Hans-Jürgen Heitzer übergibt Führungsverantwortung an Winnie Ahrens

Source: Deutsche Nachrichten
Im Rahmen eines planmäßigen Generationenwechsels verändert sich bei Kardex Mlog schrittweise die Führungsstruktur. Hans-Jürgen Heitzer, seit 2011 Leiter der Business Unit, wird zum 31. Dezember 2025 aus der Geschäftsleitung von Kardex Mlog ausscheiden. Um Kontinuität zu wahren und eine fliessende Staffelübergabe zu vollziehen, bleibt er dem Unternehmen in der Übergangsphase in beratender Funktion verbunden, bevor er zum Jahresende 2026 in den Ruhestand geht.

Zum 1. Juli 2025 hat Winnie Ahrens, Head of New Business, zusätzlich zu ihrer bestehenden Rolle gemeinsam mit Hans-Jürgen Heitzer die Verantwortung als Head of Business Unit übernommen und ist Mitglied der bisher aus Hans-Jürgen Heitzer und Jochen Strauß bestehenden Geschäftsleitung. Ab dem 1. Januar 2026 wird Winnie Ahrens Kardex Mlog führen und mit Jochen Strauß die Geschäftsleitung bilden.

Winnie Ahrens ist seit fast zwei Jahren bei Kardex Mlog tätig. Sie hat in dieser Zeit zentrale Wachstumsinitiativen maßgeblich vorangetrieben und wesentlich zur erfolgreichen Weiterentwicklung von Kardex Mlog beigetragen. Kardex Mlog baut ihre internationale Ausrichtung weiter aus und positioniert sich zunehmend als europäischer Integrator mit erweitertem Angebot im Bereich Leichtgüterlösungen.

«Mit dieser schrittweisen Übergabe stellen wir die nahtlose Fortsetzung der erfolgreichen Geschäftsstrategie sowie die Weitergabe von Know-how und Erfahrung sicher, während wir Kardex Mlog gleichzeitig zukunftsorientiert weiterentwickeln», sagt Dr. Jens Hardenacke, CEO von Kardex. «Ich danke Hans-Jürgen Heitzer für seinen unermüdlichen Einsatz in den vergangenen 14 Jahren. Unter seiner Führung hat sich Kardex Mlog zu einem wirtschaftlich stabilen und äußerst wettbewerbsfähigen und erfolgreichem Unternehmensbereich entwickelt.»

MEORGA MSR-Spezialmesse in Ludwigshafen

Source: Deutsche Nachrichten
Hier zeigen ca. 150  Fachfirmen (darunter die Marktführer der Branche) ihr Leistungsspektrum, Geräte und Systeme, Engineering- und Serviceleistungen sowie neue Trends im Bereich der Automatisierung. Darüber hinaus können sich die Besucher in 36 praxisnahen Fachvorträgen umfassend über den aktuellen Stand der MSR-Technik informieren.

Auf den Ständen sind die jeweiligen regionalen Ansprechpartner vertreten, welche den größten Wert auf das lösungsorientierte Fachgespräch in einer professionellen und serviceorientierten Messeatmosphäre legen. Dabei werden nicht nur neue Kundenkontakte aufgebaut, sondern auch bestehende gepflegt.

Die Messe wendet sich an Fachleute und Entscheidungsträger, die in ihren Unternehmen für die Optimierung der Geschäfts- und Produktionsprozesse entlang der gesamten Wertschöpfungskette verantwortlich sind. Der Eintritt zur Messe und die Teilnahme an den Fachvorträgen sind für die Besucher kostenlos und sollen ihnen Informationen und interessante Gespräche ohne Hektik und Zeitdruck ermöglichen.

Die erforderliche Besucherregistrierung erfolgt über unsere Internetseite. Hier wird dann der Besucherausweis mit QR-Code zur Verfügung gestellt, der zum kostenfreien Eintritt berechtigt.

https://www.meorga.de/besucher-anmeldung/ludwigshafen

Daten der Veranstaltung:
Tag: Mittwoch, 10. Sept. 2025
Zeit: 8:00 bis 16:00 Uhr
Ort: Friedrich-Ebert-Halle                              
Erzbergerstr. 89
67063 Ludwigshafen

Veranstalter:
MEORGA GmbH
Jakobstraße 1a
66763 Dillingen
Fon 06831 – 165230
Fax 06831 – 1652399
Mobil 0151 – 57831285
Email info@meorga.de
Internet www.meorga.de

Retaxrisiken senken, E-Rezept führen, Apotheken-Nachrichten geben Richtung

Source: Deutsche Nachrichten
 

Apotheken-News: Bericht von heute

Wer Versorgung tragen will, muss Risiken aktiv steuern: Retaxationen sind kein Verwaltungsdetail, sondern ein Liquiditätstest, der Prozesse, Schulung und Dokumentation verlangt. Führung zeigt sich ebenso beim E-Rezept: Nicht in der Klage über Störungen, sondern in stabilen Workflows, Back-up-Routinen und Teamkompetenz an der Schnittstelle Patient–Praxis–TI. Parallel gehört die persönliche Resilienz auf die Agenda: Eine belastbare BU-Absicherung schützt Inhaber und Schlüsselkräfte vor dem Dominoeffekt aus Ausfall, Ertragsloch und Fehlentscheidungen. Schließlich drängt Innovation – doch nur, wenn sie Evidenz liefert: Die kleine Studie zum Shankha-Blasen bei Schlafapnoe eröffnet Hypothesen, ersetzt aber keine Standardtherapie; hier sind Nutzen, Indikation und Kommunikation sauber zu trennen. Das verbindende Prinzip ist operatives Risikomanagement: klare Regeln, gelebte Compliance, messbare Ergebnisse – damit aus Einzelrisiken keine Systemkrise wird

Retaxationen unter Druck, Einspruchsverfahren im Fokus, Versicherungsschutz im Pflichtcheck

Wenn ein Rezept fehlerhaft beliefert oder falsch abgerechnet wird, droht Apotheken eine Retaxation – eine Rückforderung der Krankenkassen, die nicht selten existenzielle Dimensionen annehmen kann. Der bürokratische Mechanismus dahinter klingt auf den ersten Blick schlicht: Ein abgerechnetes Rezept wird von der Kasse überprüft, formale oder inhaltliche Mängel werden festgestellt, die Zahlung wird gestrichen oder gekürzt. Doch in der Praxis entfaltet sich ein komplexes Geflecht aus Rechtsvorschriften, Verfahrensfristen und finanziellen Abgründen. Schon kleine Ungenauigkeiten – eine fehlende Pharmazentralnummer, ein unleserlicher Stempel, eine vermeintlich nicht eindeutige Dosierungsangabe – können ausreichen, um einen vier- oder fünfstelligen Betrag ins Wanken zu bringen. Was in einzelnen Fällen wie ein pedantischer Formalismus wirkt, summiert sich für Apotheken auf Millionenlasten im Jahr. Dabei steht nicht nur die Liquidität, sondern auch die betriebliche Handlungsfähigkeit auf dem Spiel: Wer plötzlich mit einer Rückforderung von mehreren Monatsgehältern konfrontiert wird, hat ein Risiko, das über den Einzelfall hinausreicht.

Retaxationen sind rechtlich ein hybrides Konstrukt zwischen Abrechnungsprüfung und Sanktion. Sie stützen sich auf das Sozialgesetzbuch V und die Rahmenverträge nach § 129 SGB V, die exakt definieren, wie Arzneimittelverordnungen einzulösen und abzurechnen sind. Doch je mehr Regeln gelten, desto größer ist die Grauzone. Apothekerinnen und Apotheker erleben in der Praxis, dass es nicht nur um Recht, sondern um Interpretationsspielräume geht: Was ist „erkennbar unvollständig“? Wann ist ein Austausch gegen ein wirkstoffgleiches Präparat zulässig, wann nicht? Und welche Verantwortung trägt das Apothekenteam, wenn die Verordnung durch Arzt oder Praxissoftware fehlerhaft erstellt wurde? In vielen Fällen wird hier eine Verantwortung verlagert, die der Realität kaum standhält.

Die Möglichkeit des Einspruchs gegen Retaxationen ist vorgesehen – doch sie gleicht oft einem juristischen Marathon. Fristen sind eng, Unterlagenberge umfangreich, und nicht selten entscheidet am Ende ein Schiedsverfahren oder gar ein Gericht. Dabei sind die Erfolgschancen keineswegs schlecht: Eine beträchtliche Zahl von Retaxationen wird in Einspruchsverfahren reduziert oder aufgehoben, wenn Apotheken nachweisen können, dass die Versorgung korrekt war oder zumindest der Patient keinen Schaden genommen hat. Trotzdem schreckt der Aufwand viele Betriebe ab, den Rechtsweg konsequent zu gehen. Denn Zeit und Personal, die in den Kampf gegen Retaxationen fließen, fehlen an anderer Stelle: in der Patientenberatung, in der Rezeptur, im Alltag. Genau darin liegt das Dilemma – die bürokratische Last verschärft die ohnehin angespannte Personalsituation.

Hinzu kommt eine betriebswirtschaftliche Dimension, die immer drängender wird: Versicherungslösungen gegen Retaxationen sind zwar verfügbar, aber keineswegs Standard. Manche Policen decken nur bestimmte Arten von Retaxationen ab, andere setzen hohe Selbstbehalte an oder sind in ihrer Ausgestaltung so komplex, dass viele Inhaberinnen und Inhaber den Aufwand scheuen. Dabei wäre gerade in Zeiten wachsender Risiken eine Absicherung zwingend geboten. Denn Retaxationen können nicht nur Liquidität vernichten, sondern auch die Bonität belasten, was wiederum neue Kredite erschwert und langfristige Investitionen in Digitalisierung, Personal oder Infrastruktur blockiert.

