TYPO3 als digitales Gemeingut (Digital Public Good) anerkannt

Source: Deutsche Nachrichten
Das Register für Digital Public Goods (DPG) hat das Engagement von TYPO3 für die Ziele nachhaltiger Entwicklung anerkannt. Dazu gehören der uneingeschränkte Zugang, Innovationen für das öffentliche Wohl und eine verlässliche Governance im Bereich Open-Source-Content-Management.

TYPO3 wurde von der Digital Public Goods Alliance offiziell als Digital Public Good (DPG) anerkannt. Die Organisation verwaltet das Verzeichnis von Projekten, die den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen folgen. Im April zertifizierte sie das Open-Source-Content-Management-System (CMS). Die Aufnahme in das Register ist eine Anerkennung für TYPO3s fortwährendes Engagement für gerechte Innovation, freien Zugang zu den eigenen Produkten und den klaren Einsatz gegen Diskriminierung.

TYPO3 wurde 1998 gegründet und ist ein Open Source CMS, das von einer gemeinnützigen Organisation verwaltet wird, die das kontinuierliche Wachstum und die Entwicklung des Produkts überwacht. Die TYPO3 Association setzt sich seit langem für demokratische, gemeinschaftsgetriebene Innovation, digitale Souveränität und organisationsübergreifende Zusammenarbeit ein und ist neben Drupal, Joomla und WordPress Gründungsmitglied der Open Website Alliance. TYPO3 ist Vorreiter bei der Einführung von Open-Source-Technologien im Globalen Süden und fördert sie als Quelle für lokale Beschäftigungsmöglichkeiten und nicht-ausbeuterische Mittel der Digitalisierung.

Die Zertifizierung ist Ausdruck des kontinuierlichen Bestrebens von TYPO3, weltweit kostengünstige, leistungsfähige und sichere Lösungen für das Content-Management bereitzustellen – bei gleichzeitiger Förderung eines nachhaltigen, gemeinschaftsgetragenen Ansatzes für Produktentwicklung und Innovation. Die Aufnahme in das DPG-Register ermöglicht es TYPO3, Partnerschaften mit staatlichen und privatwirtschaftlichen Akteuren weiter auszubauen und die digitale Infrastruktur durch zivilgesellschaftliche Initiativen sowie durch Gemeinschaften geschulter Fachkräfte zu stärken, deren dynamische Ökosysteme das Fundament nachhaltiger Entwicklung bilden.

Reaktionen aus dem TYPO3-Projekt zum Status als DPG

Olivier Dobberkau, Präsident der TYPO3 Association

„Wir freuen uns sehr über die Aufnahme in das Digital-Public-Goods-Register. Sie spiegelt unsere Werte und unsere Vision eines offenen Webs wider, in dem Transparenz, digitale Souveränität und Zusammenarbeit die Grundlagen für Innovation bilden.“

Daniel Homorodean, Leiter des TYPO3 Community Expansion Committees

“Die Zertifizierung als DPG ist eine wichtige Bestätigung für die Arbeit, die TYPO3 zur Förderung der Open-Source-Werte weltweit leistet. Unsere Projekte zur digitalen Transformation in Regionen wie Ostafrika zeigen die Kraft des Teilens in Verbindung mit der kohärenten Strategie und den soliden Governance-Prinzipien von TYPO3. Die Zertifizierung ist ein Gütesiegel für die Verlässlichkeit und Integrität des TYPO3-Projekts und wird seine Rolle als Instrument für das Gemeinwohl in der Zusammenarbeit mit globalen Partnern weiter stärken.“

Über die Digital Public Goods Alliance

Die Digital Public Goods Alliance ist eine vom Generalsekretär der Vereinten Nationen unterstützte Multi-Stakeholder-Initiative mit dem Ziel, die Entdeckung, Entwicklung, Nutzung und Investition in digitale öffentliche Güter zu erleichtern. Unsere Vision ist es, dass bis zum Jahr 2030 unsere offenen, kollaborativen, Multi-Stakeholder-Bemühungen das Potenzial digitaler öffentlicher Güter freigesetzt haben, um zu einer gerechteren Welt beizutragen und die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung weltweit zu beschleunigen.

Packsize förvärvar Sparck Technologies från Standard Investment

Source: Deutsche Nachrichten
Packsize®, marknadsledare inom hållbar, On Demand Packaging i rätt storlek, meddelar att bolaget har slutfört förvärvet av Sparck Technologies, en Europabaserad tillverkare av automatiserade, storleksanpassade förpackningslösningar med hög kapacitet.

Förvärvet utgör en viktig milstolpe i Packsizes tillväxtstrategi och stärker bolagets position som en global ledare inom den automatiserade förpackningsbranschen. Genom att kombinera Packsizes innovativa teknik och servicemodell med Sparcks förstklassiga lösningar för lådor, lock och brickor kommer företaget nu att erbjuda branschens mest omfattande utbud av lösningar för att möta kundernas skiftande behov.

”Sparck har länge erkänts för sin innovation, tillförlitlighet och sitt starka engagemang för hållbarhet – värderingar som stämmer perfekt överens med våra egna,” säger David Lockwood, VD för Packsize. ”Tillsammans skapar våra kompletterande teknologier ett mer heltäckande produktutbud för våra kunder. Det här förvärvet tar oss ett steg närmare att förverkliga vår mission Smart Packaging for a Healthy Planet® genom att öka vår förmåga att leverera hållbara förpackningslösningar i rätt storlek till kunder över hela världen.”

”Att integrera Sparck i Packsize-teamet är ett strategiskt drag som utökar vårt utbud för våra kunder – särskilt i miljöer med stora volymer och hög effektivitet”, säger Brian Reinhart, CRO på Packsize. ”Sparcks lösningar med Box Last, lock och brickor gör det möjligt för oss att lösa ett större antal förpackningsrelaterade utmaningar. Det handlar inte bara om tillväxt – det handlar om att leverera smartare och hållbarare automatisering i stor skala.”

Sparck Technologies har huvudkontor i Drachten i Nederländerna och är mest känt för sina avancerade system CVP Impack och CVP Everest – automatiserade lösningar som optimerar kapaciteten och minskar avfallet genom att skapa storleksanpassade lådor i stor skala. ”Det här förvärvet är en perfekt matchning”, säger Kees Oosting, VD för Sparck. ”Det gör att vi kan ge våra kunder mer värde snabbare och i större skala än vad något av företagen skulle kunna uppnå på egen hand.”

Standard Investment har haft ett nära samarbete med Sparck för att genomföra en framgångsrik omvandling av verksamheterna i Drachten. Sparck var ursprungligen en del av det franska börsnoterade multinationella företaget Quadient, men Standard Investment segmenterade Sparck till ett fristående bolag 2021.

Herbert Schilperoord, partner på Standard Investment, säger: ”Vi är mycket stolta över det som Sparck-teamet har åstadkommit med hjälp av Standard Investment. Det har omvandlat organisationen till en ledande aktör inom den senaste tekniken för storleksanpassade förpackningar. Vi är övertygade om att Packsize och Sparck tillsammans kommer att fortsätta sin starka tillväxtresa och leverera teknik för storleksanpassning till globala nyckelkunder.”

Om Sparck Technologies

Sparck Technologies, med säte i Nederländerna, är ett globalt teknikföretag som designar och tillverkar avancerade automatiserade förpackningssystem. Företagets lösningar skapar storleksanpassade lådor i hög hastighet, vilket minskar arbetskostnaderna, förpackningsavfallet och fraktvolymen för några av världens ledande e-handels- och distributionsföretag.

