NETZSCH Pumpen & Systeme: Tag der Ausbildung

Source: Deutsche Nachrichten
Die NETZSCH Pumpen & Systeme GmbH aus Waldkraiburg veranstaltet zum wiederholten Male einen Tag der Ausbildung unter dem Motto “Pump up your future”. Am Samstag, den 24. Mai 2025, können sich Kinder und Jugendliche über die Ausbildungsberufe informieren.

Am Tag der Ausbildung bietet der globale Spezialist für die Förderung komplexer Medien geführte Rundgänge auf dem NETZSCH Campus in Waldkraiburg an. Interessierte Schülerinnen und Schüler können sich über die verschiedenen angebotenen Ausbildungsberufe in der Ausbildungswerkstatt informieren oder mittels VR-Brillen in die virtuelle NETZSCH Welt eintauchen.

In der Ausbildungswerkstatt können sie sich zudem selbst ausprobieren, beispielsweise beim Bohren, Fräsen oder Drehen. Auch die Verpflegung kommt an dem Tag nicht zu kurz: Foodtrucks bieten verschiedenste Spezialitäten an.

Der Tag der Ausbildung findet von 9 bis 15 Uhr auf dem Gelände des NETZSCH Campus in Waldkraiburg statt.

Weitere Informationen finden Sie hier.

KURSZIEL nach TOP-News angehoben! 200 % sind nach der Ansicht der Analysten drin!

Source: Deutsche Nachrichten
Meridian Mining (WKN: A3EUQY) sorgt wieder für Schlagzeilen: Die renommierten Analysten von CORMARK haben am Mittwoch das Kursziel für den aufstrebenden Kupfer-Gold-Entwickler angehoben.

– Anzeige – Interessenkonflikte und Disclaimer beachten – Advertorial/Werbung –

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

von bislang 1,75 CAD auf nun satte 2,- CAD haben die Analysten des renommierten Research-Hauses CORMARK Secureties ihr Kursziel für Meridian Mining (WKN: A3EUQY) erhöht, ein klarer Vertrauensbeweis in das gigantische Potenzial des Unternehmens – und…

Lesen Sie hier gerne unseren vollständigen Artikel, mit vielen weiteren interessanten Informationen.

Viele Grüße und maximalen Erfolg bei Ihren Investments,

Ihr

JS Research-Team

Quellen: Meridian Mining, Wallstreet Online, eigener Research und eigene Berechnungen. Intro-Bild: KI generiert mit ChatGPT

Dieser Werbeartikel wurde am 04. Mai 2025 durch Jörg Schulte, Geschäftsführer der JS Research GmbH erstellt. Gemäß §84 WPHG ist die Tätigkeit der JS Research GmbH bei der BaFin angezeigt!

Risikohinweise und Haftungsausschluss: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Haftung für die Inhalte externer Verlinkungen übernehmen. Jedes Investment in Wertpapiere ist mit Risiken behaftet. Aufgrund von politischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Veränderungen kann es zu erheblichen Kursverlusten kommen. Dies gilt insbesondere bei Investments in (ausländische) Nebenwerte sowie in Small- und Microcap-Unternehmen; aufgrund der geringen Börsenkapitalisierung sind Investitionen in solche Wertpapiere höchst spekulativ und bergen ein extrem hohes Risiko bis hin zum Totalverlust des investierten Kapitals. Darüber hinaus unterliegen die bei JS Research GmbH vorgestellten Aktien teilweise Währungsrisiken. Die von JS Research GmbH für den deutschsprachigen Raum veröffentlichten Hintergrundinformationen, Markteinschätzungen und Wertpapieranalysen wurden unter Beachtung der österreichischen und deutschen Kapitalmarktvorschriften erstellt und sind daher ausschließlich für Kapitalmarktteilnehmer in der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland bestimmt; andere ausländische Kapitalmarktregelungen wurden nicht berücksichtigt und finden in keiner Weise Anwendung. Die Veröffentlichungen von JS Research GmbH dienen ausschließlich zu Informationszwecken und stellen ausdrücklich keine Finanzanalyse dar, sondern sind Promotiontexte rein werblichen Charakters zu den jeweils besprochenen Unternehmen, welche hierfür ein Entgelt bezahlen.

Zwischen dem Leser und den Autoren bzw. dem Herausgeber kommt durch den Bezug der JS Research GmbH -Publikationen kein Beratungsvertrag zu Stande. Sämtliche Informationen und Analysen stellen weder eine Aufforderung noch ein Angebot oder eine Empfehlung zum Erwerb oder Verkauf von Anlageinstrumenten oder für sonstige Transaktionen dar. Jedes Investment in Aktien, Anleihen, Optionen oder sonstigen Finanzprodukten ist – mit teils erheblichen – Risiken behaftet. Die Herausgeberin und Autoren der JS Research GmbH-Publikationen sind keine professionellen Investmentberater!!! Deshalb lassen Sie sich bei ihren Anlageentscheidungen unbedingt immer von einer qualifizierten Fachperson (z.B. durch Ihre Hausbank oder einen qualifizierten Berater Ihres Vertrauens) beraten. Alle durch JS Research GmbH veröffentlichten Informationen und Daten stammen aus Quellen, die wir zum Zeitpunkt der Erstellung für zuverlässig und vertrauenswürdig halten. Hinsichtlich der Korrektheit und Vollständigkeit dieser Informationen und Daten kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Gleiches gilt für die in den Analysen und Markteinschätzungen von JS Research GmbH enthaltenen Wertungen und Aussagen. Diese wurden mit der gebotenen Sorgfalt erstellt. Eine Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in dieser Publikation enthaltenen Angaben ist ausgeschlossen. Alle getroffenen Meinungsaussagen spiegeln die aktuelle Einschätzung der Verfasser wider, die sich jederzeit ohne vorherige Ankündigung ändern kann. Es wird ausdrücklich keine Garantie oder Haftung dafür übernommen, dass die in den von JS Research GmbH-Veröffentlichungen prognostizierten Kurs- oder Gewinnentwicklungen eintreten.

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Gemäß §85 WpHG weise ich darauf hin, dass Jörg Schulte, JS Research GmbH oder Mitarbeiter des Unternehmens keine Aktien von Meridian Mining halten aber jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien dem Unternehmen (z.B. Long- oder Shortpositionen) eingehen können. Auf einen Interessenkonflikt weisen wir ausdrücklich hin. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den „Webseiten“, dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen bezahlt. JS Research GmbH oder dessen Mitarbeiter können direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von dem besprochenen Unternehmen mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Artikel nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann. Besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte “Small Caps”) und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.

Disclaimer: Alle im Artikel veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die besprochenen Aktien noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Dieser Artikel gibt nur die persönliche Meinung von Jörg Schulte wieder und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber und seine Mitarbeiter für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Für die Richtigkeit der dargestellten Charts und Daten zu den Rohstoff-, Devisen- und Aktienmärkten wird keine Gewähr übernommen. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar!

Die JS Research GmbH übernimmt keine Garantie dafür, dass eine angedeutete Rendite oder genannte Kursziele erreicht werden. Veränderungen in den relevanten Annahmen, auf denen dieses Dokument beruht, können einen materiellen Einfluss auf die angestrebten Renditen haben. Eine Aktualisierungspflicht durch die den Herausgeber oder der JS Research GmbH besteht nicht. Das Einkommen aus Investitionen unterliegt Schwankungen. Anlageentscheidungen bedürfen stets der Beratung durch einen Anlageberater. Somit kann das vorliegende Dokument keine Beratungsfunktion übernehmen. Aktienkurse können variieren und der Unternehmenswert kann steigen/fallen. Jeder Hinweis auf die bisherige Wertentwicklung ist nicht unbedingt ein Indikator für die kommenden Entwicklungen.

Der Leser sollte jede Investition in eines der genannten Unternehmen im Lichte seiner eigenen professionellen Beratung, Umstände und Anlageziele bewerten. Die Empfehlung des Autors / der Autoren ist es, einen qualifizierten Fachberater zu den spezifischen finanziellen Risiken und den gesetzlichen, offiziellen, kredit-, steuerlichen und abwicklungsbedingten Folgen zu konsultieren. Es ist durchaus möglich, dass die Emittenten der hier genannten Wertpapiere im Widerspruch zum hier in genannten Fall fallbringend gehandelt haben, ohne dass der Autor / die Autoren dieser Research Note von dieser Entwicklung Kenntnis hat.

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Wochenrückblick KW 18-2025: Optimismus auf Vorrat – Märkte trotzen dem Gegenwind!

Source: Deutsche Nachrichten
Trotz eines durchwachsenen wirtschaftlichen Umfelds setzen die Finanzmärkte ihren Aufwärtstrend fort. Der Titel dieser Woche könnte lauten: Der Kreis der unverbesserlichen Optimisten.

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

die Aussicht auf eine mögliche Deeskalation im Handelsstreit zwischen den USA und China sowie die wachsende Hoffnung auf eine baldige Zinssenkung durch die US-Notenbank ließen Investoren wieder risikofreudiger agieren – auch…

Lesen Sie hier gerne unseren kompletten Wochenrückblick, mit vielen weiteren Informationen.

Viele Grüße und ein glückliches Händchen beim Handeln,

Ihr

Jörg Schulte

Quellen: Quellen: marketscreener.com, onvista.de, eigener Research, Bildquellen: tradingeconomics.com, onvista.de, WallstreetOnline.de, stock.adobe.com, Intro Bild: stock.adobe.com,

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass Jörg Schulte, JS Research GmbH oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den „Webseiten“, dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte „third parties“) bezahlt. Zu den „third parties“ zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research GmbH oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten „third parties“ mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann. Besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte “Small Caps”) und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.

Disclaimer: Alle im Bericht veröffentlichten Informationen beruhen auf sorgfältiger Recherche. Die Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot für die besprochenen Aktien noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Dieser Bericht gibt nur die persönliche Meinung von Jörg Schulte wieder und ist auf keinen Fall mit einer Finanzanalyse gleichzustellen. Bevor Sie irgendwelche Investments tätigen, ist eine professionelle Beratung durch ihre Bank unumgänglich. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber und seine Mitarbeiter für vertrauenswürdig erachten. Für die Richtigkeit des Inhalts kann trotzdem keine Haftung übernommen werden. Für die Richtigkeit der dargestellten Charts und Daten zu den Rohstoff-, Devisen- und Aktienmärkten wird keine Gewähr übernommen. Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung: für den Inhalt, für die Richtigkeit, der Angemessenheit oder der Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Lesen Sie hier – https://www.js-research.de/disclaimer-agb/.

DAX mit fast völlig ausgeglichener Zoll-Delle!

Source: Deutsche Nachrichten
Der DAX konnte sich (nach dem ausgeprägten Rücksetzer, in den letzten beiden Handelswochen) deutlich erholen. Die große “US-Zoll-Delle” im Chart- und Kursverlauf ist so gut wie vollständig ausgeglichen. Das kann sehr gut aus dem Tageschart herausgelesen werden. Der DAX-Index konnte sich zunächst wieder über die SMA20 (aktuell bei 21.471 Punkten) und in dieser Handelswoche auch über die SMA50 (aktuell bei 22.257 Punkten) schieben. Im Tageschart ist sehr gut erkennbar, dass der Index sich mehrmals an der SMA50 abgestützt hat, sich zur Wochenmitte aber lösen konnte.

Damit hat sich das Tageschart bullisch aufgehellt. Solange der DAX per Tagesschluss über der SMA50 notiert, solange könnte es weiter aufwärts gehen.

⇒ geschrieben von Jens Chrzanowski | Berlin ► DAX WKN (Kassa): 846900 | ISIN (Kassa): DE0008469008 Ticker: DAX | DAX CFD: DE40cash

  • Aktuelle DAX Analyse (Kassa-basiert) am 04.05.2025: Chartanalyse, Wochenausblick, Trading Setups und mehr – für aktive Daytrader
  • Aktuelle Nachrichten zum DAX Trading / DAX Handelsideen / DAX Prognose & Ausblick

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– Handeln Sie verantwortungsvoll –

Jeder Handel beinhaltet auch Risiken. CFDs sind Hebelprodukte und nicht für jeden geeignet! Der Hebel multipliziert Ihre Gewinne, wenn Ihre Handelsentscheidung richtig war, aber auch die Verluste, sollte Ihre Markteinschätzung unkorrekt gewesen sein. CFDs sind komplexe Instrumente und gehen wegen der Hebelwirkung mit dem hohen Risiko einher, schnell Geld zu verlieren. 69 % der Retail Kunden verlieren Geld beim CFD-Handel mit diesem Anbieter. Sie sollten überlegen, ob Sie verstehen, wie CFDs funktionieren und ob Sie es sich leisten können, das hohe Risiko einzugehen, Ihr Geld zu verlieren. Die Autoren können ganz oder teilweise in den besprochenen Werten investiert sein. Diese Inhalte stellen keine Finanzanalyse dar: Es handelt sich um eine Werbemitteilung, welche nicht allen gesetzlichen Vorschriften zur Gewährleistung der Unvoreingenommenheit von Finanzanalysen genügt und keinem Handelsverbot vor der Veröffentlichung der Analysen unterliegt.

Gold–Rekordjagd vorbei: Wie tief fällt der Goldpreis?

Source: Deutsche Nachrichten
 

Stand: 02.05.2025 von Florian Grummes

Es ist gerade einmal vier Wochen her, dass der Goldpreis nach seinem furiosen Anstieg bis auf 3.167 US-Dollar im Zuge der einbrechenden Aktienmärkte am 3. April einen scharfen Rücksetzer vollzog. Dieser gesunde Rücksetzer wurde jedoch nur über den Preis und nicht über die Zeit gespielt, so dass bereits am 7. April mit Tiefstkursen um 2.955 US-Dollar (-6,7 %) das Tief gesehen wurde.

Im Anschluss schalteten die Goldbullen nochmals einen Gang höher und trieben die Goldpreise innerhalb von nur 15 Tagen um 18,37 % bzw. 543 US-Dollar bis auf ein neues Allzeithoch bei 3.500 US-Dollar.

Jetzt den ganzen Artikel lesen:

Gold–Rekordjagd vorbei: Wie tief fällt der Goldpreis?

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II. Risikoaufklärung
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III. Interessenkonflikte
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GOLD: Setzt sich die aktuelle Schwäche weiter fort?!

Source: Deutsche Nachrichten
Gold hat in den letzten Handelswochen deutlicher zurückgesetzt. Das lässt sich aus dem Tageschart sehr gut herauslesen. Es gelang dem Edelmetall sich zunächst im Bereich des 23,6 % Retracement zu stabilisieren, es konnte aber keine nennenswerte Erholung abgebildet werden. In den letzten Handelstagen hat sich die Schwäche ausgeweitet. Sollte der Tagesschluss von Freitag zu Wochenbeginn bestätigt werden, so würde sich das Tageschart eintrüben. Weitere Abgaben wären denkbar.

⇒ geschrieben von Jens Chrzanowski | Berlin ► Gold WKN: 965515 | ISIN: XC0009655157 | Ticker: GOLD

  • Aktuelle Gold Analyse am 03.05.2025: Chartanalyse, Wochenausblick, Trading Setups und mehr – für aktive Daytrader
  • Aktuelle Nachrichten zum Gold Trading ? Gold Handelsideen ? Gold Prognose & Ausblick

Gold Rückblick: (28.04.2025 – 02.05.2025)

Gold notierte am Montagmorgen bei 3.295,1 US-Dollar. Das Edelmetall lag damit 199,2 US-Dollar unter dem Level am Montagmorgen der Vorwoche und 9,60 US-Dollar unter dem Wochenschluss am Freitagabend. Gold lief am Montag bis zum Mittag übergeordnet seitwärts, konnte sich dann dynamisch und mit Momentum deutlich erholen. Es ging bis zum Abend an die 3.350 US-Dollar-Marke. Im Rahmen des Frühhandels zu Dienstag gaben die Notierungen aber wieder nach. Es ging am Dienstag übergeordnet in einer Box seitwärts weiter. Der Mittwochmorgen war zunächst von Schwäche geprägt, Gold konnte bis zum Abend die Tagesverluste aber wieder ausgleichen. Bereits am Mittwochabend bröckelten die Notierungen ab. Es ging bis Donnerstagnachmittag abwärts. Das Edelmetall konnte sich im Zuge der Schwäche erst im Bereich der 3.200 US-Dollar stabilisieren und erholen. Diese Erholung hat bis zum Freitagmittag angehalten. Es ging im Rahmen der Entlastungsbewegung wieder über die 3.250 US-Dollar. Gold konnte das Level aber nicht halten und gab am Nachmittag dynamisch nach. Das Edelmetall konnte sich zunächst im Bereich der 3.230 US-Dollar stabilisieren und ging bei 3.233,5 US-Dollar aus dem Handel.

Das Wochenhoch wurde deutlich unter dem Niveau der Vorwoche formatiert, das gleiche trifft auf das Wochentief zu. Wie in der Vorwoche auch hat Gold in der abgelaufenen Handelswoche einen Wochenverlust ausgewiesen, der fünfte in diesem Jahr. Die Range war zwar kleiner als in der Woche zuvor, lag aber über dem Jahresdurchschnitt.

Wir hatten auf der Oberseite mit dem Überschreiten der 3.350,6, US-Dollar-Marke damit gerechnet, dass Gold an unser nächstes Anlaufziel bei 3.352,9 US-Dollar anlaufen könnte. Diese Bewegung hat sich eingestellt, das Anlaufziel wurde exakt erreicht. Das Setup hat damit perfekt gegriffen. Die Rücksetzer gingen mit dem Unterschreiten der 3.222,4 US-Dollar unter unser maximales Anlaufziel auf der Unterseite bei 3.219,1 US-Dollar.  

Gold – Wie könnte es weitergehen

Gold-Widerstände

3.238,1

3.244,8

3.247,1

3.263,3

3.296,3

3.308,1

3.319,6

3.335,8

3.352,5

3.370,4

3.410,5

3.435,6

Gold-Unterstützungen

3.222,7

3.201,9

3.193,6

3.151,5

3.116,0

3.095,4

Die wichtigsten Marken auf Basis unseres Gold Setups

  • Intraday-Marke                                3.342   und 3.104
  • Tagesschlussmarken                     3.445  und 3.088
  • Break1  Bull (Wo-Schluss)                    (2.491)
  • Break2  Bull (Mo-Schluss)                    (1.977)
  • Boxbereich                                   3.621  bis  2.996
  • Zyklische Bewegungen 2020 – 2033
  • Range                                        11.222  bis  1.045

Gold Chartcheck – Betrachtung im Daily / 4h Chart

DAILY

Gold hat in den letzten Handelswochen deutlicher zurückgesetzt. Das lässt sich aus dem Tageschart sehr gut herauslesen. Es gelang dem Edelmetall sich zunächst im Bereich des 23,6 % Retracement zu stabilisieren, es konnte aber keine nennenswerte Erholung abgebildet werden. In den letzten Handelstagen hat sich die Schwäche ausgeweitet. Das Edelmetall ist zum Wochenschluss der letzten Handelswoche an die SMA20 (aktuell bei 3.238,1 US-Dollar) gelaufen. Am Freitag notierte Gold im Dunstkreis dieser Durchschnittslinie, schaffte es nicht, einen Tages-/Wochenschluss über dieser Linie zu formatieren.

Sollte der Tagesschluss von Freitag zu Wochenbeginn bestätigt werden, so würde sich das Tageschart eintrüben. Weitere Abgaben wären denkbar, die zunächst an das 38,2 % Retracement und nachfolgend an die SMA50 gehen könnten. Sollte die SMA50 (aktuell bei 3.088,5 US-Dollar) in den kommenden Handelstagen angelaufen werden, so wäre es wichtig, dass Gold sich spätestens im Dunstkreis dieser Linie wieder erholen kann und damit die Perspektiven auf der Oberseite aufrechterhalten kann. Gelingt dies aber nicht, so könnte es im Rahmen von weiterer Schwäche an das 50 % Retracement bzw. übergeordnet in den Bereich der 3.110 / 3.100 US-Dollar gehen.

