvorlage für Hybrid-Wärmepumpen (Wärmepumpe + konventionelle Energieerzeugung) ermöglicht die schnelle Integration von Abwasserwärmetauschern in bestehende Heizkonzepte.

Weitere Informationen zur technischen Umsetzung und zur Nutzung von Polysun für die Planung von Abwasserwärmepumpensystemen finden Sie hier:

Fazit

Abwasserwärmepumpensysteme sind ein unverzichtbarer Baustein für eine klimaneutrale Wärmeversorgung – insbesondere in Ballungsräumen. Mit Tools wie Polysun gelingt es Ingenieuren, die komplexe Interaktion von Wärmetauscher, Wärmepumpe und Gebäudelast präzise abzubilden und so wirtschaftliche und technisch robuste Systeme zu realisieren. Die Standardvorlagen und Normenanpassungen der Software reduzieren Planungsrisiken und beschleunigen die Umsetzung von der Machbarkeitsstudie bis zur Inbetriebnahme.

NextGen Digital schließt dritte und letzte Tranche der nicht vermittelten Privatplatzierung von Sonder-Warrants und Stammaktien ab

Source: Deutsche Nachrichten
NextGen Digital Platforms Inc. (CSE:NXT) (OTCQB:NXTDF) (FWB:Z12) („NextGen“ oder das „Unternehmen“) gibt im Anschluss an seine Pressemitteilungen vom 1. April 2025, 29. April 2025, 8. Mai 2025 und 16. Mai 2025 bekannt, dass das Unternehmen die dritte und letzte Tranche (die „dritte Tranche“) seiner zuvor angekündigten nicht vermittelten Privatplatzierung (das „Angebot“) abgeschlossen hat. Im Rahmen der dritten Tranche emittierte das Unternehmen 2.468.032 Sonder-Warrants (die „Sonder-Warrants“) zum Preis von 0,30 $ pro Sonder-Warrant und erzielte damit einen Bruttoerlös von 740.409,74 $.

Im Zusammenhang mit der dritten Tranche zahlte das Unternehmen an berechtigte Vermittler Vermittlungsprovisionen in Höhe von 7.476,00 $ in bar und 13.320 Stammaktienkaufwarrants (die „Vermittler-Warrants“). Jeder Vermittler-Warrant kann innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten zum Erwerb einer Stammaktie des Unternehmens (eine „Stammaktie“) zu einem Ausübungspreis von 0,30 $ pro Aktie ausgeübt werden.

Im Rahmen des Angebots emittierte das Unternehmen insgesamt 8.979.498 Sonder-Warrants und 440.000 Stammaktien (zusammen die „Wertpapiere“) zum Preis von 0,30 $ pro Wertpapier und erzielte einen Bruttoerlös von insgesamt 2.825.849,84 $. Den berechtigten Vermittlern wurden Vermittlungsprovisionen in Höhe von 54.712,01 $ in bar und 162.533 Vermittler-Warrant gezahlt.

Jeder Sonder-Warrant wird automatisch und ohne zusätzliches Entgelt in eine Stammaktie umgewandelt, und zwar an dem Datum, das früher eintritt: (i) dem Datum, das drei Geschäftstage nach dem Datum liegt, an dem das Unternehmen bei der Wertpapieraufsichtsbehörde einen Prospektnachtrag zu einem Kurzform-Basisprospekt einreicht, der die Verteilung der den Sonder-Warrants zugrunde liegenden Stammaktien qualifiziert (der „Prospektnachtrag“), und (ii) dem Datum, das vier Monate und einen Tag nach Abschluss des Angebots liegt.

Das Unternehmen wird alle wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen unternehmen, um den Prospektnachtrag innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des Angebots (ausschließlich des Datums des Abschlusses) einzureichen, wobei jedoch nicht gewährleistet werden kann, dass der Prospektnachtrag vor Ablauf der gesetzlichen viermonatigen Haltefrist bei den Wertpapieraufsichtsbehörden eingereicht wird.

Alle im Zusammenhang mit der dritten Tranche emittierten Wertpapiere unterliegen gemäß der geltenden Wertpapiergesetzgebung einer gesetzlichen Haltefrist von vier Monaten plus einem Tag, die am 24. September 2025 endet.

Das Unternehmen wird den Nettoerlös aus dem Angebot für die Unternehmensentwicklung, das Marketing und als allgemeines Working Capital verwenden.

Marketingvereinbarung

Das Unternehmen freut sich ferner in Übereinstimmung mit den Richtlinien der CSE bekannt zu geben, dass es eine Marketingvereinbarung mit Alpha Collective Inc. („Alpha“), einer unabhängigen Firma, abgeschlossen hat, welcher zufolge Alpha unter anderem digitale Marketingdienstleistungen erbringen wird. Als Gegenleistung für diese Dienstleistungen erhält Alpha eine Barvergütung in Höhe von 45.000 $ für eine dreimonatige Laufzeit, die am 21. Mai 2025 beginnt.

Die Kontaktperson für Alpha ist Mani Minhas (E-Mail: info@alphaequityreport.com, Telefon: (236) 997-4461) und die Adresse der Firma lautet 806 – 1238 Melville Street, Vancouver, BC V6E 4N2. Das Unternehmen wird keine Wertpapiere als Vergütung an Alpha ausgeben. Sowohl Alpha als auch Mani Minhas stehen in keinem Nahverhältnis zum Unternehmen und sind weder direkt noch indirekt an dem Unternehmen oder seinen Wertpapieren beteiligt noch haben sie das Recht, eine solche Beteiligung zu erwerben.

Über NextGen Digital Platforms Inc.

NextGen Digital Platforms Inc. (CSE: NXT) ist ein Technologieunternehmen, das zurzeit eine Online-Handelsplattform namens PCSections.com („PCS“) und ein Hardware-as-a-Service-Geschäft namens Cloud AI Hosting („Cloud AI Hosting“) betreibt, das den KI-Sektor unterstützt. Sowohl PCS als auch Cloud AI Hosting wurden von NextGen intern entwickelt. Das Unternehmen hat zudem die Absicht, den Erwerb von Kryptowährungen demokratischer zu gestalten, indem es Anlegern über ein reguliertes Börsenvehikel Zugang zu einem diversifizierten Korb digitaler Assets ermöglicht. Von Zeit zu Zeit will das Unternehmen auch andere Mikrotechnologie-Plattformen bewerten und erwerben bzw. entwickeln.

Für weitere Informationen:

Alexander Tjiang, Interim Chief Executive Officer

(416) 300-7398

https://nextgendigital.ca

info@nextgendigital.ca

Zukunftsgerichtete Aussagen

Einige Aussagen in dieser Pressemitteilung können zukunftsgerichtete Informationen (im Sinne der kanadischen Wertpapiergesetzgebung) enthalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Erhalt der Genehmigung für das Angebot, einschließlich der Genehmigung durch die CSE, den Abschluss des Angebots und die Verwendung des Erlöses aus dem Angebot. Diese Aussagen beziehen sich auf zukünftige Ereignisse und Bedingungen und beinhalten als solche bekannte und unbekannte Risiken, Ungewissheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Errungenschaften erheblich von den in den Aussagen ausgedrückten oder implizierten zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Errungenschaften abweichen. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich nur auf das Datum, an dem sie gemacht werden. Obwohl das Unternehmen davon ausgeht, dass die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen auf vernünftigen Annahmen beruhen, sind solche Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen, und die tatsächlichen Ergebnisse können erheblich von denen in den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Zu den Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen genannten abweichen, gehören aufsichtsrechtliche Maßnahmen, Marktpreise und die kontinuierliche Verfügbarkeit von Kapital und Finanzmitteln sowie allgemeine wirtschaftliche, marktbezogene oder geschäftliche Bedingungen. Investoren werden darauf hingewiesen, dass derartige Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen sind und dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten abweichen können. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den Überzeugungen, Schätzungen und Meinungen des Managements des Unternehmens zu dem Zeitpunkt, an dem die Aussagen gemacht werden. Sofern nicht durch geltendes Recht vorgeschrieben, übernimmt das Unternehmen keine Verpflichtung zur Aktualisierung oder öffentlichen Bekanntgabe der Ergebnisse von Änderungen an den hierin enthaltenen oder durch Verweis einbezogenen zukunftsgerichteten Aussagen, um tatsächliche Ergebnisse, zukünftige Ereignisse oder Entwicklungen, Änderungen der Annahmen oder Änderungen anderer Faktoren, die die zukunftsgerichteten Aussagen beeinflussen, widerzuspiegeln. Wenn das Unternehmen eine oder mehrere zukunftsgerichtete Aussagen aktualisiert, sollte daraus nicht geschlossen werden, dass es weitere Aktualisierungen in Bezug auf diese oder andere zukunftsgerichtete Aussagen vornehmen wird.

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zum Kauf von Aktien oder anderen Wertpapieren des Unternehmens in den Vereinigten Staaten oder an eine „US-Person“ (gemäß der Definition in Regulation S des U.S. Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung (das „Gesetz von 1933“)) dar. Die Wertpapiere des Unternehmens wurden und werden weder gemäß dem Gesetz von 1933 noch gemäß den Wertpapiergesetzen der einzelnen Bundesstaaten registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten oder an eine US-Person nur dann angeboten oder verkauft werden, wenn sie gemäß dem Gesetz von 1933 und den geltenden Wertpapiergesetzen der einzelnen Bundesstaaten registriert sind oder eine entsprechende Befreiung davon vorliegt.

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Life Science Entrepreneurship 2025: Krönendes Finale in Mainz

Source: Deutsche Nachrichten
Das Life Science Entrepreneurship Programm Rhein-Main (1), initiiert und organisiert von der Universitätsmedizin Mainz (2) und unterstützt durch Referent:innen und Mentoren:innen aus dem Beraternetzwerk der Healthcare Shapers (3), hat in den letzten sechs Monaten über 20 jungen Forschern aus unterschiedlichen Forschungseinrichtungen des Rhein-Main Gebietes das Rüstzeug gegeben auf dem Weg zur eigenen Gründung. Das Programm ist Teil des bundesweiten Programms für Gen- und Zelltherapie GeneNovate (4).

Damit aus Forschenden Gründende werden
Neben elf Fachspezialisten aus dem Kreis der Healthcare Shapers haben sechs Start-up Gründer:innen und zehn Mentoren:innen die Wissenschaftler:innen, Doktorand:innen, Post Docs und Professor:innen aus den Life Science Bereichen Pharma, Biotechnologie, MedTech, Diagnostik und Digital Health in intensiven Diskussionen und Workshops herausgefordert und unterstützt. Sie haben die Vernetzung der Forschenden vorangebracht und den Austausch mit Expert:innen aus dem Pharma-, Biotech-, Diagnostik- und Medtech-Markt ermöglicht. „Die wissenschaftlichen Ideen der Forschenden wurden dank der industriellen Erfahrungen der Healthcare Shapers zu wirtschaftlichen Businesskonzepten entwickelt. Das Ergebnis sind überzeugende und inspirierende Projektvorstellungen,“ freut sich Dr. Matthias Schwabe (5), Leiter der Stabsstelle Technologietransfer an der Universitätsmedizin Mainz. Er ist einer der Projektverantwortlichen und entwickelt das Entrepreneurship Programm seit 3 Jahren erfolgreich zusammen mit Partner:innen aus dem Rhein-Main Gebiet. Beim Abschluss-Event am 13.06.2025 in Mainz werden die Konzepte der Teilnehmenden vor einem kritischen Publikum aus Investor:innen, Forschenden und Vertreter:innen aus Politik und Wissenschaft präsentiert – die besten Pitches werden ausgezeichnet. Investor:innen und Innovation-Scouts sind herzlich eingeladen und können sich per Mail (technologietransfer@unimedizin-mainz.de) bei der Stabsstelle Technologietransfer an der Universitätsmedizin Mainz (2) anmelden.