Om Standard Investment

Standard Investment grundades i Amsterdam och är ett investeringsföretag med fokus på nordvästra Europa. Företaget har kontor i Amsterdam, Köpenhamn, Stockholm och Bryssel och ägnar sig åt ”praktiska” investeringar på mellanmarknaden. Företaget grundades 2004 och har en filosofi om direkt engagemang i de företag det samarbetar med. Standard Investment har bland annat ägarandelar i Riedel, Aweta, Plast1, Burger King i Nederländerna och Verwater. Företaget har ett team på 20 investeringsexperter och förvaltar en portfölj med 23 företag, fördelade på 5 länder med över 5 000 anställda och en sammanlagd omsättning på över 1,4 miljarder euro.

Packsize przejmuje Sparck Technologies od Standard Investment

Source: Deutsche Nachrichten
Packsize®, lider rynku zrównoważonych, dopasowanych do rozmiaru rozwiązań typu on-demand packaging, ogłasza sfinalizowanie umowy przejęcia Sparck Technologies, europejskiego producenta wysokowydajnych, dopasowanych do rozmiaru, zautomatyzowanych rozwiązań opakowaniowych.

To przejęcie stanowi ważny kamień milowy w strategii rozwoju firmy Packsize i wzmacnia jej pozycję światowego lidera w branży zautomatyzowanego pakowania. Łącząc innowacyjną technologię i model serwisowy Packsize z niezrównanymi w tej klasie rozwiązaniami w zakresie pudełek, pokryw i tacek firmy Sparck, firma będzie teraz mogła zaoferować najszerszą w branży ofertę rozwiązań, które będą spełniać zmieniające się potrzeby klientów.

„Firma Sparck od lat cieszy się szerokim uznaniem za innowacyjność, niezawodność i silne zaangażowanie w zrównoważony rozwój — wartości tożsamych z naszymi” — powiedział David Lockwood, dyrektor generalny Packsize. „Dzięki połączeniu naszych uzupełniających się technologii możemy stworzyć dla naszych klientów bardziej kompleksową ofertę produktów. To przejęcie przybliża nas o krok do realizacji naszej misji Smart Packaging For A Healthy Planet® , zwiększając naszą zdolność dostarczania klientom na całym świecie bardziej zrównoważonych rozwiązań opakowaniowych o odpowiednich rozmiarach”.

„Włączenie firmy Sparck do zespołu Packsize to strategiczny ruch, który rozszerza zakres naszej oferty dla klientów, zwłaszcza w środowiskach o dużej przepustowości i wysokiej wydajności” — powiedział Brian Reinhart, dyrektor ds. przychodów w Packsize. „Rozwiązania firmy Sparck w zakresie opakowań Box Last, pokrywek i tacek pozwalają nam sprostać szerszemu zakresowi wyzwań związanych z pakowaniem. Nie chodzi tu tylko o rozwój — a o dostarczanie inteligentniejszej, bardziej zrównoważonej automatyzacji na dużą skalę”.

Firma Sparck Technologies z siedzibą w Drachten w Holandii jest najbardziej znana z zaawansowanych systemów CVP Impack i CVP Everest — zautomatyzowanych rozwiązań, które optymalizują przepustowość i zmniejszają ilość odpadów dzięki wytwarzaniu opakowań dopasowanych do rozmiaru na dużą skalę. „To przejęcie jest idealnym rozwiązaniem” — przyznał Kees Oosting, dyrektor generalny firmy Sparck. „Teraz będziemy mogli dostarczać naszym klientom wyższą wartość w krótszym czasie i na większą skalę — żadna z naszych firm nie mogłaby tego osiągnąć w pojedynkę”.

Firma Standard Investment ściśle współpracowała z firmą Sparck w celu przeprowadzenia udanej transformacji działalności w Drachten. Firma Sparck pierwotnie była częścią notowanej na giełdzie we Francji międzynarodowej korporacji Quadient. W 2021 roku firma Standard Investment dokonała segmentacji firmy Sparck i przekształciła ją w niezależną spółkę.

Herbert Schilperoord, partner w firmie Standard Investment, powiedział: „Jesteśmy bardzo dumni z tego, co osiągnął zespół firmy Sparck dzięki zaangażowaniu firmy Standard Investment, przekształcając tę organizację w lidera najnowocześniejszych technologii w obszarze opakowań dopasowanych do rozmiaru. Jesteśmy pewni, że razem Packsize i Sparck będą kontynuować silny wzrost, dostarczając technologię dopasowaną do rozmiaru ekskluzywnym klientom na całym świecie”.

 O Sparck Technologies

Sparck Technologies to firma technologiczna o zasięgu globalnym z siedzibą w Holandii, która zajmuje się projektowaniem i produkcją najnowocześniejszych zautomatyzowanych systemów pakowania. Jej rozwiązania tworzą pudełka dopasowane do rozmiaru z dużą prędkością, obniżając koszty pracy oraz zmniejszając ilość odpadów opakowaniowych i wielkość wysyłki dla niektórych z czołowych w skali światowej firm zajmujących się handlem elektronicznym i realizacją zamówień.

O Standard Investment

Założona w Amsterdamie firma Standard Investment jest firmą inwestycyjną działającą w Europie Północno-Zachodniej z biurami w Amsterdamie, Kopenhadze, Sztokholmie i Brukseli. Firma specjalizuje się w aktywnym inwestowaniu w przedsiębiorstwa średniej wielkości. Firma została założona w 2004 roku. Jej filozofią działania jest bezpośrednie zaangażowanie w działalność wspieranych przez nią przedsiębiorstw. Firma Standard Investment ma udziały m.in. w spółkach Riedel, Aweta, Plast1, Burger King Netherlands i Verwater. Zespół składający się z 20 profesjonalistów inwestycyjnych zarządza portfelem 23 spółek w 5 krajach zatrudniających ponad 5000 pracowników i osiągających łączne obroty przekraczające 1,4 mld euro.

Packsize acquiert Sparck Technologies auprès de Standard Investment

Source: Deutsche Nachrichten
Packsize®, le leader du marché de l’On Demand Packaging, annonce la finalisation de l’accord pour l’acquisition de Sparck Technologies, un fabricant européen de solutions d’emballage automatisé à haut débit et sur mesure.

L’acquisition représente une étape importante dans la stratégie de croissance de Packsize et renforce sa position de leader mondial dans l’industrie de l’emballage automatisé. En combinant la technologie innovante et le modèle de service de Packsize avec les solutions de boîtes, de couvercles et de plateaux de Sparck, la société fournira désormais le portefeuille de solutions le plus complet du secteur pour répondre aux besoins en constante évolution des clients.

« Sparck est depuis longtemps reconnu pour son innovation, sa fiabilité et son fort engagement envers le développement durable : des valeurs qui s’alignent parfaitement avec les nôtres, a déclaré David Lockwood, PDG de Packsize. Ensemble, nos technologies complémentaires créent une offre de produits plus complète pour nos clients. Cette acquisition nous rapproche un peu plus de la réalisation de notre mission de Smart Packaging for a Healthy Planet®, en accélérant notre capacité à proposer des solutions d’emballage plus durable et sur mesure aux clients du monde entier. »

« L’intégration de Sparck dans l’équipe Packsize est une décision stratégique qui élargit ce que nous pouvons offrir à nos clients, notamment dans les environnements à fort volume et haute efficacité, affirme Brian Reinhart, Chief Revenue Officer chez Packsize. Les solutions de Sparck pour l’emballage en fin de ligne, les couvercles et les plateaux nous permettent de résoudre un éventail plus large de défis en matière d’emballage. Il ne s’agit pas seulement de nous développer : il s’agit de fournir une automatisation plus intelligente et plus durable à grande échelle. »

Sparck Technologies, dont le siège social est situé à Drachten, aux Pays-Bas, est une entreprise connue pour ses systèmes avancés CVP Impack et CVP Everest, des solutions automatisées qui optimisent le débit et réduisent les déchets en créant des boîtes sur mesure à grande échelle. « Cette acquisition est idéale, souligne Kees Oosting, PDG de Sparck. Elle nous permet d’apporter plus de valeur à nos clients, plus rapidement et à une plus grande échelle que ce que chaque entreprise pourrait réaliser seule. »

Standard Investment a collaboré étroitement avec Sparck pour assurer une transformation des activités à Drachten. Autrefois partie de Quadient, une multinationale française cotée en Bourse, Standard Investment a séparé Sparck pour en faire une entreprise indépendante en 2021.

