Source: Deutsche Nachrichten
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Lüftungsgeräte in Deutschland verändern sich: Mit der überarbeiteten Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) und der Musterbauordnung (MBO) entfällt künftig die baurechtliche Pflicht zur allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) für viele Lüftungssysteme. Eine konkrete Umsetzung durch die Bundesländer steht allerdings noch aus.
LUNOS Lüftungstechnik geht hier proaktiv voran: Alle bestehenden abZ wurden verlängert, neue Zulassungen für kommende Produkte bereits beantragt. Damit stellt LUNOS sicher, dass Planende, Architekturbüros, Verarbeitende und Bauherren weiterhin maximale baurechtliche Sicherheit genießen – auch in der Übergangsphase, in der die Umsetzung in Landesrecht noch aussteht.
„Wir wollen, dass sich unsere Partner auch in unübersichtlichen Zeiten auf uns verlassen können. Die Verlängerung unserer abZ ist ein klares Zeichen: LUNOS steht für Verlässlichkeit und Zukunftssicherheit – auch über regulatorische Veränderungen hinaus“, sagt Michael Merscher, Technischer Leiter und Mitglied der Geschäftsleitung von LUNOS Lüftungstechnik.
„Besonders freuen wir uns, bekanntzugeben, dass gleich vier unserer Produkte erneut die Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erhalten haben:
- e²60 mit Zulassung bis September 2026
- e²60kurz mit Zulassung bis April 2028
- Silvento-ec Ablüfter (neu zugelassen bis 90 m³/h, Zulassung bis Mai 2030)
- LUNOtherm-Fassadenelemente, zugelassen bis Mai 2030
Gerade die neu bestätigte Kalibrierbarkeit der Silvento-ec vor Ort – inklusive Höhenlagenanpassung – eröffnet neue Anwendungsmöglichkeiten im Bereich flexibler Abluftlösungen.“