Mentor:innen – unschätzbar wertvoll in der Gründungsphase
Die letzten Monate waren sehr intensiv,“ blickt Günther Illert (6), der Gründer der Healthcare Shapers auf das Life Science Entrepreneur-Programm zurück. „Businesserfahrene, gut vernetzte Beraterpersönlichkeiten aus unserem Netzwerk haben als Mentoren mitgewirkt. Mit ihrem Marktwissen und ihren Kontakten können sie jungen Forschern den Start als Gründer entscheidend erleichtern,“ betont Günther Illert, der Strategie-Coach, der die sechs Workshops im Programm moderiert hat.

Antworten auf „neue“ Fragen junger Gründer
Wie überzeugt man Mitstreitende und Investor:innen von seiner Gründungsidee, wie lässt sich der Nutzen und die Alleinstellung eines Produktes oder Services im Markt positionieren? Das sind für Forschende neue Fragen, die ebenso wie der Schutz der eigenen Gründungsideen, oder die Entwicklung eines tragfähigen Wertschöpfungsmodells für nachhaltiges Wachstum von zentraler Bedeutung sind für den Markterfolg. „Mit starken Referenten und Mentoren an der Seite, kommen die Forscher schneller zu besseren Antworten. Im Life Science Entrepreneurship Programm 2025 in der Rhein-Main-Metropolregion waren das die Mentoren Dr. Nina Althoff (7), Dr. Jan-Uwe Claas (8), Ricarda Cramer (9), Dr. Andreas Erkens (10), Dr. Merike Glass (11), Dr. Georg van Husen (12), Prof. Dr. Clarissa Kurscheid (13), Dr. Markus Riester (14), Yvette Schollmeier (15) und Thorsten Schmitt (16),“ stellt Günther Illert die teilnehmenden Partner vor.

Vernetzung – entscheidender Erfolgsfaktor
Gerade weil der Gesundheitsmarkt so stark reguliert sei und Gründende auf eine äußert fragmentierte Stakeholder-Landschaft stoßen, sei die Wahl des besten Marktzugangswegs und der „richtigen Kunden“ sehr herausfordernd. „Wer auf Vernetzung setzt und kollaborativ in Partnerschaften und Kooperationen mit den regionalen Netzwerkpartnern und Marktteilnehmern zusammenarbeitet, stößt auch bei Investoren auf offene Ohren. Sie braucht es, um als junges Unternehmen von der Gründungsphase über die Wachstumsphase in das Scale-Out zu kommen oder zu erkennen, wann der Zeitpunkt für einen erfolgreichen Exit gekommen ist,“ ist sich Günther Illert sicher.
Zum Abschluss-Event am 13.06.2025 in Mainz sind Investoren und Gründungsunterstützer herzlich eingeladen, die Anmeldung erfolgt direkt über die Universitätsmedizin Mainz, Technologietransfer (2).

Über die Healthcare Shapers
Die Healthcare Shapers sind ein Netzwerk von rund 150 Interim Manager:innen und Beraterpersönlichkeiten der Gesundheitswirtschaft in Deutschland, der Schweiz, Nordamerika und Kanada sowie Frankreich-Benelux. Sie begleiten global agierende Pharmaunternehmen, KMUs als auch Startups der Life Science- und MedTech-Branche von der Gestaltung von Strategieprozessen bis zum erfolgreichen Markteintritt von Arzneimitteln sowie digitalen Medizinprodukten zu Diagnostik und Therapie. Die Profile aller Beraterpersönlichkeiten sind über die Consultant-Suche (17) zugänglich. Über Aktivitäten des Netzwerks informiert der monatlich erscheinende Newsletter, der kostenlos abonniert werden kann (18).

Quellen/Links:

1. Life Science Academy, Universitätsmedizin Mainz. https://forschung.uni-mainz.de/entrepreneurship-workshop-programm  
2. Universitätsmedizin Mainz, Technologietransfer technologietransfer@unimedizin-mainz.de  
3. Healthcare Shapers Netzwerk https://www.healthcareshapers.com/ueber-uns 
4. GeneNovate: https://www.bihealth.org/de/translation/nationales-netzwerkbuero-fuer-gen-und-zelltherapien/genenovate 
5. Matthias Schwabe https://www.unimedizin-mainz.de/technologietransfer/footer/impressum.html
6. Günther Illert https://www.healthcareshapers.com/consultants/guenther-illert
7. Dr. Nina Althoff https://www.healthcareshapers.com/consultants/dr-nina-althoff
8. Dr. Jan-Uwe Class https://www.healthcareshapers.com/consultants/dr-jan-claas
9. Ricarda Cramer https://www.healthcareshapers.com/consultants/ricarda-cramer
10. Andreas Erkens https://www.healthcareshapers.com/consultants/dr-andreas-erkens
11. Dr. Merike Glass https://www.healthcareshapers.com/consultants/dr-merike-glass
12. Dr. Georg van Hussen https://www.healthcareshapers.com/consultants/dr-georg-van-husen
13. Prof. Dr. Clarissa Kurscheid https://www.healthcareshapers.com/consultants/prof-dr-clarissa-kurscheid
14. Dr. Markus Riester https://www.healthcareshapers.com/consultants/dr-markus-riester
15. Yvette Schollmeier https://www.healthcareshapers.com/consultants/dr-yvette-schollmeier
16. Thorsten Schmitt https://www.healthcareshapers.com/consultants/thorsten-schmitt-0
17. Healthcare Shapers Consultant-Suche mit allen Partner-Profilen https://www.healthcareshapers.com/consultants
18. Healthcare Shapers Newsletter-Anmeldung https://www.healthcareshapers.com/newsletter

Versicherungslogik verändert sich, Haftungsräume verdichten sich, Apothekenstrukturen müssen standhalten

Source: Deutsche Nachrichten
PharmaRisk® OMNI steht nicht für klassische Schadensregulierung, sondern für strukturelle Absicherung: mit adaptiver Innovationsgarantie, integrierter Kühlgut- und Retaxversicherung sowie einem Haftungsschutz, der auf die komplexen Versorgungsrealitäten heutiger Apothekenbetriebe reagiert und mit ihnen wächst – als Beitrag zur Resilienz im dynamisch regulierten Gesundheitsmarkt.

Die Anforderungen an Apotheken in Deutschland verändern sich tiefgreifend. Neben personellen und regulatorischen Anpassungen gewinnt vor allem der strukturelle Umgang mit Risiken an Bedeutung. Mit PharmaRisk® OMNI hat Aporisk eine Versicherungspolice entwickelt, die sich nicht mehr an traditionellen Schadensszenarien orientiert, sondern an den realen Herausforderungen eines komplex vernetzten Apothekenbetriebs.

Im Zentrum steht der Versuch, betriebliche Risiken nicht nur abzudecken, sondern in ihrer Gesamtdynamik zu erfassen. Die Police verbindet Haftpflicht-, Sach- und Betriebsrisiken mit digitalen Gefährdungen, Kühlgutverlusten und den wirtschaftlichen Folgen systemischer Abrechnungsunsicherheiten. Ihre Besonderheit liegt in der adaptiven Struktur: Durch die sogenannte Bestands- und InnovationsGarantie (BIG) verpflichtet sich Aporisk, den Leistungsumfang der Police ohne Mehrkosten an neue gesetzliche Vorgaben, technische Entwicklungen oder pharmazeutische Versorgungsformen anzupassen – ein Ansatz, der in der gegenwärtigen Versicherungspraxis Seltenheitswert hat.

Besonders im Bereich der Kühlgutabsicherung zeigt sich die Tragweite dieses Prinzips: Temperaturempfindliche Arzneimittel zählen zu den verwundbarsten Lagergütern in Apotheken. Ein Ausfall technischer Systeme kann binnen Minuten zum Verlust großer Warenbestände führen – mit rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen. PharmaRisk® OMNI berücksichtigt diese Risiken nicht nur in der Deckung, sondern auch in den präventiven Anforderungen an Infrastruktur und Monitoring.

Auch auf die zunehmenden Retaxationen gesetzlicher Krankenkassen reagiert die Police mit einem eigenständigen Modul. Rückforderungen im Rezeptabrechnungsprozess – häufig aufgrund formaler Fehler, die außerhalb des Einflussbereichs der Apotheken liegen – können existenzbedrohend wirken. Die integrierte Retaxversicherung sichert nicht nur den finanziellen Ausgleich, sondern auch eine fachliche Begleitung der Prüfprozesse, inklusive juristischer Unterstützung.

Die Betriebshaftpflichtdeckung von bis zu 30 Millionen Euro ermöglicht auch bei außergewöhnlichen Schadensereignissen die Fortführung des Betriebs. Ergänzend schützt eine Sach- und Inhaltsversicherung mit bis zu 5 Millionen Euro Lagerbestände, Ausstattung und Betriebsräume.

„Versicherung muss im Kontext wachsender Aufgaben und vernetzter Haftungsstrukturen neu gedacht werden“, erklärt ein Sprecher von Aporisk. „Mit PharmaRisk® OMNI zeigen wir, dass Sicherheit kein statischer Zustand ist, sondern ein sich entwickelndes System.“

Aporisk positioniert sich damit nicht nur als Anbieter von Versicherungsschutz, sondern als infrastruktureller Begleiter betrieblicher Transformation. Die Verbindung aus Absicherung, Anpassungsfähigkeit und Einbindung in den Apothekenalltag zielt auf eine grundsätzliche Neuausrichtung: Weg von der rückwirkenden Schadensregulierung – hin zu vorausschauender Risikosteuerung.

Im Lichte anstehender gesetzlicher Änderungen, der Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen und der fortschreitenden Digitalisierung stellt sich für Apothekenbetriebe die Frage nach ihrer langfristigen wirtschaftlichen Stabilität und rechtlichen Sicherheit neu. Die Policenlogik von PharmaRisk® OMNI versteht sich als Beitrag zu einer neuen Resilienzarchitektur – für Apotheken, die nicht nur mit Risiken umgehen müssen, sondern mit ihnen arbeiten.

Redaktionelle Einordnung

Die Absicherung betrieblicher Risiken ist längst keine Nebensache mehr – sie ist Teil der Systemverantwortung von Apotheken im Gesundheitswesen. Diese Mitteilung rückt ein Versicherungsmodell in den Fokus, das über klassische Deckung hinausweist und neue Fragen aufwirft: Wie lässt sich Risiko aktiv gestalten? Wie reagiert Versicherung auf Transformation? Der Beitrag ordnet die Police PharmaRisk® OMNI in diesen Kontext ein – als Beispiel für die Verschiebung von passiver Schadenregulierung hin zu strategischer Betriebsresilienz.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

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Seyfettin Günder
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0721. 95789774
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Pressekontakt:

Roberta Günder
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Disclaimer

Diese Pressemitteilung ist nur für journalistische Zwecke gedacht. Die Nutzung der Informationen zu werblichen oder kommerziellen Zwecken bedarf der Zustimmung der Aporisk GmbH. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen Änderungen. Wir danken Ihnen für Ihr Interesse.