Herbert Schilperoord, associé chez Standard Investment, a déclaré : « Nous sommes très fiers de ce que l’équipe Sparck a accompli grâce à la participation de Standard Investment, faisant de l’entreprise un leader technologique de pointe dans le domaine de l’emballage sur mesure. Nous sommes convaincus qu’ensemble, Packsize et Sparck poursuivront leur croissance, en fournissant une technologie sur mesure aux clients de premier rang à travers le monde. »

À propos de Sparck Technologies

Sparck Technologies est une entreprise technologique mondiale basée aux Pays-Bas qui conçoit et fabrique des systèmes d’emballage automatisé à la pointe de la technologie. Ses solutions permettent de créer des boîtes sur mesure à grande vitesse, réduisant ainsi les coûts de main-d’œuvre, les chutes d’emballages et le volume d’expédition pour certaines des plus grandes entreprises mondiales de commerce électronique et de traitement des commandes.

À propos de Standard Investment

Standard Investment, fondée à Amsterdam, est une société d’investissement axée sur le nord-ouest de l’Europe avec des bureaux à Amsterdam, Copenhague, Stockholm et Bruxelles. Elle se spécialise dans les investissements « pratiques » sur le marché intermédiaire. Créée en 2004, l’entreprise opère avec une philosophie d’implication directe auprès des entreprises dans lesquelles elle s’engage. Standard Investment détient, entre autres, des participations dans Riedel, Aweta, Plast1, Burger King Netherlands et Verwater. Avec une équipe de 20 spécialistes de l’investissement, elle gère un portefeuille de 23 entreprises réparties dans 5 pays, avec plus de 5 000 employés et un chiffre d’affaires cumulé supérieur à 1,4 milliard d’euros.

Apotheken-News: Viele Apotheken zahlen zu viel, weil sie überflüssig absichern

Source: Deutsche Nachrichten
Apothekenbetreiber stehen unter wachsendem wirtschaftlichem Druck. Dabei wird ein entscheidender Faktor häufig übersehen: die Versicherungsstruktur. Viele Policen sind veraltet, doppelt oder unzureichend. Wer seine Risiken nicht kennt oder falsch priorisiert, zahlt zu viel und bleibt dennoch anfällig. Eine branchenspezifische Apothekenversicherung, ergänzt durch Cyber-, Vertrauensschaden- und Rechtsschutzpolicen, bildet das Rückgrat einer wirksamen Absicherungsstrategie. Der Aufwand für eine Optimierung ist gering, der Effekt oft beträchtlich – sowohl für die Betriebskosten als auch für die unternehmerische Resilienz.

In zahlreichen Apotheken zeigt sich ein über Jahre gewachsenes Versicherungsgeflecht, das oft nicht mehr zum tatsächlichen Betriebsrisiko passt. Vieles wurde abgeschlossen, weil es einmal empfohlen wurde oder vermeintlich zur Grundausstattung gehörte. Doch die Welt hat sich verändert, und mit ihr die Risikolandschaft. Wer heute als Apothekenbetreiber nicht regelmäßig prüft, was wirklich abgesichert werden muss, zahlt in vielen Fällen unnötig hohe Beiträge und bleibt dennoch lückenhaft geschützt.

Im Zentrum einer sinnvollen Versicherungsstrategie steht die branchenspezifische Apothekenversicherung. Sie bildet Risiken ab, die in Standardlösungen häufig zu kurz kommen, etwa Kühlkettenprobleme, Retaxationen, Stromausfälle mit Warenverlust oder spezielle Haftungsrisiken im Umgang mit Betäubungsmitteln. Diese Risiken sind real und regelmäßig Anlass für teure Schäden. Eine allgemeine Geschäftsinhaltsversicherung greift in solchen Fällen meist nicht ausreichend.

Ein ebenso dringliches Thema ist der Schutz vor Cyberrisiken. Apotheken speichern und verarbeiten eine Vielzahl sensibler Gesundheitsdaten. Hackerangriffe, Systemausfälle oder gezielte Ransomware-Attacken sind längst nicht mehr die Ausnahme. Ohne Cyberversicherung drohen Betriebsunterbrechungen, Datenschutzstrafen und langfristiger Vertrauensverlust. Wer dieses Risiko ignoriert, gefährdet seine Existenz und riskiert massive Imageschäden.

Auch der menschliche Faktor birgt unterschätzte Gefahren. Vertrauensschäden durch eigene Mitarbeiter, etwa bei Rezeptabrechnungen oder Kassenführungen, können hohe Summen verursachen. Eine Vertrauensschadenversicherung schützt gezielt vor diesen internen Risiken. Ähnlich wichtig ist eine gut strukturierte Rechtsschutzversicherung, denn arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, Abwehr unberechtigter Forderungen oder Konflikte mit Behörden sind längst Teil des Apothekenalltags. Hier sichert die Police nicht nur den Rechtsweg, sondern schützt auch die Liquidität.

Entscheidend ist jedoch nicht nur das Vorhandensein dieser Policen, sondern deren Priorisierung. Was ist existenziell, was ergänzend sinnvoll, was überflüssig? Eine professionelle Risikoanalyse hilft dabei, diese Fragen objektiv zu beantworten. Dabei geht es nicht um ein Versicherungs-Mikromanagement, sondern um das große Bild: Welche Schäden bedrohen den Fortbestand der Apotheke wirklich? Und welche Absicherung bringt im Verhältnis zu den Kosten den höchsten Schutzwert?

Apotheken, die diesen Fragen systematisch nachgehen, berichten von teils fünfstelligen Einsparungen ohne Sicherheitsverlust. Wichtig ist dabei eine regelmäßige Überprüfung der Policen, eine klare Zuordnung der Risiken und die Vermeidung von Doppelversicherungen oder veralteten Tarifen. Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten ist diese Rationalisierung ein Gebot der Vernunft – nicht nur zur Kostensenkung, sondern zur Sicherung der betrieblichen Handlungsfähigkeit.

Kommentar:

Versicherungsschutz wird in Apotheken häufig als notwendige Pflicht, aber selten als strategisches Werkzeug verstanden. Diese Perspektive ist überholt. Wer Apotheken wirtschaftlich nachhaltig führen will, muss Versicherungen nicht nur besitzen, sondern auch verstehen. Das bedeutet: Risiken realistisch einschätzen, regelmäßig bewerten und nach betrieblicher Relevanz ordnen. Der Irrglaube, mehr Versicherung sei automatisch mehr Sicherheit, hat vielerorts zu kostenintensiven Überversicherungen und gleichzeitigen Schutzlücken geführt.

