Onco-Innovations: Über 90% der 0,60$-Warrants ausgeübt

Source: Deutsche Nachrichten
Onco-Innovations Ltd. (ISIN: CA68237C1059 / WKN: A3EKSZ), Onco oder das Unternehmen, freut sich, die erfolgreiche Umsetzung eines zentralen Bestandteils seiner Kapitalstrategie bekannt zu geben. Über 90 % der ausstehenden Aktienkauf-Warrants des Unternehmens mit einem Ausübungspreis von 0,60 $ wurden bislang ausgeübt, was zu einem zusätzlichen Kapitalzufluss geführt hat und die Wirksamkeit der internen Finanzierungsstrategie des Unternehmens bestätigt.

Diese Warrant-Ausübungen, die sich über einen Zeitraum von acht Monaten erstreckten, unterstützen die nicht verwässernden Finanzierungsziele des Unternehmens. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass diese hohe Umwandlungsquote eine starke Interessengleichheit mit den Aktionären sowie ein wachsendes Marktvertrauen in die langfristige Vision widerspiegelt.

“Das Management freut sich, dass über 90 % der Warrants mit einem Ausübungspreis von 0,60 $ innerhalb eines Zeitraums von acht Monaten ausgeübt wurden. Wir sind der Ansicht, dass dies den Glauben unserer Aktionäre an unsere strategische Ausrichtung verdeutlicht und die Fähigkeit des Unternehmens unterstreicht, intern bedeutendes Kapital zu generieren”, erklärte Thomas O’Shaughnessy, CEO von Onco-Innovations.

Über Onco-Innovations Limited

Onco-Innovations Ltd. (ISIN: CA68237C1059 / WKN: A3EKSZ) ist ein auf die Krebsforschung und -behandlung spezialisiertes Unternehmen in Kanada mit dem Schwerpunkt Onkologie. Onco-Innovations hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Prävention und Behandlung von Krebs durch zukunftsweisende Forschungsarbeit und innovative Lösungen zu voranzutreiben. Das Unternehmen hat sich eine weltweite Exklusivlizenz für eine patentierte Technologie gesichert, die gezielt auf solide Tumore wirkt.

Disclaimer:

Diese Veröffentlichung ist eine Marketingmitteilung und Bestandteil einer Werbekampagne des Emittenten Onco Innovations Ltd. und richtet sich an erfahrene und spekulativ orientierte Anleger.

Die vorliegende Mitteilung darf keinesfalls als unabhängige Finanzanalyse oder gar Anlageberatung gewertet werden, da erhebliche Interessenkonflikte, die die Objektivität des Erstellers beeinträchtigen können, vorliegen (siehe im Folgenden Abschnitt „Interessen / Interessenkonflikte“).

Die angegebenen Preise zu besprochenen Wertpapieren sind, soweit nicht gesondert ausgewiesen, Tagesschlusskurse des letzten Börsentages vor der jeweiligen erstmaligen Verbreitung.

Identität des Verbreiters und Erstellers: MCS Market Communication Service GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter der Nummer HRB 11340 und eingetragen in der Liste der institutsunabhängigen Ersteller und/oder Weitergeber von Anlagestrategie- und Anlageempfehlungen die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geführt wird und zuständige Aufsichtsbehörde ist (nachfolgend als „Verbreiter“ bezeichnet).

Interessen / Interessenskonflikte

Der Verbreiter erhält vom Emittenten für die Verbreitung der Marketingmitteilung eine fixe Vergütung. Der Verbreiter und/oder mit ihr verbundene Unternehmen wurden vom Emittenten bzw. von deren Aktionären mit der Erstellung der vorliegenden Marketingmitteilung beauftragt. Aufgrund der Beauftragung durch den Emittenten ist die Unabhängigkeit der Mitteilung nicht sichergestellt. Dies begründet laut Gesetz auf Seiten der Verbreiter bzw. des verantwortlichen Redakteurs einen Interessenkonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen.

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Der Verbreiter handelt demzufolge im Zusammenwirken mit und aufgrund entgeltlichen Auftrags von weiteren Personen, die signifikante Aktienpositionen des besprochenen Emittenten halten können. Dies begründet laut Gesetz einen Interessenkonflikt, auf den wir hiermit ausdrücklich hinweisen. Weder Verbreiter noch der verantwortliche Redakteur sind an den beschriebenen möglichen Veräußerungs- / Kaufaktivitäten beteiligt. Auf entsprechende potentielle Aktienverkäufe und -käufe der Auftraggeber sowie Dritter hat der Emittent auch keinen Einfluss.

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Weder der Verbreiter, noch ein mit ihm verbundenes Unternehmen, noch eine bei der Erstellung mitwirkende Person (noch deren mit ihr eng verbundene Personen), noch Personen, die vor Weitergabe der Mitteilung Zugang hatten oder haben konnten, sind / ist in Besitz einer Nettoverkaufs- oder Nettokaufposition, die die Schwelle von 0,5% des gesamten emittierten Aktienkapitals des Kapitals des Emittenten überschreitet. Ebenso wenig werden von der/den Person/en Anteile an über 5% des gesamten emittierten Aktienkapitals des Emittenten gehalten, war/en die Person/en innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate bei der öffentlichen Emission von Finanzinstrumenten des Emittenten federführend oder mitführend, war/en die Person/en Marketmaker oder Liquiditätsspender in den Finanzinstrumenten des Emittenten, haben mit dem Emittenten eine Vereinbarung über die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen gemäß Anhang I Abschnitt A und B der Richtlinie 2014/65/EU getroffen, die innerhalb der vorangegangenen zwölf Monate gültig war oder in diesem Zeitraum eine Leistung oder ein Leistungsversprechen aus einer solchen Vereinbarung gegeben war.

Emittent: Onco Innovations Ltd. 

Datum der erstmaligen Verbreitung: 11.12.2024

Uhrzeit der erstmaligen Verbreitung: 10:00 Uhr

Abstimmung mit dem Emittenten: Ja

Adressaten: Der Verbreiter stellt die Mitteilung allen interessierten Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Privatanlegern gleichzeitig zur Verfügung. Ausgeschlossene Adressaten: Die vom Verbreiter veröffentlichten Publikationen, Informationen, Analysen, Reports, Researches und Dokumente sind nicht für U.S.-Personen oder Personen, die ihren Wohnsitz in den Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien oder Japan haben, bestimmt und dürfen weder von diesen eingesehen noch an diese verteilt werden. Informationsquellen: Informationsquellen des Verbreiters und Erstellers sind Angaben und Informationen des Emittenten, in- und ausländische Wirtschaftspresse, Informationsdienste, Nachrichtenagenturen (z.B. Reuters, Bloomberg, Infront, u. a.), Analysen und Veröffentlichungen im Internet. Sorgfaltsmaßstab: Bewertungen und daraus abgeleitete Schlussfolgerungen werden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und unter Berücksichtigung aller zum jeweiligen Zeitpunkt öffentlich zugänglichen nach Ansicht des Erstellers entscheidungserheblichen Faktoren erstellt.

Hinweise betreffend der mit den Wertpapieren und mit deren Emittenten verbundenen Risiken

Weil andere Researchhäuser und Börsenbriefe den Wert auch besprechen können, kann es in vorliegendem Empfehlungszeitraum zu einer symmetrischen Informations-/ und Meinungsgenerierung kommen.

Natürlich gilt es zu beachten, dass der Emittent in der höchsten denkbaren Risikoklasse für Aktien gelistet ist. Der Emittent weist ggf. noch keine Umsätze auf und befindet sich auf Early Stage Level, was riskant ist. Die finanzielle Situation des Unternehmens ist noch defizitär, was die Risiken deutlich erhöht. Durch ggf. notwendig werdende Kapitalerhöhungen könnten zudem kurzfristig Verwässerungserscheinungen auftreten, die zu Lasten der Investoren gehen können. Wenn es dem Emittenten nicht gelingt, weitere Finanzquellen in den nächsten Jahren zu erschließen, könnten sogar Insolvenz und ein Delisting/Einstellung des Handels drohen.

Enthaftungserklärung und Risiko des Totalverlustes des eingesetzten Kapitals

Die Hintergrundinformationen, Markteinschätzungen und Wertpapieranalysen, die der Verbreiter auf seinen Webseiten und in seinen Newslettern veröffentlicht, stellen weder ein Verkaufsangebot für die behandelten Notierungen noch eine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Den Ausführungen liegen Quellen zugrunde, die der Herausgeber für vertrauenswürdig erachtet. Dennoch ist die Haftung für Vermögensschäden, die aus der Heranziehung der Ausführungen bzw. der Aktienbesprechungen für die eigene Anlageentscheidung möglicherweise resultieren können, ausnahmslos ausgeschlossen.

Wir geben zu bedenken, dass Aktieninvestments immer mit Risiko verbunden sind. Jedes Geschäft mit Optionsscheinen, Hebelzertifikaten oder sonstigen Finanzprodukten ist sogar mit äußerst großen Risiken behaftet. Aufgrund von politischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Veränderungen kann es zu erheblichen Kursverlusten, im schlimmsten Fall zum Totalverlust des eingesetzten Kapitals kommen. Bei derivativen Produkten ist die Wahrscheinlichkeit extremer Verluste mindestens genauso hoch wie bei SmallCap Aktien, wobei auch die großen in- und ausländischen Aktienwerte schwere Kursverluste bis hin zum Totalverlust erleiden können. Sie sollten sich vor jeder Anlageentscheidung (z.B. durch Ihre Hausbank oder einen Berater Ihres Vertrauens) weitergehend beraten lassen.

Obwohl die in den Mitteilungen und Markteinschätzungen vom Verbreiter enthaltenen Wertungen und Aussagen mit der angemessenen Sorgfalt erstellt wurden, übernehmen wir keinerlei Verantwortung oder Haftung für Fehler, Versäumnisse oder falsche Angaben. Dies gilt ebenso für alle von unseren Gesprächspartnern in den Interviews geäußerten Darstellungen, Zahlen und Beurteilungen.

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Alle in dem vorliegenden Report zum Emittenten geäußerten Aussagen, außer historischen Tatsachen, sollten als zukunftsgerichtete Aussagen verstanden werden, die sich wegen erheblicher Unwägbarkeiten durchaus nicht bewahrheiten könnten. Die Aussagen des Erstellers unterliegen Ungewissheiten, die nicht unterschätzt werden sollten. Es gibt keine Sicherheit oder Garantie, dass die getätigten Prognosen tatsächlich eintreffen. Daher sollten die Leser sich nicht auf die Aussagen des Erstellers verlassen und nicht nur auf Grund der Lektüre der Mitteilung Wertpapiere kaufen oder verkaufen.

Der Service des Verbreiters darf deshalb keinesfalls als persönliche oder auch nur allgemeine Anlageberatung aufgefasst werden. Nutzer, die aufgrund der vom Verbreiter abgebildeten oder bestellten Informationen Anlageentscheidungen treffen bzw. Transaktionen durchführen, handeln vollständig auf eigene Gefahr.

Alle vorliegenden Texte, insbesondere Markteinschätzungen, Aktienbeurteilungen und Chartanalysen spiegeln die persönliche Meinung des Redakteurs wider. Es handelt sich also um reine individuelle Auffassungen ohne Anspruch auf ausgewogene Durchdringung der Materie. Der Leser versichert hiermit, dass er sämtliche Materialien und Inhalte auf eigenes Risiko nutzt und der Verbreiter keine Haftung übernimmt.