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Künstliche Intelligenz im Handwerk

Source: Deutsche Nachrichten
Die Digitalisierung schreitet unaufhaltsam voran, und auch das Handwerk steht vor der Herausforderung, sich den neuen Technologien zu öffnen. Insbesondere das Thema Künstliche Intelligenz (KI) bietet enormes Potenzial, um kleine und mittelständische Betriebe zukunftsfähig zu machen. Doch wie kann diese Technologie sinnvoll und pragmatisch im Alltag eingesetzt werden, ohne sich in komplexen IT-Projekten zu verlieren?

Eine Antwort auf diese Frage liefert ein Event am 3.06.2025, 19:00-20:30 Uhr (ZOOM-Veranstaltung) mit Sebastian Nießen von TopFloor, einem auf Prozessoptimierung spezialisierten Unternehmen. Im Mittelpunkt steht die praxisnahe Nutzung von KI, um Arbeitsabläufe effizienter, transparenter und wirtschaftlicher zu gestalten.

Der Referent zeigt auf, wie KI Handwerksbetrieben dabei helfen kann, die Konkurrenz zu überflügeln und den Zeitaufwand für Routineaufgaben drastisch zu reduzieren. Dies schafft Freiräume für Teams, sich auf ihre Kernkompetenzen zu konzentrieren: herausragende Handwerkskunst zu liefern.

Maßgeschneiderte KI-Anwendungen die zielgenau entwickelt werden und die sich nahtlos in bestehende Betriebsprozesse integrieren lassen – sei es im Angebotswesen, in der Kundenkommunikation oder bei der Baustellenplanung stellen eine Option dar. Das Besondere daran: Die Lösungen sind so konzipiert, dass sie unabhängig nutzbar und flexibel erweiterbar sind, ohne langfristige Bindung an externe Dienstleister oder die Notwendigkeit eines eigenen Entwicklerteams.

Der Vortrag beleuchtete konkret, welche KI-Einsatzszenarien bereits heute im Handwerk erfolgreich funktionieren und wie Betriebe KI-Technologien selbstbestimmt und sicher einsetzen können. Zudem wurden wichtige Fallstricke thematisiert und Wege aufgezeigt, wie man mit kleinen Schritten große Wirkung erzielen kann.

Ziel der Veranstaltung ist es, die Potenziale von KI im Handwerk greifbar zu machen – jenseits des Hypes, mit einem klaren und sofortigen Mehrwert für den Arbeitsalltag. Damit wird deutlich: Künstliche Intelligenz ist keine Zukunftsmusik mehr, sondern ein Werkzeug, das schon heute einen echten Unterschied machen kann.

Moderiert wird die Veranstaltung von Klaus Lichtenauer, 2. BuVO der GfA e.V.

Apotheken-News: Mut gefordert, Klartext erwartet, Kooperation vertagt

Source: Deutsche Nachrichten
Zwischen überfälligem Strukturwandel und verpasster Verantwortung entfaltet sich ein Gesundheitswesen, das im Spagat zwischen politischen Versprechen und realen Defiziten zerreißt: Die ABDA enttäuscht mit einem ambitionslosen Zukunftspapier, das mehr Fragen aufwirft als beantwortet, während pharmazeutische Dienstleistungen trotz Millionenbudgets kaum in der Versorgung ankommen, die elektronische Umsetzung von BtM-Rezepten an haushaltspolitischer Unentschlossenheit scheitert und gefälschte Rezepte für Hochrisikomedikamente Apotheken in juristische und ethische Grauzonen zwingen; gleichzeitig warnt der Sachverständigenrat vor unbezahlbarem Fortschritt bei Arzneimittelinnovationen, während Karl Lauterbach sein gesundheitspolitisches Kapitel schließt und sich technischen Zukunftsvisionen zuwendet – ein System, das Reaktion mit Reform verwechselt, Verantwortung auslagert und in dem Apotheken, Versicherungen und Patientinnen gleichermaßen auf belastbare Perspektiven warten.

Es beginnt mit einem Papier, das mehr sein wollte als ein Positionspapier – ein Zukunftsentwurf, ein Impuls, ein Aufbruchssignal. Doch das sogenannte Zukunftspapier der ABDA wirkt, bei genauer Betrachtung, wie ein Dokument des Zögerns. Wo Vision, Durchsetzungskraft und Konfliktfähigkeit gefragt wären, regiert das Vage. Dass die eigentliche Debatte nicht durch die ABDA, sondern durch das Nachwuchsforum „Abyou Future.Lab“ angestoßen wurde, spricht Bände: Die Jüngeren suchen Anschluss, die Alten verwalten Wirklichkeitsferne. Wer heute Verantwortung für die Zukunft der Apotheken übernehmen will, braucht mehr als PDF-Phrasen – er braucht Rückgrat, Verbindlichkeit und die Bereitschaft, sich in politische Spannungen hineinzubegeben.

Diese Spannungen durchziehen auch andere Baustellen im Gesundheitswesen. Etwa den Umgang mit pharmazeutischen Dienstleistungen, die laut ABDA als „Erfolg“ verkauft werden, in der Praxis aber erschreckend selten in Anspruch genommen werden. Wenn selbst bei der Techniker Krankenkasse nur 0,4 % der Versicherten jemals eine pDL erhalten haben, stellt sich nicht die Frage nach dem Modell, sondern nach der Realität. Der Not- und Nachtdienstfonds meldete für das zweite Halbjahr 2024 Auszahlungen in Höhe von 15,64 Millionen Euro – bei jährlich verfügbaren 150 Millionen. Eine Quote, die mehr über Versäumnisse sagt als über Erfolge. Weder werden Potenziale systematisch aktiviert, noch gelingt es, die Leistungen als festen Bestandteil einer Gesundheitskultur zu verankern.

Auch in der Arzt-Apotheker-Beziehung bleibt das Misstrauen strukturell. Zwar plädiert KBV-Vize Dr. Hofmeister für mehr Kooperation und nennt das ARMIN-Modell als funktionierendes Beispiel, doch die Realität zeigt: Vertrauen ist nicht delegierbar. Es entsteht nur dort, wo persönliche Begegnung und gemeinsames Ziel aufeinandertreffen – beides fehlt im Versandhandel, beides wird im Alltag zu oft durch technische oder bürokratische Barrieren erschwert. Medikationsanalysen könnten ein Türöffner sein, doch ohne Klarheit über Rollenbilder und ohne politische Rückendeckung bleiben sie ein Testfall, kein Regelangebot.

Derweil demonstriert die Debatte um das elektronische BtM-Rezept exemplarisch, wie politische Ansprüche regelmäßig an der Wirklichkeit scheitern. Ein Start am 1. Juli 2025 wäre technisch denkbar – wenn es denn Geld gäbe. Doch das BMG verweist auf fehlende Spezifikationen und Haushaltsmittel. Dabei ist die Dringlichkeit längst manifest: Gefälschte Rezepte für Fentanyl, Lonsurf oder GLP-1-Agonisten wie Ozempic und Mounjaro häufen sich, wie Warnungen der AOK Nordwest zeigen. Der Schutz vor Arzneimittelfälschungen ist technisch machbar – aber politisch unterfinanziert.

Genau hier setzt ein anderer Trend an: Apothekenversicherungen wie PharmaRisk® OMNI transformieren sich vom reaktiven Schadensinstrument zur strategischen Infrastrukturleistung. Wenn Unsicherheit zur Konstante wird, muss Absicherung planvoll, ganzheitlich und vorausschauend erfolgen. Aporisk hat mit PharmaRisk® OMNI eine Police entwickelt, die den Apothekenbetrieb nicht nur schützt, sondern betriebsfähig hält – gegen Regressforderungen ebenso wie gegen digitale Angriffe und haftungsrechtliche Grauzonen. Eine Versicherung, die nicht nach dem Schaden beginnt, sondern vor dem Risiko einsetzt.

Parallel geraten die Kosten neuer Arzneimittel in den Fokus. Der Sachverständigenrat für Gesundheit & Pflege schlägt in seinem Gutachten 2025 vor, dass der Preis für neue Medikamente künftig nicht mehr allein vom Hersteller festgelegt wird, sondern durch ein System interimistischer Referenzpreise reguliert wird. Die Koppelung an Vergleichstherapien soll Transparenz schaffen, ohne Innovation zu ersticken – doch die Warnung ist klar: Die GKV darf nicht zur blanko zahlenden Instanz eines unregulierten Marktes werden.

Währenddessen verabschiedet sich Karl Lauterbach aus der gesundheitspolitischen Konfliktzone und wechselt in den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung. Ein Wechsel, der zeigt, dass die Zukunft der Medizin ebenso im Molekül wie in der Strukturreform liegt – aber nicht ohne den politischen Mut, beides zu verbinden. Wenn sich das politische System aus der Verantwortung zurückzieht, müssen Berufsgruppen, Institutionen und Systeme umso mehr beweisen, dass sie Wandel wollen – und können.

Ein anderer Bereich, in dem Wandel eingefordert wird, ist die Parteienfinanzierung. Angesichts wachsender Erfolge rechtsextremer Gruppierungen stellt sich zunehmend die Frage, ob Parteien, die offen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agitieren, weiterhin mit Steuergeldern gefördert werden dürfen. Die Forderung: Eine „verfassungstreue Fördervoraussetzung“. Der Staat darf nicht jene mitfinanzieren, die ihn zerstören wollen.

Was also bleibt als Fazit dieser Woche? Dass Mut nicht nur eingefordert, sondern bewiesen werden muss. Dass Vertrauen nicht deklariert, sondern verdient wird. Und dass Reformen nicht in Sonntagsreden beginnen, sondern in der Bereitschaft, sich die Finger schmutzig zu machen – in Apotheken, im Bundestag, in der Realität.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Apotheken-Nachrichten von heute: Versicherung stützt Versorgung, Vertrauen baut Brücken, Technik deckt Schwächen auf

Source: Deutsche Nachrichten
Apotheken sind längst mehr als Medikamentenausgabestellen – sie sind systemische Ankerpunkte in einer Gesundheitsstruktur im Umbau, und genau hier setzt PharmaRisk® OMNI an: nicht als bloßes Schadensprodukt, sondern als strategische Antwort auf ein Versorgungssystem im Umbruch, das mit digitalen Bruchstellen, regulatorischer Ungewissheit, Vertrauensdefiziten, ineffektiver Interprofessionalität und stagnierenden pDL kämpft, während zugleich gefälschte Rezepte für Hochrisikomedikamente die Sicherheitslücke des Papierzeitalters offenlegen, Lauterbach auf technologische Bühnen wechselt und der Sachverständigenrat eine neue Preislogik fordert – zwischen Absicherung, Innovation und Verantwortung entsteht damit ein neuer Handlungsrahmen für zukunftsfähige Apotheken.

Versicherung als Zukunftsinstrument, Risiko als Gestaltungskraft, Vertrauen als strategische Ressource

Wie PharmaRisk® OMNI Apotheken gegen Systemrisiken absichert, technologische Umbrüche integriert und regulatorische Unsicherheit kalkulierbar macht

In der zunehmend fragmentierten und risikobeladenen Betriebsrealität deutscher Apotheken bildet sich ein neues strategisches Paradigma heraus: Versicherung nicht nur als Regressinstrument im Schadensfall, sondern als infrastrukturelle Voraussetzung für dauerhafte Betriebsfähigkeit im Wandel. Die Police PharmaRisk® OMNI, entwickelt von Aporisk, repräsentiert diesen Anspruch mit beachtlicher Konsequenz – als eine Lösung, die nicht mehr nur auf Vorhersehbarkeit reagiert, sondern Unsicherheit proaktiv verankert. Ihr Leistungsspektrum gleicht keinem klassisch versicherungstechnischen Produkt, sondern vielmehr einer komplexen Antwort auf den inneren Strukturbruch der Apothekenlandschaft im digitalen Zeitalter.

