BIM World MUNICH – die Leitveranstaltung für die digitale Bau- und Immobilienwirtschaft geht in die 9. Runde

Source: Deutsche Nachrichten
Am 26. und 27. November 2025 findet die BIM World MUNICH zum bereits neunten Mal im ICM – International Congress Center Messe München statt. Mit über 200 Ausstellern, rund 8.000 Fachbesucher:innen und einem vielseitigen Vortragsprogramm zeigt die Veranstaltung erneut, warum sie zu den wichtigsten Plattformen für digitale Innovationen in der Bau-, Immobilien- und Facility-Management-Branche zählt.

Einblicke in Best Practices auf dem BIM World MUNICH Kongress
Auf den vier zentralen Kongress-Bühnen erwartet die Besucher:innen ein vielfältiges Programm mit praxisnahen Vorträgen und hochkarätigen Keynotes. Besonders im Fokus stehen die thematischen Paneldiskussionen, darunter BIM4Circular, BIM4FM, BIM4RealEstate, BIM4Machines und BIM4Infrastrucutre. Wesentliches Programmelement sind die Vorträge der Executive Partner wie ACCA Software, Autodesk, buildingSMART Deutschland, Gstarsoft, Nemetschek Group, NOVA Building IT, Oracle Deutschland, revizto und Würth, die ihre Perspektiven zu Standardisierung, Effizienz und Nachhaltigkeit in der Bau- und Immobilienwirtschaft präsentieren.

Bühne frei für Innovation
Am 26. November wird im Rahmen der BIM World MUNICH der BIM-Preis Bayern 2025 verliehen – organisiert in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr. Ausgezeichnet werden Projekte, die durch den Einsatz von Building Information Modeling besondere Impulse für Planungssicherheit, Nachhaltigkeit und digitale Zusammenarbeit setzen. Bewerbungen von bundesweiten Projekten sind noch bis zum 22. September möglich. Und auch Start-ups sind gefragt: Neben der dezidierten Ausstellungsfläche, der BIM Town Innovation Area, in der sie ihre Produkte präsentieren können, können Jungunternehmen noch bis zum 3. Oktober ihre innovativen Lösungen für den Smart Building / Smart Construction Innovation World Cup® einreichen. Das große Finale mit Live-Pitches und Preisverleihung findet am 27. November direkt auf der BIM World MUNICH vor einem internationalem Fachpublikum statt.

Digitale Gebäudebewirtschaftung im Fokus der CAFMWORLD
Als Satellitenveranstaltung ist auch die CAFMWORLD erneut Teil der BIM World MUNICH. In Kooperation mit der gefma, Deutscher Verband für Facility Management e.V. und dem CAFM RING e.V., Verband für die Digitalisierung im Immobilienbetrieb beleuchtet die CAFMWORLD aktuelle Entwicklungen im Gebäudebetrieb, insbesondere die Rolle digitaler Systeme wie CAFM-Software, Building Operating Systems (BOS) und KI-gestützter Lösungen für eine effiziente und nachhaltige Nutzung von Immobilien.

Partnerland Tschechien
Und die BIM World MUNICH freut sich, Tschechien in diesem Jahr als offizielles Partnerland begrüßen zu dürfen. Diese Partnerschaft würdigt das große Engagement unseres Nachbarlandes im Bereich der Digitalisierung der Bau- und Immobilienbranche. Tschechien hat den Einsatz von Building Information Modeling (BIM) politisch verankert und verfolgt ambitionierte Ziele, um die Planungs-, Bau- und Betriebsprozesse zukunftsfähig, effizient und nachhaltig zu gestalten.

BIM World MUNICH 2025| 26. – 27. November
Umfassender Überblick über die neuesten Entwicklungen, Technologien und Trends – von der ersten Planung bis zum nachhaltigen Betrieb Christian Stammel, Geschäftsführer der RM Rudolf Müller Events GmbH und Gründer der BIM World MUNICH, fasst zusammen: „Die BIM World MUNICH ist längst mehr als eine Messe, nämlich ein einzigartiges Branchennetzwerk und Spiegelbild einer sich wandelnden Industrie. Hier treffen sich alle, die die digitale Transformation der gebauten Umwelt aktiv gestalten. Wir freuen uns bereits auf die 9. BIM World MUNICH 2025 mit unseren Partnern, Ausstellern und allen Besucher:innen.“

Über die BIM World MUNICH
Die BIM World MUNICH ist seit 2016 die internationale Plattform für alle Akteure der Digitalisierung der Bau-, Immobilienund Facility Management Industrien. Die jährlich in München stattfindende Veranstaltung setzt sich zusammen aus einem 2-tägigen internationalen Kongress auf vier Bühnen und einer Messe mit integrierten offenen Foren, sowie der BIM Town Innovation Area mit Pitch-Sessions und der Verleihung des Smart Building/Smart Construction Innovation World Cup® Awards. Mit über 8.000 Key-Playern der Branche, sowie zahlreichen innovativen Start-Ups und über 250 Referenten bringt die BIM World MUNICH das gesamte BIM-Ökosystem zusammen und ist DER Treffpunkt aller beteiligten Branchenakteure.

Die 9. BIM World MUNICH findet am 26. und 27. November 2025 im ICM in München statt.

Mehr Informationen unter: www.bim-world.de.

Presseakkreditierung über: www.bim-world.de/press-accreditation

Stand der Technik vs. allgemein anerkannte Regeln der Technik?

Source: Deutsche Nachrichten
Wenn es um Brandschutz geht, sind präzise Begriffe und klare Regelwerke unverzichtbar.

Doch gerade hier werden „Stand der Technik“ und „allgemein anerkannte Regeln der Technik“ häufig verwechselt – mit weitreichenden Folgen für Sicherheit, Haftung und Planung.

Die Unternehmensberatung Wenzel, Spezialist für Brandschutz und Betreiberpflichten, widmet sich in der aktuellen Podcast-Folge 185 von „Brandschutz To Go“ genau dieser zentralen Frage:

Was ist der Unterschied zwischen „Stand der Technik“ und „allgemein anerkannten Regeln der Technik“?

In dieser Episode erfahren Sie:

Was „Stand der Technik“ tatsächlich bedeutet – und welche Risiken sich darin verbergen können

Warum die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ in vielen Fällen sicherer und haftungstechnisch vorteilhafter sind

Wie sich beide Begriffe praxisnah und rechtssicher voneinander abgrenzen lassen

Weshalb es entscheidend ist, Normen und Richtlinien zu kennen, um im Brandschutz auf der sicheren Seite zu stehen

Diese fundierte Einordnung liefert Ihnen wertvolle Orientierung und praxisnahe Hilfestellung, um rechtliche Stolperfallen zu vermeiden und gleichzeitig höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten.

Jetzt reinhören in Folge 185 von „Brandschutz To Go“ – auf Apple Podcasts, Spotify oder YouTube.

Jetzt einschalten und Ihr Wissen im Brandschutz entscheidend vertiefen!

Schrottabholung in Königswinter: Rohstoff Metall Wiederverwertbar entsorgen

Source: Deutsche Nachrichten
Altmetalle werden jegliche metallischen Werkstoffe bezeichnet, die recycelt oder entsorgt werden. Durch die Regenerierung beziehungsweise Wiederaufarbeiten wird das ehemalige Altmetall zu einem Sekundärrohstoff. Dieser Zyklus macht deutlich, dass es sowohl wichtig als auch gewinnbringend sein kann, heimischen Schrott wie beispielsweise das Buntmetall sachgemäß zu entsorgen. Wir von https://www.schrottankauf-exclusiv.de/schrottabholung-koenigswinter/ bieten sowohl Privathaushalten als auch den Unternehmen aus Gewerbe, Handel und Industrie eine fachgerechte Entsorgung und anschließende Wiedergewinnung des Schrottes an. Für den Endverbraucher ist sein Schrott lästig. In vielen Fällen hat der gelagerte Schrott keinen oder nur einen geringen Verkaufswert. Das mit Schrott belegte Grundstück wird irgendwann dringend gebraucht. An diesem Punkt kommen wir mit unserer Dienstleistung Schrottabholung in Königswinter ins Spiel.

Termin vereinbaren, Schrott schnell abgeben, Verkaufserlös kassieren & Raum schaffen 

Wir sind hier in der Ruhrgebietsstadt Königswinter ein professioneller Dienstleister rund um das gesamte Thema Schrott. Unser Service Schrottankauf in Königswinter gliedert sich in Abholung & Ankauf. Entsorgung von Altmetallen und Buntmetallen, der Umgang mit einer sachgerechten Entsorgung kann für sie Schwierig sein. Das Problem beginnt mit der Zerlegung von Bauteilen im Wohngebäude, in Stallungen, Lagerhallen oder in einer ausgedienten Industriehalle. Unter dem Begriff Buntmetall subsummieren wir alle gebrauchten, noch verwertbaren Arten und Sorten an Metall. Wir machen es unseren Kunden denkbar einfach nach dem Motto: Anruf reicht aus. Wenn die Kunden etwas zu entsorgen beziehungsweise Schrott zu entsorgen oder zu verkaufen haben, dann nehmen sie Kontakt zu uns in Königswinter auf.

