Source: Deutsche Nachrichten
Die aktuelle Nachrichtenlage verknüpft rechtliche Grundsatzfragen, wirtschaftliche Realität und gesundheitliche Prävention zu einem Bild, das deutlich macht, wie stark die Versorgungskette unter Druck steht: Wenn der Bundesgerichtshof im November über die Zulässigkeit bestimmter Werbeformen für EU-ausländische Arzneimittelversender entscheidet, geht es nicht nur um juristische Feinheiten, sondern auch um Wettbewerbsbedingungen und Verbraucherschutz. Parallel verschärft der anhaltende Fachkräftemangel den Alltag in vielen Apotheken, die trotz begrenzter Ressourcen Versorgungslücken schließen müssen. Gesundheitsleitlinien setzen zusätzliche Impulse: Eltern sollen beim Fiebermanagement ihrer Kinder besonnen handeln, während die Diagnose und Behandlung von Zöliakie erfordert, Symptome wie chronische Bauchschmerzen oder Verdauungsprobleme ernst zu nehmen und frühzeitig abzuklären. Zusammen entsteht ein komplexes Spannungsfeld aus Recht, Arbeitsmarkt und medizinischer Aufklärung, in dem Entscheidungen von heute die Versorgungsrealität von morgen prägen.
Recht vor Rabatt, Urteil vor Image, Markt vor Veränderung
Wie der Bundesgerichtshof EU-Versandapotheken Grenzen setzt, die Debatte um Preiswerbung neu gewichtet und der Apothekenmarkt auf ein klärendes Signal wartet
In Karlsruhe stand am 31. Juli 2025 erneut ein Verfahren auf der Agenda, das die Schnittstellen von Wettbewerbsrecht, Arzneimittelpreisbindung und europäischem Binnenmarkt beleuchtet. Der Bundesgerichtshof (BGH) befasste sich mit der Frage, in welchem Rahmen EU-ausländische Versandapotheken Rabatte, Boni und andere Preisvorteile bewerben dürfen – und wie weit nationale Regelungen auch nach dem wegweisenden EuGH-Urteil von 2016 reichen. Die Verhandlung machte deutlich, dass der juristische Boden, auf dem sich die Marktteilnehmer bewegen, nach wie vor komplex ist, weil alte Verfahren mit mittlerweile veränderten Rechtslagen kollidieren. Ausgangspunkt waren einstweilige Verfügungen, die die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) zwischen 2013 und 2015 gegen DocMorris erwirkt hatte, um Rabattaktionen zu unterbinden. Nach dem Fall der Rx-Preisbindung für EU-Versender wurden diese aufgehoben, was den niederländischen Versender zu Schadenersatzforderungen veranlasste – allerdings nur, wenn die Verfügungen auch ohne die damalige Preisbindung nicht hätten Bestand haben dürfen.
Bereits zu Beginn der mündlichen Verhandlung setzte der Vorsitzende Richter Prof. Dr. Thomas Koch den Ton: Preisaktionen im Arzneimittelbereich bergen stets das Risiko einer unsachgemäßen Beeinflussung von Verbraucherentscheidungen. Damit griff er den Kern der seit Jahren schwelenden Auseinandersetzung auf – die Balance zwischen Wettbewerbsvorteilen für einzelne Anbieter und der Sicherung einer gleichwertigen, sicheren Arzneimittelversorgung. Während die niederländische Seite auf einen möglichst weiten Spielraum für Preiswerbung pochte, erinnerte der Senat daran, dass er in früheren Entscheidungen bestimmte Werbeformen bereits untersagt habe. Eine Änderung dieser Linie sei nicht angezeigt.
