Apotheken-News: Wenn die Apotheke das Viertel lahmlegt

Source: Deutsche Nachrichten
Eine Apotheke ist nicht nur ein Ort der Heilung, sondern auch ein Betrieb mit hohem Gefahrenpotenzial. Was passiert, wenn ein Feuer ausbricht, Chemikalien austreten oder eine Cyberattacke das Warenwirtschaftssystem lahmlegt? Die Haftung trifft nicht nur die Betreiberin oder den Betreiber, sondern in vielen Fällen auch das Umfeld: Nachbarn, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, Patienten. Die Rechtsprechung ist eindeutig: Wer Schaden verursacht, muss haften. Doch viele Apotheken sind auf diese Multigefahrenlage weder technisch noch versicherungstechnisch ausreichend vorbereitet. Der Schutz endet oft bei der Standard-Haftpflicht – ein fataler Fehler. Denn nur branchenspezifische Versicherungslösungen bieten Schutz bei Drittschäden, Regressforderungen, Umweltrisiken und digitalen Ausfällen. Der Markt entwickelt sich rasant, doch viele Betreiber zögern. Dabei ist die Frage längst nicht mehr, ob ein Schaden eintritt, sondern wann. Ohne präzise Risikoarchitektur droht der finanzielle Totalschaden.

Wenn eine Apotheke zur Ursache eines Schadensereignisses wird, trifft die Verantwortung nicht nur den Inhaber, sondern häufig auch die gesamte Nachbarschaft. Bricht ein Feuer aus, geraten nicht nur Räume, Inventar und Arzneimittel in Gefahr. Die Flammen greifen auf Nachbarhäuser über, Rauchgase kontaminieren benachbarte Arztpraxen, das Löschwasser flutet angrenzende Keller, in denen Pflegeheime ihre Vorräte lagern. Apotheken stehen damit unversehens im Zentrum einer Haftungsspirale, deren Ausmaß vielen Betreibern erst bewusst wird, wenn der Schaden bereits entstanden ist.

Die Basis jeder Risikoanalyse ist die Erkenntnis: Apotheken arbeiten mit hochsensiblen und teilweise gefährlichen Substanzen, sind digital eng vernetzt und logistisch zentral eingebunden. All das macht sie nicht nur unverzichtbar, sondern auch verwundbar. Wenn ein Brand, ein Leck in einem Chemikalienschrank oder ein Stromausfall infolge eines Cyberangriffs den Betrieb lahmlegt, sind die Folgen häufig weitreichender, als viele denken. Denn Apotheken stehen in engem räumlichen und funktionalen Zusammenhang mit anderen Gesundheitsakteuren. Kommt es zu einer Betriebsunterbrechung, zu einem Datenverlust oder zu einer Umweltkontamination, sind andere oft unmittelbar mitbetroffen – rechtlich, wirtschaftlich und operativ.

Die rechtliche Grundlage für eine solche Haftung findet sich in § 823 BGB. Wer einem anderen durch ein schuldhaftes Verhalten Schaden zufügt, ist zum Ersatz verpflichtet. Im Kontext von Apotheken bedeutet das: Selbst wenn der Schaden unbeabsichtigt geschieht, kann eine sogenannte Gefährdungshaftung greifen. Diese gilt insbesondere bei Umweltschäden. Tritt aus einem beschädigten Behälter ein chemischer Stoff aus, der das Grundwasser kontaminiert, oder verteilt sich kontaminiertes Löschwasser über mehrere Grundstücke, entsteht nicht nur Sachschaden, sondern auch eine öffentlich-rechtliche Sanierungspflicht – oft mit sechsstelligen Kosten.

Gleichzeitig wächst die Zahl digitaler Risiken. Cyberangriffe auf Apothekeninfrastrukturen nehmen zu. Ein verschlüsseltes Warenwirtschaftssystem kann dazu führen, dass Medikamente nicht abgegeben, Rezeptdaten nicht verarbeitet oder Notdienstpflichten nicht erfüllt werden können. Kommt es dabei zu einer Versorgungslücke, kann auch hier eine Haftung bestehen – etwa dann, wenn Patientenschäden entstehen oder datenschutzrechtliche Vorgaben verletzt werden.