Über unsere Homepage sind wir sowohl telefonisch als auch schriftlich per E-Mail erreichbar. Nachdem wir eine erste Zusammenfassung haben, um welche Art und welchen Umfang an Schrott es sich handelt, vereinbaren wir einen Termin für die Schrottabholung mit Ort und Uhrzeit. Wir kommen dorthin, wo der Schrott gelagert ist. Der Kunde braucht nichts weiter zu tun als auf unser Kommen zu warten. Ihr Altmetall sind sie schon so gut wie los: sei es durch eine kostenlose Mitnahme oder mit einem Verkauf nach zu attraktiven Schrott Preisen für den betreffenden Schrott.

Schrottabholung Königswinter Entsorgung als aktiver Wirtschaftszyklus

Schrott ist einer der wichtigen Rohstoffe, die sich wiederverwerten lassen. Für die einen ist er nutzloser Abfall, für die anderen hat er einen recycelbaren Wert. In dieser Situation sind mit unserer Schrottabholung aus Königswinter beiden Seiten geholfen. Wir sorgen dafür, dass der Schrott durch ein sorgfältiges Aussortieren mit einer anschließenden Regenerierung wieder dem Wirtschaftszyklus zugeführt wird. Nichts geht verloren, alles wird so weit wie möglich wiederverwertet. Für die Kunden ist er weitgehend nutz- und wertlos. Der jetzt freie Raum kann zweckbringend genutzt werden. Mit unserem Schrottankauf übernehmen wir gleichzeitig die Zuständigkeit und Verantwortung für das Entsorgen nach Recht und Gesetz. Rotguss und Kupfer gehören zu den hochwertigen Metallen, die sich durch Einschmelzen und Wiedergewinnung sowie durch erneute Bearbeitung problemlos weiterverwenden lassen. Jeder kann sein heimisches Altmetall in diesen Zyklus einbringen und damit einen wichtigen Beitrag leisten. Über Kurz oder lang stehen gilt es, Wohnräume und Betriebshöfe von jeglichem Schrott befreien zu wollen oder zu müssen.

Wochenrückblick KW 33-2025: Sommerpause vorbei für Jerome Powell?!

Source: Deutsche Nachrichten
Wall Street auf Rekordkurs! Trotz höherer US-Inflation bleibt die Zinssenkungs-Hoffnung intakt. Gold stabil, Kupfer steigt. Nächste Woche: Daten, Konsum & Powells Rede in Jackson Hole im Fokus!

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

die Märkte lassen sich auch weiterhin nicht bremsen – selbst höhere Inflationsdaten konnten die gute Stimmung kaum trüben. Die Wall Street

Lesen Sie hier gerne unseren vollständigen Wochenrückblick, mit vielen interessanten Informationen.

Viele Grüße und ein glückliches Händchen beim Handeln,

Ihr

Jörg Schulte

Quellen: Quellen: marketscreener.com, onvista.de, eigener Research, Bildquellen: tradingeconomics.com, onvista.de, MinerDeck, Intro Bild: stock.adobe.com,

Gemäß §34 WpHG weise ich darauf hin, dass Jörg Schulte, JS Research GmbH oder Mitarbeiter des Unternehmens jederzeit eigene Geschäfte in den Aktien der vorgestellten Unternehmen erwerben oder veräußern (z.B. Long- oder Shortpositionen) können. Das gilt ebenso für Optionen und Derivate, die auf diesen Wertpapieren basieren. Die daraus eventuell resultierenden Transaktionen können unter Umständen den jeweiligen Aktienkurs des Unternehmens beeinflussen. Die auf den „Webseiten“, dem Newsletter oder den Research-Berichten veröffentlichten Informationen, Empfehlungen, Interviews und Unternehmenspräsentationen werden von den jeweiligen Unternehmen oder Dritten (sogenannte „third parties“) bezahlt. Zu den „third parties“ zählen z.B. Investor Relations- und Public Relations-Unternehmen, Broker oder Investoren. JS Research GmbH oder dessen Mitarbeiter können teilweise direkt oder indirekt für die Vorbereitung, elektronische Verbreitung und andere Dienstleistungen von den besprochenen Unternehmen oder sogenannten „third parties“ mit einer Aufwandsentschädigung entlohnt werden. Auch wenn wir jeden Bericht nach bestem Wissen und Gewissen erstellen, raten wir Ihnen bezüglich Ihrer Anlageentscheidungen noch weitere externe Quellen, wie z.B. Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens, hinzuzuziehen. Deshalb ist auch die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der hier behandelten Ausführungen für die eigenen Anlageentscheidungen möglicherweise resultieren können, kategorisch ausgeschlossen. Die Depotanteile einzelner Aktien sollten gerade bei Rohstoff- und Explorationsaktien und bei gering kapitalisierten Werten nur so viel betragen, dass auch bei einem Totalverlust das Gesamtdepot nur marginal an Wert verlieren kann. Besonders Aktien mit geringer Marktkapitalisierung (sogenannte “Small Caps”) und speziell Explorationswerte sowie generell alle börsennotierten Wertpapiere sind zum Teil erheblichen Schwankungen unterworfen. Die Liquidität in den Wertpapieren kann entsprechend gering sein. Bei Investments im Rohstoffsektor (Explorationsunternehmen, Rohstoffproduzenten, Unternehmen die Rohstoffprojekte entwickeln) sind unbedingt zusätzliche Risiken zu beachten. Nachfolgend einige Beispiele für gesonderte Risiken im Rohstoffsektor: Länderrisiken, Währungsschwankungen, Naturkatastrophen und Unwetter (z.B. Überschwemmungen, Stürme), Veränderungen der rechtlichen Situation (z.B. Ex- und Importverbote, Strafzölle, Verbot von Rohstoffförderung bzw. Rohstoffexploration, Verstaatlichung von Projekten), umweltrechtliche Auflagen (z.B. höhere Kosten für Umweltschutz, Benennung neuer Umweltschutzgebiete, Verbot von diversen Abbaumethoden), Schwankungen der Rohstoffpreise und erhebliche Explorationsrisiken.

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Gebrauchtwagenankauf in Coburg: „Wir kaufen jedes Auto“

Source: Deutsche Nachrichten
Sie tragen sich mit dem Gedanken, in Coburg Ihren Gebrauchtwagen zu verkaufen und möchten dafür den bestmöglichen Preis bekommen. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten: Sie können beim örtlichen Händler einen Termin machen und dort mit Ihrem Auto vorstellig werden. Oder Sie geben ein Inserat in einer Zeitung oder im Internet auf. All das ist möglich, aber es ist vor allem für den Verkäufer mit viel Organisation, Wegen und damit Arbeit verbunden. Dabei geht ein Autoverkauf auch einfacher: mit uns. Mit Autoankauf-Live sparen Sie sich nervige Wege, unpünktliche Kaufinteressenten und eine wichtige Sache kommt noch hinzu: Sie bekommen von uns noch einen Top-Preis für Ihr gebrauchtes Auto. Und wir arbeiten kompetent und kundenorientiert.

Unkomplizierter Autoankauf in Coburg

Unkompliziert: Das ist eines unserer Lieblingswörter, wenn es um den Ankauf von gebrauchten Pkw geht. Und das geht so: Sie rufen uns an oder senden uns eine Mail. Oder Sie füllen das Kontaktformular aus, das Sie auf dieser Seite finden: https://autoankauf-live.de/coburg/. Dabei ist es wichtig, dass wir vorab möglichst viele Daten über das Fahrzeug bekommen, das Sie gerne verkaufen möchten. So können wir schon telefonisch oder per Mail ein Schnellangebot abgeben. Mit unserem Kontaktformular ist es für Sie ganz einfach, die Daten einzugeben. Übersichtlicher geht es nicht. Sie geben natürlich Ihnen Namen und Ihre Telefonnummer an, dann folgen Daten über das Fahrzeug, das Sie verkaufen möchten: Marke, Modell, Baujahr, Kilometerstand. Gerne können Sie uns Zubehör nennen, das Sie gerne veräußern möchten. Dazu gehören Dachgepäckträger, Reiseboxen für das Dach, Fahrradhalterungen, Winter- oder Sommerreifen.

Kaufvertrag gleich an Ihrem Wunschstandort

Sind wir uns mit dem Schnellangebot einig, kommen wir selbstverständlich zu Ihnen raus. Sie nennen uns einen Wunschtermin und einen Wunschort, an dem wir Sie und Ihr Fahrzeug finden. Nach einer Begutachtung, die circa eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, geben wir ein endgültiges Angebot ab. Natürlich schließen wir gleich einen Kaufvertrag ab, damit Sie als Kunde auf der sicheren Seite sind. Wir kümmern uns auch um die Formalitäten beim Straßenverkehrsamt. Sollten Sie nicht direkt in Coburg wohnen, sondern in einem der kleineren Nachbarstädte, so ist das auch kein Problem. Dort greifen wir auf unser Partnernetzwerk zurück und sorgen dafür, dass ein Mitarbeiter zu Ihnen kommt.

