Apotheken-Nachrichten von heute sind Unfall im Sozialraum, Arzneimittelverfahren ohne Erlaubnis, Weihnachtsfeierkosten und Halsschmerzberatung

Source: Deutsche Nachrichten
 

Stand: Freitag, 31. Oktober 2025, um 16:28 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Ein Sturz auf nassem Boden im Sozialraum ist mehr als ein Missgeschick: Das Bundessozialgericht bestätigte, dass der Weg zum Getränkeautomaten dem Betrieb zuzurechnen ist—inklusive Reinigungsverantwortung. Parallel zeigt ein eingestelltes Verfahren zur unerlaubten Herstellung von Präparaten, wie lange Schatten Compliance-Verstöße werfen können, selbst wenn es am Ende „nur“ Auflagen und Zahlungen sind. Zur gleichen Zeit rückt die Saison der Weihnachtsfeiern näher: Wer den Freibetrag je Veranstaltung und die Öffnung für alle Beschäftigten missachtet, verwandelt Dank in steuerpflichtigen Arbeitslohn. Und vorn am HV-Tisch beginnt die kalte Jahreszeit bereits zu kribbeln: Halsschmerz ist ein Dauerbrenner, doch die wirksamste Kurzformel lautet nicht „stärker betäuben“, sondern „Befeuchten, Barriere, belastbar beraten“—mit passender Darreichung, klaren Anwendungshinweisen und sauberer Abgrenzung zu ärztlichen Fällen. Vier Bausteine, ein Ziel: Risiken senken, Qualität zeigen, Betrieb schützen.

Digitale Risiken in Apotheken, Angriffsflächen wachsen rasant, Resilienz entscheidet

Die digitale Vernetzung der Offizin hat in den letzten Jahren spürbar zugenommen, von der Warenwirtschaft über E-Rezept-Anbindung bis zur Botendienst-Logistik. Mit jeder zusätzlichen Schnittstelle steigt die Angriffsfläche – in manchen Betrieben hängen heute mehr als 30 vernetzte Geräte am Netz, vom Kommissionierer bis zum Kartenleser. Ransomware zielt dabei nicht nur auf große Ketten: In Schadenakten finden sich Fälle mit Stillstand über 72 Stunden, Datenwiederherstellungen über mehrere Terabyte und fünfstelligen Notfallrechnungen. Besonders kritisch ist die Kombination aus Fernwartungszugängen, veralteten Betriebssystemen und gemeinsam genutzten Passwörtern. Wo Netzwerksegmente fehlen, reicht ein einziger infizierter Anhang, um in Minuten ganze Bereiche zu verschlüsseln.

Ökonomisch wiegt ein Ausfall sofort: Ohne Kassen- und Warenwirtschaft können Rezepte, Rezepturen und Heimbelieferungen nicht im gewohnten Takt laufen, und schon nach 24 bis 48 Stunden drohen Lieferverzögerungen und Retax-Risiken. In realen Vorfällen lagen Erstschadenssummen zwischen 15.000 und 80.000 Euro, bevor es um Bußgelder oder forensische Gutachten ging. Auch der Rufschaden ist messbar, etwa wenn ein Heim mit 120 Bewohnerinnen und Bewohnern kurzfristig umdisponieren muss. Die Dokumentationspflichten verschärfen den Druck, denn bei möglichen Datenschutzverletzungen laufen 72-Stunden-Fristen. Parallel müssen Backups geprüft, Systeme neu aufgesetzt und Schlüsseldienste für die Entschlüsselung bewertet werden – ein Dreiklang, der Personal und Zeit bindet.

Technisch entscheidet die Basisarchitektur, ob ein Vorfall zur Krise wird. Segmentierte Netze trennen Kasse, Labor, Büro und Gäste-WLAN, sodass ein Angriff nicht alles mitreißt. Härtung beginnt bei Standards: aktuelle Patches, deaktivierte Makros, Mehrfaktor-Anmeldung für Remote-Zugänge, deaktivierte Standard-Ports am Router. Ein tägliches, offline getrenn­tes Backup mit 7-Tage-Historie ist der Rettungsanker; wer zusätzlich wöchentlich ein Offsite-Abbild schreibt, reduziert Restore-Zeiten deutlich. E-Mail-Filter, die Dateitypen wie .js, .vbs oder passwort­geschützte Archive blocken, senken das Risiko spürbar. Entscheidend bleibt jedoch die Belegschaft: In Phishing-Simulationen klicken im ersten Durchlauf oft 20 bis 30 Prozent, nach drei Trainingswellen sinkt die Quote regelmäßig unter 5 Prozent.

Rechtlich und organisatorisch verlangen Aufsichtsbehörden gelebte Prozesse, nicht nur Papier. Ein Vorfallreaktionsplan mit klaren Rollen spart Minuten, wenn es zählt: Wer zieht den Stecker, wer informiert IT-Dienstleister, wer dokumentiert, wer prüft Meldepflichten nach Art. 33 DSGVO? Wartungsverträge sollten RTO- und RPO-Ziele festschreiben, etwa „Kasse in 6 Stunden, Warenwirtschaft in 12 Stunden, vollständige Wiederherstellung in 48 Stunden“. Für Heim- und Praxisbelieferungen gehört eine manuelle Fallback-Schiene ins Handbuch, inklusive Kontaktliste, Tourenplan und Papierformularen. Auch die Botendienst-App braucht einen Offline-Modus, damit Touren nicht abbrechen, wenn das Backend steht. Jährliche Tests – Fire-Drill mit Stopuhr – zeigen, ob Theorie und Praxis zusammenpassen.

Finanziell trägt eine saubere Police, wenn die Technik versagt. Cyber-Bausteine decken typischerweise IT-Forensik, Datenwiederherstellung, Betriebsunterbrechung, Benachrichtigungs- und Rechtskosten; Sublimits für Social Engineering und Telefonmehrkosten sind prüfenswert. Vertrauensschaden schützt vor Innen- und Außen­tätern, etwa bei manipulierten Überweisungen oder gefälschten Lieferantenwechseln; in eingetretenen Fällen lagen Einzelschäden nicht selten zwischen 25.000 und 150.000 Euro. Wichtig sind Obliegenheiten: Mindeststandards wie MFA, aktuelle Patches und Offline-Backups sind oft Bedingung, andernfalls drohen Kürzungen. Wer Deckungen mit 250.000 bis 1 Mio. Euro kombiniert, schließt typische Apotheken­expositionen ab – und kann größere Lagen mit einer Rückfallebene aus Liquiditätsreserve und Kreditlinie überbrücken. So wird aus Technik, Organisation und Finanzierung ein belastbares Sicherheitsnetz.

Unterm Strich entsteht Resilienz aus drei konstanten Linien: Reduktion der Eintrittswahrscheinlichkeit durch Härtung, Begrenzung des Schadens durch Segmentierung und Restore, Abfederung der Kosten durch passgenaue Versicherungsdeckung. Betriebe, die quartalsweise patchen, halbjährlich Restore-Tests durchführen und jährlich einen Fire-Drill samt Team-Training ansetzen, senken Vorfallsdauer messbar – von Tagen auf Stunden. Gleichzeitig schafft eine saubere Kommunikationsschiene Vertrauen, etwa mit vorbereiteten Textbausteinen für Heime und Praxen. Die nächsten zwölf Monate bringen weitere Angriffsvektoren, von QR-Phishing in Paket-Apps bis zu Cloud-Diebstählen über gestohlene Sitzungstokens. Wer jetzt die Grundpfeiler setzt, bleibt handlungsfähig, wenn der Ernstfall kommt. In der Folge lassen sich auch andere Betriebsrisiken strukturierter angehen, vom Kühlgut-Monitoring bis zur Notstromlogik.

Apothekenreform im Stresstest, ärztliche Kritik verdichtet sich, Patientensicherheit im Fokus

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat den Referentenentwurf für das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz kühl analysiert und mehrere Sollbruchstellen benannt. Im Mittelpunkt steht die geplante Ausweitung von Vertretungs- und Leitungsbefugnissen für PTA, die aus Sicht der Ärzte-organisation den heilberuflichen Kern der Arzneimittelabgabe aufweichen könnte. Zugleich warnt die KBV vor zusätzlicher Zersplitterung, wenn neue Abgabe- und Impfangebote außerhalb konsistenter Behandlungspfade gestellt werden. Solange digitale Rückkanäle noch ruckeln, drohen Parallelprozesse statt sicherer Übergaben; damit wächst die Gefahr unvollständiger Informationen an der HV-Theke. Der Befund ist nicht apothekenkritisch, sondern systemisch: Qualität braucht klare Zuständigkeiten und stabile Schnittstellen. Gerade im Krisenmodus – zwischen Engpässen, Lieferabrissen und Personalausfällen – wirken schwammige Übergaben wie Brandbeschleuniger, weil kleine Informationsverluste große Folgen haben können.

Faktisch prallen zwei Logiken aufeinander: Flexibilisierung, um Personallücken in Apotheken zu dämpfen, und Qualitätsgarantien, die an die unmittelbare Verantwortung approbierter Apotheker geknüpft sind. Die KBV gewichtet die Patientensicherheit höher als kurzfristige Effizienzgewinne und verweist auf Bekanntes aus der Fehlerforschung: Risiken entstehen selten am Einzelpunkt, sondern in Ketten. Wer an einer Stelle Freiräume erweitert, muss an anderer Stelle Prüf- und Dokumentationsschritte nachschärfen. Auch in Apotheker-Kreisen ist spürbar, dass der Entwurf die heilberufliche Prägung auszudünnen droht, wenn Leitung im Filialverbund entkernt wird und Verantwortung diffus verbleibt. Das gilt besonders in ländlichen Regionen, wo die einzelne Apotheke oft letzte verlässliche Infrastruktur ist und Fehlerpuffer naturgemäß kleiner sind.

Versorgungssicherheit entsteht aus nahtlosen Abläufen, nicht aus additiven Bausteinen. Wenn die ePA-Anbindung in Praxen und Kliniken lückenhaft bleibt, steigt der Dokumentationsdruck in Apotheken, ohne dass Medikationsdaten wirklich zusammenlaufen. Wird parallel die Vertretungsmöglichkeit erweitert, müssen SOPs, Vier-Augen-Prinzipien und digitale Prüfschritte sitzen; sonst wandert das Risiko in die letzte Abgabeminute. Genau hier setzt die KBV an und fordert Leitplanken, die Zuständigkeiten präzisieren und Brüche im Ablauf verhindern. Für die Offizin heißt das, Prozesse so zu bauen, dass Ausnahmefälle nicht zur Regel werden und Verantwortung jederzeit adressierbar bleibt. Ohne robuste Rückfallebenen kippt die vermeintliche Entlastung schnell in Mehraufwand, weil Korrekturen und Rückfragen Zeitfresser sind und Vertrauen kosten.

Rechtlich bildet die Therapiehoheit der Ärztinnen und Ärzte einen festen Rahmen – vom aut-idem-Ausschluss bis zu dokumentierten pharmazeutischen Bedenken. Eine Ausweitung der PTA-Vertretung verlangt daher präzise, überprüfbare Kriterien, damit Abgabeentscheidungen rechtssicher bleiben und Retaxationen nicht aus vermeintlichen Formfehlern entstehen. Aus dem Alltag ist bekannt, wie schnell Rahmenvertrag, Rabattvorgaben und Lieferengpässe kollidieren. Ohne eindeutige Prioritätenordnung entstehen Grauzonen, in denen Haftungswege unklar werden und Zeit in Klärungen statt in Beratung fließt. Verlässlichkeit heißt hier: klare Regeln, auditfeste Dokumentation und lernfähige Qualitätskreise. Je klarer Zuständigkeiten gezogen werden, desto besser lassen sich Aufgaben delegieren – ohne den Kern der heilberuflichen Verantwortung auszuhöhlen.