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Dabei gilt grundsätzlich: Jede Anlage an den Finanzmärkten bietet Chancen und Risiken. Bei längerfristigen Anlagen ohne Hebel sind Gewinne oder Verluste von 3 bis 10% pro Jahr öfters zu sehen. Es kann aber auch deutlich mehr oder weniger sein!
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Wird der Tagesschluss von Freitag zu Wochenbeginn aber nicht bestätigt, so würde sich eine grüne Tageskerze ausbilden. Das Chartbild würde sich wieder entspannen, wenn es das Edelmetall im Rahmen weiterer Erholungsbewegungen auch schafft, sich über dem 23,6 % Retracement festzusetzen. Erst wenn diese Kursmuster abgebildet sind, würde das Chartbild wieder verbindlich bullisch zu interpretieren sein. Denkbare Anlaufziele auf der Oberseite könnten die 3.350/60 US-Dollar, bzw. die 3.430 US-Dollar sein.

  • Einordnung übergeordnetes Chartbild, Prognose (Tageschart): bullisch / neutral

Betrachtung im 4h Chart:

Im Chart ist zu erkennen, dass Gold, nachdem das Allzeithoch formatiert war, deutlich zurückgelaufen ist. Es ging zunächst in den Bereich der SMA20 (aktuell bei 3.263,3 US-Dollar), die aber keine belastbare Unterstützung gewesen ist, und dann direkt weiter abwärts an die SMA50 (aktuell bei 3.296,3 US-Dollar). Dem Edelmetall gelang es sich zunächst im Dunstkreis dieser Linie zu stabilisieren und auch das 23,6 % Retracement aus Support zu nutzen. Im weiteren Handelsverlauf in den letzten Handelstagen ging es weiter abwärts. Gold konnte zum Wochenschluss hin noch einmal an die SMA20 laufen, wurde hier aber abgewiesen. 

Das Chartbild ist zwar neutral zu interpretieren, aber angeschlagen. Gold muss in den kommenden Handelstagen versuchen, sich zunächst zu stabilisieren und zu erholen. Die Erholungsbewegungen könnten zunächst bis an die SMA20 bzw. an das 23,6 % Retracement gehen. Im Chart ist gut herauszulesen, dass insbesondere das 23,6 % Retracement zuletzt eine gute Unterstützung gewesen ist. Dieses Retracement könnte jetzt im Rücklauf eine harte Barriere sein. Selbst wenn Gold es schafft, sich über dieses Retracement zu schieben, so gilt es auch über die SMA50 zu laufen, um wieder Perspektiven auf der Oberseite zu haben. Ob sich diese Bewegung in den kommenden Handelstagen einstellt, bleibt abzuwarten. 

Kann das Edelmetall keinen Richtungswechsel abbilden, so steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich weitere Schwäche einstellen könnte. Realisiert sich dieses Szenario, so könnte es an die Anlaufziele gehen, die in der Tagesbetrachtung gewürdigt worden sind.

  • Einordnung kurzfristiges Chartbild, Prognose (4h): neutral

FAZIT / Short Cut:  Etabliert sich Gold unter der SMA20, so steigt die Wahrscheinlichkeit, dass sich die aktuelle Schwäche weiter fortsetzen könnte. Aufhellen würde sich das Tageschart dann wieder, wenn es das Edelmetall es schafft sich über dem 23,6 % Retracement zu etablieren.

Übergeordnete erwartete Gold Tendenz in der KW 19 / 2025: seitwärts / aufwärts*

  •   Wahrscheinlichkeit Bull Szenario auf Basis unseres Setups:      60 %
  •   Wahrscheinlichkeit Bear Szenario auf Basis unseres Setups:     40 %

Einschätzung für die neue Gold Handelswoche

Long Setup: Gold könnte zunächst versuchen sich über der 3.233,5 US-Dollar-Marke zu halten. Sollte dies gelingen, so könnte es weiter aufwärts an unsere nächsten Anlaufziele bei 3.235,5, bei 3.237,9, bei 3.241,0, bei 3.244,1, bei 3.246,8, bei 3.249,9, bei 3.252,8, bei 3.255,3, bei 3.258,1, bei 3.260,5, bei 3.262,9, bei 3.265,5 und dann bei 3.267,9 US-Dollar gehen. Über der 3.267,9 US-Dollar-Marke könnte das Edelmetall unsere nächsten Anlaufziele bei 3.270,4, bei 3.272,9 bei 3.275,1, bei 3.278,9, bei 3.280,7, bei 3.283,5, bei 3.286,0, bei 3.289,6, bei 3.292,7, bei 3.295,9, bei 3.298,5, bei 3.301,1 bzw. bei 3.303,5 US-Dollar anlaufen.

Short Setup: Kann sich Gold nicht über der 3.233,5 US-Dollar-Marke halten, so könnte das Edelmetall unsere nächsten Anlaufziele bei 3.230,7, bei 3.228,0, bei 3.225,5, bei 3.222,4, bei 3.219,1, bei 3.215,9, bei 3.212,1, bei 3.209,3, bei 3.207,5, bei 3.204,8, bei 3.201,9, bei 3.198,6, bei 3.195,7, bei 3.192,2, bei 3.189,9, bei 3.186,7, bei 3.185,1 und dann bei 3.182,4 US-Dollar anlaufen. Unter der 3.182,4 US-Dollar-Marke wären unsere nächsten Anlaufziele bei 3.179,7, bei 3.177,2, bei 3.174,2, bei 3.171,9, bei 3.168,3, bei 3.166,5, bei 3.162,2, bei 3.159,9, bei 3.157,6, bei 3.155,4, bei 3.152,1, bei 3.149,6 bzw. bei 3.147,4 US-Dollar zu finden.

Quelle: xStation5 von XTB

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Offenlegung gemäß § 80 WpHG zwecks möglicher Interessenkonflikte

Der Autor (m/w/d) kann in den besprochenen Wertpapieren bzw. Basiswerten investiert sein.

Die Autoren der Veröffentlichungen verfassen jene Informationen auf eigenes Risiko. Analysen und Einschätzungen werden nicht in Bezug auf spezifische Anlageziele und Bedürfnisse bestimmter Personen verfasst. Veröffentlichungen von XTB, die bestimmte Situationen an den Finanzmärkten kommentieren sowie allgemeine Aussagen von Mitarbeitern von XTB hinsichtlich der Finanzmärkte, stellen keine Beratung des Kunden durch XTB dar und können auch nicht als solche ausgelegt werden. XTB haftet nicht für Verluste, die direkt oder indirekt durch getroffene Handlungsentscheidungen in Bezug auf die Inhalte der Veröffentlichungen entstanden sind.
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Autor

Jens Chrzanowski | Leiter der XTB Niederlassung Deutschland | Berlin

Giant Mining gibt Notierung von Warrants an der Canadian Securities Exchange bekannt

Source: Deutsche Nachrichten
Giant Mining Corp. (CSE: BFG | OTC: BFGFF | FWB: YW5) („Giant Mining“ oder das „Unternehmen“) freut sich bekannt zu geben, dass es von der Canadian Securities Exchange („CSE“) die Genehmigung erhalten hat, insgesamt 25.650.000 Stammaktienkaufwarrants als zusätzliche Notierung an der CSE zu notieren, die im Zusammenhang mit der ersten Tranche der nicht vermittelten Privatplatzierung von Einheiten des Unternehmens, die am 31. Dezember 2024 abgeschlossen wurde („Warrants“), ausgegeben wurden. Der Handel mit den Warrants beginnt mit der Marktöffnung am 6. Mai 2025 unter dem Symbol „BFG.WT.A“ an der CSE.

Die Warrants unterliegen einem Warrant-Vertrag (der „Warrant-Vertrag“), die zwischen dem Unternehmen und der Endeavour Trust Company abgeschlossen wurde. In Übereinstimmung mit und vorbehaltlich der Bedingungen des Warrant-Vertrags berechtigt jeder Warrant seinen Inhaber zum Erwerb einer Stammaktie des Unternehmens (jeweils eine „Warrant-Aktie“) nach Zahlung des Ausübungspreises von 0,25 $ pro Dezember-Warrant-Aktie vor dem 31. Dezember 2025.

Die Wertpapiere, auf die in dieser Pressemeldung Bezug genommen wird, wurden und werden nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen Fassung registriert und dürfen nicht in den USA oder an US-Personen bzw. auf deren Rechnung oder zugunsten von US-Personen angeboten oder verkauft werden, es sei denn, es liegt eine Registrierung oder eine Ausnahme von den Registrierungsvorschriften vor. Diese Pressemeldung stellt weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zum Kauf dar, noch darf es in einem Rechtsgebiet, in dem ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf rechtswidrig wäre, zu einem Verkauf der Wertpapiere kommen.

„Wir haben mit der kürzlichen Ausübung von 1,8 Millionen Warrants, die 600.000 $ in die Kasse des Unternehmens gespült haben, eine nachdrückliche Unterstützung seitens unserer Investoren verzeichnet“, sagte David Greenway, President und CEO von Giant Mining. „Die Notierung dieser neuen Warrants bietet Anlegern eine größere Flexibilität beim Handel und zeigt unsere Verpflichtung gegenüber dem Shareholder Value. Während wir unser Kupfer-Silber-Gold-Projekt Majuba Hill weiter vorantreiben, sind wir aufgrund dieser zusätzlichen Liquidität in der Lage, die bereits erreichte Dynamik weiter zu beschleunigen.“

Die Canadian Securities Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der Canadian Securities Exchange als „Market Regulator“ bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

Für das Board von Giant Mining Corp.

„David Greenway“

David C. Greenway
President & CEO

Weitere Informationen erhalten Sie über:
E: info@giantminingcorp.com
T: 1 (236) 788-0643

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Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält bestimmte Aussagen, die als „zukunftsgerichtete Aussagen“ betrachtet werden können. Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, die sich auf Ereignisse oder Entwicklungen beziehen, deren Eintreten das Unternehmen erwartet, sind zukunftsgerichtete Aussagen, die nicht auf historischen Fakten beruhen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind Aussagen, die keine historischen Fakten darstellen und im Allgemeinen, aber nicht immer, durch die Wörter „erwartet“, „plant“, „antizipiert“, „glaubt“, „beabsichtigt“, „schätzt“, „projiziert“, „potenziell“ und ähnliche Ausdrücke oder anhand Aussagen gekennzeichnet sind, wonach Ereignisse oder Bedingungen eintreten „werden“, „würden“, „könnten“, „können“ oder „sollten“. Zu den zukunftsgerichteten Aussagen in dieser Pressemitteilung gehören unter anderem Aussagen in Bezug auf die erwartete Notierung der Warrants an der CSE. Obwohl das Unternehmen der Ansicht ist, dass die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck gebrachten Erwartungen auf vernünftigen Annahmen beruhen, sind solche Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen, und die tatsächlichen Ergebnisse können wesentlich von jenen in den zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Zu den Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen genannten abweichen, gehören Marktpreise, die weitere Verfügbarkeit von Kapital und Finanzierungen sowie allgemeine wirtschaftliche, marktbezogene oder geschäftliche Bedingungen. Investoren werden darauf hingewiesen, dass derartige Aussagen keine Garantie für zukünftige Leistungen sind und dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen prognostizierten abweichen können. Zukunftsgerichtete Aussagen beruhen auf den Überzeugungen, Schätzungen und Meinungen des Managements des Unternehmens zu dem Zeitpunkt, an dem die Aussagen gemacht werden. Sofern nicht durch die geltenden Wertpapiergesetze vorgeschrieben, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, falls sich die Überzeugungen, Schätzungen oder Meinungen des Managements oder andere Faktoren ändern sollten.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedarplus.cawww.sec.govwww.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

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Auslegungsfehler bei Seitenkanalverdichtern – fünf Risiken, die Planer vermeiden sollten

Source: Deutsche Nachrichten
Seitenkanalverdichter sind wartungsarme und zuverlässige Komponenten – aber nur dann, wenn sie korrekt ausgelegt sind. Immer wieder beobachten die Experten von SKVTechnik dieselben typischen Fehler bei der Auswahl und Inbetriebnahme. Diese führen häufig zu Schäden, unnötigem Energieverbrauch oder sogar zum vorzeitigen Ausfall.

Lesen Sie diesen Beitrag auch noch einmal in unserem Blog oder kaufen Sie Seitenkanalverdichter in unserem Onlineshop SKVTechnik.

Fünf Fehler treten besonders häufig auf:

Volumenstrom und Druck werden isoliert betrachtet, nicht im Systemkontext

Einflüsse der Umgebungstemperatur oder Staubbelastung bleiben unberücksichtigt

Falsche Einbaulage führt zu mechanischen Problemen

Zubehör wird vergessen oder falsch ausgewählt (z. B. fehlende Ventile)

ATEX-Zonen werden zu spät erkannt, was zu rechtlichen Problemen führen kann

„Gerade in Projekten mit Dauerbetrieb oder sicherheitskritischen Anforderungen ist die richtige Auslegung entscheidend“, so ein Sprecher von SKVTechnik. „Unsere technischen Berater unterstützen dabei aktiv – von der Vorauswahl bis zur Dokumentation.“

SKVTechnik bietet ein breites Sortiment an Verdichtern, Zubehör und ATEX-zertifizierten Varianten – inklusive Beratung für Branchen wie Umwelttechnik, Lebensmittelindustrie oder Automation.

Über SKVTechnik
SKVTechnik liefert Seitenkanalverdichter, Zubehör und technische Beratung für Industriekunden in ganz Europa. Im Fokus stehen Verfügbarkeit, Praxistauglichkeit und Sicherheit.

Detaillierte technische Informationen stehen im Datenblatt zum Download bereit.? Weitere Lösungen für industrielle Anwendungen finden Sie auf unserer Homepage: https://skvtechnik.de/Seitenkanalverdichter.

Apotheken-Nachrichten von heute – Update: Apotheken zwischen Feuerschäden, Steuerfallen und Systemverrat

Source: Deutsche Nachrichten
Apotheken in Deutschland stehen vor einem Strukturbruch. Zwischen unzureichendem Versicherungsschutz, wirtschaftlichem Druck, rechtlichen Fehlentwicklungen und politischen Radikalisierungstendenzen geraten viele Betriebe an ihre Grenzen. Veraltete Policen decken heutige Risiken nicht mehr ab, während moderne Sanierungsoptionen ungenutzt bleiben. Gleichzeitig bedrohen Onlineplattformen, rezeptbasierte Versandketten und populistische Kräfte das Fundament unabhängiger Heilberufe. Apotheken verlieren Sichtbarkeit, rechtliche Sicherheit und wirtschaftliche Stabilität. Wer bestehen will, muss reagieren – strukturell, strategisch und mit klarer Haltung. Die Zeit des Zuwartens ist vorbei.

Viele Apotheken zahlen zu viel und bleiben trotzdem ungeschützt

In vielen Apotheken wird Versicherungsschutz noch immer als statische Notwendigkeit betrachtet. Die Verträge stammen aus vergangenen Jahren und bleiben oft unangetastet. Dabei hat sich die Risikolage im Apothekenbetrieb deutlich verändert. Der technologische Wandel, wachsende Cyberbedrohungen, neue gesetzliche Anforderungen und interne Gefährdungen stellen die Betriebe vor völlig neue Herausforderungen. Dennoch zahlen viele Apotheken weiterhin hohe Prämien für Leistungen, die ihre aktuelle Realität nicht abbilden. Das Ergebnis ist eine doppelte Belastung. Der Schutz ist lückenhaft, die Kosten sind unnötig hoch.

Ein Blick auf die Vertragslage zeigt strukturelle Schwächen. In vielen Fällen existieren mehrere Versicherungen nebeneinander, deren Deckungen sich überschneiden. Gleichzeitig fehlen gezielte Absicherungen, etwa gegen digitale Angriffe oder Reputationsschäden. Auch bei Betriebsausfällen durch technische Defekte oder Stromausfälle zeigen sich oft unzureichende oder gar keine Schutzmechanismen. Besonders heikel sind Fälle, in denen Apotheken intern durch eigene Mitarbeitende geschädigt werden. Vertrauensschäden gehören laut Experten zu den am meisten unterschätzten Risiken.

Dabei liegt die Lösung nicht in mehr Versicherungen, sondern in besseren Strukturen. Eine branchenspezifische Risikoanalyse legt offen, welche Gefahren konkret abgesichert werden müssen. Sie zeigt zugleich, welche bestehenden Verträge überflüssig sind oder angepasst werden sollten. Cyberversicherungen, Vertrauensschadenpolicen und moderne Apothekenversicherungen lassen sich gezielt kombinieren, um kosteneffizient und realitätsnah abzusichern. Auch Rechtsschutzlösungen sollten regelmäßig bewertet werden. Juristische Konflikte mit Angestellten, Aufsichtsbehörden oder externen Dienstleistern nehmen in der betrieblichen Praxis deutlich zu.

Entscheidend ist, dass diese Versicherungen nicht isoliert verwaltet, sondern strategisch geführt werden. Nur wenn Apothekenverantwortliche ihre Policen regelmäßig prüfen, Risiken korrekt einschätzen und Leistungen gezielt gewichten, entsteht ein wirksamer Schutz. Gleichzeitig lassen sich durch diese strukturierte Herangehensweise oft erhebliche Kosten einsparen. Eine gezielte Reduktion überflüssiger Positionen, eine realistische Bewertung von Schadenswahrscheinlichkeiten und die Nutzung von branchenspezifischen Rahmenlösungen ermöglichen eine wirtschaftlich tragfähige Absicherung. Wer seine Versicherungspolitik nicht regelmäßig erneuert, riskiert nicht nur finanzielle Schäden, sondern auch die Handlungsfähigkeit im Ernstfall.

Der Betrieb einer Apotheke ist heute komplexer denn je. Gerade deshalb muss Versicherungsschutz als Teil der Unternehmensführung verstanden werden. Er ist kein Verwaltungsakt, sondern ein Instrument strategischer Steuerung. Diejenigen, die ihren Schutz regelmäßig anpassen, stärken nicht nur ihre Resilienz, sondern auch ihre Liquidität. Die Praxis zeigt: Wer lückenhafte Standardlösungen ersetzt und aktiv Risiken managt, steht im Schadensfall stabiler da. Eine kluge Versicherungspolitik ist deshalb kein Luxus, sondern ein Zeichen unternehmerischer Verantwortung.

Der Umgang mit Versicherungsschutz in Apotheken offenbart ein strukturelles Defizit, das weit über die Einzelverträge hinausweist. Es geht um die grundsätzliche Frage, wie unternehmerische Verantwortung in einem regulierten und risikobehafteten Gesundheitswesen wahrgenommen wird. Die Zahlen sind eindeutig. Viele Apotheken investieren Jahr für Jahr erhebliche Summen in Versicherungen, deren Nutzen weder systematisch geprüft noch strategisch gesteuert wird. Dieser Zustand ist nicht nur betriebswirtschaftlich unvernünftig, sondern auch gefährlich.

Apothekenbetriebe sind längst keine Schutzräume mehr, die von digitalen Risiken, juristischen Konflikten oder internen Manipulationen verschont bleiben. Der Alltag ist geprägt von komplexen Abläufen, sensiblen Daten und einem steigenden Anspruch an technische Verfügbarkeit und rechtliche Konformität. Die Versicherungslandschaft aber verharrt vielfach in starren Mustern und pauschalen Lösungen, die den realen Gefährdungen nicht gerecht werden. Es fehlt nicht an Angeboten, sondern an Struktur, Beratung und Verantwortungsübernahme.