Wir nehmen das Auto gleich mit

Für uns gilt das Motto: „Wir kaufen jedes Auto.“ Also bieten Sie uns an, was Sie verkaufen möchten. Dazu gehören auch Unfallwagen, Fahrzeuge mit Mängeln und sogar Autos, die nicht mehr fahrtauglich sind. Nach dem Ankauf ist es an uns, uns zu überlegen, was mit dem Fahrzeug geschehen sollte. Sollte das Auto nur kleine Mängel haben, die aber groß genug sind, damit es nicht mehr in Deutschland zugelassen werden kann, dann strecken wir unsere Fühler ins Ausland aus. In einigen Ländern sind die Vorschriften für die Zulassungsanforderungen nicht so streng wie bei uns, so dass wir schnell einen Abnehmer für das Auto finden. Sind die Mängel größer, geben wir das Fahrzeug in eine Werkstatt und suchen dann einen Käufer. Natürlich gibt es auch Autos, die nur noch für eine Ausschlachtung geeignet sind. Egal, in welchem Zustand das alte Auto ist: Auch der Abtransport dieser Wagen ist für uns kein Problem.

Forschung braucht Sicherheit, Versorgung braucht Vertrauen, Apotheken-Nachrichten brauchen Richtung

Source: Deutsche Nachrichten
 

Apotheken-News: Bericht von heute

Wenn Gerichtsurteile über Grundfähigkeiten den Unterschied zwischen Leistung und Lücke markieren, wenn Insolvenzen zeigen, wie schnell Rentenansprüche in Gläubigermassen verschwinden, wenn ein dänischer Versicherer gegen Facebook-Hetze die Polizei einschaltet und wenn Apps für Erwachsene mit ADHS erstmals dauerhaft in die Versorgung kommen, dann geht es nicht nur um Einzelfälle, sondern um Grundfragen von Vertrauen, Sicherheit und Versorgung. Versicherungsbedingungen müssen so gestaltet sein, dass sie für Betriebe wie Apotheken tatsächlich greifen, wenn Krankheit oder Krise eintreten. Gleichzeitig verdeutlichen Pfändungsfälle, dass selbst gesicherte Ansprüche ohne rechtlichen Schutz verpuffen können. Die Reaktion auf digitale Hetze erinnert daran, dass der Rechtsstaat auch dort eingreifen muss, wo Debatten ins Persönliche kippen. Und die Zulassung von Attexis zeigt, dass digitale Gesundheitsanwendungen vom Testfeld in die Regelversorgung wachsen. Zusammen ergibt sich ein Panorama, in dem Absicherung, Recht und Innovation in direktem Zusammenhang stehen – und Apotheken sich mitten in diesem Spannungsfeld bewegen.

Verträge brauchen Präzision, Versicherte brauchen Schutz, Apotheken brauchen Rechtssicherheit

Wenn juristische Feinheiten den Ausschlag geben, entscheiden sie über die finanzielle Existenz von Versicherten und Betrieben. Das jüngste Urteil des Oberlandesgerichts Köln zeigt, wie eng die Auslegung von Vertragsklauseln im Bereich der Grundfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherungen ist und wie massiv die Konsequenzen sein können. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob ein Versicherter sich noch „aus eigener Kraft“ von einer knienden oder gebückten Position aufrichten kann, wenn er dazu Hilfsmittel wie Stützen oder Gehhilfen benötigt. Die Richter stellten klar: „Aus eigener Kraft“ bedeutet tatsächlich ohne Hilfsmittel. Damit wurde der Versuch von Versicherern, den Leistungsfall durch eine großzügigere Auslegung hinauszuzögern oder abzulehnen, unterbunden. Für Selbstständige und besonders für Apothekenleiterinnen und -leiter bedeutet das Urteil mehr Sicherheit – aber auch mehr Verantwortung bei der Vertragsgestaltung.

Die Entscheidung verdeutlicht einen Kernkonflikt, der seit Jahren in der Versicherungswelt schwelt. Versicherer arbeiten mit komplexen Klauseln, die im Streitfall Spielräume für Interpretationen eröffnen. Versicherungsnehmer hingegen müssen auf eine klare, alltagstaugliche Lesart vertrauen. Dass die Gerichte nun explizit auf die Perspektive eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers abstellen, ist ein Signal gegen juristische Haarspalterei und stärkt das Vertrauen in die Vertragspraxis. Apotheken, die auf Rechtssicherheit angewiesen sind, sollten diese Linie nutzen, um ihre eigenen Policen zu überprüfen. Denn jede Unklarheit in den Bedingungen kann im Ernstfall über die wirtschaftliche Stabilität eines ganzen Betriebs entscheiden.

Besonders prekär wird die Situation, wenn der Versicherungsfall mit weiteren wirtschaftlichen Krisen zusammentrifft. Parallel zum Kölner Verfahren wurde ein Insolvenzfall verhandelt, bei dem Rentenansprüche eines Versicherten in die Insolvenzmasse gezogen wurden. Hier zeigte sich, dass selbst eine zugesprochene Rente nicht automatisch vor Gläubigerzugriff geschützt ist. Für Apothekenleiter entsteht daraus die doppelte Herausforderung: Einerseits muss sichergestellt sein, dass Versicherungsleistungen tatsächlich fließen, andererseits müssen Auszahlungsmodalitäten und Pfändungsschutz so gestaltet sein, dass Leistungen im Insolvenzfall nicht verloren gehen. Das bedeutet, dass Beratung durch spezialisierte Anwälte und Versicherungsmakler keine Kür, sondern Pflicht ist.

Die Verbindung von Versicherungsrecht und betriebswirtschaftlicher Praxis wird gerade für Apotheken sichtbar. Ein Krankheitsfall des Inhabers kann die komplette Organisation lahmlegen, wenn keine klare Absicherung greift. Mitarbeitergehälter, Lieferantenrechnungen, Mietkosten und Kreditraten laufen weiter, während die Leistungsbereitschaft der Versicherung möglicherweise verzögert oder sogar verweigert wird. Das Urteil des OLG Köln signalisiert, dass Versicherungsnehmer hier gestärkt werden, doch allein darauf verlassen sollten sich Apothekerinnen und Apotheker nicht. Sie müssen die eigenen Verträge so prüfen lassen, dass Streitigkeiten im Leistungsfall gar nicht erst entstehen.

Eine weitere Ebene betrifft die Signalwirkung für den Markt. Versicherer sehen sich nach solchen Urteilen gezwungen, ihre Vertragsbedingungen anzupassen oder zumindest transparenter zu gestalten. Das stärkt das Vertrauen in die Versicherungswirtschaft insgesamt. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass Versicherer durch strengere Definitionen neue Schlupflöcher suchen, etwa indem sie die Anforderungen an die Leistungsprüfung in anderen Bereichen verschärfen. Hier sind Berufsverbände gefragt, eine klare Interessenvertretung wahrzunehmen und die Anliegen der Apothekenbranche gegenüber den Versicherern zu bündeln.

Für Apotheken ergibt sich aus dem Fall Köln ein konkreter Handlungsauftrag: Verträge sollten nicht nur vor Abschluss sorgfältig geprüft werden, sondern auch während der Laufzeit regelmäßig auf Aktualität und Rechtssicherheit untersucht werden. Gerade ältere Policen enthalten oft Formulierungen, die heute rechtlich nicht mehr haltbar wären, im Ernstfall aber dennoch angewandt würden. Der Einsatz spezialisierter Berater kann hier helfen, Lücken zu erkennen und Nachbesserungen einzuleiten. Besonders wichtig ist es, nicht nur den Inhaber, sondern auch Schlüsselkräfte wie Filialleiter oder erfahrene Pharmazeuten in die Absicherungsstrategie einzubeziehen.

Das Urteil wirft auch ein Schlaglicht auf die Rolle der Versicherungsaufsicht und der Verbraucherzentralen. Während Gerichte für Einzelfälle entscheiden, sind es diese Institutionen, die systemisch Druck aufbauen können. Für die Apothekenbranche könnte es sinnvoll sein, auf Musterverfahren oder branchenweite Rahmenverträge hinzuarbeiten, die einheitliche Standards schaffen. So ließe sich die Abhängigkeit von individuellen Gerichtsentscheidungen verringern, und die Planungssicherheit würde steigen. Doch bis solche Standards Realität werden, bleibt es Aufgabe jedes Einzelnen, die eigenen Verträge so wasserdicht wie möglich zu gestalten.

Neben der juristischen Dimension zeigt der Fall eine kulturelle: Versicherungen sind Vertrauensprodukte. Wenn Versicherer versuchen, sich durch Spitzfindigkeiten aus der Verantwortung zu stehlen, verlieren sie Vertrauen – nicht nur bei den unmittelbar Betroffenen, sondern in der gesamten Branche. Gerade in einem Umfeld wie dem Gesundheitswesen, in dem Apotheken als letzte verlässliche Instanz vor Ort wahrgenommen werden, wiegt Vertrauensverlust besonders schwer. Versicherer, die an kleinteiligen Formulierungen sparen wollen, riskieren langfristig mehr Schaden als Nutzen. Für Apotheken ist diese Erfahrung ein weiterer Beleg dafür, dass Vertrauen das wichtigste Kapital ist – im Betrieb wie in der Absicherung.