Ökonomisch trägt jede Reform nur, wenn Vergütungsachsen mitwachsen. Pharmazeutische Dienstleistungen und Impfangebote können Versorgungsqualität sichtbar erhöhen, stabilisieren Apotheken aber nur dann, wenn sie kostendeckend und dynamisiert vergütet werden. Andernfalls wandert die Arbeit dorthin, wo sie politisch leuchtet, während Basisprozesse unterfinanziert bleiben. Eine tragfähige Linie bündelt Zuständigkeiten, sichert approbierte Verantwortung an kritischen Punkten und koppelt zusätzliche Aufgaben an klar bezifferte, überprüfbare Vergütungen. In dieser Logik ist die KBV-Kritik weniger Bremse als Stresstest: Sie zwingt, Prozess- und Digitalstandards zu synchronisieren, bevor Komplexität erhöht wird. Damit wächst die Chance, dass die Reform vor Ort ankommt – verlässlich, überprüfbar, und ohne blinde Stellen an der Schnittstelle zwischen Rezept, Beratung und Abgabe. Zugleich öffnet sie den Raum, Apotheken als erste, niedrigschwellige Kontaktstelle im System zu stärken und ineffiziente Doppelwege zu vermeiden. Erst dann entfalten neue Angebote ihren Nutzen, weil Qualität sichtbar wird und Wirtschaftlichkeit nicht als nachträgliche Rechtfertigung, sondern als Planungsgröße mitläuft.

Im weiteren Verlauf entscheidet sich die Tragfähigkeit daran, ob Gesetzgeber, Selbstverwaltung und Praxispartner dieselben Prioritäten setzen – Sicherheit zuerst, dann Flexibilität. An den Details wird sich zeigen, ob aus einem umstrittenen Entwurf eine belastbare Versorgungsarchitektur wird.

Apotheke zwischen Therapiehoheit der Ärzte, Aut-idem-Grenzen, Retax-Risiken im Kassenalltag

Die jüngste Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 18. September 2025 (Az. L 6 KR 35/23) hat die empfindliche Nahtstelle zwischen ärztlicher Therapiehoheit und apothekerlicher Abgabepflicht neu ausgeleuchtet. Im Kern ging es um ein Rezept über das Originalpräparat Simponi 50 mg, versehen mit PZN, Aut-idem-Kreuz und einem Begleitzettel, der aus medizinischen Gründen einen Austausch ausdrücklich ausschloss. Die Apotheke gab das namentlich verordnete Arzneimittel ab und kennzeichnete die Abgabe mit dem Sonderkennzeichen für pharmazeutische Bedenken; die Krankenkasse retaxierte dennoch vollständig. In erster Instanz unterlag die Apotheke, in der Berufung wurde ihr die retaxierte Summe von 5.172 Euro zugesprochen. Die Richter stellten klar, dass bei eindeutig dokumentierter ärztlicher Intention weder eine Substitutionspflicht besteht noch der Apotheke eine eigenständige Auswahlentscheidung verbleibt.

Bemerkenswert ist, wie fein die Entscheidung die Rollen trennt und zugleich verknüpft: Verordnen bleibt Sache des Arztes, Abgabe und Plausibilitätsprüfung liegen bei der Apotheke, Wirtschaftlichkeitsprüfungen adressieren beide Sphären – aber nicht deckungsgleich. Die Aut-idem-Regel will gemeinhin die Wirtschaftlichkeit sichern, sie ist jedoch nicht als starre Austauschautomatik gegen eine dokumentierte Therapieentscheidung zu lesen. Das LSG betonte, dass die Kombination aus PZN-Verordnung, Aut-idem-Kreuz und begründetem Begleitzettel die Austauschverantwortung suspendiert. Damit verschiebt sich die Achse: Statt pauschaler Retax-Routinen rückt die Qualität der Dokumentation ins Zentrum der Beurteilung. Für Krankenkassen bedeutet dies, dass formelhafte Rückforderungen an Grenzen stoßen, wenn die ärztliche Willensbildung nachweisbar ist.

Gleichzeitig bleibt die Wirtschaftlichkeitsdimension präsent – und sie ist kein Nebenschauplatz. Die Entscheidung negiert nicht, dass Reimporte Einsparpotenzial bergen; sie sagt nur, dass Sparlogik ohne medizinische Kontextualisierung kein Selbstläufer ist. Die Richter würdigten die ärztliche Begründung als Ausfluss der Therapiehoheit, nicht als bloße Förmlichkeit. Für die Apotheke bleibt die Pflicht, Auffälligkeiten zu erkennen, pharmazeutische Bedenken zu dokumentieren und die technischen Vorgaben der Abgabesoftware korrekt anzuwenden. In der Praxis trennt eine akribische Rezept- und Belegführung jene Fälle, in denen eine formelle Kürzung durchgreifen kann, von Fällen, in denen die Kasse leer ausgehen muss. Der Fall macht auch deutlich, wie wichtig konsistente Kassen-Hinweise sind: uneinheitliche Prüfroutinen befeuern Streit, statt ihn zu befrieden.

Juristisch spürbar ist ein zweiter Faden: das Verhältnis zwischen Nullretax bei Formverstößen und dem Gebot verhältnismäßiger Sanktion. In mehreren Sozialgerichtsentscheidungen der letzten Jahre wurden starre Nullretaxationen bei geringfügigen Formfehlern kritischer gesehen, wenn Liefer- und Therapiesicherheit unstreitig waren. Das LSG-Signal passt in diese Linie, ohne pauschal zu verallgemeinern: Der konkrete Nachweis zählt, nicht die Schablone. Anders gesagt: Es geht nicht um ein „Reimport nie“, sondern um ein „Austausch nur dort, wo Verantwortung und Evidenz dies tragen“. Daraus erwächst eine anspruchsvollere Prüfkultur – bei Ärzten in der Begründung, bei Apotheken in der lückenlosen Prozessspur, bei Kassen in der fallbezogenen Wirtschaftlichkeitsanalyse. Einfache Automatismen verlieren Überzeugungskraft, wenn sie der Einzelfallprüfung nicht standhalten.

Ökonomisch ist das keine Randnotiz. Retax-Volumina aus Austauschthemen sind über Jahre gewachsen, weil sie massenfähig erscheinen und softwareseitig gut skalieren. Der vorliegende Beschluss zwingt jedoch zur Differenzierung: Wo die ärztliche Entscheidung fachlich getragen und apothekerlich korrekt umgesetzt ist, wirkt die Retax wie ein Eingriff in den therapeutischen Kern. Für Apotheken heißt das im Ergebnis: Prozessklarheit senkt das Streit- und Ausfallrisiko, medizinische Plausibilität schlägt die reine Preislogik, und die Beweiskraft liegt im Papier – sprich in der Rezeptakte, der Kennzeichnung, den Gesprächsnotizen und der revisionssicheren Ablage. Für Versicherte ist der Fall ein Hinweis darauf, dass Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit keine Gegensätze sein müssen, solange die Regeln sauber gespielt werden. Für die Aufsicht deutet sich an: Leitplanken wirken besser als starre Strafzölle.

Der Blick nach vorn zeigt mehrere offene Flanken. Erstens: Der digitale Rezeptfluss (eRezept, ePA-Bezüge) braucht eindeutige Träger für ärztliche Willenserklärungen, damit Signale wie „kein Austausch aus medizinischen Gründen“ maschinenlesbar, prüffähig und langfristig nachvollziehbar bleiben. Zweitens: Rahmenvertrag und Kassenspezifika sollten Austausch-Sonderfälle explizit harmonisieren, um Software-Prüflogiken zu entlasten und die Fehleranfälligkeit zu senken. Drittens: Transparente Retax-Leitlinien mit Beispielsammlungen würden die Erwartungssicherheit erhöhen und Rechtswege verkürzen. Schließlich bleibt die Frage, wie Reimportziele klug gesetzt werden, ohne die Therapiehoheit zu entkernen: realistische Quoten, Ausnahmekorridore mit Begründungspflicht und regelmäßige Wirkungsanalysen könnten Gräben zuschütten. So entsteht ein Feld, in dem Aut-idem kein Dogma ist, sondern ein Instrument unter vielen. Die Debatte läuft weiter; der nächste Fall wird nicht lange auf sich warten lassen.

Halsbeschwerden in der Erkältungszeit, Beratungskompetenz der Apotheke, Barriereprinzip für sichere Linderung

Akute Halsbeschwerden zählen in der kühlen Jahreszeit zu den häufigsten Gründen, eine Apotheke aufzusuchen, und sie entstehen überwiegend im Kontext banaler Atemwegsinfekte. Die Schleimhaut des Pharynx reagiert dabei empfindlich auf Viren, trockene Luft und mechanische Reize, was Rötung, Schwellung und Schmerzen begünstigt. Charakteristisch ist ein Verlauf mit anfangs leichtem Kribbeln, das in kratzende Schmerzen übergeht, begleitet von Heiserkeit oder Schluckbeschwerden. Trotz ihrer Häufigkeit bleibt die Mehrzahl dieser Verläufe selbstlimitierend, wobei die subjektive Belastung hoch sein kann. In diesem Spannungsfeld wird die Offizin zum Ort der Einordnung: Hier entscheidet die Qualität der Anamnese, ob niederschwellige Linderung ausreicht oder Abklärung sinnvoll ist.

Pharmakologisch stehen zwei Wirkprinzipien im Vordergrund: Entzündungsmodulation und physikalischer Schutz der Mukosa. Lokal anzuwendende Präparate mit nichtsteroidalen Antiphlogistika zielen auf Schmerzreduktion und Abschwellen und können den Zeitraum intensiver Beschwerden abkürzen. Lokalanästhetische Komponenten dämpfen die Schmerzvermittlung an der Schleimhautoberfläche, verlangen jedoch eine abgewogene Anwendung, um Schluckreflexe nicht unnötig zu beeinträchtigen. Dem gegenüber setzt das Barriereprinzip auf Demulzentien wie Schleimstoffe oder Hydrogel-Komplexe, die einen haftfähigen Schutzfilm bilden und die Reizung mechanisch abpuffern. Diese Filme unterstützen die physiologische Befeuchtung, stabilisieren die Oberflächen und reduzieren die Exposition gegenüber weiteren Reizen. In Summe entsteht ein komplementäres Spektrum, das auf Symptomlast, Lokalisation und individuelle Präferenzen ausgerichtet werden kann.

Die Darreichungsform bestimmt wesentlich die Verteilung am Wirkort, was die Wahl zwischen Lutschpastillen, Sprays und Spüllösungen pragmatisch werden lässt. Lutschformen begünstigen durch verlängerten Kontakt die Benetzung von Oropharynx und stimulieren zusätzlich den Speichelfluss, was den mukosalen Schutz weiter unterstützt. Sprays adressieren vordere und mittlere Anteile des Rachens mit definierter Dosis, während Gurgellösungen vor allem oberflächennah wirken und schwer die tieferen Bereiche erreichen. Für den Effekt zählt neben der Auswahl die Applikationsroutine: Ausreichende Kontaktzeiten und ein Abstand zu Mahlzeiten erhöhen die Chance auf einen stabilen Schutzfilm. Parallel rücken Verträglichkeit und bekannte Gegenanzeigen in den Blick, etwa bei bestimmten Lokalanästhetika, intensiven Aromen oder Begleiterkrankungen mit relevanten Einschränkungen. So entsteht ein Gleichgewicht zwischen spürbarer Linderung und einer Anwendung, die zur individuellen Situation passt.

