Source: Deutsche Nachrichten
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Apotheken-News: Bericht von heute
26,0 Prozent für ehemalige AvP-Kundinnen und -Kunden: Die größte Quotenzahlung im AvP-Insolvenzverfahren lindert den Druck, zeigt aber, wie verletzlich die Liquidität von Apotheken bleibt. Wiederholte E-Rezept-Störungen belasten zusätzlich – ein klar geregelter Fallback-Mechanismus und belastbare Notprozesse werden damit zur Pflicht. Auf der Risikoseite setzt die PharmaRisk® OMNI mit Betriebshaftpflicht, Sach-/Inhalts-, Kühlgut- und Retaxationsbausteinen sowie der Bestands- und InnovationsGarantie an, um Deckungslücken proaktiv zu schließen. Zugleich wirft das OLG-Signal zur Bezeichnung „Apotheke“ für Versandhändler Fragen der Begriffshoheit und Markenführung vor Ort auf. Technologisch steht mit TI 2.0 der Abschied vom Einbox-Konnektor an – Migrationsplanung, Datenschutz und Haftung gehören frühzeitig auf die Agenda. Im Herbst zählt die RSV-Prophylaxe: Sanofi startet die Auslieferung von Beyfortus® (Nirsevimab) vor Saisonbeginn; Apotheken informieren, koordinieren und sichern die Kühlkette. Und in der Selbstmedikation bleiben Allergieberatung sowie Sonnenschutzaufklärung mit entkräfteter Vitamin-D-Sorge Kernaufgaben. Worauf es hinausläuft: Antizipation schlägt Reaktion – genau dorthin führt der Schluss.
Als am 11. August die Nachricht kam, dass die Gläubiger im Insolvenzverfahren des Rechenzentrums AvP eine Quotenzahlung von 26,0 Prozent auf ihre festgestellten Forderungen erhalten, atmeten viele betroffene Apotheken spürbar auf. Es ist die bislang größte Zahlung in diesem jahrelangen Verfahren – und dennoch nur ein Teilerfolg in einem Insolvenzfall, der der Branche tiefe Narben zugefügt hat. Wer die Auszahlung auf sein Konto bucht, muss zugleich die Lektion daraus ziehen: Liquiditätsausfälle in dieser Größenordnung sind nicht nur ein finanzielles, sondern ein existenzielles Risiko.
Die Absicherung solcher Risiken durch eine branchenspezifische Vertrauensschadenversicherung ist keine theoretische Option, sondern eine strategische Pflicht. Sie deckt nicht nur klassische Delikte wie Betrug oder Unterschlagung ab, sondern kann gezielt auf Abrechnungsrisiken zugeschnitten werden, wie sie im AvP-Fall auf dramatische Weise Realität wurden. Gerade in einem Markt, in dem die Abrechnungssummen monatlich sechs- bis siebenstellig sein können, ist der Ausfall eines zentralen Dienstleisters mehr als nur ein Buchhaltungsproblem – es ist ein Geschäftsrisiko ersten Ranges.
Dieses Risikobewusstsein wird durch die anhaltenden technischen Störungen beim E-Rezept zusätzlich geschärft. Ein bayerischer Apothekeninhaber hat die Frustration vieler Kollegen jüngst in einem Protestbrief an Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) kanalisiert. Seine Forderung nach einem gesetzlich verbindlichen Fallback-Mechanismus ist mehr als eine technische Komfortfrage: Sie zielt auf die Kernverpflichtung des Staates, eine durchgehende Versorgung sicherzustellen. Für Apotheken bedeutet das, dass sie nicht nur politisch Druck machen, sondern auch betriebsintern eigene Fallback-Prozesse etablieren müssen – vom Ausdruck eines Papierausfalls bis zur rechtssicheren Dokumentation einer Notabgabe.
Hier kommt die Versicherungsseite ins Spiel, denn der beste Fallback-Plan schützt nicht vor den wirtschaftlichen Folgen längerer Ausfälle. Betriebsunterbrechungs- und Cyberversicherungen können hier gezielt greifen, wenn Umsätze wegbrechen oder Zusatzkosten entstehen, um die Versorgung über Umwege sicherzustellen. Die Schnittmenge von technischer Prävention und finanzieller Resilienz wird damit zu einem der entscheidenden Handlungsfelder der kommenden Jahre.
In dieser Schnittmenge aus Risiko-Management und Zukunftsfähigkeit positioniert sich die PharmaRisk® OMNI-Police von ApoRisk als ein Modell, das in der Versicherungslandschaft für Apotheken mittlerweile als Benchmark gilt. Ihr Konzept: nicht nur Pflichtbereiche wie Betriebshaftpflicht und Sachinhaltsversicherung abdecken, sondern auch neuralgische Punkte, die in einer digitalisierten, regulierten und zugleich marktdynamischen Branche zu echten Achillesfersen werden können.