Gleichzeitig wird das Thema politisch neu aufgeladen. Immer mehr Stimmen aus Berufsverbänden fordern, Retaxationen klarer zu regulieren und die Haftung gerechter zu verteilen. Die ABDA argumentiert, dass Apotheken nicht für Fehler auf Arztseite oder technische Mängel in der Telematikinfrastruktur haften sollten. Doch bislang verhallt diese Forderung weitgehend ungehört – zu groß ist der Druck der Kassen, ihre Ausgaben zu kontrollieren. Retaxationen sind für sie ein Steuerungsinstrument, das kaum aufgegeben werden dürfte. Das führt zu einem Klima, in dem Apotheken zwar juristisch Einspruchsmöglichkeiten haben, faktisch aber ständig mit neuen Rückforderungen rechnen müssen.

Im Kern zeigt sich: Retaxationen sind kein Nebenschauplatz, sondern ein Brennpunkt der Versorgungsrealität. Sie spiegeln die Fragilität eines Systems, das unter dem Spagat von Regulierung, Kostendruck und praktischer Versorgung ächzt. Wer hier bestehen will, braucht nicht nur juristisches Wissen und organisatorische Disziplin, sondern auch eine strategische Haltung: Retaxationen sind Teil eines größer werdenden Risikospektrums, das Apotheken mitdenken müssen – genauso wie Cyberangriffe, Lieferengpässe oder steigende Energiekosten.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Retaxationen sind mehr als ein Verwaltungsakt: Sie sind ein Stresstest für die Fähigkeit der Apotheken, Fehler abzufangen, Verantwortung zu tragen und trotzdem Vertrauen in ihre unverzichtbare Rolle zu sichern. Wer sich hier nicht nur defensiv verteidigt, sondern offensiv Strukturen für Rechtsschutz und Versicherung aufbaut, schafft sich nicht nur Sicherheit, sondern auch Handlungsspielraum für die Zukunft.

Abrechnungsbetrug erschüttert Vertrauen, Strafverfahren setzen Zeichen, Apotheken müssen Lehren ziehen

Abrechnungsbetrug gehört zu den schärfsten Angriffen auf die Integrität des Gesundheitssystems. Er zerstört Vertrauen in Apotheken und Ärzte gleichermaßen, reißt Versicherungen und Krankenkassen in teure Ermittlungsverfahren und trifft am Ende auch die Patientinnen und Patienten, die mit Misstrauen auf diejenigen blicken, die eigentlich Versorgung sichern sollen. Die Dimensionen reichen von Einzelfällen mit kleineren Manipulationen bis hin zu systematischen Modellen, bei denen Ärzte und Apotheken gemeinsam Rezepte fälschen, überhöhte Abgaben abrechnen oder nicht erbrachte Leistungen dokumentieren. Ein prominenter Fall in Leipzig zeigte zuletzt, wie über mehrere Jahre hinweg „Luftrezepte“ ausgestellt und bei Krankenkassen eingereicht wurden – die Praxis und die beteiligte Apotheke teilten sich die Erlöse. Das Urteil: Freiheitsstrafen auf Bewährung. Doch der Schaden für das Vertrauen in die gesamte Branche geht weit über die unmittelbaren Summen hinaus.

Juristisch ist Abrechnungsbetrug ein mehrschichtiges Delikt. Er bewegt sich zwischen Betrugstatbeständen nach § 263 StGB, Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz und Verletzungen sozialrechtlicher Abrechnungspflichten. Oftmals ist er verbunden mit Verstößen gegen das Zuweisungsverbot, wenn Ärzte Patienten gezielt in bestimmte Apotheken lenken und dafür Gegenleistungen erhalten. Für die Ermittlungsbehörden sind solche Strukturen schwer zu entwirren, da sie nicht selten über Jahre verschleiert werden. Hinzu kommt, dass Krankenkassen teils erst spät aufmerksam werden, weil die Prüfsysteme für Abrechnungen an Kapazitätsgrenzen stoßen. Der Aufwand für Staatsanwaltschaften und Gerichte ist enorm, und in vielen Verfahren wird klar: Der Betrug lohnt sich kurzfristig für Täter, aber er zerstört langfristig jede Form von Reputation.

Für Apotheken, die unverschuldet in solche Skandale hineingezogen werden – etwa, weil sie Rezepte von Ärzten beliefern, die später unter Betrugsverdacht geraten –, bedeutet dies einen kaum kalkulierbaren Reputationsschaden. Denn die öffentliche Wahrnehmung unterscheidet selten fein zwischen Mittätern, Mitwissenden und Unbeteiligten. Wer in der Schlagzeile mit dem Wort „Abrechnungsbetrug“ auftaucht, verliert Vertrauen. Genau deshalb ist Prävention auf allen Ebenen entscheidend. Apotheken müssen interne Kontrollmechanismen etablieren, die über die bloße formale Prüfung von Rezepten hinausgehen: Plausibilitätskontrollen bei ungewöhnlich hohen Verordnungen, Sensibilität für wiederkehrende Muster bei einzelnen Praxen und eine klare Dokumentation, die im Zweifel auch vor Gericht Bestand hat.

Die Strafverfahren zeigen zugleich eine paradoxe Dynamik: Auf der einen Seite sollen sie abschrecken und Vertrauen wiederherstellen, auf der anderen Seite verstärken sie den Druck auf alle Apotheken, sich gegen jeden Verdacht abzusichern. Dies führt zu einer juristischen Überlagerung des Alltags, in der Apothekerinnen und Apotheker neben pharmazeutischem Wissen immer stärker rechtliche Expertise benötigen. Die Belastung steigt: Personal muss geschult, Dokumentationspflichten müssen ausgeweitet, IT-Systeme müssen überprüft werden. Wer diesen Aufwand nicht leistet, riskiert, im Ernstfall als fahrlässig zu gelten.

Doch Abrechnungsbetrug ist nicht nur eine Frage von Recht und Strafe, sondern auch ein Spiegel für die ökonomischen Risse im System. Hoher Kostendruck, unklare Vergütungsmodelle und ein Klima, in dem einzelne Player ständig um ihre Existenz kämpfen, schaffen Anreize für Fehlverhalten. Zwar rechtfertigt das keine Manipulation, aber es zeigt, dass Prävention nicht nur durch Kontrolle, sondern auch durch faire Rahmenbedingungen gestärkt werden muss. Solange Apotheken für bestimmte Leistungen zu knapp vergütet werden und gleichzeitig mit wachsender Bürokratie kämpfen, bleibt das System anfällig.

Gleichzeitig eröffnen aktuelle Verfahren eine wichtige Lehre: Apotheken, die sich aktiv an Aufklärung beteiligen, kooperativ mit Ermittlern zusammenarbeiten und eigene Compliance-Strukturen nachweisen können, stehen am Ende besser da – juristisch und reputativ. Das zeigt, dass Abgrenzung und Transparenz nicht nur rechtliche Notwendigkeiten sind, sondern auch strategische Instrumente, um sich von kriminellen Strukturen zu distanzieren.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Abrechnungsbetrug zwingt Apotheken, ihre Rolle zwischen Versorgung und Vertrauen neu zu definieren. Wer sich nicht in Verteidigungsmentalität verliert, sondern aus den Strafverfahren Lehren zieht und Compliance zum Teil der eigenen Führungsstrategie macht, wird am Ende nicht nur weniger angreifbar, sondern auch glaubwürdiger. Das eigentliche Urteil fällt nicht allein im Gerichtssaal, sondern in der Frage, ob Apotheken als Pfeiler des Vertrauens gestärkt oder geschwächt aus diesen Verfahren hervorgehen.

Digitalisierung bringt Chancen, Störungen bremsen Prozesse, Apotheken sichern Vertrauen in Systeme

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen gilt als große Verheißung: Sie soll Prozesse beschleunigen, Schnittstellen harmonisieren und Patienten sowie Leistungserbringern den Alltag erleichtern. Doch die Realität zeigt ein komplexeres Bild. Ob elektronische Patientenakte (ePA) oder E-Rezept – die Systeme sind längst nicht so stabil, wie es die politische Kommunikation suggeriert. Immer wieder kommt es zu Ausfällen in der Telematikinfrastruktur, Störungen in der Übermittlung oder Sicherheitsbedenken, die nicht nur das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer untergraben, sondern Apotheken im Alltag unmittelbar belasten. Während Ärzte und Krankenkassen oft Zeitpuffer haben, stehen Apothekerinnen und Apotheker im direkten Versorgungsdruck: Kommt ein Patient mit einem elektronischen Rezept, das sich nicht einlösen lässt, trifft die technische Störung sofort auf die Versorgungsrealität.

Diese Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit ist kein Randphänomen, sondern Ausdruck einer strukturellen Herausforderung. Die Digitalisierung im Gesundheitswesen ist kein monolithisches Projekt, sondern ein Geflecht aus politischen Vorgaben, technologischen Entwicklungen und unterschiedlichen Interessen. Hersteller von Softwarelösungen arbeiten mit höchst unterschiedlichem Tempo und Qualität. Manche Apotheken berichten von stabilen Schnittstellen und reibungslosen Prozessen, andere kämpfen täglich mit Abstürzen, Übertragungsfehlern oder Fehlermeldungen. Die Abhängigkeit von Dienstleistern wird zum zusätzlichen Risiko, wenn Supportzeiten nicht mit Versorgungszeiten übereinstimmen.

Hinzu kommt die Unsicherheit bei Datenschutz und IT-Sicherheit. Gerade die ePA weckt bei Patientinnen und Patienten Fragen: Wer hat Zugriff, wie sicher sind die Daten und welche Rechte haben Versicherte, wenn etwas schiefgeht? Für Apotheken ist dies eine doppelte Herausforderung. Einerseits müssen sie selbst höchste Standards einhalten, andererseits tragen sie das kommunikative Risiko. Wenn Kundinnen und Kunden wegen technischer Probleme oder Sicherheitsängsten misstrauisch werden, sind es die Apothekerinnen und Apotheker, die vor Ort Rede und Antwort stehen müssen. Das bedeutet: Neben pharmazeutischem Wissen und ökonomischem Druck kommt eine neue Rolle als digitale Vertrauensinstanz hinzu.