Ein zentrales Versäumnis liegt im fehlenden Managementansatz. Versicherungen werden verwaltet, aber nicht geführt. Sie stehen nicht im Zentrum der betriebsstrategischen Diskussion, obwohl sie im Schadensfall über Fortbestand oder Insolvenz entscheiden können. Weder Kammern noch Berufsvertretungen liefern bislang praxistaugliche Konzepte, die Apothekenverantwortlichen Orientierung geben. Auch Versicherer selbst treten zu selten als strategische Partner auf, sondern agieren im Modus des Produktverkaufs. Hier offenbart sich ein systemisches Problem.

Es braucht ein neues Verständnis von Risikopolitik. Versicherungen sind keine Pflichtaufgabe der Buchhaltung, sondern Teil der unternehmerischen Resilienzstrategie. Sie müssen regelmäßig überprüft, angepasst und in ihrer Wirksamkeit kontrolliert werden. Apotheken, die diesen Weg gehen, zeigen, dass sich Schutz verbessern und Kosten gleichzeitig reduzieren lassen. Die Voraussetzung dafür ist ein professioneller, unabhängiger Blick auf das eigene Gefährdungspotenzial. Dazu gehört auch der Mut, liebgewonnene Altverträge zu kündigen und neue Wege zu gehen.

Gesellschaftlich zeigt sich an diesem Beispiel, wie wirtschaftliche Steuerung im Gesundheitswesen funktionieren kann – wenn sie nicht durch lähmende Routinen blockiert wird. Apotheken, die ihren Versicherungsschutz strategisch führen, handeln nicht nur im eigenen Interesse. Sie leisten auch einen Beitrag zur Stabilisierung eines Systems, das zunehmend durch Unsicherheiten belastet wird. Deshalb ist der Umgang mit Versicherungen keine technische Frage, sondern eine politische: Wer Risiken ernst nimmt, übernimmt Verantwortung – für sich, für das Team und für die Versorgungssicherheit.

Apotheken retten sich durch Sanierung ohne Insolvenzverfahren

Immer mehr Apotheken geraten unter wirtschaftlichen Druck, ohne dass dieser zwangsläufig in einem Insolvenzverfahren münden muss. Tatsächlich ermöglicht das geltende Recht alternative Wege der Unternehmenssanierung, die außerhalb eines formellen Insolvenzverfahrens liegen. Diese werden bislang jedoch nur selten genutzt, obwohl sie insbesondere für inhabergeführte Betriebe im Gesundheitswesen eine realistische Chance bieten, den wirtschaftlichen Absturz abzuwenden und den Geschäftsbetrieb zu sichern.

Ein zentraler Ansatz besteht in der außergerichtlichen Sanierung, bei der das Unternehmen gemeinsam mit seinen Gläubigern individuelle Lösungen entwickelt, um finanzielle Verpflichtungen neu zu ordnen. Voraussetzung ist eine frühzeitige Analyse der eigenen Lage sowie die Fähigkeit, ein tragfähiges Zukunftskonzept vorzulegen. Kommt es zur Einigung, kann die Apotheke operative Stabilität zurückgewinnen, ohne in das öffentliche Verfahren einer Insolvenz zu geraten.

Daneben hat der Gesetzgeber mit dem präventiven Restrukturierungsrahmen ein weiteres Instrument geschaffen, das unter bestimmten Voraussetzungen genutzt werden kann. Dieses Verfahren, geregelt im Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz, richtet sich an Betriebe, die zwar noch zahlungsfähig sind, bei denen jedoch eine drohende Zahlungsunfähigkeit erkennbar ist. Es erlaubt die gerichtliche Bestätigung eines Restrukturierungsplans mit ausgewählten Gläubigern, ohne dass ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Die Leitung verbleibt beim Unternehmer, Vertraulichkeit bleibt gewahrt und die Kontrolle über das operative Geschäft bleibt erhalten.

Beide Optionen erfordern eine klare Kenntnis der wirtschaftlichen Kennzahlen, rechtliche Beratung sowie ein entschlossenes Handeln auf Seiten der Betriebsverantwortlichen. Je früher dabei reagiert wird, desto größer sind die Erfolgsaussichten. Insbesondere Apotheken, die in ein schwieriges Marktumfeld eingebunden sind, können durch rechtzeitig eingeleitete Sanierungsmaßnahmen einen drohenden Strukturbruch verhindern. Entscheidend ist, dass nicht abgewartet, sondern aktiv geplant wird. Wer zu spät handelt, riskiert den vollständigen Kontrollverlust über den eigenen Betrieb.

Die zunehmende wirtschaftliche Belastung der Apotheken ist kein plötzlicher Schock, sondern das Ergebnis eines schleichenden Strukturproblems, das über Jahre ignoriert oder kleingeredet wurde. Während die Aufmerksamkeit häufig auf politische Honorardebatten gelenkt wird, offenbaren sich in der aktuellen Sanierungspraxis gravierende Schwächen im Umgang mit betriebswirtschaftlichen Risiken. Dass der präventive Restrukturierungsrahmen und außergerichtliche Sanierungen bislang kaum Anwendung finden, zeigt ein tiefsitzendes Unbehagen vieler Inhaber gegenüber juristisch komplexen, aber lebensrettenden Verfahren. Dabei ist gerade jetzt eine realistische Analyse betrieblicher Schwachstellen wichtiger denn je.

Verantwortlich sind dabei nicht nur die Apotheker selbst, sondern auch ein politisches Umfeld, das den Erhalt wohnortnaher Versorgung zwar rhetorisch beschwört, aber strukturelle Stabilisierungsinstrumente kaum vermittelt. Dass das StaRUG existiert, ist in der öffentlichen Diskussion kaum bekannt. Der Gesetzgeber stellt mit dem präventiven Restrukturierungsrahmen ein rechtlich fundiertes Instrument bereit, doch ohne flächendeckende Information, wirtschaftsnahe Schulung und niedrigschwellige Beratungsstrukturen bleibt es ein stumpfes Schwert. Es ist daher nicht nur ökonomisch fahrlässig, sondern auch gesundheitspolitisch kurzsichtig, die Nutzung solcher Verfahren nicht systematisch zu fördern.

Krisenfestigkeit in einer gesellschaftlich unverzichtbaren Branche wie der Apotheke erfordert mehr als punktuelle Reformrhetorik. Es braucht eine rechtliche Kultur, die präventive Verantwortung belohnt und vorausschauendes Handeln nicht bestraft. Die bewusste Entscheidung gegen ein Insolvenzverfahren sollte nicht als Schwäche, sondern als betriebswirtschaftliche Souveränität verstanden werden. Wer rechtzeitig saniert, erhält nicht nur die Apotheke, sondern auch das Vertrauen in eine Versorgung, die auf Stabilität statt auf Zufall setzt.

Wer in Apotheken nur den Preis sieht verkennt den Wert dahinter

Apotheken stehen zunehmend unter Druck, ihre Preisstrategie zwischen wirtschaftlicher Notwendigkeit und kundenorientierter Zurückhaltung auszubalancieren. Während Verbraucherpreise steigen und viele Haushalte ihre Ausgaben überdenken, achten auch Apothekenkunden immer häufiger auf die Kosten von Gesundheitsprodukten. Trotzdem sind aggressive Preisaktionen in inhabergeführten Apotheken selten zielführend. Statt marktschreierischer Rabatte setzen viele Betriebe auf eine differenzierte, unaufdringliche Preisgestaltung, die sich an Beratungsqualität, Sortimentswertigkeit und langfristiger Kundenbindung orientiert.

In vielen Apotheken wird der Preis nicht als reines Lockmittel eingesetzt, sondern als Ausdruck einer verantwortungsvollen Gesamtleistung verstanden. Wer etwa zu stark rabattiert oder auf flächendeckende Tiefpreisstrategien setzt, riskiert ein Vertrauensdefizit bei der Stammkundschaft. Das gilt besonders für Produkte mit hoher Beratungsintensität oder pharmazeutischem Anspruch. Kunden erwarten nachvollziehbare Preise, die sich nicht an willkürlichen Aktionen, sondern an tatsächlichem Nutzen und Qualität orientieren. Der Preis allein ist selten der ausschlaggebende Faktor für den Apothekenbesuch. Vielmehr zählen Kompetenz, Atmosphäre und die persönliche Beziehung vor Ort.

Vor diesem Hintergrund gewinnt die Preisstrategie in der Apotheke eine strategische Dimension. Sie muss wirtschaftlich tragfähig sein, ohne das Bild der Apotheke als verlässliche Gesundheitsinstanz zu beschädigen. Preispunkte sollten deshalb transparent, nachvollziehbar und im Gesamtkontext der Leistung kommuniziert werden. Auch die Entscheidung, bestimmte Produkte bewusst nicht zu rabattieren, kann ein klares Zeichen für Wertschätzung und Verantwortung sein. Gleichzeitig gilt es, Angebote gezielt zu platzieren, etwa bei saisonalen Gesundheitsartikeln oder im Rahmen von Gesundheitsaktionen, ohne dabei den Eindruck eines reinen Abverkaufs zu erwecken.

In der Praxis sind es oft die leisen, wohlüberlegten Preissignale, die über wirtschaftlichen Erfolg entscheiden. Wer seine Preisstrategie mit Feingefühl, analytischem Blick und klarem Profil entwickelt, kann sich von Discountdruck und kurzfristigem Aktionismus absetzen. In einer Branche, die von Vertrauen lebt, darf die Preisfrage nicht zur Hauptsache werden. Sie bleibt Teil eines größeren Zusammenhangs, in dem Haltung, Fachkompetenz und Kontinuität das Bild der Apotheke prägen.

Die Diskussion um die richtige Preisstrategie in Apotheken ist Ausdruck einer tieferliegenden Spannung zwischen Marktmechanismus und Versorgungsauftrag. Apotheken operieren an der Schnittstelle zwischen Gesundheitswesen und Einzelhandel. Diese doppelte Verortung bringt eine besondere Verantwortung mit sich, die sich nicht in simplen Rabattentscheidungen erschöpft. Wer Apotheken auf bloße Preisgeber reduziert, untergräbt ihre gesellschaftliche Funktion als niedrigschwellige Gesundheitsdienstleister mit hohem Vertrauenspotenzial.

Preise sind nicht neutral. Sie kommunizieren Haltung, Prioritäten und Wertmaßstäbe. Gerade in einem sensiblen Bereich wie der Gesundheitsversorgung kommt es darauf an, dass Preisentscheidungen nicht zufällig oder marktkonform getroffen werden, sondern eingebettet sind in ein professionelles Selbstverständnis. Die apothekerliche Leistung beginnt nicht beim Kassenzettel, sondern bei Beratung, Versorgungssicherheit und Verantwortungsübernahme im Gesundheitsalltag. Eine Preisstrategie, die diesem Anspruch nicht gerecht wird, verfehlt ihren Zweck – ökonomisch wie ethisch.

Dabei wäre es falsch, wirtschaftlichen Realismus zu negieren. Apotheken sind keine staatlich alimentierten Einrichtungen, sondern unterliegen unternehmerischen Zwängen. Dennoch ist der Preis kein beliebig manipulierbares Steuerungsinstrument. Er muss sich im Rahmen einer verantwortungsvollen Kalkulation bewegen, die Qualität ermöglicht, nicht untergräbt. In Zeiten wachsender ökonomischer Unsicherheit steigt der Druck, auch im Gesundheitswesen auf Rabatte zu setzen. Doch wer zu laut kalkuliert, verliert schnell an Seriosität.

Verantwortungsträger in Standesvertretungen und Politik sind gefordert, die Rahmenbedingungen für wirtschaftlich stabile, aber ethisch tragfähige Preisstrategien zu stärken. Dazu gehören nicht nur auskömmliche Honorare für apothekerliche Leistungen, sondern auch eine Klarstellung der Rolle der Vor-Ort-Apotheke im Spannungsfeld von Markt und Gemeinwohl. Eine Apotheke darf sich ihrer ökonomischen Realität nicht entziehen, aber sie muss sich auch nicht jeder Preisdynamik beugen. Die Fähigkeit zur leisen, überlegten Preissetzung ist Teil ihrer professionellen Identität – und gerade deshalb gesellschaftlich relevant.

Feuer in der Apotheke bedroht Betriebe und Anwohner zugleich

Ein Brand in einer Apotheke bleibt selten ein isoliertes Ereignis. Die enge bauliche Struktur in Innenstädten, die Nähe zu Wohnhäusern und der Umgang mit chemischen Substanzen machen Apotheken im Brandfall zu einem erheblichen Risiko für ihr gesamtes Umfeld. Kommt es zu einem Feuer, bedroht das nicht nur die Infrastruktur des eigenen Betriebs, sondern häufig auch angrenzende Geschäfte, Wohnungen und die Umwelt. Toxische Rückstände, Löschwasserschäden und die Kontamination durch pharmazeutische Stoffe haben das Potenzial, weitreichende Sach- und Umweltschäden zu verursachen. Für die Inhaber bedeutet das nicht nur den Verlust ihrer Betriebsstätte, sondern auch die Gefahr, mit hohen Haftungsforderungen konfrontiert zu werden, die über Jahre nachwirken können.

Die juristische Verantwortung liegt dabei klar beim Betreiber. Er trägt die Pflicht zur Einhaltung aller Sicherheitsvorgaben, zur korrekten Lagerung von Gefahrstoffen und zur regelmäßigen technischen Wartung. Kommt es zu Versäumnissen, wird der Apotheker auch für Schäden haftbar gemacht, die weit über die Betriebsgrenze hinausreichen. Besonders kritisch ist die Lage, wenn durch die Folgen eines Brandes etwa benachbarte Arztpraxen, Pflegeheime oder Labore ihre Tätigkeit einstellen müssen. Diese sogenannten Vermögensfolgeschäden lösen häufig langwierige zivilrechtliche Auseinandersetzungen aus.

Viele Betreiber unterschätzen das komplexe Zusammenspiel aus Sach-, Umwelt- und Betriebshaftungsrisiken. Standardversicherungen decken oft nicht alle denkbaren Schadensarten ab. Insbesondere Umweltschäden durch kontaminiertes Löschwasser oder ausgetretene Chemikalien werden von herkömmlichen Policen nicht erfasst. Auch Regressforderungen von Versicherungen Dritter oder der öffentlichen Hand stellen ein finanzielles Risiko dar, das ohne spezifische Absicherung zur Existenzbedrohung wird. Hinzu kommt die steigende Relevanz digitaler Gefahren. Cybervorfälle, etwa durch fehlerhafte automatisierte Lager- oder Abrechnungssysteme, können Betriebsabläufe stören und im Schadensfall zusätzliche juristische Fragen aufwerfen.

Die Priorisierung branchenspezifischer Versicherungen ist daher keine Frage der Betriebsgröße, sondern des Risikoverständnisses. Ohne eine passgenaue Absicherung gegen offline- wie onlinebedingte Schäden ist ein moderner Apothekenbetrieb in seiner Substanz gefährdet. Eine ganzheitliche Risikobetrachtung, die sowohl technische wie organisatorische Prävention umfasst, gehört zu den Grundanforderungen an einen verantwortungsvollen Apothekenbetrieb. Andernfalls droht im Ernstfall nicht nur der Verlust der Existenzgrundlage, sondern auch eine dauerhafte Belastung für das gesamte lokale Versorgungsumfeld.

Die Vorstellung, Apotheken seien lediglich Orte der Versorgung, verkennt ihr reales Risikopotenzial im urbanen Gefüge. Gerade in dicht bebauten Quartieren sind sie im Schadensfall Knotenpunkte für weitreichende Gefahren. Wer dort Arzneimittel lagert, verarbeitet oder verkauft, trägt nicht nur eine medizinische, sondern auch eine sicherheitstechnische Verantwortung. Die gesellschaftliche Erwartung, Apotheken seien sichere Orte, kollidiert mit der Realität, dass Brandereignisse dort katastrophale Kettenreaktionen auslösen können. Dass kontaminiertes Löschwasser eine Straße unbewohnbar macht oder angrenzende Praxen infolge eines Feuers schließen müssen, ist längst kein Ausnahmefall mehr.

Die Politik hat in der Risikodebatte um Apotheken bislang wenig zu bieten. Brandschutz wird als baurechtliches Thema abgehakt, Umweltschäden als Versicherungsfrage delegiert. Doch gerade die Schnittstelle zwischen öffentlicher Daseinsvorsorge und privatwirtschaftlichem Betrieb verlangt nach klareren Anforderungen, nach transparenteren Standards, nach verpflichtender Risikoaufklärung. Es kann nicht sein, dass ein einzelner Betreiber, oft ohne juristische Fachkenntnis, über Haftungsfragen entscheiden muss, die im Ernstfall ganze Straßenzüge betreffen.

Auch die Versicherungswirtschaft steht in der Pflicht, endlich auf die Spezifika des Apothekenbetriebs systematisch zu reagieren. Pauschale Ausschlüsse oder kleinteilige Deckungslücken in Standardpolicen zeigen eine strukturelle Blindstelle, die das System selbst gefährdet. Solange Umweltschäden, digitale Störungen oder Kettenreaktionen nur selektiv versichert werden, bleibt das Haftungsrisiko asymmetrisch verteilt – auf den Schultern des Einzelnen.

Dabei ist Risikomanagement keine Frage der Ökonomie, sondern der Verantwortung. Wer eine Apotheke betreibt, muss nicht nur gegen Feuer, sondern auch gegen die Systemblindheit eines fragmentierten Regulierungs- und Versicherungssystems gewappnet sein. Es ist Zeit, dass Gesundheitspolitik, Versicherungsrecht und Berufsstand gemeinsam handeln. Denn wenn die Apotheke zur Gefahr wird, ist es längst zu spät für Reaktionen.

Onlineanbieter hebeln das Prinzip freier Heilberufe aus

Digitale Geschäftsmodelle im Gesundheitswesen werfen zunehmend schwerwiegende rechtliche und strukturelle Fragen auf. Insbesondere die enge Verzahnung von Online-Plattformen, telemedizinischen Angeboten und Versandapotheken unterläuft zentrale Prinzipien der medizinischen Versorgung. Patienten werden über automatisierte Rezeptabonnements gezielt in digitale Versorgungsketten gelenkt, ohne selbst aktiv zu werden. Die ärztliche Verschreibung erfolgt in vielen Fällen ohne unmittelbaren Kontakt, die Arzneimittelversorgung läuft über angeschlossene Versandhändler. Dieses Zusammenspiel verstößt vielfach gegen die rechtlich verankerte freie Apothekenwahl und gefährdet die unabhängige Berufsausübung von Ärzten und Apothekern.

Zudem werden Plattformen genutzt, um elektronische Rezepte direkt an bestimmte Anbieter zu übermitteln. Dabei wird der Patient nicht nur aus dem Entscheidungsprozess ausgeschlossen, sondern auch der Datenschutz gefährdet. Die gesetzlich vorgeschriebene Trennung zwischen Verordnung und Belieferung wird unterlaufen. Rechtlich bedenklich ist vor allem, dass nicht nur das Zuweisungsverbot berührt ist, sondern auch das darüber hinausgehende Abspracheverbot. Dieses soll sicherstellen, dass medizinische Entscheidungen frei von wirtschaftlicher Einflussnahme getroffen werden. Auch eine Zustimmung des Patienten ändert an dieser Strukturproblematik nichts, da sie den grundsätzlichen Interessenkonflikt nicht auflöst.

Zahlreiche Plattformen kombinieren Rezeptabonnements mit zusätzlichen Vorteilen beim Kauf rezeptfreier Medikamente. Patienten werden durch Rabatte oder Versandkostenvorteile zu nicht indizierten Bestellungen verleitet. Diese Praxis steht im Widerspruch zu europäischen Vorschriften zur Arzneimittelwerbung und stellt eine faktische Verbrauchslenkung dar. Die Apothekerkammer Nordrhein hat inzwischen juristische Schritte gegen mindestens einen Anbieter solcher Rezeptmodelle eingeleitet.