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Es gibt keine Garantie dafür, dass die Prognosen des Emittenten, des Erstellers oder (weiterer) Experten und des Managements tatsächlich eintreten. Die Wertentwicklung der Aktie des Emittenten ist damit ungewiss. Wie bei jedem sogenannten Micro Cap besteht auch hier die Gefahr des Totalverlustes. Deshalb dient die Aktie nur der dynamischen Beimischung in einem ansonsten gut diversifizierten Depot.

Der Anleger sollte die Nachrichtenlage genau verfolgen und über die technischen Voraussetzungen für ein Trading in Pennystocks verfügen. Die segmenttypische Marktenge sorgt für hohe Volatilität. Unerfahrenen Anlegern und LOW-RISK Investoren wird von einer Investition in Aktien des Emittenten grundsätzlich abgeraten. Die vorliegende Analyse richtet sich ausschließlich an erfahrene Profitrader.

Begriffsbestimmungen

Maßgebend für die Einschätzung zu einem Emittenten ist, ob sich seine Aktien nach der Einschätzung des Erstellers in den folgenden 12 Monaten (Geltungszeitraum) besser, schlechter oder im Vergleich mit den Aktien vergleichbarer Emittenten aus derselben Peer Group bewegen können:

Sell: Der Begriff Sell bedeutet verkaufen. Der Ersteller ist der Auffassung, dass ein weiterer Kursgewinn unwahrscheinlich ist, ein Kursverlust eintreten könne oder dass Anleger bereits erzielte Gewinne realisieren sollten. In all diesen Fällen wird er die Empfehlung „Sell“ aussprechen.

Hold: Der Begriff Hold bedeutet halten. Der Ersteller sieht ein Kurspotenzial für die Aktie, weshalb er der Meinung ist, die Aktie im Depot zu behalten.

Buy: Der Begriff Buy bedeutet kaufen. Der Ersteller erwartet einen Kursanstieg der Aktie, da er diese aktuell für unterbewertet hält.

Strong Buy: Der Begriff Strong Buy bedeutet unbedingt kaufen und wird zum Beispiel von den US-Investmenthäusern Morgan Stanley und Salomon Brothers verwendet. Der Ersteller erwartet einen im Vergleich zu anderen Unternehmen derselben Peer Group überdurchschnittlichen Kursanstieg.

Unabhängig von der vorgenommenen Einschätzung bestehen nach der Empfindlichkeitsanalyse deutliche Risiken aufgrund einer Änderung der zugrunde gelegten Annahmen. Diese Erörterung von Risikofaktoren in der Analyse erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Scareware: Angst als Geschäftsmodell

Source: Deutsche Nachrichten
Es ist ein gewöhnlicher Dienstagabend, kurz vor Mitternacht. Anna K., 46, sitzt noch schnell am Laptop, um die Zugtickets für den nächsten Tag zu buchen.

Die Website des Bahnunternehmens lädt langsam, sie klickt ungeduldig auf „Aktualisieren“. Plötzlich: ein lauter Signalton, der Bildschirm färbt sich rot, und in großen Lettern blinkt es:

„Achtung! Ihr Computer ist mit 42 gefährlichen Viren infiziert! Datenverlust in 180 Sekunden!“

Anna erstarrt. Der Herzschlag geht schneller. Unten rechts erscheint ein Button: „Jetzt scannen und reparieren“. Ohne lange nachzudenken, klickt sie – und landet auf einer Seite, die von ihr 49,90 Euro für eine „Sicherheitssoftware“ verlangt. Alles sieht täuschend echt aus. Das Logo erinnert an Windows, das Layout an ihr Antivirenprogramm.

Sie zögert kurz, will schon die Kreditkarte holen – und stoppt erst, als ihr zufällig vorbeikommender Sohn ruft: „Mama, nicht klicken! Das ist Betrug!“

Von Shareware zu Scareware

Was Anna erlebt hat, hat einen Namen: Scareware. Der Begriff ist eine Mischung aus scare („erschrecken“) und software. Er ist das böse Gegenstück zur gutartigen Shareware, bei der Programme kostenlos getestet werden können. Bei Scareware dagegen lautet das Prinzip: Erst Angst machen, dann kassieren.

Die Täter setzen auf Panikmache – grelle Warnungen, bedrohliche Texte, tickende Countdowns. Ziel ist es, den Nutzer in einen Zustand zu versetzen, in dem er reflexartig handelt, statt nachzudenken.

So läuft die Masche ab

Ob gefälschter Virenscanner, angeblicher Microsoft-Anruf oder „Systemoptimierer“ – das Drehbuch ist fast immer gleich:

  1. Alarm aus dem Nichts
    Während des Surfens oder Arbeitens erscheint plötzlich eine Meldung: angebliche Virenfunde, defekte Akkus oder korrupte Systemdateien.
  2. Zeitdruck und Dramatik
    Ein Countdown läuft, laute Warntöne ertönen, manchmal sogar eine Computerstimme.
  3. Die „Rettung“
    Sofort wird ein Button präsentiert, um das Problem zu lösen – meist gegen Bezahlung oder mit einem Download, der in Wahrheit Schadsoftware ist.

Die häufigsten Varianten

  • Gefälschte Virenscanner: Sie zeigen „gefährliche Funde“ an, obwohl gar nichts geprüft wurde.
  • Support-Hotline-Tricks: Pop-ups fordern auf, eine Nummer anzurufen – am Telefon übernehmen Betrüger den PC per Fernwartung.
  • „Systemoptimierer“: Sie melden Tausende angeblicher Registry-Fehler und wollen für die Reparatur Geld.
  • Mobile Panikmache: Auf Smartphones erscheinen Meldungen über „defekte Akkus“ oder „Infektionen“ – und locken in Abos oder App-Downloads.

Warum wir darauf hereinfallen

Scareware ist ein Meisterwerk der Manipulation. Sie nutzt zwei uralte Reflexe: Angst und Handlungsdrang bei Gefahr. Die gefälschten Warnungen sehen so echt aus, dass selbst erfahrene Nutzer stutzen. Logos bekannter Firmen, vertraute Farbschemata und überzeugend wirkende Sprache verstärken den Effekt.

So schützt man sich

  • Nur offizielle Quellen nutzen – Software immer von Herstellerseiten oder App-Stores laden.
  • Pop-ups ignorieren – verdächtige Fenster schließen, nicht auf Buttons klicken.
  • Updates installieren – ein aktuelles System ist weniger anfällig.
  • Warnungen kennen – wer weiß, wie echte Systemmeldungen aussehen, erkennt Fälschungen schneller.

Scareware ist kein technisches Problem allein – es ist ein psychologischer Angriff. Sie zielt nicht auf den Computer, sondern auf den Menschen davor. Wer die Masche kennt, lässt sich nicht in Panik versetzen, sondern tut das einzig Richtige: tief durchatmen, das Fenster schließen – und den Betrügern die kalte Schulter zeigen.

Hans-Peter Oswald

https://www.domainregistry.de

ürmische Versandhandelsentwicklung, Apotheken-Nachrichten als Standortsignal, fiskalische Bedeutung im Faktencheck

Source: Deutsche Nachrichten
Das rapide Wachstum des Rx-Versandhandels verändert das Kräfteverhältnis zwischen stationären Apotheken und digitalen Plattformen grundlegend, bedroht wirtschaftliche Stabilität und Versorgungssicherheit und zwingt Politik wie Betriebe zu strategischen Entscheidungen. Modellrechnungen verdeutlichen, wie schon kleine Marktanteilsverschiebungen gravierende finanzielle Folgen haben können und welche politischen Hebel – von Festzuschlagsanpassungen bis zu Versandverboten – den Abwärtstrend abmildern könnten. Gleichzeitig wird sichtbar, dass Apotheken nicht nur Gesundheitsversorger, sondern auch zentrale fiskalische Stützpfeiler sind, deren Steuer- und Beitragsleistung für Sozialkassen, Kommunen und den Bund systemrelevant ist. Die Apotheken-Nachrichten liefern in dieser Gemengelage faktenbasierte Orientierung, zeigen Risiken auf und eröffnen Spielräume, um wirtschaftlichen Druck, demografische Herausforderungen und strukturelle Veränderungen in eine tragfähige Zukunftsstrategie zu übersetzen.

Das Rx-Versandgeschäft verzeichnet Wachstumsraten, die das Marktgefüge spürbar verschieben und die wirtschaftliche Standfestigkeit vieler Vor-Ort-Apotheken gefährden. Modellrechnungen zeigen, wie schon geringe Marktanteilsverlagerungen gravierende betriebliche Verluste auslösen können, aber auch welche politischen Hebel diesen Effekt abmildern oder gar umkehren könnten. Die Apotheken-Nachrichten liefern in diesem Kontext Orientierung, indem sie die Zusammenhänge zwischen Versanddynamik, Honorarstruktur und Packungsvolumina transparent machen. Zugleich wird deutlich, dass Apotheken nicht nur Gesundheitsversorger, sondern auch relevante fiskalische Stützpfeiler sind, deren Beitrag zu Sozialkassen, Steuerhaushalten und lokaler Kaufkraft weit über die Offizin hinauswirkt – ein Argument, das in politischen Abwägungen an Gewicht gewinnen muss.

Die Dynamik im Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln hat in den vergangenen Monaten ein Tempo erreicht, das selbst erfahrene Marktbeobachter überrascht. Während hohe Marktanteile im OTC-Segment längst als gegeben gelten und dortige Stückzahlen stabil oder nur moderat wachsend erscheinen, zieht der Rx-Bereich in ungewohnt steilen Kurven an. Im ersten Halbjahr 2025 meldete Redcare Pharmacy ein Wachstum von 49 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum – eine Zahl, die nicht nur in Bilanzen glänzt, sondern in den Vor-Ort-Apotheken für ernsthafte Zukunftssorgen sorgt. Die Frage steht im Raum, ob diese Entwicklung der Beginn einer strukturellen Verschiebung ist, deren Auswirkungen binnen weniger Jahre spürbar werden. Modelle, die das Zusammenspiel aus Marktanteilen, Packungszahlen, Stückerträgen und Apothekenzahlen simulieren, geben eine Vorstellung davon, wie sich das Bild bis 2030 verändern könnte.

In der Ausgangslage teilen sich Versandhandel und stationäre Apotheken den Markt von jährlich rund 800 Millionen Rx-Packungen, ergänzt um etwa 1,25 Milliarden Non-Rx-Packungen. Letztere umfassen nicht nur Arzneimittel, sondern auch Produkte wie Kosmetika, Nahrungsergänzungsmittel oder Medizinprodukte. Während der Versand im Non-Rx-Bereich auf ein Volumen von rund 300 Millionen Packungen kommt, sind es im Rx-Bereich bislang etwa 15 Millionen – ein Marktanteil von knapp zwei Prozent. Die Erträge pro Packung sind im Rx-Bereich mit etwa zehn Euro relativ konstant, im OTC-Bereich liegen sie für Vor-Ort-Apotheken im Schnitt bei 4,50 Euro, für den Versand deutlich darunter. Entscheidend für die wirtschaftliche Stabilität vieler Apotheken ist die Balance zwischen beiden Bereichen – und genau diese droht sich zu verschieben.

Die Modellrechnung zeigt: Erreicht der Rx-Versandhandel bis 2030 ein Volumen von 100 Millionen Packungen – ein realistisches Szenario, wenn die derzeitigen Wachstumsraten anhalten –, würde dies bei gleichbleibender Honorierung rechnerisch rund 1.800 Apotheken vom Markt drängen. Die volkswirtschaftliche Dimension wird greifbar, wenn man die fiskalische Leistung einer durchschnittlichen Apotheke betrachtet: 120.000 bis 140.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeitende, 60.000 bis 80.000 Euro Lohnsteuer, 20.000 Euro Gewerbesteuer und bis zu 45.000 Euro Einkommensteuer pro Jahr. Hinzu kommen Umsatzsteuerbeträge, von denen ein erheblicher Teil als „Mehrwert“ der Apotheke direkt an den Staat fließt. Fällt eine Apotheke weg, verliert die öffentliche Hand nicht nur einen Gesundheitsversorger, sondern auch einen verlässlichen Steuer- und Beitragszahler.