Im Verlauf der Verhandlung wurde deutlich, dass das Verfahren auch als Testfall für künftige Werberegeln dienen könnte. Die Richter stellten mehrfach klar, dass sich die Grenzen zulässiger Werbung nicht allein aus der EuGH-Entscheidung ableiten lassen, sondern auch aus dem heilberuflichen Kontext des Arzneimittelhandels. Werbung mit Gewinnspielen oder prozentualen Nachlässen auf verschreibungspflichtige Arzneimittel könne demnach nicht nur gegen nationale Normen verstoßen, sondern auch das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Abgabeentscheidung untergraben. Für die Apothekenlandschaft in Deutschland steht dabei mehr auf dem Spiel als nur ein einzelner Rechtsstreit: Es geht um die grundsätzliche Frage, ob der Versandhandel im verschreibungspflichtigen Bereich durch aggressive Preiswerbung strukturelle Vorteile erlangen darf, die Vor-Ort-Apotheken nicht nutzen können.
Hinter den juristischen Argumenten verbirgt sich eine wirtschaftliche Dimension, die den gesamten Markt betrifft. Versandapotheken, die aus dem Ausland operieren, können durch steuerliche und regulatorische Unterschiede ihre Betriebskosten senken – Rabatte und Boni sind für sie ein strategisches Werkzeug, um Marktanteile zu sichern. Für Vor-Ort-Apotheken, die an nationale Preisvorgaben gebunden sind, bedeutet das einen Wettbewerbsnachteil, der langfristig Versorgungsstrukturen gefährden könnte. Entsprechend verfolgen Kammern und Verbände den Prozess aufmerksam, in der Hoffnung auf eine klare Leitlinie, die Rechtssicherheit schafft. Das Urteil am 6. November 2025 wird deshalb nicht nur eine juristische Entscheidung sein, sondern auch ein Signal für die strategische Ausrichtung des Apothekenmarktes in den kommenden Jahren.
Für die Verbraucher steht am Ende die Frage im Raum, ob günstige Angebote tatsächlich im eigenen Interesse liegen, wenn sie zu Lasten einer flächendeckenden Versorgung gehen. Apothekenvertreter betonen, dass Arzneimittel nicht wie Konsumgüter behandelt werden können – Preisaktionen dürften nicht die Rolle der pharmazeutischen Beratung schmälern oder eine Risikoverlagerung in Kauf nehmen. Der BGH wird mit seinem Urteil also nicht nur über die Zulässigkeit bestimmter Werbeformen entscheiden, sondern auch darüber, wie der Rahmen für fairen Wettbewerb im Arzneimittelhandel künftig aussieht.
Personal im Engpass, Erwartungen im Wandel, Standorte im Risiko
Wie Apotheken mit Fachkräftemangel ringen, Gehalts- und Lebensstilfragen den Wettbewerb verschärfen und Versorgungssicherheit zur Standortfrage wird
Die aktuelle Auswertung des Apothekenkonjunkturindex (Apokix) für Juli zeichnet ein Bild, das die Branche seit Jahren begleitet, aber in seiner Dringlichkeit zunimmt: Sechs von zehn Apothekeninhabern berichten, dass fehlendes Personal ihre Arbeit stark oder sehr stark beeinträchtigt. Besonders betroffen sind Landapotheken – hier stufen 64 Prozent die Lage als gravierend ein, in Städten sind es 54 Prozent. Die Engpässe reichen dabei quer durch alle Qualifikationsstufen, treffen aber vor allem pharmazeutisch-technische Assistentinnen (PTA), Approbierte und PTA-Praktikanten. Im vergangenen Jahr wurden in 70 Prozent der Apotheken PTA-Stellen ausgeschrieben, in 63 Prozent Approbierte gesucht und in 52 Prozent Praktikanten – mit ernüchternden Erfolgsquoten: Lediglich 39 Prozent der offenen PTA-Stellen konnten vollständig besetzt werden, bei Approbierten waren es 57 Prozent, bei Praktikanten 48 Prozent.