Auch in der ärztlichen Versorgung sorgt die Digitalisierung für wachsende Spannungen. Plattformen wie TeleClinic vermitteln digitale Arztkontakte mit unmittelbarer Rezeptausstellung. Dabei konzentrieren sich diese Angebote auf einfache Fälle mit geringer Komplexität. Patienten mit aufwändigeren Anliegen werden an klassische Praxen verwiesen. Dies führt zu einem selektiven Versorgungssystem, bei dem digitale Anbieter die lukrativen Fälle bearbeiten, während niedergelassene Praxen mit den strukturell schwierigen Patienten belastet werden.

Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein kritisiert diesen Trend scharf und warnt vor einer Zweiteilung der Versorgung. Während in Niedersachsen die Zusammenarbeit mit TeleClinic als ergänzende Maßnahme genutzt wird, sehen andere Akteure darin einen gefährlichen Eingriff in das bestehende Versorgungssystem. Auch das Prinzip der Quartalsabrechnung wird durch wiederholte Konsultationen bei wechselnden Online-Ärzten systematisch umgangen.

Insgesamt zeigt sich ein Muster: Digitale Anbieter orientieren sich an wirtschaftlichen Effizienzkriterien und setzen auf technische Automatisierung. Die persönliche Beziehung zwischen Arzt, Apotheker und Patient gerät zunehmend ins Hintertreffen. Vor-Ort-Apotheken und niedergelassene Praxen erfüllen jedoch wichtige Funktionen, die über die reine Leistungserbringung hinausgehen. Sie gewährleisten Beratung, begleiten chronisch Erkrankte, erkennen Risiken und bieten eine ortsnahe Betreuung. Diese integrative Versorgungsstruktur lässt sich nicht durch digitale Schnittstellen ersetzen.

Gesundheitliche Versorgung ist kein Prozess, der ausschließlich durch Algorithmen gesteuert werden kann. Sie erfordert persönliche Verantwortung, ärztliche Erfahrung und pharmazeutische Unabhängigkeit. Die Politik steht in der Pflicht, diese Grundsätze zu sichern und Geschäftsmodelle zu regulieren, die wirtschaftliche Interessen über das Versorgungsziel stellen. Die Unabhängigkeit heilberuflicher Entscheidungen muss verteidigt werden, wenn eine flächendeckende, gerechte und sichere Versorgung gewährleistet bleiben soll.

Die zunehmende Digitalisierung des Gesundheitswesens bringt Chancen für Effizienz und Erreichbarkeit, stellt jedoch zugleich die Grundlagen einer unabhängigen und patientenzentrierten Versorgung auf die Probe. Was als digitale Innovation angepriesen wird, entpuppt sich bei näherer Betrachtung vielfach als Umgehung bewährter Schutzmechanismen. Plattformen, die Rezeptausstellungen automatisieren und Apothekenbindungen herstellen, greifen in das sensible Gefüge heilberuflicher Verantwortung ein. Sie unterlaufen gesetzliche Trennlinien zwischen ärztlicher Diagnose und apothekerlicher Versorgung und reduzieren komplexe gesundheitliche Zusammenhänge auf digitalisierte Prozessketten.

Die Politik hat lange zugesehen, wie sich neue Marktakteure zwischen Patient und Leistungserbringer schieben. Der Schutz der freien Apothekenwahl, das Abspracheverbot und die individuelle Therapiefreiheit wurden damit nicht nur ausgehöhlt, sondern aktiv gefährdet. Auch die Krankenkassen tragen Verantwortung, wenn sie über Vergütungsstrukturen digitale Schnellkontakte fördern, statt das Prinzip der kontinuierlichen Versorgung zu stärken. Es entsteht ein System, in dem Schnelligkeit und Bequemlichkeit zu Leitprinzipien werden, während Gründlichkeit, Verantwortung und Nähe unter Druck geraten.

Besonders problematisch ist die strukturelle Trennung von einfachen und komplexen Fällen. Plattformen selektieren nach Aufwand und Risiko, was zu einer Verschiebung der Versorgungslast führt. Niedergelassene Praxen und Vor-Ort-Apotheken müssen zunehmend die Versorgungsrealität auffangen, die digitale Anbieter systematisch ausklammern. Dies ist nicht nur ungerecht, sondern untergräbt auch die solidarische Grundlage unseres Gesundheitssystems.

Gesundheit darf nicht zum Geschäftsmodell beliebiger Plattformbetreiber werden. Sie braucht Integrität, klare Zuständigkeiten und eine unabhängige heilberufliche Entscheidungskultur. Eine Versorgung, die auf Geschwindigkeit und Profit ausgerichtet ist, gefährdet langfristig nicht nur die Qualität, sondern auch das Vertrauen der Menschen in die Institutionen des Gesundheitswesens. Wer diese Strukturen erhalten will, muss klare Grenzen setzen. Die Digitalisierung darf kein Freifahrtschein für Versorgungssteuerung im Interesse Dritter sein. Sie muss sich in das System integrieren, nicht das System in sie.

Fehlerhafte Steuerbescheide sind keine Seltenheit

Fehler in Steuerbescheiden gehören in Deutschland zum Alltag. Auch wenn die meisten Bescheide korrekt sind, zeigt die Erfahrung, dass insbesondere bei komplexeren betrieblichen Konstellationen, wie sie in Apotheken regelmäßig vorkommen, formale oder inhaltliche Fehler auftreten können. Für Betroffene kann das schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Umso wichtiger ist es, die verfahrensrechtlichen Möglichkeiten zu kennen, mit denen ein solcher Bescheid angefochten, korrigiert oder aufgehoben werden kann.

Das steuerliche Verfahrensrecht eröffnet verschiedene Wege zur Änderung eines Steuerbescheids. Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe ist der Einspruch das zentrale Instrument. Danach können noch Änderungsanträge auf Grundlage der sogenannten §129- oder §172ff.-AO-Regelungen gestellt werden, etwa bei offenbaren Unrichtigkeiten oder wenn neue Tatsachen vorgelegt werden. Diese Optionen müssen jedoch rechtlich exakt begründet und fristgerecht genutzt werden. Für Apothekerinnen und Apotheker stellt sich hierbei nicht nur die fachliche, sondern auch eine strukturelle Herausforderung. Sie sind im Alltag oft vollständig mit der Patientenversorgung und Betriebsführung ausgelastet. Fehler im Steuerbescheid fallen dabei oft erst spät auf.

Zugleich ist der Ausgang solcher Verfahren rechtlich offen und mit Kostenrisiken verbunden. Selbst bei berechtigten Änderungsbegehren kann das Finanzamt anders entscheiden als erhofft, was in letzter Konsequenz eine Klage vor dem Finanzgericht nach sich ziehen kann. Wer an dieser Stelle nicht rechtlich abgesichert ist, trägt ein erhebliches wirtschaftliches Risiko. Deshalb gewinnt der steuerrechtliche Rechtsschutz auch in Apotheken an Bedeutung. Spezialisierte Policen können nicht nur die Kosten eines finanzgerichtlichen Verfahrens abdecken, sondern bereits im Vorfeld für eine professionelle Interessenwahrnehmung sorgen.

Immer wieder geraten Apotheken in finanzielle Schwierigkeiten, weil sie Fehler im Steuerbescheid zu spät oder gar nicht erkennen oder weil sie aus Angst vor Kosten nicht gegen offensichtlich falsche Festsetzungen vorgehen. Hier zeigt sich, wie essenziell ein enger Austausch mit dem Steuerberater und ein Grundverständnis für verfahrensrechtliche Abläufe ist. Steuerliches Verfahrensrecht ist kein juristischer Nebenaspekt, sondern ein aktiver Schutzmechanismus zur Wahrung wirtschaftlicher Substanz.

Fehler in Steuerbescheiden sind kein seltenes Phänomen, sondern Ausdruck eines Systems, das durch Automatisierung, Personalknappheit und Komplexität zunehmend an Grenzen stößt. Doch statt auf strukturelle Transparenz und präventive Fehlervermeidung zu setzen, verlagert das System die Verantwortung auf den Steuerpflichtigen. Besonders kleinere Unternehmen wie Apotheken sind davon betroffen. Sie verfügen meist nicht über eine eigene Rechtsabteilung und sind darauf angewiesen, dass ihre Berater präzise und vorausschauend arbeiten. Doch selbst bei bestem Willen bleiben auch Steuerberater nicht unfehlbar. Umso mehr kommt es darauf an, dass Apotheken selbst eine Grundkompetenz im steuerlichen Verfahrensrecht aufbauen und ihre Rechte kennen.

Dass steuerrechtliche Fehler nicht automatisch zu einer sachgerechten Korrektur führen, ist ein systemisches Problem. Die Möglichkeiten zur Änderung eines Steuerbescheids sind rechtlich eng gefasst, teilweise formalistisch ausgestaltet und oft mit Fristen verbunden, die im Alltag untergehen. Gleichzeitig ist der Nachweis neuer Tatsachen oder offenkundiger Fehler für Laien schwer zu führen. Die Schwelle zur Korrektur liegt hoch, während die Konsequenzen eines nicht angefochtenen Bescheids langfristig spürbar bleiben.

In diesem Spannungsfeld wird deutlich, dass steuerlicher Rechtsschutz kein Luxus ist, sondern eine Notwendigkeit. Denn wo ein fehlerhafter Bescheid zur finanziellen Belastung wird, fehlt oft die Kraft für eine juristische Auseinandersetzung. Dass die Politik bislang keine wirksamen Mechanismen zur Vereinfachung des Rechtswegs oder zur Entlastung kleiner Betriebe geschaffen hat, ist ein strukturelles Versäumnis. Die Verantwortung dafür liegt nicht bei den Betroffenen, sondern bei einem Staat, der seine Pflichten zur Sicherung gleichberechtigter Rechtsdurchsetzung nur unzureichend erfüllt.

Ein funktionierender Rechtsstaat lebt davon, dass Bürger ihre Rechte nicht nur kennen, sondern auch durchsetzen können. Ohne rechtliche Unterstützung bleibt dieser Anspruch Illusion. Deshalb ist es höchste Zeit, steuerliche Rechtsschutzsysteme nicht als optionale Absicherung, sondern als integralen Bestandteil wirtschaftlicher Resilienz zu verstehen.

Zahlungen in Rücklagen sind nicht sofort steuerlich abziehbar

Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil klargestellt, dass Zahlungen in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht sofort als Werbungskosten abziehbar sind. Dies betrifft insbesondere Eigentümer vermieteter Wohnungen, die regelmäßig Beiträge in die gemeinschaftliche Rücklage einzahlen müssen. Die Entscheidung hat weitreichende Bedeutung für die steuerliche Behandlung von Aufwendungen im Zusammenhang mit vermieteten Eigentumswohnungen.

Hintergrund ist die seit 2020 geltende Reform des Wohnungseigentumsgesetzes, die den Handlungsspielraum der Wohnungseigentümergemeinschaft bei Instandhaltungsmaßnahmen erweitert hat. Viele Eigentümer gingen bislang davon aus, dass ihre Einzahlungen in die Erhaltungsrücklage bereits mit der Zahlung als Werbungskosten gelten können. Diese Annahme hat der Bundesfinanzhof nun ausdrücklich verneint. Maßgeblich sei nicht der Zahlungszeitpunkt der Rücklage, sondern ausschließlich der Zeitpunkt der tatsächlichen Verausgabung der Mittel durch die Eigentümergemeinschaft.

Für die steuerliche Praxis bedeutet das, dass ein Werbungskostenabzug erst dann in Betracht kommt, wenn die Rücklagenmittel zur Durchführung konkreter Erhaltungsmaßnahmen verwendet und tatsächlich gezahlt worden sind. Das Urteil unterstreicht damit die Trennung zwischen dem Vermögensbereich des Eigentümers und dessen steuerlich relevanter Einkunftssphäre. Rücklagenzahlungen allein gelten nicht als Aufwand zur Einkünfteerzielung, sondern lediglich als Vermögensumschichtung innerhalb des Eigentums.

Für Eigentümer bringt dies neue Herausforderungen bei der steuerlichen Planung. Während größere Instandhaltungen, wie Dachsanierungen oder Fassadenarbeiten, oft Jahre im Voraus finanziert und vorbereitet werden, kann der steuerliche Effekt erst in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem die Eigentümergemeinschaft die Maßnahme tatsächlich umsetzt und die Zahlung an externe Dienstleister erfolgt. Eine klare Dokumentation durch die Hausverwaltung und Einsicht in die Abrechnungen wird damit steuerlich noch relevanter.

Mit dem Urteil positioniert sich der Bundesfinanzhof eindeutig gegen eine pauschale steuerliche Berücksichtigung von Rücklagenbeiträgen. Steuerlich zählt nur, was tatsächlich abfließt. Eigentümer müssen daher Geduld beweisen und im Zweifelsfall mehrere Jahre warten, bis die gezahlten Rücklagen sich steuerlich auswirken können.

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs bringt eine längst überfällige Klarstellung zur steuerlichen Behandlung von Rücklagenzahlungen bei vermieteten Eigentumswohnungen. Sie zwingt zur Trennung von theoretischer Liquiditätsvorsorge und realem Aufwand zur Einkünfteerzielung. Damit setzt der Gerichtshof dem Wunsch vieler Eigentümer ein Ende, steuerliche Vorteile bereits zum Zeitpunkt der Einzahlung zu realisieren, obwohl noch keine konkrete Maßnahme erfolgt ist.

Diese Entscheidung zeigt ein strukturelles Spannungsfeld im deutschen Steuerrecht auf. Auf der einen Seite wird Vermietern ein erheblicher organisatorischer und finanzieller Aufwand zugemutet, um Substanzwerte zu erhalten. Auf der anderen Seite bleibt der Fiskus strikt bei seinem Grundsatz der Abflussbesteuerung. Die steuerliche Anerkennung erfolgt erst, wenn das Geld tatsächlich das Gemeinschaftskonto verlässt. Dass in diesem Moment oft Jahre vergangen sind, ist steuerlich irrelevant, aber praktisch folgenschwer.

Besonders betroffen sind Kleinvermieter, die auf steuerliche Entlastung zur Liquiditätssteuerung angewiesen sind. Für sie bedeutet das Urteil nicht nur einen Aufschub, sondern in manchen Fällen auch einen dauerhaften Ausfall steuerlicher Vorteile, wenn geplante Maßnahmen nie realisiert werden. Politisch stellt sich die Frage, ob diese restriktive Praxis mit dem Ziel einer breiten privaten Wohnungsvermietung vereinbar ist, die auf Initiative des Gesetzgebers ausdrücklich gefördert werden soll.

Verantwortlich ist dabei nicht allein die Judikative. Auch die Finanzverwaltung und der Gesetzgeber tragen ihren Teil. Die fehlende gesetzliche Klarstellung zur Behandlung von Rücklagen im Steuerrecht wird nun durch höchstrichterliche Rechtsprechung ersetzt. Dass sich daraus ein neues Maß an Rechtsklarheit ergibt, ist zwar begrüßenswert, entbindet die Politik aber nicht von der Pflicht, rechtliche Regelungen mit den praktischen Realitäten des Wohnungsmarktes zu synchronisieren.

Insgesamt stärkt das Urteil die Systematik der Einkünfteerzielung im Steuerrecht, verschärft aber gleichzeitig die Belastung für Eigentümer, die vorausschauend handeln und Verantwortung für gemeinschaftliches Eigentum übernehmen. Wer Rücklagen bildet, handelt nachhaltig. Dass dies steuerlich keinen unmittelbaren Niederschlag findet, offenbart eine Kluft zwischen ökonomischer Vernunft und steuerlicher Systematik, die künftig politisch geschlossen werden müsste.

Wenn Heilberuf ernst wird beginnt der Streit um Verantwortung

Die politischen Versprechen im aktuellen Koalitionsvertrag stehen auf einem fragilen Fundament. Nahezu alle Vorhaben unterliegen dem Vorbehalt ihrer Finanzierbarkeit. Damit sind zentrale Ankündigungen zur Steuerentlastung, zum Mindestlohn oder zur sozialen Absicherung bereits vor ihrer Umsetzung relativiert. Besonders konfliktträchtig sind jene Themen, bei denen divergierende Interessen aufeinandertreffen. Erste Differenzen innerhalb der Koalition deuten sich bereits an, bevor die eigentliche Arbeit beginnt. Für das Gesundheitswesen verheißt das nichts Gutes. Insbesondere Apotheken geraten in eine strukturelle Klemme, deren Dimensionen über kurzfristige Honorardebatten weit hinausreichen.

Der Druck auf das System wächst kontinuierlich. Bereits heute sind gesetzlich Versicherte mit steigenden Beiträgen konfrontiert. Im Jahr 2026 könnten sich diese nochmals deutlich erhöhen. Ein Beitragssatz von nahezu 18 Prozent in der Krankenversicherung und vier Prozent in der Pflegeversicherung erscheint realistisch. Hinzu kommen höhere Bemessungsgrenzen, die vor allem freiwillig Versicherte und Selbstständige belasten. Monatsbeiträge jenseits der 1200 Euro sind keine Zukunftsvision, sondern absehbare Realität. Der internationale Vergleich offenbart ein klares Missverhältnis. In der Schweiz und den Niederlanden gelingt es, leistungsfähige Gesundheitssysteme mit deutlich geringerer individueller Belastung zu finanzieren. Deutschland hingegen verliert sich im Ausbau bürokratischer Strukturen und ineffizienter Mittelverwendung.

Vor diesem Hintergrund gewinnen die Passagen des Koalitionsvertrags zur Rolle der Apotheken besondere Bedeutung. Die Formulierung, der Apothekerberuf solle zu einem Heilberuf weiterentwickelt werden, wirkt ambivalent. Einerseits öffnet sie eine Tür zu mehr Verantwortung und fachlicher Anerkennung. Andererseits suggeriert sie, der Beruf sei bislang kein vollwertiger Heilberuf. Diese semantische Unschärfe lenkt den Blick auf die grundlegende Frage nach der künftigen Position von Apotheken im Versorgungssystem.

Sollten Apotheker zu Primärversorgern werden, ergeben sich daraus nicht nur neue Chancen, sondern auch gravierende Herausforderungen. Der Wandel vom Warenumschlagplatz zum Dienstleistungszentrum erfordert neue Qualifikationen, strukturelle Anpassungen und die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Gleichzeitig wird die wirtschaftliche Basis brüchiger. Dienstleistungen lassen sich schlechter skalieren als der Verkauf von Produkten. Die Abhängigkeit von Lohnkosten steigt, die Verfügbarkeit qualifizierten Personals sinkt. Der Apotheker als Heilberufler muss mehr leisten, trägt mehr Verantwortung und gerät stärker unter staatliche Regulierung.

Diese Entwicklung wirft zentrale Fragen auf. Wie weit soll die heilkundliche Kompetenz reichen. Wo beginnt die Konkurrenz zur ärztlichen Versorgung. Und wer trägt die Haftung, wenn Entscheidungen nicht mehr rein pharmazeutischer Natur sind. Der Koalitionsvertrag lässt all diese Fragen offen. Er stellt Aufgaben in den Raum, ohne klare Konzepte zu liefern. Damit liegt es nun am Berufsstand selbst, sich zu positionieren. Zwischen wirtschaftlicher Realität, fachlicher Ambition und politischer Erwartung bleibt wenig Spielraum für Unentschlossenheit.