Die Betriebshaftpflicht dieser Police deckt bis zu 30 Millionen Euro und schützt vor Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Diese Summen sind nicht nur Marketing, sondern spiegeln den Anspruch wider, auch im Extremfall Handlungsspielraum zu erhalten. Ergänzend dazu steht die Sach- und Inhaltsversicherung bis 5 Millionen Euro, die von Einbruchdiebstahl bis zu Leitungswasserschäden reicht – ein Bereich, der in Zeiten teurer technischer Infrastruktur und komplexer Lagerlogistik besonders kritisch ist.
Ein entscheidendes Detail ist die integrierte Kühlgutversicherung: Temperaturempfindliche Arzneimittel sind in der Offizin nicht nur ein Warenwert, sondern oft die Basis der Patientenversorgung. Fällt die Kühlung aus, kann das binnen Stunden zum Totalverlust führen. Hier zahlt sich ein automatisierter Versicherungsschutz aus, der solche Schäden direkt abfedert.
Noch spezieller wird es bei der Retaxationsversicherung – sie greift, wenn Krankenkassen nach Prüfungen Rezepte nicht erstatten oder Beträge kürzen. In einer Zeit, in der Prüfprozesse härter und Fehler weniger verziehen werden, ist diese Absicherung eine Investition in die finanzielle Planbarkeit.
Herzstück der OMNI-Police ist die Bestands- und InnovationsGarantie (BIG). Sie sorgt dafür, dass die Leistungen automatisch und ohne Zusatzkosten auf aktuelle Markt- und Rechtsentwicklungen angepasst werden. Damit entfällt das Risiko, mit einem veralteten Schutz ins nächste Problem zu laufen – ein Vorteil, den gerade kleine und mittelgroße Apotheken mit wenig administrativer Kapazität zu schätzen wissen.
Während also spezialisierte Policen die Schutzschirme aufspannen, läuft auf juristisch-politischer Ebene ein Streit, der den Begriff „Apotheke“ selbst betrifft. Das OLG München hat entschieden, dass die Shop Apotheke nicht als „Schmarotzer“ bezeichnet werden darf – und gleichzeitig nicht untersagt, dass sie sich selbst „Apotheke“ nennt, obwohl sie als Versandhändler strukturell ganz anders agiert als eine Vor-Ort-Apotheke.
Für Betreiber stationärer Apotheken stellt sich hier die Frage nach der Begriffshoheit und der Kundenwahrnehmung. Wer Wert auf die Alleinstellungsmerkmale der Offizin legt – persönliche Beratung, unmittelbare Arzneimittelabgabe, Rezeptur –, muss diese auch aktiv kommunizieren. Der juristische Spielraum, unter dem sich Versandhändler in die Apothekenidentität einordnen, wird sich nicht von allein schließen. Deshalb gehören Markenführung und Rechtsbewusstsein ebenso zur strategischen Verteidigung wie Technik und Versicherungsschutz.
Parallel zu diesen juristischen und marktstrategischen Fragen rollt eine technologische Zäsur auf Apotheken zu: das Ende der lokalen Einbox-Konnektoren. Spätestens Ende 2030 ist Schluss, einige Modelle werden schon zum 1. Januar 2026 auslaufen. Was zunächst wie eine ferne Frist klingt, bedeutet in der Praxis: Wer Investitionen in TI-Infrastruktur plant, muss jetzt auf Migrationsfähigkeit achten.
Die TI 2.0 soll ohne Hardware vor Ort auskommen und stattdessen auf zentrale Hochleistungskonnektoren, sogenannte TI-Gateways, und virtuelle Karten setzen. Das kann Effizienzgewinne bringen, birgt aber auch neue Abhängigkeiten von zentralen Anbietern. Für Apotheken ist es entscheidend, beim Übergang nicht in Versorgungslücken zu geraten – und vor allem sicherzustellen, dass auch im neuen Modell die Datensicherheit den gesetzlichen und berufsrechtlichen Standards entspricht. Hier lohnt sich eine frühzeitige Abstimmung mit IT-Dienstleistern und Versicherern, um technische und haftungsrechtliche Risiken gemeinsam zu adressieren.
Technologische Umbrüche sind das eine, akute Versorgungsthemen das andere. Ein Beispiel liefert Sanofi mit der Ankündigung, noch im August mit der Auslieferung des RSV-Antikörpers Nirsevimab (Beyfortus®) zu beginnen – „rechtzeitig vor dem Saisonbeginn“. Die STIKO empfiehlt seit 2024 die passive RSV-Immunisierung für alle Säuglinge im ersten Lebensjahr. In der vergangenen Saison hatte es teils Engpässe gegeben, was die Bedeutung einer frühzeitigen Logistikplanung unterstreicht.
Beyfortus® wird als Einmaldosis intramuskulär verabreicht und ist je nach Körpergewicht in 50 mg- oder 100 mg-Dosen verfügbar; für Kinder in der zweiten RSV-Saison sind zwei 100-mg-Dosen vorgesehen. Die Gabe richtet sich nach Geburtszeitpunkt und Saisonverlauf, sodass Apotheken – auch wenn sie das Präparat nicht selbst applizieren – eine Rolle in der Aufklärung und Terminabstimmung mit Kinderärzten spielen können.