Der Ausgangspunkt für diese Entwicklung ist bekannt: Apotheken sehen sich einer multiplen Bedrohungskonstellation ausgesetzt. Die Digitalisierung schreitet schneller voran, als es Infrastruktur und Personal in der Fläche bewältigen können. Der Kostendruck auf Seiten der gesetzlichen Krankenversicherungen entlädt sich in einer beispiellosen Welle an Retaxationen. Zugleich verändert sich die öffentliche Erwartungshaltung an die Apotheke: Sie soll impfen, beraten, digital begleiten – und zwar jederzeit. Diese Tektonik erzwingt auch eine Neuausrichtung der Risikobewältigung, bei der klassische Versicherungsmodelle an ihre Grenze stoßen.

Die PharmaRisk® OMNI positioniert sich als Generalantwort auf diese Herausforderung. Ihr Kernversprechen lautet nicht: „Wir regulieren Schäden“, sondern: „Wir machen Schäden als Betriebsrisiko beherrschbar.“ In der Praxis bedeutet dies eine durchgängige Absicherung über alle relevanten Risikokategorien hinweg. Die Betriebshaftpflicht ist mit einer Deckungssumme von bis zu 30 Millionen Euro kalkuliert – ein Maßstab, der nicht nur auf den Ernstfall vorbereitet, sondern die wirtschaftliche Existenz einer Apotheke selbst in Großschadensszenarien schützen soll. Wer heute etwa an mögliche Schadenersatzforderungen bei Impfkomplikationen, fehlerhaften BtM-Abgaben oder Datenschutzverletzungen denkt, erkennt den strategischen Stellenwert dieser Summe.

Gleichzeitig integriert die Police alle klassischen Absicherungen der Inhalts- und Sachversicherung – bis zu fünf Millionen Euro gegen Feuer, Einbruch, Leitungswasserschäden oder Vandalismus. Entscheidend ist jedoch weniger die Höhe der Deckung als ihre Durchlässigkeit: Apotheken sind keine statischen Betriebe mehr, sondern dynamische Gesundheitsschnittstellen, die zwischen pharmazeutischer Praxis, telemedizinischer Beratung, digitalem Workflow und betriebswirtschaftlicher Regulierung oszillieren. Die Police erkennt diese Bewegung an – und sie bleibt ihr strukturell gefolgt.

Ein prägnantes Beispiel dafür ist die Kühlgutversicherung: Viele Apotheken lagern heute temperaturempfindliche Präparate – etwa mRNA-Impfstoffe oder Biologika –, deren Verderb nicht nur ein finanzielles Risiko darstellt, sondern auch haftungsrechtliche Implikationen entfalten kann. PharmaRisk® OMNI kalkuliert diese Risiken ein, nicht als Ausnahme, sondern als Standard. Technologische Störungen in der Kühlkette sind im Versicherungskern berücksichtigt – ein Detail, das in Zeiten wachsender Klimarisiken an Relevanz gewinnt.

Noch weitreichender wirkt die Einbeziehung einer Retaxationsversicherung. In kaum einem anderen Bereich äußert sich die Dysfunktion des GKV-Systems so unverhohlen wie in den Abrechnungspraktiken der Krankenkassen. Apotheken, die nach bestem Wissen und Gewissen tätig werden, sehen sich regelmäßig mit Rückforderungen in teils existenzbedrohender Höhe konfrontiert. PharmaRisk® OMNI federt diese Rückforderungen nicht nur finanziell ab – sie macht sie kalkulierbar. In Kombination mit rechtlicher Begleitung und digital gestütztem Risiko-Monitoring verwandelt sich die Police in ein Frühwarnsystem für Systemversagen.

Einen besonderen Akzent setzt das Konzept durch die sogenannte Bestands- und InnovationsGarantie (BIG): Diese vertraglich verankerte Verpflichtung erlaubt es Aporisk, Leistungen und Deckungsinhalte fortlaufend an neue Gegebenheiten anzupassen – ohne Zusatzkosten für die Apotheken. Auf diese Weise wird aus der Police ein lernendes System, das sich mit der Branche entwickelt. Wer heute eine Apotheke versichert, deren Leistungen sich durch neue pharmazeutische Dienstleistungen, digitale Plattformintegration oder Telemedizin erweitern, muss keine Neuverhandlung befürchten – sondern erhält automatisch eine aktualisierte Police.

Das ist nicht nur ein Komfortmerkmal, sondern Ausdruck eines Paradigmenwechsels: In einem Betrieb, dessen Geschäftsmodell in einem permanenten regulatorischen Umbauprozess steckt, braucht es eine Versicherung, die nicht nur Bestand schützt, sondern Innovation antizipiert. Die BIG-Funktion wird damit zum systemischen Antwortgeber auf die politische Volatilität – und ein Schutzschild gegen das regulatorische Fieber, das viele Apotheken in den letzten Jahren zermürbt hat.

Die strategische Logik der PharmaRisk® OMNI erschöpft sich daher nicht im Umfang der Deckung, sondern liegt im Verständnis des Versicherten als Systemakteur. Die Police begleitet keine statische Apotheke, sondern eine lernende Organisation – wirtschaftlich, rechtlich, technologisch und menschlich. Genau darin liegt ihre Relevanz. Denn in einer Zeit, in der Apotheken ihre Sicherheitsarchitektur regelmäßig anpassen müssen, reicht ein Versicherungskonzept nicht mehr aus, das bloß vergangene Schäden ersetzt. Es braucht ein Konzept, das Zukünftigkeit modelliert – als Risiko, aber auch als Ressource.

Mut gefordert, Klartext erwartet, Kooperation vertagt

Wie das ABDA-Zukunftspapier ausweicht, Impfanreize verfehlt und interprofessionelle Allianzen blockiert werden

Es beginnt mit einem Papier, das mehr sein will als ein Positionspapier – ein Zukunftsentwurf, ein Impuls, ein Appell an Politik, Gesellschaft und Heilberufepartner. Doch das „Zukunftspapier“ der ABDA bleibt in der Wirkung merkwürdig blass. Wo die Öffentlichkeit Reibung, Richtung und Reformkraft erwartet hätte, scheint sich die Standesvertretung in Absichtserklärungen zu verlieren. Dass die Debatte darüber nicht von der ABDA selbst, sondern durch das „Abyou Future.Lab“ angestoßen wurde, verdeutlicht das Dilemma: Der Nachwuchs sucht Anschlussfähigkeit, während das Hauptorgan die große Linie zwar skizziert – aber nicht zeichnet. Dabei geht es um nicht weniger als die Frage, ob Apotheken künftig aktiver Gesundheitsakteur oder strukturpolitisches Anhängsel bleiben.

Im Zentrum steht der Anspruch, Apotheken zu erweiterten Leistungserbringern zu machen – konkret genannt: das Impfen. Ein zentraler Punkt, der im Papier prominent auftaucht, aber in der Umsetzung an mehreren Fronten stockt. Die Zahlen sprechen Bände: Bei der Techniker Krankenkasse wurden 2023 gerade einmal rund ein Prozent der Grippeimpfungen in Apotheken durchgeführt. Tim Steimle, Arzneimittelexperte der TK, sieht darin eine verpasste Chance. Doch seine Kritik trifft nicht nur die Betriebe – sondern die Politik und das Konzept der ABDA gleichermaßen. Wenn das Zukunftspapier diesen Weg ernsthaft meint, braucht es mehr als Worthülsen: Es braucht rechtliche Klarheit, finanzielle Attraktivität, betriebswirtschaftliche Stimmigkeit und – vielleicht am dringendsten – das Vertrauen der Ärzteschaft. Genau hier liegt das Kernproblem, das auch die Diskussion beim „Future.Lab“ offenbarte: Zwischen Apothekerschaft und Ärzteschaft herrscht keine Einigkeit darüber, wer welche Rolle künftig übernimmt. Die Fronten sind diffus, das Gesprächsklima abwartend. Steimle formulierte es diplomatisch: Es fehle der Konsens mit der Ärzteschaft, man sei aber gesprächsbereit.

Franziska Scharpf, Vizepräsidentin der Bundesapothekerkammer, betonte in derselben Runde, dass die ABDA sehr wohl auf Verständigung mit der Ärzteschaft setze. Aber auch hier blieb vieles in Andeutungen. Statt klarer Bekenntnisse zum Interprofessionalismus oder einer konkreten Strategie für Kooperationsmodelle gab es den Verweis auf einen „ersten Impuls“. Dorothee Brakmann, Hauptgeschäftsführerin des Herstellerverbands Pharma Deutschland, ließ das nicht gelten. Ihr fehlte im ABDA-Papier der Klartext – die Bereitschaft, auch unbequeme Reformschritte zu benennen. Das betrifft nicht nur das Impfen, sondern auch die Positionierung der Apotheken im Bereich Medikationsmanagement, digitale Gesundheitskompetenz und Prävention.

Doch gerade hier rächt sich die Strategie der harmonischen Abstufung, mit der die ABDA ihre Positionen derzeit formuliert. In einer Zeit, in der der Gesetzgeber in rasantem Takt Kompetenzen neu verteilt – und damit die Rolle der Apotheken mitdefiniert –, ist Zurückhaltung kein Gebot der Diplomatie, sondern ein strukturelles Risiko. Denn wenn nicht klar benannt wird, wo die Apotheke der Zukunft konkret steht, wird dieser Platz von anderen eingenommen. Ärzt:innen, Krankenkassen, Telemedizinplattformen, Digitalversorger – sie alle sind längst auf dem Vormarsch und besetzen die Felder, in denen die Apotheke aktiv werden will.

Dabei ist gerade das Impfen ein Beispiel für entgrenzte Gesundheitsversorgung. Wer hier nur saisonal denkt, bleibt hinter den Erwartungen zurück. Brakmann sprach es aus: Apotheken müssten ganzjährig impfen dürfen. Das sei betriebswirtschaftlich sinnvoll – und gesundheitspolitisch geboten. In einer alternden Gesellschaft mit sinkender Durchimpfungsrate ist jede verlässliche Impfstelle ein Gewinn. Dass nur wenige Apotheken das volle Fortbildungsspektrum im Bereich Impfen absolvieren, liegt nicht allein am Willen, sondern auch an Unsicherheiten: Was darf ich, was werde ich bezahlt, was ist rechtlich abgesichert? Fragen, die das Zukunftspapier zwar streift – aber nicht beantwortet.

Ein weiterer blinder Fleck liegt in der politischen Anbindung. Der Gesetzgeber wird im Papier implizit adressiert, aber nicht explizit gefordert. Dabei ist längst klar: Ohne gesetzgeberische Neuausrichtung bleibt der Ausbau pharmazeutischer Dienstleistungen ein Torso. Auch hier wäre eine klarere Stoßrichtung hilfreich gewesen – zum Beispiel die Forderung nach einer eigenständigen Budgetierung für präventive Apothekendienstleistungen, einem vergüteten Impffokus jenseits der Grippesaison oder einer rechtlich gesicherten Kooperation mit Arztpraxen.