Der Koalitionsvertrag wirkt in weiten Teilen wie ein Versprechen unter Vorbehalt. Besonders im Gesundheitswesen offenbaren sich dabei strukturelle Widersprüche, die nicht durch wohlmeinende Formulierungen zu lösen sind. Die Passage zur Weiterentwicklung des Apothekerberufs markiert exemplarisch das Dilemma politischer Absichtserklärungen ohne tragfähige Umsetzungsperspektive. Wer Apotheken als Heilberufe anerkennen will, muss mehr liefern als symbolische Aufwertung. Es geht um eine tiefgreifende Neuausrichtung des gesamten Versorgungssystems.

Die Verantwortung für diese Entwicklung liegt nicht allein bei der Politik. Auch die Standesvertretungen der Apothekerschaft haben bislang keine überzeugende Strategie formuliert, wie die Rolle im System neu gedacht werden kann. Vielmehr wird an tradierten Strukturen festgehalten, während sich die ökonomischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen fundamental verändern. Die Selbstwahrnehmung als unentbehrlicher Pfeiler der Versorgung genügt nicht mehr. Wer Heilberuf sein will, muss auch bereit sein, heilkundliche Verantwortung zu tragen und Konflikte mit etablierten Akteuren wie der Ärzteschaft nicht zu scheuen.

Zugleich wird deutlich, dass das bestehende Finanzierungssystem an seine Grenzen stößt. Die Belastung der Versicherten steigt, ohne dass strukturelle Verbesserungen sichtbar würden. Dass Länder wie die Schweiz oder die Niederlande vergleichbare Systeme mit deutlich geringerer Belastung organisieren, zeigt die deutschen Versäumnisse klar auf. Statt effizienter Steuerung herrscht in Deutschland ein regulatorischer Wildwuchs, in dem Verantwortung diffundiert und Zuständigkeiten verschwimmen.

Wenn die Politik den Wandel ernst meint, muss sie klare rechtliche und ökonomische Rahmen schaffen. Sie muss definieren, welche Aufgaben Apotheken künftig übernehmen sollen, welche Kompetenzen dafür notwendig sind und wie diese honoriert werden. Und sie muss bereit sein, mit Standesinteressen zu brechen, wo diese notwendige Reformen blockieren. Umgekehrt muss der Berufsstand ebenfalls bereit sein, die eigene Rolle zu hinterfragen. Wer sich nur auf seine bisherige Systemfunktion zurückzieht, verspielt die Chance zur aktiven Mitgestaltung.

Die kommende Legislaturperiode wird damit zur Bewährungsprobe für alle Beteiligten. Die Weichen sind gestellt, aber noch nicht eingerastet. Es liegt an Apothekern und Politikern, ob die Entwicklung zur echten Professionalisierung führt oder in einem weiteren Umverteilungskonflikt endet, der niemandem wirklich nützt. Das Zeitfenster für entschlossene Entscheidungen ist schmal. Wer es verstreichen lässt, wird sich am Ende nicht auf mangelnde Mittel berufen können, sondern auf fehlenden Willen.

Medikationsanalysen bieten große Chancen für die Arzneisicherheit

Viele Patientinnen und Patienten versprechen sich von einer Medikationsanalyse vor allem mehr Sicherheit, ein besseres Verständnis ihrer Medikamente und weniger Nebenwirkungen. Dennoch kennt nur eine Minderheit diese Möglichkeit überhaupt. Eine wissenschaftliche Befragung in drei deutschen Apotheken zeigt, dass lediglich rund 18 Prozent der befragten Kunden wussten, dass ihre Apotheke diese Dienstleistung anbietet. Die Ergebnisse werfen ein Schlaglicht auf ein strukturelles Defizit in der Kommunikation pharmazeutischer Angebote.

Für das Projekt wurden über 1500 Kundinnen und Kunden direkt in Apotheken zur Teilnahme an einer mehrsprachigen Umfrage eingeladen. Die Mehrheit der Teilnehmenden war mittleren Alters, nahm regelmäßig mehrere Medikamente ein und war grundsätzlich offen für Beratung. Dabei zeigte sich, dass Frauen tendenziell besser über Medikationsanalysen informiert sind als Männer. Auch Personen, die regelmäßig Beratung einholen, gaben häufiger an, das Angebot zu kennen.

Trotz der geringen Bekanntheit war das Interesse am Nutzen klar ausgeprägt. Auf einer Bewertungsskala nannten viele Teilnehmende eine Reduktion von Nebenwirkungen, ein besseres Verständnis ihrer Arzneimittel und eine geringere Zahl an Problemen mit der Medikation als besonders wichtige Ziele. Ebenso geschätzt wurden eine mögliche Therapievereinfachung, ein vollständiger Medikationsplan, mehr Sicherheit in der Anwendung sowie eine verbesserte Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker.

Die Studienergebnisse machen deutlich, dass viele Menschen bereit wären, Medikationsanalysen zu nutzen, wenn sie besser über deren Zweck und Vorteile informiert würden. Besonders wirksam erscheint die persönliche Ansprache durch das Apothekenteam. Informationsmaterial in Form von Flyern wurde deutlich seltener wahrgenommen. Die Autoren der Studie empfehlen daher, dass Apotheken ihre Kunden aktiv auf diese Dienstleistung ansprechen, standardisierte Kommunikationsmittel einsetzen und auf eine vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre achten.

Seit Mitte 2022 gehört die Medikationsanalyse bei Patienten mit mindestens fünf dauerhaft angewendeten Arzneistoffen zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Dennoch wird sie bislang kaum in Anspruch genommen. Neben mangelnder Bekanntheit zählen auch zeitliche und personelle Engpässe zu den Ursachen. Die neue Studie zeigt jedoch, dass die Nachfrage steigen könnte, wenn Apotheken ihre Rolle als Ansprechpartner für komplexe Medikationsfragen stärker aktiv gestalten würden.

Die Ergebnisse der Umfrage offenbaren ein doppeltes Defizit im deutschen Gesundheitswesen: einerseits in der Patientenaufklärung, andererseits in der strukturellen Umsetzung innovativer pharmazeutischer Dienstleistungen. Die Medikationsanalyse als gesetzlich verankerte Kassenleistung existiert, doch ein Großteil der Patienten kennt sie nicht. Der daraus resultierende Widerspruch zwischen dem gesundheitspolitisch propagierten Ziel einer sicheren Arzneimitteltherapie und der tatsächlichen Reichweite des Instruments ist bezeichnend.

In der gesundheitspolitischen Diskussion um Versorgungsqualität, Arzneisicherheit und interprofessionelle Zusammenarbeit wird die Apotheke häufig als niedrigschwelliger Gesundheitskontaktpunkt beschrieben. Doch diese Rolle bleibt weitgehend rhetorisch, solange zentrale Leistungen wie die Medikationsanalyse im Alltag der Patienten nicht präsent sind. Die Verantwortung dafür liegt nicht allein bei den Apotheken, sondern auch bei Politik, Krankenkassen und ärztlicher Selbstverwaltung, die dieses Angebot strukturell ermöglichen, aber kommunikativ nicht flankieren.

Die Apotheken wiederum stehen unter ökonomischem und organisatorischem Druck, was die Umsetzung patientenorientierter Leistungen erschwert. Dennoch zeigt die Studie, dass eine gezielte persönliche Ansprache und eine vertrauensvolle Beratung die Akzeptanz erheblich steigern könnten. Die Chance liegt also in einer Neuausrichtung der pharmazeutischen Kommunikation, die nicht nur auf Fachwissen, sondern auch auf Beziehung und Relevanz für den Alltag der Patienten setzt.

Wenn Medikationsanalysen wirksam sein sollen, braucht es neben struktureller Förderung eine neue Kultur der aktiven Information. Apothekerinnen und Apotheker müssen darin bestärkt werden, ihr Wissen proaktiv einzubringen. Gleichzeitig sollte die Gesundheitspolitik ihre Ankündigungen mit nachhaltiger Unterstützung unterlegen, statt neue Leistungen ohne Rückhalt im Alltag einzuführen. Nur so lässt sich der Anspruch einlösen, die Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland zu verbessern. Andernfalls bleibt die Medikationsanalyse ein theoretisches Versprechen mit geringer praktischer Wirkung.

Die AfD nutzt Wahlerfolge zur Delegitimierung des Systems

Die AfD setzt ihren politischen Aufstieg fort und gewinnt zunehmend an institutioneller Macht. Dabei bedient sich die Partei rechtsstaatlicher und demokratischer Mechanismen, die sie gleichzeitig offen infrage stellt. In immer mehr Landesparlamenten und kommunalen Gremien nimmt die AfD Einfluss auf demokratische Verfahren, während zentrale Werte der freiheitlichen Ordnung von Parteivertretern relativiert oder abgelehnt werden. Das politische Kalkül zielt darauf, den demokratischen Rahmen von innen heraus zu verändern.

Zahlreiche Aussagen führender AfD-Politiker lassen erkennen, dass zentrale Prinzipien der Gewaltenteilung, Pressefreiheit und Menschenrechte nicht uneingeschränkt anerkannt werden. Stattdessen dominieren autoritäre Ideale, ein völkisch-nationaler Gesellschaftsentwurf und die Forderung nach einem starken Staat, der Pluralismus einschränkt. Verfassungsschutzbehörden warnen seit Jahren vor verfassungsfeindlichen Bestrebungen in Teilen der AfD, insbesondere im sogenannten „Flügel“ und der Jugendorganisation.

Die Wahlerfolge in Bundesländern wie Thüringen, Sachsen und Brandenburg deuten darauf hin, dass die Strategie aufgeht. Teile der Bevölkerung folgen dem Narrativ vom „Systemversagen“ und betrachten die AfD als Korrektiv zur etablierten Politik, obwohl die Partei im Kern auf eine politische Umgestaltung hinauswill, die den demokratischen Wettbewerb schwächt. Die Vorstellung, durch demokratische Mehrheiten eine illiberale Ordnung zu errichten, hat historische Parallelen und stellt das politische System vor eine fundamentale Herausforderung.

Verfassungsrechtlich ist das Mandat der AfD legitim. Politisch jedoch steht die Frage im Raum, ob eine Partei, die die liberale Demokratie verachtet, langfristig mit ihr vereinbar bleibt. Der Einsatz demokratischer Instrumente zur Schwächung demokratischer Institutionen ist ein gefährlicher Widerspruch, der die Republik strukturell bedroht.

Die Frage, ob die AfD mit demokratischen Mitteln die Demokratie abschaffen will, ist längst keine hypothetische mehr. Die Partei hat ihren strategischen Kurs gefestigt: Die demokratische Ordnung wird nicht frontal angegriffen, sondern systematisch ausgehöhlt. Die Mittel sind legal, das Ziel ist autoritär. Dieser Prozess offenbart ein strukturelles Dilemma der offenen Gesellschaft: Sie muss ihre Gegner ertragen, solange sie sich formal an die Regeln halten, auch wenn diese Regeln missbraucht werden.

Politische Verantwortungsträger haben diese Entwicklung zu lange unterschätzt oder verharmlost. Statt einer klaren inhaltlichen Auseinandersetzung mit rechtsextremen Positionen dominiert taktisches Abgrenzen oder opportunistische Annäherung, je nach Lage. Die Debattenkultur ist vielfach defensiv, zögerlich und formalistisch. Das Vertrauen in demokratische Institutionen wird dadurch nicht gestärkt, sondern weiter erodiert. Die AfD füllt dieses Vakuum mit autoritären Versprechungen und radikaler Einfachheit.

Die strukturelle Schwäche liegt auch im System selbst: Die offene Demokratie schützt sich nur unzureichend gegen politische Kräfte, die ihre eigenen Voraussetzungen infrage stellen. Die Instrumente des Verfassungsschutzes sind wichtig, aber allein nicht ausreichend. Es braucht eine politische und gesellschaftliche Debatte über wehrhafte Demokratie, nicht als Schlagwort, sondern als Verpflichtung.

Gleichzeitig müssen Medien, Zivilgesellschaft und Bildungseinrichtungen die gesellschaftliche Bedeutung demokratischer Prinzipien neu erklären und vermitteln. Wer heute die Stimme der AfD abgibt, unterstützt nicht nur eine Protestpartei, sondern trägt aktiv zur Aushöhlung rechtsstaatlicher Ordnung bei. Die Demokratie steht nicht wegen der AfD allein unter Druck, sondern weil ihre Verteidiger zu oft schweigen oder zu spät handeln.

Wer die AfD wählt schwächt den demokratischen Zusammenhalt

Der Bundesverfassungsschutz hat die gesamte AfD als rechtsextremen Verdachtsfall eingestuft, mehrere Landesverbände gelten als gesichert extremistisch. Dennoch verzeichnet die Partei in Umfragen stabile bis steigende Zustimmungswerte. Besonders in strukturschwachen Regionen und unter jüngeren Männern legt sie zu. Die Frage, warum immer mehr Bürger trotz offenkundiger Verfassungsfeindlichkeit zur Wahl einer rechtsradikalen Partei greifen, beschäftigt Politikwissenschaft und Gesellschaft gleichermaßen.

Die AfD vertritt Positionen, die nicht nur migrationsfeindlich und revisionistisch sind, sondern in Teilen offen demokratiezersetzend wirken. Der Thüringer Verfassungsschutz etwa führt den dortigen Landeschef Björn Höcke als gesichert rechtsextrem. In Reden und Veröffentlichungen relativiert Höcke die NS-Zeit, propagiert ethnonationale Konzepte und stellt Grundprinzipien der parlamentarischen Demokratie infrage. Dass eine solche Partei dennoch als legitimes politisches Angebot wahrgenommen wird, deutet auf tiefgreifende Verwerfungen im demokratischen Bewusstsein eines Teils der Bevölkerung hin.

Experten sehen neben Frustration über politische Prozesse vor allem ein wachsendes Gefühl von Kontrollverlust in einer komplexen Welt als Ursache für den Rechtsruck. Populistische Rhetorik, die einfache Antworten auf schwierige Fragen verspricht, verfängt besonders dort, wo soziale Unsicherheit und institutionelles Misstrauen dominieren. Die AfD nutzt gezielt Ängste, um demokratische Institutionen zu delegitimieren und sich selbst als „einzige Alternative“ zu inszenieren.

Doch diese Strategie birgt ein Risiko für das Gemeinwesen. Wer demokratiefeindliche Kräfte stärkt, untergräbt die freiheitliche Ordnung, die seit Jahrzehnten Frieden, Wohlstand und Teilhabe in Deutschland ermöglicht hat. Die Behauptung, eine Wahl der AfD sei lediglich ein Zeichen von Protest, verkennt die politischen und verfassungsrechtlichen Konsequenzen. Demokratische Mitverantwortung endet nicht an der Wahlurne – sie beginnt dort.

Die Zunahme rechtsradikaler Wahlerfolge ist kein bloßes Protestsignal, sondern ein alarmierender Indikator für die Aushöhlung des demokratischen Selbstverständnisses. Wer heute eine Partei wie die AfD wählt, legitimiert nicht bloß eine politische Richtung, sondern stärkt eine Organisation, die in Teilen aktiv an der Demontage demokratischer Prinzipien arbeitet. Dass dieser Zusammenhang im öffentlichen Diskurs häufig verharmlost wird, offenbart ein Versagen politischer Bildung und gesellschaftlicher Achtsamkeit.

Die Verantwortung liegt nicht allein bei den Wählern. Auch Medien, Parteien und Bildungsinstitutionen haben über Jahre hinweg versäumt, eine klare rote Linie zwischen legitimer Systemkritik und rechtsextremer Agitation zu ziehen. Der inflationäre Gebrauch des Begriffs „Protestwahl“ verschleiert, dass hier keine symbolischen Gesten gesetzt werden, sondern politische Machtverhältnisse verschoben werden – mit realen Folgen für Institutionen, Minderheiten und die demokratische Kultur.

Dabei ist das Wissen über die Radikalität der AfD längst öffentlich zugänglich. Wer trotz eindeutiger Erkenntnisse des Verfassungsschutzes, trotz rassistischer, autoritärer und antipluralistischer Aussagen führender Parteivertreter sein Kreuz bei dieser Partei macht, kann sich nicht auf Unwissen berufen. Es handelt sich nicht mehr um Naivität, sondern um Ignoranz gegenüber den Grundwerten der Verfassung.

Demokratie lebt vom mündigen Bürger. Aber sie stirbt, wenn dieser Bürger seine Mündigkeit dazu nutzt, autoritären Kräften die Tür zu öffnen. Deshalb braucht es eine neue Ernsthaftigkeit in der politischen Auseinandersetzung: Klartext statt Relativierung, Haltung statt Opportunismus, demokratische Selbstbehauptung statt taktischer Rücksichtnahme. Wer heute die Freiheit schätzt, muss den Mut haben, ihre Feinde zu benennen – und ihnen entschieden entgegenzutreten.

Glosse: Ein Raum für Mitbestimmung

Es beginnt oft mit einem Aushang am schwarzen Brett. “Infoveranstaltung Betriebsrat – nächste Woche im Pausenraum.” Darunter ein laminiertes DIN-A4-Blatt mit dem Hinweis: „Bitte keine Diskussion im Verkaufsraum“. Der Wind dreht sich. Wo bisher vor allem über Lieferengpässe, Kundenverhalten und zu warme Kühlschränke gesprochen wurde, fällt plötzlich das Wort Mitbestimmung. Und wer genau hinhört, hört hinter der Kaffeemaschine das heimliche Zischen der Systemverwerfung.

Die Einführung eines Betriebsrats in der Apotheke ist wie die erste Klimaanlage im Hochsommer: niemand will es zuerst sagen, aber alle spüren, dass es dringend nötig ist. Dabei geht es gar nicht um Revolution, sondern um die ganz kleinen Dinge. Ein Pausenraum, der kein Abstellkammer-Kompromiss ist. Ein Dienstplan, der nicht wirkt wie ein Excel-Sudoku. Und ein Tonfall, der an manchen Tagen weniger nach Zapfanlage klingt.

Doch sobald das Wort „Betriebsrat“ fällt, verändert sich die Luft. Arbeitgeber atmen flacher, manche Kollegin spricht plötzlich im Konjunktiv. Gespräche werden vorsichtiger, WhatsApp-Gruppen stiller, und selbst die Kaffeemaschine mahlt anders. Das Kollektiv beginnt zu denken. Und das ist selten angenehm für Hierarchien.

Natürlich wird zuerst beschwichtigt. Man wolle ja im Gespräch bleiben. Die Tür stehe immer offen. „Warum reden, wenn wir doch direkt klären können?“ Das klingt großzügig – und ist meist die vorweggenommene Angst vor verbindlichen Strukturen. Denn Mitbestimmung bedeutet eben nicht mehr nur, die Lieblingswoche für den Sommerurlaub anzugeben, sondern mitzureden, wenn zum Beispiel die achte Notdienstnacht in Folge ansteht.

Die größte Sorge bleibt unausgesprochen: dass jemand Mitsprache mit Misstrauen verwechselt. Dabei geht es um etwas anderes. Um Respekt. Um Arbeitsbedingungen, die den Menschen sehen und nicht nur das Personal. Um das Gefühl, dass Verantwortung nicht nur von oben delegiert, sondern auch von unten gestaltet werden kann.

Wer einen Betriebsrat gründet, tut das selten aus Spaß. Meist ist es ein Akt der Notwehr gegen das Gefühl, austauschbar zu sein. Und manchmal ist es schlicht die Erkenntnis, dass man sich gemeinsam besser vor Zynismus schützt. Vor dem inneren Rückzug. Vor dem Punkt, an dem man sich bei der Dienstbesprechung denkt: Ist eh egal.