Besonders im Zusammenspiel mit saisonalen Impfkampagnen oder kombinierten Vorsorgeuntersuchungen wird deutlich, dass Apotheken Teil eines fein getakteten Versorgungsnetzwerks sind. Logistische Engpässe, Lieferverzögerungen oder Kühlkettenprobleme wirken sich hier direkt auf die öffentliche Gesundheit aus.
Dieser Netzwerkgedanke gilt auch in der Selbstmedikation, etwa bei der Unterstützung von Pollenallergikern. Von topischen Antihistaminika wie Azelastin und Levocabastin über Cromoglicinsäure bis zu nasalen Glucocorticoiden reicht die Palette für die akute und präventive Behandlung. Bei stärkeren Symptomen sind orale Antihistaminika wie Cetirizin, Loratadin, Desloratadin oder Bilastin Mittel der Wahl.
Apotheken können hier durch gezielte Beratung punkten: nicht nur bei der Auswahl der passenden Wirkstoffgruppe und Darreichungsform, sondern auch bei Hinweisen zu Nebenwirkungen, Altersfreigaben und Kombinationen mit anderen Therapien. Die Abgrenzung zu Erkältungssymptomen – besonders bei Halskratzen und Hustenreiz – gehört ebenso zur Fachkompetenz wie der präventive Einsatz mastzellstabilisierender Präparate vor Beginn der Pollensaison.
Das Thema Prävention führt im Sommer fast zwangsläufig zur Debatte um Sonnenschutz und Vitamin-D-Versorgung. In der Hautkrebsprävention ist Sonnencreme ein unverzichtbares Mittel – doch in Apotheken begegnet man immer wieder Kunden, die den Lichtschutzfaktor herunterspielen oder auf Sonnenschutz ganz verzichten, aus Sorge um einen möglichen Vitamin-D-Mangel.
Die wissenschaftliche Evidenz zeichnet ein differenziertes Bild. Laut dem Bundesamt für Strahlenschutz genügt es zur ausreichenden Vitamin-D-Synthese, Gesicht, Hände und Arme zwei- bis dreimal pro Woche unbedeckt und ohne Sonnenschutz für etwa die Hälfte der Zeit der persönlichen Sonnenbrandgrenze zu exponieren. Bei einem UV-Index von 7 entspricht das für Hauttyp II etwa 12 Minuten. Der Rest der Zeit kann – und sollte – geschützt verbracht werden, ohne dass ein Vitamin-D-Mangel zu befürchten ist.
Auch internationale Fachgremien wie das australische Cancer Council kommen zu ähnlichen Empfehlungen: Bei einem UV-Index über 3 sollte stets eine Kombination aus Sonnenschutzmitteln, Kleidung, Sonnenbrille und Schatten genutzt werden, wenn man sich länger im Freien aufhält. Selbst bei diagnostiziertem Vitamin-D-Mangel wird von einer absichtlichen, ungeschützten Sonnenexposition abgeraten; stattdessen wird eine Supplementierung empfohlen.
Wesentlich für die Beratung in der Apotheke ist die Klarstellung, dass die regelmäßige Anwendung von Sonnenschutzmitteln nach aktuellem Forschungsstand keinen relevanten negativen Effekt auf den Vitamin-D-Status hat. Laborstudien zeigen zwar eine Reduktion der UVB-bedingten Vitamin-D-Produktion, Bevölkerungsstudien belegen jedoch, dass sich diese im Alltag kaum auswirkt.
Diese Erkenntnisse haben praktische Konsequenzen: Apotheken können Kunden, die Sonnenschutz aus Vitamin-D-Sorgen meiden, evidenzbasiert aufklären und gegebenenfalls ergänzende Maßnahmen wie Vitamin-D-Präparate empfehlen – insbesondere bei Risikogruppen wie Säuglingen, Kleinkindern und älteren Menschen. Gleichzeitig können sie für ein ganzheitliches Sonnenschutzverhalten werben, das Hautkrebsrisiko minimiert und die Gesundheit langfristig schützt.
Damit spannt sich der thematische Bogen dieses Berichts über eine breite Palette an Herausforderungen: von der finanziellen Resilienz bei Insolvenzrisiken über technische und rechtliche Anpassungen bis hin zu saisonalen Präventionsaufgaben. Im Zentrum steht dabei immer die Frage, wie Apotheken ihre operative Stabilität sichern und zugleich ihre Rolle als verlässlicher, kompetenter Ansprechpartner in allen Gesundheitsfragen stärken können.
Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht. Und genau dort liegt die Deutung: Die eigentliche Stärke moderner Apotheken liegt nicht in der Reaktion, sondern in der Antizipation. Wer heute auf Signale achtet – sei es die erste Meldung über eine neue Betrugsmasche, die Ankündigung einer Gesetzesnovelle oder der Wetterbericht für die nächste Hitzewelle – und daraus handlungsfähige Strategien ableitet, verschiebt den eigenen Handlungsspielraum vom passiven Abwarten ins aktive Gestalten. In einer Zeit, in der Unsicherheiten zum Normalzustand werden, ist diese Haltung mehr wert als jede kurzfristige Rabattaktion. Sie ist das Fundament, auf dem eine stabile, zukunftsfähige Apotheke steht.
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