Differenzialdiagnostisch lohnt die saubere Abgrenzung zwischen unkomplizierten, irritativen Verläufen und Konstellationen mit erhöhtem Risiko. Scharlach, ausgeprägte Tonsillitiden oder mononukleoseartige Bilder können hinter dominanten Halsschmerzen stehen und gehen typischerweise mit zusätzlichen Zeichen jenseits der banalen Rhinitis einher. Auch nichtinfektiöse Ursachen wie stimmliche Überlastung, Reflux oder inhalative Reize verschieben die Bewertung, weil sie andere Bahnen der Linderung nahelegen. Bei länger anhaltender oder progredienter Symptomatik, deutlicher Allgemeinbeeinträchtigung oder atypischen Verläufen rückt die ärztliche Abklärung in den Vordergrund, während die Apotheke strukturiert dokumentiert, was wann mit welchem Effekt angewendet wurde. Diese Prozessklarheit schafft Transparenz und erleichtert nachgelagerte Entscheidungen in Praxis oder Klinik. In der Versorgungskette wirkt sie präventiv gegen wiederkehrende Irrwege, die Patientinnen und Patienten zermürben.

Im Beratungsalltag gewinnen zwei Linien an Bedeutung, die über die Einzeldosis hinausgehen: Interaktionssensibilität und Erwartungsmanagement. Zahlreiche Kundinnen und Kunden bringen eine Mehrfachmedikation mit, in der Analgetika, Antikoagulanzien oder Antidiabetika bereits gesetzt sind, und neue, frei verkäufliche Komponenten sollten dieses Gefüge nicht unbeabsichtigt verschieben. Gleichzeitig hilft eine nüchterne Einordnung der Zeitachse: Eine spürbare Besserung tritt in der Regel graduell ein, und die konsequente Anwendung der gewählten Strategie trägt mehr als hektische Wechsel zwischen Produkten. Der saisonale Fokus auf Luftfeuchte, Stimmschonung und ausreichende Hydratation ergänzt pharmakologische Ansätze, ohne sie zu ersetzen. Für die Offizin bedeutet das, Vorratstiefe und Sortimentslogik an Beratungslogik zu koppeln, damit Auswahl, Kennzeichnung und Rückfragen zusammenpassen. In der Summe entsteht eine robuste Routine, die Beschwerden ernst nimmt, Sicherheit priorisiert und Überbehandlung vermeidet.

Zwischen Kantine, Kassenbuch und HV-Tisch entscheidet sich jeden Tag, ob Abläufe tragen: Wenn der Weg zum Getränkeautomaten rechtlich Teil des Betriebs ist, wenn eine jahrelange Strafsache wegen nicht genehmigter Präparate gegen Auflagen endet, wenn die vermeintlich festliche Feier zur steuerlichen Stolperfalle wird und wenn ein wunder Hals nicht mit dem erstbesten Lutschbonbon, sondern mit systematischer Beratung begegnet wird. In dieser Verdichtung steckt der Alltag der Apotheke als Unternehmen, Heilberuf und Arbeitgeber zugleich. Die heutige Auswahl fasst Urteile, Verfahren und Praxiswissen so, dass Verantwortliche Prioritäten setzen können—bei Unfallprävention im Betrieb, Compliance an der Gesetzesgrenze, Planung von Mitarbeiterevents und der souveränen Selbstmedikationsführung im Erkältungsregal.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wer die Reichweite eines Sozialraums versteht, reduziert Haftungsrisiken, bevor sie entstehen. Wer Verfahren an der Arzneimittelschwelle ernst nimmt, schützt Reputation und Liquidität. Wer eine Weihnachtsfeier steuerlich sauber strukturiert, bewahrt Nettolöhne und Teamfrieden. Und wer Halsschmerztherapie als Schutz der Schleimhaut denkt, statt bloß zu betäuben, liefert spürbare Qualität—auch im kleinsten Beratungsgespräch. So führt ein Quartett aus Recht, Finanzen und Beratung zu derselben Konsequenz: Prozesse schärfen, Dokumentation sichern, Kommunikation klären. Das ist kein Extra, sondern Betriebssicherheit in Reinkultur.

Journalistischer Kurzhinweis: Unabhängig erarbeitet von einer separaten Redaktion mit nachvollziehbarer Qualitätssicherung; kommerzielle Bereiche hatten keinen Einfluss.

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

Regalprüfung – lückenlose Aufzeichnungen mit dem Wartungsplaner

Source: Deutsche Nachrichten
Regalprüfungen sind zentrale Bausteine der Arbeitssicherheit in Lagerbetrieben. Betreiber sind verpflichtet, Regalanlagen systematisch zu prüfen, um Unfälle und Betriebsstörungen zu vermeiden. Eine rechtskonforme Umsetzung stützt sich auf gesetzliche Vorgaben (z. B. BetrSichV) sowie auf Fachstandards wie die DIN EN 15635 und die DGUV-Informationen.

Gesetzliche Vorschriften

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber zur regelmäßigen Prüfung von Arbeitsmitteln – dazu zählen auch Regale. Ergänzend regeln die DGUV-Informationen (z. B. 208-061) und die DIN EN 15635 Prüfpflichten, Prüffristen und Anforderungen an die Qualifikation der Prüfpersonen. Praxisgerecht sind wöchentliche Sichtkontrollen durch geschulte Mitarbeiter sowie jährliche Prüfungen durch eine befähigte Person.

Mobile Prüfungen

Mobile Prüfungen mit Tablets oder Smartphones ermöglichen schnelle Sichtkontrollen direkt am Regal – Mängel werden sofort erfasst und priorisiert. Durch standardisierte Checklisten auf mobilen Endgeräten werden Prüfabläufe reproduzierbar, Fotodokumentation und GPS-/Zeitstempel erhöhen die Nachvollziehbarkeit. Der Einsatz eines Wartungsplaners wie dem von Hoppe Unternehmensberatung vereinfacht Terminierung, Zuweisung und Nachverfolgung von Mängelbeseitigungen und reduziert administrativen Aufwand.

Revisionssichere Dokumentation

Revisionssichere Dokumentation verlangt lückenlose, unveränderbare Aufzeichnungen mit Prüfdatum, Prüfer, Befunden und durchgeführten Maßnahmen. Der digitale Wartungsplaner für Regalprüfer bietet Audit-Trails, automatische Archivierung und Exportfunktionen – damit sind Nachweise für interne Audits und Behördenprüfungen jederzeit verfügbar. Wichtig sind klare Verantwortlichkeiten und eine strukturierte Ablage der Prüfberichte sowie regelmäßige Schulungen der Prüffachkräfte.

Die Vorteile des Wartungsplaners im Überblick

  • Rechtskonformität: Einhaltung aller relevanten Vorschriften (BetrSichV, DGUV, DIN EN 15635)
  • Mobilität: Durchführung der Prüfung direkt im Lager per Tablet/Smartphone
  • Revisionssicherheit: Lückenlose Protokollierung aller Prüfungen
  • Effizienz: Automatisierte Planung, Erinnerung und Dokumentenerstellung
  • Flexibilität: Anpassbar an individuelle Betriebsstrukturen und Prüfintervalle

Fazit

Regalprüfungen sind rechtlich geboten und betriebswirtschaftlich sinnvoll: Sie schützen Mitarbeiter, sichern den Materialfluss und reduzieren Haftungsrisiken. Kombiniert man die Anforderungen aus BetrSichV, DIN EN 15635 und DGUV-Informationen mit mobilen Prüfprozessen und einem revisionssicheren Wartungsplaner von Hoppe Unternehmensberatung, entsteht eine praxisnahe, rechtskonforme Lösung für sichere Lagereinrichtungen.

Kostenloses Infopaket und weitere Informationen zum Wartungsplaner:

https://www.Wartungsplaner.de

OFF-GRID Expo + Conference 2025 begeistert in Augsburg mit internationalem Know-how und innovativem Spirit

Source: Deutsche Nachrichten
Rund 600 internationale Teilnehmende aus 35 Ländern trafen sich in der Messe Augsburg, um aktuelle Entwicklungen und konkrete Lösungen für eine nachhaltige, dezentrale Energiezukunft zu diskutieren. Über 40 Aussteller aus acht Ländern präsentierten Technologien, Produkte und Dienstleistungen – von Energieerzeugung über Speicherung bis hin zu innovativen Anwendungen in den Bereichen Wasser, Ernährung und Mobilität. Mit hoher Fachexpertise, praxisnaher Ausrichtung und inhaltlicher Tiefe begeisterte die OEC die Teilnehmenden und überzeugte erneut mit zahlreichen Experten, qualitativ herausragenden Vorträgen und fundierten Diskussionen.

Kenia als offizielles Partnerland der Veranstaltung und die Delegation kenianischer Experten, einschließlich der Botschafterin der Republik Kenia in Deutschland H. E. Stella-Mokaya Orina und des Staatssekretärs für Energie des Energieministeriums der Republik Kenia Alex Wachira, war eines der Highlights der diesjährigen Veranstaltung. „Wir sind glücklich und stolz, das Partnerland dieser OFF-GRID Expo + Conference zu sein“, so die Botschafterin. „Im Rahmen dieser heutigen Konferenz freuen wir uns darauf, neue Partnerschaften zu knüpfen – sowohl im multilateralen als auch im bilateralen Bereich – und Kooperationen zwischen unseren Institutionen, unserem Staatsministerium für Energie sowie unseren Ausbildungs- und Bildungseinrichtungen einzugehen. Gleichzeitig möchten wir von neuen Kompetenzen, Energie und Ansätzen unserer Partner profitieren.“

Mit reger Beteiligung der kenianischen Experten an Konferenz und Netzwerkrunden setzte das ostafrikanische Vorzeigeland ein wichtiges Zeichen für internationale Kooperation und Erfahrungsaustausch. In seiner Rolle als Partnerland zeigte Kenia nicht nur, warum es international Vorreiter in der Umsetzung erneuerbarer Energien ist, sondern brachte auch wichtige Impulse für die globale Diskussion rund um den Zugang zu erneuerbarer Energie mit.