Was viele Betreiber unterschätzen: Die klassische Betriebshaftpflicht deckt diese Risiken nur sehr eingeschränkt ab. Sie greift bei unmittelbaren Personen- oder Sachschäden, versagt jedoch bei Umweltgefahren, Regressansprüchen Dritter oder bei digitalen Vorfällen vollständig. Noch dramatischer: Viele Versicherer lehnen bei „erkennbarer Fahrlässigkeit“ die Leistung ganz ab – etwa wenn vorgeschriebene Brandschutzmaßnahmen nicht eingehalten oder IT-Sicherheitsupdates unterlassen wurden.

Branchenspezifische Versicherungslösungen bieten hier deutlich mehr. Moderne Policen wie die Allgefahrendeckung für Apotheken kombinieren Betriebs-, Umwelt- und Cyberrisiken in einer einheitlichen Architektur. Dabei geht es nicht nur um Schadenersatz im Ernstfall, sondern auch um Prävention: Risikoanalysen, technische Beratung, Schulungen und Support im Krisenfall sind integraler Bestandteil moderner Absicherungskonzepte.

Eine zentrale Rolle spielt dabei die Deckung von Drittschäden. Wenn etwa eine Apotheke durch einen Stromausfall die Kühlkette eines benachbarten Impfstofflagers unterbricht oder wenn Rauch aus dem eigenen Betrieb die EDV einer Arztpraxis beschädigt, muss der Inhaber nicht nur für eigene Verluste aufkommen, sondern haftet auch für die fremden Ausfälle. Besonders kritisch ist das bei Apotheken in Einkaufszentren, Ärztehäusern oder Mehrparteiengebäuden – dort entstehen im Schadensfall sofort Kettenreaktionen.

Digitale Risiken erhöhen die Bedrohungslage zusätzlich. Inzwischen zählen Apotheken zu den bevorzugten Zielen professioneller Angreifer. Ob durch Phishing, Ransomware oder gezielte DDoS-Attacken: Ein erfolgreicher Angriff legt nicht nur die Warenwirtschaft lahm, sondern kann auch zu einem Daten-GAU führen. Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt in solchen Fällen eine sofortige Meldung an die Behörden, Informationspflichten gegenüber Betroffenen – und zieht empfindliche Bußgelder nach sich. Ohne Cyberversicherung und IT-Forensik steht der Betrieb still – und das Haftungsrisiko steigt weiter.

Auch intern droht Gefahr: Ein unzureichend gesichertes Rezepturprotokoll, falsch gelagerte Gefahrstoffe oder fehlerhafte Dokumentation können zum Auslöser juristischer und wirtschaftlicher Verwerfungen werden. Die Rechtsprechung macht hier zunehmend wenig Unterschied zwischen grober und einfacher Fahrlässigkeit – entscheidend ist der Schaden.

Die Konsequenz ist eindeutig: Betreiber müssen ihre Versicherungsstruktur vollständig neu denken. Es genügt nicht, auf die Mindestanforderungen der Kammern oder auf Empfehlungen von Berufsverbänden zu vertrauen. Die Realität erfordert eine individuelle Risikoarchitektur, die alle Gefahrenquellen – analog wie digital – integriert, deckungsgleich absichert und regelmäßig überprüft wird. Wer das versäumt, trägt nicht nur ein unkalkulierbares wirtschaftliches Risiko, sondern gefährdet auch seine gesellschaftliche Verantwortung.

Kommentar:

Der Apothekenbetrieb ist zu einem Systemrisiko geworden – nicht durch eigene Schuld, sondern durch die wachsende Komplexität seiner Umgebung. Was früher als überschaubare Versorgungseinheit funktionierte, ist heute ein Hochrisikoknoten im Geflecht medizinischer, logistischer und digitaler Abhängigkeiten. Die Apotheke vor Ort ist längst nicht mehr nur Arzneiausgabe, sondern zentrale Infrastruktur. Genau das macht sie verwundbar. Und es macht ihre Absicherung zur systemischen Pflicht.