Politisch wie wirtschaftlich ist die Frage, ob und wie dieser Prozess gebremst werden kann. Eine moderate Erhöhung des Festzuschlags im Rx-Bereich um 1,15 Euro könnte die Zahl der gefährdeten Apotheken im genannten Szenario fast halbieren. Noch deutlicher wäre der Effekt eines Verbots des Rx-Versandhandels, das rechnerisch rund 1.240 Apotheken gegenüber dem Basisszenario retten würde. Ein kombinierter Eingriff – Verbot des Rx- und Non-Rx-Arzneimittelversands bei gleichzeitiger Honoraranhebung – würde nach der Modellrechnung sogar Raum für zusätzlich 1.500 Apotheken schaffen. Umgekehrt könnte eine stagnierende Packungsmenge das Apothekensterben beschleunigen, während eine Lockerung des Rabattverbots Spielraum zurückgeben würde.

Diese Überlegungen bleiben Modellrechnungen, doch sie verdeutlichen die Empfindlichkeit des Marktes gegenüber regulatorischen, ökonomischen und verhaltensbezogenen Veränderungen. Standortspezifische Unterschiede, demografische Entwicklungen und lokale Konkurrenzverhältnisse wirken als Verstärker oder Dämpfer. In strukturschwachen Regionen, in denen die nächste Apotheke ohnehin weit entfernt ist, kann eine einzelne Schließung Versorgungslücken reißen, die weder Versand noch ärztliche Infrastruktur kurzfristig schließen können. Hier geraten Versorgungssicherheit, Wirtschaftskraft und sozialer Zusammenhalt in einen engen Zusammenhang, der politische Entscheidungen dringlicher macht.

Letztlich ist der Versandhandel kein isoliertes Phänomen, sondern Teil eines globalen Trends zur Digitalisierung und Zentralisierung von Dienstleistungen. Für Apotheken stellt sich die Aufgabe, ihre Rolle neu zu definieren, Mehrwert sichtbar zu machen und zugleich in politischen Prozessen Gehör zu finden. Die Kombination aus wirtschaftlichem Druck, veränderten Konsumgewohnheiten und regulatorischer Unsicherheit wird bestimmen, wie viele Betriebe 2030 noch im Markt stehen – und ob das Bild der wohnortnahen Apotheke mit persönlicher Beratung ein prägendes Element der Gesundheitsversorgung bleibt. 

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht. Es ist die stille Schnittstelle zwischen Zahlenkolonnen und Ladentür, an der sich entscheidet, ob der Herzschlag einer Branche schwächer wird oder neu belebt. Die Schließung einer Apotheke löscht nicht nur ein Geschäftsmodell, sondern ein Stück sozialer Infrastruktur. Die Schlüsselndeutung dieser Analyse: Der Rx-Versandhandel ist nicht allein ein Wettbewerbstrend, sondern ein Katalysator für tiefgreifende Veränderungen im Versorgungssystem. Wer den politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhang erkennt, begreift, dass Apotheken nicht nur Arzneimittel abgeben, sondern zugleich fiskalische, soziale und strukturelle Ankerpunkte sind – und dass jede Verschiebung im Marktgefüge weitreichendere Folgen hat, als eine Packungszahl vermuten lässt.

Stürmische Versandhandelsentwicklung, Apotheken-Nachrichten als Standortsignal, fiskalische Bedeutung im Faktencheck

Source: Deutsche Nachrichten
Das Rx-Versandgeschäft verzeichnet Wachstumsraten, die das Marktgefüge spürbar verschieben und die wirtschaftliche Standfestigkeit vieler Vor-Ort-Apotheken gefährden. Modellrechnungen zeigen, wie schon geringe Marktanteilsverlagerungen gravierende betriebliche Verluste auslösen können, aber auch welche politischen Hebel diesen Effekt abmildern oder gar umkehren könnten. Die Apotheken-Nachrichten liefern in diesem Kontext Orientierung, indem sie die Zusammenhänge zwischen Versanddynamik, Honorarstruktur und Packungsvolumina transparent machen. Zugleich wird deutlich, dass Apotheken nicht nur Gesundheitsversorger, sondern auch relevante fiskalische Stützpfeiler sind, deren Beitrag zu Sozialkassen, Steuerhaushalten und lokaler Kaufkraft weit über die Offizin hinauswirkt – ein Argument, das in politischen Abwägungen an Gewicht gewinnen muss.

Die Dynamik im Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln hat in den vergangenen Monaten ein Tempo erreicht, das selbst erfahrene Marktbeobachter überrascht. Während hohe Marktanteile im OTC-Segment längst als gegeben gelten und dortige Stückzahlen stabil oder nur moderat wachsend erscheinen, zieht der Rx-Bereich in ungewohnt steilen Kurven an. Im ersten Halbjahr 2025 meldete Redcare Pharmacy ein Wachstum von 49 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum – eine Zahl, die nicht nur in Bilanzen glänzt, sondern in den Vor-Ort-Apotheken für ernsthafte Zukunftssorgen sorgt. Die Frage steht im Raum, ob diese Entwicklung der Beginn einer strukturellen Verschiebung ist, deren Auswirkungen binnen weniger Jahre spürbar werden. Modelle, die das Zusammenspiel aus Marktanteilen, Packungszahlen, Stückerträgen und Apothekenzahlen simulieren, geben eine Vorstellung davon, wie sich das Bild bis 2030 verändern könnte.

In der Ausgangslage teilen sich Versandhandel und stationäre Apotheken den Markt von jährlich rund 800 Millionen Rx-Packungen, ergänzt um etwa 1,25 Milliarden Non-Rx-Packungen. Letztere umfassen nicht nur Arzneimittel, sondern auch Produkte wie Kosmetika, Nahrungsergänzungsmittel oder Medizinprodukte. Während der Versand im Non-Rx-Bereich auf ein Volumen von rund 300 Millionen Packungen kommt, sind es im Rx-Bereich bislang etwa 15 Millionen – ein Marktanteil von knapp zwei Prozent. Die Erträge pro Packung sind im Rx-Bereich mit etwa zehn Euro relativ konstant, im OTC-Bereich liegen sie für Vor-Ort-Apotheken im Schnitt bei 4,50 Euro, für den Versand deutlich darunter. Entscheidend für die wirtschaftliche Stabilität vieler Apotheken ist die Balance zwischen beiden Bereichen – und genau diese droht sich zu verschieben.

Die Modellrechnung zeigt: Erreicht der Rx-Versandhandel bis 2030 ein Volumen von 100 Millionen Packungen – ein realistisches Szenario, wenn die derzeitigen Wachstumsraten anhalten –, würde dies bei gleichbleibender Honorierung rechnerisch rund 1.800 Apotheken vom Markt drängen. Die volkswirtschaftliche Dimension wird greifbar, wenn man die fiskalische Leistung einer durchschnittlichen Apotheke betrachtet: 120.000 bis 140.000 Euro Sozialversicherungsbeiträge für Mitarbeitende, 60.000 bis 80.000 Euro Lohnsteuer, 20.000 Euro Gewerbesteuer und bis zu 45.000 Euro Einkommensteuer pro Jahr. Hinzu kommen Umsatzsteuerbeträge, von denen ein erheblicher Teil als „Mehrwert“ der Apotheke direkt an den Staat fließt. Fällt eine Apotheke weg, verliert die öffentliche Hand nicht nur einen Gesundheitsversorger, sondern auch einen verlässlichen Steuer- und Beitragszahler.

Politisch wie wirtschaftlich ist die Frage, ob und wie dieser Prozess gebremst werden kann. Eine moderate Erhöhung des Festzuschlags im Rx-Bereich um 1,15 Euro könnte die Zahl der gefährdeten Apotheken im genannten Szenario fast halbieren. Noch deutlicher wäre der Effekt eines Verbots des Rx-Versandhandels, das rechnerisch rund 1.240 Apotheken gegenüber dem Basisszenario retten würde. Ein kombinierter Eingriff – Verbot des Rx- und Non-Rx-Arzneimittelversands bei gleichzeitiger Honoraranhebung – würde nach der Modellrechnung sogar Raum für zusätzlich 1.500 Apotheken schaffen. Umgekehrt könnte eine stagnierende Packungsmenge das Apothekensterben beschleunigen, während eine Lockerung des Rabattverbots Spielraum zurückgeben würde.

Diese Überlegungen bleiben Modellrechnungen, doch sie verdeutlichen die Empfindlichkeit des Marktes gegenüber regulatorischen, ökonomischen und verhaltensbezogenen Veränderungen. Standortspezifische Unterschiede, demografische Entwicklungen und lokale Konkurrenzverhältnisse wirken als Verstärker oder Dämpfer. In strukturschwachen Regionen, in denen die nächste Apotheke ohnehin weit entfernt ist, kann eine einzelne Schließung Versorgungslücken reißen, die weder Versand noch ärztliche Infrastruktur kurzfristig schließen können. Hier geraten Versorgungssicherheit, Wirtschaftskraft und sozialer Zusammenhalt in einen engen Zusammenhang, der politische Entscheidungen dringlicher macht.

Letztlich ist der Versandhandel kein isoliertes Phänomen, sondern Teil eines globalen Trends zur Digitalisierung und Zentralisierung von Dienstleistungen. Für Apotheken stellt sich die Aufgabe, ihre Rolle neu zu definieren, Mehrwert sichtbar zu machen und zugleich in politischen Prozessen Gehör zu finden. Die Kombination aus wirtschaftlichem Druck, veränderten Konsumgewohnheiten und regulatorischer Unsicherheit wird bestimmen, wie viele Betriebe 2030 noch im Markt stehen – und ob das Bild der wohnortnahen Apotheke mit persönlicher Beratung ein prägendes Element der Gesundheitsversorgung bleibt. 

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht. In der Verdichtung von Marktdaten, politischen Optionen und wirtschaftlichen Lebensrealitäten wird sichtbar, dass die Apothekenbranche nicht nur an der Schnittstelle von Versorgung und Wettbewerb steht, sondern zugleich eine tragende Säule fiskalischer Stabilität ist. Der Versandhandel zwingt zur Neubewertung dieser Doppelrolle: Wer die Zahlen versteht, erkennt in ihnen keine abstrakte Statistik, sondern eine strategische Landkarte, auf der Standorte, Steuerkraft und Versorgungssicherheit untrennbar verbunden sind.