Ministerialdirigent Robert Winkler aus dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz war der Keynote-Speaker bei der Eröffnung in Vertretung für den Schirmherrn Staatsminister Thorsten Glauber. Auch er zeigte sich beeindruckt von der Veranstaltung: „Die OFF-GRID Expo + Conference in Augsburg ist mit einem äußerst gelungenen Auftakt gestartet. Besonders hervorzuheben ist die eindrucksvolle Paneldiskussion der kenianischen Experten, die die führende Rolle Kenias im ostafrikanischen Energiesektor eindrucksvoll untermauert hat. Das große Interesse der kenianischen Partner an einer vertieften Zusammenarbeit mit Bayern freut mich sehr und sollte von beiden Seiten mit Nachdruck weiterverfolgt werden. Die Veranstaltung zeigt, wie wichtig internationaler Austausch, innovative Technologien und verlässliche Partnerschaften für eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieversorgung sind.“

„Der Austausch mit Kenia war nicht nur inspirierend, sondern auch ein starkes Signal für die Relevanz globaler Partnerschaften. Gemeinsam mit unseren Ausstellern, Partnern und Konferenzgästen haben wir in diesen zwei Tagen erlebt, wie viel Potenzial in einer gemeinsamen Vision für nachhaltige Energieversorgung steckt“, so Lorenz A. Rau, Geschäftsführer der Messe Augsburg. „Die OFF-GRID Expo + Conference 2025 hat damit erneut bewiesen, dass sie eine unverzichtbare Plattform für die Off-Grid-Branche ist.“

Ebenso erfreut zeigt sich Jens Jaeger, Director of Policy & Business Development bei der Alliance for Rural Electrification (ARE): „Aufbauend auf über fünf Jahren erfolgreicher Partnerschaft mit der Messe Augsburg für die OFF-GRID Expo + Conference war die ARE auch in diesem Jahr stolz darauf, erneut als Industriepartner bei diesem zentralen europäischen Branchentreffen des Off-Grid-Sektors dabei zu sein. Mit mehr als 30 anwesenden ARE-Mitgliedern unterstrich die Veranstaltung die Bedeutung nachhaltiger Off-Grid-Technologien und Innovationen als treibende Kraft für die weltweite Elektrifizierung durch erneuerbare Energien.

Die Konferenz bot mit einem intensiven, zukunftsweisenden Programm hochkarätige Sessions, Panels und Diskussionen. Von grünem Wasserstoff über Smart Grids bis hin zur produktiven Nutzung erneuerbarer Energien wurde die ganze Bandbreite technologischer, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Fragestellungen abgebildet. Das interaktive Format, kuratiert in enger Abstimmung mit der Alliance for Rural Electrification (ARE) und Partnern wie dem Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft, German Water Partnership und dem TUM (TU München) Seed Center, sorgte für fundierten Austausch auf Augenhöhe und gab zukunftsweisende Impulse für die Off-Grid-Branche. Erstmals wurden 2025 auch die produktspezifischen Workshops direkt in das zweitägige Veranstaltungsprogramm integriert – ein Pluspunkt für Besucher und Aussteller gleichermaßen.

Weitere Stimmen zur OFF-GRID Expo + Conference 2025:
Bob Hopman, Sales Manager DACH, Victron Energy B. V.:
„Victron Energy war stolz, an der diesjährigen OFF-GRID Expo teilzunehmen – einer wichtigen Plattform zur Präsentation neuester Innovationen im Bereich autarker Energiesysteme. Die Veranstaltung bot wertvolle Gelegenheiten, sich mit Branchenexperten, Partnern und Kunden zu vernetzen und Wissen über zuverlässige und nachhaltige Energielösungen auszutauschen. Victron Energy bedankt sich bei allen, die den Stand besucht und zu den inspirierenden Gesprächen während der Messe beigetragen haben.“

Thomas Bonicel, Access to Energy Commercial Director MEAS, Schneider Electric:
„Bei der OFF-GRID Expo + Conference (OEC), Europas führender Veranstaltung für netzferne und erneuerbare Energielösungen, konnten wir uns mit verschiedenen Akteuren wie EPCs und Beratern vernetzen und unser Engagement für den Ausbau des universellen Energiezugangs bekräftigen. Mit Lösungen wie dem ‚Climate Smart Village‘ und dem heutigen Panel über die produktive Nutzung erneuerbarer Energien wollen wir Gemeinschaften stärken und eine nachhaltige Entwicklung weltweit vorantreiben.“

Ulf-Peter Noetzel, Senior Policy Advisor, Afrika-Verein der deutschen Wirtschaft e. V.:
„Meine Erwartungen wurden übertroffen. Die OFF-GRID Expo + Conference hat ein tolles Setting, ich war sehr begeistert.“

Matthias Voloder, Vertriebsleiter, ComAp:
„ComAp ist das erste Mal bei der OFF-GRID Expo + Conference dabei. Es war viel los, ich hatte sehr gute Gespräche und auch unerwartete Kontakte. Wir nehmen gerne wieder teil, dann eventuell auch mit Kollegen, die den afrikanischen Markt betreuen.“

Save the date
Die nächste OFF-GRID Expo + Conference findet im Herbst 2027 statt – wieder in Augsburg und erneut als internationale Bühne für Innovation, Kooperation und nachhaltige Energielösungen.

Weitere Informationen gibt es auf der Website: www.off-grid-expo.com. Aktuelle Informationen bietet auch der Newsletter, den Sie unter www.off-grid-expo.com/… abonnieren können.

Amex Exploration wird mit renommiertem Discovery of the Year Award der Quebec Mineral Exploration Association ausgezeichnet

Source: Deutsche Nachrichten
Amex Exploration Inc. („Amex“ oder das „Unternehmen“) (TSX-V: AMX, FRA: MX0, OTCQX: AMXEF) freut sich bekannt zu geben, dass es von der Quebec Mineral Exploration Association (QMEA) für seinen herausragenden Beitrag zur Mineralexploration durch die außergewöhnliche Entdeckung in seinem Goldkonzessionsgebiet Perron im Grünsteingürtel Abitibi im Nordwesten von Quebec mit dem Discovery of the Year Award ausgezeichnet wurde.

Diese prestigeträchtige Auszeichnung würdigt eine Entdeckung, die nicht nur im Konzessionsgebiet selbst, sondern auch in der gesamten umliegenden Region beträchtliche Auswirkungen auf die Explorationsaktivitäten hatte. Der Discovery of the Year Award zeichnet Projekte aus, die eine starke Beständigkeit, geologische Bedeutsamkeit und vielversprechendes wirtschaftliches Potenzial aufweisen – Kriterien, die das Goldprojekt Perron zweifelsohne erfüllt.

„Wir fühlen uns sehr geehrt, diese Anerkennung von der QMEA zu erhalten“, sagte Victor Cantore, President und CEO von Amex Exploration. „Diese Auszeichnung ist ein Beweis für die harte Arbeit, die technische Exzellenz und die Vision unseres gesamten Explorationsteams. Die Entdeckung Perron weckt weiterhin neues Interesse an der Exploration in der gesamten Region Abitibi und unterstreicht die globale Spitzenposition von Quebec als erstklassige Bergbau-Jurisdiktion.“

Die Entdeckung im Goldkonzessionsgebiet Perron hat mehrere hochgradige Goldzonen hervorgebracht, einschließlich der Zone Champagne, die einige der hochgradigsten Goldabschnitte aufweist, die in den letzten Jahren in Kanada gemeldet wurden. Diese Ergebnisse haben die Aufmerksamkeit der gesamten Explorations-Community auf sich gezogen und zu einer Steigerung der regionalen Absteckungen und Investitionen beigetragen.

Die laufenden Bohr- und Explorationserfolge von Amex Exploration bei Perron verdeutlichen weiterhin ein solides mineralisiertes Goldsystem mit Beständigkeit und Skalierbarkeit. Das wirtschaftliche Potenzial und die Explorationsaussichten des Projekts haben es zu einer der vielversprechendsten Goldentdeckungen der letzten Jahre in Quebec gemacht.

Die kürzlich von Amex Exploration veröffentlichte vorläufige wirtschaftliche Bewertung verdeutlicht das wirtschaftliche Potenzial des Projekts mit einer Goldmineralressourcenschätzung (Mai 2025) von:

–          1,615 Millionen Unzen an nachgewiesenen und angedeuteten Ressourcen mit einem Gehalt von 6,14 g/t Au in 8,18 Millionen Tonnen

–          698.000 Unzen an vermuteten Ressourcen mit einem Gehalt von 4,31 g/t Au in 5,04 Millionen Tonnen

Aktualisierte vorläufige wirtschaftliche Bewertung (PEA) (bei einem Goldpreis von 3.400 US$/oz, alle Zahlen vor Steuern) (September 2025):

–          Interner Zinsfuß von 148,7 %

–          Kapitalwert (5 %) von 3,2 Milliarden C$

–          Cashflow von 5,1 Milliarden C$

–          Amortisationszeit von nur 0,2 Jahren

„Diese Auszeichnung spiegelt die Kraft der Beharrlichkeit bei der Exploration wider“, fügte Herr Cantore hinzu. „Wir sind stolz darauf, zum Wachstum und zur Vitalität der Bergbauindustrie in Quebec beizutragen, und freuen uns darauf, diese aufregende Entdeckung in Richtung Produktion weiterzuentwickeln.“

Die Quebec Mineral Exploration Association (QMEA) verleiht jedes Jahr den Discovery of the Year Award, um herausragende Leistungen bei der Exploration und der Identifizierung neuer Mineralressourcen zu würdigen, die die Zukunft des Bergbaus in Quebec stärken.

Qualifizierter Sachverständiger und Qualitätssicherung/-kontrolle (QA/QC)

Die in dieser Pressemitteilung enthaltenen wissenschaftlichen und technischen Informationen wurden von Stephen Coates, P.Eng., von Evomine Consulting Inc., einem unabhängigen „qualifizierten Sachverständigen“ gemäß National Instrument 43-101 – Standards of Disclosure for Mineral Projects (der „qualifizierte Sachverständige“), geprüft und genehmigt.

Über Amex

Amex Exploration Inc. hat beim zu 100 % unternehmenseigenen Projekt Perron, das sich etwa 110 Kilometer nördlich von Rouyn-Noranda in Quebec befindet, bedeutsame hochgradige Goldvorkommen sowie kupferreiche vulkanogene Massivsulfid- (VMS)-Zonen entdeckt. Am 25. Juni 2025 wandelte das MRNF die Perron-Claims von 117 in 135 zusammenhängende Claims um, wobei die Fläche von 45,18 km² unverändert blieb. Das Projekt beherbergt sowohl umfassende als auch hochgradige Goldmineralisierungsarten.

Zusammen mit dem benachbarten Projekt Perron West, das 48 Claims (17,37 km²) in Quebec und 35 Claims (134,55 km²) in Ontario umfasst, erstreckt sich das konsolidierte Landpaket über ein Gebiet von 197,52 km². Dieses umfassende Konzessionsgebiet liegt innerhalb einer vielversprechenden Geologie, die sowohl für hochgradige Gold- als auch für VMS-Mineralisierungen günstig ist.

Das Projekt profitiert von einer hervorragenden Infrastruktur: Es ist über eine ganzjährig befahrbare Straße erreichbar und nur 20 Minuten von einem Flughafen bzw. etwa 8 km von der Stadt Normétal entfernt. Außerdem befindet es sich in unmittelbarer Nähe zu mehreren Verarbeitungsanlagen großer Goldproduzenten.

Zusätzliche Informationen erhalten Sie über:

Victor Cantore
President und Chief Executive Officer
Amex Exploration: +1-514-866-8209

Amex Exploration Inc.
Montreal, Quebec H2Y 2P5
Telefon: (514) 866-8209

Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Pressemitteilung.