Es ist paradox: Während Apotheken in der Pandemie zeigten, dass sie impfen können, dürfen sie es im Regelbetrieb nur eingeschränkt. Das Vertrauen, das während der Corona-Krise entstanden ist, wurde nicht in Strukturen überführt. Es blieb ein Moment der Not – und kein Element der Normalität. Der Impuls des Zukunftspapiers, hier aktiv zu werden, ist grundsätzlich richtig. Aber er verliert seine Wirkung, wenn er ohne realpolitische Durchsetzungskraft bleibt.

Das „Abyou Future.Lab“ hat mit seinem Debattenformat gezeigt, dass Zukunft nur dann entsteht, wenn sie nicht nur gedacht, sondern durchstritten wird. Dafür braucht es Widerspruch, Reibung, Positionierung. Genau das hätte auch das ABDA-Zukunftspapier leisten müssen – ein klares Szenario, ein belastbares Rollenbild, ein Plan mit Konfliktlinien und Zielpfaden. Doch stattdessen bleibt der Eindruck eines Textes, der von allem ein bisschen will – und dadurch wenig erreicht. Zwischen vorsichtiger Formulierung und politischer Rücksichtnahme verliert sich das größte Gut, das ein Zukunftskonzept haben muss: Richtung.

Was nun folgen müsste, ist kein weiteres Papier – sondern eine offene, kontroverse Auseinandersetzung mit der Ärzteschaft, den Kassen und der Politik. Die Apothekerschaft darf sich nicht mehr mit der Rolle des Ergänzungserbringers zufriedengeben. Wer Versorgung sichern will, muss Verantwortung fordern – laut, sichtbar und unverrückbar.

Apotheke will mehr, Kasse fordert mehr, System gibt nicht her

Warum pharmazeutische Dienstleistungen ohne Kulturwandel, Geld und Kommunikation nicht zünden

Es hätte ein Aufbruch sein können, ein Zeichen für die neue Rolle der Apotheke in einem überlasteten Gesundheitssystem, das Entlastung sucht und Kompetenzpotenziale heben will. Doch die Realität ist zäh, widersprüchlich und ernüchternd konkret: Lediglich 0,4 Prozent der Versicherten der Techniker Krankenkasse (TK) haben bislang eine pharmazeutische Dienstleistung (pDL) erhalten. Tim Steimle, Arzneimittelexperte der TK, brachte diese Zahl nüchtern und fast beiläufig in die Diskussion ein – doch sie wirkt nach, entfaltet ihre politische Sprengkraft gerade in der Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Die ABDA nennt die pDL ein Erfolgsmodell. Aber was genau soll dieser Erfolg sein, wenn selbst bei einem digitalen Vorreiter wie der TK nicht einmal ein halbes Prozent der Versicherten in den Genuss der Angebote gekommen ist?

Der Begriff „pharmazeutische Dienstleistungen“ sollte den Paradigmenwechsel markieren: Apothekerinnen und Apotheker sollen nicht nur Arzneimittel abgeben, sondern aktiv in die patientenzentrierte Versorgung eingebunden werden – etwa durch Medikationsanalysen, erweiterte Beratung bei Polymedikation oder standardisierte Blutdruckmessungen bei antihypertensiver Therapie. Doch dieser Anspruch kollidiert mit dem Alltag vieler Apotheken, die angesichts von Personalmangel, wirtschaftlichem Druck und digitalem Transformationsstau kaum noch Spielraum für strukturelle Neuerfindung sehen.

Vizepräsidentin Franziska Scharpf von der Bundesapothekerkammer bleibt trotzdem optimistisch. „Wir sind auf einem guten Weg“, sagte sie beim Abyou Future.Lab – dem Zukunftsformat der Nachwuchsorganisation der ABDA. Ein Satz, der Vertrauen signalisieren soll, aber in seiner Vagheit das strukturelle Vakuum nicht überdecken kann. Denn dieser Weg ist kein Sprint, sondern ein beschwerlicher Marsch – einer, den viele Apotheken weder personell noch finanziell stemmen können. Der gesetzliche Anspruch ist da, die Vergütung ebenso – doch es fehlt an Integration, Sichtbarkeit und systemischer Akzeptanz.

Scharpf spricht vom notwendigen Wandel des Selbstbildes im Berufsstand und von einem neuen Gesellschaftsbild der Apotheke. Ein Satz mit Tiefenwirkung: Denn tatsächlich geht es nicht nur um neue Leistungen, sondern um eine neue kulturelle Verortung des Berufs. Die Apotheke als Beratungszentrum, als niederschwellige Anlaufstelle, als Lotsin im Therapiedschungel – das wäre eine echte Rolle, keine PR-Behauptung. Aber diese Rolle verlangt andere Voraussetzungen: Zeit, Personal, Qualifikation – und einen verlässlichen, systemisch abgesicherten Rahmen.

Dorothee Brakmann vom Herstellerverband Pharma Deutschland betont in der Diskussion den kulturellen Umbruch: Für viele Bürgerinnen und Bürger sei die Apotheke noch immer primär ein Ort der Abgabe – nicht der Beratung oder Intervention. Auch deshalb nehme die Inanspruchnahme pharmazeutischer Dienstleistungen nur zögerlich zu. „Das braucht Zeit“, sagt Brakmann – und sie hat recht. Doch Zeit allein wird nicht reichen. Ohne strategische Kommunikation, strukturelle Entlastung und politische Flankierung bleibt das Ganze ein Reformversuch in der Warteschleife.

Steimle von der TK formuliert den Bedarf klar: „Wir wollen viel mehr davon.“ Der Satz ist nicht nur ein Wunsch, sondern eine Forderung an das System. Es geht um eine Entlastung der hausärztlichen Versorgung, um Patientensicherheit, um Effizienz in der Arzneimitteltherapie. Dass die Krankenkassen längst bereit wären, hier stärker zu investieren, steht außer Frage. Doch der Umsetzung fehlen die Schnittstellen. Noch sind die pDL ein Parallelangebot, nicht systemisch integriert. Noch fehlt die flächendeckende Schulung. Noch ist nicht einmal jeder Apotheke bewusst, welche Leistungen in welchem Umfang erbracht werden dürfen – und wie sie korrekt abgerechnet werden.

Das zentrale Missverständnis: Man kann einen Systemwechsel nicht allein durch die Einführung neuer Abrechnungsziffern erzwingen. pDL sind kein Add-on, sie sind eine kulturelle Revolution – und die verlangt mehr als Informationsbroschüren. Was fehlt, ist eine kooperative Gesamtstrategie: Fortbildungen mit Praxisbezug, digitale Infrastruktur, patientenzentrierte Kommunikation, Unterstützung durch Ärztinnen und Ärzte. Doch gerade diese letzte Gruppe hat sich bisher kaum eingebunden gezeigt – zu groß ist der Argwohn gegenüber einem Berufsstand, dem man traditionell die Kompetenz jenseits der Arzneimittelabgabe nur eingeschränkt zuschreibt.

Dabei wäre das Gegenteil der Fall: Gerade in der flächendeckenden Versorgung können Apotheken Lücken schließen, Orientierung geben, therapiebegleitend stabilisieren. Doch solange diese Rolle nicht offensiv beworben, von der Politik gestützt und innerhalb der Versorgungslogik legitimiert wird, bleibt sie Ausnahme statt Normalfall.

Man darf deshalb auch die ABDA nicht aus der Verantwortung entlassen. Wer von einem „Erfolgsmodell“ spricht, sollte zumindest erklären, worin dieser Erfolg aktuell besteht – und was genau der nächste Schritt ist. Öffentlichkeitsarbeit, Schulungsinitiativen, digitale Tools für pDL-Erfassung und Abrechnung: Das alles wäre nötig, um aus einem theoretischen Instrument ein alltagstaugliches Werkzeug zu machen.

Und dann ist da noch das Geld. Die derzeitige Vergütung der pDL ist zwar formal geregelt, doch gemessen am Aufwand häufig nicht kostendeckend. Das führt zu einer paradoxen Situation: Apotheken, die pharmazeutisch engagiert arbeiten wollen, werden für ihre Mühe oft nicht belohnt – sondern überfordert. Wer den Ausbau der pDL ernst meint, muss deshalb auch über Refinanzierung sprechen, über Budgetgarantien, über strukturelle Anreize.

Denn eines ist sicher: Der lange Marsch zu mehr pDL führt nur dann ins Ziel, wenn er nicht nur als gesetzlicher Auftrag verstanden wird, sondern als gesellschaftliches Projekt – mit politischen Partnern, ärztlicher Akzeptanz, medialer Sichtbarkeit und finanzieller Rückendeckung. Ohne diese Dimensionen wird die Apotheke der Zukunft keine neue Rolle übernehmen, sondern sich weiter in der alten aufreiben.

Ein Vertrauensvorschuss, ein Modellprojekt, ein Paradigmenkonflikt

Wie ARMIN neue Wege zwischen Ärzten und Apothekern eröffnete, warum Vertrauen politische Strukturen übertrifft und Medikationsanalysen zum Beziehungstest werden

Vertrauen ist keine Variable in Verordnungen, kein Anhängsel in Verträgen und kein Bonusprogramm in der Telematikinfrastruktur. Vertrauen ist ein Zustand – fragil, notwendig, oft überfordert. Und genau an dieser Stelle steht die Beziehung zwischen Ärzteschaft und Apothekerschaft: zerrissen zwischen politischen Leitbildern, praktischen Missverständnissen und strukturellen Zumutungen. Was als interprofessionelles Ideal auf Kongressen beschworen wird, zerfasert im Alltag zwischen Rezeptblock und Kassenabrechnung. Doch es gibt einen Vorschlag, der mehr als nur eine Idee war – ARMIN. Und es gibt einen Satz, der mehr als nur eine Meinung ist: „Das funktioniert nur mit gegenseitigem Vertrauen.“

Was der stellvertretende KBV-Vorsitzende Dr. Stephan Hofmeister kürzlich als positiven Impuls aussprach, war kein Lippenbekenntnis. Es war der Versuch, einen ernsthaften Dialog wiederzubeleben, der zwischenzeitlich fast vollständig verstummt war. Der Vorschlag: zurück zu ARMIN – oder vielmehr: vorwärts durch ARMIN. Das Modellprojekt der Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen galt jahrelang als Blaupause für eine koordinierte, patientenzentrierte Arzneimittelversorgung. Hausärzte und Apotheker sollten gemeinsam Medikationspläne prüfen, Risiken minimieren, Wechselwirkungen erkennen und Verantwortung teilen. Der medizinische Alltag wurde dadurch nicht nur sicherer, sondern auch menschlicher. Aber ARMIN kam nie in der Breite an.

Die Gründe dafür sind vielfältig: politische Ignoranz, föderale Inhomogenität, ökonomische Bremsklötze. Aber vor allem eines: Misstrauen. Denn wo die einen Kontrolle wähnen, sehen die anderen Kompetenzüberschreitung. Hofmeister benennt diesen wunden Punkt direkt: Eine Medikationsanalyse sei keine Apothekenaufsicht über ärztliche Entscheidungen. Genau an dieser Stelle wird deutlich, wie sehr Zusammenarbeit eben nicht nur technisch und normativ, sondern vor allem kulturell verankert sein muss.

