IHK Ostwürttemberg lehnt den Entwurf des Bundestariftreuegesetzes ab

Source: Deutsche Nachrichten
Die IHK Ostwürttemberg lehnt das geplante Tariftreuegesetz in seiner vorliegenden Form als Referentenentwurf ab. Das Gesetz soll bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes die tarifliche Entlohnung sichern und dadurch die Tarifautonomie sichern helfen. „Der vorliegende Gesetzentwurf, zu dem die Industrie- und Handelskammern binnen lediglich drei Tagen Stellung beziehen konnten, stellt das Gegenteil von Vereinfachung dar. Der daraus resultierende erhebliche Bürokratieaufbau schadet unserem Wirtschaftsstandort. Und in der Folge daraus wird sogar der Wettbewerb bei der Vergabe dadurch eingeschränkt“, bezieht IHK-Hauptgeschäftsführer Thilo Rentschler eine klare Position.

Das geplante Gesetz war auch in der jüngsten Sitzung der IHK-Vollversammlung ein Thema. Ulrich Betzold, Geschäftsführer der Ellwanger Arnulf Betzold GmbH und IHK-Vizepräsident, lehnt das Gesetz ab. „Unsere Wirtschaft steht an einem Kipp-Punkt. Wenn das so kommt, ist eine Teilnahme meines Unternehmens an Vergaben des Bundes nicht mehr möglich, nicht wegen der Löhne, sondern wegen der Bürokratie. Wir müssten schon wieder neue Dokumentationspflichten zuhauf erfüllen und auch für andere Unternehmen unserer Lieferkette dokumentieren und haften“, erklärte Ulrich Betzold. Einem Bericht des Handelsblatts zufolge beklagten bereits heute 68 Prozent der KMU eine Überregulierung im Vergaberecht.

Die IHK Ostwürttemberg kritisiert ebenso wie die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) die Ausführungen im Gesetzestext. Das Vergaberecht für öffentliche Aufträge wird immer komplexer, unübersichtlicher und damit bürokratischer. „Das Vergaberecht ist ein Symbol für den Bürokratismus in Deutschland“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Thilo Rentschler. Diese starke Bürokratielastigkeit bedingt geradezu, dass kleine und mittlere Unternehmen sich nicht mehr an den Ausschreibungen beteiligten, betont er.

Bereits die Vorgänger-Regierung hatte einen Gesetzesentwurf vorgelegt, zu dem die Industrie- und Handelskammern umfangreiche Anmerkungen gemacht hatten. Diese blieben in dem nun vorgelegten Gesetzesentwurf weitgehend unberücksichtigt. „Das neue Gesetz bedingt eine Prüforganisation als neue Behörde. Am Ende ist absehbar, dass noch weniger Angebote für die dringend notwendigen Infrastrukturmaßnahmen eingehen werden“, erklärt Thilo Rentschler. Die im Entwurf vorgeschlagene vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung von Eignungsnachweisen des Bieters durch die IHK-Organisation wird zudem durch die DIHK als nicht praxistauglich eingestuft. „Deshalb muss der Entwurf dringend nachgebessert werden“, sagt Thilo Rentschler.