Zukunftsgerichtete Aussagen

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Alle Aussagen in dieser Pressemitteilung, die keine historischen Fakten darstellen, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Aussagen, die die Auswirkungen der vorstehenden Punkte auf die Wirtschaftlichkeit des Perron-Goldprojekts beschreiben, die Ergebnisse der vorläufigen wirtschaftlichen Bewertung (wie im Text dieser Pressemitteilung kommentiert), einschließlich CAPEX, OPEX, NPV und IRR, den geschätzten Wert des Goldprojekts Perron, Szenarien zur Betriebsentwicklung des Goldprojekts Perron, kommerzielle und technische Parameter, die attraktive Wirtschaftlichkeit des Goldprojekts Perron, LOM-Pläne, die beabsichtigte Marketingstrategie des Unternehmens, Markttrends, zukünftige Goldpreise, die Auswirkungen des Goldprojekts Perron auf die lokalen Gemeinden, einschließlich der Schaffung von Arbeitsplätzen, die prognostizierte Jahresproduktion des Unternehmens, die Zeitpläne und Kosten im Zusammenhang mit den verschiedenen in dieser Pressemitteilung beschriebenen Initiativen, Leistungen und Meilensteinen und deren erwarteten Ergebnissen, die erwartete finanzielle und operative Leistung des Unternehmens, die Art der Beziehungen zu Interessengruppen wie der lokalen Gemeinde, einschließlich der Abitibiwinni First Nation, Mineralressourcenschätzungen (einschließlich Annahmen und Schätzungen, die bei der Erstellung der Mineralressourcenschätzungen verwendet wurden), die allgemeinen Geschäfts- und Betriebsaussichten des Unternehmens, das künftige Wachstum und die Geschäftsaussichten des Unternehmens sowie die Aussagen, die im Abschnitt „Über Amex“ und an anderer Stelle in der Pressemitteilung erörtert werden und im Wesentlichen die Aussichten und Ziele des Unternehmens beschreiben, stellen „zukunftsgerichtete Informationen“ oder „zukunftsgerichtete Aussagen“ (zusammenfassend „zukunftsgerichtete Aussagen“) im Sinne der geltenden kanadischen Wertpapiergesetze dar und basieren auf Erwartungen, Schätzungen und Prognosen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Pressemitteilung. Zukunftsgerichtete Aussagen basieren notwendigerweise auf einer Reihe von Schätzungen und Annahmen, die zwar zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Aussagen vom Unternehmen als angemessen erachtet werden, jedoch naturgemäß erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen und wettbewerblichen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen. Diese Schätzungen und Annahmen können sich als unrichtig erweisen. Darüber hinaus basieren diese zukunftsgerichteten Aussagen auf verschiedenen zugrunde liegenden Faktoren und Annahmen, darunter die Geschäftsbeziehung zwischen dem Unternehmen und seinen Stakeholdern, die Fähigkeit, sicher und effektiv zu arbeiten, die rechtzeitige Lieferung und Installation der für die Produktion erforderlichen Ausrüstung zu den veranschlagten Preisen, die angenommenen Verkaufspreise für Gold, die Genauigkeit der Mineralressourcenschätzungen, zukünftige Wechselkurse und Zinssätze, politische und regulatorische Stabilität, Rohstoffpreise und Produktionskosten, die Erteilung von Genehmigungen durch Behörden, Aufsichtsbehörden und Dritte, Lizenzen und Genehmigungen zu günstigen Bedingungen, anhaltende Arbeitsstabilität, Stabilität der Finanz- und Kapitalmärkte, Verfügbarkeit von Ausrüstung und kritischen Lieferungen, Ersatzteilen und Verbrauchsmaterialien, verschiedene Steuerannahmen, CAPEX- und OPEX-Schätzungen, der Status der Genehmigungen für das Perron-Goldprojekt, alle wirtschaftlichen und betrieblichen Prognosen in Bezug auf das Projekt, lokale Infrastrukturen, die Geschäftsaussichten und -chancen des Unternehmens sowie Schätzungen der Betriebsleistung der Ausrüstung und sind keine Garantien für zukünftige Leistungen.

Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten oder unbekannten Risiken und Unsicherheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen erwarteten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Zu den Risikofaktoren, die dazu führen könnten, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse wesentlich von den aktuellen Erwartungen abweichen, gehören unter anderem Verzögerungen bei den geplanten Lieferzeiten von Ausrüstung, die Fähigkeit des Unternehmens, seine strategischen Initiativen erfolgreich umzusetzen, und die Frage, ob diese strategischen Initiativen die erwarteten Vorteile bringen werden, die Verfügbarkeit von Finanzierungen oder Finanzierungen zu günstigen Konditionen für das Unternehmen, die Abhängigkeit von Rohstoffpreisen, die Auswirkungen der Inflation auf die Kosten, die Risiken der Erlangung der erforderlichen Genehmigungen, die operative Leistung der Vermögenswerte und Betriebe des Unternehmens, Wettbewerbsfaktoren in der Goldbergbau- und -produktionsbranche, Änderungen von Gesetzen und Vorschriften, die sich auf die Betriebe des Unternehmens auswirken, politische und soziale Akzeptanzrisiken, Risiken im Zusammenhang mit Umweltvorschriften, Währungs- und Wechselkursrisiken, technologische Entwicklungen und allgemeine wirtschaftliche Bedingungen sowie Risiken in Bezug auf Erträge, Investitionsausgaben, Cashflow und Kapitalstruktur sowie allgemeine Geschäftsrisiken. Eine weitere Beschreibung der Risiken und Ungewissheiten findet sich im jährlichen Lagebericht des Unternehmens, einschließlich des Abschnitts „Risikofaktoren”, der auf SEDAR+ unter www.sedarplus.ca verfügbar ist. Unvorhersehbare oder unbekannte Faktoren, die in diesem Warnhinweis nicht erwähnt werden, können ebenfalls wesentliche nachteilige Auswirkungen auf zukunftsgerichtete Aussagen haben.

Viele dieser Unsicherheiten und Unwägbarkeiten können sich direkt oder indirekt auswirken und dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückten oder implizierten Ergebnissen abweichen. Es kann nicht garantiert werden, dass sich zukunftsgerichtete Aussagen als zutreffend erweisen, da die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse wesentlich von den in solchen Aussagen erwarteten abweichen können. Zukunftsgerichtete Aussagen dienen dazu, Informationen über die Erwartungen und Pläne des Managements in Bezug auf die Zukunft zu vermitteln. Das Unternehmen lehnt jede Absicht oder Verpflichtung ab, zukunftsgerichtete Aussagen zu aktualisieren oder zu revidieren oder wesentliche Abweichungen zwischen späteren tatsächlichen Ereignissen und solchen zukunftsgerichteten Aussagen zu erläutern, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht vorgeschrieben.

Die Ausgangssprache (in der Regel Englisch), in der der Originaltext veröffentlicht wird, ist die offizielle, autorisierte und rechtsgültige Version. Diese Übersetzung wird zur besseren Verständigung mitgeliefert. Die deutschsprachige Fassung kann gekürzt oder zusammengefasst sein. Es wird keine Verantwortung oder Haftung für den Inhalt, die Richtigkeit, die Angemessenheit oder die Genauigkeit dieser Übersetzung übernommen. Aus Sicht des Übersetzers stellt die Meldung keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung dar! Bitte beachten Sie die englische Originalmeldung auf www.sedarplus.cawww.sec.govwww.asx.com.au/ oder auf der Firmenwebsite!

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Hiltpoltsteiner setzen auf Autarkie durch Wärmepumpe und Photovoltaik

Source: Deutsche Nachrichten
 

Immer mehr Hausbesitzer in der Region Hiltpoltstein entscheiden sich für eine ganzheitliche Energielösung, um ihre Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu maximieren. Die Kombination aus einer modernen Wärmepumpe und einer leistungsstarken Photovoltaikanlage (PV) hat sich dabei als zukunftssicheres Erfolgsmodell etabliert.

Experten sehen in dieser sogenannten Sektor-Kopplung den Schlüssel zur privaten Energiewende nicht nur in Hiltpoltstein. Die Photovoltaikanlage erzeugt den benötigten Strom direkt auf dem Dach, welcher primär für den Betrieb der hoch effizienten Wärmepumpe genutzt wird. Diese wiederum wandelt Umweltwärme in Heizenergie und Warmwasser um. Gekoppelt mit einem modernen Stromspeicher, kann so der Eigenverbrauch auf ein Maximum gesteigert werden.

Mehr als nur Heizen: Das Plus an Unabhängigkeit

Das Konzept geht über die reine Heizkostenersparnis hinaus. Die Betreiber der kombinierten Systeme profitieren von:

  • Maximaler Autarkie: Der Solarstrom wird direkt zur Wärmeerzeugung verwendet, was die Bezugskosten für Heizstrom drastisch senkt.
  • Wertsicherung der Immobilie: Ein modernisiertes Haus mit diesen zukunftssicheren Komponenten steigt im Wert.
  • Umweltschutz: Die drastische Reduzierung des CO2-Fußabdrucks leistet einen direkten Beitrag zum regionalen Klimaschutz.

Gerade im Bestand bietet die effiziente Wärmepumpen-Technologie, kombiniert mit selbsterzeugtem Solarstrom, eine komfortable und nachhaltige Alternative zu Öl- oder Gasheizungen. Regionale Fachbetriebe unterstützen Interessenten bei der präzisen Planung und der optimalen Beantragung der Fördermittel.

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Saudi-Arabien übernimmt Vorsitz von INTOSAI

Source: Deutsche Nachrichten
Das Königreich Saudi-Arabien hat heute seine internationale Führungsrolle im Bereich der öffentlichen Finanzprüfung und Rechnungslegung durch die Übernahme des Vorsitzes der Internationalen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (INTOSAI) weiter gefestigt. Die Ankündigung erfolgte während der 25. Generalversammlung der INTOSAI, die unter der Schirmherrschaft Seiner Exzellenz Abdel Fattah El-Sisi, Präsident der Arabischen Republik Ägypten, in Sharm El-Sheikh stattfand.

Die Generalversammlung übergab Saudi-Arabien, vertreten durch den Rechnungshof des Königreichs Saudi-Arabien (General Court of Audit, GCA), den Vorsitz der INTOSAI ab dem Jahr 2031 für eine Amtszeit von drei Jahren. Saudi-Arabien wird Delegationen aus über 195 Ländern unter der Leitung der Vorsitzenden der Obersten Rechnungskontrollbehörden empfangen und damit die Führung der weltweit führenden Organisation im Bereich der Finanz- und Wirtschaftlichkeitsprüfung übernehmen. In dieser Funktion ist Saudi-Arabien in der Lage, die weltweiten Bemühungen zur Verbesserung der Transparenz, der Governance im öffentlichen Sektor und der Leistungsfähigkeit der Regierungen zu steuern und gleichzeitig das Vertrauen der Öffentlichkeit in die nationalen Volkswirtschaften zu stärken.

