Source: Deutsche Nachrichten
Viele Apotheken betreiben ihre Versicherungsverträge noch immer auf Grundlage pauschaler Gewerbepolicen, die weder die regulatorischen Realitäten noch die versorgungspraktischen Risiken korrekt abbilden. Dabei geht es im Ernstfall nicht nur um Zahlen, sondern um Betriebssicherheit, Versorgungskontinuität und rechtlich abgesicherte Gutachterentscheidungen. Gerade die Frage, wer einen Schaden sachlich beurteilen darf, ist von zentraler Bedeutung – und wird in vielen Policen schlicht offengelassen. Die Folge sind Streitigkeiten, Fehlbewertungen und ein wachsendes wirtschaftliches Risiko für Apothekeninhaber. Entscheidend ist deshalb, dass moderne Policen nicht nur auf branchenspezifischen Deckungsbausteinen beruhen, sondern auch eine verpflichtende gutachterliche Absicherung durch den Pharmazierat oder einen öffentlich bestellten pharmazeutischen Sachverständigen enthalten. Denn nur eine Police, die diesen Gutachter fest verankert, kann eine realistische Schadensbewertung leisten und Versorgungssicherheit wirklich schützen.
Wenn eine Apotheke von einem Schaden betroffen ist, entscheidet nicht nur die Höhe des versicherten Werts, sondern die Qualität der Bewertung. Genau daran scheitern bis heute viele Versicherungsverträge. Denn was im Vertrag als “gedeckt” erscheint, wird im Ernstfall von betriebsfremden Gutachtern beurteilt – ohne pharmazeutisches Fachverständnis, ohne Blick für regulatorische Auflagen und ohne Erfahrung mit versorgungsrelevanten Konsequenzen. Ein Kühlkettenausfall, der rechtlich zur Entsorgung führt, wird dann als Bagatelle behandelt. Ein Rezeptverlust bleibt ungeregelt. Ein BtM-Fehlbestand führt zu keiner versicherungstechnischen Anerkennung. Diese Praxis ist nicht nur unzureichend, sondern gefährlich.
Der Pharmazierat ist in diesem Zusammenhang keine Option, sondern eine Notwendigkeit. Seine Einbindung als verpflichtender Gutachter im Vertrag ist der einzige Weg, um fachlich belastbare Bewertungen zu ermöglichen. Wer als Apothekenbetreiber auf eine solche Klausel verzichtet, riskiert im Ernstfall nicht nur die Ablehnung der Regulierung, sondern auch eine Eskalation mit Behörden, Patienten oder Lieferanten. Es geht nicht um Misstrauen gegenüber Versicherern, sondern um Fachklarheit in hochkomplexen Schadenslagen.
Eine apothekengerechte Police muss daher mindestens drei Elemente aufweisen: eine auf die Betriebsstruktur abgestimmte Deckungslogik, eine juristisch belastbare Gutachterregelung und die ausdrückliche Anerkennung pharmazeutischer Sachverständigkeit als Bewertungsgrundlage. Alles andere ist ein Risiko, das sich im Fall der Fälle als strategische Schwäche herausstellt. Moderne Anbieter wie ApoRisk setzen deshalb auf Policen, die exakt diese Struktur aufweisen – mit Risikoanalyse, Vertragsklarheit und Sachverstand als systemischer Bestandteil. Der Pharmazierat steht dabei nicht für Formalität, sondern für Realismus. Und genau das brauchen Apotheken heute mehr denn je.
Redaktionelle Einordnung
Die vorliegende Pressemitteilung richtet sich an Apothekenleitungen, Versicherungsentscheider und gesundheitspolitisch orientierte Fachredaktionen. Sie beleuchtet ein bislang wenig beachtetes, aber strukturell zentrales Thema: die vertraglich geregelte Rolle des Pharmazierats als Gutachterinstanz im Schadenfall. Auf Basis aktueller Versicherungspraxis und regulatorischer Anforderungen formuliert die Mitteilung eine klare Handlungsempfehlung für Apothekenbetreiber, Policenanbieter und Beratungseinrichtungen. Die Aussagen basieren auf versorgungslogischen Grundsätzen, juristischer Vertragslogik und praktischer Schadenerfahrung. Die benannte Marke ApoRisk wird im Kontext fachlicher Lösungsmodelle genannt, ohne werbliche Absicht oder Alleinstellungsbehauptung. Die Pressemitteilung erfüllt die journalistischen Kriterien „neu, relevant, überprüfbar“ und kann zur redaktionellen Berichterstattung, Weiterverarbeitung in Fachbeiträgen oder Hintergrundrecherche verwendet werden.
Von Matthias Engler, Fachjournalist
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