Auch der Aspekt der Kommunikation darf nicht unterschätzt werden. Versicherungsnehmer, die im Leistungsfall mit Ablehnungen oder Verzögerungen konfrontiert werden, reagieren nicht nur juristisch, sondern auch emotional. Ein Apotheker, der ohnehin durch Krankheit oder betriebliche Belastungen geschwächt ist, steht dann zusätzlich unter psychischem Druck. Das Urteil des OLG Köln nimmt hier ein Stück Last, indem es die Auslegung enger fasst und so potenzielle Konflikte reduziert. Doch es ersetzt nicht die Notwendigkeit, im Vorfeld eine klare Absicherung zu schaffen und Krisenszenarien durchzuspielen.

Am Ende steht ein Fazit, das über den Einzelfall hinausweist: Apotheken brauchen nicht nur Medikamente und Kunden, sondern auch einen belastbaren Schutzschirm gegen Risiken, die den gesamten Betrieb gefährden können. Versicherungsbedingungen sind kein Nebenschauplatz, sondern ein zentraler Faktor betrieblicher Stabilität. Das OLG Köln hat mit seiner Entscheidung einen wichtigen Maßstab gesetzt, doch die Verantwortung liegt weiterhin bei den Betreibern. Nur wer Verträge versteht, regelmäßig überprüft und im Zweifel nachjustiert, kann sicherstellen, dass Versicherungen im Krisenfall nicht zu einer zusätzlichen Belastung, sondern zu einem echten Schutz werden. Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Es bedeutet im Kern, dass rechtliche Präzision und betriebswirtschaftliche Verantwortung Hand in Hand gehen müssen, wenn Apotheken langfristig bestehen wollen.

Renten geraten ins Risiko, Gläubiger greifen zu, Apothekenleiter müssen Vorsorge treffen

Wenn ein Bagatellschaden zur Grundsatzfrage wird, zeigt sich, wie nahe Alltag und Recht beieinanderliegen. Das Oberlandesgericht München musste über einen Fall entscheiden, bei dem ein Fahrzeug in einer Waschstraße beschädigt wurde, weil der Fahrer während des automatisierten Prozesses selbst ins Steuer griff. Was auf den ersten Blick wie ein ärgerlicher, aber kleiner Vorfall wirkt, entpuppte sich vor Gericht als Präzedenzfall für Haftungsfragen. Denn die Richter stellten klar: Wer in einer Waschstraße eigenmächtig handelt, trägt die Verantwortung für den Schaden – auch wenn dieser durch technische Abläufe mitverursacht wurde. Für Apotheken, die Dienstfahrzeuge für Botendienste nutzen, hat das Urteil erhebliche Bedeutung, weil es die Risikozuordnung bei vermeintlichen Bagatellfällen verschiebt.

Die Münchener Richter griffen damit eine Streitfrage auf, die in der Vergangenheit zu widersprüchlichen Urteilen geführt hat. Während manche Gerichte die Betreiber der Waschanlagen stärker in der Verantwortung sahen, stellte das OLG München nun den Nutzer in den Mittelpunkt. Diese Perspektive folgt der Logik, dass der Waschprozess eine automatisierte Dienstleistung ist, die nur dann sicher funktioniert, wenn sich der Nutzer an die Vorgaben hält. Schon kleine Abweichungen – etwa das eigenmächtige Lenken, Bremsen oder Gasgeben – können eine Kettenreaktion auslösen. Im Münchener Fall führte ein solches Verhalten dazu, dass nicht nur das eigene Fahrzeug, sondern auch nachfolgende Autos beschädigt wurden. Damit wurde die Bagatelle zum Mehrfachschaden.

Für Apotheken ist die Übertragbarkeit offensichtlich. Botendienste, die mit eigenen Fahrzeugen arbeiten, bewegen sich täglich in einem Umfeld kleiner Risiken: Kratzer beim Einparken, Rempler beim Ausladen, Schäden durch Witterung oder enge Straßen. Die Versuchung, solche Vorfälle als „Kleinigkeiten“ abzutun, ist groß. Doch das Münchener Urteil zeigt, dass gerade in diesen Bagatellen ein erhebliches Haftungsrisiko steckt. Ein einzelner Bedienungsfehler oder eine unbedachte Handlung kann nicht nur das eigene Fahrzeug betreffen, sondern Folgeansprüche Dritter nach sich ziehen. Für Apothekenbetriebe bedeutet das eine finanzielle und organisatorische Herausforderung, die weit über den vermeintlichen Bagatellschaden hinausgeht.

Besonders heikel ist, dass Versicherer in solchen Fällen prüfen, ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Wer gegen die klaren Regeln einer Waschstraße verstößt, bewegt sich schnell im Bereich des groben Fehlverhaltens – mit der Folge, dass der Versicherungsschutz eingeschränkt oder ganz verweigert wird. Für Apothekenfahrzeuge heißt das: Jeder Botendienstfahrer muss genau wissen, welche Verhaltensregeln in spezifischen Situationen gelten. Interne Schulungen oder klare Anweisungen sind keine Bürokratie, sondern eine Form der Risikoprävention. Denn die Kosten für einen unversicherten Schaden können schnell die Kalkulation eines ganzen Monats zunichtemachen.

Das Urteil verweist auch auf eine tiefere Ebene: die Abgrenzung von Eigen- und Fremdverantwortung. Betreiber von Waschstraßen oder anderer Infrastruktur versuchen, ihre Haftung durch detaillierte Nutzungsbedingungen zu begrenzen. Nutzer hingegen hoffen auf einen Rundumschutz. Wenn Gerichte nun die Eigenverantwortung betonen, bedeutet das für Betriebe, dass sie ihre internen Abläufe entsprechend anpassen müssen. Für Apotheken könnte das etwa heißen, dass bestimmte Waschstraßen gemieden oder die Fahrzeuge ausschließlich durch geschulte Mitarbeiter genutzt werden. Was trivial klingt, ist in Wahrheit ein Baustein im Risikomanagement.

Ein weiteres Signal des Münchener Urteils betrifft die Beweislast. Im Schadensfall müssen Versicherer, Betreiber und Nutzer klären, wer welchen Anteil trägt. Wenn der Fahrer gegen die Vorgaben verstößt, ist die Beweisführung für dessen Haftung vergleichsweise einfach. Für Apotheken bedeutet das: Dokumentation wird immer wichtiger. Dienstanweisungen, Schulungsnachweise und Fahrtenbücher können im Streitfall den Ausschlag geben, ob ein Schaden als betriebliche Unachtsamkeit oder als grobe Fahrlässigkeit gewertet wird. Die Investition in Dokumentation spart im Zweifel erhebliche Summen.

Aus betriebswirtschaftlicher Perspektive wirft der Fall die Frage auf, wie Apotheken mit Bagatellschäden umgehen sollten. Viele Betriebe neigen dazu, kleinere Schäden selbst zu zahlen, um Versicherungsprämien stabil zu halten. Doch das Münchener Urteil zeigt, dass Bagatellen zum juristischen Sprengsatz werden können, wenn sie falsch behandelt werden. Die Grenze zwischen „selbst tragen“ und „versichern lassen“ muss daher neu gezogen werden. Gerade weil Apotheken oft mit schmalen Margen arbeiten, ist ein professionelles Schadensmanagement unverzichtbar.

Die kulturelle Dimension darf nicht übersehen werden. Bagatellen werden in vielen Betrieben unterschätzt, manchmal sogar belächelt. Doch das Urteil zeigt, dass vermeintliche Kleinigkeiten einen Präzedenzwert haben, der weit über den Einzelfall hinausgeht. Für Apotheken ist dies eine Mahnung, auch kleine Risiken ernst zu nehmen und systematisch in den betrieblichen Alltag zu integrieren. Das betrifft nicht nur Fahrzeuge, sondern auch technische Geräte, Kühlschränke oder Transportboxen – überall dort, wo kleine Defekte große Folgen haben können.

Gleichzeitig verdeutlicht der Fall, dass Prävention nicht nur juristische, sondern auch psychologische Wirkung hat. Mitarbeiter, die geschult und sensibilisiert sind, verhalten sich vorsichtiger und verantwortungsbewusster. Sie entwickeln ein Risikobewusstsein, das im Alltag oft mehr bewirkt als jede Klausel im Versicherungsvertrag. Für Apotheken ist das ein Schlüssel zur Entlastung, denn jeder verhinderte Schaden bedeutet weniger Stress, weniger Kosten und mehr Vertrauen im Team.

Ein Fazit des Münchener Urteils lautet: Bagatellen sind keine Nebensachen. Wer sie unterschätzt, riskiert überproportionale Konsequenzen. Für Apotheken ist das Urteil ein Anlass, ihr Schadensmanagement neu zu denken – nicht als lästige Pflicht, sondern als Teil einer modernen Betriebsführung. Klare Regeln, Dokumentation und Prävention sind die Werkzeuge, mit denen sich Risiken minimieren lassen. Das OLG München hat einen Maßstab gesetzt, der zeigt, dass auch vermeintliche Kleinigkeiten ein betriebsgefährdendes Potenzial haben. Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Es deutet an, dass Apotheken künftig lernen müssen, gerade den kleinen Dingen mehr Beachtung zu schenken, weil in ihnen die großen Gefahren verborgen sind.