Es ist ein strukturelles Versäumnis, dass weder Kammern noch Berufsverbände hier verbindliche Orientierung geben. Statt branchenspezifisch zu beraten, verharren viele Institutionen in allgemeinen Empfehlungen. Das rächt sich in einer zunehmend komplexen Risikowelt, in der Apotheken mit Cyberkriminalität, Datenschutzanforderungen, Lieferengpässen und regulatorischen Unsicherheiten konfrontiert sind. Die Absicherung muss hier Schritt halten – nicht nur formal, sondern auch inhaltlich und wirtschaftlich.

Ein weiterer blinder Fleck liegt in der Kommunikation. Weder Politik noch Berufsvertretung thematisieren öffentlich, dass Apotheken durch strategisch schlanke Versicherungen erheblich entlastet werden könnten. Gerade in Zeiten stagnierender Honorare wäre dies eine einfache, effektive Maßnahme zur wirtschaftlichen Stärkung. Doch anstelle aktiver Aufklärung dominieren Stillstand und Intransparenz.

Dabei könnte der Weg zu einer besseren Versicherungsstrategie mit wenig Aufwand begonnen werden: durch eine strukturierte Risikoanalyse, durch unabhängige Beratung mit Branchenerfahrung und durch konsequente Überprüfung bestehender Policen. Wer diesen Schritt geht, gewinnt mehr als nur finanzielle Luft – er schafft ein Sicherheitsfundament, das auch in Krisen trägt.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Apotheken-News: Apotheken tragen mehr Verantwortung doch fehlen klare Regeln

Source: Deutsche Nachrichten
Die Bundesregierung will den Apothekerberuf aufwerten und als Heilberuf neu positionieren. Doch die Passage im Koalitionsvertrag ist vage formuliert und bleibt ohne konkrete Umsetzung. Während Apotheken mehr Verantwortung übernehmen sollen, fehlen rechtliche und wirtschaftliche Sicherheiten. Selbstständige Betreiber tragen die volle Last wachsender Beiträge, unklarer Rollenerwartungen und eines Systems ohne verlässliche Strukturen. Die Apotheke soll mehr leisten, erhält dafür aber keine stabile Grundlage.

Die politische Unsicherheit rund um die Umsetzung des Koalitionsvertrags trifft das Gesundheitswesen mit voller Wucht. Besonders Apotheken sehen sich mit einer Entwicklung konfrontiert, die weit über die klassische Versorgungsroutine hinausreicht. Der angekündigte Wandel vom Warenumschlagplatz zum Heilberuf wird in politischen Texten betont, bleibt in der konkreten Ausgestaltung aber diffus. Die Aussage, man wolle den Apothekerberuf zu einem Heilberuf weiterentwickeln, wirft grundsätzliche Fragen zur Systemstruktur auf. Weder ist klar, wie tief diese Transformation reichen soll, noch welche Ressourcen und Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden.

Für Apothekenbetreiber bedeutet diese politische Unschärfe ein wachsendes wirtschaftliches und organisatorisches Risiko. Die verstärkte Fokussierung auf Dienstleistungen als potenzielles Zukunftsmodell bringt strukturelle Probleme mit sich. Dienstleistungen lassen sich schlechter standardisieren, ihre Erlösstruktur hängt stark von gesetzlich festgelegten Honoraren ab. Diese unterliegen politischen Schwankungen, die wirtschaftliche Planungssicherheit untergraben. Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Personal, Weiterbildung und digitale Infrastruktur. Apotheken müssen stärker in Beratung investieren, ohne zu wissen, ob diese Leistungen dauerhaft refinanziert werden.

Hinzu kommt die massive Belastung durch steigende Sozialabgaben. Freiwillig Versicherte und selbstständige Apothekeninhaber sind künftig mit monatlichen Beiträgen konfrontiert, die realistisch über 1200 Euro hinausgehen. Während europäische Nachbarn wie die Schweiz oder die Niederlande mit stabileren Systemen deutlich geringere individuelle Belastungen ermöglichen, verstärkt Deutschland den Druck auf jene, die ohne Arbeitgeberanteil für ihre Absicherung selbst aufkommen müssen. Der Kostendruck zwingt viele Apotheken in ein Dilemma zwischen Leistungsversprechen und wirtschaftlicher Tragfähigkeit.

Zudem bleibt unklar, wie weit der heilberufliche Anspruch wirklich gehen soll. Die Diskussion um eine stärkere Rolle der Apotheken als Primärversorger wirft komplexe Fragen zur Abgrenzung gegenüber ärztlichen Tätigkeiten auf. Ohne klare rechtliche Definitionen drohen rechtliche Grauzonen, insbesondere bei der Verantwortung für medizinische Entscheidungen. Auch die Frage nach erweiterten Befugnissen, etwa im Sinne einer modifizierten Heilkundeerlaubnis, bleibt bislang unbeantwortet. Apotheken sollen offenbar mehr leisten, erhalten aber keine juristische Absicherung.

Vor diesem Hintergrund sind Apothekenbetreiber gezwungen, strategische Entscheidungen unter Unsicherheit zu treffen. Sie müssen analysieren, welche Kompetenzen im eigenen Haus ausgebaut werden sollen, ob Investitionen in neue Dienstleistungen sinnvoll sind und wie die eigene Marktposition in einem sich wandelnden System gesichert werden kann. Gleichzeitig sollten sie sich frühzeitig mit Fragen der Qualifikationssicherung und möglichen Haftungsrisiken befassen. Auch der Dialog mit ärztlichen Partnern und politischen Entscheidungsträgern wird an Bedeutung gewinnen.

Langfristig steht die Apotheke an einem Wendepunkt. Der politische Wille zur Veränderung ist formuliert, bleibt aber konzeptionell unvollständig. Daraus entsteht ein Vakuum, das Unsicherheit schürt und betriebliche Risiken verstärkt. Wer den Wandel bestehen will, muss flexibel bleiben und dennoch klare Grenzen für die eigene Verantwortung definieren. Nur so lässt sich verhindern, dass das Berufsbild zwischen politischen Erwartungen und ökonomischer Realität zerrieben wird.

Kommentar:

Der Koalitionsvertrag zeigt einmal mehr, wie weit Anspruch und Umsetzung in der deutschen Gesundheitspolitik auseinanderklaffen. Besonders die Apothekerschaft steht dabei sinnbildlich für die strukturelle Orientierungslosigkeit einer politischen Klasse, die Reformwillen simuliert, ohne konkrete Gestaltung zu liefern. Die Aussage, man wolle den Apothekerberuf zu einem Heilberuf weiterentwickeln, wirkt wie ein Symbolversprechen ohne Substanz. Wer Heilberuf sagt, muss auch über Zuständigkeiten, Verantwortung, Qualifikationen und Haftung sprechen. Dazu findet sich im politischen Text jedoch kein Wort. Stattdessen werden Erwartungen formuliert, deren Umsetzung allein auf die Schultern eines ohnehin belasteten Berufsstands abgewälzt wird.

Die Verantwortung für diese Lage liegt nicht allein bei der Regierung. Auch die Standesvertretungen der Apotheker agieren zu defensiv. Der Versuch, sich in einem komplexer werdenden System auf überkommene Privilegien zu berufen, läuft ins Leere. In einem zunehmend interdisziplinären Gesundheitswesen genügt es nicht mehr, sich als unverzichtbar zu stilisieren. Wer als Heilberuf anerkannt werden will, muss fachliche Führung beanspruchen, Verantwortung übernehmen und Konflikte mit benachbarten Professionen aushalten. Das verlangt eine inhaltlich fundierte Selbstpositionierung, die aktuell nicht erkennbar ist.