In der Apotheke entsteht der Betriebsrat nicht aus Aufruhr, sondern aus Erfahrung. Und wenn er gut gemacht ist, muss er gar nicht viel sagen – seine bloße Existenz erinnert daran, dass es ein „wir“ geben kann, selbst zwischen Sichtwahl, Backoffice und Botendienst. Und dass dieses „wir“ nicht leise bleiben muss.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Apotheken-Nachrichten von heute – Update: Nina Warken übernimmt das Gesundheitsressort, Fixum bleibt offen, ePA verzögert sich

Source: Deutsche Nachrichten
Nina Warken übernimmt das Gesundheitsministerium in einer Zeit, in der sich politische Versäumnisse, ökonomischer Druck und gesellschaftliche Spannungen im Apothekenwesen überlagern. Während die neue CDU-Ministerin Dialogbereitschaft signalisiert, bleibt sie in der entscheidenden Frage der Fixum-Erhöhung vage – ein Schweigen, das in der Branche für Unruhe sorgt. Parallel fordern Apotheker eine 4000-Euro-Gemeinwohlpauschale, die nicht über die Kassen, sondern direkt aus dem Bundeshaushalt finanziert werden soll. Auch die elektronische Patientenakte enttäuscht: Ihr technischer Start verläuft holprig, die Anwendung bleibt fragmentiert. Hoffnung macht nur der Ausnahmefall Cham, wo eine neue Apotheke in Rekordzeit den Betrieb aufgenommen hat. Gleichzeitig wächst der Druck auf die Demokratie: Die AfD rückt in mehreren Bundesländern auf Platz eins, während rechtsextreme Parteien weiterhin staatliche Mittel erhalten. In den USA radikalisiert Donald Trump den politischen Diskurs erneut. In diesem Gemenge fordern Apotheken nicht nur Geld oder Technik – sie verlangen verlässliche Politik. Warken muss liefern, nicht lavieren.

Apotheken hoffen auf mehr Rückhalt von Nina Warken

Mit Nina Warken übernimmt erstmals eine CDU-Politikerin das Amt der Bundesgesundheitsministerin in einer Situation, die für Apotheken von struktureller Unsicherheit geprägt ist. Ihre ersten öffentlichen Aussagen bekräftigen die Bedeutung der Apotheken als Grundpfeiler der Arzneimittelversorgung. Warken signalisiert Dialogbereitschaft und den Wunsch, neue Impulse zu setzen. Doch in der entscheidenden Frage nach der Erhöhung des Fixums bleibt sie bislang unkonkret. Für viele Apothekerinnen und Apotheker ist jedoch genau diese finanzielle Stellschraube zentral, wenn es um die Sicherung der wohnortnahen Versorgung geht.

Währenddessen verzeichnet die ABDA mit ihrer neuen Führung einen Generationenwechsel. Der bisherige Kritiker Stefan Hartmann spricht von Aufbruchstimmung und lobt die kommunikative Öffnung. Der Wille zur Veränderung scheint erstmals wieder auf mehreren Ebenen gleichzeitig erkennbar zu sein. Doch aus ökonomischer Sicht fehlt dem viel diskutierten „Zukunftspapier“ der entscheidende Innovationsimpuls. Fachleute bemängeln die vorsichtige Sprache und das Ausweichen vor tiefgreifenden Strukturreformen.

Parallel dazu steht das Projekt der elektronischen Patientenakte erneut auf der politischen Agenda. Der nächste Startschuss für die ePA wirkt wie ein Déjà-vu und ruft Erinnerungen an mehrfach verschobene Fristen wach. Noch immer fehlt es an einer digitalen Gesamtstrategie, die Ärztinnen, Apotheken und Patienten wirklich einbindet und zugleich die föderale Fragmentierung überwindet. Der technische Rahmen ist oft bereit, doch der politische Wille zur konsequenten Umsetzung bleibt vage.

Die neue Ministerin wird sich daran messen lassen müssen, ob sie strukturelle Reformen wagt oder lediglich kommunikative Zeichen setzt. Ohne verbindliche finanzielle Perspektiven für Apotheken und eine stringente Digitalisierungspolitik droht auch diese Amtszeit ein weiterer Abschnitt verwalteter Stagnation zu werden.

Die Berufung von Nina Warken zur Bundesgesundheitsministerin wird in der Apothekenlandschaft mit vorsichtiger Hoffnung aufgenommen. Ihre kommunikative Stärke ist unbestritten und unterscheidet sie bereits in Tonlage und Auftreten von ihrem Vorgänger. Doch Kommunikation allein ersetzt keine politische Entschlossenheit. Die entscheidende Frage lautet, ob Warken bereit ist, auch strukturell Verantwortung zu übernehmen. Denn die Herausforderungen liegen offen auf dem Tisch: Die Unterfinanzierung des Apothekenwesens, die schleppende Digitalisierung und die politisch ungelöste Frage, welche Versorgung der Staat langfristig finanzieren will.

Der Blick auf die ABDA zeigt eine Organisation im Übergang. Der frische Ton aus der Führungsebene ist zu begrüßen, doch der Strukturwandel darf nicht an interner Harmonie enden. Es braucht eine klare Prioritätensetzung, die sich nicht im Moderieren von Zielkonflikten erschöpft. Der Apothekenmarkt steht unter Druck, die betriebswirtschaftliche Realität hat viele Betriebe längst an die Grenzen geführt. Hier genügt kein Dialogversprechen, sondern es braucht regulatorische Klarheit und ökonomische Planungssicherheit.

Ökonomen haben zu Recht darauf hingewiesen, dass das vielzitierte „Zukunftspapier“ die Probleme benennt, ohne sie konsequent zu adressieren. Es fehlt an disruptiven Ideen, an der Bereitschaft, nicht nur zu reformieren, sondern auch loszulassen. Der politische Mut, überregionale Versorgungsmodelle, flexiblere Strukturen und alternative Vergütungssysteme zu denken, ist bislang kaum erkennbar. Dasselbe gilt für die Digitalisierung, deren ewiger Startmodus den Eindruck zementiert, dass politisches Symbolhandeln an die Stelle strategischer Steuerung tritt.

Die Verantwortung liegt nicht allein bei einer Ministerin, aber ihr Umgang mit dem Fixum, mit der digitalen Umsetzung und mit der Unterstützung der berufsständischen Selbstverwaltung wird zum Gradmesser einer echten Apothekenpolitik. Es ist Zeit, die Verwaltung der Mängel durch die Gestaltung eines funktionierenden Systems abzulösen.

Rechtsextreme Parteien dürfen kein Geld vom Staat erhalten

Der Ruf nach einem Stopp der staatlichen Finanzierung rechtsextremer Parteien wird in Deutschland immer lauter. Angesichts wachsender Wahlerfolge verfassungsfeindlicher Gruppierungen fordern Politiker und zivilgesellschaftliche Organisationen ein Ende der automatischen Mittelzuweisungen aus Steuergeldern. Hintergrund ist die grundgesetzlich garantierte Parteienfinanzierung, die bislang auch extremistischen Organisationen zugutekommt, sofern sie nicht durch das Bundesverfassungsgericht verboten wurden.

In der aktuellen Debatte steht vor allem die AfD im Fokus. Obwohl das Bundesamt für Verfassungsschutz Teile der Partei als gesichert rechtsextrem einstuft, erhält sie weiterhin umfangreiche finanzielle Mittel aus öffentlichen Kassen. Kritik kommt nicht nur aus dem politischen Lager der Mitte, sondern zunehmend auch von Juristen, Wissenschaftlern und Bürgerrechtlern, die den Widerspruch zwischen demokratischem Selbstschutz und verfassungsrechtlicher Gleichbehandlung monieren.

Das Grundgesetz verpflichtet den Staat zur Förderung der politischen Willensbildung. Gleichzeitig schützt es die freiheitlich-demokratische Grundordnung vor Angriffen. Dieser Zielkonflikt ist nicht neu, gewinnt jedoch angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Polarisierung und der Strategien rechtsextremer Netzwerke neue Brisanz. Die Forderung nach einem Finanzierungsstopp ist dabei keine abstrakte Debatte, sondern eine unmittelbare Konsequenz der Beobachtung, dass öffentliche Gelder zur Stärkung demokratiefeindlicher Strukturen beitragen können.

Rechtlich wäre eine Änderung der bestehenden Regelungen nur über eine Gesetzesreform möglich, die die staatliche Parteienfinanzierung an klare verfassungsrechtliche Loyalitätskriterien bindet. Ein solches Vorhaben würde jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Hürden und politischen Widerstand auslösen. Trotzdem mehren sich die Stimmen, die auf einen konsequenten Umgang mit jenen drängen, die unter dem Schutz der Demokratie gegen eben diese agitieren.

Die Diskussion um eine Neuausrichtung der Parteienfinanzierung steht exemplarisch für die größere Frage, wie eine offene Gesellschaft sich wirksam gegen ihre Zerstörung verteidigen kann. Während das Verbot extremistischer Parteien ein hohes juristisches Niveau erfordert, könnte eine präzisere Bindung staatlicher Mittel an die freiheitliche Grundordnung ein effektiveres Signal senden. Die Demokratie, so der Tenor vieler Debattenbeiträge, darf sich nicht durch ihre eigene Toleranz demontieren lassen.

Die staatliche Finanzierung politischer Parteien ist Ausdruck eines offenen demokratischen Systems. Sie soll Pluralität sichern und die politische Willensbildung unabhängig von vermögenden Interessengruppen ermöglichen. Doch was geschieht, wenn genau jene Parteien öffentliche Mittel erhalten, die die freiheitliche Grundordnung aktiv bekämpfen oder systematisch delegitimieren? Diese Frage ist nicht nur rechtstechnischer, sondern zutiefst politischer Natur.

Das aktuelle Modell der Parteienfinanzierung geht von einem neutralen Wettbewerb der Ideen aus. Es berücksichtigt jedoch zu wenig, dass einige Akteure nicht im Rahmen der demokratischen Spielregeln agieren, sondern diese gezielt unterlaufen. Die Debatte über die AfD zeigt exemplarisch, wie dieser Mechanismus an seine Grenzen stößt. Wenn ein großer Teil der Partei durch den Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft wird, ist es legitim zu fragen, ob staatliche Finanzierung in einem solchen Fall nicht zum Erhalt antidemokratischer Strukturen beiträgt.

Die Politik hat sich lange auf die Logik des Parteienprivilegs verlassen. Doch die Realität hat sich gewandelt. Verfassungsfeinde nutzen gezielt die Freiräume der Demokratie, um diese von innen zu destabilisieren. Dass dies auch mit staatlicher Unterstützung geschieht, ist ein Skandal mit Ansage. Die Verantwortung liegt nun bei den Gesetzgebern, die politischen Spielregeln neu zu justieren, ohne dabei das Prinzip der Gleichbehandlung zu opfern.

Notwendig wäre eine Reform, die staatliche Mittel an eine nachweisbare verfassungsrechtliche Integrität bindet. Diese müsste juristisch klar definiert, politisch durchsetzbar und institutionell überprüfbar sein. Eine solche Schwelle würde die Demokratie nicht schwächen, sondern schützen. Wer die freiheitliche Ordnung mit Füßen tritt, darf nicht länger von ihr profitieren.

Die demokratische Selbstverteidigung verlangt Klarheit im Umgang mit politischen Akteuren, die ihre Feindschaft gegenüber der offenen Gesellschaft zum Programm gemacht haben. Dabei geht es nicht um Meinungsvielfalt, sondern um den Schutz eines Systems, das diese Vielfalt erst möglich macht. Ein entschlossenes Signal der politischen Klasse wäre überfällig.

AfD im Aufwind: Risiken für Demokratie und gesellschaftlichen Zusammenhalt

Angesichts stetig steigender Umfragewerte der Alternative für Deutschland (AfD) rückt eine mögliche Regierungsbeteiligung der rechtspopulistischen Partei in greifbare Nähe. In mehreren ostdeutschen Bundesländern liegt die AfD bereits auf Platz eins oder zwei der politischen Kräfteverhältnisse. Während die Parteispitze den Machtanspruch offen artikuliert, wächst bundesweit die Sorge vor einem politischen Kurswechsel, der zentrale demokratische Prinzipien infrage stellen könnte. Politikwissenschaftler, Verfassungsschützer und zivilgesellschaftliche Organisationen warnen eindringlich vor den Folgen eines solchen Umbruchs.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft Teile der Partei als rechtsextremen Verdachtsfall ein. Besonders brisant ist die Lage in Thüringen, wo der dortige AfD-Landesverband unter Björn Höcke als gesichert rechtsextrem gilt. Die programmatische Ausrichtung der Partei ist geprägt von einer nationalistischen Rhetorik, pauschaler Ablehnung von Migration, EU-Feindlichkeit und Angriffen auf demokratische Institutionen. Eine Regierungsbeteiligung könnte diesen Positionen nicht nur zusätzliche Sichtbarkeit verschaffen, sondern ihnen auch legislativen Einfluss verleihen – mit unkalkulierbaren Folgen für den Rechtsstaat.

Im politischen Diskurs zeigt sich bereits eine Verschiebung. Begriffe und Narrative, die früher dem rechten Rand vorbehalten waren, finden zunehmend Eingang in Debatten auf Landes- und Bundesebene. Beobachter sprechen von einer schleichenden Normalisierung radikaler Positionen. Die Reaktion anderer Parteien auf diesen Trend ist uneinheitlich: Während einige auf klare Abgrenzung setzen, zeigen sich in manchen Regionen erste Annäherungsversuche – oft mit dem Argument des Wählerwillens oder kommunaler Sachzwänge.

Doch die Erfahrung zeigt, dass demokratische Institutionen nicht immun sind gegen gezielte Unterwanderung. Der politische Gestaltungsanspruch autoritärer Kräfte zielt nicht auf Kompromisse, sondern auf Dominanz. Wo AfD-Funktionäre bereits in kommunalen Gremien wirken, berichten lokale Vertreter von einer Verrohung des Umgangstons und einem gezielten Infragestellen demokratischer Spielregeln. Gleichzeitig wachsen gesellschaftliche Spannungen, befeuert durch Polarisierung, gezielte Desinformation und eine verbreitete Politikverdrossenheit.

Ein strukturelles Problem liegt in der unzureichenden politischen Bildung, besonders in strukturschwachen Regionen. Studien belegen, dass dort häufig grundlegende Kenntnisse über demokratische Prozesse fehlen. Dieses Defizit erleichtert es populistischen Akteuren, mit einfachen Botschaften und emotionalisierter Sprache Zustimmung zu gewinnen. Die Gefahr: Eine wachsende Zahl an Bürgern verliert den Zugang zu faktenbasierten Diskursen und damit das Vertrauen in das bestehende System.

Verantwortungsträger in Politik und Gesellschaft sind nun gefordert, klare Grenzen zu ziehen. Eine Abkehr vom demokratischen Konsens darf nicht durch taktisches Kalkül relativiert werden. Notwendig sind eine Stärkung der politischen Bildung, der Schutz unabhängiger Medien sowie ein konsequentes Einstehen für die Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung – gerade dann, wenn diese unter Druck geraten. Denn die Geschichte lehrt, dass der demokratische Abstieg meist nicht mit einem Paukenschlag beginnt, sondern mit dem schrittweisen Nachgeben.

Die Aussicht auf eine Regierungsbeteiligung der AfD ist mehr als ein politisches Rechenspiel – sie ist ein Warnsignal. Wer glaubt, extremistische Kräfte ließen sich durch parlamentarische Einbindung zähmen, unterliegt einem gefährlichen Irrtum. Die AfD hat nicht das Ziel, sich in das demokratische System einzufügen, sondern es grundlegend zu verändern – von innen heraus, mit legalen Mitteln, aber autoritärer Agenda.

Es ist bezeichnend, dass ausgerechnet in Zeiten gesellschaftlicher Verunsicherung radikale Positionen an Zustimmung gewinnen. Doch Unsicherheit darf keine Ausrede sein, demokratische Standards preiszugeben. Der Verweis auf Mehrheiten ersetzt nicht das Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Grundlagen des Gemeinwesens. Wer heute Schwellen senkt, wird morgen feststellen, dass es keine Schwellen mehr gibt – weder rechtlich noch moralisch.

Die Verteidigung der Demokratie ist keine Frage parteipolitischer Präferenzen, sondern eine Haltung. Sie verlangt Widerspruch, wo Verächtlichmachung zur Methode wird, und Standhaftigkeit, wo die Angst vor Stimmenverlust zur Versuchung der Anbiederung führt. Eine Gesellschaft, die Freiheit und Recht bewahren will, muss erkennen: Nicht jede Stimme, die laut ist, stärkt das Gemeinwohl. Manchmal ist es gerade das klare Nein, das die Demokratie schützt.

Trump zielt auf Kontrolle statt auf politische Teilhabe

Hundert Tage nach Beginn seiner erneuten politischen Offensive steht Donald Trump im Zentrum einer tiefgreifenden Debatte über die Stabilität der US-amerikanischen Demokratie. Inmitten juristischer Verfahren, parteiinterner Machtverschiebungen und öffentlicher Polarisierung schärft der ehemalige Präsident sein Profil als Gegenmodell zum bestehenden System. Dabei ist nicht allein sein politischer Stil bemerkenswert, sondern die strategische Zielrichtung seiner Kommunikation. Trump spricht nicht mehr zur Mitte, sondern zu einer Bewegung, die in ihm eine Art Gegenregierung sieht. Der Versuch, Legitimität über Mobilisierung statt über Institutionen zu gewinnen, prägt seinen Kurs.

Die Angriffe auf Gerichte, Wahlbehörden und Medien sind nicht punktuelle Ausbrüche, sondern ein kalkulierter Versuch, Vertrauen in zentrale Säulen des demokratischen Systems zu zerstören. Wer Wahlergebnisse systematisch anzweifelt und Richter als Feinde darstellt, legt die Fundamente eines autoritären Klimas. Die ersten hundert Tage dieser Phase zeigen, wie Trump nicht nur den öffentlichen Diskurs verschiebt, sondern auch die republikanische Partei weiter radikalisiert. Innerparteiliche Gegner werden ausgegrenzt, Loyalität wird zur Voraussetzung politischer Karriere. Das Parteiensystem verliert seine Funktion als demokratischer Vermittlungsmechanismus.

Zugleich formt sich eine neue Form des Wahlkampfs, in dem juristische Verfahren nicht als Bedrohung, sondern als politisches Kapital inszeniert werden. Trump nutzt seine Anklagen, um ein Bild der Verfolgung zu zeichnen, das seine Anhänger in ihrer Systemkritik bestärkt. Dieses Narrativ funktioniert nicht trotz der Rechtsbrüche, sondern wegen ihrer politischen Inszenierung. In einer zunehmend fragmentierten Medienlandschaft entfalten solche Bilder eine eigenständige Dynamik, die sich institutioneller Kontrolle entzieht.

In diesem Kontext erscheint Trumps politische Wiederkehr nicht als Rückfall in bekannte Muster, sondern als Weiterentwicklung eines autoritären Projekts. Die Verschiebung demokratischer Normalität erfolgt dabei weniger durch offene Gewalt als durch systemische Erosion. Die Vorstellung, dass Wahlen allein Demokratie garantieren, wird durch Trumps Taktik infrage gestellt. Wenn die Ergebnisse nicht mehr akzeptiert werden, verliert der Prozess seine Verbindlichkeit. Die Vereinigten Staaten erleben derzeit eine demokratische Stressprobe, deren Ausgang auch die Stabilität anderer westlicher Demokratien beeinflussen könnte.

Donald Trumps erneuter Aufstieg in der US-amerikanischen Politik offenbart eine strukturelle Verschiebung, die weit über individuelle Fehltritte hinausgeht. Was sich in den ersten hundert Tagen seiner neuen politischen Phase abzeichnet, ist eine gezielte Strategie der demokratischen Demontage. Dabei steht nicht mehr die Frage im Raum, ob Trump sich im Ton vergreift oder institutionelle Grenzen missachtet. Viel entscheidender ist, dass sein gesamtes politisches Projekt auf der Aushöhlung eben jener Grenzen basiert. Der Konflikt mit Gerichten, Behörden und Medien wird nicht vermieden, sondern systematisch gesucht, um ein Feindbild zu etablieren, das seine Anhängerschaft mobilisiert und den politischen Diskurs verschiebt.