Doch trotz aller Kritik darf nicht übersehen werden, dass die Digitalisierung Apotheken auch Chancen eröffnet. Elektronische Rezepte ermöglichen perspektivisch eine effizientere Abwicklung, weniger Papierverbrauch und bessere Dokumentation. In der Theorie können Schnittstellen zwischen Arztpraxen, Apotheken und Krankenkassen Bürokratie abbauen und Fehlerquellen verringern. Auch die ePA bietet, wenn sie funktioniert, die Möglichkeit einer vollständigen Medikationsübersicht, die Wechselwirkungen schneller sichtbar macht und Beratungsgespräche verbessert. Die zentrale Frage bleibt jedoch: Gelingt es, die Systeme so stabil zu machen, dass diese Vorteile den Alltag tatsächlich erreichen?

Für Apotheken ist es entscheidend, die Digitalisierung nicht nur passiv zu erdulden, sondern aktiv zu gestalten. Das bedeutet, in IT-Sicherheit zu investieren, Mitarbeitende zu schulen und bei Störungen klare Abläufe vorzuhalten. Wer in der Beratung die eigene Rolle als Stabilitätsanker betont, kann das Vertrauen der Kundinnen und Kunden stärken, selbst wenn die Technik im Hintergrund wackelt. Darüber hinaus sollten Apotheken ihre Stimme auch politisch erheben: Ohne praxisnahe Rückmeldungen von der Basis werden Gesetzgeber und Technikbetreiber kaum die notwendigen Anpassungen vornehmen.

Die Kritik an der Digitalisierung im Gesundheitswesen ist deshalb nicht technikfeindlich, sondern Ausdruck einer verantwortlichen Haltung. Apotheken sind bereit, den Wandel mitzutragen – aber sie brauchen Systeme, die verlässlich funktionieren und den Versorgungsalltag tatsächlich entlasten. Alles andere verschiebt die Lasten nur: vom politischen Versprechen auf die reale Versorgung.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Digitalisierung ist kein Selbstzweck, sondern muss Vertrauen stiften. Wenn Apotheken trotz technischer Störungen den Anspruch erheben, Stabilität zu sichern, übernehmen sie Verantwortung weit über die Arzneimittelabgabe hinaus. Die eigentliche Frage lautet nicht, ob ePA und E-Rezept eingeführt werden, sondern ob es gelingt, sie so zu gestalten, dass sie den Alltag entlasten, statt ihn zu belasten. Nur dann wird die digitale Transformation nicht als Zwang, sondern als Fortschritt empfunden – und Apotheken werden zu ihrem stärksten Garanten.

Infrastruktur verlangt Investitionen, Sicherheit erfordert Weitsicht, Apotheken tragen Haftung im Alltag

Sicherheit und Infrastruktur sind im Apothekenalltag keine abstrakten Schlagworte, sondern harte Realität. Wer Arzneimittel lagert, abgibt oder transportiert, trägt Verantwortung für die Wirksamkeit der Therapie und das Vertrauen der Patienten. Dabei geraten immer neue Bereiche in den Fokus. Automatisierte Abholstationen, die seit 2020 nach Anpassung der Apothekenbetriebsordnung erlaubt sind, gelten als Antwort auf den Wunsch nach flexibler Versorgung. Doch wo die Theorie von Service und Innovation spricht, entstehen in der Praxis Fragen: Wie steht es um die rechtssichere Arzneimittelabgabe? Welche Haftung greift, wenn Medikamente nicht ordnungsgemäß gekühlt werden oder eine technische Störung unbemerkt bleibt? Jede Erleichterung für den Kunden zieht für Apotheken neue Pflichten nach sich.

Die Kühlkette ist ein klassisches Beispiel. Biologika, Impfstoffe oder bestimmte Zytostatika sind hochsensible Präparate, die nur innerhalb enger Temperaturbereiche wirksam bleiben. Schon eine kurze Unterbrechung kann den Wirkstoff beeinträchtigen – für die Apotheken bedeutet das doppeltes Risiko: medizinisch, weil Patienten möglicherweise unwirksame Arzneimittel erhalten, und juristisch, weil sie im Ernstfall haftbar gemacht werden. Versicherungen decken zwar manche Schäden, aber längst nicht alle Konstellationen. Wer eine Kühlanlage betreibt, muss nicht nur die Technik überwachen, sondern auch Personal schulen, Notfallpläne erstellen und die Dokumentation lückenlos führen. Ein Ausfall über Nacht kann zum Desaster werden, wenn er erst am nächsten Morgen entdeckt wird.

Auch Brandschutz ist kein Randthema. Gerade in modernen Apotheken mit Laboren, Rezepturen und Lagerflächen treffen unterschiedliche Vorschriften aufeinander. Die Anforderungen reichen von automatischen Löschanlagen über sichere Fluchtwege bis hin zu Schulungen im Umgang mit Gefahrstoffen. Gleichzeitig stellt sich die Kostenfrage. Sprinkleranlagen, Brandschutztüren oder Redundanzsysteme für Server sind teuer – aber sie entscheiden im Ernstfall über den Fortbestand der Apotheke. Für Inhaberinnen und Inhaber ist das ein Balanceakt zwischen Investitionsdruck und Existenzsicherung. Wer hier spart, riskiert, dass ein einziger Vorfall den Betrieb lahmlegt.

Automatisierte Abholstationen wiederum verdeutlichen das Spannungsfeld zwischen Innovation und Risiko. Sie sollen Service rund um die Uhr bieten und die Bindung an die Vor-Ort-Apotheke stärken. Doch die rechtlichen Anforderungen sind hoch. Jede Abgabe muss dokumentiert sein, die sichere Identifizierung der Empfängerin oder des Empfängers ist Pflicht. Zudem muss sichergestellt werden, dass auch Beratungspflichten eingehalten werden – eine Maschine kann Fragen nicht beantworten, eine Apothekerin schon. In der Praxis wird daher oft ein hybrides Modell verfolgt: digitale Abholung plus begleitende Information. Doch auch hier gilt: Störungen oder Fehlbedienungen sind nicht ausgeschlossen. Apotheken müssen klare Prozesse entwickeln, um Fehlerquellen zu minimieren.

Diese Entwicklungen zeigen: Infrastruktur ist nicht neutral, sondern verschiebt Verantwortlichkeiten. Apotheken geraten in ein Netz aus Versicherungen, Haftung und Regulierung. Jede technische Lösung eröffnet Chancen – und schafft gleichzeitig neue Risiken. Dabei reicht es nicht, einfach nur Geräte oder Systeme anzuschaffen. Entscheidend ist, dass Apotheken strategisch denken: Welche Technik stärkt wirklich die Versorgung? Welche Investition trägt langfristig? Und wie lässt sich der Betrieb so absichern, dass ein einzelner Vorfall nicht existenzbedrohend wirkt?

Genau an diesem Punkt zeigt sich Führungsqualität. Wer sich nur von kurzfristigen Erleichterungen leiten lässt, verliert den Blick für das große Ganze. Führung im Apothekenwesen bedeutet, Technik nicht als Selbstzweck, sondern als integralen Teil der Versorgungskultur zu begreifen. Das schließt ein, Risiken offen zu benennen, Mitarbeitende konsequent einzubeziehen und Versicherungsfragen proaktiv zu klären. Denn die größte Schwachstelle ist oft nicht die Technik selbst, sondern der Umgang mit ihr.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Infrastruktur, Sicherheit und Verantwortung sind keine Nebenschauplätze, sondern die Kernachse moderner Apothekenführung. Wer Kühlketten überwacht, Brandschutz organisiert und Abholstationen rechtssicher betreibt, zeigt nicht nur organisatorische Stärke, sondern auch strategische Weitsicht. Am Ende wird Versorgung nicht daran gemessen, welche Technik glänzt, sondern ob Patienten geschützt sind – in jedem einzelnen Fall.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt.
Wer Retax nicht als bürokratisches Ärgernis, sondern als strategisches Risiko behandelt, wer das E-Rezept nicht als Störung, sondern als Führungsaufgabe begreift, wer BU-Schutz als Pflicht und nicht als Luxus versteht und wer Innovation nüchtern an der Evidenz misst, zeigt, dass Apotheken inmitten multipler Unsicherheiten Haltung bewahren und Zukunft gestalten können.

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

WTG übernimmt Collaboration-Spezialisten „Connect4Video“

Source: Deutsche Nachrichten

  • Dritte Übernahme in zwölf Monaten
  • Jahresumsatz mehr als verdreifacht

Die WTG holding GmbH, einer der führenden Anbieter von technologischen Lösungen für Unternehmen, hat zum 15. August „Connect4Video“ übernommen. Das Unternehmen mit Sitz in Berlin baut seine starke Marktposition im Bereich Videokonferenz- und professionelle Kommunikationslösungen weiter aus und steigert durch den Ankauf seinen Jahresumsatz von zuletzt 30 Mio. Euro auf mehr als 300%. Damit setzt die WTG ihren erfolgreichen Wachstumspfad gezielt fort. Die Übernahme ist bereits der dritte Ankauf innerhalb von zwölf Monaten. WTG hatte im Juli 2024 Kunden der Avaya Deutschland, einen weltweit führenden Anbieter für Lösungen im Bereich Kundenerfahrung und -kommunikation sowie im Juni 2025 die T&N Gruppe, ein Schweizer ICT-Unternehmen mit starker Marktpräsenz in der Schweiz und Österreich, übernommen. Zur finanziellen Ausgestaltung der Übernahme macht die WTG keine Angaben.

Dirk Walla, CEO der WTG Gruppe: „Die Übernahme ist ein weiteres starkes Signal für unseren Markt und unsere Kunden. Sie bestätigt unsere Strategie, durch gezielte Akquisitionen unser Portfolio zu stärken, unsere Kundenzahl zu erhöhen und unser Umsatzwachstum nachhaltig zu sichern. Damit überschreiten wir erstmals die Marke von 100 Mio. Euro Jahresumsatz und haben ein zentrales Wachstumsziel, deutlich früher als geplant erreicht.“

Weitere Informationen zur Übernahme sowie zu den Leistungen von WTG finden Sie auf der Homepage der WTG communication GmbH.