Hetze eskaliert online, Versicherer setzen Grenzen, Rechtsstaat zieht klare Linien

Wenn Menschen mit pharmazeutischer Ausbildung nach Deutschland kommen, treffen sie nicht nur auf ein neues Land, sondern auch auf ein komplexes Anerkennungssystem. Für ausländische Pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten (PTA) bedeutet das, dass ihr Abschluss nicht automatisch anerkannt wird, sondern ein Verfahren durchlaufen werden muss, das bundeslandspezifisch geregelt ist und hohe Hürden enthält. Während Fachkräftemangel in Apotheken seit Jahren beklagt wird, zeigt sich an dieser Stelle eine paradoxe Situation: Der Bedarf ist groß, doch die Integration wird durch langwierige Verfahren gebremst.

Die Anerkennung ausländischer Abschlüsse erfolgt in Deutschland meist über Gleichwertigkeitsprüfungen. Dabei wird geprüft, ob die Ausbildung im Herkunftsland in Dauer, Inhalt und Praxisanteilen mit der deutschen PTA-Ausbildung vergleichbar ist. In vielen Fällen ergeben sich Lücken – sei es in der Arzneimittelkunde, der praktischen Rezeptur oder in den rechtlichen Grundlagen wie dem Apothekengesetz. Betroffene müssen dann Ausgleichsmaßnahmen absolvieren, die sich von Anpassungslehrgängen bis hin zu Kenntnisprüfungen erstrecken. Dieser Prozess dauert oft Monate, manchmal Jahre, und bedeutet für die Betroffenen eine Phase der Unsicherheit.

Für Apotheken stellt sich die Frage, wie dieser Übergang organisiert werden kann. Viele Betriebe sind bereit, ausländische PTA einzustellen, um das Team zu entlasten. Doch solange die Anerkennung nicht vorliegt, dürfen diese nur eingeschränkt eingesetzt werden – etwa als Hilfskräfte oder in unterstützenden Tätigkeiten. Das führt zu Frust auf beiden Seiten: Ausländische PTA fühlen sich unterfordert, Apotheken verlieren wertvolle Arbeitskraft, und die Patientenversorgung leidet unter der Bürokratie. Die Diskrepanz zwischen tatsächlichem Bedarf und regulatorischer Realität tritt hier besonders deutlich zutage.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Sprachkompetenz. Medizinische und pharmazeutische Fachsprache geht weit über den Alltag hinaus. Wer in einer Apotheke arbeitet, muss nicht nur Beratungsgespräche führen, sondern auch komplexe Informationen zu Dosierungen, Wechselwirkungen und Nebenwirkungen vermitteln können. Prüfungen wie das Fachsprachenzertifikat auf C1-Niveau setzen hier hohe Maßstäbe. Diese Anforderungen sind richtig, um Patientensicherheit zu gewährleisten, aber sie verlängern den Anerkennungsprozess erheblich. Viele ausländische PTA berichten, dass sie Monate allein auf Sprachprüfungen warten müssen, bevor sie überhaupt ins Anerkennungsverfahren einsteigen können.

Dabei zeigt sich ein Widerspruch: Einerseits wird in Politik und Berufsverbänden der Fachkräftemangel beklagt, andererseits werden Hürden aufgebaut, die qualifizierte Fachkräfte am Arbeiten hindern. Die Bundesagentur für Arbeit prognostiziert seit Jahren eine wachsende Lücke in Apothekenberufen, insbesondere in ländlichen Regionen. Doch statt pragmatische Lösungen zu schaffen, verharren die Verfahren im Formalismus. Ausländische PTA werden so nicht als Chance, sondern zunächst als Problem behandelt. Für die Versorgung ist das kontraproduktiv, denn jede nicht besetzte Stelle bedeutet weniger Zeit für Beratung, weniger Sicherheit bei Arzneimittelabgabe und mehr Druck auf die verbleibenden Teams.

Einige Bundesländer haben inzwischen erkannt, dass Reformen nötig sind. Modellprojekte versuchen, Anerkennungsverfahren zu beschleunigen, indem Ausgleichsmaßnahmen parallel zur Berufstätigkeit absolviert werden können. Apotheken spielen dabei eine zentrale Rolle, weil sie praxisnahe Begleitung und Unterstützung bieten. Gleichzeitig entstehen Kooperationen zwischen Kammern, Berufsschulen und Arbeitgebern, die gezielt Sprachkurse, Fachunterricht und praktische Einsätze kombinieren. Dieses „Dual-Prinzip“ ähnelt der klassischen Ausbildung und ermöglicht eine schnellere Integration. Für Apotheken ist das eine Investition, die sich lohnt, weil sie dadurch langfristig qualifizierte Mitarbeiter gewinnen.

Doch es bleiben strukturelle Probleme. Die Anerkennung liegt in der Verantwortung der Regierungspräsidien und Landesbehörden, die oft überlastet sind. Anträge stauen sich, Bearbeitungszeiten ziehen sich hin, und die Kommunikation mit Antragstellern ist nicht selten zäh. Hinzu kommt, dass es kein bundesweit einheitliches Vorgehen gibt. Was in Bayern gilt, kann in Niedersachsen anders sein. Für Betroffene bedeutet das Unsicherheit und zusätzlichen Aufwand. Apotheken, die ausländische PTA beschäftigen wollen, müssen sich auf ein Flickwerk von Zuständigkeiten einstellen, das wertvolle Zeit kostet.

Ein weiteres Feld sind die sozialen und kulturellen Herausforderungen. Integration in einem Apothekenteam bedeutet nicht nur, fachlich auf dem neuesten Stand zu sein, sondern auch, in ein eingespieltes System hineinzuwachsen. Unterschiede im Arbeitsstil, in der Kommunikation oder im Rollenverständnis können Reibungen verursachen. Hier sind Apotheken gefordert, nicht nur Fachwissen zu vermitteln, sondern auch Teamkultur. Mentorensysteme, regelmäßige Feedbackgespräche und ein bewusstes Willkommenheißen neuer Kolleginnen und Kollegen sind dabei zentrale Elemente. Denn Integration gelingt nicht allein durch ein Zertifikat, sondern durch tägliche Zusammenarbeit.

Für die Politik stellt sich die Frage, ob das Anerkennungssystem nicht grundsätzlich reformiert werden muss. Während bei akademischen Heilberufen wie Ärzten oder Apothekern inzwischen erste Vereinfachungen eingeführt wurden, bleiben PTA in einem Graubereich hängen. Dabei ist ihre Rolle in der Versorgung zentral: Sie sind Ansprechpartner in Beratungsgesprächen, sichern die Rezepturqualität und entlasten Apotheker in der täglichen Arbeit. Eine beschleunigte Anerkennung würde also direkt die Versorgungsqualität stärken. Dennoch verharren die Regelungen in einer Logik, die eher abschreckt als anzieht.

Die Dringlichkeit wird noch verstärkt durch die demografische Entwicklung. Viele PTA in Deutschland nähern sich dem Rentenalter, Nachwuchs ist begrenzt, und Ausbildungszahlen stagnieren. Ohne zusätzliche Fachkräfte aus dem Ausland droht die Versorgungslücke größer zu werden. Gerade ländliche Apotheken, die ohnehin Schwierigkeiten haben, Personal zu gewinnen, könnten so langfristig gefährdet sein. Hier ist ein Umdenken notwendig: Ausländische PTA sind keine Ergänzung, sondern bald eine Notwendigkeit, um die Grundversorgung zu sichern.

Das Thema Anerkennung ist daher mehr als eine Verwaltungsfrage. Es ist ein Lackmustest dafür, wie ernst Deutschland die Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen nimmt. Solange Verfahren kompliziert, langsam und uneinheitlich sind, bleibt der Fachkräftemangel hausgemacht. Für Apotheken bedeutet das: Sie brauchen nicht nur Geduld, sondern auch strategische Weitsicht, um ausländische PTA zu integrieren. Schulungen, Kooperationen und ein klares Bekenntnis zur Willkommenskultur sind keine Option, sondern Voraussetzung. Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Es deutet an, dass die Zukunft der Apotheken auch davon abhängen wird, ob Deutschland die Türen für ausländische Fachkräfte öffnet oder sie im bürokratischen Labyrinth verliert.

Digitale Therapien gewinnen Raum, Studien zeigen Wirkung, Krankenkassen übernehmen Verantwortung

Wenn ein Schaden in einer Apotheke eintritt, wird schnell sichtbar, wie verletzlich der Betrieb tatsächlich ist. Ein zerbrochenes Kühlgerät, ein Einbruch oder eine kleine Unachtsamkeit bei der Rezeptabrechnung können enorme finanzielle Folgen haben. Während Patientenversorgung im Vordergrund steht, bleibt oft im Hintergrund, dass Apotheken auch als mittelständische Unternehmen mit hohen Risiken konfrontiert sind. Versicherungsschutz ist deshalb nicht nur Pflicht, sondern eine strategische Notwendigkeit, die über Existenz oder Insolvenz entscheiden kann. Gerade die jüngsten Entwicklungen – von Rezeptfälschungen über Cyberangriffe bis hin zu Naturgefahren – haben die Sensibilität für diese Frage geschärft.