Diese Entwicklung ist nicht allein Trump zuzuschreiben. Sie verweist auf ein tiefer liegendes demokratisches Problem, nämlich die Erosion von Vertrauen und das Versagen politischer Eliten, institutionelle Stabilität aktiv zu verteidigen. Die republikanische Partei spielt dabei eine zentrale Rolle. Statt sich von autoritären Tendenzen zu distanzieren, hat sie sich weitgehend dem Trumpismus unterworfen. Die daraus resultierende Dynamik ist keine innerparteiliche Auseinandersetzung mehr, sondern ein Risiko für die demokratische Ordnung. Wenn der politische Wettbewerb nicht mehr durch Regeln, sondern durch Loyalität zur Person bestimmt wird, verliert das System seine Legitimität.

Auch die Rolle der Medien verdient kritische Reflexion. Die Faszination für Provokation und Skandalisierung hat dazu beigetragen, dass Trumps Strategie der Eskalation Aufmerksamkeit in politisches Kapital verwandeln konnte. Eine funktionierende Demokratie erfordert jedoch mehr als mediale Reichweite. Sie lebt vom Prinzip der Verantwortlichkeit, das durch Trumps gezielte Delegitimierung demokratischer Institutionen massiv untergraben wird. Diese Entwicklung darf nicht mit der Formel der Polarisierung verharmlost werden. Es handelt sich um eine fundamentale Bedrohung für die demokratische Kultur, die keine parteipolitische Neutralität duldet, sondern klare Grenzen braucht.

Der Fall Trump zeigt, dass Demokratie nicht an der Wahlurne endet, sondern dort erst beginnt. Wer sie verteidigen will, muss bereit sein, autoritäre Tendenzen als solche zu benennen und ihnen nicht mit taktischem Schweigen zu begegnen. Die kommenden Monate werden nicht nur über die politische Zukunft der USA entscheiden, sondern auch darüber, ob demokratische Institutionen in der Lage sind, sich gegen gezielte Zersetzung zu behaupten. Es ist die vielleicht größte Bewährungsprobe der westlichen Demokratien seit Jahrzehnten.

Neue Apotheke startet in Cham mit beeindruckender Geschwindigkeit

In der oberpfälzischen Kreisstadt Cham hat im April eine neue Apotheke eröffnet, deren Fertigstellung ungewöhnlich schnell vonstattenging. Die sogenannte Neue Apotheke wurde innerhalb von nur 14 Tagen aus dem Rohbau heraus aufgebaut und konnte bereits vor dem ursprünglich vorgesehenen Termin ihren Betrieb aufnehmen. Möglich wurde dieser rasante Start durch ein funktionierendes Zusammenspiel aus präziser Planung, hoher Einsatzbereitschaft und einem eingespielten Team von acht Mitarbeitenden.

Der logistische Kraftakt umfasste den Aufbau eines kompletten Warenlagers, die technische Ausstattung sowie die Vorbereitung auf den Apothekenbetrieb im Alltag. Trotz der ambitionierten Zeitvorgabe verlief die Umsetzung ohne größere Verzögerungen. Auch der rechtliche Rahmen wurde in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden eingehalten, sodass die neue Betriebsstätte mit Genehmigung und Ausstattung planmäßig und sicher an den Start gehen konnte.

Die Wahl des Standorts in Cham galt im Vorfeld als strategische Entscheidung. Die Apotheke liegt gut sichtbar in einem Bereich mit hoher Kundenfrequenz. Diese Lage wird von den Verantwortlichen als entscheidend für die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projekts angesehen. Gerade in ländlich geprägten Regionen wie der Oberpfalz kann die geografische Positionierung einer Apotheke über ihren langfristigen Erfolg oder Misserfolg mitentscheiden.

Die Inhaberin oder der Inhaber hat sich bewusst für einen zügigen Aufbau entschieden, um der Bevölkerung frühzeitig pharmazeutische Versorgung bieten zu können. In Zeiten einer angespannten Apothekenlandschaft mit Lieferengpässen, Fachkräftemangel und politischen Unsicherheiten wirkt eine solche Eröffnung wie ein seltenes positives Signal.

Die Neue Apotheke in Cham steht somit nicht nur für einen gelungenen Projektstart, sondern auch für den Versuch, dem Rückzug von Apotheken in der Fläche entschlossen entgegenzutreten. Mit ihrem frühzeitigen Start sendet sie eine Botschaft an die Branche: Mit guter Planung und entschlossener Umsetzung lassen sich auch in schwierigen Zeiten neue Versorgungsangebote schaffen.

Die Eröffnung einer neuen Apotheke in nur zwei Wochen aus dem Rohbau heraus ist mehr als ein logistisches Kunststück. Sie ist ein Signal dafür, dass im deutschen Apothekenwesen trotz aller strukturellen Krisen noch Bewegung möglich ist. Während bundesweit Apotheken schließen oder in ihren Dienstleistungen zurückgefahren werden, setzt Cham auf Aufbruch – und das mit bemerkenswerter Konsequenz. Die vorzeitige Inbetriebnahme spricht für Planungssicherheit, Führungsstärke und ein Team, das an einem Strang zieht. Genau diese Eigenschaften fehlen vielerorts im politisch-regulatorischen Umfeld, in dem Apotheken aktuell agieren müssen.

Die politischen Rahmenbedingungen lassen immer weniger Raum für Expansion oder Gründermut. Dennoch gelingt hier ein Projekt, das Mut zur Verantwortung mit effizienter Umsetzung vereint. Dass ein funktionierendes Team innerhalb von zwei Wochen eine betriebsbereite Apotheke schafft, ist nicht bloß eine organisatorische Leistung, sondern Ausdruck einer Grundhaltung, die dem Rückzug der flächendeckenden Versorgung entgegengesetzt ist.

Besonders bedeutsam ist die Standortwahl. In strukturschwachen Regionen entscheidet oft die Lage über das Überleben einer Apotheke. Die wirtschaftliche Grundlage wird zunehmend durch Verkehrsströme, demografische Entwicklungen und ärztliche Präsenz determiniert. Dass hier mit Weitblick und Standortintelligenz gearbeitet wurde, ist kein Zufall, sondern strategisch zwingend.

Verantwortungsträger in Politik und Standesvertretung wären gut beraten, diese Einzelinitiative nicht nur zu würdigen, sondern als Blaupause für eine neue Versorgungsstrategie zu analysieren. Die Relevanz regionaler Präsenzapotheken lässt sich nicht durch Reallabore oder digitale Parallelstrukturen ersetzen. Wo Mut zur Entscheidung und operative Klarheit zusammentreffen, entstehen reale Versorgungslösungen – und nicht bloß Papierkonzepte.

Die Neue Apotheke in Cham steht beispielhaft für das, was vielerorts fehlt: Initiative, die nicht auf politische Signale wartet, sondern mit professioneller Planung und menschlichem Engagement Realität schafft. Gerade in Zeiten struktureller Verunsicherung sind solche Projekte nicht nur willkommen, sondern dringend notwendig.

Nina Warken bringt frischen Blick in die Gesundheitspolitik

Die CDU-Politikerin Nina Warken soll neue Bundesgesundheitsministerin werden und damit auf Karl Lauterbach folgen. Die Entscheidung kommt überraschend, da Warken bislang weder durch fachpolitische Beiträge im Gesundheitswesen noch durch besondere mediale Präsenz in diesem Bereich aufgefallen war. Dennoch wird ihr Amtsantritt von vielen Beobachtern und Akteuren im Gesundheitswesen mit vorsichtigem Optimismus begleitet. Als Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg war sie zuletzt vor allem in parteiinternen und organisatorischen Fragen aktiv. Fachlich stammt sie aus dem juristischen Bereich und war bereits seit 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages.

In ihrem Wahlkreis setzte sie sich wiederholt mit der Versorgung im ländlichen Raum auseinander. Dabei kam sie auch mit Apothekenthemen in Berührung. Persönliche Gespräche mit Apothekerinnen und Apothekern, unter anderem in Walldürn im Neckar-Odenwald-Kreis, führten dazu, dass sie sich öffentlich für die Apotheken als tragende Säule in der Versorgung aussprach. Sie thematisierte dabei auch Probleme wie überbordende Bürokratie, Fachkräftemangel und steigende Kosten. Ihre Nähe zur Basis der Gesundheitsversorgung wird nun von Vertreterinnen und Vertretern der Apotheken als Chance verstanden, einen neuen Dialog zu etablieren.

Der designierte Parlamentarische Staatssekretär Tino Sorge soll Warken künftig im Ministerium unterstützen. Sorge gilt als erfahren und war mehrere Jahre gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Mit seinem angekündigten Fokus auf Kommunikation und Dialog mit den Leistungserbringern setzt er ein bewusstes Signal gegen den Konfrontationskurs seines Vorgängers. In der Apothekenlandschaft und bei anderen Akteuren wird das als positives Zeichen gewertet, denn der Austausch zwischen Ministerium und Berufsgruppen war zuletzt auf einem Tiefpunkt angekommen.

Auch aus der ABDA kommt Zustimmung. Präsident Thomas Preis spricht von einer großen Chance, das Gesundheitssystem patientenorientiert weiterzuentwickeln. Die Erwartungen sind klar: Es geht um weniger Bürokratie, bessere Rahmenbedingungen und eine praxisnahe Reformpolitik. Angesichts der Belastung vieler Akteure im Gesundheitswesen und der strukturellen Defizite bei Digitalisierung, Finanzierung und Versorgungsgerechtigkeit stehen schwierige Aufgaben bevor. Die neue Ministerin wird sich daran messen lassen müssen, ob sie mit dem Rückhalt ihrer Partei und der Unterstützung aus dem Haus zukunftsfähige Impulse setzen kann.

Karl Lauterbach erklärte, er stehe seiner Nachfolgerin für eine geordnete Übergabe zur Verfügung und verwies zugleich auf fertige Gesetze, die nun umgesetzt werden müssten. In vielen Teilen des Gesundheitswesens wird jedoch gefordert, diese Gesetze nochmals zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Kritik an Lauterbachs Amtszeit war zuletzt vor allem im Apothekenbereich laut geworden, wo zahlreiche Maßnahmen als praxisfern und belastend empfunden wurden. Vor diesem Hintergrund ist der personelle Wechsel im Bundesgesundheitsministerium mehr als ein politischer Routinevorgang. Er markiert einen möglichen Wendepunkt in einer festgefahrenen gesundheitspolitischen Debatte.

Mit der Nominierung von Nina Warken zur neuen Bundesgesundheitsministerin beginnt eine Phase der politischen Neujustierung im wohl krisenanfälligsten Ressort der Bundesregierung. Dass eine bisher fachfremde Juristin dieses Amt übernimmt, erscheint auf den ersten Blick riskant. Doch gerade diese biografische Unbelastetheit birgt eine seltene Chance. Sie erlaubt einen unverstellten Blick auf ein System, das sich in den vergangenen Jahren immer weiter von den Realitäten seiner Akteure entfernt hat. Die gesundheitspolitische Bilanz der vergangenen Legislaturperiode war geprägt von Zentralisierungstendenzen, praxisferner Bürokratie und einem zunehmend technokratischen Stil, der elementare Fragen der Versorgung an die Peripherie gedrängt hat.

Der Amtswechsel steht deshalb weniger für ein personelles als vielmehr für ein strukturelles Korrektiv. Warken muss nun beweisen, dass sie den versprochenen Dialog mit den Leistungserbringern nicht nur als rhetorisches Mittel versteht, sondern als politisches Handlungsprinzip. Die Tatsache, dass sie in ihrem Wahlkreis bereits Erfahrungen mit den Herausforderungen ländlicher Gesundheitsversorgung gesammelt hat, kann dafür ein Ansatzpunkt sein. Entscheidend wird jedoch sein, ob es gelingt, diese punktuelle Nähe zu einem systemischen Verständnis auszubauen, das die unterschiedlichen Realitäten in der Fläche, in der Pflege, in den Apotheken und bei den Versicherten tatsächlich zusammenführt.

Der designierte Staatssekretär Tino Sorge kann dabei eine Schlüsselfunktion einnehmen. Seine gesundheitspolitische Erfahrung und sein erklärter Wille zur Kommunikation könnten helfen, die Blockaden zwischen Politik und Berufsgruppen zu überwinden. Ein solcher Dialog ist überfällig. Die Versorgungskrise in den Apotheken, der Reformstau in der Pflege und die strukturelle Unterfinanzierung des Systems lassen sich nur mit den Betroffenen selbst lösen, nicht gegen sie. Dass ausgerechnet ein Rückzug aus der fachpolitischen Engführung neue Lösungsräume eröffnet, ist eine bittere Pointe dieser Entwicklung. Doch sie verweist auf ein Kernproblem deutscher Gesundheitspolitik: die Abkopplung von Entscheidungsprozessen und Lebensrealitäten.

Der Rückblick auf Lauterbachs Amtszeit sollte dabei nicht zur Abrechnung verkommen, sondern als Mahnung verstanden werden. Fachkompetenz ist kein Garant für politische Sensibilität. Und politische Sensibilität beginnt mit Zuhören. Warken hat die Chance, mit einem Stilwechsel zu punkten, den ihr Vorgänger bewusst vermieden hat. Ob daraus echter Fortschritt entsteht, hängt nun weniger von ihrer Herkunft als von ihrer Haltung ab. Das Gesundheitswesen wartet auf Führung, aber es verlangt nach Verständigung. Beides ist jetzt möglich.

Wann das höhere Fixum für Apotheken wirksam werden kann

Die Zustimmung der SPD-Mitglieder zum Koalitionsvertrag der Ampelkoalition hat einen weiteren formalen Schritt zur Umsetzung politischer Vorhaben abgeschlossen. Darunter befindet sich auch die geplante Erhöhung des Fixums für Apotheken auf 9,50 Euro pro abgegebenem verschreibungspflichtigen Arzneimittel. Doch trotz der politischen Einigung bleibt unklar, wann und ob diese Vergütungserhöhung tatsächlich gesetzlich verankert wird. Der Koalitionsvertrag enthält die Ankündigung, doch rechtliche Bindung entsteht erst durch ein formales Gesetzgebungsverfahren.

Bislang liegt weder ein konkreter Gesetzentwurf vor noch ist eine parlamentarische Befassung terminiert. In der Praxis bedeutet dies, dass Apotheken weiterhin mit dem bisherigen Fixbetrag kalkulieren müssen, obwohl steigende Kosten und wachsende Anforderungen an die Versorgung längst eine strukturelle Anpassung nahelegen. Die politische Zustimmung bleibt somit eine Absichtserklärung, deren Umsetzung von mehreren Faktoren abhängt. Besonders gravierend wirkt sich der sogenannte Finanzierungsvorbehalt aus, der in sämtlichen haushaltswirksamen Projekten der Bundesregierung festgeschrieben ist.

Dieser Vorbehalt eröffnet dem Finanzministerium die Möglichkeit, einzelne Maßnahmen zurückzustellen, wenn deren Finanzierung nicht als gesichert gilt. In Anbetracht der aktuellen Haushaltslage und des politischen Drucks zur Konsolidierung öffentlicher Ausgaben erscheint es daher keineswegs gesichert, dass die Erhöhung des Apothekenfixums wie vorgesehen realisiert wird. Zudem ist offen, ob die angedachte Anhebung als dauerhafte Lösung oder lediglich als temporäre Maßnahme verstanden werden soll.

Fachverbände und Kammern hatten die geplante Erhöhung begrüßt, fordern jedoch zugleich eine grundsätzliche Reform der Apothekenvergütung. Insbesondere der fehlende Inflationsausgleich und die unzureichende Berücksichtigung zusätzlicher Leistungen wie pharmazeutische Dienstleistungen sorgen für zunehmenden wirtschaftlichen Druck im Apothekenbetrieb. Auch aus Sicht der Versorgungssicherheit stellt sich die Frage, ob politische Absichtserklärungen ohne zeitnahe Umsetzung geeignet sind, die Attraktivität des Berufsstands zu sichern.

Solange kein konkreter Gesetzesbeschluss vorliegt, bleibt die versprochene Anhebung ein unsicherer Posten. Für Apothekenbetreiber bedeutet dies weiterhin Planungsunsicherheit und wirtschaftliches Risiko. Die Tatsache, dass die politische Einigung mit einem Finanzierungsvorbehalt verknüpft ist, relativiert ihre Bedeutung. Ob aus der Ankündigung ein belastbarer Rechtsanspruch wird, bleibt fraglich.

Die Fixum-Erhöhung auf 9,50 Euro ist ein Paradebeispiel für die Diskrepanz zwischen politischer Ankündigung und gesetzlicher Realität. Was als Teil eines Koalitionsvertrags den Eindruck von Verlässlichkeit erweckt, entpuppt sich bei näherem Hinsehen als Vorhaben mit eingebautem Vorbehalt. Der Finanzierungsvorbehalt wirkt wie eine Absicherung gegen die eigene Zusage, mit der sich politische Akteure Handlungsspielraum bewahren, ohne die Verantwortung für deren Folgen zu übernehmen.

Gerade in der Arzneimittelversorgung, die zunehmend unter wirtschaftlichem Druck steht, hat diese Unklarheit weitreichende Folgen. Apotheken, die ohnehin mit hohen Fixkosten, Lieferengpässen und wachsendem Beratungsaufwand konfrontiert sind, brauchen keine symbolischen Versprechen, sondern verlässliche gesetzliche Grundlagen. Die Verzögerung der Umsetzung verschärft ein ohnehin angespanntes Klima, in dem sich viele Apothekenleiter bereits mit Fragen der Existenzsicherung beschäftigen müssen.

Die Verantwortung für diese Situation liegt nicht allein bei der Ampelkoalition, sondern ist Ausdruck eines politischen Grundproblems: Gesundheitsversorgung wird häufig unter fiskalischen Vorbehalten diskutiert, nicht als strategisches Element gesellschaftlicher Daseinsvorsorge verstanden. Die strukturelle Unterfinanzierung im Apothekenwesen ist kein neues Phänomen, sie wird jedoch durch jedes zögerliche Reformversprechen neu zementiert.

Besonders kritisch ist, dass die politische Kommunikation den Eindruck erweckt, als sei die Erhöhung bereits beschlossen. In Wahrheit existiert kein Gesetz, kein Datum, keine Planungssicherheit. Diese Diskrepanz zwischen Erwartung und Realität untergräbt das Vertrauen in politische Prozesse. Wer Versorgung sichern will, muss verbindlich handeln. Die Apotheke als letzte niedrigschwellige Versorgungsinstanz verdient eine klare Antwort auf die Frage, wann die angekündigte Erhöhung mehr sein wird als ein Satz im Koalitionspapier.

Hartmann erkennt neuen Kurs der Abda als Chance für Reformen

Stefan Hartmann, langjähriger Apothekeninhaber und Vorsitzender des Bundesverbands deutscher Apothekenkooperationen, zählt zu den bekanntesten standespolitischen Stimmen in der Apothekerschaft. Über Jahre hinweg hatte er die ABDA wiederholt öffentlich kritisiert, häufig mit Verweis auf verkrustete Strukturen und ein veraltetes Selbstverständnis der Berufsvertretung. Inzwischen hat sich seine Haltung deutlich verändert. In einem Gespräch äußert Hartmann sich anerkennend über die neue Führung der ABDA und erkennt in deren Kurs einen Aufbruch, der seiner Ansicht nach lange überfällig war.