Versandhandel wächst, Markt kippt, Apotheken-Nachrichten warnen

Source: Deutsche Nachrichten
 

Apotheken-News: Bericht von heute

Was lange als Randerscheinung galt, beginnt sich mit voller Wucht zu entfalten: Der Versandhandel, über Jahre vor allem im OTC-Segment erfolgreich, greift zunehmend nach dem verschreibungspflichtigen Kernmarkt. Hohe zweistellige Wachstumsraten lassen sich seit Monaten beobachten, und die vermeintliche Stabilität der bisherigen Marktaufteilung gerät ins Wanken. Für Apotheken stellt sich die Frage, ob sie in dieser Dynamik noch Spielräume behaupten können oder ob der Versandhandel zum unumkehrbaren Taktgeber wird. Politische Regulierung, Preisbindung, Kühlketten und Versorgungssicherheit stehen auf dem Prüfstand, während die digitale Bequemlichkeit der Patienten den Trend verstärkt. Schon jetzt wirken die Zahlen wie ein Schock in der Branche, denn sie berühren das Fundament der Vor-Ort-Apotheke. Zwischen wachsendem Druck, neuer Konkurrenz und ungelösten Fragen nach Vergütung und Struktur droht eine tektonische Verschiebung, die nicht nur ökonomische Folgen hat, sondern auch das Vertrauen in die Arzneimittelversorgung neu definiert.

Als der Versandhandel vor gut zwei Jahrzehnten legalisiert wurde, war der Reflex vieler Marktbeobachter zunächst Gelassenheit. Ein wenig OTC-Bestellung, ein paar Preisschlachten, aber der Kernbereich der verschreibungspflichtigen Arzneimittel schien durch Preisbindung, Beratungspflicht und logistische Hürden geschützt. Heute zeigt sich, dass diese Annahme brüchig ist. In jüngster Zeit melden große Versandplattformen nicht nur wachsende Umsätze, sondern vor allem zweistellige Zuwachsraten im Rx-Bereich. Diese Entwicklung ist nicht länger eine Randnotiz, sondern der Beginn einer tektonischen Verschiebung, die den Apothekenmarkt grundlegend verändern könnte.

Die Zahlen wirken wie ein Weckruf. Jahrzehntelang waren Rx-Bestellungen per Versand kaum relevant – zu kompliziert, zu unsicher, zu unattraktiv für Patienten. Doch die Digitalisierung, das E-Rezept und die Bereitschaft der Politik, neue Marktmechanismen zuzulassen, haben den Weg geebnet. Wo früher Papier und Botendienst dominierten, fließen heute elektronische Verordnungen direkt in die Server der Versender. Der Vorteil der Bequemlichkeit wiegt für viele Patientinnen und Patienten schwerer als die vertraute Beratung vor Ort. Wenn dazu noch Preisaktionen oder Bonusmodelle kommen, entsteht eine Dynamik, die sich mit dem Wort „Disruption“ treffend beschreiben lässt.

Die Vor-Ort-Apotheke, jahrzehntelang unangefochtenes Rückgrat der Versorgung, gerät ins Defensiv. Ihre Stärken – persönliche Beratung, schnelle Verfügbarkeit, Sicherheit im Notfall – sind im Alltag zwar unverzichtbar, verlieren aber an Gewicht, wenn Patienten Convenience und Kosten in den Vordergrund stellen. Es ist kein Zufall, dass sich die Versandhändler gerade jetzt strategisch positionieren. Sie profitieren von Investoren, von Skaleneffekten und von einer Öffentlichkeit, die digitale Lösungen zunehmend als Standard begreift. Für viele Apothekerinnen und Apotheker ist das eine doppelte Bedrohung: ökonomisch durch den Abfluss von Rezepten und politisch durch die Gefahr, dass ihre Leistungen als „veraltet“ deklassiert werden.

Hinzu kommt die rechtliche Dimension. Noch immer gilt die Preisbindung für Rx-Arzneimittel, doch das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass Spielräume bestehen. Versandhändler aus dem EU-Ausland dürfen Boni gewähren, die inländischen Apotheken verboten sind. Dieses Ungleichgewicht hat schon früher Frustration ausgelöst, aber nun, da die Volumina massiv steigen, wird es zur Existenzfrage. Es ist absehbar, dass sich diese Schieflage auch in politischen Debatten niederschlagen wird. Schon jetzt fordern Stimmen aus dem Gesundheitswesen eine klare Entscheidung: Entweder konsequente Gleichbehandlung oder eine Korrektur zugunsten der Vor-Ort-Strukturen.

Ökonomisch zeigt sich das Risiko am deutlichsten. Jede verschobene Verordnung bedeutet für die Apotheke vor Ort nicht nur verlorenen Umsatz, sondern auch eine Schwächung der Gesamtkalkulation. Apotheken finanzieren Beratung, Notdienst und Infrastruktur quer – über Margen, die sie mit dem Rx-Bereich erzielen. Wenn diese Basis wegbricht, reichen OTC-Verkäufe oder kosmetische Zusatzgeschäfte nicht aus, um die Lücke zu schließen. Schon heute stehen viele Betriebe unter Druck, weil Fixkosten steigen und die Honorierung stagniert. Der Versandhandel verschärft diese Schere, indem er gerade das herausnimmt, was den Apotheken bislang Stabilität sicherte.

Besonders kritisch ist, dass dieser Trend in einer Phase einsetzt, in der die Versorgung ohnehin unter Spannung steht. Die Zahl der Apotheken sinkt seit Jahren, ländliche Räume kämpfen um die Sicherung der Basisversorgung, junge Pharmazeuten scheuen die Niederlassung. Wenn nun auch noch die ökonomische Tragfähigkeit angegriffen wird, droht eine Abwärtsspirale: weniger Apotheken, weniger Versorgungssicherheit, mehr Begründung für digitale Alternativen – ein selbstverstärkender Kreislauf. Hier zeigt sich, dass die Marktlogik nicht nur ökonomische, sondern auch gesellschaftliche Folgen hat.

Die Politik versucht bislang, gegenzusteuern – aber meist halbherzig. Boni-Verbote, Förderprogramme für Notdienste, Diskussionen über neue pharmazeutische Dienstleistungen: all das sind Schritte, die den Apotheken Rückenwind geben sollen. Doch solange der Versandhandel seine Skalenvorteile ausspielt und regulatorisch kaum eingegrenzt wird, bleiben diese Maßnahmen Pflaster auf einer klaffenden Wunde. Die jüngsten Ankündigungen, das E-Rezept auch für ausländische Anbieter zu öffnen, wirken wie Brandbeschleuniger. Man kann darüber diskutieren, ob dies Innovation oder Fahrlässigkeit ist, doch klar ist: Die Spielräume der Vor-Ort-Apotheken werden dadurch nicht größer.

In der öffentlichen Wahrnehmung liegt ein weiterer Stolperstein. Während Apotheken oft als teurer, aber notwendiger Teil des Systems gelten, inszenieren sich Versandhändler als moderne, kundenfreundliche Dienstleister. Ihre Werbebotschaften setzen auf Preis, Einfachheit und Lifestyle, nicht auf Sicherheit, Notfallbereitschaft oder komplexe Arzneimittelberatung. Diese subtile Umdeutung verändert die Erwartungen der Patienten. Wer einmal gelernt hat, dass das Rezept per Klick eingelöst werden kann, sieht die persönliche Abholung in der Apotheke schnell als Umweg. Dass im Ernstfall, bei Wechselwirkungen oder bei akuten Risiken, genau diese Apotheke Leben retten kann, tritt in den Hintergrund.

Für die Apotheken bleibt die Frage: Was tun? Resignation ist keine Option, aber auch der blinde Ruf nach Verboten hilft nicht. Die Chance liegt in der Differenzierung. Beratung, Prävention, pharmazeutische Dienstleistungen, Impfungen, Medikationsanalysen – all dies sind Bereiche, in denen Versandhändler kaum mithalten können. Entscheidend ist, dass diese Leistungen sichtbar, honoriert und systematisch verankert werden. Dazu braucht es eine Politik, die Versorgung nicht allein als Kostenfaktor sieht, sondern als Infrastruktur, die wie Feuerwehr oder Polizei verlässlich vor Ort verfügbar sein muss.

Es wäre fatal, den Versandhandel nur als Feindbild zu betrachten. Er ist Realität und er wird bleiben. Die Frage ist nicht, ob er wächst, sondern wie das System darauf reagiert. Eine kluge Strategie könnte darin bestehen, die Vorteile der digitalen Plattformen mit der Stärke der persönlichen Versorgung zu verbinden. Apotheken, die Telepharmazie, digitale Bestellwege und flexible Öffnungszeiten integrieren, können den Wettbewerb nicht nur überleben, sondern auch gestalten. Voraussetzung ist, dass sie nicht von regulatorischen Ungleichheiten erdrückt werden, sondern faire Rahmenbedingungen erhalten.

Die Verantwortung dafür liegt nicht allein bei der Branche, sondern auch bei der Politik und letztlich bei der Gesellschaft. Wer Versorgung als Gemeinwohl versteht, muss bereit sein, sie auch zu finanzieren und zu schützen. Wer sie dem Markt überlässt, darf sich nicht wundern, wenn am Ende nur noch dort Apotheken existieren, wo sie sich lohnen. Der Versandhandel mag kurzfristig billiger wirken, langfristig aber kostet er Versorgungssicherheit – und die ist unbezahlbar.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Denn wenn Marktanteile im Versandhandel explodieren, Apotheken sich im Gegenwind behaupten müssen und Politik weiter zaudert, dann entscheidet sich die Zukunft nicht im Heute, sondern in der Erinnerung an das, was man hätte sichern können.