Hinter den Zahlen steckt eine strukturelle Herausforderung, die sich nicht allein mit mehr Stellenanzeigen lösen lässt. Die Bewerberzahlen sind rückläufig, während die Ansprüche steigen – sowohl in finanzieller Hinsicht als auch bei der Work-Life-Balance. Für Approbierte nennen 24 Prozent der Inhaber hohe Gehaltsforderungen als zentrales Hindernis, 17 Prozent werten die Forderung nach besseren Arbeitszeitmodellen als zusätzliche Hürde. Bei PTA liegen diese Werte bei 16 und 19 Prozent. Gleichzeitig geben 71 Prozent der Befragten an, dass sie aufgrund der wirtschaftlich angespannten Lage nur selten in der Lage sind, Gehälter auf konkurrenzfähigem Niveau anzubieten. Hier kollidieren Ideal und Realität: Die Branche weiß, dass Bezahlung im Wettbewerb um Fachkräfte ein entscheidender Faktor ist, kann aber vielfach nicht liefern.
Diese Diskrepanz verschärft den Wettbewerb zwischen den Standorten. Metropolen locken mit besseren Freizeit- und Entwicklungsmöglichkeiten, während ländliche Regionen trotz hoher Versorgungsrelevanz das Nachsehen haben. Hinzu kommt ein Generationenwechsel, der Erwartungen an Arbeitgeber grundlegend verändert. Jüngere Fachkräfte achten stärker auf flexible Arbeitszeiten, verlässliche Dienstpläne, Fortbildungsangebote und ein gesundes Betriebsklima. Für viele Inhaberinnen und Inhaber bedeutet dies, dass Personalführung neu gedacht werden muss – nicht nur als organisatorische Aufgabe, sondern als strategische Säule der Betriebsführung.
Für die Versorgung bedeutet der Mangel mehr als nur Lücken im Dienstplan. Schließungen, verkürzte Öffnungszeiten oder die Einschränkung von Zusatzleistungen wie Botendienste oder pharmazeutische Dienstleistungen sind bereits heute sichtbare Folgen. Manche Apotheken verschieben sogar Investitionen in Technik oder Sortiment, weil schlicht das Personal fehlt, um neue Angebote umzusetzen. Das hat Rückwirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und verschiebt die Gewichte zwischen Vor-Ort-Apotheken, Filialverbünden und Versandhandel. In besonders belasteten Regionen kann der Mangel zur Standortfrage werden – mit direkten Konsequenzen für Patientinnen und Patienten, die im Zweifel längere Wege oder geringere Servicequalität in Kauf nehmen müssen.
Gleichzeitig zeigt die Erhebung, dass reine Gehaltserhöhungen nicht die einzige Antwort sind. Inhaber, die es schaffen, ihr Team langfristig zu binden, setzen auf eine Kombination aus fairer Vergütung, gezielter Weiterbildung und einer klaren Aufgabenverteilung, die Überlastung vermeidet. Auch Kooperationen zwischen Apotheken gewinnen an Bedeutung – etwa durch gemeinsame Personalpools oder abgestimmte Urlaubsplanung, um Ausfälle abzufedern. Solche Modelle erfordern jedoch Vertrauen, Organisation und oft auch rechtliche Beratung.
Das Fazit aus den aktuellen Zahlen ist eindeutig: Der Fachkräftemangel in Apotheken ist nicht nur eine betriebsinterne Herausforderung, sondern eine Frage der Versorgungssicherheit. Ohne nachhaltige Personalstrategien droht eine Abwärtsspirale, in der sich wirtschaftlicher Druck, sinkende Attraktivität als Arbeitgeber und wachsende Versorgungslücken gegenseitig verstärken. Wer diesen Kreislauf durchbrechen will, braucht neben finanziellen Ressourcen vor allem die Bereitschaft, Führung neu zu definieren – als Balance zwischen ökonomischer Vernunft und den berechtigten Erwartungen der nächsten Generation pharmazeutischer Fachkräfte.