Bei dieser Gelegenheit gratulierte Seine Exzellenz Dr. Hussam Alangari, Präsident des GCA, dem Hüter der beiden Heiligen Moscheen, König Salman bin Abdulaziz Al Saud, und Seiner Königlichen Hoheit Kronprinz Mohammed bin Salman bin Abdulaziz Al Saud und würdigte deren unerschütterliche Unterstützung und Förderung des GCA. Er betonte, dass dieser Erfolg das internationale Ansehen des Königreichs, das weltweit großes Vertrauen genießt, widerspiegle und ihm eine zentrale Rolle bei der Förderung der Rechnungsprüfung und Rechenschaftspflicht weltweit ermögliche. Dr. Alangari hob die bahnbrechenden Entwicklungen in den Bereichen organisatorische Unabhängigkeit, fachliche und personelle Kapazitäten sowie methodische Innovation hervor, die es dem GCA ermöglicht haben, seine Vision einer wirkungsvollen Rechnungsprüfung, Effizienz des öffentlichen Sektors und Lebensqualität für die Bürger zu verwirklichen. Er fügte hinzu: „Saudi-Arabien wird die Welt im Jahr 2031 willkommen heißen. Wir freuen uns schon jetzt darauf, alle in Riad begrüßen zu können, um eine globale Zukunft zu gestalten, in der Transparenz, Governance und Regierungseffizienz gefördert werden.“

Dieser Meilenstein ist die Krönung des jahrzehntelangen Engagements unter der Leitung von Saudi-Arabien durch den GCA, das mit der frühen Aufnahme des Landes als Mitglied von INTOSAI im Jahr 1977 begann. Saudi-Arabien hat stets eine führende Rolle in internationalen und regionalen Organisationen übernommen. Das Land hatte unter anderem seit 2022 für zwei aufeinanderfolgende Amtszeiten den Vorsitz der Arabischen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (ARABOSAI) inne und wird ab 2027 den Vorsitz der Asiatischen Organisation der Obersten Rechnungskontrollbehörden (ASOSAI) übernehmen. Der GCA leitete außerdem zahlreiche INTOSAI-Ausschüsse und -Initiativen, die sich dem Kapazitätsaufbau und der Steigerung der Effizienz der Obersten Rechnungskontrollbehörden in den Entwicklungsländern widmeten. Darin kommt auch das Bekenntnis von Saudi-Arabien zur globalen Förderung der Rechnungsprüfung und Rechenschaftspflicht zum Ausdruck.

Seit ihrer Gründung vor mehr als siebzig Jahren ist INTOSAI zur größten und prestigeträchtigsten internationalen Organisation herangewachsen, in der alle Obersten Rechnungskontrollbehörden der Welt repräsentiert sind. Heute umfasst sie mehr als 195 Mitgliedsländer, die jeweils durch ihre Oberste Rechnungskontrollbehörde vertreten sind und sich für mehr Transparenz, Governance und Prüfung des öffentlichen Sektors einsetzen, mit dem Ziel, die Lebensbedingungen der Bürger weltweit zu verbessern.

Kontaktdaten
General Court of Audit
Media Center
gca@gca.gov.sa
0114056770

QUELLE: General Court of Audit

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EESystem triumphiert erneut: Gerichte bezeichnen die Anschuldigungen von Jason Shurka als „haltlos“ und „zwecklos“

Source: Deutsche Nachrichten
Energy Enhancement System, LLC („EES”) hat einen weiteren entscheidenden Sieg errungen in ihrem fortwährenden Bemühen, Wahrheit, Innovation und Integrität gegen haltlose Angriffe von Jason Shurka und The Light System, Inc. („TLS”) zu verteidigen.

Das Bundesgericht des Eastern District of New York hat EES offiziell die Erlaubnis erteilt, mit ihrem vollständigen Antrag auf Abweisung fortzufahren – ein deutliches Zeichen dafür, dass das Gericht die rechtliche und sachliche Stärke der Position von EES anerkennt. Richter in mehreren Gerichtsbarkeiten bezeichneten Shurkas Eingaben bereits als „haltlos” und „zwecklos” und verwiesen die Verfahren wiederholt an die Gerichte zurück, in denen EES sie ursprünglich eingereicht hatte – und in denen EES weiterhin gewinnt.

Wahrheit statt Täuschung

Die jüngste Entscheidung folgt auf monatelange umfangreiche Schriftsätze, in denen EES darlegt, dass es sich um eine koordinierte Kampagne der Fehlinformation und Markenverwirrung handelte.

Gerichtsakten zeigen, dass Shurka – ehemals kurzzeitig in begrenzte Marketingaktivitäten mit EES involviert – ein konkurrierendes Unternehmen gründete, das fälschlicherweise suggerierte, sein Produkt sei identisch mit oder abgeleitet von der ursprünglichen EESystem-Technologie.

Die Klagen von EES in Nevada und New York beschreiben, wie Shurka und TLS ihre Verbindung falsch dargestelltdas geistige Eigentum von EES missbraucht und öffentliches Bild- und Forschungsmaterial verwendet haben, um ihr Imitationsprodukt zu bewerben. Diese Klagen verweisen auf Verstöße gegen das Lanham-Gesetz (15 U.S.C. § 1125) und das Nevada Deceptive Trade Practices Act, unter anderem.

„Es geht hier nicht um Wettbewerb, sondern darum, jahrzehntelange ehrliche Arbeit und Innovation zu schützen“, sagte Hon. Dr. Sandra Rose Michael, DNM, DCSJ, Gründerin und Erfinderin des EESystems.

„Ich begann mit der Entwicklung dieser Technologie 1978 – lange bevor diese Personen in Erscheinung traten. Wir werden weiterhin unser Erbe der Integrität wahren und sicherstellen, dass Wahrheit, nicht Unwahrheit, unsere Gemeinschaft leitet.

Die Entscheidung des Gerichts erlaubt EESystem, den eingeschlagenen Kurs beizubehalten und den vollständigen Antrag auf Abweisung fortzuführen – eine klare Bestätigung, dass Authentizität und Integrität siegen.

„Jede Entscheidung zu unseren Gunsten stärkt unsere Beweise und vereint unsere weltweiten Zentren noch enger”, fügte Mela Bertolacini, Tochter von Sandra Rose Michael und Sprecherin von EESystem, hinzu.

Ein Vermächtnis echter Innovation

Seit fast fünf Jahrzehnten leitet Hon. Dr. Sandra Rose Michael, DNM, DCSJ, die Entwicklung des Energy Enhancement System (EESystem) – einer Technologie, die untersucht, wie skalare und photonische Energiefelder mit dem menschlichen System interagieren.

Energy Enhancement System, mit Hunderten öffentlicher Zentren weltweit, ist bekannt für seine einzigartige Verbindung von Forschung, technischer Präzision und Bildungsarbeit.

Von seinem Hauptsitz in Nevada aus fördert Energy Enhancement System, LLC Forschung und Entwicklung im Bereich der aufstrebenden Energiewissenschaften und schafft Umgebungen, die Entspannung, Kohärenz und wissenschaftliche Neugier fördern. Seit 1978 stehen für Dr. Michael Innovation mit Integrität und das Streben nach einem tieferen Verständnis zwischen Wissenschaft und Bewusstsein im Mittelpunkt.

Über Energy Enhancement System (EESystem)

Gegründet von Hon. Dr. Sandra Rose Michael, DNM, DCSJ, ist Energy Enhancement System, LLC ein in Nevada ansässiges Forschungs- und Technologieunternehmen, das sich der verantwortungsvollen Erforschung skalaren und photonischen Energiephänomene widmet. Ziel des Unternehmens ist es, Transparenz, Bildung und die fortlaufende Untersuchung kohärenzbasierter Umgebungen zu fördern – in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern, Fachleuten und Gemeinschaftszentren weltweit.

Zur Gewährleistung von Transparenz und öffentlicher Nachprüfbarkeit sind die Falldetails in den offiziellen Gerichtsakten einsehbar: Energy Enhancement System, LLC v. Shurka et al., Aktenzeichen A-25-910216-B (Clark County District Court, Nevada); 2:2025cv00633 (U.S. District Court, District of Nevada); 1:25-cv-00218 / 1:25-cv-20981 (U.S. District Court, Southern District of Florida); und 2:25-cv-01234 (U.S. District Court, Eastern District of New York).

Pressekontakt
Energy Enhancement System, LLC
support@eesystem.com
www.eesystem.com

Energy Enhancement System – Wo Wahrheit, Wissenschaft und Integrität weiterhin siegreich sind.

SOURCE: Energy Enhancement System

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Digitaler Kompass für KI-Strategien: AI Business Navigator startet offiziell

Source: Deutsche Nachrichten
Mit dem AI Business Navigator präsentiert die Pörtner Consulting GmbH eine neue Plattform, die Unternehmen dabei unterstützt, den wachsenden Einsatz von KI-Tools strategisch zu steuern und rechtssicher zu gestalten. Anstatt einzelne Tools isoliert zu verwalten, erhalten Organisationen erstmals ein zentrales Steuerungssystem, das Transparenz schafft, Prozesse optimiert und regulatorische Anforderungen berücksichtigt. Der Fokus liegt dabei besonders auf mittelständischen Unternehmen, die sich in einem zunehmend komplexen Technologiemarkt behaupten müssen.

Intelligentes KI-Management statt Tool-Wildwuchs

Der AI Business Navigator bietet eine digitale Lösung, um den Einsatz von KI unternehmensweit zu strukturieren. Zu den Kernfunktionen zählen:

    Zentrale Erfassung aller genutzten KI-Anwendungen inklusive Lizenzverwaltung, Kostenübersicht und Nutzungsmonitoring.
    Automatisierte Prüfmechanismen zur Einhaltung von Datenschutz, Compliance und gesetzlichen Vorgaben.
    Strategische Planungstools für die Ausrichtung der KI-Landschaft und Entwicklung einer unternehmensweiten Roadmap.
    Module zur Tool-Auswahl, Leistungsbewertung sowie Schulungs- und Wissensangebote für Teams.

Mit über 30 Modulen wird die Plattform zu einem leistungsstarken Werkzeug, um KI-Einsatz effizient, transparent und zukunftssicher zu gestalten.

Mehr Sicherheit, Transparenz und Effizienz

Die Einführung von KI-Lösungen ist für viele Unternehmen kein Problem – deren gezielte Steuerung jedoch oft schon. Unterschiedliche Anbieter, uneinheitliche Prozesse und wachsende regulatorische Anforderungen erschweren ein strategisches Vorgehen. Der AI Business Navigator setzt genau hier an und bietet:

    Transparenz und Kontrolle durch eine zentrale Übersicht aller eingesetzten Anwendungen.
    Rechtssicherheit und Compliance durch automatisierte Prüfschritte.
    Effizienz und Wirtschaftlichkeit durch strukturierte Steuerung, klare Prozesse und bessere Ressourcennutzung.

Zielgruppe und Preisstruktur

Die Plattform richtet sich in erster Linie an mittelständische Unternehmen, ist aber auch für Konzerne und öffentliche Institutionen konzipiert.

    Entry-Paket: Verwaltung von bis zu 10 KI-Tools inklusive Compliance-Check.
    Business-Paket: Erweiterte Analysefunktionen, unbegrenzte Tool-Verwaltung und Ausschreibungsfeatures.
    Enterprise-Paket: Individuelle Angebote für große Organisationen mit Integrations- und Mandantenlösungen.

Ausblick

Pörtner Consulting positioniert den AI Business Navigator als Schlüsseltechnologie für Unternehmen, die den Einsatz von KI nicht nur zulassen, sondern aktiv steuern wollen. Die Plattform soll Schritt für Schritt ausgebaut werden – mit zusätzlichen Analysefunktionen, Risiko-Scoring, Integrationen in bestehende Systemlandschaften und branchenspezifischen Erweiterungen.