Sicherheit gestalten, Versorgung erklären, Apotheken-Nachrichten verankern

Source: Deutsche Nachrichten
 

Apotheken-News: Bericht von heute

Wer Risiken vollständig verbannen will, landet schnell in einem Regelwerk, das mehr Sicherheit verspricht als es leisten kann, denn ob beim geplanten Badeverbot in Rhein und Ruhr, bei Verboten von Drogen, Alkohol oder Lachgas oder beim Versuch, Messer aus dem Alltag zu verdrängen, entwickelt sich stets eine Verbotskultur, die mehr Illusion als Realität schafft, und genau diese Dynamik betrifft zunehmend auch die Apothekenwelt, in der manche Akteure von einem Paradies ohne Versandhandel, mit garantierten Honoraren, ewiger Bedarfsplanung und abgeschottetem Markt träumen, während die Realität längst von internationalem Wettbewerb, politischer Einflussnahme und wirtschaftlicher Unsicherheit geprägt ist, sodass der Ruf nach mehr Freiheit, Vereinfachung und fairen Spielregeln lauter wird, um die Apotheken zukunftsfähig zu machen, und Apotheken-News wie Apotheken Nachrichten mahnen, dass Sicherheit niemals durch Verbote allein entsteht, sondern durch Stärke, Anpassungsfähigkeit und den Mut, sich den Herausforderungen offen zu stellen. 

Wenn Politik zur Jahreszeit passende Verbotsinitiativen inszeniert, wirkt es oft wie ein Stück aus dem Lehrbuch für symbolische Gesetzgebung. Das geplante Badeverbot in Rhein und Ruhr illustriert eine Entwicklung, die unter dem Schlagwort „Null-Risiko-Staat“ beschrieben werden kann. Sicherheit wird als oberstes Gut deklariert, selbst wenn die Realität zeigt, dass Gefahren nicht durch formale Verbote verschwinden. Rund 400 Ertrinkungsfälle jährlich in Deutschland haben viele Ursachen – fehlende Schwimmfähigkeit, Leichtsinn, Alkohol –, ein neues Verbot wird die Statistik kaum entscheidend verschieben. Doch der Staat reagiert reflexhaft: Nicht Aufklärung, nicht gezielte Prävention, sondern Restriktion soll Vertrauen schaffen. Damit reiht sich das Baden im Fluss in eine lange Liste von Verboten ein, die von Messern im öffentlichen Raum bis zu Lachgas reicht. Der Gestus bleibt derselbe: Gefahren werden nicht differenziert eingeordnet, sondern pauschal untersagt – auch um den Eindruck politischer Handlungsfähigkeit zu verstärken.

Die Gesellschaft gewöhnt sich an diese Symbolpolitik. Heute ist es das Baden, morgen der Verkauf von Lachgas, übermorgen die nächste Substanz auf einer „Watchlist“. Wer sucht, findet Risiken überall, und so lässt sich die Debatte endlos fortsetzen. Alkohol und Zigaretten bleiben als steuerträchtige Ausnahmen bestehen, während neue psychoaktive Substanzen regelmäßig mit Verbotsrhetorik überzogen werden. Die Diskrepanz ist sichtbar, wird aber hingenommen, solange das übergeordnete Ziel – das Bild einer fürsorglich regulierenden Politik – erhalten bleibt. Doch diese Logik untergräbt langfristig das Vertrauen in staatliches Handeln, weil sie die eigene Begrenztheit verschweigt: Absolute Sicherheit bleibt Illusion.

Genau an dieser Stelle öffnet sich der Bezug zur Apotheke als Institution. Wenn eine Gesellschaft sich zunehmend in Verboten verliert, besteht die Versuchung, auch die Apothekenwelt nach diesem Muster zu „schützen“. Man träumt von einer Branche ohne Versandhandel, mit automatischen Honorarsteigerungen, striktem Fremdbesitzverbot und bedarfsplanerischer Abgrenzung. Politisch wäre ein solcher Zustand denkbar – juristisch regelbar, ökonomisch abschließbar. Doch die Frage bleibt: Wäre das eine tragfähige Zukunft oder nur ein scheinbar sicherer Hafen, aus dem man bei nächster Gelegenheit vertrieben würde?

Die Realität ist weniger komfortabel. Schon heute sind nur noch knapp 13.000 selbständige Apotheker in Deutschland tätig, die Nachwuchslage ist angespannt, die ökonomischen Zwänge steigen. Selbst wenn man ein regulatorisches Schutzschild errichtete, wäre es fraglich, ob es auf Dauer finanzierbar bliebe. Die eigentliche Herausforderung liegt nicht im Festhalten an einem vermeintlichen Idealzustand, sondern im Entwickeln von Wettbewerbsfähigkeit. Apotheken müssen sich behaupten, auch im Vergleich zu Versandakteuren, die internationale Maßstäbe setzen. Dazu braucht es faire Regeln – gleiche Abgabepreise, gleiche Pflichten –, aber auch eine entschlackte Betriebsrealität, die Raum für unternehmerisches Handeln lässt.

Die Debatte über Verbot und Freiheit darf also nicht an der Wasseroberfläche von Rhein und Ruhr stehenbleiben, sie reicht hinein in die Grundfragen der Gesundheitsversorgung. Eine Politik, die Risiken nur durch Verbote eindämmen will, schwächt Eigenverantwortung und Innovation. Eine Apothekenpolitik, die nur auf Abschottung setzt, schwächt langfristig die Branche selbst. Denn Wettbewerb ist nicht bloß Bedrohung, er kann auch Anreiz sein, Strukturen zu modernisieren, digitale Lösungen einzubinden und den Beratungsauftrag als Alleinstellungsmerkmal auszubauen.

Der Schluss liegt damit nahe: Sicherheit ist kein Selbstzweck, sondern muss immer mit Freiheit und Eigenverantwortung austariert werden. Verbote können kurzfristig Schutz vorgaukeln, aber auf Dauer nehmen sie der Gesellschaft wie auch der Apothekerschaft die Fähigkeit zur Selbstbehauptung. Es ist an der Zeit, aus der Spirale der immer neuen Sicherheitsrituale auszubrechen und eine Kultur der Stärkung zu entwickeln – damit Versorgung nicht nur überlebt, sondern sich erneuert.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht. In diesem Fall heißt das: Der Null-Risiko-Staat beraubt uns nicht nur der Gefahren, sondern auch der Freiheit, mit ihnen umzugehen. Wer in der Apotheke, im Fluss oder im Wettbewerb bestehen will, muss Grenzen kennen, aber auch Verantwortung wagen. Wer stattdessen alles verbietet, verbietet am Ende auch Zukunft.

Individuelle Planung sichern, steuerliche Klarheit schaffen, Apotheken Nachrichten im Blick behalten

Source: Deutsche Nachrichten
 

Apotheken-News: Bericht von heute

Die Grunderwerbsteuer ist längst zu einem gewichtigen Faktor bei Immobilienkäufen geworden – in manchen Bundesländern liegt der Satz bei 6,5 Prozent. Besonders tückisch: Nachträgliche Sonderwünsche wie technische Extras, geänderte Grundrisse oder spezielle Ausbauten können die Steuerlast erhöhen, wenn sie in engem Zusammenhang mit dem Erwerb stehen. Für Apothekenbetreiber, die Neubauten beziehen oder Standorte modernisieren, ist das Risiko besonders hoch – gerade, wenn erst im Planungsprozess zusätzliche Anforderungen sichtbar werden. Wer hier unbedacht handelt, öffnet der Finanzverwaltung ein Einfallstor für Nachforderungen. Entscheidend ist, ob Sonderleistungen integraler Bestandteil des Bauwerks sind oder als eigenständige Verträge gelten. Planungssicherheit entsteht nur durch frühzeitige Abstimmung mit Steuerberatern, klare Vertragsgestaltung und saubere Dokumentation. Denn im Zweifelsfall entscheidet nicht der Wunschzettel, sondern der steuerliche Kontext über die Höhe der Belastung. 

Wenn es um den Kauf einer Immobilie geht – sei es eine private Wohnimmobilie oder ein gewerblich genutztes Objekt wie eine Apotheke – entscheidet oft nicht nur der Grundpreis über die endgültige steuerliche Belastung. In vielen Bundesländern liegt der Grunderwerbsteuersatz inzwischen bei 6,5 Prozent, und dieser Prozentsatz wird regelmäßig auf den gesamten Kaufpreis angewandt. Problematisch wird es dann, wenn dieser Kaufpreis nachträglich steigt – etwa durch Sonderwünsche des Käufers, die erst nach Vertragsunterzeichnung in den Leistungsumfang aufgenommen werden. Genau an dieser Stelle setzt die aktuelle steuerliche Diskussion an: Müssen auch diese nachträglichen Zusatzvereinbarungen mit Grunderwerbsteuer belegt werden?

Die Rechtslage ist komplex. Grundsätzlich wird die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer aus dem im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis zuzüglich der mit dem Erwerb unmittelbar zusammenhängenden Leistungen gebildet. Kommt es nachträglich zu einer Änderung des Vertragsinhalts – beispielsweise weil der Käufer zusätzliche Ausstattungsmerkmale beauftragt, eine veränderte Raumaufteilung wünscht oder technische Extras in Auftrag gibt – prüft das Finanzamt, ob diese Leistungen noch in einem „unmittelbaren Zusammenhang“ mit dem Erwerb stehen. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat hierzu mehrfach entschieden, dass auch nachträglich vereinbarte Leistungen grunderwerbsteuerpflichtig sein können, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb stehen und vertraglich zwischen den Parteien geregelt werden.

Für Apothekenbetreiber hat dies erhebliche Relevanz: Wer eine neue Offizin in einem Neubauobjekt einrichtet und im Nachgang noch Sonderausbauten wie eine spezielle Rezeptur-Lüftungsanlage, ein Hochsicherheits-Lager oder eine komplexe digitale Sichtwahl bestellt, muss damit rechnen, dass diese Beträge die Steuerlast erhöhen. Das gilt selbst dann, wenn die Bauarbeiten bereits begonnen haben und die ursprüngliche Kalkulation bereits abgeschlossen war. Der steuerliche Fallstrick liegt in der Abgrenzung: Handelt es sich um einen integralen Bestandteil des Bauwerks, der untrennbar mit dem Kaufobjekt verbunden ist, oder um ein nachträgliches, eigenständiges Geschäft, das nicht unter die Grunderwerbsteuerpflicht fällt?

