Über 300 Anmeldungen: Riesige Resonanz für ASEW-Branchenaustausch Mieterstrom

Source: Deutsche Nachrichten
Mit mehr als 250 Teilnehmern bei knapp über 300 Anmeldungen ist der Branchenaustausch Mieterstrom die bis dato erfolgreichste ASEW-Veranstaltung 2025. Das hohe Interesse lag dabei auch an den zuletzt ergangenen Urteilen, die das deutsche „Sondermodell“ der Kundenanlage in Frage stellt. „Mit der Veranstaltung hat die ASEW ein neues Veranstaltungsformat getestet, das Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Stadtwerken mit solchen aus der jeweiligen (Dienstleister)Branche zusammenbringt, diesmal unter anderem Mieterstromlieferanten, Dienstleister, Messstellenbetreiber und Vertreter der Wohnungswirtschaft. Eröffnend gab Juliane Willert von der Rechtsanwälte Günther Partnerschaftsgesellschaft einen Impuls zur aktuellen Situation rund um Kundenanlagen. Das Urteil des EuGH vom November und das in seinem Gefolge ergangene BGH-Urteil haben die Branche alarmiert. „Es ist deutlich festzustellen, dass hier eine große Unsicherheit in der Branche besteht und viele Projekte daran gerade zu scheitern drohen“, fasst Christoph Landeck, Abteilungsleiter EDL & Innovationen bei der ASEW, die Stimmung in der Branche zusammen. „Einige Netzbetreiber lehnen Kundenanlagen mit Verweis auf die beiden Urteile bereits ab. Immerhin bleibt die berechtigte Hoffnung, dass Projekte innerhalb eines Gebäudes von möglicher schärferer Regulierung verschont bleiben. Mieterstromprojekte im Quartier, unabhängig davon, ob im Bestand oder bei Neubauten, müssen aber vermutlich mit einem deutlichen Einschnitt rechnen.“ Gemeinsam mit der EnergieNetz Hamburg eG hat Rechtsanwälte Günther Lösungsvorschläge entwickelt, die von der Politik angegangen werden sollten und die von den Teilnehmer:innen des Branchenaustauschs sehr interessiert aufgenommen wurden. Insgesamt haben die aktuellen Entwicklungen rund um die Kundenanlage großen Einfluss auf die Projekte der Teilnehmer. Fast 40 Prozent gaben in einer Schnellerhebung im laufenden Branchenaustausch an, dass die Entwicklung zu Einschränkungen bzw. einem Stopp bei geplanten Mieterstromprojekten führt. Die weitere Diskussion des Branchenaustauschs dominierten vor allem Details rund um Abrechnungs- und Messmodalitäten. Bei umgesetzten Projekten überwiegt noch das „klassische“ Mieterstrommodell mit physischem Summenzähler. Der virtuelle Summenzähler ist jedoch auf dem Vormarsch und auch die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung (GGV) hält langsam Einzug. Grundsätzlich wird sowohl Mieterstrom als auch der GGV eine Daseinsberechtigung in der Praxis zugesprochen. Bei Mieterstrom überwiegen mittlerweile wenig überraschen PV-Anlagen als Stromerzeuger. Im Bestand gibt es jedoch nach wie vor zahlreiche BHKW-Projekte oder eine Kombination beider Technologien. Eine weitere Herausforderung sind auch die seit Juni geltenden Änderungen in der Marktkommunikation, die bei Mieterstrom-Wechselprozessen berücksichtigt werden müssen.
Die ASEW wird das neue Veranstaltungsformat mit anderen Themenschwerpunkten fortführen. Die erwähnten Vorschläge von Energienetz Hamburg und Rechtsanwälte Günther finden sich unter https://www.energienetz-hamburg.de/uncategorized/eugh-urteil-v-28-11-24-bedroht-mieterstrom-neue-bundesregierung-muss-schnell-handeln/