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

Retaxrisiken erkennen, Apotheken-Nachrichten einbinden, globale Gesundheitswarnungen ernst nehmen

Source: Deutsche Nachrichten
Retaxationen bei falschem Kostenträger im Apothekenalltag zeigen, wie schnell betriebliche Einnahmen durch formale Fehler wegbrechen können, wenn Rezepte mit unzutreffenden Krankenkassenangaben eingelöst werden und keine Absicherung wie eine Retax-Versicherung greift, parallel zwingt die aktuelle Ozempic-Situation mit der N1- statt N3-Verfügbarkeit Apotheken dazu, Lieferengpässe, aut-idem-Regeln und Dokumentationspflichten rechtssicher in Einklang zu bringen, während die von der WHO gemeldete dramatische Cholera-Ausbreitung in Konfliktregionen nicht nur internationale Lieferketten und Impfstoffproduktion unter Druck setzt, sondern auch zeigt, wie sehr globale Gesundheitswarnungen in Beratung und Prävention vor Ort berücksichtigt werden müssen, ebenso wie die wachsende Notwendigkeit, Wechseljahre aus der Tabuzone zu holen, Beratungskonzepte anzupassen und Frauen in dieser Lebensphase medizinisch und gesellschaftlich besser zu unterstützen

Falsche Krankenkasse, echtes Risiko, fehlende Absicherung

Wie Apotheken im Notdienst zwischen falschen Kostenträgern, Retaxationsfallen und dem Schutz durch spezialisierte Versicherungen navigieren

Wenn in einer Nachtapotheke der Druck steigt, Patienten ungeduldig warten und Ärztinnen oder Notdienstpraxen Verordnungen schnell ausstellen, schleicht sich oft ein Fehler ein, dessen Folgen nicht sofort sichtbar werden: Als Krankenkasse wird einfach „AOK“ eingetragen, obwohl der Patient ganz woanders versichert ist. Für Silke Hans, Inhaberin der Markt-Apotheke in Kleve, ist das kein theoretisches Ärgernis, sondern ein wiederkehrender Stolperstein im Betriebsalltag. Sie beschreibt, wie falsch ausgefüllte Felder auf dem Rezept zunächst nur lästig wirken, später aber zur Kostenfalle werden – vor allem dann, wenn keine neue Verordnung nachgereicht wird und die Krankenkasse die Zahlung verweigert. Der Begriff „Retaxation“ klingt dabei bürokratisch, bedeutet in der Praxis aber: Die Apotheke bleibt auf den Kosten für ein bereits abgegebenes Arzneimittel sitzen.

Für viele Betriebe ist die Häufung solcher Fälle ein Indikator dafür, dass die Schnittstelle zwischen ärztlicher Verordnung und pharmazeutischer Abgabe lückenhaft ist. Im Notdienst, so Hans, werde oft pragmatisch gehandelt: Kasse eintragen, Rezept stempeln, Patient versorgen. Die Problematik entfaltet sich erst Wochen später im Abrechnungsprozess, wenn das Rechenzentrum die Kostenträgernummer nicht zuordnen kann. Die Krankenkasse selbst hat formal keine Verpflichtung zur Zahlung, wenn sie nicht im Leistungsfall zuständig war. Das ist juristisch wasserdicht, für die Apotheke aber wirtschaftlich bitter.

Die strukturelle Dimension zeigt sich im Zusammenspiel von Rezeptausstellung, Versichertenidentifikation und Abrechnungstechnologie. Während elektronische Gesundheitskarte und Praxissoftware eigentlich für eindeutige Kostenträgerzuordnung sorgen sollten, bleibt der analoge Notdienst ein Störfaktor. Hier greifen Apotheken häufig auf händische Datenerfassung zurück – ein Prozess, der fehleranfällig ist, vor allem wenn Patientendaten nur mündlich angegeben oder nicht überprüft werden können. Dieser Bruch zwischen digitaler Routine und analogem Ausnahmebetrieb erhöht das Risiko für formale Fehler und damit für Retaxationen.

Ein weiterer Aspekt ist die Beweislastumkehr: Kann die Apotheke nicht dokumentieren, dass sie alles Zumutbare zur Klärung des Kostenträgers unternommen hat, ist der Weg zu einer erfolgreichen Gegenwehr gegen die Retaxation versperrt. Der Aufwand, Rezepte nachträglich zu korrigieren, übersteigt in vielen Fällen den wirtschaftlichen Nutzen. Gerade kleine Betriebe verzichten daher häufig auf eine Auseinandersetzung und verbuchen den Verlust als Betriebsausgabe. Das wiederum senkt die Sensibilität für das eigentliche Problem: eine strukturelle Lücke, die Krankenkassen systematisch nutzen können, um Kosten zu sparen.

Spezialisierte Retax-Versicherungen versprechen hier Schutz – allerdings nur, wenn der formale Rahmen eingehalten wird. Diese Policen übernehmen in der Regel den finanziellen Schaden einer Retaxation, wenn die Ursache auf menschliches Versehen oder formale Fehler zurückgeht. Nicht gedeckt sind jedoch Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften oder Fälle, in denen grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Für Apothekeninhaber bedeutet das, dass Versicherungsschutz und interne Prozesssicherheit Hand in Hand gehen müssen: Eine Versicherung kann Lücken schließen, sie darf aber nicht als Freifahrtschein für Nachlässigkeit verstanden werden.

In der Praxis erfordert das ein Bündel an Maßnahmen: Schulung des Teams für Notdienstsituationen, klare Checklisten für die Erfassung von Kostenträgerdaten, technische Hilfsmittel zur Versichertendatenprüfung und ein festgelegtes Verfahren für den Fall von Unstimmigkeiten. Ergänzend kann eine Retax-Versicherung als strategischer Baustein in das Risikomanagement integriert werden. Sie fungiert dann als zweite Verteidigungslinie, wenn trotz aller Vorsicht ein Fehler durchrutscht. So entsteht ein mehrschichtiges Schutzsystem, das formale Sorgfalt, technische Unterstützung und finanzielle Absicherung kombiniert.

Die Herausforderung liegt darin, dieses System nicht als zusätzlichen Verwaltungsballast, sondern als integralen Bestandteil der Versorgungsqualität zu begreifen. Denn jede Retaxation ist nicht nur ein finanzieller Verlust, sondern auch ein Hinweis darauf, dass ein Teil der Versorgungskette nicht reibungslos funktioniert. Wer diese Signale ernst nimmt, kann aus vermeintlichen Kleinigkeiten strategische Hebel für Prozessoptimierung und Risikominimierung entwickeln – und damit die wirtschaftliche Stabilität der eigenen Apotheke langfristig sichern.

Packungsgrößen, Paragrafen, Praxisrisiken

Warum der Austausch von Ozempic N3 auf N1 juristisch heikel, abrechnungstechnisch riskant und betriebswirtschaftlich relevant ist

Als Novo Nordisk Ende Juni die schrittweise Marktbereinigung der N3-Packungen von Ozempic (Semaglutid) ankündigte, war die Botschaft für Apotheken eindeutig: Die bisher gängige 12-Milligramm-Dreifachpackung wird verschwinden, übrig bleibt vorerst die 8-Milligramm-Variante als 8-Wochen-Pen in Normgröße N1. Die Herstellerkommunikation stellte klar: Bei Nichtverfügbarkeit der N3 ist der Austausch auf die N1 zulässig – allerdings nur unter strikter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Genau hier beginnt die juristische Feinmechanik, die Apotheken kennen müssen, um nicht in Retaxations- oder Haftungsfallen zu geraten.

Der Kern des Problems liegt im aut-idem-Prinzip und dessen Einschränkungen. § 129 Absatz 2a SGB V erlaubt es Apotheken, bei Nichtverfügbarkeit von der ärztlichen Verordnung abzuweichen – jedoch nur, wenn die abgegebene Alternative in Wirkstärke, Packungsgröße und Darreichungsform identisch oder als austauschbar definiert ist. Bei Ozempic N3 und N1 ist die Darreichungsform zwar gleich (Injektionslösung im Fertigpen), die Wirkstärke ebenfalls identisch (1 mg Semaglutid pro Dosis), aber die Packungsgröße weicht ab: N3 steht für eine Menge von 12 mg, N1 für 8 mg. Dieser Unterschied bedeutet, dass die Packungsgröße nicht identisch ist und damit der Austausch formal nicht aut-idem-konform erfolgen kann.

Das führt zu einem paradoxen Szenario: Ist die N3 verordnet, aber nicht verfügbar, darf eine N1 zwar technisch und pharmakologisch als Teilmenge abgegeben werden – sie erfüllt den Therapiebedarf zumindest teilweise – doch formell handelt es sich um einen Packungsgrößenwechsel, der rechtlich nicht als gleichwertiger Austausch gilt. In der Praxis bedeutet das: Jede Abgabe einer N1 anstelle einer N3 ohne neue ärztliche Verordnung birgt das Risiko einer Retaxation, wenn die Nichtverfügbarkeit nicht sauber dokumentiert und die Rechtsgrundlage eindeutig hergeleitet wird.

Die AV-Kennzeichnung („außer Vertrieb“) verschärft die Lage zusätzlich. § 8 des Rahmenvertrags regelt, dass ein AV-gekennzeichnetes Arzneimittel als nicht eindeutig bestimmt gilt, wenn weder eine lieferfähige Variante noch eine andere Auswahloption verfügbar ist. Das klingt wie eine Öffnungsklausel, funktioniert aber nur, wenn die Apotheke lückenlos nachweist, dass keine N3 mehr beschafft werden konnte – und zwar weder über den eigenen Bestand noch über den Großhandel. In der Realität sind Restbestände jedoch oft noch im Markt, was die Rechtfertigung eines Austauschs erschwert.

Der wirtschaftliche Aspekt ist nicht zu unterschätzen: Eine fehlerhafte Abgabe, die von der Kasse beanstandet wird, führt nicht nur zur Nichtvergütung des Arzneimittels, sondern kann auch zusätzlichen bürokratischen Aufwand nach sich ziehen. Rückfragen, Stellungnahmen und Klärungsverfahren kosten Zeit, binden Personal und verzögern die Abrechnung. Vor allem bei hochpreisigen Arzneimitteln wie Ozempic kann eine einzige Retaxation mehrere Hundert Euro Verlust bedeuten – multipliziert sich das, wird es zum relevanten Risiko für die Liquidität der Apotheke.

Hinzu kommt die Patientenperspektive: Für viele Typ-2-Diabetiker oder Menschen mit Adipositas, die auf Semaglutid eingestellt sind, kann eine nicht verfügbare Packungsgröße zu Unsicherheit führen. Die Therapieadhärenz leidet, wenn Patienten mehrfach in die Apotheke kommen müssen oder kurzfristig mit einer kleineren Packung auskommen sollen. Für das Apothekenteam ist das eine kommunikative Gratwanderung: Einerseits muss die Versorgung gesichert werden, andererseits dürfen gesetzliche und vertragliche Vorgaben nicht verletzt werden. Das erfordert klare interne Anweisungen, abgestimmte Kommunikation mit den Praxen und gegebenenfalls proaktive Kontaktaufnahme, um rechtzeitig neue Verordnungen zu erhalten.

Strategisch gesehen ist die N1/N3-Problematik ein Paradebeispiel dafür, wie regulatorische Details unmittelbare betriebswirtschaftliche Folgen haben können. Wer als Apotheke hier sauber agiert, sichert nicht nur die Vergütung, sondern minimiert auch das Risiko von Konflikten mit Kostenträgern. Das umfasst die Schulung des Teams in den rechtlichen Grundlagen, die Implementierung standardisierter Dokumentationsverfahren bei Nichtverfügbarkeit, den Einsatz von Warenwirtschaftssystemen zur lückenlosen Bestands- und Lieferverfügbarkeitsprüfung sowie den Aufbau schneller Kommunikationswege zu verordnenden Ärzten.

Langfristig zeigt der Fall Ozempic zudem, dass Packungsgrößenänderungen – oft als reine Marktlogistik verkauft – in Wirklichkeit tief in die Versorgungspraxis eingreifen. Für Apotheken ist es daher entscheidend, nicht nur reaktiv auf Herstellerinformationen zu reagieren, sondern proaktiv Szenarien durchzuspielen, rechtliche Spielräume zu prüfen und den eigenen Handlungsrahmen abzusichern. So wird aus einer potenziell verlustträchtigen Stolperfalle ein kontrollierbarer Prozess, der Versorgungssicherheit und wirtschaftliche Stabilität verbindet.