Der Blick in die Gegenwart offenbart dabei ein paradoxes Bild: Während das ABDA-Zukunftspapier zur interprofessionellen Kooperation kaum nennenswerte Reaktionen auf ärztlicher Seite auslöste – KBV-Chef Gassen kommentierte es eher mit der Skepsis eines Grundsatzhüters, der sein Hoheitsgebiet verteidigt – ist es ausgerechnet Hofmeister, der das Gespräch sucht. Seine Kernbotschaft: „Wir brauchen persönliche Beziehungen zwischen Arzt und Apotheker, um Vertrauen aufzubauen – der Versandhandel kann das nicht leisten.“

Dass er damit zugleich ein deutliches Signal gegen die Entkopplung pharmazeutischer Versorgung durch Plattformökonomie setzt, ist kein Zufall. Die Versorgungsrealität an der Schnittstelle zwischen ärztlicher Verordnung und pharmazeutischer Beratung wird heute oft durch ökonomisch optimierte Prozesse statt durch kooperativ abgestimmte Verantwortung strukturiert. ARMIN war in dieser Hinsicht eine der wenigen ernsthaften Gegenerzählungen zum Trend der Entmenschlichung im Gesundheitswesen. Es ist daher bemerkenswert, dass Hofmeister nicht nur auf ARMIN verweist, sondern dessen Scheitern in der Fläche selbstkritisch einordnet – als systempolitische Sackgasse.

Doch wer ARMIN nur als Projekt in den Archiven der Modellprogramme ablegt, verkennt sein eigentliches Vermächtnis. Es war ein realitätsnaher Testlauf dafür, wie interprofessionelle Beziehungen gelingen können – unter Einbindung von Kassen, auf Grundlage transparenter Kommunikation und mit der gemeinsamen Überzeugung, dass Versorgung nicht durch Konkurrenz, sondern durch Kooperation besser wird. Es war der Versuch, das Silodenken der Heilberufe aufzubrechen.

Die Frage, die sich daraus heute stellt, ist keine technische: Wie viele Medikationsanalysen rechnen Apotheken korrekt ab? Wie viele Hausärzte spielen beim ABDA-Versorgungskonzept mit? Sondern: Wie stabil ist das Fundament gegenseitiger Anerkennung? Und wer baut daran mit?

Die Apothekerschaft könnte an dieser Stelle aus ihrer politischen Verteidigungshaltung heraustreten. Hofmeisters Aussagen bieten dazu eine Einladung. Es geht nicht mehr um das Ob der Zusammenarbeit, sondern um das Wie. Die Abda könnte daraus lernen: Weniger Positionspapier, mehr Beziehungspflege. Weniger Funktionsbeschreibung, mehr Kooperationsrealismus. Ein Zukunftspapier, das als Signal bei den ärztlichen Verbänden verpufft, verfehlt seinen Zweck. Ein gemeinsames ARMIN-Update dagegen könnte ihn erfüllen.

Denn der Grundsatz bleibt: Wer Versorgungsverantwortung teilt, muss Vertrauen wagen. Wer sich abschottet, zementiert Systemgrenzen. Hofmeisters Ruf nach neuer Nähe ist darum nicht nur medizinpolitisch, sondern gesellschaftlich relevant. Eine Wiederbelebung von ARMIN wäre kein Rückschritt, sondern ein zukunftsorientierter Schritt zur koordinierten Primärversorgung – und ein Lehrstück über das, was Gesundheitssysteme heute am meisten brauchen: das Vertrauen, dass die andere Profession nicht kontrolliert, sondern ergänzt.

Pharmazeutische Dienstleistungen brauchen Präsenz, Struktur, Konsequenz

Wie Apotheken mit Potenzial zögern, Vergütung verpufft und ein Gesundheitsversprechen auf der Strecke bleibt

„Einfach mal machen“, heißt es oft. Aber wie einfach ist das, wenn es um pharmazeutische Dienstleistungen (pDL) geht? Der Blick auf die Zahlen des Not- und Nachtdienstfonds (NNF) für das zweite Halbjahr 2024 legt jedenfalls nahe: Noch immer wird das strukturell gut gemeinte Instrument in der Breite zu zögerlich genutzt. Lediglich 15,64 Millionen Euro von insgesamt jährlich verfügbaren 150 Millionen Euro wurden für pDL ausgezahlt – und das durch 8957 Apotheken. Damit liegt die Teilnahmequote im einstelligen Prozentbereich, bezogen auf die knapp 18.000 öffentlichen Apotheken in Deutschland. Zwar ist das eine Steigerung gegenüber dem ersten Halbjahr (10,94 Millionen Euro bei 7763 Apotheken), doch von einem Durchbruch oder gar flächendeckenden Erfolg zu sprechen, wäre selbst mit größtem Optimismus gewagt.

Der Wille zur Umsetzung scheint vorhanden – zumindest auf Verbandsebene. Die ABDA wirbt seit Monaten mit Schulungsmaterialien, Anleitungen, Organisationshilfen und praktischen Umsetzungsbeispielen. Sie betont die Chance, das pharmazeutische Profil zu stärken und die Position in der interprofessionellen Versorgung zu festigen. Doch die Realität vor Ort zeigt: Zwischen Struktur und Alltag klafft eine Lücke. Denn so sehr die Idee der pDL als Schlüssel zur Weiterentwicklung des Berufsstands gefeiert wird – sie ist zeitaufwändig, personalintensiv, formal aufgeladen und wirtschaftlich schwer kalkulierbar. Die Rechnung ist einfach: Eine Inhalatorschulung bringt 20 Euro netto, eine Blutdruckkontrolle 11,20 Euro. Wer jedoch eine strukturierte Medikationsberatung nach dem Dienstleistungsvertrag erbringt, kann 90 Euro netto abrechnen – vorausgesetzt, die Beratung wird dokumentiert, mit einem Patienten durchgeführt, der fünf oder mehr systemisch wirksame Arzneimittel regelmäßig einnimmt, und das Gespräch dauert mindestens 20 bis 30 Minuten.

Diese Anforderungen sind keineswegs überzogen, aber sie konkurrieren mit einer betrieblichen Realität, die vom Personalmangel, Überstunden, Bürokratie, Lieferengpässen und einem konstanten Spagat zwischen Kundenservice und wirtschaftlichem Selbsterhalt geprägt ist. Wer pDL ernst nimmt, muss Zeit freiräumen, Räume schaffen, Prozesse umbauen. Und er muss das Team mitnehmen. Dabei sind es oft nicht die vermeintlich großen Hürden, die lähmen, sondern die vielen kleinen Widerstände: die Unsicherheit, wie die Leistung dokumentiert werden muss, wie das Gespräch geführt wird, wie der Patient eingebunden werden kann, ohne dass Missverständnisse oder gar Konflikte entstehen. Nicht zu unterschätzen: Viele Apothekeninhaber fragen sich auch, ob sich diese Leistungen überhaupt lohnen – nicht ideell, sondern betriebswirtschaftlich.

Denn was bringen 90 Euro für eine Beratung, wenn die Vor- und Nachbereitung, die Mitarbeiterschulung und die interne Umstrukturierung weit mehr an Kosten, Zeit und Ressourcen verschlingen, als der Ertrag decken kann? Genau hier setzt die eigentliche Herausforderung an: pDL sind keine simplen Add-ons, sondern strukturelle Leistungen, die einen Paradigmenwechsel in der Versorgung bedeuten. Es geht um mehr als nur zusätzliche Honorierung – es geht um ein neues Selbstverständnis. Um eine Positionierung, die sich abseits des reinen Dispensierens bewegt. Um die Rolle der Apotheke als Begleiterin, Koordinatorin, Erklärerin, Frühwarnsystem.

Doch während Inhalatorschulungen bei der TK immerhin 80 Prozent der pDL-Leistungen ausmachen, bleiben die „großen Drei“ – Medikationsberatung, Betreuung bei oraler Antitumortherapie, Betreuung transplantierter Patienten – nach wie vor Randerscheinungen. Dabei sind sie die eigentlich richtungsweisenden Angebote, die das Versorgungsprofil dauerhaft schärfen könnten. Dass der NNF seit Kurzem keine Aufschlüsselung mehr über die genauen Leistungsanteile veröffentlicht, dürfte dabei eher kontraproduktiv wirken. Es erschwert nicht nur die öffentliche Bewertung, sondern nimmt Apotheken auch die Chance zur strategischen Ausrichtung auf das, was offenbar sinnvoll und praktikabel funktioniert.

Die Ursache liegt jedoch nicht allein bei den Apotheken. Auch die Kassenlandschaft sendet widersprüchliche Signale: Einige Kassen bewerben die pDL aktiv, andere ducken sich weg. Die Abrechnungssysteme sind komplex, die Genehmigungslogik mitunter zäh. Und nicht zuletzt bleibt auch die Kommunikation gegenüber den Versicherten ausbaufähig. Wie viele Patientinnen und Patienten wissen überhaupt, dass sie Anspruch auf diese Leistungen haben? Wie viele verstehen, was damit gemeint ist? In einer Zeit, in der Vertrauen, Nähe und Gesundheitskompetenz zentrale Ressourcen sind, wären pDL eigentlich das perfekte Vehikel – aber sie wirken vielerorts wie ein ungeschliffener Rohdiamant, der in der Schublade vergessen wurde.

Was also tun? Warten, hoffen, appellieren? Nein – die Zeit des Abwartens ist vorbei. Wer den Beruf verändern will, muss Verantwortung übernehmen. Wer Beratung und Kompetenz einfordert, muss sie leben. Wer sich nicht auf das Erbringen von Dienstleistungen einlässt, riskiert auf Dauer die politische Argumentationslinie für eine flächendeckende Apothekenstruktur zu verlieren. Der Wettbewerb um Relevanz ist längst eröffnet. Wer heute keine pDL anbietet, wird morgen nicht mehr gefragt, wenn es um die Rolle der öffentlichen Apotheke im Versorgungssystem geht.

Die ABDA hat geliefert. Die Mittel stehen bereit. Die Kassen signalisieren – mit Ausnahmen – Zustimmung. Es liegt nun an den Apotheken selbst. Natürlich ist das keine einfache Aufgabe, aber vielleicht beginnt sie wirklich mit einem schlichten Gedanken: einfach mal machen.

E-BtM braucht Infrastruktur, Fälschungsschutz braucht Priorität, Digitalisierung braucht Haushaltsklarheit

Warum die elektronische Übermittlung von T- und BtM-Rezepten erneut scheitert, was das mit dem Haushalt 2026 zu tun hat und weshalb Apotheken bei der Sicherheit im Regen stehen

Wenn am 1. Juli 2025 – laut ursprünglicher Ankündigung – der elektronische Versand von T-Rezepten und BtM-Rezepten starten sollte, klingt das wie ein Symbol für Fortschritt. Tatsächlich entpuppt sich dieser Plan jedoch als weiteres Kapitel in einer Serie digitaler Versprechen ohne Substanz. Das Bundesgesundheitsministerium teilte auf Nachfrage nüchtern mit, dass die „Spezifikationen“ für T- und BtM-Rezepte noch nicht vorlägen, womit auch die technischen Voraussetzungen für einen Start fehlen. Der Grund: Geld. Für die notwendigen Anpassungen müsste der Bundeshaushalt 2026 Mittel bereitstellen – ob das geschieht, ist offen. Ein elektronisches BtM-Rezept (E-BtM) bleibt damit einstweilen ein Papiertiger.

Diese Verzögerung ist mehr als eine bürokratische Fußnote, sie ist ein Schlag ins Gesicht derjenigen, die in der Versorgung tagtäglich mit den Risiken der Papierwelt konfrontiert sind: Apotheken. Gerade Betäubungsmittelrezepte sind anfällig für Fälschungen, Verluste oder Manipulationen. Ein digitales Format, wie es seit Jahren für GKV-Rezepte Standard wird, böte hier ein Mehr an Sicherheit – für Patienten, für Apotheken, für Krankenkassen. Doch das System zögert, vertagt, verrechnet sich.