Die Finanzverwaltung neigt dazu, eine weite Auslegung vorzunehmen, um zusätzliche Bemessungsgrundlagen zu erfassen. Wer hier nicht sauber verhandelt und dokumentiert, riskiert eine nachträgliche Steuerfestsetzung – oft verbunden mit Nachzahlungszinsen. Steuerberater raten daher, schon im Vorfeld der Kaufvertragsunterzeichnung eine vollständige Liste aller gewünschten Sonderausstattungen zu erstellen und diese eindeutig vertraglich zu verankern. Auf diese Weise können Käufer Planungssicherheit erlangen, während Verkäufer die Abwicklung straffer gestalten und spätere steuerliche Diskussionen vermeiden.

Gerade im Apothekenbereich, wo technische und hygienische Anforderungen hoch sind und sich häufig erst in der Detailplanung konkrete Zusatzbedarfe zeigen, ist die Versuchung groß, diese später „anzuhängen“. Doch wer damit bis nach der Vertragsunterzeichnung wartet, gibt der Finanzverwaltung ein Einfallstor. Besser ist es, mit dem Bauträger oder Verkäufer eine flexible, aber klar definierte Sonderwunschvereinbarung zu treffen, die entweder vollständig in den Kaufpreis einbezogen oder eindeutig als eigenständiger, vom Erwerb unabhängiger Vertrag ausgestaltet wird. Letzteres setzt voraus, dass die Leistung weder vom Verkäufer noch von einem von ihm beauftragten Unternehmen erbracht wird – eine Voraussetzung, die in der Praxis oft schwer zu erfüllen ist.

International zeigt sich ein differenziertes Bild: In Österreich werden nachträgliche Sonderleistungen häufig nicht in die Bemessungsgrundlage einbezogen, sofern sie als eigenständige Verträge erkennbar sind und nicht dem Erwerbsvorgang zugerechnet werden können. In der Schweiz hängt die Besteuerung stark vom jeweiligen Kanton ab, wobei die Tendenz eher zu restriktiven Auslegungen geht. In Deutschland hingegen ist die Linie der Finanzverwaltung eindeutig auf eine umfassende Besteuerung ausgerichtet, was die Gestaltungsmöglichkeiten einschränkt.

Ursächlich für diese Entwicklung sind mehrere Faktoren: zum einen die Notwendigkeit der Länder, stabile Einnahmequellen für ihre Haushalte zu sichern, zum anderen die Ausweitung steuerlicher Kontrollmechanismen im Immobilienbereich. Technische Schnittstellen zwischen Notaren, Finanzämtern und Grundbuchämtern erlauben heute eine deutlich schnellere und umfassendere Erfassung von Vertragsänderungen. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass auch kleinere nachträgliche Vereinbarungen steuerlich erfasst werden.

Für die Praxis bedeutet dies, dass Käufer von Apothekenstandorten – ebenso wie private Immobilienerwerber – eng mit ihrem steuerlichen Berater zusammenarbeiten sollten, um Sonderwünsche frühzeitig zu strukturieren. Im Idealfall erfolgt eine klare Trennung zwischen dem Erwerbsvorgang und späteren Ausbauten, verbunden mit einer sauberen Dokumentation, die auch Jahre später noch belegt, dass bestimmte Leistungen nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Erwerb standen.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist.
In diesem Fall heißt das: Grunderwerbsteuer entscheidet sich nicht an der Summe, sondern an der unscheinbaren Linie zwischen Erwerb und Ausbau, an Stichtagen, Formulierungen und der Präzision im Vertrag. Wer Sonderwünsche zu spät benennt, macht Komfort zum teuersten Quadratmeter – wer sie früh strukturiert, verwandelt Steuerrecht in Investitionsstrategie.

Vermögen strategisch übertragen, Steuern wirksam senken, Apotheken-Nachrichten als steuerlicher Kompass nutzen

Source: Deutsche Nachrichten
 

Apotheken-News: Bericht von heute

Vermögensübertragungen zwischen Ehegatten sind weit mehr als eine Formalität, sie sind strategische Werkzeuge, die über Steuerlast, Vermögensschutz und betriebliche Stabilität entscheiden – gerade für Apothekeninhaber, deren privates und betriebliches Vermögen oft eng verflochten ist. Die Güterstandsschaukel ermöglicht es, durch die gezielte Auflösung und Wiederherstellung der Zugewinngemeinschaft steuerfreie Zugewinnausgleichsansprüche zu nutzen, ohne den Betrieb zu gefährden oder eine tatsächliche Trennung zu vollziehen. Sie wird zum Hebel, um Immobilien, Betriebsvermögen oder Unternehmensanteile steuerneutral zu verschieben, Risiken zu isolieren und Freibeträge optimal auszuschöpfen. Doch die Umsetzung verlangt Präzision: notarielle Gestaltung, realistische Bewertung, saubere Dokumentation. Wer die rechtlichen Spielräume kennt, plant nicht nur für heute, sondern gestaltet die Vermögensstruktur für kommende Jahrzehnte – und schafft so neue Planungssicherheit im Apothekenkontext.

Im deutschen Zivil- und Steuerrecht existiert ein vergleichsweise wenig bekanntes, aber hochwirksames Gestaltungsinstrument, das Vermögensübertragungen zwischen Ehepartnern steuerlich optimieren kann: die sogenannte Güterstandsschaukel. Dieses Verfahren nutzt gezielt die rechtlichen Mechanismen der Zugewinngemeinschaft und erlaubt es, Vermögenswerte mitunter in Millionenhöhe steuerneutral zwischen den Partnern zu verschieben. Die Grundidee ist ebenso schlicht wie genial: Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird durch notariellen Ehevertrag aufgehoben, der Zugewinn ermittelt und ausgeglichen, und anschließend wird die Zugewinngemeinschaft – erneut durch notariellen Vertrag – wiederhergestellt. Der steuerfreie Zugewinnausgleich nach § 5 ErbStG wird damit als Brücke für Vermögensverschiebungen genutzt. Für Apothekeninhaberinnen und -inhaber kann dieses Instrument erhebliche Relevanz haben, etwa bei der Übertragung von Immobilien, Unternehmensanteilen oder Betriebsvermögen, insbesondere wenn der Betrieb gemeinsam geführt wird oder ein Generationenwechsel vorbereitet wird.

Hinter der rechtlichen Eleganz verbirgt sich eine klare ökonomische Logik. Der Zugewinnausgleich ist steuerfrei, weil er im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung als Ausgleich interner ehelicher Vermögenszuwächse gilt – nicht als Schenkung oder Erbschaft. Durch die bewusste Beendigung und Wiederaufnahme des Güterstandes lässt sich dieser Mechanismus gezielt auslösen, ohne dass eine tatsächliche Trennung oder Scheidung erfolgt. Diese Flexibilität eröffnet in der steuerlichen Gestaltung enorme Spielräume, birgt jedoch auch juristische und steuerliche Stolperfallen, die ohne fachkundige Begleitung schnell zum Bumerang werden können. Für Apotheker gilt das doppelt: Die oft hohe Unternehmenssubstanz, gebundenes Betriebsvermögen und die besondere Rolle der Apothekenbetriebsverordnung erfordern präzise Abstimmung zwischen Steuerberater, Fachanwalt und gegebenenfalls der Kammer.

Aktuell rückt das Thema verstärkt ins Blickfeld, weil sich steuerliche Freibeträge im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht seit Jahren kaum verändert haben, während Immobilienwerte und Unternehmensbewertungen stark gestiegen sind. In Ballungsräumen erreichen selbst privat genutzte Immobilien schnell den Freibetrag von 500.000 Euro für Ehegatten – und jede Überschreitung löst sofort eine Steuerpflicht aus. Für Apothekenbetriebe in attraktiven Lagen können Werte weit darüber liegen, sodass eine steueroptimierte Strukturierung nicht mehr Kür, sondern Pflicht ist. International betrachtet ist die deutsche Regelung im europäischen Vergleich relativ restriktiv, was die steuerfreien Übertragungsvolumina betrifft. Länder wie Österreich oder die Schweiz kennen bei Ehegattenübertragungen zum Teil deutlich großzügigere Regelungen oder verzichten ganz auf entsprechende Besteuerung, setzen jedoch ebenfalls auf klare Dokumentationspflichten, um missbräuchliche Gestaltungen zu verhindern.

Ein weiterer Grund für das wachsende Interesse: Die Güterstandsschaukel kann nicht nur steuerliche Vorteile bringen, sondern auch Vermögensverteilungen anpassen, um etwa eine gerechtere Lastenverteilung im Ehevermögen zu erreichen oder Risiken aus unternehmerischen Engagements zu isolieren. Gerade Apothekeninhaber mit mehreren Filialen oder Beteiligungen sehen sich oft mit dem Problem konfrontiert, dass unternehmerische Risiken und private Sicherheiten eng miteinander verknüpft sind. Durch eine gezielte Vermögensübertragung lässt sich hier eine Schutzmauer ziehen – beispielsweise indem Immobilien oder Wertpapiere aus dem unternehmerisch exponierten Vermögen eines Ehegatten in das Privatvermögen des anderen übertragen werden.

Die praktische Umsetzung folgt einem klar strukturierten Ablauf: Zunächst wird der Güterstand durch notariellen Vertrag aufgehoben, woraufhin ein Stichtag für die Vermögensbewertung festgelegt wird. Anschließend erfolgt die Berechnung des Zugewinns und die Festlegung des Ausgleichsanspruchs. Dieser Ausgleich kann in Geld oder durch Übertragung von Sachwerten erfolgen. Danach wird die Zugewinngemeinschaft erneut vereinbart. Der Clou: Der steuerfreie Zugewinnausgleich nach § 5 ErbStG greift in vollem Umfang, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das setzt jedoch eine saubere Dokumentation, eine realistische Bewertung der Vermögensgegenstände und die Einhaltung aller Formvorschriften voraus. Fehler in der Bewertung oder fehlende Nachweise können im Nachhinein dazu führen, dass das Finanzamt die Steuerfreiheit versagt – oft mit erheblichen finanziellen Konsequenzen.