Gleichzeitig eskaliert die ökonomische Schieflage. Die Politik zieht sich auf die Position zurück, keine Ressourcen zur Verfügung zu haben, und überlässt es der Selbstverwaltung, die Defizite aufzufangen. Dabei zeigt der Blick in andere europäische Systeme, dass leistungsfähige Gesundheitsversorgung mit weniger individueller Belastung möglich ist. Das deutsche Modell krankt nicht an mangelndem Geld, sondern an seiner strukturellen Ineffizienz. Die Apothekerschaft wird zum Spielball eines Systems, das keine klaren Prioritäten setzt und mit Symbolpolitik Verantwortung verschiebt.

Wenn der Begriff Heilberuf ernst gemeint ist, müssen endlich klare Bedingungen formuliert werden. Was darf ein Apotheker leisten, was soll er leisten und was muss er leisten. Und wie wird dies ökonomisch gesichert. Ohne diese Klärung wird jeder Reformversuch zur Farce. Apotheken müssen ihren Platz im System neu definieren, aber sie brauchen dafür einen verlässlichen Rahmen. Derzeit fehlen Transparenz, Planungssicherheit und politische Ernsthaftigkeit. Wer das ignoriert, gefährdet nicht nur die wirtschaftliche Existenz vieler Betriebe, sondern auch die Versorgungsstabilität ganzer Regionen.

Die nächsten Jahre werden zum Lackmustest für die Glaubwürdigkeit gesundheitspolitischer Reformen. Die Apotheke kann Teil der Lösung sein, wenn man ihr die nötige Klarheit und Stabilität zugesteht. Bis dahin bleibt sie ein Berufsstand zwischen Versorgungsanspruch und politischer Beliebigkeit. Wer das ändern will, braucht Mut zur Wahrheit und den Willen zur Struktur. Beides fehlt bislang auf allen Seiten.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Rücklagenzahlung ist noch kein steuerlich wirksamer Aufwand

Source: Deutsche Nachrichten
Wer eine vermietete Eigentumswohnung besitzt, zahlt regelmäßig in die Erhaltungsrücklage der Gemeinschaft. Doch steuerlich bleibt diese Vorsorge lange ohne Wirkung. Erst wenn das Geld tatsächlich für eine Maßnahme verausgabt wird, dürfen die Ausgaben als Werbungskosten angesetzt werden. Der Bundesfinanzhof hat dies nun unmissverständlich klargestellt. Damit entsteht für Vermieter eine neue Planungslücke – mit potenziell langfristigen Folgen. Denn was vorausschauend und verantwortungsvoll ist, bleibt im Steuerrecht oft folgenlos. Der Staat belohnt nicht die Vorsorge, sondern nur den Abfluss.

Mit Urteil vom 13. Februar 2024 hat der Bundesfinanzhof eine zentrale Frage für Vermieter von Eigentumswohnungen entschieden. Wer regelmäßig Beiträge in die Erhaltungsrücklage einer Wohnungseigentümergemeinschaft einzahlt, kann diese nicht sofort als Werbungskosten abziehen. Maßgeblich sei nicht die Zahlung an die Gemeinschaft, sondern die tatsächliche Verwendung dieser Mittel für Erhaltungsmaßnahmen. Damit schafft das höchste deutsche Steuergericht eine bislang bestehende Unsicherheit im Umgang mit Rücklagenzahlungen im Rahmen der Einkommensteuer.

Hintergrund des Verfahrens war die steuerliche Einordnung von Rücklagenbeiträgen durch den Eigentümer einer vermieteten Wohnung. Dieser hatte seine regelmäßigen Zahlungen in die gemeinschaftliche Instandhaltungsrücklage als sofort abziehbare Werbungskosten geltend gemacht. Das zuständige Finanzamt lehnte dies ab. Es argumentierte, dass ein Werbungskostenabzug erst bei konkreter Verausgabung im Rahmen durchgeführter Maßnahmen zulässig sei. Die Klage des Eigentümers wurde in zwei Instanzen zurückgewiesen. Nun hat der Bundesfinanzhof diese Sichtweise bestätigt.

Die Richter stützen ihre Entscheidung auf den Grundsatz der Abflussbesteuerung. Nach geltendem Steuerrecht werden Aufwendungen im Jahr ihrer Verausgabung berücksichtigt. Eine bloße Umbuchung in eine Rücklage stelle keine Ausgabe dar. Rücklagen dienten dem Vermögenserhalt und nicht unmittelbar der Einkünfteerzielung. Erst mit der konkreten Verwendung der Mittel durch die Eigentümergemeinschaft – etwa bei einer Dachsanierung oder dem Austausch von Heizungsanlagen – könne ein Werbungskostenabzug greifen.

Für Vermieter hat das Urteil weitreichende Folgen. Rücklagenzahlungen allein bewirken keine unmittelbare steuerliche Entlastung. Die steuerliche Wirkung tritt erst ein, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft die Mittel tatsächlich einsetzt. Damit wird das Prinzip der wirtschaftlichen Belastung an eine tatsächliche Auszahlung geknüpft. Dies führt zu einer zeitlichen Verschiebung steuerlicher Effekte, die insbesondere bei hohen Rücklagenbeiträgen relevant sein kann.

Zugleich bringt das Urteil mehr Klarheit. Bislang herrschte Unsicherheit, ob Rücklagen als Aufwand oder als Vermögensumschichtung gelten. Der Bundesfinanzhof stellt nun klar, dass solche Beiträge steuerlich neutral zu behandeln sind, solange keine konkrete Maßnahme umgesetzt wurde. Für die Praxis bedeutet dies, dass Vermieter Rücklagenzahlungen gesondert dokumentieren und die Abrechnungen der Eigentümergemeinschaft im Blick behalten müssen. Nur die tatsächlich verausgabten Beträge sind im betreffenden Steuerjahr ansetzbar.

Die Entscheidung dürfte auch in rechtspolitischer Hinsicht Wirkung entfalten. Denn sie offenbart eine systemische Trennung zwischen ökonomischer Vorsorge und steuerrechtlicher Anerkennung. Während Eigentümer finanzielle Verantwortung für gemeinschaftliches Eigentum übernehmen, bleibt die steuerliche Absetzbarkeit strikt an formale Kriterien gebunden. In einem angespannten Wohnungsmarkt, der auf private Vermietung angewiesen ist, stellt sich die Frage nach der Angemessenheit dieser steuerlichen Strenge.

Kommentar:

Der Bundesfinanzhof hat gesprochen, und seine Worte sind eindeutig. Rücklagenzahlungen sind keine Werbungskosten. Diese Klarstellung trifft den Nerv eines strukturellen Problems im deutschen Steuerrecht. Denn während Eigentümer zur dauerhaften Instandhaltung ihrer Immobilien verpflichtet sind, wird ihnen der steuerliche Ausgleich genau dann verwehrt, wenn sie am weitsichtigsten handeln. Wer vorsorgt, wird steuerlich nicht belohnt. Das ist fiskalisch konsequent, aber wirtschaftlich und sozialpolitisch problematisch.

Das Urteil zeigt eine unnachgiebige Haltung gegenüber formalen Anforderungen. Die Finanzgerichtsbarkeit folgt strikt dem Prinzip, dass nur konkrete Mittelabflüsse steuerliche Relevanz besitzen. Doch diese Doktrin kollidiert mit den Realitäten auf dem Wohnungsmarkt. Eigentümer investieren in die Werterhaltung ihrer Objekte, meist über Jahre, im Rahmen gemeinschaftlicher Entscheidungen. Dass ihre Einzahlungen dabei als bloße Vermögensumschichtungen gelten, blendet den ökonomischen Aufwand aus, den sie real tragen.