Die naive Vorstellung, es genüge ein Standardversicherungspaket und ein wenig gesundes Vertrauen, wird zunehmend zur ökonomischen Selbstgefährdung. Betreiber, die ihre Risikoexposition nicht umfassend analysieren und aktiv absichern, handeln nicht unternehmerisch, sondern fahrlässig. Die Anzahl der potenziellen Auslöser für Haftungsfälle ist inzwischen so groß, dass nur noch ein ganzheitliches Modell Sicherheit bieten kann: ein Konzept, das offline beginnt und online endet – und dabei weder betriebliche Nebenrisiken noch regulatorische Pflichten ignoriert.

Vor allem die Kombination aus Umwelt- und Cyberrisiken stellt eine gefährliche Achse dar. Wer heute Chemikalien im Rezepturbereich lagert, gleichzeitig aber ein nicht gepatchtes Warenwirtschaftssystem betreibt, lädt gleich doppelt zum Schaden ein. Kommt es zu einem kombinierten Vorfall – etwa durch eine Kettenreaktion nach Stromausfall – sind ohne Spezialversicherung gleich mehrere Haftungstatbestände erfüllt. Und: Die öffentliche Meinung verzeiht im Gesundheitswesen keine Schlamperei.

Apotheken stehen in der rechtlichen Verantwortung für ihr Handeln – aber auch für ihr Unterlassen. Der Gesetzgeber verschärft den Druck: IT-Sicherheit, Umweltstandards, Datenschutz – überall steigen die Anforderungen. Wer nicht proaktiv agiert, landet schnell in der Verteidigungsposition – rechtlich, finanziell, kommunikativ. Doch genau das ist das Problem: Die Absicherung folgt in vielen Betrieben nicht der Realität, sondern alten Mustern. Man verlässt sich auf Makler mit pauschalen Branchenkenntnissen oder auf Versicherungsprodukte von der Stange. Das Ergebnis: massive Deckungslücken, wenn es ernst wird.

Was es braucht, ist eine klare Neubewertung der Betriebsrealität. Apotheken sind keine Normbetriebe, sondern Sonderrisiken – und sollten auch so behandelt werden. Es reicht nicht, eine Haftpflichtversicherung zu besitzen. Entscheidend ist, ob diese die realen Schadensszenarien abbildet: Löschwasserschäden beim Nachbarn, Regressforderungen nach Rezepturfehlern, Datenverluste durch Trojaner, Sachschäden durch Stromausfall, Imageschäden nach Datenschutzverstoß. Nur wer diese Gefahren kennt und versichert, ist vorbereitet.

Die Verantwortung liegt letztlich beim Inhaber. Wer den Betrieb führt, führt auch das Risiko. Es ist nicht Aufgabe der Kammer, der Standesvertretung oder der IT-Dienstleister, das Versicherungsportfolio aktuell zu halten – es ist Chefsache. Und es ist die wichtigste unternehmerische Entscheidung, die ein Apothekenleiter in diesem Jahrzehnt treffen kann. Denn was auf dem Spiel steht, ist nicht nur die wirtschaftliche Existenz, sondern auch die Versorgungsleistung für das Umfeld.

Die gute Nachricht ist: Der Markt bietet inzwischen sehr präzise Lösungen. Doch sie müssen gesucht, verstanden, implementiert und überprüft werden. Das verlangt Zeit, Kompetenz und Weitblick – also genau jene unternehmerischen Tugenden, die viele Apothekeninhaber ohnehin besitzen. Es geht nicht um Panik, sondern um Souveränität. Nicht um maximale Absicherung, sondern um funktionale Resilienz.

Wer diesen Schritt nicht geht, wird ihn spätestens dann bereuen, wenn der Versicherer im Schadenfall die Zahlung verweigert. Denn dann hilft keine Rückschau, sondern nur noch der Insolvenzverwalter. Die Entscheidung für umfassenden, branchenspezifischen Schutz ist keine Option mehr. Sie ist eine Verpflichtung gegenüber dem eigenen Unternehmen – und gegenüber den Menschen, die auf seine Sicherheit vertrauen.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Apotheken-News: Strategiewechsel statt Insolvenzpflicht