Auch in der politischen Debatte findet das Thema seinen Platz. Steuerpolitische Reformdiskussionen nehmen zunehmend die Frage auf, wie Vermögensübertragungen im Familienverbund behandelt werden sollten, insbesondere im Hinblick auf Unternehmensnachfolgen. Während Wirtschaftsverbände und Berufsorganisationen – darunter auch Apothekenverbände – auf höhere Freibeträge und flexiblere Regelungen drängen, argumentieren Kritiker, dass solche Gestaltungen vor allem vermögende Haushalte begünstigen und die Steuergerechtigkeit unterlaufen. In dieser Gemengelage gilt für Apothekenbetriebe: Wer die Gestaltungsmöglichkeiten nicht kennt oder zu spät nutzt, läuft Gefahr, unnötig hohe Steuerlasten zu tragen oder Gestaltungsspielräume ungenutzt zu lassen.

Am Ende bleibt die Güterstandsschaukel ein machtvolles Werkzeug – aber nur in den Händen von Fachleuten, die sowohl die juristischen als auch die steuerlichen Feinheiten beherrschen. Sie ist kein Allheilmittel, sondern ein präzises Instrument, das in das Gesamtgefüge einer Vermögens- und Unternehmensplanung eingebettet werden muss. Für Apothekeninhaber gilt: Der richtige Zeitpunkt, die richtigen Werte, die richtigen Partner – dann wird aus einer rechtlichen Konstruktion ein echter strategischer Vorteil.

Zwischen diesen Zeilen liegt die Magie-Schluss-Deutung: Solange Vermögen, Risiken und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nicht in Einklang gebracht werden, entscheidet nicht der Gesetzgeber, sondern die Struktur über die Belastung. Gelingt es, die Güterstandsschaukel mit klarem Ziel, sauberer Umsetzung und eingebetteter Gesamtstrategie einzusetzen, wird sie zu einem Hebel für Vermögensschutz und Steuerersparnis. Wird sie halbherzig oder ohne Koordination genutzt, bleibt sie eine verpasste Chance – und manchmal ein teures Missverständnis.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht. Im Kontext der Güterstandsschaukel heißt das: Die eigentliche Kraft liegt nicht in der bloßen Vertragsform, sondern in dem unausgesprochenen Zusammenspiel aus Timing, strategischer Einbettung und der Verbindung von Steuerrecht, Familienrecht und Apothekenpraxis. Wer diese Zwischentöne versteht, kann Strukturen schaffen, die über Generationen tragen – wer sie überhört, verliert Gestaltungsspielraum, bevor er überhaupt erkannt wurde.

TI-Oligopol aufbrechen, Apotheken-Nachrichten als Kompass setzen, Datenhoheit verteidigen

Source: Deutsche Nachrichten
 

Apotheken-News: Bericht von heute

Die Telematikinfrastruktur sollte das Gesundheitswesen digital vernetzen, doch ihr Rückgrat ruht heute auf wenigen „Riesen“, die zentrale Dienste, Identitäten und Zugänge bündeln – ein Setup mit Effizienzvorteilen, aber fragiler Resilienz. Während Cardlink als Übergangstechnologie in den Alltag floss, steht mit PoPP der nächste Systemwechsel an: neue Identitäten, neue Nachweise, neuer Parallelbetrieb – und für Praxen wie Apotheken erneut Kosten, Schulung, Umstellung. Zugleich verschärfen internationale Abhängigkeiten die Debatte: Cloud-Standorte, Zugriffsrechte, Compliance und der Druck, sensible Daten europäisch zu halten. Hinter Schlagworten wie ePA, Rezeptserver, KIM, TI-Gateway verbirgt sich eine Machtfrage: Wer kontrolliert die Knotenpunkte, wer setzt Standards, wer trägt die Ausfallrisiken – und wer bezahlt sie am Ende? Die Antwort entscheidet, ob Digitalisierung Versorgung stärkt oder neue Verwundbarkeiten schafft

Die TI wurde als föderales, sicheres Netzwerk der Leistungserbringer gedacht: ein geteiltes Protokoll, klare Rollen, verlässliche Identitäten. In der Praxis ist daraus eine hybride Welt geworden, in der dezentrale Primärsysteme an eine kleine Zahl zentraler Fachdienste andocken. Rezeptserver, ePA-Infrastrukturen, Verzeichnis- und Sicherheitsdienste bilden kritische Hubs. Sie reduzieren Reibung, schaffen Skaleneffekte – und konzentrieren Verantwortung. Wenn an diesen Knoten etwas hakt, stehen ganze Versorgungsketten still. Diese Ambivalenz prägt die aktuelle Debatte: Mehr Zentralität beschleunigt, aber sie erhöht die Kopplungsdichte und damit das Systemrisiko.

Ein Blick hinter die Kulissen zeigt eine Handvoll prägender Akteure. Globale IT-Dienstleister betreiben Fachdienste und Identitätslösungen; spezialisierte europäische Anbieter liefern Gateways, ePA-Stacks und Apps; Krankenkassen-IT bündelt ePA-Mandate; Sicherheits- und Verzeichnisdienste sichern die Kommunikationsschicht. Diese Aufgabenteilung ist nicht per se problematisch – problematisch wird sie, wenn die Auswahl faktisch auf wenige Konsortien verengt, Interoperabilität zwar versprochen, aber de facto proprietär implementiert wird und Abhängigkeiten über Verträge zementiert werden. Dann verschiebt sich die Governance der TI von einer öffentlichen Architektur hin zu einem Markt oligopolistischer Integratoren.

Der zweite Spannungsbogen betrifft die Souveränität über Gesundheitsdaten. Rechtlich gilt der Zugriff nur im konkreten Versorgungskontext; technisch aber entscheidet die Betriebsumgebung, wer wann welche Metadaten sieht und wer in Störfällen priorisiert wird. Europäische Rechenzentren, datenschutzrechtliche Abschottung und Krypto-Design mindern Risiken. Doch Cloud-Realitäten, extraterritoriale Zugriffsnormen und Lieferkettenabhängigkeiten erinnern daran, dass Compliance nicht deckungsgleich mit Souveränität ist. Je tiefer Gesundheits-Workflows in Plattformen wandern, desto wichtiger werden Auditierbarkeit, Exit-Optionen und echte Multi-Vendor-Strategien.

In diese Landschaft fällt der Systemwechsel von Cardlink zur neuen PoPP-Logik. Cardlink sollte eine Brücke sein: digitaler Zugang zum E-Rezept ohne gesteckte eGK, nützlich für Versand und Telemedizin – und, entgegen mancher Skepsis, in Teilen auch für Vor-Ort-Apotheken. Nun rückt PoPP an die Rampe: ein formalisierter, technisch erneuerter Anwesenheitsnachweis als Schlüssel für Identitäten, ePA-Zugriffe und E-Rezept-Flows. Der Weg dorthin ist nicht bloß ein Software-Update. Er bedeutet Prozessumbau in Praxen, Apotheken, Pflege, inkl. Geräte-, Software- und Schulungsbedarf, plus ein Zeitraum mit Parallelbetrieb, in dem zwei Welten koexistieren und Kosten kumulieren.

Zeitpläne klingen auf Folien immer elegant: Versionssprung beim Versichertenstammdaten-Management, PoPP-Go-Live, Übergangsfenster, Abschaltung Altverfahren. Erfahrung lehrt jedoch, dass verteilte Rollouts in heterogenen Systemen selten linear verlaufen. Praxen wechseln nicht gleichzeitig, Primärsysteme liefern in Wellen, Testlast und Echtlast verhalten sich unterschiedlich, und an n-1-Schnittstellen sammelt sich Komplexität. Wer Resilienz will, dimensioniert Puffer großzügig, priorisiert Brownout-Toleranz statt „Alles-oder-Nichts“, plant Fallbacks und kommuniziert klar, was im Störfall gilt – fachlich, technisch, abrechnungstechnisch.

Ökonomisch ist der Wechsel kein Nullsummenspiel. Jeder neue Identitätsweg erzeugt Investitions-, Integrations- und Betriebskosten. Plattformanbieter monetarisieren Komfort-Funktionen, Schnittstellen und „Enablement“; Leistungserbringer tragen die Last im Alltag. Ohne harte Kosten-/Nutzen-Transparenz drohen Lock-in-Effekte: Wer einmal eine Plattform tief integriert, wechselt seltener, auch wenn Preise steigen. Gegenmittel sind klare Standardverträge, austauschbare Komponenten, zertifizierte Alternativen und eine Beschaffung, die Wettbewerb fördert statt Verwaltungen mit der „sichersten Ein-Anbieter-Option“ zu beruhigen.

Für die Versorgungspraxis zählt am Ende, ob Digital-Pflichten in klinischen Nutzen übersetzt werden. ePA-Funktionen entfalten erst dann Wert, wenn sie entlang realer Workflows „reibenfrei“ werden: Medikationspläne, Entlassbriefe, Impfnachweise, Verordnungen – jeweils dort sichtbar, wo Entscheidungen fallen. Ein gutes System entlastet die Spitze des Leistungserbringers, nicht nur die Dokumentationspflicht. Der Maßstab ist schlicht: weniger Doppelarbeit, schnellere Verfügbarkeit relevanter Informationen, weniger Medienbrüche, robuster Betrieb, klare Haftungs- und Eskalationspfade. Alles andere ist Rhetorik.

Sicherheitsfragen bleiben Querschnittsaufgabe. Je zentraler Knoten, desto attraktiver das Ziel. Segmentierung, Härtung, verpflichtende Red-Team-Tests, unabhängige Audits, Vorfall-Transparenz und eine echte Meldekultur sind Grundbedingungen. Ebenso wichtig: saubere Kryptographie-Praktiken und ein Identitätsmodell, das Phishing- und Social-Engineering-Angriffsflächen minimiert. Im Gesundheitswesen mit seinem 24/7-Betrieb ist „secure by default“ mehr als ein Slogan – es ist eine Betriebsbedingung, weil Ausfallzeiten nicht nur teuer, sondern potenziell gefährlich sind.

