Source: Deutsche Nachrichten
Der sogenannte Preisanker hat sich in der Apothekenpraxis zu einem folgenschweren Erstattungsmechanismus entwickelt, der nicht nur Abgabeentscheidungen beeinflusst, sondern zunehmend zu Regressen und betrieblicher Unsicherheit führt. Sobald ein abgegebenes Präparat den Preis des auf dem Rezept verordneten Arzneimittels überschreitet – auch wenn aus medizinischer Sicht notwendig –, droht eine vollständige Retaxation. Besonders kritisch wird es bei Verordnungen mit konkreter Herstellerangabe oder Importhinweis: Jede Abweichung muss exakt dokumentiert werden, andernfalls greift der Regressmechanismus automatisiert. Aporisk warnt vor einer strukturellen Entkopplung von Versorgungsrealität und Abrechnungsregel: Apotheken, die unter Zeitdruck und Versorgungsengpässen agieren, geraten so immer häufiger in haftungstechnische Grenzlagen. Die Lösung liegt in einer Kombination aus professioneller Rezeptkontrolle, rechtssicherer Dokumentation und strategischer Absicherung durch Retaxversicherungen, die den Betrieb schützen und unternehmerisches Handeln ermöglichen.
Der sogenannte Preisanker stellt Apotheken zunehmend vor ein strukturelles Haftungsproblem. Denn bei der Abgabe von rezeptpflichtigen Medikamenten darf der Preis des abgegebenen Arzneimittels den der Verordnung nicht überschreiten – andernfalls droht die Retaxation durch die Krankenkasse. Dieser ökonomisch sensible Mechanismus entwickelt sich nach Einschätzung von Aporisk, dem unabhängigen Risikomanager für Apotheken, zu einem betriebswirtschaftlichen Unsicherheitsfaktor ersten Ranges. Viele Apotheken betreiben ihre Versorgung an der formalen Belastungsgrenze – während die Preisankerregelung wirtschaftlich sanktioniert, wo medizinisch korrekt gehandelt wurde.
Auslöser für eine Retaxation ist häufig die Abgabe eines nicht preisidentischen, aber medizinisch gleichwertigen Präparats – etwa bei Lieferengpässen, namentlich verordneten Importen oder pharmazeutischen Bedenken. „Sobald das abgegebene Arzneimittel auch nur geringfügig teurer ist als das verordnete, greift die Preisankerregelung – unabhängig davon, ob ein therapeutisches Erfordernis vorlag oder eine Verfügbarkeit gegeben war“, erklärt eine Sprecherin von Aporisk. Das Risiko liege weniger in der Abgabeentscheidung selbst als in der formal unvollständigen Dokumentation. Sonderkennzeichen, Begründungen, Verfügbarkeitsnachweise und korrekte Rezeptkennzeichnung sind Voraussetzung für die Erstattungsfähigkeit.
Besonders brisant: Der Preisanker wirkt bei Originalverordnungen ebenso wie bei Importverordnungen – bei Letzteren sogar in doppelter Variante. Ob Originalherstellerprodukt, namentlicher Import oder allgemeine Importverordnung – jedes Szenario hat eine eigene Preisgrenze. Überschreitungen, auch wenn sie therapeutisch begründet sind, erfordern nicht nur Fachwissen, sondern eine makellose Abwicklung. Und selbst dort, wo pharmazeutische Bedenken dokumentiert wurden, droht die Retax, wenn die Abgabedokumentation unvollständig ist oder Kassenverträge uneinheitlich ausgelegt werden.
„Wir erleben zunehmend, dass sich Apotheken aus Angst vor Regressen gegen eine Versorgung entscheiden – obwohl sie sie medizinisch vertreten könnten“, so Aporisk weiter. Diese Zurückhaltung sei aus unternehmerischer Sicht nachvollziehbar, aber versorgungspolitisch besorgniserregend. Vor allem kleinere Betriebe mit hohem Rezeptdurchlauf, engem Personalschlüssel und komplexem Versorgungsprofil geraten bei jeder Preisgrenzüberschreitung in eine juristisch unsichere Lage.
Retaxversicherungen bieten hier strukturellen Rückhalt. Sie sichern nicht nur finanzielle Schäden ab, sondern wirken betriebsstrategisch: Sie ermöglichen Apotheken, auch in Grenzsituationen versorgungsgerecht zu entscheiden, ohne bei jeder wirtschaftlichen Abweichung mit unmittelbaren Verlusten rechnen zu müssen. „Wir betrachten Retaxversicherungen heute nicht mehr als Zusatzschutz, sondern als zwingendes Element betrieblicher Risikoarchitektur“, erklärt Aporisk. Gerade im Kontext wachsender Retaxfälle, unklarer Lieferverträge und divergierender Krankenkassenvorgaben sei eine fundierte Absicherungsstrategie kein Luxus, sondern Notwendigkeit.
Der Preisanker als Regelung sei in seiner ursprünglichen Intention nachvollziehbar – doch ohne praxistaugliche Differenzierung und Klarstellung der Sonderfälle entfaltet er inzwischen eine betriebswirtschaftliche Sprengkraft. Aporisk fordert deshalb neben konsequenter Absicherung auch eine klarere Abstimmung zwischen Versorgungspraxis und Erstattungssystem: „Ein System, das Apotheken für medizinisch gerechtfertigte Versorgung haftbar macht, darf sich nicht wundern, wenn sich Betrieb und Patientenwohl zunehmend entkoppeln.“
Redaktionelle Einordnung
Diese Pressemitteilung wurde im Auftrag von Aporisk, dem unabhängigen Versicherungsmakler für Apotheken und Gesundheitsdienstleister, erstellt. Ziel ist es, Apothekenleitung, Standesvertretungen und politische Entscheider über systemische Risiken der Preisankerregelung und den Bedarf an struktureller Absicherung zu informieren. Für Rückfragen und Hintergrundgespräche:
presse@aporisk.de
Fachbereich Apothekenkommunikation – Aporisk GmbH, Karlsruhe
Von Matthias Engler, Fachjournalist