Source: Deutsche Nachrichten
Immer mehr Apotheken geraten in finanzielle Schieflage. Der klassische Weg in die Insolvenz ist dabei nicht alternativlos. Vielmehr bieten aktuelle gesetzliche Reformen wie das StaRUG-Verfahren die Chance auf eine tiefgreifende Restrukturierung, ohne dass der Betrieb in ein offizielles Insolvenzverfahren rutscht. Voraussetzung ist jedoch ein frühzeitiges Handeln, das juristische, betriebswirtschaftliche und organisatorische Klarheit verlangt. Gerade in der Pharmabranche, die unter zunehmendem politischen, wirtschaftlichen und regulatorischen Druck steht, können außergerichtliche Sanierungswege nicht nur die Existenz sichern, sondern auch den langfristigen Fortbestand der Versorgung garantieren. Doch die Anforderungen sind hoch, der Zeitfaktor kritisch, und viele Apothekeninhaber erkennen die Möglichkeiten erst, wenn es zu spät ist. Wer Verantwortung übernimmt, den Handlungsdruck akzeptiert und auf professionelle Planung setzt, kann auch ohne Insolvenzverfahren neue Zukunftsperspektiven schaffen.

Die wirtschaftliche Realität der Apothekenlandschaft in Deutschland ist zunehmend von Schieflagen, Liquiditätsengpässen und strukturellem Druck geprägt. Immer mehr Betriebe stehen vor der Frage, wie lange sich das aktuelle Geschäftsmodell noch tragen lässt. Dabei ist Insolvenz keineswegs unausweichlich. Das StaRUG-Verfahren, eingeführt mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts, eröffnet Apotheken eine diskrete und strukturierte Möglichkeit, sich neu aufzustellen, bevor ein tatsächlicher Insolvenzgrund eintritt. Der rechtliche Rahmen erlaubt es Apotheken, bei drohender Zahlungsunfähigkeit Sanierungsmaßnahmen in eigener Verantwortung zu initiieren und gezielt ausgewählte Gläubigergruppen einzubeziehen, um tragfähige Lösungen zu verhandeln. Diese Möglichkeit ist allerdings strikt an Fristen, Verfahrensvorgaben und Nachweispflichten geknüpft. Nur wer vorbereitet, professionell begleitet und juristisch abgesichert handelt, kann die Potenziale dieses Instruments nutzen. Die rechtzeitige Erstellung eines Sanierungskonzepts ist dabei ebenso zentral wie die glaubwürdige Kommunikation mit allen Beteiligten. Apothekeninhaber, die zu lange zögern oder die eigenen Zahlen nicht im Griff haben, riskieren den Verlust dieser außergerichtlichen Option und damit den Zwang zur Regelinsolvenz.

Der wirtschaftliche Druck entsteht dabei nicht isoliert, sondern ist Ergebnis einer Vielzahl externer Faktoren: Preisregulierung durch Krankenkassen, der Wegfall von Notdienstpauschalen, Investitionsstau bei Digitalisierung und IT-Sicherheit, steigende Personalkosten und die zunehmende Bedeutung von Rezept-Apps und Versenderplattformen. Hinzu kommen ein komplexes Retaxierungsrisiko, Lieferschwierigkeiten und die wachsende Bedeutung politischer Ungewissheiten. All diese Aspekte lassen sich betriebswirtschaftlich nicht isoliert behandeln, sondern müssen integraler Bestandteil eines jeden Sanierungsplans sein. Gerade deshalb ist die professionelle Bewertung der Ausgangslage entscheidend. Eine Bestandsaufnahme mit Soll-Ist-Analyse, SWOT-Diagnose und Liquiditätsvorschau bildet das Fundament, um mit Kreditgebern, Großhändlern, Vermietern und gegebenenfalls auch mit Personalvertretungen realistische Maßnahmen auszuhandeln. Dabei ist nicht jede Maßnahme populär, wohl aber notwendig. Eine Reduzierung von Mietflächen, das Aussetzen freiwilliger Leistungen, die Einführung von Schichtmodellen oder das Streichen von Sortimentsbereichen können betriebswirtschaftlich geboten sein, auch wenn sie emotional schwerfallen.