Governance entscheidet über die Richtung. Wenn Standardisierungsgremien, Zulassungsstellen und Betreiber zu eng personell und ökonomisch verflochten sind, droht Pfadabhängigkeit. Dann werden „technische Zwänge“ zur Begründung politischer Entscheidungen. Ein Gegenentwurf setzt auf offene Referenzimplementierungen, harte Interoperabilitäts-Pflichten, rotierende Betreiberverantwortung für Kernkomponenten und öffentlich dokumentierte Schnittstellen. Das erhöht anfangs den Koordinationsaufwand, senkt aber mittel- und langfristig Kosten, erhöht Wettbewerb und erschwert stille Monopolrenten.

Der internationale Vergleich schärft den Blick. Systeme, die früh und radikal zentralisierten, skalierten schneller – zahlten aber in Störfällen einen hohen Preis. Systeme, die dezentral blieben, gewannen Resilienz – kämpften jedoch oft mit zäher Interoperabilität. Die Lehre ist nicht dogmatisch, sondern architektonisch: Zentralisieren, was skaliert; dezentral lassen, was Patientennähe, Wettbewerb und Redundanz braucht. Und überall dort, wo Zentralität unvermeidlich ist, Alternativen organisatorisch vorbereiten: zweite Betreiber, kalte Redundanz, technische Ersetzbarkeit.

Ein oft übersehener Hebel ist Produkt-Ergonomie. Wenn TI-Funktionen in Primärsysteme so integriert werden, dass sie als natürlicher Arbeitsschritt erscheinen, steigen Akzeptanz und Datengüte. Wenn dieselben Funktionen als zusätzliche Bildschirm- und Klick-Schichten auftreten, sinkt die Nutzung. Gute Digitalisierung tarnt sich als „Wegfall von Arbeit“. Schlechte Digitalisierung erklärt, warum der Mehraufwand notwendig sei. Der Unterschied entscheidet über Produktivität, Stimmung, Fehlerquote – und damit über den politischen Rückenwind für die nächste Ausbaustufe.

Kostenwahrheit bleibt Pflicht. Die Milliarden für Aufbau und Betrieb der TI sind kein Selbstzweck. Sie müssen sich in messbarer Versorgungsqualität, in weniger vermeidbaren Ereignissen, in geringeren Transaktionskosten und in nachweisbar sichereren Prozessen zeigen. Das verlangt Public-Value-KPIs jenseits von „Anzahl angeschlossener Praxen“. Wenn eine Funktion eingeführt wird, gehört ein Evaluationsdesign von Beginn an dazu: Was wird wie besser, was fällt weg, was darf auf keinen Fall schlechter werden? Nur so lernen Systeme – und nur so legitimieren sich Investitionen.

Ein neuralgischer Punkt ist die Abhängigkeit von globalen Infrastrukturen. Europäische Cloud-Optionen, streng segmentierte Datenräume und Verschlüsselung mindern juristische und operative Risiken. Doch ultimative Souveränität entsteht erst, wenn kritische Komponenten portierbar bleiben und Betreiberrollen tatsächlich wechselbar sind. Das ist aufwendig und wenig glamourös – aber es ist die Versicherung gegen politische und marktwirtschaftliche Schocks. Wer im Frieden nicht übt, im Krisenmodus umzuschalten, wird in der Krise improvisieren müssen.

Der bevorstehende PoPP-Rollout ist Chance und Stresstest zugleich. Chance, weil er Identitäts- und Prozessketten modernisiert. Stresstest, weil er beweist, ob die TI die Lektionen vergangener Ausfälle verinnerlicht hat: vorsichtige Ramp-Ups, echte Pilotierung, klare Meilensteine, Transparenz über Verzögerungen – und vor allem: Priorität auf Stabilität gegenüber Symbolterminen. Nichts untergräbt Vertrauen schneller als eine „pünktliche“ Einführung, die den Betrieb lahmlegt. Nichts stärkt Vertrauen mehr als ein ehrlich kommunizierter, gut gemanagter Übergang.

Für Apotheken, Praxen und Kliniken bleibt der Imperativ gleich: Digitale Pflicht in praktische Nützlichkeit übersetzen. Dazu gehören robuste Geräte und Leitungen, aktuelle Zertifikate, geübte Teams, feste Fallback-Prozeduren, klare Zuständigkeiten und ein bewusster Blick auf Plattform-Verträge. Und es gehört der Mut dazu, Anforderungen zurückzuspiegeln, wenn Ergonomie und Nutzen nicht stimmen. Digitalisierung ist kein Naturgesetz. Sie ist gestaltbar – technisch, organisatorisch, politisch.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht.
Und zwischen diesen Sätzen liegt die eigentliche Deutung: Solange Identitäten, Zugänge und Datenläufe an einigen wenigen Knoten konzentrieren, entscheidet Architektur über Versorgung. Gelingt der PoPP-Übergang mit offenem Design, austauschbaren Rollen und geerdeter Ergonomie, wird die TI reifer, widerstandsfähiger und nützlicher. Bleibt sie eine Abfolge eng gekoppelter Projekte, wächst die Abhängigkeit – und mit ihr das Risiko, dass ein technischer Huster zur systemischen Erkältung wird.

Erste Bilanz: Ein Monat prognostische Abfallsammlung im Kanton Thurgau – s-peers AG und Partner zeigen, wie die Zukunft aussieht.

Source: Deutsche Nachrichten
Voller Erfolg schon nach dem ersten Monat: Weniger LKW-Fahrten und weniger Emissionen. Was für denVerband KVA Thurgau funktioniert, lässt sich auch auf andere Verbände und Regionen anwenden.

So wichtig und unverzichtbar die Müllentsorgung auch ist, bedeutet sie auch immer LKW-Verkehr. Gerade in Städten bedeutet weniger davon ein Plus an Lebensqualität, besonders, wenn leise, emissionsfreie Elektro-LKW zum Einsatz kommen. Der Verband KVA Thurgau ging deshalb bei der Umstellung auf die vollelektrische Unterflursammlung der rund 1.500 Container im Verbandsgebiet mit dem Anspruch an die Aufgabe, diese nicht nur zu elektrifizieren, sondern diese im Sinne von Effizienz, Nachhaltigkeit und Flexibilität neu zu denken. Seit einem Monat werden deshalb im Kanton Thurgau die Unterflur-Container nicht mehr nach einem festen Plan abgeholt, sondern nur noch bei Bedarf.

Der Weg dorthin…

Der Verband KVA Thurgau als Auftraggeber rief ein gemeinsames Projekt ins Leben… in Zusammenarbeit mit den Thurgauer Unternehmen CFG AG und s-peers AG für die Entwicklung und Umsetzung einer cloudbasierten, dynamischen Tourenplanung (DCP-as-a-Service), mit der TIT Imhof AG für die Durchführung der Sammlungen mittels E-LKW sowie mit der im Vorarlberg ansässigen infeo GmbH für die dynamische Integration der Routen in die Navigationsgeräte der Fahrzeuge. Die grosse Bedeutung dieses Projekts fasst Markus Schäfli vom Verband KVA Thurgau zusammen: „Für uns hat dieses Projekt eine grosse strategische Relevanz in Bezug auf unser Streben nach Nachhaltigkeit und für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger in unserem Verbandsgebiet. Es erfolgreich gemeinsam umgesetzt zu haben, ist etwas, was uns stolz macht. Wir hoffen, dass wir damit ein Vorbild und eine Ermutigung für andere Kantone und Verbände sind.“

Prognostische Abfallsammlung – der Schlüssel zu mehr Effizienz und Nachhaltigkeit

Das Leeren der Container nach festem Plan hat zwei Nachteile: Zum einen werden auch nur teilweise gefüllte oder leere Container angefahren, zum anderen kann es vorkommen, dass Container schon weit vor der nächsten Tour voll sind. Besser ist es also, die Container immer nur dann zu leeren, wenn sie tatsächlich geleert werden müssen. Dafür muss man allerdings wissen, wann das der Fall ist – und dies ermöglicht die sogenannte prognostische Abfallsammlung. Der Schlüssel dazu sind Daten: die vorliegenden historischen Gewichtsdaten, welche bei den Leerungen der Container erhoben werden. Mit der Unterstützung von KI lassen sich damit relativ exakte Füllstandsprognosen erstellen – und damit die optimalen Leerungszeitpunkte ermitteln. Dies ermöglicht eine bedarfsgesteuerte, dynamische Tourenplanung, die geografische und räumliche Gegebenheiten ebenso einbezieht wie logistische Restriktionen – etwa Fahrzeugverfügbarkeit, Lenkzeiten und kalendarische Vorgaben – und diese deutlich besser abbildet als in starren Touren.

Die Bilanz des ersten Monats:

Die erste Erkenntnis ist, dass das Konzept der prognostischen Abfallsammlung im Alltag funktioniert. Es ist deutlich klimafreundlicher, da die Elektro-LKW keine CO2 -Emissionen verursachen. Im Gegensatz zu klassischen LKW sind auch die Motorgeräusche deutlich leiser, auch entfallen geräuschintensive Schaltvorgänge. Der leise Betrieb bedeutet weniger Beeinträchtigung durch Lärm für Anwohnende. Da die Leerungen nur noch bei Bedarf vorgenommen werden, sind weniger Fahrten notwendig, was den Verkehr insgesamt reduziert und die Effizienz steigert. Es werden schlussendlich mehr Tonnen Kehricht bei signifikant weniger gefahrenen Kilometern gesammelt. Da weniger Touren notwendig sind, lassen sich diese flexibler planen. Unterm Strich also ein voller Erfolg. „Die öffentliche Hand hat bekanntlich öfter den Ruf, dem Fortschritt hinterherzuhinken oder sogar innovationshemmend zu sein. Dieses gemeinsame Projekt ist ein eindrucksvoller Beweis für das Gegenteil: Es ist eine gelungene digitale Transformation auf Basis von Analytics und KI, die sich in dieser Art auch einfach auf andere Regionen übertragen lässt,“ fasst Michael May, Geschäftsführer der s-peers AG die übergeordnete Bedeutung des erfolgreichen Projektes zusammen.

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