Besonders deutlich wird die Abhängigkeit am Beispiel von Bagatellschäden. Ein Wasserschaden durch eine defekte Leitung mag zunächst wie ein kleiner Zwischenfall wirken, kann aber schnell Laborgeräte, Rezepturarbeitsplätze oder die Offizin in Mitleidenschaft ziehen. Wenn dann unklar ist, ob Gebäude- oder Inhaltsversicherung zuständig ist, droht eine wochenlange Hängepartie. Währenddessen müssen Medikamente ausgelagert, Patienten vertröstet und Lieferketten umorganisiert werden. Hier zeigt sich, wie wichtig ein klar strukturiertes Schadensmanagement ist, das Zuständigkeiten definiert und schnell handlungsfähig macht. Versicherer achten zunehmend darauf, dass Apotheken dokumentieren, wie sie Risiken vorbeugen und Schäden melden – wer hier nachlässig ist, riskiert Leistungskürzungen.

Ein zweites Feld ist die Haftungsfrage. Apotheken stehen immer wieder im Fokus, wenn falsche Dosierungen, fehlerhafte Rezepturen oder unvollständige Beratung nachweisbar werden. Auch wenn diese Fälle selten sind, reicht ein einziger Vorfall, um Schadenssummen in sechsstelliger Höhe auszulösen. Berufshaftpflichtversicherungen sind hier unverzichtbar, doch nicht jede Police deckt alle Szenarien ab. Beispielsweise sind digitale Fehler – wie falsche Datenübermittlung bei E-Rezepten – in vielen klassischen Policen noch gar nicht berücksichtigt. Apotheken, die ihre Risiken nicht regelmäßig prüfen, laufen Gefahr, in einer Grauzone zu landen, in der Versicherer Zahlungen ablehnen können.

Eine der größten Herausforderungen liegt im Bereich Cyberversicherung. Die zunehmende Digitalisierung von Apotheken, mit Warenwirtschaftssystemen, Rezeptabrechnungen und elektronischer Patientenakte, macht Betriebe angreifbar. Hackerangriffe können nicht nur Daten verschlüsseln, sondern auch Betriebsstillstand verursachen. Besonders gefährlich: Im Schadensfall können Apotheken weder E-Rezepte abrechnen noch Bestellungen tätigen, was zu unmittelbaren Umsatzeinbußen führt. Hier greifen spezielle Policen, die neben Lösegeldzahlungen auch Kosten für Datenwiederherstellung oder IT-Sicherheitsmaßnahmen übernehmen. Doch die Prämien steigen rasant, und Versicherer verlangen Nachweise über Firewalls, regelmäßige Updates und Notfallpläne. Wer diese Standards nicht erfüllt, bleibt ungeschützt.

Hinzu kommt der Bereich Transport- und Kühlkettenversicherung. Arzneimittel, die unter bestimmten Temperaturen transportiert oder gelagert werden müssen, stellen ein besonderes Risiko dar. Schon ein kleiner Ausfall im Kühlaggregat eines Lieferwagens kann Waren im Wert von zehntausenden Euro vernichten. Apotheken, die Botendienste betreiben oder auf externe Lieferanten setzen, sind doppelt gefordert: Sie müssen ihre eigenen Geräte absichern und gleichzeitig prüfen, ob die Partnerfirmen ausreichend versichert sind. Streitigkeiten darüber, wer im Schadensfall zahlt, sind häufig und führen ohne klar definierte Policen schnell vor Gericht.

Auch der Bereich Rechtsschutz darf nicht unterschätzt werden. Ob bei Retaxationen, Streit mit Vermietern oder Konflikten mit Personal – juristische Auseinandersetzungen sind keine Ausnahme. Eine spezialisierte Rechtsschutzversicherung für Apotheken ist deshalb sinnvoll, um Prozesskosten zu decken und auch in Verhandlungen eine starke Position zu haben. Besonders Retaxationen sind ein wachsendes Risiko: Krankenkassen kürzen Abrechnungen oft aus formalen Gründen, und ohne Versicherung bleibt die Apotheke auf den Kosten sitzen. Hier zeigt sich, dass Versicherungsschutz nicht nur Schutzschirm, sondern auch Verhandlungsinstrument ist.

Die Versicherungslandschaft ist jedoch fragmentiert und für Laien schwer überschaubar. Viele Apotheken haben Policen, die über Jahre gewachsen sind, aber nicht mehr zum aktuellen Risikoprofil passen. Ein regelmäßiges Policen-Audit – also eine umfassende Überprüfung der Verträge – wird deshalb immer wichtiger. Nur so lassen sich Lücken erkennen, Doppelversicherungen vermeiden und Kosten optimieren. Versicherungsberater, die sich auf Heilberufe spezialisiert haben, berichten regelmäßig, dass Apotheken erst im Schadensfall bemerken, dass ihre Deckung unzureichend war. Doch dann ist es zu spät: Versicherer berufen sich auf Ausschlüsse, und die wirtschaftlichen Folgen bleiben bei der Apotheke.

Ein weiteres zentrales Thema ist die Kommunikation mit Versicherern im Schadensfall. Viele Apothekerinnen und Apotheker erleben, dass sie sich nach einer Schadensmeldung in einer Beweislastfalle wiederfinden: War das Gerät regelmäßig gewartet? Gab es ein Protokoll über Temperaturmessungen? Wurden Mitarbeitende geschult, wie sie bei Ausfällen reagieren? Ohne lückenlose Dokumentation können Versicherer Zahlungen verweigern. Deshalb gehört zur Risikoprävention auch die Schulung des Personals: Wer weiß, wie man Schäden dokumentiert, Fristen einhält und Nachweise sichert, erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass die Versicherung zahlt. Versicherer verlangen heute nicht nur Geld, sondern auch Disziplin.

Nicht zuletzt ist Versicherung auch eine Frage der Kultur. In Apotheken wird traditionell viel auf Vertrauen und Improvisation gesetzt, doch die wachsende Komplexität zwingt zu einem Umdenken. Versicherungsschutz darf nicht als bürokratische Last gesehen werden, sondern muss als strategischer Bestandteil der Unternehmensführung begriffen werden. Wer Risiken ernst nimmt, Policen bewusst auswählt und Schadensmanagement in die Betriebsabläufe integriert, gewinnt nicht nur Sicherheit, sondern auch Freiheit: die Freiheit, sich auf die Versorgung zu konzentrieren, ohne ständig die eigene Existenz zu riskieren.

Am Ende zeigt sich, dass Versicherungen für Apotheken mehr sind als ein finanzieller Puffer. Sie sind ein Spiegel dafür, wie Betriebe Risiken einschätzen, Verantwortung übernehmen und ihre Zukunft sichern. Zwischen Kostendruck, Fachkräftemangel und zunehmender Regulierung ist es entscheidend, dass Apotheken ihre Verwundbarkeit realistisch betrachten. Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Es deutet an, dass die Zukunft der Apotheken nicht nur von Arzneimitteln, sondern auch von der Fähigkeit abhängt, Risiken zu beherrschen und Versicherungsschutz als Teil der Versorgungskultur zu verankern.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt. Die Wirkung liegt darin, dass Apotheken nicht nur Getriebene regulatorischer Prozesse sind, sondern gestaltende Akteure einer Gesundheitsökonomie, die Vertrauen und Innovation neu austarieren muss. Deutlich wird: Was heute als politische Randnotiz beginnt, entscheidet morgen über ökonomische Stabilität und kulturelle Versorgungskraft.

Die Modulzelle von RK Rose+Krieger

Source: Deutsche Nachrichten
Mit seiner Modulzelle hatRK Rose+Krieger eine weitere Systemlösung für die Integration von Robotik in der Montage vorgestellt. Auf Basis seines Komponentenprogramms entwickelte der Hersteller ein Standardkonzept, das sich an individuelle Automationsanforderungen anpassen lässt. Herzstück ist die SensorBoard-Technologie, die den integrierten Roboterarm mit einer automatischen Positionserkennung von Werkstückträgern unterstützt.

Flexibel anpassbar und dennoch schnell verfügbar, das ist das Prinzip, nach dem RK Rose+Krieger Systemlösungen für die industrielle Produktion und Automatisierung entwickelt. Jüngstes Beispiel ist die Modulzelle. Sie besteht aus einem SCARA- oder Knickarm-Roboter auf einer Grundplatte aus der RK Profiltechnik sowie dem Sensorboard von RK Rose+Krieger. Letzteres ermöglicht eine Bauteil-Positionierung mit einer Genauigkeit von 0,01 Millimetern. Die Technologie arbeitet dafür mit Sensorik anstelle von Kameratechnik. Das macht sie unabhängig von sich ändernden Lichtverhältnissen, Schmutz oder Staub. Die Roboterzelle ist in drei Baugrößen erhältlich und wird damit verschiedenen Typen der Montage gerecht.

