Werbeverbot für Notare: Feingefühl statt Megafon

Source: Deutsche Nachrichten
Notare bzw. Notariate unterliegen in Deutschland einem Werbeverbot – und wer sich schon von Berufswegen dem Recht verschrieben hat, sollte naturgemäß nicht damit in Konflikt treten.

Mit dem Werbeverbot nach § 29 BNotO geht häufig die Annahme einher, als Notar sei man hinsichtlich Marketingkommunikation und Außendarstellung weitgehend handlungsunfähig. Das ist jedoch ein Irrglaube und im Kern eine Frage der Definition, die im notariellen Berufsrecht genauer differenziert wird.

Wie ist „Werbung“ definiert – und was ist jenseits dieser Definition möglich?

Aufgrund des bestehenden Werbeverbots kommt für betroffene Notare oft gar nicht erst in Frage, sich näher mit etwaigen Marketing- und Kommunikationsmaßnahmen im eigenen Sinne zu befassen. Dass durch das Abstecken eines gewissen Rahmens dennoch Spielraum geboten ist, bleibt oft unerkannt – und damit großes Potenzial ungenutzt.

„Stummgeschaltet“ sind Notare in ihrer Außendarstellung per se nicht. Eher sind sie durch die Bundesnotarordnung dazu angehalten, leise, zurückhaltend und inhaltlich dezent zu kommunizieren. Während aufdringliche, marktschreierische Werbung Notaren ausdrücklich untersagt wird, ist eine sachliche Außendarstellung erlaubt und sogar notwendig. Die Bundesnotarkammer (BNotK) hat hierzu klare Richtlinien veröffentlicht, die Raum für eine professionelle Präsenz lassen.

Sachgehalt und Mehrwert untermauern Seriosität

Gemäß den Richtlinienempfehlungen der BNotK darf ein Notariat in angemessener Form auf sich hinweisen. Maßgebend ist dabei stets der Grundsatz der Sachlichkeit und Zurückhaltung. Unerlaubt sind vergleichende, marktschreierische oder irreführende Aussagen. Legitim sind hingegen Informationen über die Person, das Notariat, die angebotenen Leistungen sowie praktische Hinweise für Mandanten.

Letztere lassen sich vor allem in Form von nützlichem und neutralem Content kommunizieren. Dabei geht es darum, einen hohen Informationsgehalt bereitzustellen und den eigenen Expertenstatus dadurch passiv zu untermauern, ohne aktiv für sich zu werben. Dieses Prinzip hat sich nicht nur im Rechtswesen oder als Alternative bei etwaigen Werbeverboten, sondern branchenübergreifend als effektives Mittel der Wahl fest etabliert. Wirksame Formate für eine solche Content-Strategie können u. a. Fachartikel, Interviews oder Gesetzeskommentare sein.

Push oder Pull: Informativ statt offensiv

Deutlich wird dieser entscheidende Unterschied bei einer Gegenüberstellung von Beispielen der Push- und Pull-Prinzipien. Ein Online Pop-up Fenster, das ungefragt auftaucht und Adressaten mit der Botschaft „Die beste notarielle Betreuung erhalten Sie bei Notar Mustermann. Jetzt anrufen!“ behelligt, ist offensive Push-Werbung. Eine solche Werbemaßnahme bzw. Aussage würde eindeutig unter das geltende Werbeverbot fallen.

Im Gegensatz dazu steht die Pull-Kommunikation. Im Internet steht ein informativer Fachartikel zu einem juristischen Thema bereit, den interessierte Leser bei Bedarf aufrufen können. Dieser Artikel wurde bereitgestellt durch Notar Mustermann, wodurch dessen Seriosität und Glaubwürdigkeit gestärkt wird. Solche Inhalte mit sachlich-informativem Mehrwert und ohne erkennbare werbliche Botschaft fördern die Transparenz des Autors/Anbieters/Herausgebers und tragen maßgeblich zur Mandantenorientierung bei.

Kanäle und Maßnahmen für eine angemessene Außendarstellung

Trotz offizieller Einschränkungen gibt es zahlreiche Möglichkeiten, als Notar oder auf sich aufmerksam zu machen – ob bei potenziellen Mandanten, zur Imagepflege oder um qualifiziertes Personal gezielt anzusprechen.

Die Möglichkeiten für Notare, Werbung zu machen, wurden schon im Artikel “Werbung machen als Notar trotz § 29 BNotO Werbeverbot” ausführlich behandelt. Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:

Logo und Corporate Design
Eine visuelle Identität ist nicht gleich Werbung. Ein dezentes, aber einprägsames Logo, passende Farben und eine klare Typografie sorgen für Wiedererkennbarkeit – ohne gegen das Werbeverbot zu verstoßen. Diese visuellen Mittel tragen einen wesentlichen Teil zur Corporate Identity, also der Gesamtwahrnehmung eines Notariats in der Öffentlichkeit bei.

Eigene Webseite
Eine moderne, barrierefreie und responsive Webseite, optimiert für unterschiedliche Endgeräte, ist digitale Visitenkarte, virtuelle Präsenz und häufig der erste Kontaktpunkt für Mandanten. Die Homepage darf Informationen über das Team, die Öffnungszeiten, Tätigkeitsschwerpunkte und die Erreichbarkeit enthalten. Auch ein FAQ-Bereich oder Blog mit hilfreichen Hinweisen ist möglich – solange darüber keine rechtliche Beratung erfolgt.

Einträge in Online-Verzeichnissen und Telefonbüchern
Notare können und sollten ihre Kontaktdaten in digitalen Branchenverzeichnissen wie Gelbe Seiten oder Das Örtliche pflegen. Auch Google Maps ist zulässig – sofern die Einträge sachlich gehalten sind.

Google Unternehmensprofil (ehemals Google My Business)
Die Pflege des Google-Profils verbessert die lokale Auffindbarkeit. Hier können Öffnungszeiten, Fotos, eine kurze Beschreibung der Leistungen und Bewertungen dargestellt werden – letztere jedoch ohne aktive Aufforderung zur Bewertung.

Suchmaschinenoptimierung (SEO)
Suchmaschinen wie Google oder Bing sind für viele Menschen zentrales Navigationsinstrument im Internet – so auch für potenzielle Mandanten, neue Mitarbeiter oder Partner. Durch eine optimierte Auffindbarkeit über alle Online-Kanäle hinweg wird ein Notariat grundlegend sichtbarer und präsenter, damit auch relevanter und schneller wiedererkennbar.

LinkedIn & Mitarbeitergewinnung
Für die Rekrutierung von qualifiziertem Personal kann LinkedIn strategisch genutzt werden – insbesondere über persönliche Profile von Mitarbeitenden oder Verantwortlichen. Auch im Business Social Media Umfeld sollten Notare stets Sachlichkeit und Zurückhaltung walten lassen.

Unterstützung durch spezialisierte Agenturen

Rechtskonformes und ansprechendes Notar-Marketing erfordert Fachwissen und Fingerspitzengefühl. Als erfahrene Agentur hat sich Eduard Voth Marketing auf die angemessene Außendarstellung im juristischen Bereich spezialisiert. Eduard Voth und sein Team bieten Beratung und Umsetzung in sämtlichen relevanten Bereichen von Webdesign bis SEO – alles im Einklang mit den Vorgaben der BNotK.