Die Chronik dieses Scheiterns ist lang. Schon 2021 war die Rede von einem E-BtM-Pilotprojekt, erste Spezifikationen sollten folgen. Dann wurde der E-Rezept-Rollout zur Priorität erklärt, was faktisch bedeutete: Ressourcenverlagerung. Während für die Standardrezepte technisch und organisatorisch aufgerüstet wurde, dümpelten Spezialformate wie T- und BtM-Rezepte im Nachrang. Der politische Fokus richtete sich auf breite Umsetzbarkeit, weniger auf kriminalitätsanfällige Sonderverordnungen. Für das Jahr 2025 wurde dann plötzlich doch ein konkreter Starttermin gesetzt – vermutlich in der Hoffnung, bis dahin seien die Lücken schon gefüllt. Doch weder die Telematikstruktur noch die damit verbundenen Spezifikationsstandards waren tatsächlich ausentwickelt.

Dabei wäre der Bedarf unstrittig: In Apotheken berichten Mitarbeitende immer wieder von auffälligen BtM-Verordnungen, von kaum zu identifizierenden Fälschungen und von Unsicherheiten in der Belieferung, wenn Unterschriften unklar oder Begleitdaten lückenhaft sind. Das Papierformat zwingt zur Einzelfallprüfung – ein Vorgang, der Ressourcen frisst und Fehlerquellen birgt. Die Digitalisierung könnte genau hier ansetzen: strukturierte, überprüfbare, fälschungssichere Rezeptdaten, zentral dokumentiert und eindeutig validierbar. Technisch ist das möglich. Politisch offenbar nicht prioritär.

Dass es für die Digitalisierung von T- und BtM-Rezepten nun an Haushaltsmitteln mangelt, verweist auf ein tiefer liegendes Problem: Die Bundesregierung hat die Pflicht, kritische Versorgungselemente wie Suchtmittelverschreibung, Tumortherapien oder HIV-Prophylaxe nicht nur formal zu regulieren, sondern auch praktisch abzusichern. T-Rezepte betreffen Hochrisikoarzneien wie Thalidomid, Lenalidomid oder Pomalidomid – mit strikten Dokumentations- und Aufklärungsverpflichtungen. Dass ausgerechnet hier digitale Rückverfolgbarkeit fehlt, ist ein Anachronismus. Gleiches gilt für Betäubungsmittel. Gerade diese Medikamente sind sowohl in der Palliativversorgung als auch in der Suchtmedizin essenziell – ihr Missbrauchspotenzial jedoch macht sie zu einem sicherheitspolitischen Sonderfall. Und genau deshalb braucht es hier mehr als nur Ankündigungen: Es braucht konkrete Umsetzung.

Der Verweis auf den Haushalt 2026 wirkt in diesem Zusammenhang fast wie eine Ausrede. Denn was fehlt, ist nicht nur Geld – es fehlt der politische Wille, aus Digitalisierung mehr zu machen als Symbolpolitik. Während andere Länder längst strukturierte BtM-Verordnungen digital steuern, verliert Deutschland sich im Klein-Klein der Verwaltungsroutinen. Dass Apotheken diese Last am Ende schultern müssen, ist Teil eines Musters: Verantwortung wird formalisiert, aber nicht begleitet. So zeigt sich das wahre Problem der Digitalisierung: Sie ist nicht technologisch limitiert, sondern administrativ gebremst.

Dass der Nutzen eines E-BtM-Rezepts überfällig ist, weiß man auch beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das im Hintergrund für die technische Normung zuständig wäre. Doch ohne politische Rückendeckung, Budgetfreigabe und klare Fristen bleiben alle Pläne Makulatur. Apotheken, die auf Fortschritt hoffen, bleiben zurück. Sie müssen weiter mit Papier hantieren, mit Risiken umgehen und Prozesse absichern, die längst digital beherrschbar wären.

Insgesamt ergibt sich das Bild einer Reform, die ausgerechnet an dem scheitert, was ihr Kern sein sollte: Verlässlichkeit. Wo es auf Präzision, Dokumentation und Fälschungsschutz ankommt, lässt der Staat die Apotheken allein. Während Milliarden in andere digitale Prestigeprojekte fließen, fehlt für die alltägliche Versorgungsrealität das Kleingeld. Das ist kein Versäumnis mehr, es ist ein systemischer Verzicht – auf Sicherheit, auf Qualität, auf Verbindlichkeit.

Fälschung unterläuft Versorgung, Technik verhindert Betrug, Politik vertagt Sicherheit

Wie Papierrezepte für Fentanyl und Mounjaro missbraucht werden, digitale Lösungen ausgebremst sind und Apotheken zwischen Kontrolle und Risiko stehen

Fälschungsschutz ist keine Raketenwissenschaft – und doch eine ungelöste Aufgabe. In Apotheken häufen sich erneut Fälle gefälschter Rezepte für hochwirksame Arzneimittel. Besonders betroffen: Fentanyl-Pflaster, Tumormedikamente und die zunehmend im Zentrum illegaler Begehrlichkeit stehenden GLP-1-Rezeptoragonisten wie Ozempic oder Mounjaro. Dabei ist das Fälschen denkbar einfach – weil nach wie vor Papierformulare kursieren, die mit Scanner, Kopierer, Kugelschreiber und einem Quäntchen krimineller Energie zu „offiziellen“ Dokumenten gemacht werden. Dass die gesetzlichen Krankenkassen nun selbst Alarm schlagen, etwa durch einen aktuellen Warnhinweis der AOK Nordwest, zeigt, wie dringend das Problem ist – und wie wenig bislang dagegen getan wurde.

Das Dilemma hat System: Die technischen Mittel für mehr Sicherheit existieren längst, werden aber nicht flächendeckend eingesetzt – oder politisch blockiert. Elektronische Rezepte sind zwar offiziell eingeführt, bei BtM- und T-Rezepten jedoch weiter ausgesetzt. Und das, obwohl gerade hier der Schutz vor Fälschungen besonders nötig wäre: Ein eBtM-Rezept lässt sich – einmal korrekt ausgestellt – faktisch nicht manipulieren, kann digital nachvollzogen, sicher übermittelt und rechtssicher dokumentiert werden. Aber die Umsetzung scheitert derzeit an fehlenden Haushaltsmitteln, technischen Spezifikationen und politischer Priorität. Ein System, das Schutz verspricht, bleibt so ein bloßer Entwurf. Ein Armutszeugnis – gerade angesichts der Gefahren für Patientensicherheit und Apothekensicherheit.

Die Apotheken stehen dabei an vorderster Front – und auf der Anklagebank, wenn etwas schiefläuft. Wer ein gefälschtes Rezept einlöst, handelt unter Umständen fahrlässig, auch wenn Täuschung und Dokument nahezu perfekt waren. Strafrechtlich haftbar sind zwar meist die Fälscher selbst – aber wirtschaftlich bleibt der Schaden fast immer bei der Apotheke hängen. Retaxationen, Rückforderungen und manchmal sogar Ermittlungsverfahren sind die Folge. Besonders brisant wird es, wenn BtM-Rezepte betroffen sind: Hier können auch Versicherungsfragen akut werden, denn viele Policen decken grobe Fahrlässigkeit nicht. Der Prüfaufwand steigt, das Risiko bleibt – und die politische Antwort: bleibt aus.

Dabei fordern nicht nur Apothekerinnen und Apotheker seit Jahren die Einführung eines elektronischen BtM-Rezepts. Auch Krankenkassen wie die AOK mahnen nun zur „besonderen Achtsamkeit“ und appellieren gleichzeitig an die Arztpraxen, ihre Verantwortung ernst zu nehmen. BtM-Rezeptformulare sollen unter Verschluss gehalten, Zugänge limitiert, Papierbewegungen dokumentiert werden. Doch auch das sind nur Notlösungen in einem System, das digitale Souveränität längst versprochen hat – aber nicht einlöst.

Die GLP-1-Rezeptoragonisten bringen dabei eine neue Dimension ins Spiel: Sie sind teuer, knapp und beliebt – nicht nur bei Diabetikern, sondern zunehmend bei Gesunden, die sie zur Gewichtsreduktion missbrauchen. TikTok, Promi-Hype und Onlineforen haben dazu beigetragen, dass Ozempic & Co. längst nicht mehr nur Arzneimittel sind, sondern Objekte eines Schwarzmarktes. Dass nun auch noch gefälschte Rezepte auftauchen, verschärft die Versorgungsknappheit zusätzlich – und bringt Apotheken weiter in Zugzwang: Wie genau muss man prüfen? Was darf man noch glauben? Und wie viel Misstrauen ist im Praxisalltag tragbar?

Denn die Lösung, so paradox es klingt, liegt nicht im wachsameren Blick – sondern im Systemwechsel. Nur durch Digitalisierung, Validierung in Echtzeit und sichere Rezeptübermittlung lassen sich Arzneimittelfälschungen an der Wurzel bekämpfen. Papierrezepte sind Relikte einer Zeit, in der Betrug aufwendiger war – heute sind sie Einfallstore für organisierte Kriminalität. Besonders bei Arzneien mit Suchtpotenzial oder hohem Preis, wie bei Fentanyl und Mounjaro, ist der Schaden nicht nur finanziell, sondern potenziell tödlich.

Es braucht ein Signal – und ein System. Ein bundesweiter Rollout des eBtM-Rezepts würde nicht nur Apotheken entlasten, sondern auch Arztpraxen rechtlich schützen und Kassen vor Schadenssummen bewahren. Es würde Vertrauen schaffen in ein System, das heute zu oft überfordert wirkt. Der Appell der AOK Nordwest ist ein Tropfen auf dem heißen Stein – aber er zeigt, dass auch die Krankenkassen nicht länger schweigen wollen.

Und was macht das Bundesgesundheitsministerium? Es prüft, es vertagt, es wartet. Der offizielle Start für das elektronische BtM-Rezept war für Juli 2025 vorgesehen – doch dieser Termin ist längst illusorisch. Die Spezifikationen sind nicht fertig, das Geld fehlt im Haushalt 2026, die Verantwortlichkeiten sind diffus verteilt. Statt Fortschritt erleben Apotheken Alltag in der Gefahrenzone – mit hohem Einsatz, wenig Rückendeckung und einer Bürokratie, die Digitalisierung immer nur denkt, aber nie zu Ende bringt.

Die Apotheken brauchen keine weitere Achtsamkeit, sie brauchen eine Struktur, die schützt. Und die Politik muss sich fragen lassen, wie viele Fälschungen, Schäden und Risiken noch nötig sind, bis endlich gehandelt wird. Mehr Fälschungsschutz wäre so einfach – wenn man ihn denn wollte.

Wissenschaft wird Bühne, Politik wird Pause, Lauterbach wird Vorsitz

Wie der ehemalige Gesundheitsminister Karl Lauterbach aus der Pandemie-Bühne in den Zukunftsausschuss wechselte, technische Visionen verspricht und alte Konflikte hinter sich lässt

Es ist ein Wechsel der Arenen, aber auch ein leiser Abgang aus dem Lärm der gesundheitspolitischen Frontlinien: Karl Lauterbach, einst omnipräsenter Pandemie-Erklärer, wurde zum Vorsitzenden des Bundestagsausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung gewählt – einem Gremium, das nicht mit dem lauten Getöse klammer Kassen, resignierter Ärzte und maroder Digitalisierung hantiert, sondern mit leisen, aber gewichtigen Begriffen wie KI, Quantentechnologie, Medizinforschung und Raumfahrtvisionen operiert. Ein neues Spielfeld für einen alten Bekannten, dessen politische Biografie sich zwischen Talkshow-Kacheln und Pandemieverordnungen eingeschrieben hat – und der nun daran arbeitet, sich ein zweites Profil jenseits des Daueralarms zuzulegen.