Infektionsketten, Infrastruktur, Intervention

Wie steigende Cholera-Fälle Versorgungssysteme belasten, Prävention erschweren und Apotheken in neue Rollen drängen

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) schlägt Alarm: In mehreren Regionen Afrikas, Asiens und des Nahen Ostens breitet sich Cholera in einem Ausmaß aus, das seit Jahrzehnten nicht mehr registriert wurde. Von Nigeria über den Jemen bis Afghanistan häufen sich die Meldungen über Zehntausende Infektionen, tausende Tote und kollabierende lokale Gesundheitssysteme. Während Cholera in wohlhabenden Ländern oft nur als historische Bedrohung wahrgenommen wird, zeigt die aktuelle Welle, wie eng die globale Gesundheitssicherheit mit funktionierender Infrastruktur, sauberem Trinkwasser und schneller medizinischer Intervention verbunden ist. In einer vernetzten Welt ist die Vorstellung, dass die Krankheit nicht über internationale Bewegungen eingeschleppt werden könnte, illusorisch.

Die Ursachen für die Ausbreitung sind vielfältig: Extreme Wetterereignisse wie Überschwemmungen, anhaltende Dürren, bewaffnete Konflikte und die Zerstörung sanitärer Anlagen schaffen ideale Bedingungen für Vibrio cholerae, den Erreger der Krankheit. Der Bakterienstamm verbreitet sich über fäkal verunreinigtes Wasser und Nahrungsmittel, kann aber auch bei unzureichender Hygiene in medizinischen Einrichtungen oder Flüchtlingslagern rasch von Mensch zu Mensch übertragen werden. Die Inkubationszeit beträgt nur wenige Stunden bis maximal fünf Tage, und ohne Behandlung kann der Tod innerhalb weniger Stunden eintreten – vor allem durch den massiven Flüssigkeits- und Elektrolytverlust.

Internationale Hilfsorganisationen wie Ärzte ohne Grenzen und das Rote Kreuz betonen, dass Impfungen, Wasseraufbereitung und Hygieneschulung entscheidend sind, um Ausbrüche einzudämmen. Doch der Zugang zu oral verabreichten Choleraimpfstoffen ist begrenzt, nicht nur wegen der Produktionskapazitäten, sondern auch wegen logistischer Engpässe und politischer Blockaden. Die WHO hat bereits ihren globalen Impfstoffvorrat nahezu ausgeschöpft, da gleichzeitig mehrere Länder um Notfalllieferungen bitten. Damit steigt der Druck auf nationale Gesundheitssysteme, auch in Europa, sich mit Vorratshaltung, Notfallplänen und einer klaren Kommunikation vorzubereiten.

Für Apotheken ergeben sich daraus neue Handlungsfelder. Zwar ist Cholera in Deutschland nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig und der direkte Kontakt mit Erkrankten im Apothekenalltag unwahrscheinlich, doch spielt die pharmazeutische Beratung bei Reiseimpfungen, Präventionsstrategien und der Vermittlung von Hygienemaßnahmen eine wachsende Rolle. Angesichts steigender internationaler Mobilität und globaler Lieferketten, die auch Lebensmittelimporte umfassen, wächst die Erwartung, dass Apotheken nicht nur Medikamente abgeben, sondern auch aktiv in der Gesundheitsaufklärung agieren. Dazu gehört das Wissen über Impfempfehlungen des Auswärtigen Amts, die Beratung zu Trinkwasserhygiene in Risikogebieten, der Einsatz von Wasserdesinfektionsmitteln und die Empfehlung oraler Rehydrationslösungen.

In einem größeren Kontext ist die Cholera-Welle ein Indikator für strukturelle Schwächen in globalen Gesundheitssystemen. Sie zeigt, dass Infektionskrankheiten, die sich mit vergleichsweise einfachen Mitteln verhindern lassen, weiterhin ein massives Problem darstellen, wenn Basisinfrastruktur fehlt. Hier überschneiden sich Fragen von Klimaanpassung, humanitärer Hilfe und Public Health – und damit auch die Verantwortung von Industrienationen. Wer in Deutschland über Pandemievorsorge spricht, muss auch die internationalen Dimensionen im Blick behalten, denn die Stabilität globaler Gesundheit hängt von solidarischen Investitionen in präventive Strukturen ab.

Auf kommunaler Ebene kann die Einbindung von Apotheken in Präventionsnetzwerke den Unterschied machen. Gerade in Regionen mit hohem Anteil an Reisenden, Migranten oder Geflüchteten kann die niedrigschwellige Beratung in Apotheken zur Früherkennung und Prävention beitragen. Dies erfordert aber, dass Apotheker und PTA Zugang zu aktuellen epidemiologischen Informationen haben, dass Schulungen für Reisemedizin Standard werden und dass logistische Schnittstellen zwischen öffentlichen Gesundheitsdiensten und Apotheken definiert sind. Nur so lassen sich Risiken frühzeitig erkennen und Eindämmungsmaßnahmen effizient umsetzen.

Die Lehre aus der aktuellen Lage ist klar: Cholera ist kein Relikt der Vergangenheit, sondern eine reale Bedrohung im 21. Jahrhundert. Sie erinnert daran, dass Seuchenbekämpfung nicht an Landesgrenzen endet und dass Prävention immer dann funktioniert, wenn sie mehrdimensional gedacht wird – medizinisch, infrastrukturell und gesellschaftlich. Apotheken können dabei mehr sein als Ausgabestellen für Medikamente: Sie können, eingebettet in ein funktionierendes Netzwerk, zu Ankerpunkten für Information, Prävention und schnelle Intervention werden.

Biologie, Befinden, Bewusstsein

Wie Wechseljahre Körper und Karriere prägen, Versorgungslücken sichtbar machen und gesellschaftliche Rollenbilder herausfordern

Die Wechseljahre sind ein biologischer Übergang, der jede Frau erreicht – und dennoch einer der am wenigsten offen diskutierten Lebensabschnitte. In Deutschland befinden sich derzeit rund neun Millionen Frauen in dieser Phase, in der die hormonelle Produktion von Östrogen und Progesteron allmählich nachlässt. Diese Veränderung löst nicht nur körperliche Symptome wie Hitzewallungen, Schlafstörungen oder Scheidentrockenheit aus, sondern wirkt tief in psychische Befindlichkeiten, Partnerschaften, Berufsbiografien und gesellschaftliche Rollenbilder hinein. Während einzelne prominente Stimmen das Tabu zu brechen versuchen, zeigt die Realität in Arztpraxen, Betrieben und Familien: Offenheit ist längst nicht selbstverständlich.

Medizinisch betrachtet beginnt die hormonelle Umstellung oft schon in den sogenannten Prämenopause-Jahren, häufig Mitte 40, manchmal früher. Bei Sybille Müller, einer von Millionen Betroffenen, zeigten sich erste Symptome mit 40: Schlafstörungen, später massive Hitzewallungen. Erst nach mehreren Umwegen erhielt sie eine wirksame Therapie – nicht durch ihre erste Gynäkologin, sondern über eine gezielte hormonelle Diagnostik bei einem Spezialisten. Dieses Beispiel zeigt ein Versorgungsdefizit, das nicht selten aus mangelnder ärztlicher Sensibilisierung, zu wenig Fortbildung im Bereich Hormonstörungen und der anhaltenden gesellschaftlichen Scheu vor dem Thema resultiert.

Fachleute wie Professor Thomas Strowitzki vom Universitätsklinikum Heidelberg betonen, dass eine individuelle Abwägung zwischen Nutzen und Risiken der Hormonersatztherapie entscheidend ist. Während die Langzeitanwendung das Brustkrebsrisiko erhöhen kann, schützt sie gleichzeitig vor Osteoporose und verbessert die Lebensqualität. Ergänzend empfehlen Mediziner nicht-medikamentöse Strategien wie Sport, ausgewogene Ernährung, Kneipp-Anwendungen und phytotherapeutische Präparate. Traubensilberkerze, Rotklee oder Soja-Isoflavone gelten als mögliche Helfer bei leichten bis mittleren Beschwerden. Wichtig ist dabei die kompetente Beratung – und hier können Apotheken eine zentrale Rolle spielen, indem sie nicht nur Produkte abgeben, sondern auch zu Wirkung, Anwendungsdauer und möglichen Wechselwirkungen aufklären.

Gesellschaftlich wirken Wechseljahre doppelt: Sie markieren biologisch das Ende der Fruchtbarkeit, was kulturell häufig mit dem Stigma des Alterns verbunden wird, und sie treffen Frauen in einer Lebensphase, in der berufliche Verantwortung, familiäre Verpflichtungen und Selbstfindung oft gleichzeitig aufeinandertreffen. Für viele Betroffene ist es deshalb nicht nur ein gesundheitliches, sondern auch ein arbeitsrechtliches Thema. Einige Unternehmen beginnen, Programme zur Unterstützung einzuführen – flexible Pausenregelungen, klimatisierte Arbeitsplätze, vertrauliche Beratungsangebote. Apotheken, gerade als Arbeitgeberinnen mit hohem Frauenanteil, können Vorreiter sein, indem sie innerbetriebliche Sensibilisierung und konkrete Unterstützungsmaßnahmen etablieren.

Die Enttabuisierung des Themas hängt eng mit gesellschaftlichen Bewegungen für Gleichstellung und Selbstbestimmung zusammen. Ärztinnen wie Dr. Katrin Schaudig, Präsidentin der Deutschen Menopause Gesellschaft, sprechen offen darüber, dass diese Lebensphase Potenzial und Stärke mit sich bringt: Wegfall der Verhütungspflicht, Freiheit von Menstruationsbeschwerden, und oft ein neues Selbstbewusstsein, eigene Bedürfnisse klarer zu formulieren. Dennoch bleibt der Weg zur Normalisierung lang. Häufig verhindern Vorurteile und internalisierte Rollenbilder, dass Frauen ihre Beschwerden ernst nehmen oder offen ansprechen.

Für die Gesundheitsbranche ergeben sich daraus klare Aufgaben: Ärztliche Fortbildung muss sicherstellen, dass Wechseljahresbeschwerden ernst genommen und leitliniengerecht behandelt werden. Apotheken sollten ihr Beratungsspektrum in der Frauengesundheit systematisch erweitern, inklusive Aufklärungsmaterialien, Diskretionszonen und geschultem Personal. Die Politik kann durch Förderung von Aufklärungsprogrammen, steuerliche Unterstützung betrieblicher Präventionsangebote und Einbindung des Themas in die öffentliche Gesundheitskampagne dazu beitragen, die Versorgungslücken zu schließen.

Die Perspektive, Wechseljahre nicht als Defizit, sondern als Entwicklungsphase zu betrachten, ist mehr als ein gesellschaftlicher Luxus – sie ist ein gesundheitspolitisches Gebot. Denn nur wenn medizinische Versorgung, Aufklärung und gesellschaftliche Akzeptanz zusammenspielen, können Frauen diese Jahre nicht nur symptomarm, sondern auch gestärkt erleben. Das ist nicht allein eine Frage individueller Gesundheit, sondern auch ein Beitrag zu Produktivität, Gleichstellung und Lebensqualität in einer alternden Gesellschaft.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht. Wie ein Fluss, der an seinen Ufern zugleich Recht, Arbeit und Leben berührt, fließen juristische Klarheit, personelle Stärke und medizinische Fürsorge nur dann in einem Strom, wenn sie denselben Lauf finden. Die Verbindung aus konsequenter Rechtsprechung, strategischer Personalbindung und fachlich wie empathisch geführter Gesundheitsberatung zeigt, dass Apotheken nicht nur Orte der Arzneimittelabgabe sind, sondern Drehscheiben für Orientierung, Sicherheit und Lebensqualität. Nur wenn diese Achsen gleichzeitig stabil sind, kann das System der Vor-Ort-Versorgung allen Anforderungen standhalten.

