Source: Deutsche Nachrichten
Der Bundestag hat am 26. Juni den „Wachstumsbooster zur Stärkung des Standorts Deutschland“ verabschiedet. Um Investitionen in Forschung und Entwicklung anzukurbeln, wird die steuerliche Forschungszulage ausgebaut:
- Ab 2026 wird ein Gemein- und Betriebskostenaufschlag in Höhe von 20 Prozent auf die bereits förderfähigen Personalaufwendungen, Auftragsforschungskosten und investiven Aufwendungen eingeführt. So soll die Förderquote bürokratiearm erhöht werden.
- Zusätzlich ist vorgesehen, die Obergrenze zur Bemessung der Zulage von derzeit zehn auf zwölf Millionen Euro anzuheben. Dies gilt für den Zeitraum von 2026 bis 2030.
Durch diese Verbesserungen wird die steuerfreie Forschnungszulage weiter als Standard in der Breitenförderung etabliert. Selbst Unternehmen in Verlustphasen können von der Förderung profitieren, da der Anspruch auf Forschungszulage erstattet wird. Dadurch ist die Forschungszulage insbesondere für Start-ups und Unternehmen in der Gründungsphase mit Anlaufverlusten sehr attraktiv.
Falls Sie Fragen zu den geplanten Änderungen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!