Für Lauterbach bedeutet diese Wahl einen machtpolitischen Rückschritt, aber zugleich einen intellektuellen Freiraum. Während andere Minister:innen noch um Haushaltsreste feilschen, darf er sich mit Zukunftsfragen beschäftigen, die weit über das Alltagsgeschäft der Ampelkoalition hinausreichen. In einem Gremium, das selten Schlagzeilen macht, aber dafür umso mehr Visionen formulieren darf, kann Lauterbach seine wissenschaftsaffine Rhetorik neu inszenieren. Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung ist nicht nur ein Ort für Expert:innenanhörungen, sondern zunehmend ein Resonanzraum für gesellschaftliche Weichenstellungen. Seine Aufgaben reichen von der Bewertung technologischer Umbrüche bis zur ethischen Reflexion neuer Forschungsfelder – etwa bei KI-Assistenzsystemen, quantenphysikalischen Anwendungen oder der molekularen Humanmedizin.

Dass Lauterbach diesen Ausschuss übernimmt, ist mehr als nur ein karrierepolitischer Landeplatz. Es ist eine Rückkehr zu dem, was ihn vor seiner politischen Hauptrolle als Gesundheitsminister definiert hat: der Forscher, der Mahner, der Wissenschaftler im Politbetrieb. Schon vor seiner Ministerzeit war Lauterbach Mitglied in verschiedenen wissenschaftlichen Beiräten und Ausschüssen, promovierter Gesundheitsökonom, Professor an der Universität Köln und publizistisch präsent. Doch diese frühere Seriosität war während der Pandemie durch das hektische Korsett tagespolitischer Zumutungen überdeckt worden – nun scheint er sich wieder auf vertrauteres Terrain zu begeben, wo er analysieren und konzipieren kann, ohne ständig verteidigen zu müssen.

Es ist auch ein Rückzug aus der Konfrontation mit den Leistungserbringern des Gesundheitswesens. Die Apothekenschaft, die ärztlichen Verbände, die Pflegeorganisationen – viele davon hatten in den letzten Jahren zunehmend lautstark gegen Lauterbachs Gesundheitspolitik protestiert. Der Vorwurf: Praxisferne, fehlende Dialogbereitschaft, Detailversessenheit ohne Reformkraft. Und auch wenn Lauterbach immer wieder betonte, den Systemwandel zu wollen, wurde er letztlich von der politischen Realität ausgebremst: Die Reform des GKV-Systems blieb fragmentarisch, die Krankenhausplanung ein Rohbau, die Digitalisierung ein Dauerstau. Nun also Forschung statt Rückstand, Zukunft statt Flickwerk – Lauterbach ist angekommen im „anderen Deutschland“, das nicht aus Budgetlöchern, sondern aus Möglichkeiten besteht.

Doch ganz ohne Reibung ist auch dieses neue Amt nicht. Denn die Themen, mit denen sich der Ausschuss beschäftigt, sind hochkomplex und politisch potenziell brisant. Wenn es um gentechnische Eingriffe, automatisierte Entscheidungen durch KI-Systeme oder militärische Anwendungen neuer Raumfahrttechnologien geht, wird aus Forschung sehr schnell eine ethische oder sicherheitspolitische Debatte. Als Ausschussvorsitzender wird Lauterbach hier nicht nur moderieren, sondern auch mitgestalten. Wie er das anlegen wird – ob als mahnender Aufklärer oder als technologischer Fortschrittsfreund – bleibt abzuwarten.

Zudem wird er mit Wissenschaftler:innen, Technologiekonzernen und Bürgerinitiativen gleichermaßen in Austausch treten müssen – ein Dialog, der weniger ideologisch aufgeladen ist als die Gesundheitsdebatte, aber nicht weniger konfliktreich. Und die Erwartungen sind hoch: In einer Zeit, in der Technikfolgenabschätzung zunehmend zur demokratischen Herausforderung wird – etwa beim Thema Datenschutz, synthetische Biologie oder dem sozialen Einfluss von Algorithmen – braucht es nicht nur politische Steuerung, sondern auch narrative Klarheit. Ob Lauterbach diese liefern kann?

Für Karl Lauterbach jedenfalls markiert dieser Ausschussvorsitz eine Art Reformation des Selbst. Kein Minister mehr, kein Getriebener des Ausnahmezustands, kein täglicher Alarmgeber in Talkrunden – sondern ein Politiker, der versucht, auf struktureller Ebene zu denken. Vielleicht ist das sein Weg, dem politischen Erschöpfungssyndrom zu entkommen. Denn wer jahrelang für das Hier und Jetzt Verantwortung trug, darf sich gelegentlich auch der Frage widmen, was morgen möglich sein soll. Ob es für Lauterbach tatsächlich ein Neuanfang ist oder nur eine Verschiebung der Bühne, das wird die Legislatur zeigen.

Preise unter Beobachtung, Systeme unter Druck, Innovation unter Vorbehalt

Wie der Sachverständigenrat neue Preisregeln vorschlägt, die GKV warnen muss und Fortschritt an Verantwortung geknüpft wird

Wenn Fortschritt einen Preis hat, stellt sich schnell die Frage, wer ihn zahlt – und zu welchen Bedingungen. Im deutschen Gesundheitssystem wird dieser Preis spätestens dann zur politischen Währung, wenn er die Belastungsgrenze der Solidargemeinschaft zu überschreiten droht. Der Sachverständigenrat für Gesundheit & Pflege hat in seinem Gutachten 2025 genau hier angesetzt: bei der Preisbildung für hochinnovative Arzneimittel, die nicht nur das Leben einzelner Patienten verändern können, sondern das gesamte System vor finanzielle, ethische und strukturelle Herausforderungen stellen.

Der Rat argumentiert mit ökonomischer Schärfe und regulatorischer Weitsicht. Zwar sei es legitim, dass medizinische Innovation mit erheblichen Entwicklungsaufwänden verbunden sei, die sich auch im Preis niederschlagen müssten. Doch das derzeitige Modell – bei dem pharmazeutische Hersteller zur Markteinführung zunächst einen Preis frei festlegen dürfen – begünstige einseitig den Anbieter und verschiebe die Verhandlungsmacht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Asymmetrie sei in einem lernenden, dynamischen Gesundheitssystem nicht nur finanzpolitisch riskant, sondern untergrabe auch das Prinzip der gerechten Versorgung.

Der Vorschlag des Rates ist ebenso pragmatisch wie potenziell disruptiv: ein „Interimspreis“ als vorläufige Regelvergütung ab Marktzugang, der sich am Kostenrahmen der zweckmäßigen Vergleichstherapie (zVT) orientiert. Parallel dazu soll eine systematische Evaluation des tatsächlichen Zusatznutzens stattfinden, auf deren Grundlage der endgültige Preis dann verbindlich verhandelt wird. Dieser Preis wäre nicht mehr das Resultat asymmetrischer Machtverhältnisse, sondern ein lernbasierter Wertausdruck medizinischer Innovation – legitimiert durch Evidenz und Effizienz.

Doch das Gutachten geht weiter: Es empfiehlt die konsequentere Anwendung gemeinsamer europäischer Beschaffungsmechanismen – insbesondere bei Hochpreistherapien, deren geringe Fallzahlen in einzelnen Mitgliedstaaten die Verhandlungsposition schwächen. Der Bezug auf das in der COVID-19-Pandemie erprobte EU-Verfahren zur Arzneimittelbeschaffung signalisiert einen Perspektivwechsel: weg von der nationalen Einzelverhandlung hin zu supranationaler Solidarität. Dieser Schritt könnte nicht nur die Kosten dämpfen, sondern auch Transparenz und Fairness erhöhen.

Ein weiterer Akzent liegt auf der Idee leistungsabhängiger Vergütungssysteme. Pay-for-Performance-Modelle, bei denen die Erstattungsbeträge an klinische Erfolge geknüpft sind, könnten laut dem Sachverständigenrat gerade bei personalisierten oder genbasierten Therapien sinnvoll sein. Dabei geht es um mehr als eine neue Abrechnungstechnologie – es geht um eine Kulturveränderung: weg vom „Preis für ein Produkt“, hin zur Honorierung konkreten Patientennutzens.

Diese Denkweise trifft jedoch auf ein System, das strukturell auf Durchschnittskosten und kollektive Leistungserbringung programmiert ist. Erfolgsmessung bei individuellen Therapieverläufen verlangt digitale Infrastruktur, valide Follow-up-Daten, regulatorische Flexibilität – und ein Verständnis von Versorgung, das nicht nur Krankheiten, sondern auch Behandlungswege differenziert. Genau hier liegt die nächste Systemgrenze: Das Gutachten bleibt bewusst unkonkret, wie ein solches Modell real implementiert werden könnte. Doch es benennt die Voraussetzung klar: ein lernfähiges, evidenzorientiertes Gesundheitssystem, das sowohl regulatorisch als auch kulturell bereit ist, neue Bewertungsmaßstäbe zu setzen.

Kritik an der bisherigen Preisbildung gibt es nicht nur von ökonomischer Seite. Auch Vertreter der gesetzlichen Kassen fordern seit Langem mehr Systematik, mehr Relevanz für den tatsächlichen Nutzen und mehr Durchgriff bei überzogenen Preisforderungen. Der GKV-Spitzenverband verwies zuletzt auf mehrere Fälle, in denen Herstellerpreise bei der Markteinführung über 1 Million Euro pro Patient lagen – ohne dass der Zusatznutzen gegenüber etablierten Therapien klar belegt war. Es sei nicht Aufgabe des Solidarsystems, jede Innovation blind zu finanzieren, heißt es dort, sondern nur jene, die tatsächlich mehr leistet als der Status quo.

Doch auch in der Politik beginnt ein Umdenken. Nina Warken, seit Kurzem neue Bundesgesundheitsministerin, erhält das SVR-Gutachten in einer Phase wachsender Systemunsicherheit. Die GKV-Finanzen sind angespannt, der Reformdruck hoch, das Vertrauen der Versicherten brüchig. Der Paradigmenwechsel, den das Gutachten vorschlägt, könnte zur ersten großen Nagelprobe ihrer Amtszeit werden. Setzt sie auf Systemdisziplin und strukturelle Weichenstellungen – oder bleibt es beim medizinischen Wunschkonzert unter Kostendruck?

Am Ende steht die Frage, die sich quer durch das Gutachten zieht wie ein roter Faden: Wie lässt sich medizinischer Fortschritt gestalten, ohne das System zu überfordern? Und wie lässt sich Verteilungsgerechtigkeit sichern, ohne Innovation zu blockieren? Der Interimspreis, die Verhandlungsbündelung, die erfolgsabhängige Vergütung – sie alle markieren Denkrichtungen, keine fertigen Lösungen. Aber sie zeigen: Die Zeit der alten Preisformeln ist vorbei. Jetzt beginnt die Phase der lernenden Bewertung. Und mit ihr – vielleicht – eine neue Ehrlichkeit in der Gesundheitsfinanzierung.

Von Engin Günder, Fachjournalist