Tischgestell für den kollaborativen Einsatz

Die Grundversion der Modulzelle besteht aus einem Tischgestell, auf dem der Roboterarm mit der Grundplatte aus Aluminium angebracht ist. Das hochsteife Blocan-Gestell aus der RK Profiltechnik verschafft der Roboterzelle auch bei hohen Verfahrgeschwindigkeiten Stabilität. Zudem eröffnet es viele Anbindungsmöglichkeiten für Bauteilaufnahmen und individuelle Komponenten zur Bedienung des Systems. Die Variante eignet sich für den kollaborativen Einsatz der Robotik, zum Beispiel bei Montagearbeiten, Qualitätskontrollen oder der Lehre & Forschung.

Mit Schutzumhausung für die halbautomatische Fertigung

Für den Einsatz in teilautomatisierten Prozessen, wie zum Beispiel in der Bestückung oder Sortierung, erweitert RK Rose+Krieger das Grundgestell um eine Schutzumhausung sowie um einen Einschubbereich für die manuelle Materialzuführung. Das erweiterte Blocan-Gestell ermöglicht die einfache Integration zusätzlicher Kamera- und Visionssysteme.

Roboterzelle für vollautomatische Prozesse

Zur Einbindung in Produktionslinien bietet RK Rose+Krieger die Modulzelle in einer vollautomatischen Variante an. Sie verfügt über eine automatische Materialzuführung und kann ebenfalls mit Halterungen für Monitore, Touchpanels und andere Bediengeräte erweitert werden.

Modulbauweise ermöglicht wirtschaftliche Sonderlösung

Alle Konzepte sind modular aufgebaut. Sie basieren auf Standardelementen aus der Lineartechnik, Profiltechnik, Verbindungs- und Modultechnik. Sie lassen sich wirtschaftlich zur individuellen Sonderlösung für die jeweilige Montagelinie kombinieren. Das breite Portfolio des Herstellers macht es möglich, die Systeme einfach in bestehende Linien zu integrieren. Die Modulzellen werden inklusive Roboter und Programmierung als Komplettlösung von RK Rose+Krieger geliefert.

Kundenservice unter Druck

Source: Deutsche Nachrichten
Zunehmende Aggression im Kundenkontakt: Servicekräfte unter Druck
Die Stimmungslage im Kundenservice hat sich spürbar verschärft: Laut aktuellen Umfragen  berichten fast 90 % der Beschäftigten im direkten Kundenkontakt von zunehmender Aggressivität und Beschimpfungen. Für Servicekräfte bedeutet das nicht nur psychische Belastung, sondern auch wachsenden Handlungsdruck, schwierige Gespräche souverän zu meistern – ohne dabei die eigene Gesundheit oder Professionalität zu gefährden.

Kommunikationstrainings als Antwort: Souverän bleiben, Grenzen setzen
Die Kompakttraining GmbH & Co. KG reagiert auf diese Entwicklung mit gezielten Kommunikationstrainings und Konfliktmanagement-Seminaren, die ab Ende August 2025 in zahlreichen Städten stattfinden. Die praxisnahen Formate vermitteln, wie Service-Mitarbeitende innere Stabilität aufbauen, selbstbewusst „Nein“ sagen, verbindlich Grenzen setzen und dennoch die Kundenbeziehung positiv gestalten können.
„Unsere Teilnehmenden lernen, aktiv zu kommunizieren, souverän zu verhandeln und in Stresssituationen handlungsfähig zu bleiben – statt sich alles gefallen zu lassen“, so Geschäftsführer Dipl.-Kfm. Ingo Scheider.
Die Seminare sind kompakt, praxisorientiert und auf kleine Gruppen zugeschnitten. Anhand realer Gesprächssituationen trainieren die Teilnehmer Deeskalationstechniken, üben positive Gesprächsführung und entwickeln Strategien, um in angespannten Situationen das eigene Thema klar und konstruktiv vorzutragen.

Produkt-Fact-Box: Kommunikationstraining

  • Zielgruppe: Mitarbeitende im Kundenservice, Vertrieb, Support und interne Kommunikation
  • Ziele: Gesprächskompetenz stärken, aktiv und empathisch kommunizieren, Missverständnisse vermeiden
  • Inhalte: Deeskalationstechniken, aktives Zuhören, selbstbewusstes „Nein“ sagen, positive Gesprächsführung
  • Format: 1- oder 2-tägiges Seminar, kleine Gruppen, praxisnahe Übungen
  • Nutzen: Mehr Sicherheit im Gespräch, souveränes Auftreten, höhere Kundenzufriedenheit

Produkt-Fact-Box: Konfliktmanagement-Seminar

  • Zielgruppe: Mitarbeitende aller Ebenen, insbesondere mit Kunden- oder Teamkontakt
  • Ziele: Konfliktsituationen frühzeitig erkennen, konstruktiv ansprechen und souverän lösen
  • Inhalte: Konfliktdynamiken verstehen, eigene Haltung reflektieren, deeskalierende Gesprächsführung, Umgang mit Emotionen
  • Format: 1- oder 2-tägiges Seminar, kleine Gruppen, realitätsnahe Fallbeispiele
  • Nutzen: Weniger Reibungsverluste im Team, mehr Durchsetzungsstärke, sichere Gesprächsführung auch in schwierigen Situationen

Achtung, Batterieverordnung ab heute umsetzen!

Source: Deutsche Nachrichten
Seit heute gelten weitere umfassende Pflichten im Zuge des schrittweisen Inkrafttretens der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542. Hier finden Sie FAQs zur EU-Batterieverordnung für Händler, Hersteller und Importeure, die Batterien oder Geräte mit Batterien in einem oder mehreren EU-Ländern verkaufen. 

Was passiert am 18. August 2025 konkret?  

Ab diesem Datum gelten weitere umfassende Pflichten der neuen EU-Batterieverordnung. Die alte Batterierichtlinie 2006/66/EG wird endgültig ersetzt. Die neue Verordnung ist unmittelbar anwendbar in allen EU-Mitgliedsstaaten und müsste daher ab dem 18. August von diesen umgesetzt sein. Dies ist jedoch noch nicht der Fall. Wie der tatsächliche Umsetzungsstand ist und in welchen EU-Mitgliedstaaten bereits weiterführende Informationen zur Anwendung der EU-Batterieverordnung vorliegen, sehen Sie hier: Zur EU BattVO Länderübersicht

Was bedeutet das für Sie als Händler, der Batterien in verschiedene EU-Länder verkauft?  

Sie müssen:  

  • In jedem EU-Land, in dem Sie Batterien erstmals in Verkehr bringen, als Hersteller registriert sein (EPR – Extended Producer Responsibility) 
  • Die Registrierung aufgeteilt nach den verschiedenen Batteriekategorien Gerätebatterien, Industriebatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel, Elektrofahrzeugbatterien und Starterbatterien vornehmen 
  • Nationale Rücknahme- und Entsorgungspflichten erfüllen (gemäß EU-Batterieverordnung über OfH – Organisationen für Herstellerverantwortung) 
  • Berichte und Mengenmeldungen regelmäßig einreichen
  • Gut zu wissen: Die Einhaltung und Registrierung ist nicht durch eine zentrale EU-Stelle, sondern landesspezifisch zu organisieren 

Was genau ist die EPR-Registrierungspflicht?  

Sie müssen sich in jedem einzelnen EU-Land, in dem Sie Batterien oder Geräte mit Batterien verkaufen, bei den zuständigen Behörden als „Hersteller/Erstinverkehrbringer“ registrieren. Dazu gehören:

  •  Hersteller-ID oder nationale Registrierungsnummer
  • Abschluss oder Nachweis der Beteiligung an einer “OfH”, Organisation für Herstellerverantwortung
  • Regelmäßige Mengenmeldungen
  • Kostenübernahme für Sammlung, Recycling und Informationskampagnen

Achtung: Auch Händler, die Produkte mit eingebauten Batterien importieren oder per E-Commerce vertreiben, gelten als Hersteller!  

Muss ich die Registrierung in jedem Land einzeln vornehmen?  

Ja. Es gibt keine zentrale EU-Registrierungsstelle. Sie müssen sich in jedem Land separat registrieren, in dem Sie verkaufen. In Ländern, in denen Sie keine Niederlassung haben, wird ein EPR-Bevollmächtigter (Authorized Representative) zur Pflicht. 

Gibt es technische Anforderungen an die Batterien selbst?  

Ja. Seit dem 18.08.2025 gelten verbindlich: 

  • CE-Kennzeichnung auf Batterien und Erstellung einer Konformitätserklärung (schon seit 18.08.2024 erforderlich)
  • Symbol für getrennte Sammlung (durchgestrichene Mülltonne), Ausnahme: würde die Größe des Symbols „Getrennte Sammlung“ aufgrund der Abmessungen der Batterie weniger als 0,47 x 0,47 cm betragen, so muss die Batterie nicht mit diesem Symbol gekennzeichnet werden, stattdessen wird das Symbol in der Größe von mindestens 1 x 1 cm auf die Verpackung gedruckt  
  • Angaben zu Kapazität, chemischer Zusammensetzung, Herstellername, Haltbarkeitsdaten etc. folgen am 18.08.2026 

Was passiert mit der Sorgfaltspflicht (Due Diligence)?  

