Source: Deutsche Nachrichten
Im Juni 2025 ist die DIN EN 50726-1 VDE 0827-1:2025-06 „Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten“ erschienen. Sie ersetzt die bisher nur in Deutschland gültige Vornorm DIN VDE V 0827-1 und ist jetzt als DIN EN 50726-1 europaweit gültig. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) hin. Die Norm legt einheitliche Anforderungen an Notfall- und Gefahren-Systeme (NGRS) in Gebäuden fest und beschreibt die Mindestanforderungen für Planung, Installation und Betrieb solcher Systeme zur effektiven Kommunikation in Gefahrensituationen.
Gegenüber der Vorgängerversion aus dem Jahr 2016 hat sich der fachliche Inhalt kaum verändert. Die Norm wurde an europäischen Standards angepasst und unklare Formulierungen wurden überarbeitet und präzisiert. Der technische Kern blieb jedoch nahezu unverändert, weshalb die Bezeichnung der Norm auch nicht geändert wurde.
Für Fachplaner, Betreiber und Hersteller bedeutet dies: Anlagen und Systeme, die auf Grundlage der Ausgabe von 2016 errichtet oder konzipiert wurden, entsprechen weiterhin den geltenden Anforderungen. Eine Anpassung an die neue Normfassung ist nicht erforderlich und mit keinen zusätzlichen Investitionen verbunden.
„Die neue Version bringt keine grundlegenden Änderungen mit sich – sie sorgt aber für mehr Klarheit in der Anwendung. Wer bereits nach der Norm von 2016 gearbeitet hat, muss nichts umbauen oder anpassen“, erklärt Dipl.-Ing. Michael Schenkelberg, Mitarbeiter im Normenausschuss DKE 713.1.19 Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS).
Ziel der Norm ist es, die Sicherheit von Personen im Gefahrenfall etwa bei Amoklagen, gesundheitlichen Notlagen oder Naturkatastrophen durch strukturierte Kommunikationsprozesse und systematische Alarmauslösung zu erhöhen. Die Norm gilt insbesondere für Bildungseinrichtungen, öffentliche Gebäude und Unternehmen mit erhöhtem Schutzbedarf.