Source: Deutsche Nachrichten
Viele Unternehmen stehen aktuell vor großen Herausforderungen im Strukturwandel. Oft fehlt das Budget, um Mitarbeitende für neue Aufgaben zu qualifizieren – die Folge sind Kündigungswellen und Fachkräftemangel. Genau hier setzt das Qualifizierungsgeld an: Seit dem 1. April 2025 können Unternehmen diese staatliche Förderung im Rahmen des geänderten Aus- und Weiterbildungsgesetzes beantragen. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, welche Vorteile das Qualifizierungsgeld bietet und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Wie bekommt ein Unternehmen Qualifizierungsgeld?
Grundsätzlich kann der Antrag auf Förderung in Form des Qualifizierungsgeldes bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Vorab müssen jedoch ein paar Voraussetzungen erfüllt sein, die vermutlich wichtigste von ihnen:
Für einen wesentlichen Teil der Mitarbeitenden muss ein Qualifizierungsbedarf vorliegen. Konkret bedeutet das, dass bei 250 Mitarbeitenden 20 Prozent der Stellen ohne eine entsprechende Weiterbildung dem Strukturwandel zum Opfer fallen würden. Bei unter 250 Mitarbeitenden müssen mindestens 10 Prozent diese Voraussetzung erfüllen, um das Qualifizierungsgeld zu erhalten.
Die geplante Weiterbildung muss mindestens 120 Stunden (rund 3 Wochen) umfassen – sie kann auch in Modulen stattfinden.
Außerdem muss der ausgewählte Bildungsträger in jedem Fall AZAV zertifiziert sein, um Qualifizierungsgeld zu erhalten und innerhalb der Maßnahme dürfen ausschließlich Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die „über eine arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildung hinausgehen“.
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Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Unternehmen das Qualifizierungsgeld spätestens drei Monate vor Beginn der geplanten Weiterbildung schriftlich über den eService der Agentur für Arbeit beantragen. Eine Schritt für Schritt Anleitung finden Sie hier.
Qualifizierungsgeld Höhe: So viel Förderung ist möglich
Berechnet wird das Qualifizierungsgeld genauso wie das Kurzarbeitergeld: Für Mitarbeitende mit Kindern entspricht die Förderung demnach 67 Prozent ihres Nettogehalts, bei allen anderen sind es 60 Prozent. Dabei greift das Qualifizierungsgeld für die Zeit der Weiterbildung als Lohnersatz, der bei Belieben vom Unternehmen aufgestockt werden kann.
Das Fördervolumen umfasst für das laufende Kalenderjahr rund 3,3 Milliarden Euro und wird aus dem Haushalt der Bundesagentur für Arbeit finanziert und verwaltet.
Einschränkungen gibt es bisher keine, alle Branchen können bei Bedarf Qualifizierungsgeld beantragen.
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