Apotheken-Nachrichten von heute sind Wohn-Riester und Eigenheim-Finanzierung, Krankheitskosten und Steuern, ePA-Pflicht im Praxisalltag

Source: Deutsche Nachrichten
 

Stand: Freitag, 31. Oktober 2025, um 15:00 Uhr

Apotheken-News: Bericht von heute

Wohn-Riester lockt mit Zulagen und tilgungsnaher Förderung, verlangt dafür aber eiserne Regeltreue: Eigenheim statt Anlage, Selbstnutzung ohne Lücken, Meldedisziplin gegenüber ZfA – sonst kippen Vorteile in Rückforderungen und nachgelagerte Besteuerung im Wohn-Förderkonto. Wer in laufenden Krediten steckt, sollte Tilgungswirkungen und Bindungsfristen gegen Flexibilität abwägen. Parallel zählt beim Blick auf Krankheitskosten weniger der Einzelbeleg als das Erreichen der zumutbaren Belastung: Bündeln, dokumentieren, Erstattungen sauber abziehen – erst dann wird aus Ausgaben eine steuerliche Entlastung. Währenddessen kommt die ePA im Alltag an, doch Praxen melden immer noch TI-Ausfälle, zähe Ident-Checks und Medienbrüche zu Kliniken und Pflege; Mehrwert entsteht dort, wo Medikationspläne aktuell sind und Befunde verlässlich fließen. Für Apotheken, Teams und Familien gilt: Liquidität sichern, Belege führen, digitale Prozesse realistisch planen – und Prioritäten setzen, die morgen noch tragen. 

Wohn-Riester im Praxistest, Förderlogik und Tilgung, Risiken für Apothekeigentümer

Wohn-Riester gilt als Königsweg in die eigenen vier Wände, doch die Konstruktion bleibt ein Balanceakt zwischen Förderung, Steuer und späterer Rückzahlung. Zunächst wirkt das Modell attraktiv, weil Zulagen und gegebenenfalls Steuervorteile die Annuität senken und so den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie erleichtern. Gleichzeitig entsteht mit dem fiktiven Wohnförderkonto eine Art Schattenkonto, das alle geförderten Beträge bis zum Rentenbeginn fortschreibt und versteuert werden muss. Viele Darlehensnehmer unterschätzen die Wirkung der Fortschreibung, weil kleine jährliche Beträge über Jahrzehnte durch den Zinseszinseffekt einen relevanten Steuerblock formen. Gerichtsfälle der jüngeren Zeit zeigen zudem, wie schnell formale Fehler bei Entnahmen, Tilgungsumwidmungen oder Eigennutzungsunterbrechungen zu Rückabwicklungen oder Steuernachforderungen führen können.

Wer förderunschädlich handelt, bewegt sich innerhalb enger Leitplanken aus Selbstnutzung, Fristen und korrekter Mittelverwendung. Wird die Immobilie zeitweise nicht selbst bewohnt, greifen Schonfristen, die bei Überschreiten in einen schädlichen Tatbestand kippen können. Auch die nachträgliche Tilgung eines Bankdarlehens mit Riester-Guthaben verlangt präzise Anträge und eindeutige Nachweise, damit die Kasse den Vorgang als begünstigt akzeptiert. Problematisch sind Konstellationen, in denen Umbauten, Modernisierungen oder Nebenarbeiten aus dem geförderten Topf bezahlt werden, ohne dass sie die gesetzliche Definition der wohnwirtschaftlichen Verwendung erfüllen. Die Folge reicht von Zulagenrückforderungen bis zur kompletten Versteuerung des Wohnförderkontos nach ungünstigen Parametern.

Für Apothekeigentümer kommt eine branchenspezifische Nuance dazu, weil Betriebs- und Privatvermögen eng aneinanderrücken können. Wer eine gemischt genutzte Immobilie hält, muss die Eigenheimkomponente sauber von der betrieblichen Fläche trennen, damit Wohn-Riester-Entnahmen nicht in den Bereich der Unternehmensnutzung rutschen. Bei Umstrukturierungen – etwa beim Wechsel vom Einzelunternehmen in eine Kapitalgesellschaft oder bei der Übergabe an Nachfolger – stellen sich zusätzlich Fragen nach der fortdauernden Selbstnutzung und der steuerlichen Qualifikation der Immobilie. Wird später verkauft, ist die steuerliche Last des Wohnförderkontos entweder sofort zu tragen (mit Rabatt) oder lebenslang zu verteilen; beide Wege haben unterschiedliche Liquiditätswirkungen und verlangen präzise Kalkulation. Wer seine Altersvorsorge maßgeblich auf betriebliche Erträge stützt, sollte diese Wechselwirkungen vor einer Wohn-Riester-Entnahme projektionieren.

Zwei oft unterschätzte Stellschrauben prägen das Ergebnis: die Wahl zwischen Sofortversteuerung und Verrentung des Wohnförderkontos sowie die Frage, ob im Alter noch einmal umgezogen wird. Ein späterer Umzug kann förderunschädlich sein, wenn die Ersatzimmobilie zeitnah selbst genutzt wird, doch Verzögerungen oder Zwischenvermietungen verschieben das Bild. Ebenso kann eine Pflegephase mit Heimaufenthalt die Selbstnutzung unterbrechen – hier helfen nur die gesetzlich vorgesehenen Toleranzen, die nicht in jedem Einzelfall ausreichen. In der Praxis entscheidet die Dokumentation über den Ausgang: Belege, Fristprotokolle und klare Mittelverwendungsnachweise stabilisieren die Anerkennung. Ohne diese Ordnung drohen Jahre später unvorteilhafte Rekonstruktionen.

Die Quintessenz lautet nüchtern: Wohn-Riester kann die Eigenheimfinanzierung spürbar entlasten, aber die Förderkette ist nur so stark wie ihr formal schwächstes Glied. Fällt ein Glied – etwa durch eine förderschädliche Nutzungslücke oder eine fehlerhafte Entnahme – bricht der Vorteil schnell in ein Steuer- und Rückzahlungsrisiko um. Für Eigentümerinnen und Eigentümer aus der Apotheke, deren Cashflows ohnehin konjunktur-, personal- und regulatorisch sensibel sind, ist die Planbarkeit entscheidend. Wer die Förderlogik nicht nur im Erwerbszeitpunkt, sondern über den gesamten Lebenszyklus der Immobilie mitdenkt, reduziert spätere Überraschungen. Das schützt Liquidität, Nerven und – im besten Fall – die Altersvorsorge.

Außergewöhnliche Belastungen im Jahresendspiegel, Krankheitskosten gebündelt, Spielräume ohne falsche Hoffnungen

Krankheitskosten zählen zu den typischen außergewöhnlichen Belastungen, entfalten aber erst oberhalb der persönlichen Zumutbarkeitsgrenze steuerliche Wirkung. Diese Schwelle hängt von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab und sorgt in vielen Fällen dafür, dass verstreute Einzelposten im Jahreslauf wirkungslos verpuffen. Relevanz entsteht, wenn Aufwendungen zeitlich gebündelt auftreten oder bewusst im selben Kalenderjahr zusammenfallen – etwa bei geplanten Behandlungen, Zahnersatz-Eigenanteilen, Sehhilfen oder notwendigen Hilfsmitteln. In dieser Logik werden Quittungen, Rezepte und ärztliche Verordnungen zu Bausteinen einer nachvollziehbaren Gesamtsumme statt zu isolierten Belegen. Wer die Mechanik kennt, vermeidet die verbreitete Fehleinschätzung, kleine Beträge würden „automatisch“ das zu versteuernde Einkommen mindern.

Zur Wirklichkeit gehört auch: Nicht jede Ausgabe ist taxativ anerkannt, und die Anerkennung hängt häufig an Formalien. Fahrtkosten zu Behandlungen, Zuzahlungen und Eigenanteile sind im Grundsatz berücksichtigungsfähig, doch fehlen Nachweise, zerfällt der Anspruch. Abgrenzungsfragen entstehen zudem bei Wellness-Nahegelegenheiten, Nahrungsergänzungsmitteln oder alternativen Verfahren ohne ärztliche Verordnung. Hier wird im Prüfungsfall die medizinische Notwendigkeit zur Dreh- und Angelstelle, die durch Atteste und Dokumente untermauert werden muss. Wer am Jahresende Summen justiert, bewegt sich daher nicht im Feld der „Gestaltung“, sondern innerhalb klarer Nachweis- und Kausalitätsketten.

Für Apothekenhaushalte ergeben sich zwei Beobachtungen aus der Praxis: Erstens kumulieren bei selbstständigen Inhaberinnen und Inhabern oft heterogene Gesundheitskosten in wenigen Monaten, weil betriebliche Belastungsspitzen Terminierungen beeinflussen. Zweitens liegt die Beleglage meist überdurchschnittlich gut, was die spätere Anerkennung erleichtern kann. Dennoch bleibt die Hürde der Zumutbarkeitsgrenze als systemischer Filter bestehen; sie lässt sich nicht „wegplanen“, sondern nur durch die tatsächliche Höhe der Aufwendungen überwinden. Deshalb ist die nüchterne Erwartungssteuerung zentral, damit die steuerliche Komponente nicht zu einer überhöhten Motivation für medizinische Entscheidungen wird.

Im Spannungsfeld zwischen medizinischer Indikation und steuerlicher Berücksichtigung bewährt sich eine einfache Linie: Der medizinische Bedarf definiert den Zeitpunkt, die Steuer folgt als sekundärer Effekt. So vermeiden Betroffene Fehlsteuerung durch den Kalender und halten gleichzeitig die formalen Voraussetzungen sauber. Das Ergebnis ist kein „Steuertrick“, sondern eine ordentliche Abbildung außergewöhnlicher Belastungen, wenn sie denn außergewöhnlich sind. Alles andere erzeugt Frust – und im Zweifel Rückfragen, die vermeidbar gewesen wären.

ePA im Realbetrieb, Telematikinfrastruktur am Limit, Nutzwert zwischen Anspruch und Alltag

Seit dem 1. Oktober müssen Praxen Befunde und Laborwerte in die elektronische Patientenakte einstellen, während für Versicherte die Nutzung weiterhin freiwillig bleibt. Dieser asynchrone Roll-out erzeugt Spannungen: Technisch fordert die Telematikinfrastruktur stabile Verbindungen, organisatorisch verlangen Prozesse konsistente Rollen, Zuständigkeiten und Fallbacks. Wo die Datenautobahn ruckelt, fällt die ePA auf Papier, Fax und Zwischenlösungen zurück – genau jene Medienbrüche, die die Digitalakte abbauen sollte. Der Nutzenversprechen bleibt real: Lückenarme Behandlungsverläufe, weniger Doppeluntersuchungen, schnellere Verfügbarkeit relevanter Informationen. Doch Nutzen wird erst Wirklichkeit, wenn Technik, Ident-Verfahren und Endgeräte auf der Patienten- und Leistungserbringerseite reibungsarm zusammenspielen.

Die Identifizierung bleibt ein Nadelöhr, weil Sicherheitsanforderungen und Alltagstauglichkeit in Waage gehalten werden müssen. Video-Ident, eID und eGK-PIN sind sicher, aber für viele Menschen eine Hürde – insbesondere beim Ersteintritt in die App-Welt. Aus Sicht der Versorgung zählt, wie niedrig die Schwelle ist, um die ePA aktiv zu nutzen: Wer nicht einloggt, steuert seine Freigaben nicht und bleibt passiver Dateneigner. In der Folge fehlen in kritischen Situationen Informationen, die längst vorhanden wären, wenn der Zugang etabliert und akzeptiert wäre.

Für Apotheken eröffnet die ePA zwei Perspektiven: kurzfristig zusätzliche Prozessaufwände, mittel- bis langfristig eine Chance auf konsistentere Informationslagen. Medikationspläne, Impfnachweise und Laborparameter werden greifbarer – vorausgesetzt, Schnittstellen sind robust und Berechtigungen klar. Die Apotheke wird dadurch nicht zur Diagnosestelle, aber zur plausiblen Kontrollinstanz, die Wechselwirkungen und Therapietreue auf einer besseren Datenbasis anspricht. Wo die Infrastruktur wankt, bleibt das Risiko: Doppelpflegen, Rückfragen und Wartezeiten, die an der Offizin sichtbar werden, obwohl die Ursache upstream liegt.