Ein häufiger Fehler besteht darin, die Gläubigerverhandlungen als technokratischen Prozess zu unterschätzen. Gläubiger, insbesondere Banken und Großhändler, reagieren nicht auf Formulierungen, sondern auf nachvollziehbare Zahlen, belastbare Prognosen und strukturelle Maßnahmen. Ein Sanierungsplan ohne Eigenbeitrag, ohne nachvollziehbare Einsparungen oder ohne klare operative Zielsetzungen wird keine Zustimmung finden. Auch Apotheken, die traditionell als verlässliche Schuldner galten, verlieren dieses Standing, wenn keine Bereitschaft zur strategischen Neuausrichtung erkennbar ist. Umso wichtiger ist es, den Plan nicht nur auf dem Papier, sondern im täglichen Handeln sichtbar umzusetzen. Dabei darf die Patientenversorgung nicht unter die Räder geraten. Wer Personal abbaut oder Öffnungszeiten radikal kürzt, muss dafür tragfähige Alternativen schaffen – etwa durch Terminsprechstunden, Medikationsmanagement oder die Integration digitaler Rezeptkanäle. Gerade hier zeigt sich die Zukunftsfähigkeit einer Apotheke unter Sanierungsbedingungen.

Ein weiteres zentrales Element ist die richtige Reihenfolge der Maßnahmen. Wer zuerst Verbindlichkeiten streichen will, ohne zuvor die eigene Struktur neu aufzustellen, wird auf Misstrauen stoßen. Der Erfolg einer Sanierung hängt nicht nur vom rechtlichen Rahmen, sondern maßgeblich vom Vertrauen der Beteiligten ab. Dieses Vertrauen muss täglich neu aufgebaut werden – durch Transparenz, klare Kommunikation, zügige Umsetzung und professionelles Projektmanagement. Auch Mitarbeiter müssen eingebunden werden: Ohne die Belegschaft, die oft jahrelang zum Erhalt der Apotheke beigetragen hat, lässt sich kein nachhaltiger Turnaround erzielen. Transparenz gegenüber dem Team ist kein Luxus, sondern Voraussetzung für Akzeptanz und Engagement.

Zu den entscheidenden Weichenstellungen gehört die Auswahl des richtigen Zeitpunkts. Das StaRUG greift nur bei drohender, nicht bei eingetretener Zahlungsunfähigkeit. Wer also die Liquidität bis zum letzten Cent ausreizt, verliert unter Umständen den Zugang zu diesem Verfahren. Deshalb sollte jede ernsthafte Liquiditätskrise frühzeitig mit einem spezialisierten Berater besprochen werden – idealerweise mit Erfahrung in der Apothekenbranche, juristisch wie betriebswirtschaftlich. Nur so lässt sich ein Verfahren aufsetzen, das nicht nur formal zulässig, sondern inhaltlich auch tragfähig ist. Denn das StaRUG ist kein formales Schutzschild, sondern ein anspruchsvoller Restrukturierungsrahmen. Wer ihn nutzen will, braucht Planungssicherheit, Gläubigerakzeptanz und Durchhaltefähigkeit.

Die Erfahrung aus der Praxis zeigt: Je früher Apotheken handeln, desto größer sind die Spielräume. Je später Maßnahmen ergriffen werden, desto mehr schrumpft die Palette an Optionen. Der Handlungskorridor verengt sich, wenn Banken ihre Linien sperren, wenn Großhändler nur noch gegen Vorkasse liefern oder wenn das Finanzamt vollstreckt. Die Sanierungsmöglichkeiten außerhalb eines Insolvenzverfahrens sind dann nicht nur begrenzt, sondern oft endgültig verbaut. Es kommt daher nicht allein auf die Auswahl des Instruments an – StaRUG, Schuldenvergleich, außergerichtliche Verhandlung oder präventiver Sanierungsbericht –, sondern auf den Mut zur frühen Entscheidung. Dies gilt in besonderem Maße für Apotheken, die aus einer Traditionsrolle heraus geführt werden. Der Wille zur Veränderung beginnt im Kopf des Inhabers – und setzt sich erst dann im Betrieb fort.

Im Unterschied zur Insolvenz liegt bei der außergerichtlichen Sanierung die Steuerung in den Händen des Unternehmers. Diese Selbstbestimmtheit ist Chance und Verantwortung zugleich. Die rechtlichen Spielräume – etwa zur einseitigen Änderung bestimmter Vertragsverhältnisse oder zur vorübergehenden Aussetzung einzelner Zahlungsverpflichtungen – sind begrenzt, können aber im Verhandlungskontext erheblichen Hebel erzeugen. Entscheidend ist, wie glaubwürdig und konsistent das Gesamtkonzept erscheint. Wer bereit ist, auch persönlich Verantwortung zu übernehmen – etwa durch Stundung des eigenen Geschäftsführergehalts oder durch Rückführung privat genutzter Ressourcen ins Betriebsvermögen – signalisiert Entschlossenheit und erhöht die Verhandlungsbereitschaft der Gläubiger.