Leitlinie gibt Gelassenheit, Beratung stärkt Eltern, Versorgung bleibt wachsam
Wie neue Empfehlungen den Umgang mit Fieber bei Kindern verändern, Apotheken als erste Anlaufstelle Orientierung geben und medizinische Sicherheit im Blick behalten
Fieber bei Kindern löst bei vielen Eltern instinktiv Alarm aus. Schon ab leicht erhöhten Temperaturen greifen sie zum Thermometer, suchen Rat oder verabreichen fiebersenkende Mittel. Doch eine neue Leitlinie zum Fiebermanagement bei Kindern und Jugendlichen stellt klar: In den meisten Fällen ist Zurückhaltung angebracht. Die interdisziplinär erarbeitete Empfehlung betont, dass Fieber keine Krankheit, sondern eine natürliche Reaktion des Körpers ist – ein Schutzmechanismus, der dem Immunsystem hilft, Infektionen zu bekämpfen. Diese Perspektive steht im Kontrast zu weit verbreiteten Gewohnheiten und Unsicherheiten, die gerade in den ersten Lebensjahren eines Kindes besonders ausgeprägt sind.
Die Leitlinie rät Eltern, nicht primär auf die Höhe der Temperatur zu achten, sondern auf das Allgemeinbefinden des Kindes. Ein spielendes, trinkendes und reagierendes Kind mit 39 Grad Celsius bedarf nicht automatisch medikamentöser Fiebersenkung. Wichtiger ist, auf Warnsignale wie anhaltende Teilnahmslosigkeit, Trinkverweigerung, Atemprobleme oder Hautveränderungen zu achten. Erst wenn solche Symptome auftreten oder das Fieber über mehrere Tage anhält, sollte ärztliche Abklärung erfolgen. Für Apotheken bedeutet dies eine klare Rolle als Übersetzer medizinischer Empfehlungen in alltagsnahe Ratschläge: Sie können Eltern helfen, Fieber realistisch einzuordnen, unnötige Arztbesuche zu vermeiden und gleichzeitig Gefahren nicht zu übersehen.
Die Herausforderung liegt darin, Gelassenheit zu fördern, ohne Wachsamkeit zu verlieren. Gerade bei jüngeren Eltern, die oft erstmals mit fieberbedingten Sorgen konfrontiert sind, ist der Impuls groß, schnell zu handeln – sei es mit Medikamenten, Kühlmaßnahmen oder sofortiger ärztlicher Konsultation. Hier setzt die Beratungsleistung in Apotheken an. Sie können nicht nur Informationen zu geeigneten fiebersenkenden Präparaten wie Paracetamol oder Ibuprofen geben, sondern auch dazu, wann deren Einsatz sinnvoll ist und wann nicht. Darüber hinaus können sie über nichtmedikamentöse Maßnahmen wie ausreichende Flüssigkeitszufuhr, leichte Kleidung und Raumtemperaturregulierung informieren. Der entscheidende Mehrwert liegt im Gespräch: Eltern fühlen sich ernst genommen, wenn ihre Sorgen gehört und mit klaren, faktenbasierten Empfehlungen beantwortet werden.
Die Leitlinie trägt damit auch zur Entlastung des Gesundheitssystems bei. Indem unnötige Konsultationen vermieden und nur wirklich behandlungsbedürftige Fälle ärztlich vorgestellt werden, können Ressourcen gezielter eingesetzt werden. Für Apotheken ist dies eine Chance, ihre Rolle als niedrigschwellige, kompetente Gesundheitsanlaufstelle zu festigen. Dies erfordert jedoch, dass Teams über die Leitlinieninhalte informiert sind und ihre Beratung entsprechend anpassen. Schulungen, interne Besprechungen und die Integration in die tägliche Praxis sind hier entscheidend. Auch Informationsmaterialien für Eltern, sei es in Form von Flyern, Plakaten oder digitaler Inhalte, können helfen, die Empfehlungen zu verbreiten.
Wichtig bleibt, dass Ausnahmen beachtet werden. Bei Säuglingen unter drei Monaten gilt jede Fiebererhöhung als potenziell ernst, hier muss sofort ärztlich untersucht werden. Auch bei Kindern mit chronischen Erkrankungen, geschwächtem Immunsystem oder kürzlich durchgeführten Operationen kann Fieber schnell kritisch werden. Die Leitlinie macht deutlich, dass diese Risikogruppen besondere Aufmerksamkeit erfordern. Apothekenpersonal muss solche Hinweise kennen und klar kommunizieren, um Eltern nicht in falscher Sicherheit zu wiegen.