Besonders die Nachwuchsorganisation Abyou hebt Hartmann als Motor dieses Wandels hervor. Die junge Generation von Apothekerinnen und Apothekern bringe ein anderes Selbstverständnis mit, sei dialogoffener und pragmatischer im Umgang mit Herausforderungen. Während frühere Führungspersonen der ABDA Reformideen eher blockiert hätten, sehe er nun eine Bereitschaft, sich mit neuen Modellen auseinanderzusetzen. Das sogenannte Zukunftspapier der ABDA wertet Hartmann als ersten sichtbaren Beleg dieser Kurskorrektur. Zwar sei das Papier aus seiner Sicht noch nicht ambitioniert genug, doch bereits die Tatsache, dass es existiert, wäre vor wenigen Jahren kaum denkbar gewesen.

Hartmann macht zugleich deutlich, dass er die Modernisierung des Apothekenwesens nicht nur als Option, sondern als Notwendigkeit betrachtet. Er fordert eine Entbürokratisierung der Betriebsabläufe, eine stärkere Spezialisierung von Apotheken sowie eine Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen. Dabei müsse sich die ABDA aus der Rolle einer reaktiven Verwaltungseinheit lösen und eigene Impulse in politische Debatten einbringen. Für Hartmann gehören dazu auch heikle Themen wie die mögliche Etablierung von Apotheken-GmbHs oder die konsequente Begrenzung des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch klare Auflagen.

Deutliche Zustimmung findet bei ihm die neue Kommunikationsstrategie der ABDA. Die Nutzung sozialer Medien, eine offenere Sprache und der sichtbare Wille zum Dialog mit der Basis würden die Standesvertretung glaubwürdiger und präsenter machen. Auch mit Blick auf die politische Landschaft bleibt Hartmann realistisch. Er setzt auf konkrete Ansprechpartner in der Regierungskoalition, denen er eine sachkundige Sicht auf die Probleme der Apotheken zutraut. Zugleich betont er, dass die ABDA nur dann wirkungsvoll agieren könne, wenn sie nicht in innerverbandlichen Machtspielen verharre, sondern gemeinsam mit Fachverbänden an politischen Lösungen arbeite.

Für Hartmann ist die Rolle der ABDA zentral, wenn es darum geht, den Berufsstand zukunftsfähig zu machen. Ob der aktuelle Kurs langfristig trägt, bleibt für ihn offen. Klar ist für ihn jedoch, dass sich der Berufsstand in einer Transformationsphase befindet, die nicht mehr rückgängig zu machen ist.

Die Apothekerschaft steht an einem Wendepunkt, und es ist bezeichnend, dass ausgerechnet ein langjähriger Kritiker wie Stefan Hartmann diesen Wandel nicht nur erkennt, sondern aktiv unterstützt. Sein Perspektivwechsel ist nicht Ausdruck persönlicher Nachsicht, sondern ein Indikator dafür, dass sich strukturell tatsächlich etwas bewegt. Wenn eine Organisation wie die ABDA, die über Jahre hinweg für beharrliches Schweigen, symbolische Politik und innerverbandliche Trägheit stand, plötzlich für Reformvorschläge, digitale Kommunikation und jüngere Mitgestaltungskräfte offen ist, dann ist das mehr als ein kosmetischer Wandel. Es ist ein Bruch mit jahrzehntelang gepflegten Routinen.

Dabei benennt Hartmann mit bemerkenswerter Klarheit, woran es der alten ABDA gefehlt hat: an Dialogfähigkeit, Mut zur Spezialisierung, strategischer Orientierung und nicht zuletzt an politischer Schlagkraft. Dass er sich nun von der Nachwuchsorganisation Abyou und dem Zukunftspapier angesprochen fühlt, ist ein Signal an die gesamte Standespolitik. Es zeigt, dass dort, wo tatsächlich neue Perspektiven eingebracht und nicht sofort im Funktionärsapparat versenkt werden, auch langjährige Skeptiker zu Verbündeten werden können.

Doch der Aufbruch bleibt fragil. Die Herausforderungen für Apotheken sind struktureller Natur und reichen weit über symbolische Papiere hinaus. Die Branche leidet unter Überregulierung, wirtschaftlicher Unsicherheit und einem Reformstau, der von politischer Seite nur zögerlich angegangen wird. Ohne eine ABDA, die nicht nur nach innen modernisiert, sondern auch politisch konfrontativ auftritt, wird dieser Wandel schnell versanden. Es genügt nicht, neue Kommunikationsformen zu nutzen, wenn dahinter keine klaren Konzepte stehen.

Hartmanns Appell, der Politik konkrete Vorschläge zur Novellierung apothekenrechtlicher Grundlagen zu unterbreiten, ist daher kein Nebenbeitrag, sondern ein Aufruf zur Verantwortung. Wenn die ABDA es ernst meint mit ihrem neuen Kurs, muss sie genau an dieser Stelle ansetzen. Nur eine selbstbewusste Standesvertretung, die Reformen nicht fürchtet, sondern fordert, wird in der Lage sein, den Berufsstand durch diese Übergangsphase zu führen.

Der Wandel ist möglich, doch er muss politisch wirksam werden. Hartmann hat diese Notwendigkeit erkannt. Ob die ABDA diese Einsicht dauerhaft teilt, bleibt die entscheidende Frage.

Noch fehlt der Durchbruch bei der elektronischen Patientenakte

Die elektronische Patientenakte wird derzeit bundesweit eingeführt, doch trotz formellem Start am 29. April bleibt die Anwendung in der Praxis weitgehend fragmentarisch. Der sogenannte Hochlauf soll Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken schrittweise in die Lage versetzen, medizinische Daten digital bereitzustellen und abzurufen. Ab dem 1. Oktober 2025 wird dies für alle Leistungserbringer verpflichtend. Die Nutzung der ePA bleibt für Versicherte hingegen freiwillig. Damit soll eine neue Ära der digitalen Gesundheitsversorgung eingeläutet werden. In der Realität stehen jedoch zentrale Versprechen weiter in Frage.

Technisch sind ausgewählte Module wie die elektronische Medikationsliste bereits verfügbar, doch essenzielle Komponenten wie der digitale Medikationsprozess werden erst 2026 erwartet. Für Apotheken bedeutet das nicht nur organisatorische Umstellungen, sondern auch erhebliche Haftungsfragen im Umgang mit teils unvollständigen digitalen Medikationsdaten. Die elektronische Patientenakte soll theoretisch ermöglichen, dass Versicherte gezielt steuern, wer welche ihrer Gesundheitsdaten einsehen darf. Doch genau daran gibt es massive Kritik.

Patientenvertreter bemängeln, dass eine gezielte Freigabe einzelner Inhalte an bestimmte Ärzte oder Apotheken bislang nicht möglich ist. So könnten Orthopäden Einblick in psychotherapeutische Behandlungen erhalten, obwohl diese nicht relevant für deren Tätigkeit sind. Die versprochene Feinsteuerung des Datenzugriffs ist bislang nicht realisiert. Das Bundesgesundheitsministerium verweist auf bestehende Zustimmungsverfahren, ohne die operative Einschränkung zu lösen. Die Debatte um die Datensouveränität der Patienten bleibt damit ungelöst.

Zusätzliche Unsicherheit erzeugen Berichte über gravierende Sicherheitslücken. Der Chaos Computer Club demonstrierte erneut, wie über technische Schwachstellen auf reale Patientendaten zugegriffen werden konnte. Die zuständige Gematik beteuert, das Einfallstor sei unmittelbar geschlossen worden, doch der Vorfall verstärkt den Eindruck einer instabilen digitalen Infrastruktur. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik sieht in Teilen der ePA weiterhin Defizite beim Schutz sensibler Informationen.

Auch politisch ist die Lage widersprüchlich. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bezeichnet die ePA als das bedeutendste Digitalprojekt in der Geschichte des Gesundheitswesens. Zugleich werden Fragen zur praktischen Umsetzbarkeit, zur Akzeptanz bei medizinischem Personal und zur tatsächlichen Patientenorientierung nicht überzeugend beantwortet. Der politische Wille zur Digitalisierung trifft auf eine Systemlandschaft, die weder technisch homogen noch rechtlich durchdacht erscheint. Die elektronische Patientenakte ist formal Realität, in der Versorgungspraxis jedoch noch nicht angekommen.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte offenbart ein grundlegendes Missverhältnis zwischen politischem Anspruch und struktureller Realität. Was als historischer Digitalisierungsschritt gefeiert wird, ist in der Umsetzung geprägt von halbfertiger Technik, ungelöster Datenschutzproblematik und einem bedenklichen Mangel an Transparenz für die Betroffenen. Die ePA ist mehr Symbol als System, mehr Versprechen als funktionierendes Werkzeug. Dass Leistungserbringer gesetzlich zur Teilnahme verpflichtet werden, während Patienten keine effektive Kontrolle über ihre Daten haben, widerspricht dem grundlegenden Prinzip der informationellen Selbstbestimmung.

Die Bundesregierung suggeriert technologische Reife und juristische Klarheit, obwohl zentrale Fragen zur differenzierten Datenfreigabe und zu IT-Sicherheitsstandards offenbleiben. Der Hinweis, dass Patienten nur mit ihrer Zustimmung Daten teilen, bleibt oberflächlich, solange die Steuerung nicht auf Befundebene funktioniert. Der Anspruch, digitale Autonomie zu ermöglichen, wird unterlaufen von einer Praxis, die ungewollte Einblicke nicht konsequent verhindert.

Besonders kritisch ist der Umgang mit Sicherheitslücken. Der wiederholte Zugriff auf sensible Daten durch den Chaos Computer Club zeigt nicht nur technische Schwächen, sondern auch eine unzureichende Kontrollstruktur. Dass Einfallstore erst nach externen Hinweisen geschlossen werden, widerspricht der Verantwortung, die einem zentralen Datensystem mit hochsensiblen Inhalten zukommt. Hier offenbart sich eine gefährliche Asymmetrie zwischen staatlichem Handlungsanspruch und operativer Fähigkeit.

Die ePA könnte ein Baustein für eine moderne Gesundheitsversorgung sein, doch ihr Erfolg hängt nicht von politischer Rhetorik ab, sondern von der Verlässlichkeit des Systems, von der Akzeptanz der Nutzer und von der Glaubwürdigkeit im Umgang mit sensiblen Informationen. Solange diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, bleibt die elektronische Patientenakte ein digitales Experiment mit offenem Ausgang. Wer Digitalisierung will, muss mehr liefern als Pflichten und Pilotphasen. Er muss Strukturen schaffen, die Vertrauen verdienen.

Apotheken fordern staatliche Zusatzpauschale für Gemeinwohlpflichten

Die Freie Apothekerschaft hat eine weitreichende Forderung an die Bundesregierung formuliert. Jede öffentliche Apotheke in Deutschland soll demnach monatlich eine zusätzliche Zahlung in Höhe von 4000 Euro erhalten. Diese Pauschale soll nicht als Teil des bestehenden Apothekenhonorars verstanden werden, sondern als gesonderte Anerkennung für die Erfüllung gesetzlicher Gemeinwohlpflichten, die im Regelbetrieb von Apotheken anfallen. Die Zahlung soll direkt aus dem Bundeshaushalt erfolgen und nicht über die Krankenkassen finanziert werden. Angesichts wachsender bürokratischer Anforderungen und gesetzlicher Dokumentationspflichten sieht der Verband in der Zusatzpauschale eine dringend notwendige Entlastung für die Apothekenbetriebe.

Als Begründung verweist die Freie Apothekerschaft auf zahlreiche gesetzliche Verpflichtungen, denen Apotheken unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg nachkommen müssen. Dazu zählen etwa Prüfpflichten bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln, die Sicherstellung des Verbraucherschutzes, die Einhaltung von Lagerungsvorschriften für sensible Arzneimittel oder die umfassende Dokumentation bei Betäubungsmitteln und kühlpflichtigen Präparaten. In einem eigens erstellten Dossier hat der Verband diese und weitere Aufgaben systematisch aufgelistet. Das Papier umfasst inzwischen neun Seiten und dokumentiert die steigende Belastung durch administrative Vorgaben, deren Bearbeitung erheblichen Zeit- und Personalaufwand erfordert.

Die vorgeschlagene Pauschale in Höhe von 4000 Euro soll monatlich aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz überwiesen werden. Damit würde eine direkte staatliche Finanzierung der Gemeinwohlleistungen erfolgen, ohne die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung zusätzlich zu belasten. Politisch brisant ist dabei, dass die Forderung auf die künftige Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) zielt, deren Reaktion auf den Vorstoß bislang aussteht. Der Verband verweist jedoch darauf, dass diese Initiative keine Ausnahmevergütung, sondern eine strukturelle Notwendigkeit darstelle.

Die Debatte um die vorgeschlagene Pauschale wirft zugleich grundlegende Fragen über die bestehende Apothekenvergütung auf. Unklar bleibt seit Jahren, welche Leistungen genau durch das geltende Apothekenhonorar abgegolten werden. Dieses setzt sich aus einem Fixbetrag pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel und einem prozentualen Zuschlag zusammen. Eine gesetzliche Definition der durch das Honorar abgedeckten Leistungen existiert jedoch nicht. Gerade diese Leerstelle nutzt die Freie Apothekerschaft, um auf die unzureichende Berücksichtigung nicht vergüteter Pflichtleistungen hinzuweisen und eine systematische Neuregelung anzustoßen.

Die Initiative fällt in eine Zeit wachsender wirtschaftlicher Unsicherheit im Apothekenmarkt. Steigende Betriebskosten, Fachkräftemangel und sinkende Erträge treffen auf ein starres Honorarsystem, das kaum Spielraum für strukturelle Anpassungen lässt. Vor diesem Hintergrund wird der Vorschlag als Signal verstanden, den politischen Handlungsdruck zu erhöhen und eine Neubewertung der Rolle der Apotheken im Gesundheitssystem einzufordern. Ob und in welcher Form die Bundesregierung auf diese Forderung reagiert, bleibt abzuwarten.

Die Forderung der Freien Apothekerschaft ist weit mehr als eine finanzielle Kompensationsbitte. Sie ist ein politisches Signal für eine überfällige Debatte darüber, welche Aufgaben Apotheken im öffentlichen Gesundheitswesen erfüllen und wie diese systematisch vergütet werden sollten. Der Vorschlag einer monatlichen Zusatzpauschale von 4000 Euro bringt das strukturelle Defizit des aktuellen Vergütungssystems auf den Punkt. Denn bislang wird weder definiert noch differenziert, wofür das Apothekenhonorar konkret bezahlt wird. Die pauschale Abgeltung über ein Fixum und einen prozentualen Zuschlag verdeckt die Vielzahl an Aufgaben, die Apotheken für das Gemeinwohl leisten müssen.

Es ist ein strukturelles Problem, dass zentrale Gemeinwohlaufgaben wie Arzneimittelprüfung, Betäubungsmittelkontrolle oder verbraucherschutzrechtliche Dokumentation nicht separat erfasst und bewertet werden. Während Politik und Gesellschaft auf die Zuverlässigkeit der Apotheken im Alltag bauen, bleibt die finanzielle Anerkennung dieser Pflichten nebulös. Die Initiative der Freien Apothekerschaft zwingt damit zur Klärung einer fundamentalen Frage: Ist das bestehende Apothekenhonorar ein wirtschaftliches Leistungsentgelt oder ein Sammelbecken für hoheitliche Aufgaben ohne transparente Zuweisung?

Dass der Vorschlag nicht zulasten der Krankenkassen, sondern aus dem Bundeshaushalt finanziert werden soll, ist ein strategisch kluger Zug. Er entzieht der Debatte den üblichen Reflex, sofort von Beitragserhöhungen oder GKV-Belastung zu sprechen. Stattdessen rückt er die Frage in den Mittelpunkt, wie viel der Staat die Infrastruktur unabhängiger Apotheken wertschätzt – und ob er bereit ist, für gesetzlich auferlegte Leistungen auch unmittelbar Verantwortung zu übernehmen.

Die Rolle der künftigen Wirtschaftsministerin wird dabei zum Prüfstein politischer Ernsthaftigkeit. Sollte die Forderung ignoriert oder lapidar abgetan werden, wäre das nicht nur eine Absage an den Vorschlag selbst, sondern ein Indiz für die anhaltende Geringschätzung eines Berufsstandes, der in der Pandemie viel geleistet hat und seit Jahren unter struktureller Belastung steht. Wer über Versorgungsqualität und Gesundheitskompetenz spricht, darf die ökonomische Realität der Akteure nicht ausblenden.

Die Initiative markiert einen Wendepunkt. Sie fordert keine Einmalzahlung, sondern eine strukturelle Anerkennung von Leistung. Damit ist sie nicht nur finanzpolitisch relevant, sondern ein Gradmesser für die Ernsthaftigkeit der politischen Debatte über die Zukunft der wohnortnahen Arzneimittelversorgung.

Glosse: Mitbestimmung hinter der Sichtwahl

Es war einmal ein Lagerregal, das gut gefüllt war. Schmerzmittel, Antibiotika, Fiebersäfte, Salben – alles ordentlich sortiert, beschriftet und griffbereit. Doch das war vor der Zeit der Märchen. Heute beginnt jeder Tag in der Apotheke mit einem Ritual, das einst nur die Großhändler kannten: der tägliche Lieferstatusbericht. Und der klingt selten wie ein Happy End.

„Nicht lieferbar“, sagt das System. Und meint: Such dir was anderes. Die Kollegin murmelt etwas von Verfügbarkeitsanfrage, der Kunde sagt, er habe das Medikament aber immer da gekauft, und der Apotheker tippt wie besessen auf seinem Bildschirm, als würde ein geheimer Tastencode das letzte Packungsstück herbeizaubern. Vergeblich. Das Medikament bleibt ein Phantom. Es war einmal – und kommt vielleicht nie wieder.

Lieferengpässe sind das neue Normal. Was früher Ausnahme war, ist heute Standard, und wer das Spiel nicht mitspielt, verliert. Besonders Nerven. PTA verwandeln sich in Recherchekräfte, die mit detektivischem Spürsinn Alternativen ermitteln, packungsgrößenkonvertieren und Rabattverträge entwirren. Einmal Husten, zweimal Lieferstatus, dreimal Kundenverzweiflung.

Manchmal steht da ein Kind mit Fieber am HV-Tisch, die Mutter schaut hilflos, das Thermometer piepst erbarmungslos. Und während draußen der Paketdienst ein weiteres Päckchen mit Retinolserum anliefert, gibt es drinnen kein Penicillin mehr. Prioritäten in Zeiten logistischer Schieflage.

Natürlich wird versprochen, man arbeite mit Hochdruck. Ministerien schreiben Briefe, Kassenverbände geben Empfehlungen, und Großhändler optimieren digital. Was sie nicht liefern können, listen sie jetzt einfach früher aus. Eine Art Präzisionsversagen. Weniger suchen, schneller scheitern.

Die Apotheken stehen mittendrin, ohne Werkzeugkasten. Sie müssen dämpfen, erklären, beruhigen – und nebenbei noch ein alternatives Präparat finden, das nicht 30 Euro Eigenbeteiligung kostet. Das dauert. Und wenn’s dann doch klappt, ist oft das Vertrauen beschädigt. Nicht in die Apotheke, sondern ins System. Denn wie soll man an Versorgung glauben, wenn selbst Paracetamol ein Glücksspiel ist?

Am Ende bleibt ein Kundenbon mit „nicht lieferbar“ und ein Schulterzucken hinter der Plexiglasscheibe. Kein Skandal mehr, sondern Routine. Und vielleicht ist das das eigentliche Problem: dass wir uns an den Mangel gewöhnt haben. An ein Gesundheitswesen mit Ladehemmung.

Es war einmal ein voller Schubkasten. Heute ist da nur noch Luft – und ein Zettel, auf dem steht: „Nachbestellt“.

Von Engin Günder, Fachjournalist