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Apotheken-Nachrichten im Fokus, Recht klärt Versandgrenzen, Präventionsleitlinien geben Halt

Source: Deutsche Nachrichten
Die aktuelle Nachrichtenlage verknüpft rechtliche Grundsatzfragen, wirtschaftliche Realität und gesundheitliche Prävention zu einem Bild, das deutlich macht, wie stark die Versorgungskette unter Druck steht: Wenn der Bundesgerichtshof im November über die Zulässigkeit bestimmter Werbeformen für EU-ausländische Arzneimittelversender entscheidet, geht es nicht nur um juristische Feinheiten, sondern auch um Wettbewerbsbedingungen und Verbraucherschutz. Parallel verschärft der anhaltende Fachkräftemangel den Alltag in vielen Apotheken, die trotz begrenzter Ressourcen Versorgungslücken schließen müssen. Gesundheitsleitlinien setzen zusätzliche Impulse: Eltern sollen beim Fiebermanagement ihrer Kinder besonnen handeln, während die Diagnose und Behandlung von Zöliakie erfordert, Symptome wie chronische Bauchschmerzen oder Verdauungsprobleme ernst zu nehmen und frühzeitig abzuklären. Zusammen entsteht ein komplexes Spannungsfeld aus Recht, Arbeitsmarkt und medizinischer Aufklärung, in dem Entscheidungen von heute die Versorgungsrealität von morgen prägen.

Recht vor Rabatt, Urteil vor Image, Markt vor Veränderung

Wie der Bundesgerichtshof EU-Versandapotheken Grenzen setzt, die Debatte um Preiswerbung neu gewichtet und der Apothekenmarkt auf ein klärendes Signal wartet

In Karlsruhe stand am 31. Juli 2025 erneut ein Verfahren auf der Agenda, das die Schnittstellen von Wettbewerbsrecht, Arzneimittelpreisbindung und europäischem Binnenmarkt beleuchtet. Der Bundesgerichtshof (BGH) befasste sich mit der Frage, in welchem Rahmen EU-ausländische Versandapotheken Rabatte, Boni und andere Preisvorteile bewerben dürfen – und wie weit nationale Regelungen auch nach dem wegweisenden EuGH-Urteil von 2016 reichen. Die Verhandlung machte deutlich, dass der juristische Boden, auf dem sich die Marktteilnehmer bewegen, nach wie vor komplex ist, weil alte Verfahren mit mittlerweile veränderten Rechtslagen kollidieren. Ausgangspunkt waren einstweilige Verfügungen, die die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR) zwischen 2013 und 2015 gegen DocMorris erwirkt hatte, um Rabattaktionen zu unterbinden. Nach dem Fall der Rx-Preisbindung für EU-Versender wurden diese aufgehoben, was den niederländischen Versender zu Schadenersatzforderungen veranlasste – allerdings nur, wenn die Verfügungen auch ohne die damalige Preisbindung nicht hätten Bestand haben dürfen.

Bereits zu Beginn der mündlichen Verhandlung setzte der Vorsitzende Richter Prof. Dr. Thomas Koch den Ton: Preisaktionen im Arzneimittelbereich bergen stets das Risiko einer unsachgemäßen Beeinflussung von Verbraucherentscheidungen. Damit griff er den Kern der seit Jahren schwelenden Auseinandersetzung auf – die Balance zwischen Wettbewerbsvorteilen für einzelne Anbieter und der Sicherung einer gleichwertigen, sicheren Arzneimittelversorgung. Während die niederländische Seite auf einen möglichst weiten Spielraum für Preiswerbung pochte, erinnerte der Senat daran, dass er in früheren Entscheidungen bestimmte Werbeformen bereits untersagt habe. Eine Änderung dieser Linie sei nicht angezeigt.

Im Verlauf der Verhandlung wurde deutlich, dass das Verfahren auch als Testfall für künftige Werberegeln dienen könnte. Die Richter stellten mehrfach klar, dass sich die Grenzen zulässiger Werbung nicht allein aus der EuGH-Entscheidung ableiten lassen, sondern auch aus dem heilberuflichen Kontext des Arzneimittelhandels. Werbung mit Gewinnspielen oder prozentualen Nachlässen auf verschreibungspflichtige Arzneimittel könne demnach nicht nur gegen nationale Normen verstoßen, sondern auch das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Abgabeentscheidung untergraben. Für die Apothekenlandschaft in Deutschland steht dabei mehr auf dem Spiel als nur ein einzelner Rechtsstreit: Es geht um die grundsätzliche Frage, ob der Versandhandel im verschreibungspflichtigen Bereich durch aggressive Preiswerbung strukturelle Vorteile erlangen darf, die Vor-Ort-Apotheken nicht nutzen können.

Hinter den juristischen Argumenten verbirgt sich eine wirtschaftliche Dimension, die den gesamten Markt betrifft. Versandapotheken, die aus dem Ausland operieren, können durch steuerliche und regulatorische Unterschiede ihre Betriebskosten senken – Rabatte und Boni sind für sie ein strategisches Werkzeug, um Marktanteile zu sichern. Für Vor-Ort-Apotheken, die an nationale Preisvorgaben gebunden sind, bedeutet das einen Wettbewerbsnachteil, der langfristig Versorgungsstrukturen gefährden könnte. Entsprechend verfolgen Kammern und Verbände den Prozess aufmerksam, in der Hoffnung auf eine klare Leitlinie, die Rechtssicherheit schafft. Das Urteil am 6. November 2025 wird deshalb nicht nur eine juristische Entscheidung sein, sondern auch ein Signal für die strategische Ausrichtung des Apothekenmarktes in den kommenden Jahren.

Für die Verbraucher steht am Ende die Frage im Raum, ob günstige Angebote tatsächlich im eigenen Interesse liegen, wenn sie zu Lasten einer flächendeckenden Versorgung gehen. Apothekenvertreter betonen, dass Arzneimittel nicht wie Konsumgüter behandelt werden können – Preisaktionen dürften nicht die Rolle der pharmazeutischen Beratung schmälern oder eine Risikoverlagerung in Kauf nehmen. Der BGH wird mit seinem Urteil also nicht nur über die Zulässigkeit bestimmter Werbeformen entscheiden, sondern auch darüber, wie der Rahmen für fairen Wettbewerb im Arzneimittelhandel künftig aussieht.

Personal im Engpass, Erwartungen im Wandel, Standorte im Risiko

Wie Apotheken mit Fachkräftemangel ringen, Gehalts- und Lebensstilfragen den Wettbewerb verschärfen und Versorgungssicherheit zur Standortfrage wird

Die aktuelle Auswertung des Apothekenkonjunkturindex (Apokix) für Juli zeichnet ein Bild, das die Branche seit Jahren begleitet, aber in seiner Dringlichkeit zunimmt: Sechs von zehn Apothekeninhabern berichten, dass fehlendes Personal ihre Arbeit stark oder sehr stark beeinträchtigt. Besonders betroffen sind Landapotheken – hier stufen 64 Prozent die Lage als gravierend ein, in Städten sind es 54 Prozent. Die Engpässe reichen dabei quer durch alle Qualifikationsstufen, treffen aber vor allem pharmazeutisch-technische Assistentinnen (PTA), Approbierte und PTA-Praktikanten. Im vergangenen Jahr wurden in 70 Prozent der Apotheken PTA-Stellen ausgeschrieben, in 63 Prozent Approbierte gesucht und in 52 Prozent Praktikanten – mit ernüchternden Erfolgsquoten: Lediglich 39 Prozent der offenen PTA-Stellen konnten vollständig besetzt werden, bei Approbierten waren es 57 Prozent, bei Praktikanten 48 Prozent.

Hinter den Zahlen steckt eine strukturelle Herausforderung, die sich nicht allein mit mehr Stellenanzeigen lösen lässt. Die Bewerberzahlen sind rückläufig, während die Ansprüche steigen – sowohl in finanzieller Hinsicht als auch bei der Work-Life-Balance. Für Approbierte nennen 24 Prozent der Inhaber hohe Gehaltsforderungen als zentrales Hindernis, 17 Prozent werten die Forderung nach besseren Arbeitszeitmodellen als zusätzliche Hürde. Bei PTA liegen diese Werte bei 16 und 19 Prozent. Gleichzeitig geben 71 Prozent der Befragten an, dass sie aufgrund der wirtschaftlich angespannten Lage nur selten in der Lage sind, Gehälter auf konkurrenzfähigem Niveau anzubieten. Hier kollidieren Ideal und Realität: Die Branche weiß, dass Bezahlung im Wettbewerb um Fachkräfte ein entscheidender Faktor ist, kann aber vielfach nicht liefern.

Diese Diskrepanz verschärft den Wettbewerb zwischen den Standorten. Metropolen locken mit besseren Freizeit- und Entwicklungsmöglichkeiten, während ländliche Regionen trotz hoher Versorgungsrelevanz das Nachsehen haben. Hinzu kommt ein Generationenwechsel, der Erwartungen an Arbeitgeber grundlegend verändert. Jüngere Fachkräfte achten stärker auf flexible Arbeitszeiten, verlässliche Dienstpläne, Fortbildungsangebote und ein gesundes Betriebsklima. Für viele Inhaberinnen und Inhaber bedeutet dies, dass Personalführung neu gedacht werden muss – nicht nur als organisatorische Aufgabe, sondern als strategische Säule der Betriebsführung.

Für die Versorgung bedeutet der Mangel mehr als nur Lücken im Dienstplan. Schließungen, verkürzte Öffnungszeiten oder die Einschränkung von Zusatzleistungen wie Botendienste oder pharmazeutische Dienstleistungen sind bereits heute sichtbare Folgen. Manche Apotheken verschieben sogar Investitionen in Technik oder Sortiment, weil schlicht das Personal fehlt, um neue Angebote umzusetzen. Das hat Rückwirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit und verschiebt die Gewichte zwischen Vor-Ort-Apotheken, Filialverbünden und Versandhandel. In besonders belasteten Regionen kann der Mangel zur Standortfrage werden – mit direkten Konsequenzen für Patientinnen und Patienten, die im Zweifel längere Wege oder geringere Servicequalität in Kauf nehmen müssen.

Gleichzeitig zeigt die Erhebung, dass reine Gehaltserhöhungen nicht die einzige Antwort sind. Inhaber, die es schaffen, ihr Team langfristig zu binden, setzen auf eine Kombination aus fairer Vergütung, gezielter Weiterbildung und einer klaren Aufgabenverteilung, die Überlastung vermeidet. Auch Kooperationen zwischen Apotheken gewinnen an Bedeutung – etwa durch gemeinsame Personalpools oder abgestimmte Urlaubsplanung, um Ausfälle abzufedern. Solche Modelle erfordern jedoch Vertrauen, Organisation und oft auch rechtliche Beratung.

Das Fazit aus den aktuellen Zahlen ist eindeutig: Der Fachkräftemangel in Apotheken ist nicht nur eine betriebsinterne Herausforderung, sondern eine Frage der Versorgungssicherheit. Ohne nachhaltige Personalstrategien droht eine Abwärtsspirale, in der sich wirtschaftlicher Druck, sinkende Attraktivität als Arbeitgeber und wachsende Versorgungslücken gegenseitig verstärken. Wer diesen Kreislauf durchbrechen will, braucht neben finanziellen Ressourcen vor allem die Bereitschaft, Führung neu zu definieren – als Balance zwischen ökonomischer Vernunft und den berechtigten Erwartungen der nächsten Generation pharmazeutischer Fachkräfte.