Langfristig könnte sich mit der Umsetzung der Leitlinie auch die Haltung in der Bevölkerung verändern: weg von der reflexhaften Fiebersenkung, hin zu einem bewussteren Umgang mit dem Symptom. Dies hätte nicht nur medizinische Vorteile, sondern auch pädagogische – Kinder lernen, dass kleinere Krankheitsphasen Teil des Lebens sind und nicht immer sofortige medizinische Intervention erfordern. Für Apotheken bedeutet dies, dass sie in einer vermittelnden Position bleiben, die medizinische Sicherheit und elterliche Selbstwirksamkeit in Einklang bringt.
Das Resümee: Die neue Leitlinie ist mehr als eine medizinische Empfehlung – sie ist ein Aufruf zu einem Kulturwandel im Umgang mit Fieber bei Kindern. Apotheken spielen dabei eine Schlüsselrolle, indem sie wissenschaftliche Empfehlungen in praxisnahe Beratung übersetzen, Eltern zu souveränen Entscheidungen befähigen und gleichzeitig sicherstellen, dass kein ernsthafter Verlauf übersehen wird. Zwischen Gelassenheit und Wachsamkeit die Balance zu halten, wird damit zu einer Kernkompetenz in der pharmazeutischen Versorgung.
Symptome ernst nehmen, Diagnose sichern, Ernährung konsequent umstellen
Wie Apotheken bei Verdacht auf Zöliakie sensibilisieren, die Diagnostik unterstützen und Betroffene langfristig begleiten
Zöliakie ist eine Autoimmunerkrankung, die weit mehr ist als eine lästige Unverträglichkeit. Sie entsteht durch eine Fehlreaktion des Immunsystems auf Gluten – ein Eiweiß, das in Weizen, Roggen und Gerste vorkommt. Der Kontakt mit Gluten löst bei genetisch veranlagten Menschen eine Entzündung der Dünndarmschleimhaut aus, die auf Dauer zu einer massiven Schädigung der Darmzotten führt. Die Folgen reichen von chronischen Verdauungsproblemen über Nährstoffmängel bis hin zu schwerwiegenden Folgeerkrankungen wie Osteoporose, Unfruchtbarkeit oder bestimmten Krebsarten. Schätzungen zufolge ist rund 1 % der Bevölkerung betroffen, doch die Dunkelziffer ist hoch: Viele Betroffene haben jahrelang unspezifische Beschwerden, ohne dass die eigentliche Ursache erkannt wird.
Typische Symptome sind Blähungen, Bauchschmerzen, Durchfälle oder Verstopfungen, Gewichtsverlust, Müdigkeit und Appetitlosigkeit. Bei Kindern kommen oft Wachstumsverzögerungen, Entwicklungsstörungen und Reizbarkeit hinzu. Doch Zöliakie kann auch atypisch verlaufen – manche Betroffene klagen über Kopfschmerzen, Gelenkbeschwerden oder Hautausschläge, ohne ausgeprägte Magen-Darm-Symptome zu haben. Diese Vielfalt macht die Erkrankung zu einer diagnostischen Herausforderung. Für Apotheken ergibt sich daraus eine wichtige Rolle: Sie sind häufig die erste Anlaufstelle, wenn Menschen wiederholt mit unklaren Beschwerden um Rat fragen oder immer wieder Mittel gegen Verdauungsprobleme kaufen. Geschultes Personal kann hier gezielt sensibilisieren und auf die Möglichkeit einer Zöliakie hinweisen.
Die Diagnosestellung erfordert eine Kombination aus Bluttests und Darmspiegelung. Entscheidend ist, dass vor den Untersuchungen weiterhin glutenhaltige Nahrung verzehrt wird – sonst können die Testergebnisse verfälscht werden. Apotheken können diesen Hinweis gezielt geben, wenn Kundinnen oder Kunden von anstehenden Arztterminen berichten. Sie können auch über die verschiedenen Antikörpertests informieren und deutlich machen, dass ein positiver Selbsttest kein Ersatz für eine ärztliche Abklärung ist. Die Abgrenzung zu anderen Unverträglichkeiten wie der Weizenallergie oder der nicht-zöliakischen Glutensensitivität ist wichtig, um unnötige Diäten oder Fehldiagnosen zu vermeiden.