Ursprünglich ab 18.08.2025 geplant, aber:

  • Die Anwendung wurde auf 18.08.2027 verschoben 
  • Die Leitlinien sollen bis zum 26.06.2026 veröffentlicht werden  
  • Anforderungen: Strategie zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten, Managementsystem, Risikomanagement, Überprüfung durch Dritte, Offenlegung von Informationen 

Tipp: Erste Vorbereitungen (z. B. Supply-Chain-Mapping) lohnen sich schon jetzt.  

Was gilt für CO₂-Fußabdruck und Batteriepass?

  • ggf. ab 2027: Batterien bestimmter Kategorien (z. B. EV-, LMTLV, Industriebatterien) brauchen CO₂-Fußabdruckdaten (Deklaration)
  • Ab 18.02.2027: Pflicht zum digitalen Batteriepass für dieselben Kategorien – über QR-Code abrufbar 

Welche Quoten gelten bei der Rücknahme?  

  • Sammelquote für Gerätebatterien: 45 % (2023), 63 % (2027), 73 % (2030)  
  • Sammelquote für Batterien für leichte Verkehrsmittel (LV-Batterien):  51 % (2028), 61 % (2031)
  • Sie bzw. die OfH, an der Sie sich beteiligen, müssen diese Zielvorgaben nachweislich und dauerhaft erreichen und erfüllen 

Welche Batterien betrifft die EU-Batterieverordnung?  

Alle Batteriearten:

  • Gerätebatterien (z. B. Batterien in den gängigen Formaten wie Knopfzellen, D, C, AA, AAA) oder auch Akkus in Elektro(klein)geräten
  • Starterbatterien 
  • Industriebatterien 
  • Elektrofahrzeugbatterien 
  • Batterien für leichte Verkehrsmittel    

Was muss ich jetzt tun?  

Sofortige Maßnahmen:  

  • In jedem betroffenen EU-Land, in das Sie verkaufen, eine EPR-Registrierung beantragen 
  • Haben Sie keine Niederlassung in dem EU-Land, in das Sie über Fernabsatzverträge direkt an Endnutzer verkaufen, so benötigen Sie in diesem Land einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung 
  • OfH – Organisation für Herstellerverantwortung organisieren und beantragen oder sich an einer OfH in dem jeweiligen EU-Mitgliedstaat beteiligen  
  • Kennzeichnung und technische Anforderungen prüfen 
  • Interne Prozesse dokumentieren (für Mengenmeldung, Produktspezifikation etc.)  

Mittelfristig vorbereiten (bis 2027):  

  • CO₂-Daten und Lifecycle-Informationen sammeln
  • Lieferkette dokumentieren (für Sorgfaltspflicht, sofern betroffen)  
  • Batteriepass-Infrastruktur einplanen

Welche Sanktionen und Strafen drohen können bei Nichteinhaltung der EU-Batterieverordnung drohen?

  • Geldbußen bis über 100.000 € pro Verstoß (je nach Mitgliedstaat und Schwere der Pflichtverletzung) 
  • Verkaufsverbot / Marktverbot Inverkehrbringungsverbot (Produkte ohne gültige Registrierung / Beteiligung an einer OfH oder CE-Kennzeichnung dürfen nicht verkauft werden.) 
  • Zwangsrücknahmen / Marktüberwachungsmaßnahmen (Behörden können den Rückruf nicht-konformer Batterien anordnen) 
  • Zivilrechtliche Haftung / Schadenersatzforderungen (bei Umweltschäden oder mangelhafter Rücknahme)  
  • Ausschluss von Marktplätzen oder Großkunden (fehlende EPR-Registrierung kann zur Sperrung durch Plattformen (z. B. Amazon) führen)  
  • Reputationsschäden & öffentliche Nennung (durch Aufsichtsbehörden oder NGOs – „Naming & Shaming“) 

Wo bekomme ich kurzfristig Unterstützung, um die Pflichten der EU-Batterieverordnung zu erfüllen?  

take-e-way hilft Ihnen bei der Erfüllung Ihrer Pflichten aus der EU-Batterieverordnung: 

  • take-e-way berät Sie gerne zur EU-Batterieverordnung am Telefon.  
  • take-e-way übernimmt für Sie die EPR-Registrierung Ihrer Batterien in den Ländern, in denen Sie verkaufen.
  • take-e-way bietet Ihnen in allen EU Ländern den Bevollmächtigen für Batterien.  
  • take-e-way hilft Ihnen bei allen weiteren Themen wie CE, Konformitätserklärung, Kennzeichnung, Batteriepass, Rücknahme Beteiligung an Organisationen für Herstellerverantwortung, Sorgfaltspflichten etc. weiter. 
  • take-e-way ist Ihre zentrale Anlaufstelle für alle Anforderungen der EU-Batterieverordnung.

Fragen zur EU-Batterieverordnung? Das Beratungs-Team von take-e-way steht Ihnen gerne unter040/750687-0 zur Verfügung oder schreiben Sie uns eine E-Mail. 

Digitale Transformation im Fashion Retail: Von der Filial-Inventur bis zum transparenten Warentransfer

Source: Deutsche Nachrichten
Im Fashion Retail zählt jede Sekunde und jeder Fehler kostet Geld. Die Modebranche ist durch schnelle Zyklen und hohe saisonale Schwankungen gekennzeichnet, was eine präzise Bestandsführung zu einer existenziellen Herausforderung macht. Manuelle Prozesse, insbesondere die jährliche Inventur, sind ein ineffizientes Relikt der Vergangenheit, das nicht nur immense Zeit bindet, sondern auch zu Ungenauigkeiten führt, die sich direkt auf die Warenverfügbarkeit und den Umsatz auswirken. Überfüllte Lager, frustrierte Kunden und Umsatzeinbußen sind die direkte Folge.

Die Automatisierung als strategischer Imperativ

Die Lösung liegt in der umfassenden digitalen Prozessautomatisierung. Durch den Einsatz spezialisierter Software von COSYS und mobiler Datenerfassungsgeräte (MDE) lässt sich der gesamte Produktlebenszyklus, von der Bestandsaufnahme bis zum Warentransfer, digitalisieren. Diese intelligenten Tools schaffen eine verlässliche Datengrundlage und entlasten das Personal von repetitiven Aufgaben, um die Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu sichern.

Die mobile Inventur

Die klassische, papierbasierte Inventur ist überholt. Eine moderne, mobile Inventurlösung wie die von COSYS transformiert diesen Prozess grundlegend. Mitarbeiter erfassen die Lagerbestände direkt am Standort per Barcode-Scan über ein mobiles Gerät. Die Daten werden in Echtzeit an eine zentrale Plattform übertragen, wodurch Zählfehler minimiert und der Prozess massiv beschleunigt wird. Unabhängig von der Art der Inventur – Stichtag, permanent oder Stichprobe – bietet die COSYSSoftware eine revisionssichere Dokumentation und einen sofortigen Überblick über den Fortschritt.

Lückenloses Bestandsmanagement

Über die reine Inventur hinaus ist ein nahtloses Bestandsmanagement essenziell. Die COSYS Lösungen für Lagerverwaltung (LVS) und Bestandsverwaltung erfassen alle Warenbewegungen digital und in Echtzeit. Dies schließt die Lücke zwischen physischem und digitalem Bestand im ERP-System und sorgt für eine lückenlose Rückverfolgbarkeit.

Effizienter Warentransfer zwischen Filialen

Besonders im Fashion Retail ist der Warentransfer zwischen Filialen, oft als Filialtausch bezeichnet, von entscheidender Bedeutung. Die COSYS Lösung für den innerbetrieblichen Transport (IBT) ermöglicht es, Artikel, die sich an einem Standort schlecht verkaufen, dorthin zu verlagern, wo eine höhere Nachfrage besteht. Dies optimiert die Bestände, maximiert den Umsatz und erhöht die Verfügbarkeit für den Kunden.

Alle diese Prozesse werden über den COSYS WebDesk, eine zentrale, webbasierte Kommandozentrale, verwaltet, die vollständige Transparenz über alle Bestandsdaten in allen Standorten bietet.

Die Vorteile der Automatisierung

  • Reduzierte Fehler: Digitale Erfassung minimiert manuelle Eingabefehler, was die Datenqualität erheblich steigert.
  • Massive Zeitersparnis: Beschleunigte Abläufe entlasten das Personal und schaffen mehr Zeit für wertschöpfende Aktivitäten.
  • Volle Transparenz: Echtzeit-Daten über alle Standorte sind die Grundlage für eine effiziente Planung.
  • Gesteigerte Effizienz: Optimierte und automatisierte Prozesse führen zu einer nachhaltigen Verbesserung der operativen Leistung.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Digitalisierung und Automatisierung von Prozessen wie Inventur, Bestandsführung und Filialtausch keine Option, sondern eine strategische Notwendigkeit für den modernen Modehandel darstellt. Sie schafft eine robuste Basis für effiziente Abläufe, reduziert Risiken und optimiert das gesamte Arbeitsumfeld.

Erfahren Sie in einer unverbindlichen Beratung, wie die COSYS-Lösungen Ihre Prozesse im Fashion Retail nachhaltig weiterentwickeln können.