Besonders betroffen sind Kleinvermieter. Für sie stellen Rücklagen oft einen erheblichen Teil ihrer jährlichen Einnahmen dar. Dass diese Mittel steuerlich erst Jahre später wirksam werden – wenn überhaupt – verschärft das wirtschaftliche Risiko privater Vermietung. Zugleich wächst die Bürokratie. Eigentümer müssen Belege nachhalten, Zahlungsflüsse abgleichen und auf Abrechnungen der Verwaltung warten. Das Steuerrecht entfernt sich damit weiter von der Lebenswirklichkeit der Betroffenen.

Der Gesetzgeber hätte längst reagieren können. Eine klarere Regelung im Einkommensteuergesetz, die Rücklagen bei nachweisbarer Zweckbindung als vorweggenommene Werbungskosten anerkennt, wäre möglich. Doch statt einer politischen Lösung zwingt die Rechtsprechung zur Formalstrenge. Der Staat fordert private Verantwortung für Wohnraum, entzieht aber zugleich steuerliche Anerkennung für deren finanzielle Fundamente. Diese Widersprüchlichkeit schwächt das Vertrauen in die Steuergerechtigkeit.

Im Ergebnis bleibt ein ernüchterndes Bild. Der Fiskus pocht auf dogmatische Logik, während Eigentümer reale Lasten tragen. Der Bundesfinanzhof hat Recht im juristischen Sinn, aber der gesellschaftliche Sinn bleibt offen. In Zeiten steigenden Sanierungsdrucks und wachsender Wohnraumnot wäre es angezeigt, steuerliche Systematik nicht als Selbstzweck, sondern als Mittel zur Stärkung verantwortlicher Vermietung zu verstehen. Das aktuelle Urteil verpasst diese Chance.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Apotheken-News: Fehler im Steuerbescheid können Apotheken finanziell ruinieren

Source: Deutsche Nachrichten
Fehlerhafte Steuerbescheide sind in Deutschland kein Ausnahmefall, sondern zunehmend Ausdruck eines überforderten und formalistisch agierenden Systems. Für Apotheken, deren Arbeitsalltag keine Zeit für juristische Feinanalysen lässt, können solche Fehler gravierende Folgen haben. Korrekturmöglichkeiten sind oft eng befristet und rechtlich anspruchsvoll. Ohne spezialisierten Rechtsschutz bleiben viele Betriebe schutzlos. Der Staat überträgt die Verantwortung auf den Einzelnen, statt für gerechte Verfahren zu sorgen. Das ist ein strukturelles Problem.

Fehlerhafte Steuerbescheide gehören in Deutschland zum steuerlichen Alltag. Besonders betroffen sind kleinere Betriebe mit komplexen Strukturen wie Apotheken, bei denen die betriebliche und persönliche Steuererklärung oft ineinandergreifen. Obwohl die Mehrzahl der Bescheide formal korrekt ist, kommt es immer wieder zu inhaltlichen oder formalen Fehlfestsetzungen, die teils gravierende wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Gerade in Apotheken bleibt wenig Raum für aufwendige Rechtskontrollen. Das Tagesgeschäft bindet Personal und Aufmerksamkeit, während fehlerhafte Steuerbescheide häufig erst nach Fristablauf auffallen.

Das steuerliche Verfahrensrecht sieht für solche Fälle klare, aber enge Korrekturmöglichkeiten vor. Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe kann Einspruch eingelegt werden. Darüber hinaus ermöglichen die Paragrafen 129 und 172 der Abgabenordnung nachträgliche Änderungen, etwa bei offenbaren Unrichtigkeiten oder neuen Tatsachen. Diese Rechtsmittel sind jedoch formalistisch ausgestaltet, fristgebunden und juristisch anspruchsvoll. In der Praxis führt dies dazu, dass viele Apotheken ihre Rechte gar nicht oder zu spät wahrnehmen, mit potenziell ruinösen Folgen.

Hinzu kommt, dass der Ausgang solcher Verfahren offen bleibt. Selbst bei sachlich nachvollziehbaren Änderungsanträgen können die Finanzbehörden zu anderen Bewertungen kommen. Ein anschließendes Klageverfahren vor dem Finanzgericht bedeutet weiteren Aufwand und hohe Kosten. Ohne spezialisierten steuerrechtlichen Rechtsschutz ist dieser Weg für viele Apotheken de facto versperrt. Immer wieder zeigt sich, dass Betriebe aus Kostenscheu oder Unsicherheit selbst gegen eindeutig fehlerhafte Bescheide nicht vorgehen. Dadurch entstehen nicht nur finanzielle Einbußen, sondern auch eine rechtliche Schieflage zugunsten der Behörden.

Gleichzeitig ist steuerlicher Rechtsschutz nicht flächendeckend etabliert. Die bestehenden Angebote sind oft unzureichend oder werden von Apotheken nicht in Anspruch genommen, weil deren präventiver Wert unterschätzt wird. Der Mangel an strukturellem Schutz trifft besonders jene Betriebe hart, die keine eigene Rechtsabteilung besitzen und sich auf Steuerberater verlassen müssen. Doch auch diese sind nicht unfehlbar. Fehler in der Kommunikation, Missverständnisse oder schlicht Überlastung führen dazu, dass Korrekturfristen verpasst und Bescheide wirksam werden, obwohl sie objektiv falsch sind.

Diese Entwicklung verweist auf ein strukturelles Problem. In einem zunehmend digitalisierten, aber gleichzeitig unterbesetzten und formalistisch agierenden Verwaltungssystem trägt der Steuerpflichtige allein die Verantwortung für die Richtigkeit der Bescheide. Der Staat hingegen stellt weder ausreichend Personal noch verständliche Korrekturmechanismen bereit. Statt steuerliche Verfahrensrechte als Schutzinstrument auszubauen, wird ihre Wirksamkeit durch Intransparenz, Formalismus und Fristendichte systematisch geschwächt. Apotheken sind dabei nur ein Beispiel für eine Vielzahl kleiner und mittlerer Betriebe, die unter diesen Bedingungen kaum chancengleich agieren können.

Solange diese strukturelle Asymmetrie nicht korrigiert wird, bleibt der fehlerhafte Steuerbescheid ein existenzielles Risiko. Steuerlicher Rechtsschutz darf daher nicht länger als freiwillige Zusatzleistung gelten, sondern muss integraler Bestandteil unternehmerischer Resilienz sein. Ohne funktionierende rechtliche Gegenwehr verlieren Betriebe nicht nur Geld, sondern auch das Vertrauen in den Rechtsstaat.

Kommentar:

Steuerliche Fairness ist in Deutschland kein Automatismus, sondern eine Holschuld. Wer als Unternehmer oder Freiberufler einen fehlerhaften Steuerbescheid erhält, muss nicht nur den Fehler erkennen, sondern auch innerhalb kürzester Zeit formal korrekt dagegen vorgehen. Diese Voraussetzung trifft in besonderer Weise kleinere Betriebe wie Apotheken, deren Arbeitsalltag von Patientenversorgung, Personalführung und betriebswirtschaftlichen Fragen geprägt ist. Sie sind keine Juristen, doch das System verlangt von ihnen juristische Präzision und proaktives Handeln.