Steht die Diagnose fest, ist eine lebenslange strikt glutenfreie Ernährung die einzige wirksame Therapie. Schon kleinste Mengen Gluten – selbst Spuren – können die Darmschleimhaut erneut schädigen. Das macht die Umstellung komplex und erfordert ein hohes Maß an Disziplin. Apotheken können hier weit mehr leisten als die reine Abgabe glutenfreier Produkte. Sie können Betroffene über sichere Lebensmittel, Kennzeichnungspflichten und versteckte Glutenquellen in Medikamenten, Nahrungsergänzungsmitteln oder Kosmetika informieren. Auch der Hinweis auf geeignete Ernährungsberater, Selbsthilfegruppen oder Apps zur Produktsuche kann den Alltag erleichtern.
Neben der direkten Beratung sind Apotheken ein wichtiger Partner für die langfristige Versorgung. Zöliakie geht oft mit Nährstoffmängeln einher, etwa an Eisen, Folsäure, Vitamin B12, Vitamin D oder Kalzium. Regelmäßige Blutkontrollen und gezielte Supplementierung sind daher essenziell. Hier können Apotheken individuelle Empfehlungen geben, die mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten abgestimmt werden. Auch bei der Prävention und Behandlung von Folgeerkrankungen wie Osteoporose oder Mangelernährung spielen sie eine Rolle, indem sie rechtzeitig auf Vorsorgeuntersuchungen oder geeignete Präparate hinweisen.
Herausfordernd bleibt der psychologische Aspekt: Der Verzicht auf glutenhaltige Lebensmittel kann im Alltag zu sozialer Isolation führen, besonders bei Kindern und Jugendlichen. Geburtstagsfeiern, Restaurantbesuche oder Reisen erfordern Planung und oft auch Mut, nach den Inhaltsstoffen zu fragen. Apotheken können hier motivieren, praktische Tipps geben und aufzeigen, wie eine ausgewogene, genussvolle Ernährung auch ohne Gluten möglich ist. Das stärkt nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Lebensqualität.
Das Fazit: Zöliakie ist eine chronische Erkrankung, deren erfolgreiche Behandlung maßgeblich von der konsequenten Umsetzung einer glutenfreien Ernährung abhängt. Apotheken sind in diesem Prozess nicht nur Produktlieferanten, sondern wichtige Beratungs- und Begleitstationen. Sie können frühzeitig für die Erkrankung sensibilisieren, die Diagnostik unterstützen, Ernährungssicherheit schaffen und den langfristigen Therapieerfolg sichern. Damit tragen sie entscheidend dazu bei, dass Betroffene nicht nur beschwerdefrei, sondern auch selbstbestimmt leben können – mit einem Alltag, in dem Gesundheit, Genuss und Teilhabe im Gleichgewicht stehen.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht. Manchmal liegt die Kraft einer funktionierenden Versorgung nicht in den lauten Schlagzeilen, sondern in der Summe stiller Entscheidungen: Ein Gericht, das Leitplanken setzt, ein Team, das trotz Lücken funktioniert, Eltern, die bewusst abwarten, und Patienten, die sich durch klare Diagnose neu orientieren. In diesem Zusammenspiel zeigt sich, dass Recht, Arbeit und Wissen nicht getrennte Sphären sind, sondern ineinandergreifende Zahnräder eines Systems, das nur läuft, wenn jedes Teil präzise arbeitet. Die Verhandlung in Karlsruhe, der tägliche Kampf um Fachkräfte, die klugen Leitlinien zu Kinderfieber und die sorgfältige Aufklärung bei Zöliakie sind mehr als Einzelmeldungen – sie sind Prüfsteine für unsere Fähigkeit, Rechtssicherheit, Versorgungsqualität und Gesundheitskompetenz miteinander zu verbinden und so das Fundament für eine belastbare Zukunft zu legen.
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