Source: Deutsche Nachrichten
Der Verdacht auf gewerbsmäßige Rezeptfälschung erschüttert die deutsche Apothekenlandschaft: Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln betreffen nicht nur einzelne Ärzte oder Patienten, sondern auch zentrale Akteure wie das ARZ Darmstadt, das laut eigenen Angaben Rezeptabrechnungen durchgeführt hat, die nun strafrechtlich überprüft werden, was die Frage aufwirft, wie gut das System tatsächlich vor Missbrauch geschützt ist und welche Konsequenzen daraus für Apotheken erwachsen, denn wenn gefälschte Rezepte durch reguläre Abrechnungsschleifen laufen, ohne beanstandet zu werden, gerät nicht nur das Vertrauen in technische Prüfprozesse ins Wanken, sondern auch die betriebliche Sicherheit der Apotheken, die in solchen Fällen mit Rückforderungen, Ermittlungen oder Regress konfrontiert sein können, selbst wenn kein eigenes Verschulden vorliegt, genau hier setzt der Aufruf von Versicherungsexperte Seyfettin Günder an, der spezialisierte Schutzlösungen für Apotheken fordert, um finanzielle und rechtliche Risiken wirksam zu begrenzen, denn klassische Policen reichen meist nicht aus, wenn strukturelle Fälschung zu realem Schaden wird, Apotheken müssen umdenken, ihren Versicherungsschutz anpassen und präventiv handeln – bevor sie unverschuldet in eine Haftungsfalle geraten.
Der Verdacht auf gewerbsmäßigen Rezeptbetrug in Millionenhöhe zieht weite Kreise: Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen sieben Beschuldigte, durchsucht wurden auch Geschäftsräume des Apothekenrechenzentrums ARZ Darmstadt. Die dort abgewickelten Rezeptabrechnungen stehen nun im Mittelpunkt strafrechtlicher Prüfungen. Für Apothekenbetriebe ist der Fall mehr als ein juristisches Randereignis – er markiert eine neue Risikodimension in der digitalisierten Rezeptlogistik. Im Zentrum steht die Frage: Wer trägt Verantwortung, wenn gefälschte Verordnungen unbemerkt das System durchlaufen – und wie schützt sich ein Betrieb wirksam davor?
Was sich derzeit in Nordrhein-Westfalen abspielt, betrifft die gesamte Branche. Rezeptdaten, die mutmaßlich manipuliert oder gar frei erfunden wurden, haben es über die klassischen Prüfpfade hinweg bis in die Abrechnung geschafft. Die Ermittler gehen von einem strukturierten Netzwerk aus, das systematisch Schwächen im Rezeptfluss ausnutzt – auf Kosten der Kostenträger, aber mit weitreichenden Folgen für unbeteiligte Apotheken, deren Namen nun in Rückforderungsprozessen auftauchen könnten. Der Fall verdeutlicht: Technische Kontrolle allein reicht nicht – ohne ergänzende organisatorische Sicherung und finanziellen Schutz bleibt der Betrieb verwundbar.
Laut dem ARZ Darmstadt wurden die beanstandeten Abrechnungen im üblichen Rahmen verarbeitet. Geschäftsführer Carlos Thees bestätigt die Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden, betont aber die Rolle des Rechenzentrums als neutraler Dienstleister ohne inhaltliche Prüfungspflicht. Doch genau hier entsteht die kritische Lücke: Apotheken verlassen sich oft auf automatisierte Plausibilitätsprüfungen der Rechenzentren – rechtlich bleibt jedoch der Betrieb verantwortlich für die eingereichten Rezepte. In einem Umfeld wachsender Komplexität wird das zur Haftungsfalle.
Versicherungsexperte Seyfettin Günder mahnt zur Umkehr im Risikoverständnis: „Apotheken brauchen heute einen aktiven Schutzschirm gegen die Risiken digitaler Rezeptverarbeitung – nicht erst im Schadensfall, sondern als strukturellen Bestandteil ihrer Betriebsführung. Wer keine klare Fälschungsklausel im Versicherungsschutz hat, riskiert existenzielle Verluste.“
Viele Betriebe unterschätzen bislang die Tragweite solcher Risiken. Standardpolicen wie Berufshaftpflicht- oder Inhaltsversicherungen decken Schäden durch Rezeptbetrug meist nicht ab. Was fehlt, ist eine eigenständige Police, die nicht nur finanzielle Rückforderungen absichert, sondern auch präventive Analyse, Rechtsbeistand und forensische Klärung umfasst. Solche Produkte existieren – werden aber bislang nur von einem Bruchteil der Betriebe aktiv genutzt.
Dabei ist die Bedrohung längst real. Mit der Einführung des E-Rezepts, dem wachsenden Einfluss digitaler Plattformen und der zunehmenden Entkopplung von Arztpraxis und Apothekenstandort entstehen neue Angriffsflächen. Nicht immer sind Rezeptfälschungen auf den ersten Blick erkennbar. Manipulierte Dosierungen, erfundene Diagnosen, fingierte Patienten – das Spektrum ist breit. Und sobald diese Dokumente Teil des Abrechnungsprozesses werden, haften Apotheken in vielen Fällen mit.
Der Verband der Apothekenversicherer und das Netzwerk unabhängiger Risikoberater rufen deshalb alle Betriebe dazu auf, ihren aktuellen Versicherungsschutz zu prüfen und bei Bedarf zu erweitern. Gleichzeitig sei es Aufgabe der Abrechnungsdienstleister, durch technische Nachrüstungen und klare Kommunikationsprozesse für mehr Transparenz im Rezeptdatenhandling zu sorgen. „Es darf nicht sein, dass Betriebe für Versäumnisse haftbar gemacht werden, die durch präzisere Kontrollsysteme im Abrechnungsprozess vermeidbar gewesen wären“, erklärt Günder.
Die Praxis zeigt: Wer heute keine gezielte Absicherung gegen Rezeptfälschung hat, riskiert mehr als einen finanziellen Schaden. Im schlimmsten Fall steht der gesamte Betrieb auf dem Spiel – sei es durch Rückforderungen, durch Ermittlungsdruck oder durch Reputationsverlust. Vertrauen ist gut, aber strukturelle Sicherheit entsteht nur durch professionelle Absicherung.
Redaktionelle Einordnung
Diese Pressemitteilung richtet sich an Apothekeninhaber:innen, Versicherungsunternehmen, Fachmedien sowie politische Akteure im Gesundheitswesen. Sie stellt aktuelle strafrechtliche Entwicklungen in Zusammenhang mit strukturellen Risikofeldern bei der Rezeptabrechnung und verdeutlicht, warum Apotheken ihre technische, rechtliche und wirtschaftliche Schutzarchitektur dringend neu bewerten müssen. Die Aussagen von Versicherungsexperte Seyfettin Günder liefern eine fundierte Bewertung und klaren Handlungsrahmen für betriebliche Resilienzstrategien im digitalen Zeitalter.
Von Matthias Engler, Fachjournalist
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