Die Verlagerung dieser Verantwortung auf den Steuerpflichtigen ist ein Ausdruck administrativer Entlastungspolitik, die ihre Wurzeln in der jahrzehntelangen Überforderung der Finanzbehörden hat. Digitalisierung und Automatisierung haben die Transparenz nicht erhöht, sondern neue Fehlerquellen geschaffen. In der Folge bleiben falsche Bescheide zu oft unwidersprochen. Die Schwelle zur gerichtlichen Klärung liegt hoch, nicht nur finanziell, sondern auch psychologisch. Denn wer gegen das Finanzamt klagt, tritt gegen einen Gegner mit strukturellem Wissens- und Ressourcenvorsprung an.

Dass es spezialisierte Rechtsschutzpolicen braucht, um überhaupt auf Augenhöhe mit der Verwaltung zu kommen, ist kein Zeichen gut funktionierender privater Absicherung, sondern Beleg für ein staatliches Versäumnis. Ein gerechter Rechtsstaat misst sich daran, ob auch der weniger gut informierte und ausgestattete Bürger seine Rechte wirksam wahrnehmen kann. Der heutige Zustand zeigt das Gegenteil. Besonders Apotheken geraten hier in eine systemische Falle: Sie müssen gleichzeitig komplexe Betriebsstrukturen steuern und sich vor formalen Rechtsnachteilen schützen, ohne institutionelle Rückendeckung.

Die politische Untätigkeit in diesem Bereich ist auffällig. Es fehlt an klaren Vorgaben für verständliche Bescheide, an vereinfachten Einspruchswegen und an struktureller Unterstützung kleiner Betriebe. Stattdessen überlässt der Gesetzgeber die Verantwortung dem Einzelnen und ignoriert die wachsende Kluft zwischen Anspruch und Realität im steuerlichen Verwaltungsverfahren. Die Folge ist ein Klima wachsender Rechtsunsicherheit, das ausgerechnet jene trifft, die keine Ressourcen für Dauerstreitigkeiten haben.

Ein funktionierender Rechtsstaat muss nicht nur Recht setzen, sondern auch die Bedingungen schaffen, unter denen dieses Recht durchsetzbar ist. Dazu gehört ein effektiver steuerlicher Rechtsschutz ebenso wie ein Verwaltungshandeln, das Fehler nicht als lästigen Betriebsunfall betrachtet, sondern als Korrekturanlass. Es ist an der Zeit, steuerliche Gerechtigkeit nicht als abstrakte Norm, sondern als konkrete Verpflichtung zu begreifen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Apotheken-News: Rezeptabos entziehen sich der unabhängigen Therapiekontrolle

Source: Deutsche Nachrichten
Digitale Rezeptplattformen versprechen Komfort und Effizienz, doch sie entziehen sich der Kontrolle durch Ärzte und Apotheker. Was als Fortschritt gilt, untergräbt zentrale Regeln im Gesundheitswesen. Besonders Apotheken stehen vor strategischen Risiken, wenn sie sich in fremdgesteuerte Versorgungsketten einbinden lassen. Die politische Regulierung hinkt der Dynamik digitaler Anbieter hinterher. Die Frage stellt sich drängender denn je: Wer steuert in Zukunft die Therapie?

Digitale Plattformmodelle greifen zunehmend in die gewachsenen Strukturen der medizinischen Versorgung ein. Geschäftsmodelle, die ärztliche Verordnung, digitale Rezeptausstellung und automatisierte Arzneimittelbelieferung in einem geschlossenen Prozess vereinen, stellen die Unabhängigkeit heilberuflicher Entscheidungen infrage. Während die Anbieter solcher Modelle auf Komfort und Effizienz setzen, geraten zentrale Schutzprinzipien des Gesundheitswesens unter Druck. Besonders problematisch sind Rezeptabonnements, bei denen der Patient gar nicht mehr aktiv an der Versorgung beteiligt ist, sondern lediglich als stiller Empfänger einer algorithmisch gesteuerten Lieferkette fungiert.

Die freie Apothekenwahl wird dabei systematisch ausgehebelt. Rezeptdaten werden direkt übermittelt, ohne dass Patientinnen und Patienten die Wahl ihrer Apotheke noch aktiv gestalten. In der Folge verschwimmen die Grenzen zwischen medizinischer Indikation und kommerziellem Interesse. Das Abspracheverbot nach § 11 Apothekengesetz, das genau diese Einflussnahme unterbinden soll, wird auf technologischem Weg umgangen. Auch die häufig als Rechtfertigung genannte Zustimmung des Patienten ändert daran nichts, denn der Gesetzeszweck richtet sich explizit gegen strukturelle Einflussnahmen, nicht gegen individuelle Präferenzen.

Zugleich entstehen massive datenschutzrechtliche Risiken. Die Übermittlung sensibler Gesundheitsdaten an Plattformbetreiber erfolgt häufig automatisiert, ohne transparente Kontrollmechanismen. Vertragliche Bindungen und technische Voreinstellungen entziehen der Patientenschaft die souveräne Entscheidungsgewalt. Plattformen verstärken diese Abhängigkeit durch monetäre Anreize, etwa durch Preisvorteile bei rezeptfreien Arzneimitteln, die gemeinsam mit verschreibungspflichtigen Medikamenten geliefert werden.

Ein weiteres Risiko zeigt sich im ärztlichen Bereich. Telemedizinanbieter werben mit schnellen Diagnosen und unmittelbaren Rezeptausstellungen, arbeiten aber systematisch nach ökonomischen Auswahlkriterien. Behandelt werden vorrangig einfache, klar abgrenzbare Beschwerden, während komplexere Fälle an den klassischen Versorgungsbereich abgegeben werden. Diese Selektion erzeugt ein strukturelles Ungleichgewicht. Praxen und Vor-Ort-Apotheken müssen die Last der aufwändigen Versorgung tragen, während digitale Anbieter auf Gewinnmaximierung durch standardisierte Prozesse setzen. Das Quartalsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung wird durch wiederholte Online-Konsultationen ausgehebelt.

Die Apothekerkammer Nordrhein und mehrere ärztliche Berufsvertretungen warnen eindringlich vor den Folgen dieser Entwicklung. Sie sehen nicht nur die Versorgungssicherheit gefährdet, sondern auch die Legitimation der heilberuflichen Selbstverwaltung untergraben. Die Kombination aus Automatisierung, Intransparenz und wachsendem Einfluss kommerzieller Plattformen droht die lokalen, personenbezogenen Versorgungsstrukturen zu verdrängen. Besonders gefährdet sind chronisch Kranke, ältere Menschen und Patienten mit komplexen Bedarfen, für die kontinuierliche Betreuung unerlässlich ist.

Für Apothekenbetreiber ergeben sich daraus konkrete Konsequenzen. Sie müssen mit einer Verlagerung wesentlicher Marktanteile an Plattformanbieter rechnen, insbesondere bei der Belieferung standardisierter Therapien. Gleichzeitig wächst der Beratungs- und Dokumentationsaufwand in der Vor-Ort-Versorgung, da die verbleibenden Fälle tendenziell komplexer werden. Juristisch sind Betreiber zudem gut beraten, sich nicht auf vergleichbare Rezeptmodelle einzulassen, um keine Zuweisungsverstöße oder Verstöße gegen das Abspracheverbot zu riskieren. Der Wunsch, wettbewerbsfähig zu bleiben, darf nicht zu Strukturen führen, die langfristig die eigenen Grundlagen unterminieren.

Apothekenbetreiber sollten daher kritisch prüfen, welche digitalen Prozesse sinnvoll integrierbar sind und wo klare Grenzen zu ziehen sind. Es gilt, die eigene Rolle als unabhängiger Heilberuf zu stärken und nicht als logistischer Endpunkt automatisierter Versorgungsketten zu agieren. Digitale Unterstützung kann hilfreich sein, solange sie in das eigene professionelle Umfeld eingebettet bleibt und nicht von außen gesteuert wird. Die langfristige Sicherheit liegt nicht in der Anpassung an Plattformlogiken, sondern in der Verteidigung des eigenen berufsethischen Anspruchs.