Leitlinie gibt Gelassenheit, Beratung stärkt Eltern, Versorgung bleibt wachsam

Wie neue Empfehlungen den Umgang mit Fieber bei Kindern verändern, Apotheken als erste Anlaufstelle Orientierung geben und medizinische Sicherheit im Blick behalten

Fieber bei Kindern löst bei vielen Eltern instinktiv Alarm aus. Schon ab leicht erhöhten Temperaturen greifen sie zum Thermometer, suchen Rat oder verabreichen fiebersenkende Mittel. Doch eine neue Leitlinie zum Fiebermanagement bei Kindern und Jugendlichen stellt klar: In den meisten Fällen ist Zurückhaltung angebracht. Die interdisziplinär erarbeitete Empfehlung betont, dass Fieber keine Krankheit, sondern eine natürliche Reaktion des Körpers ist – ein Schutzmechanismus, der dem Immunsystem hilft, Infektionen zu bekämpfen. Diese Perspektive steht im Kontrast zu weit verbreiteten Gewohnheiten und Unsicherheiten, die gerade in den ersten Lebensjahren eines Kindes besonders ausgeprägt sind.

Die Leitlinie rät Eltern, nicht primär auf die Höhe der Temperatur zu achten, sondern auf das Allgemeinbefinden des Kindes. Ein spielendes, trinkendes und reagierendes Kind mit 39 Grad Celsius bedarf nicht automatisch medikamentöser Fiebersenkung. Wichtiger ist, auf Warnsignale wie anhaltende Teilnahmslosigkeit, Trinkverweigerung, Atemprobleme oder Hautveränderungen zu achten. Erst wenn solche Symptome auftreten oder das Fieber über mehrere Tage anhält, sollte ärztliche Abklärung erfolgen. Für Apotheken bedeutet dies eine klare Rolle als Übersetzer medizinischer Empfehlungen in alltagsnahe Ratschläge: Sie können Eltern helfen, Fieber realistisch einzuordnen, unnötige Arztbesuche zu vermeiden und gleichzeitig Gefahren nicht zu übersehen.

Die Herausforderung liegt darin, Gelassenheit zu fördern, ohne Wachsamkeit zu verlieren. Gerade bei jüngeren Eltern, die oft erstmals mit fieberbedingten Sorgen konfrontiert sind, ist der Impuls groß, schnell zu handeln – sei es mit Medikamenten, Kühlmaßnahmen oder sofortiger ärztlicher Konsultation. Hier setzt die Beratungsleistung in Apotheken an. Sie können nicht nur Informationen zu geeigneten fiebersenkenden Präparaten wie Paracetamol oder Ibuprofen geben, sondern auch dazu, wann deren Einsatz sinnvoll ist und wann nicht. Darüber hinaus können sie über nichtmedikamentöse Maßnahmen wie ausreichende Flüssigkeitszufuhr, leichte Kleidung und Raumtemperaturregulierung informieren. Der entscheidende Mehrwert liegt im Gespräch: Eltern fühlen sich ernst genommen, wenn ihre Sorgen gehört und mit klaren, faktenbasierten Empfehlungen beantwortet werden.

Die Leitlinie trägt damit auch zur Entlastung des Gesundheitssystems bei. Indem unnötige Konsultationen vermieden und nur wirklich behandlungsbedürftige Fälle ärztlich vorgestellt werden, können Ressourcen gezielter eingesetzt werden. Für Apotheken ist dies eine Chance, ihre Rolle als niedrigschwellige, kompetente Gesundheitsanlaufstelle zu festigen. Dies erfordert jedoch, dass Teams über die Leitlinieninhalte informiert sind und ihre Beratung entsprechend anpassen. Schulungen, interne Besprechungen und die Integration in die tägliche Praxis sind hier entscheidend. Auch Informationsmaterialien für Eltern, sei es in Form von Flyern, Plakaten oder digitaler Inhalte, können helfen, die Empfehlungen zu verbreiten.

Wichtig bleibt, dass Ausnahmen beachtet werden. Bei Säuglingen unter drei Monaten gilt jede Fiebererhöhung als potenziell ernst, hier muss sofort ärztlich untersucht werden. Auch bei Kindern mit chronischen Erkrankungen, geschwächtem Immunsystem oder kürzlich durchgeführten Operationen kann Fieber schnell kritisch werden. Die Leitlinie macht deutlich, dass diese Risikogruppen besondere Aufmerksamkeit erfordern. Apothekenpersonal muss solche Hinweise kennen und klar kommunizieren, um Eltern nicht in falscher Sicherheit zu wiegen.

Langfristig könnte sich mit der Umsetzung der Leitlinie auch die Haltung in der Bevölkerung verändern: weg von der reflexhaften Fiebersenkung, hin zu einem bewussteren Umgang mit dem Symptom. Dies hätte nicht nur medizinische Vorteile, sondern auch pädagogische – Kinder lernen, dass kleinere Krankheitsphasen Teil des Lebens sind und nicht immer sofortige medizinische Intervention erfordern. Für Apotheken bedeutet dies, dass sie in einer vermittelnden Position bleiben, die medizinische Sicherheit und elterliche Selbstwirksamkeit in Einklang bringt.

Das Resümee: Die neue Leitlinie ist mehr als eine medizinische Empfehlung – sie ist ein Aufruf zu einem Kulturwandel im Umgang mit Fieber bei Kindern. Apotheken spielen dabei eine Schlüsselrolle, indem sie wissenschaftliche Empfehlungen in praxisnahe Beratung übersetzen, Eltern zu souveränen Entscheidungen befähigen und gleichzeitig sicherstellen, dass kein ernsthafter Verlauf übersehen wird. Zwischen Gelassenheit und Wachsamkeit die Balance zu halten, wird damit zu einer Kernkompetenz in der pharmazeutischen Versorgung.

Symptome ernst nehmen, Diagnose sichern, Ernährung konsequent umstellen

Wie Apotheken bei Verdacht auf Zöliakie sensibilisieren, die Diagnostik unterstützen und Betroffene langfristig begleiten

Zöliakie ist eine Autoimmunerkrankung, die weit mehr ist als eine lästige Unverträglichkeit. Sie entsteht durch eine Fehlreaktion des Immunsystems auf Gluten – ein Eiweiß, das in Weizen, Roggen und Gerste vorkommt. Der Kontakt mit Gluten löst bei genetisch veranlagten Menschen eine Entzündung der Dünndarmschleimhaut aus, die auf Dauer zu einer massiven Schädigung der Darmzotten führt. Die Folgen reichen von chronischen Verdauungsproblemen über Nährstoffmängel bis hin zu schwerwiegenden Folgeerkrankungen wie Osteoporose, Unfruchtbarkeit oder bestimmten Krebsarten. Schätzungen zufolge ist rund 1 % der Bevölkerung betroffen, doch die Dunkelziffer ist hoch: Viele Betroffene haben jahrelang unspezifische Beschwerden, ohne dass die eigentliche Ursache erkannt wird.

Typische Symptome sind Blähungen, Bauchschmerzen, Durchfälle oder Verstopfungen, Gewichtsverlust, Müdigkeit und Appetitlosigkeit. Bei Kindern kommen oft Wachstumsverzögerungen, Entwicklungsstörungen und Reizbarkeit hinzu. Doch Zöliakie kann auch atypisch verlaufen – manche Betroffene klagen über Kopfschmerzen, Gelenkbeschwerden oder Hautausschläge, ohne ausgeprägte Magen-Darm-Symptome zu haben. Diese Vielfalt macht die Erkrankung zu einer diagnostischen Herausforderung. Für Apotheken ergibt sich daraus eine wichtige Rolle: Sie sind häufig die erste Anlaufstelle, wenn Menschen wiederholt mit unklaren Beschwerden um Rat fragen oder immer wieder Mittel gegen Verdauungsprobleme kaufen. Geschultes Personal kann hier gezielt sensibilisieren und auf die Möglichkeit einer Zöliakie hinweisen.

Die Diagnosestellung erfordert eine Kombination aus Bluttests und Darmspiegelung. Entscheidend ist, dass vor den Untersuchungen weiterhin glutenhaltige Nahrung verzehrt wird – sonst können die Testergebnisse verfälscht werden. Apotheken können diesen Hinweis gezielt geben, wenn Kundinnen oder Kunden von anstehenden Arztterminen berichten. Sie können auch über die verschiedenen Antikörpertests informieren und deutlich machen, dass ein positiver Selbsttest kein Ersatz für eine ärztliche Abklärung ist. Die Abgrenzung zu anderen Unverträglichkeiten wie der Weizenallergie oder der nicht-zöliakischen Glutensensitivität ist wichtig, um unnötige Diäten oder Fehldiagnosen zu vermeiden.

Steht die Diagnose fest, ist eine lebenslange strikt glutenfreie Ernährung die einzige wirksame Therapie. Schon kleinste Mengen Gluten – selbst Spuren – können die Darmschleimhaut erneut schädigen. Das macht die Umstellung komplex und erfordert ein hohes Maß an Disziplin. Apotheken können hier weit mehr leisten als die reine Abgabe glutenfreier Produkte. Sie können Betroffene über sichere Lebensmittel, Kennzeichnungspflichten und versteckte Glutenquellen in Medikamenten, Nahrungsergänzungsmitteln oder Kosmetika informieren. Auch der Hinweis auf geeignete Ernährungsberater, Selbsthilfegruppen oder Apps zur Produktsuche kann den Alltag erleichtern.

Neben der direkten Beratung sind Apotheken ein wichtiger Partner für die langfristige Versorgung. Zöliakie geht oft mit Nährstoffmängeln einher, etwa an Eisen, Folsäure, Vitamin B12, Vitamin D oder Kalzium. Regelmäßige Blutkontrollen und gezielte Supplementierung sind daher essenziell. Hier können Apotheken individuelle Empfehlungen geben, die mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten abgestimmt werden. Auch bei der Prävention und Behandlung von Folgeerkrankungen wie Osteoporose oder Mangelernährung spielen sie eine Rolle, indem sie rechtzeitig auf Vorsorgeuntersuchungen oder geeignete Präparate hinweisen.

Herausfordernd bleibt der psychologische Aspekt: Der Verzicht auf glutenhaltige Lebensmittel kann im Alltag zu sozialer Isolation führen, besonders bei Kindern und Jugendlichen. Geburtstagsfeiern, Restaurantbesuche oder Reisen erfordern Planung und oft auch Mut, nach den Inhaltsstoffen zu fragen. Apotheken können hier motivieren, praktische Tipps geben und aufzeigen, wie eine ausgewogene, genussvolle Ernährung auch ohne Gluten möglich ist. Das stärkt nicht nur die Gesundheit, sondern auch die Lebensqualität.

Das Fazit: Zöliakie ist eine chronische Erkrankung, deren erfolgreiche Behandlung maßgeblich von der konsequenten Umsetzung einer glutenfreien Ernährung abhängt. Apotheken sind in diesem Prozess nicht nur Produktlieferanten, sondern wichtige Beratungs- und Begleitstationen. Sie können frühzeitig für die Erkrankung sensibilisieren, die Diagnostik unterstützen, Ernährungssicherheit schaffen und den langfristigen Therapieerfolg sichern. Damit tragen sie entscheidend dazu bei, dass Betroffene nicht nur beschwerdefrei, sondern auch selbstbestimmt leben können – mit einem Alltag, in dem Gesundheit, Genuss und Teilhabe im Gleichgewicht stehen.