Die politische Erzählung einer „einfachen“ Digitalakte unterschätzt, wie kleinteilig technischer Wandel im Versorgungsalltag tatsächlich ist. Jede Instabilität schlägt auf Wartezimmer, HV-Tisch und Telefon zurück und produziert dort Frust, der der ePA angelastet wird. Stabilität, Skalierung und eine pragmatische Ident-User-Experience sind daher keine Nebensätze, sondern die Hauptbedingung, damit der Mehrwert spürbar wird. Erst wenn diese Grundlage trägt, zeigt die ePA, was sie kann: Daten zum richtigen Zeitpunkt an den richtigen Ort bringen – verlässlich, vollständig, nutzbar.

Steuerung des Kammerbeitrags, Reservenabbau geplant, Geodaten-Notdienst verändert Lasten

Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern will 2026 den Kammerbeitrag einmalig auf 40 Prozent des regulären Niveaus senken, um Reserven abzuschmelzen und gesetzliche Anforderungen an die Kapitalausstattung zu erfüllen. Ein solcher Schritt hat Signalwirkung, weil er die Frage nach Höhe, Zweck und Transparenz von Pflichtbeiträgen in den Fokus rückt. Gleichzeitig verändert die geodatenbasierte Notdienstvergabe ab 2026 die Lastverteilung zwischen Stadt und Land: Ziel ist eine ausgewogenere Zuweisung, gefühlt bleibt sie für die einen zu hoch und für die anderen zu niedrig. Im Hintergrund steht die bekannte Grundspannung: Pflichtaufgaben müssen finanziert werden, ohne die Betriebe in ohnehin engen Ertragslagen über Gebühr zu belasten.

Die einmalige Absenkung ist kein dauerhaftes Beitragsversprechen, sondern eine strukturelle Korrektur über den Reservehebel. Mitglieder werden kurzfristig entlastet, zugleich steigt der Erwartungsdruck an die Gremien, die Mittelverwendung klarer zu kommunizieren. Auf der operativen Seite verlangt die neue Notdienstlogik verlässliche Software, korrekte Daten und ein transparentes Regelwerk, damit die Akzeptanz wächst. Fehler in Parametern, Einzugsgebieten oder Aktualitäten würden die Legitimität der Verteilung schwächen – und damit das Ziel verfehlen, die Belastung fairer zu streuen.

Im Ergebnis trifft Beitragspolitik auf Versorgungsorganisation: Beides beeinflusst die wirtschaftliche Erholung der Offizinen nach Jahren mit steigenden Kosten, Fachkräftedruck und politisch ungeklärter Honorardynamik. Wo die Verteilung plausibel ist und die finanzielle Entlastung sichtbar ankommt, steigt die Bereitschaft, Pflichtaufgaben mitzutragen. Wo Intransparenz bleibt, knabbert Skepsis am Vertrauen. Für die Fläche zählt am Ende, dass Bereitschaft, Erreichbarkeit und Qualität zusammenpassen – und dass die Rahmenbedingungen diesen Dreiklang nicht konterkarieren.

Gefördertes Wohneigentum klingt nach Stabilität, doch Wohn-Riester bleibt ein Minenfeld zwischen Zulagen, Tilgungsförderung und nachgelagerter Besteuerung; wer falsch abbiegt, verspielt Reserven genau dann, wenn sie gebraucht würden. Parallel rückt der Jahreswechsel näher – und mit ihm die Frage, wie Krankheitskosten steuerlich überhaupt wirken, wenn die zumutbare Belastung bremst, aber kluge Terminierung und Bündelung plötzlich den Ausschlag geben. Gleichzeitig läuft die ePA in der Fläche an: Sie verspricht weniger Doppeluntersuchungen und mehr Medikationsklarheit, scheitert jedoch zu oft an instabiler TI, zähen Ident-Verfahren und geteilten Workflows zwischen Praxis, Klinik und Pflege. Wer heute Verantwortung trägt, braucht Orientierung, die Risiken benennt, ohne Chancen kleinzureden – und Hinweise, worauf es im Betrieb wirklich ankommt.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Wohn-Riester kann tragfähig sein, wenn die Mechanik verstanden und Disziplin über Jahre gehalten wird; wer nur auf Zulagen schielt, zahlt am Ende doppelt. Krankheitskosten entfalten erst dann steuerliche Wirkung, wenn sie geplant statt zufällig auftreten; ohne Belege, Schwellenblick und Timing bleibt der Effekt aus. Die ePA wiederum ist mehr als ein IT-Projekt: Sie entscheidet über Sicherheit an Schnittstellen, über Doppelarbeit und über Vertrauen – solange Instabilitäten den Takt vorgeben, müssen Teams mit Fallbacks arbeiten und Erwartungen realistisch halten. Der rote Faden: Entscheidungen heute prägen Liquidität, Versorgung und Prozesse morgen; wer Prioritäten sauber setzt, schützt Substanz und spart Nerven.

Journalistischer Kurzhinweis: Reine Redaktionsproduktion auf Basis festgelegter Prüfschritte; weder Beratung noch Vertrieb waren an Themenwahl, Textfassung oder Tonalität beteiligt.

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

Recycling-Goldgrube: Dieses Metall wird zum neuen Schatz im Schrott

Source: Deutsche Nachrichten
Während Anleger auf die Kurse von Gold und Silber blicken, spielt sich in der Welt der Industriemetalle ein leiser, aber bedeutsamer Wandel ab. Ein unscheinbares Metall, bisher kaum beachtet, erlebt einen rasanten Preisanstieg – und macht Recycling zur neuen Goldgrube. In Deutschland profitieren Unternehmen wie schrottabholung.org von diesem Trend: Sie verwandeln alten Schrott in wertvolle Rohstoffe und tragen aktiv zur Nachhaltigkeit bei.

Ein Metall, das Gold und Silber in den Schatten stellt

Der Preis des betreffenden Metalls hat in den vergangenen Monaten Rekord Niveaus erreicht. Die Gründe liegen auf der Hand: Es wird in nahezu allen Zukunftstechnologien benötigt – von Elektroautos über Windkraftanlagen bis zu Hightech-Elektronik. Was früher als Nebenprodukt galt, ist heute einer der Schlüsselrohstoffe der Energiewende.

“Wir erleben gerade eine echte Neubewertung des Begriffs Schrott”, erklärt ein Sprecher von schrottabholung.org. “Das, was gestern noch als Abfall galt, ist heute ein wertvoller Rohstoff – begehrt, knapp und nachhaltig.”

Recycling statt Rohstoffabbau

Der weltweite Ressourcenhunger hat den Bedarf an Alternativen zur Primärförderung verstärkt. Statt auf umweltschädlichen Bergbau zu setzen, rückt Recycling in den Mittelpunkt – effizient, klimafreundlich und wirtschaftlich attraktiv. “Metallrecycling spart im Vergleich zur Neugewinnung bis zu 90 Prozent Energie”, betont das Unternehmen. “Das macht es nicht nur umweltfreundlich, sondern auch ökonomisch sinnvoll.”

schrottabholung.org organisiert deutschlandweit die Abholung von Altmetall und Schrott, sortiert, bewertet und führt die Materialien in den Produktionskreislauf zurück.
Für viele Metalle zahlen die Experten tagesaktuelle Bestpreise – transparent, seriös und nachhaltig.

Schrott wird zur Einnahmequelle

Die hohen Metallpreise führen zu einem spürbaren Umdenken in der Bevölkerung. Immer mehr Privatpersonen und Betriebe erkennen den Wert alter Geräte, Maschinen und Leitungen. Was früher entsorgt wurde, bringt heute bares Geld.

schrottabholung.org registriert derzeit eine Rekordnachfrage. “Wir haben unsere Kapazitäten erweitert, um deutschlandweit schnell reagieren zu können”, sagt das Unternehmen. “Viele Kunden wissen gar nicht, wie viel Wert tatsächlich in ihrem vermeintlichen Schrott steckt.”

Das Dienstleistungsangebot reicht von der kostenlosen Abholung bis hin zur Demontage großer Industrieanlagen. Auch ContainerdiensteMetallbewertung vor Ort und Recyclingnachweise gehören zum Leistungsumfang.

Rohstoff der Zukunft – Recycling als Schlüsselstrategie

Während Rohstoffmärkte volatil bleiben, gilt Recycling als planbare, nachhaltige Lösung. Industrie, Handwerk und private Haushalte profitieren gleichermaßen davon. “Unsere Zukunft hängt davon ab, wie effizient wir mit vorhandenen Materialien umgehen”, erklärt das Team von schrottabholung.org. “Recycling ist die Antwort auf Rohstoffknappheit, steigende Preise und Klimawandel.”

Die Bundesregierung und die EU sehen das genauso: Im Rahmen des “Green Deals” und der deutschen Kreislaufwirtschaftsstrategie spielt das Metallrecycling eine zentrale Rolle. Es verbindet Wirtschaftlichkeit mit Klimaschutz – eine Kombination, die bisher selten war.

Warum gerade jetzt?

Der aktuelle Metallboom ist kein Zufall. Die globale Umstellung auf erneuerbare Energien, die Elektromobilität und der weltweite Ausbau digitaler Infrastruktur treiben die Nachfrage an. Damit wächst auch die Bedeutung von Unternehmen, die den Zugriff auf Altmetalle sichern und Recycling professionell umsetzen.

schrottabholung.org ist eines dieser Unternehmen.Mit einem Netzwerk von Partnerbetrieben, modernen Fahrzeugen und qualifizierten Fachkräften sorgt es dafür, dass wertvolle Metalle nicht verloren gehen, sondern wiederverwertet werden.

Nachhaltigkeit, die sich rechnet

Recycling ist mehr als Umweltschutz – es ist eine Investition in die Zukunft. Jede Tonne wiederverwerteten Metalls reduziert den CO₂-Ausstoß und spart Rohstoffkosten.
Gleichzeitig profitieren Kunden von fairen Auszahlungen und einem Beitrag zum Umweltschutz. “Wir wollen zeigen, dass Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit kein Widerspruch sind”, sagt der Sprecher. “Schrott ist kein Abfall – er ist der Rohstoff von morgen.”

Schlussfolgerung: Der wahre Schatz liegt im Schrott

Die Zeiten, in denen Schrott einfach entsorgt wurde, sind vorbei. Angesichts steigender Metallpreise und wachsender Umweltanforderungen wird Recycling zum Zukunftsmodell. Unternehmen wie schrottabholung.org zeigen, wie wirtschaftlicher Erfolg und ökologisches Bewusstsein zusammengehen können – und dass in jedem Stück Schrott ein kleiner Schatz steckt.

Über schrottabholung.org

schrottabholung.org ist ein deutschlandweit tätiger Dienstleister für Schrottabholung, Altmetallrecycling und Entsorgungsmanagement.
Das Unternehmen bietet Privat- und Gewerbekunden eine einfache Möglichkeit, Altmetalle fachgerecht, transparent und gewinnbringend zu recyceln.
Mit bundesweiter Abdeckung, moderner Logistik und umweltbewusster Arbeitsweise steht schrottabholung.org für Nachhaltigkeit, Fairness und Zuverlässigkeit.

Kontakt:

schrottabholung.org

Telefon: 0157 35 855 388

Web: https://schrottabholung.org/