Kommentar:

Sanierung ist kein Eingeständnis des Scheiterns, sondern Ausdruck unternehmerischer Verantwortung in einer Situation, in der viele Kräfte gleichzeitig gegen die wirtschaftliche Stabilität eines Betriebs wirken. Gerade in der Apothekerschaft wird diese Erkenntnis oft zu spät zugelassen. Die Realität ist unbequem: Wer sich frühzeitig mit seinen Zahlen auseinandersetzt, seine Kostenstrukturen analysiert, seine Verträge prüft und betriebswirtschaftliche Planungsinstrumente nutzt, erkennt häufig schon weit vor dem eigentlichen Krisenmoment, dass sich die ökonomische Tragfähigkeit schleichend auflöst. Und dennoch handeln viele zu spät. Warum? Weil das Thema Insolvenz – oder selbst die bloße Restrukturierung – in der Apothekenwelt als Makel gilt, nicht als Managementaufgabe.

Diese kulturelle Scheu vor proaktiver Sanierung ist ein wesentliches Hindernis bei der Nutzung der außergerichtlichen Instrumente. Dabei liegt ihre Stärke gerade in der Diskretion, in der Gestaltungshoheit, in der Vermeidung der öffentlichkeitswirksamen Insolvenzmechanik. Wer eine außergerichtliche Sanierung einleitet, entscheidet sich für Transparenz gegenüber den relevanten Stakeholdern – aber eben nicht gegenüber der gesamten Branche, den Patienten, der Belegschaft oder der Konkurrenz. Diese Möglichkeit sollte als Schutzraum verstanden werden, nicht als Eingeständnis von Schwäche.

Besonders fatal ist das Zögern angesichts der rechtlichen Fristen. Das StaRUG kennt nur die drohende Zahlungsunfähigkeit als zulässigen Anwendungsrahmen. Ist dieser Zustand erst einmal überschritten, ist das Verfahren faktisch verschlossen. Dann bleibt nur noch der Insolvenzweg, mit allen Konsequenzen für Betrieb, Team und Inhaber. Genau deshalb ist Sanierung nicht die letzte Option, sondern die erste strategische Maßnahme bei erkennbaren Risiken. Sie verlangt Mut, aber noch mehr verlangt sie professionelle Ehrlichkeit.

Von Engin Günder, Fachjournalist

DGWZ führt neues Verzeichnis der Fachkräfte für Wärmepumpen nach VDI 4645 ein

Source: Deutsche Nachrichten
Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) zertifiziert ab sofort Fachkräfte für Wärmepumpen. Die zertifizierten Fachkräfte werden als Planer, Errichter oder als Planer und Errichter in das öffentliche DGWZ-Verzeichnis der Fachkräfte für Heizungsanlagen mit Wärmepumpen nach VDI 4645 aufgenommen. Voraussetzung für die Zertifizierung ist eine Schulung zur sachkundigen Person für Wärmepumpen, eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung gemäß VDI 4645, der Nachweis der erforderlichen beruflichen Qualifikation sowie einschlägige Praxiserfahrungen und eine ordentliche Geschäftstätigkeit.

Für die Aufnahme in das Verzeichnis muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden. Basis der Zertifizierung ist die Zertifizierungsordnung und Gebührenordnung für Wärmepumpen der DGWZ nach VDI 4645. Die Zertifizierung kostet 180 Euro zzgl. 19 % MwSt. Das Verzeichnis der zertifizierten Fachkräfte und die Antragsunterlagen zur Zertifizierung können auf der Website www.dgwz.de/fachkraefte-waermepumpen abgerufen werden.