Dies ist kein Schluss, der gelesen werden will – sondern eine Wirkung, die bleibt, wenn das Verstehen längst vorbei ist. Was nicht gesagt wurde, wirkt trotzdem. Nicht für alle. Nur für jene, die hören, was zwischen den Sätzen spricht. Manchmal liegt die Kraft einer funktionierenden Versorgung nicht in den lauten Schlagzeilen, sondern in der Summe stiller Entscheidungen: Ein Gericht, das Leitplanken setzt, ein Team, das trotz Lücken funktioniert, Eltern, die bewusst abwarten, und Patienten, die sich durch klare Diagnose neu orientieren. In diesem Zusammenspiel zeigt sich, dass Recht, Arbeit und Wissen nicht getrennte Sphären sind, sondern ineinandergreifende Zahnräder eines Systems, das nur läuft, wenn jedes Teil präzise arbeitet. Die Verhandlung in Karlsruhe, der tägliche Kampf um Fachkräfte, die klugen Leitlinien zu Kinderfieber und die sorgfältige Aufklärung bei Zöliakie sind mehr als Einzelmeldungen – sie sind Prüfsteine für unsere Fähigkeit, Rechtssicherheit, Versorgungsqualität und Gesundheitskompetenz miteinander zu verbinden und so das Fundament für eine belastbare Zukunft zu legen.

Tagesthemenüberblick: https://aporisk.de/aktuell

EcoXpert-Zertifizierung: Schneider Electric und Iwik bündeln Kompetenzen in Servicepartnerschaft

Source: Deutsche Nachrichten
Schneider Electric, führender Anbieter für die digitale Transformation von Energiemanagement und Automatisierung, und die Iwik GmbH arbeiten ab sofort in einer Servicepartnerschaft zusammen. Kunden profitieren von hochqualifiziertem Fachpersonal und innovativen Technologien, von persönlichem Service vor Ort und direktem Kontakt zu Schneider Electric. Mit der EcoXpert-Partnerschaft betreibt Schneider Electric ein globales Partnerprogramm, das zertifizierte Unternehmen aus Kompetenzbereichen wie Energiemanagement, Gebäudeautomation oder Digitalisierung vereint. Iwik – ein Dienstleister und Lösungsanbieter für industrielle Antriebstechnik, Energietechnik sowie Prozess- und Industrieautomation – hat die Zertifizierung zum EcoXpert-Partner erfolgreich durchlaufen.

Starker Partner in der Antriebstechnik

„Mit der Firma Iwik gewinnen wir einen starken Partner mit weitreichenden Kompetenzen in der Instandhaltung und Erneuerung von Antriebstechnik“, erklärt Hannes Sachse, Partner Manager und Channel Manager bei Schneider Electric. „Für unsere Kunden ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten, ihre Geschäfts- und Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.“

Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung unterstützt Iwik Betreiber industrieller Anlagen, Instandhaltungsdienstleister sowie Maschinen- und Anlagenbauer mit maßgeschneiderten Lösungen für den effizienten Einsatz elektrischer Antriebe. Im Rahmen der EcoXpert-Partnerschaft mit Schneider Electric wird das Unternehmen nun vor allem in der Instandhaltung von Frequenzumrichtern tätig sowie im Bereich Retrofit, der Modernisierung bestehender Anlagen.

Betriebssicherheit, Effizienz und Nachhaltigkeit

Gerade in Industrieunternehmen, die Maschinen mit kritischen Antrieben betreiben, kann ein Ausfall schnell hohe Kosten verursachen – sei es durch einen Stillstand der Produktion, Qualitätsprobleme oder Energieverluste. Iwik erhöht mit seinen Leistungen die Ausfallsicherheit, sichert die Verfügbarkeit der Anlagen sowie Geräte und hat dabei direkten Zugang zur Herstellerexpertise von Schneider Electric. So bieten Retrofit und Instandhaltung eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung, um Betriebssicherheit, Effizienz und Nachhaltigkeit zu gewährleisten.

„Bei Iwik legen wir größten Wert auf eine enge Beziehung zu unseren Kunden, die wir mit einem Drei-Säulen-Angebot aus Vor-Ort-Service, Handelsprodukten und Engineering unterstützen. Dadurch und auf Basis unserer langjährigen Erfahrung bewerten wir nicht nur die Antriebstechnik selbst, sondern haben das gesamte System von Maschine und Anlage im Blick“, sagt Iwik-Geschäftsführer Jan Gretzler. „Durch den Zugang zu den hochwertigen Produkten von Schneider Electric und deren umfangreiche Serviceleistungen bieten wir unseren Kunden nun ein noch breiteres Lösungsspektrum an. Dadurch können wir unser Leistungsversprechen weiter ausbauen und zuverlässig einlösen.“

Nachhaltiges Technikzentrum in Paderborn bezogen

Source: Deutsche Nachrichten
Der Neubau im Dörener Feld 9a ist der gemeinsame Firmensitz der Janz Tec AG und der ACP IT Solutions AG Paderborn. Mit dem Einzug entsteht in Paderborn ein neues Technikzentrum, das IT- und IoT-Lösungen für die Region Ostwestfalen-Lippe und darüber hinaus bereitstellt. Der Generalunternehmer BREMER hat das Gebäude nach dem staatlichen QNG-Plus-Standard für nachhaltiges Bauen errichtet.

Die Janz Tec AG, spezialisiert auf IoT Lösungen und industrielle Systeme, und die ACP IT Solutions AG, Anbieter für IT- und Digitalisierungslösungen, stärken durch ihre Präsenz den Wirtschaftsstandort Paderborn. Der neue Standort bietet Raum für Wachstum, zudem fördern die beiden etablierten Unternehmen regionale Partnerschaften und bringen technologische Impulse in die Region Ostwestfalen-Lippe ein.

„Dem Standort Paderborn treu zu bleiben war eine strategische Entscheidung. Universität, angewandte Forschung und ein starkes technologisches Umfeld bieten ideale Bedingungen für zukunftsorientierte Unternehmen wie Janz Tec und ACP. Das vorhandene Fachkräftepotenzial, etablierte Netzwerke im Mittelstand und gezielte Förderangebote stärken zusätzlich unsere Wettbewerbsfähigkeit,“ so Michael Rennerich, Vorstandsvorsitzender der Janz Tec AG.

Zertifiziert nachhaltig – von der Planung bis zur Nutzung

Das viergeschossige Bürogebäude bietet rund 3.100 m² Bürofläche und 1.200 m² Produktionsfläche. Zum Schutz natürlicher Ressourcen und des Klimas legten die Projektpartner von Anfang an Fokus auf Nachhaltigkeit. Das Gebäude erfüllt die Anforderungen des staatlichen QNG-Plus-Standards für ökologische, soziale und ökonomische Qualität – ein Siegel, das nur wenige gewerbliche Immobilien erhalten. Eine zentrale Gebäudeleittechnik steuert die Energieversorgung, eine Photovoltaikanlage auf dem begrünten Dach erzeugt Strom, geheizt wird mit einer Luft-Wärmepumpe.

Die Innenräume wurden funktional und zukunftsorientiert geplant. Offene Arbeitsbereiche und flexibel nutzbare Besprechungsräume ermöglichen unterschiedliche Arbeitsszenarien. Philipp Stute, Vorstand der ACP IT Solutions AG: „Nachhaltigkeit und Innovation gehören für uns zusammen. Mit unserem neuen Standort zeigen wir, wie sich technologische Entwicklung mit klaren ökologischen Standards und einem durchdachten Nutzungskonzept verantwortungsvoll gestalten lässt. Gemeinsam mit Janz Tec haben wir einen Ort geschaffen, der ein strategischer Knotenpunkt für Wachstum und Entwicklung ist – in der Region und darüber hinaus.“

Ein Projekt aus OWL für OWL

„Wir sind stolz darauf, dass wir gemeinsam mit Janz Tec und ACP ein solches Leuchtturmprojekt in puncto Nachhaltigkeit in unserer Heimatregion realisieren konnten. Vom Tragwerk bis zum Innenausbau haben wir bevorzugt auf lokale Handwerksbetriebe zurückgegriffen“, so Michael Dufhues, Vorstandsmitglied bei BREMER.

BREMER verantwortete das Projekt als Generalunternehmer und arbeitete vorrangig mit Partnern aus der Region. Bei der Planung wirkte das Paderborner Architekturbüro Matern Architekten mit, als Investor ist die Paderborner LP Projekt GmbH an Bord. Die Refinanzierung begleitete die Verbundvolksbank OWL eG.
 

 

Onco-Innovations gibt bekannt, dass 90 % der Warrants mit einem Ausübungspreis von 0,60 $ ausgeübt wurden

Source: Deutsche Nachrichten
Onco-Innovations Limited (CBOE CA: ONCO) (FWB: W1H, WKN: A3EKSZ) (OTCQB: ONNVF) („Onco“ oder das „Unternehmen“) freut sich, die erfolgreiche Umsetzung eines zentralen Bestandteils seiner Kapitalstrategie bekannt zu geben. Über 90 % der ausstehenden Aktienkauf-Warrants des Unternehmens mit einem Ausübungspreis von 0,60 $ wurden bislang ausgeübt, was zu einem zusätzlichen Kapitalzufluss geführt hat und die Wirksamkeit der internen Finanzierungsstrategie des Unternehmens bestätigt.

Diese Warrant-Ausübungen, die sich über einen Zeitraum von acht Monaten erstreckten, unterstützen die nicht verwässernden Finanzierungsziele des Unternehmens. Das Unternehmen ist der Ansicht, dass diese hohe Umwandlungsquote eine starke Interessengleichheit mit den Aktionären sowie ein wachsendes Marktvertrauen in die langfristige Vision widerspiegelt.

„Das Management freut sich, dass über 90 % der Warrants mit einem Ausübungspreis von 0,60 $ innerhalb eines Zeitraums von acht Monaten ausgeübt wurden. Wir sind der Ansicht, dass dies den Glauben unserer Aktionäre an unsere strategische Ausrichtung verdeutlicht und die Fähigkeit des Unternehmens unterstreicht, intern bedeutendes Kapital zu generieren“, erklärte Thomas O’Shaughnessy, CEO von Onco-Innovations.

Über Onco-Innovations Limited

Onco-Innovations ist ein auf die Krebsforschung und -behandlung spezialisiertes Unternehmen in Kanada mit dem Schwerpunkt Onkologie. Onco-Innovations hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Prävention und Behandlung von Krebs durch zukunftsweisende Forschungsarbeit und innovative Lösungen zu voranzutreiben. Das Unternehmen hat sich eine weltweite Exklusivlizenz für eine patentierte Technologie gesichert, die gezielt auf solide Tumore wirkt.

Für ONCO-INNOVATIONS LIMITED

„Thomas O‘Shaughnessy“
Chief Executive Officer

Nähere Informationen erhalten Sie über:

Thomas O‘Shaughnessy
Chief Executive Officer
Tel: + 1 888 261 8055
investors@oncoinnovations.com

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12 Nachwuchskräfte beginnen bei der MC-Bauchemie

Source: Deutsche Nachrichten
Nach einer einleitenden Vorstellungsrunde und der offiziellen Begrüßung durch die Ausbilderinnen und Ausbilder der MC folgte eine Unternehmenspräsentation, in der die wesentlichen Tätigkeitsfelder sowie die verschiedenen Abteilungen des Unternehmens näher erläutert wurden. Im Anschluss wurde das traditionelle Gruppenfoto vor dem Ausbildungs- zentrum in der Müllerstraße aufgenommen. Danach wurden die neuen Auszubildenden von Mitarbeitenden aus den jeweiligen Fachabteilungen empfangen.

Im neuen Lehrjahr starten vier Industriekaufleute, ein Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung, ein Baustoffprüfer, eine Chemielaborantin, ein Lacklaborant, ein Fachlagerist, ein Chemikant und zwei Produktionsfachkräfte Chemie.