Die politische Diskussion muss diese strukturellen Konflikte offen benennen. Wenn wirtschaftlich gesteuerte Rezeptprozesse zum neuen Standard werden, verliert das Gesundheitssystem seine Legitimation als solidarische, fachlich unabhängige Institution. Die Verantwortung liegt nicht nur bei Gesetzgebern, sondern auch bei allen Akteuren der Versorgung, die jetzt Position beziehen müssen.

Kommentar:

Die digitale Transformation des Gesundheitswesens hat eine Geschwindigkeit erreicht, die nicht mehr nur technische Prozesse verändert, sondern die Fundamente heilberuflicher Versorgung in Frage stellt. Was als Fortschritt für Patientenzugänglichkeit und Systemeffizienz eingeführt wird, entpuppt sich in vielen Fällen als wirtschaftlich gesteuerte Entgrenzung medizinischer Verantwortung. Onlineverordnungen, automatisierte Rezeptabonnements und die strukturelle Verflechtung mit Versandapotheken machen die Unabhängigkeit von Ärzten und Apothekern zur Verhandlungsmasse algorithmischer Abläufe.

Der entscheidende Wendepunkt liegt dabei nicht in der Frage technischer Machbarkeit, sondern in der Aushöhlung heilberuflicher Trennungslinien. Wenn Verordnung und Belieferung auf derselben Plattform organisiert werden, wenn wirtschaftliche Anreize systematisch die therapeutische Entscheidung überlagern, dann ist nicht mehr Digitalisierung das Problem, sondern die strukturelle Entkopplung von Verantwortung. Der Patient wird zum passiven Teil einer Lieferkette, deren innerer Maßstab nicht medizinische Angemessenheit, sondern Effizienzoptimierung ist.

Besonders gefährlich ist dieser Wandel für die ambulante Regelversorgung. Digitale Anbieter picken sich selektiv einfache Fälle heraus, während der komplexe Teil der medizinischen Betreuung in Praxen und Apotheken zurückbleibt. Diese strukturelle Rosinenpickerei untergräbt die Solidarität im Versorgungssystem und erzeugt Spannungen, die sich langfristig in Versorgungslücken äußern werden. Wer nur noch einfache Leistungen digital abruft, aber für schwierige Anliegen auf überlastete Vor-Ort-Strukturen angewiesen ist, wird zunehmend Friktionen im Zugang und in der Qualität erleben.

Die Politik trägt hier eine doppelte Verantwortung. Zum einen muss sie die rechtlichen Schutzmechanismen wie das Abspracheverbot und die freie Apothekenwahl wirksam verteidigen. Zum anderen darf sie sich nicht länger auf die Innovationsrhetorik digitaler Anbieter verlassen, ohne die tatsächlichen Systemfolgen zu prüfen. Gesundheitsversorgung ist kein beliebig skalierbares Plattformgeschäft. Sie basiert auf Vertrauen, Kontrolle, ethischer Verantwortung und fachlicher Nähe. Diese Werte stehen nicht zur Disposition, auch wenn der Markt sie zu verdrängen sucht.

Die Selbstverwaltung darf sich nicht auf Zuschauerposten zurückziehen. Kammern und Kassenärztliche Vereinigungen sind gefordert, öffentlich Position zu beziehen und Strukturen zu schützen, die auf langfristige Versorgungssicherheit ausgerichtet sind. Auch Krankenkassen sollten nicht nur auf Effizienzgewinne starren, sondern die Verantwortung für die Strukturfolgen ihrer Vergütungspolitik anerkennen.

Für Apothekenbetreiber bedeutet diese Entwicklung eine strategische Zäsur. Die Rolle der Apotheke muss neu behauptet werden als heilberufliche Instanz, nicht als logistische Verlängerung digitaler Bestellketten. Wer sich auf Modelle einlässt, die kurzfristig Absatz bringen, aber langfristig die eigene Rolle entwerten, handelt gegen das eigene Berufsethos. Beratung, Kontrolle und Nähe sind keine Zusatzleistungen, sondern das Fundament pharmazeutischer Versorgung.

Die Zukunft der Versorgung wird nicht allein an der Zahl verfügbarer Apps entschieden, sondern an der Fähigkeit des Systems, seine ethische Mitte zu bewahren. Digitalisierung ist gestaltbar, aber nicht neutral. Es liegt an Gesellschaft, Politik und Heilberufen, ihr klare Grenzen zu setzen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Energie ist Freiheit

Source: Deutsche Nachrichten
Moderne Atomtechnologien spielen eine bedeutende Rolle besonders bei der Verbesserung des Lebensstandards in Entwicklungsländern. Gerade in den ärmsten Ländern der Erde bedeutet Energie Grundlage für Wohlstand und Freiheit. Nicht nur China und Indien bauen ihre Reaktorflotten kräftig aus. Mit einer deutlich steigenden Urannachfrage, mindestens rund drei Prozent jährlich, wird in den kommenden Jahren gerechnet. Das Uranvorkommen auf der Welt ist begrenzt. Schon jetzt herrscht eine Angebotsknappheit. Dies sogar ohne die boomende KI-Branche, die einen immensen Energiebedarf nach sich zieht. Ob nun bestehende Atomkraftwerke wieder ans Netz gehen oder neue gebaut und geplant werden, Uran könnte sich als lohnendes Investment erweisen. Die Investitionen im Uranbereich steigen bereits an, denn neue Uranvorkommen sind notwendig. Denn auch die Technologieunternehmen wie etwa Microsoft tätigen Investitionen in die Sicherung der Kernenergie für Rechenzentren.

Allein der zusätzliche Strombedarf für die künstliche Intelligenz wird bis 2030 geschätzte 200 TWh an Strom benötigen. Der Fokus ist dabei auch auf kleine modulare Reaktoren gerichtet. Die USA als weltgrößter Produzent von Atomenergie wird die heimische Uranproduktion ausweiten müssen, damit die Abhängigkeiten von anderen Ländern sinken. Besonders wichtig ist die Rolle von Saskatchewans Uran, denn Mineralien aus demokratischen und sicheren Regionen sind gefragt. Die Fundamentaldaten für Uran sind bestens. Dass dennoch die Preisentwicklung in den vergangenen Monaten etwas enttäuscht hat, sollte Anleger nicht davon abhalten, ein Auge auf den Uranmarkt und seine Chancen zu werfen.

Premier American Uraniumhttps://www.rohstoff-tv.com/mediathek/unternehmen/profile/premier-american-uranium-inc/ – besitzt Uranliegenschaften in ausgezeichneten Uranregionen wie Colorado, Wyoming und New Mexiko.

IsoEnergyhttps://www.commodity-tv.com/ondemand/companies/profil/isoenergy-ltd/ – besitzt in Saskatchewan (Athabascabecken) sowie in Australien, Argentinien und in den USA hochgradige Uran-Lagerstätten mit großen aktuellen und historischen Ressourcen. Dazu kommt ein Portfolio von genehmigten konventionellen Uran- und Vanadiumminen in Utah.

Aktuelle Unternehmensinformationen und Pressemeldungen von IsoEnergy (- https://www.resource-capital.ch/de/unternehmen/iso-energy-ltd/ -) und Premier American Uranium (- https://www.resource-capital.ch/de/unternehmen/premier-american-uranium-corp/ -).

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