Edelmetallhändler insolvent?

Source: Deutsche Nachrichten
Wer physische Edelmetalle kauft und sie sich direkt nach Hause liefern lässt, braucht sich über die Insolvenz eines Edelmetallhändlers keine großen Gedanken zu machen – denn das Eigentum liegt bereits beim Kunden, physisch greifbar und unabhängig vom Händler.

Doch ganz anders sieht es aus, wenn man sich für eine Lagerung im externen Hochsicherheitslager entscheidet – etwa aus Sicherheitsgründen oder wegen der strategischen Vorteile eines zollfreien Lagers im Ausland. In diesem Fall stellt sich eine zentrale Frage: Was passiert mit den eingelagerten Edelmetallen, wenn der Händler, über den das Depot läuft, zahlungsunfähig wird oder Insolvenz anmeldet?

Externe Lagerung schützt vor dem Zugriff der Insolvenzmasse

Wenn ein Edelmetallhändler Insolvenz anmeldet, wird das Unternehmensvermögen Teil der sogenannten Insolvenzmasse – jenes Bestands, aus dem Gläubiger bedient werden. Doch das betrifft nicht automatisch die Edelmetalle der Kunden – vorausgesetzt, diese wurden rechtlich korrekt als Kundeneigentum deklariert und in externen Hochsicherheitslagern verwahrt.

In solchen Fällen gilt: Die Edelmetalle zählen nicht zum Vermögen des Händlers. Sie erscheinen nicht in dessen Bilanz und bleiben vom Insolvenzverfahren unberührt. Der Zugriff liegt weiterhin beim Käufer, denn er ist und bleibt der alleinige Eigentümer.

Was bedeutet das konkret für den Kunden?

Im Fall einer Händlerinsolvenz folgt ein klar geregelter Ablauf:

  • Ein Insolvenzverwalter prüft die Vermögenslage des Unternehmens.
  • Kundeneigentum wird als solches identifiziert und nicht angetastet.
  • Die Herausgabe erfolgt je nach Wunsch entweder als physisches Metall oder als entsprechender Gegenwert.

Allerdings: Bei vielen Anbietern ist die Eigentumsstruktur nicht klar geregelt – etwa bei Sammelkonten oder nicht eindeutig zugewiesenen Lagerpositionen. In solchen Fällen kann der Zugriff im Ernstfall erschwert oder sogar gefährdet sein.

Benedikt Hausler über sichere Strukturen in der Edelmetalllagerung

Benedikt Hausler, Certified Partner im Bereich Edelmetallberatung, unterstreicht die Bedeutung klarer Eigentumsverhältnisse bei externer Lagerung:

„Im Strategiegespräch legen wir besonderen Wert darauf, dass Kunden verstehen, was sie wirklich besitzen – und wie es rechtlich abgesichert ist. Nur wenn Barren zugeordnet, versichert und extern gelagert sind, sind sie auch im Krisenfall geschützt.“

In der Praxis bedeutet das:

– Kunden erhalten eine individuelle Barrenzuordnung mit Seriennummer.
– Die Lagerung erfolgt bei unabhängigen Sicherheitsfirmen wie Brinks, Loomis oder Prosegur.
– Es finden tägliche Sicherheitsprüfungen sowie vierteljährliche Mittelverwendungskontrollen statt – Letztere in enger Abstimmung mit dem Depotanbieter.

So wird sichergestellt, dass jedes Gramm Edelmetall dem Depotbestand des jeweiligen Kunden zugeordnet bleibt – nachprüfbar und rechtlich belastbar.

Fazit: Wer Eigentum besitzt, bleibt auch im Krisenfall Eigentümer

Die Art der Lagerung entscheidet darüber, ob Edelmetalle im Krisenfall tatsächlich sicher sind, oder nur auf dem Papier. Wer sich für ein professionell strukturiertes Edelmetalldepot entscheidet, sollte besonders auf rechtlich eindeutig gesichertes Eigentum achten. Denn nur wer wirklich Eigentümer ist, kann auch im Fall einer Insolvenz darauf zugreifen – und zwar ohne Einschränkung.

Kontakt:

Benedikt Hausler – Edelmetallexperte und Partner der Auvesta Edelmetalle AG
Webseite: www.benedikt-hausler.de
E-Mail: service@benedikt-hausler.de
Telefon: +49 8941614979

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