Apotheken-News: Gefälschte Rezepte, echte Folgen

Source: Deutsche Nachrichten
Rezeptfälschungen sind längst kein Ausnahmephänomen mehr, sondern symptomatisch für eine tiefere Erschütterung im Apothekenalltag. In einem aktuellen Fall wurde ein täuschend echt gestempeltes Rezept für das teure Diabetesmedikament Mounjaro vorgelegt. Die Apothekenfachkraft bemerkte Unstimmigkeiten und sprach den Kunden darauf an – der flüchtete. Solche Szenarien häufen sich. Sie bringen Apotheken in eine gefährliche Zwickmühle: Wer ein Rezept zu Unrecht ablehnt, verärgert echte Patienten. Wer eine Fälschung durchwinkt, riskiert rechtliche Konsequenzen und hohe finanzielle Retaxationen durch Krankenkassen. Die Angst vor wirtschaftlichem Schaden steigt, ebenso der Aufwand für Prüfungen, Rückfragen und Dokumentation. Retax-Versicherungen versprechen hier Entlastung, doch greifen sie oft nur unter engen Bedingungen. Die Realität zeigt: Ohne strukturellen Schutz, klare Prozesse und verlässliche Policen stehen Apotheken diesen Angriffen weitgehend schutzlos gegenüber.

In einer deutschen Apotheke wurde ein Rezept für das begehrte Diabetesmittel Mounjaro vorgelegt – versehen mit einem täuschend echten Stempel einer ortsansässigen Praxis. Die Mitarbeiterin am Handverkauf bemerkte subtile Unstimmigkeiten: Format, Platzierung und Farbe stimmten nicht exakt mit bekannten Mustern überein. Als sie den Kunden darauf ansprach, verließ dieser fluchtartig das Geschäft. Der Vorfall ist kein Einzelfall mehr. Immer häufiger werden Apotheken mit professionell gefälschten Rezepten konfrontiert, bei denen auf den ersten Blick weder der Inhalt noch die äußere Gestaltung Anlass zum Zweifel geben.

Ziel der Täter sind meist hochpreisige Präparate, die aufgrund medizinischer Berichterstattung in den Fokus geraten und schwer verfügbar sind. Mounjaro, Ozempic und andere Medikamente mit begrenzter Lieferfähigkeit stehen oben auf der Liste. Apotheken geraten damit unter Druck: Sie müssen binnen Sekunden entscheiden, ob ein Rezept echt oder gefälscht ist – ohne die medizinische Versorgung zu gefährden oder rechtliche Risiken einzugehen. Fehler in beide Richtungen können gravierende Folgen haben.

Bei Annahme eines gefälschten Rezeptes drohen massive wirtschaftliche Schäden, da Krankenkassen bei Fälschungsverdacht Retaxationen vornehmen – also die Rückzahlung bereits vergüteter Arzneimittelkosten fordern. Das kann bei hochpreisigen Präparaten wie Mounjaro mehrere Tausend Euro pro Fall betragen. Die wenigsten Apotheken haben für solche Szenarien Rücklagen.

Hier setzen sogenannte Retax-Versicherungen an. Sie sollen im Falle nicht vorsätzlich verursachter Fehler finanzielle Entlastung bieten. Doch ihr Schutz ist oft an strikte Bedingungen geknüpft. In vielen Fällen muss der Fehler durch eine fahrlässige Handlung eines bestimmten Mitarbeiters nachweislich dokumentiert und sogar schriftlich eingestanden sein. Zudem sind nicht alle Arten von Retaxationen abgedeckt – beispielsweise solche, bei denen der Schaden aus bloßer Leichtgläubigkeit entstand.

Auch das Thema Haftung gewinnt an Brisanz. Denn nicht selten werden auch Praxen geschädigt, deren Stempel offenbar gestohlen oder täuschend echt nachgeahmt wurden. Für sie steht der Ruf auf dem Spiel, auch wenn sie objektiv keine Schuld trifft. Die Praxis ist oft gezwungen, neue Stempel zu beschaffen und die internen Abläufe zu überprüfen.

Die Polizei hat die Ermittlungen im aktuellen Fall aufgenommen. Es wird geprüft, ob es sich um eine Einzeltat oder ein strukturiertes Vorgehen handelt. Die kriminelle Energie hinter den professionellen Fälschungen lässt auf organisierte Tätergruppen schließen, die gezielt Apotheken auskundschaften und Präparate auf dem Schwarzmarkt absetzen.

Für Apothekenbetreiber ergibt sich daraus ein klarer Handlungsauftrag: Interne Abläufe müssen geschärft, Mitarbeitende regelmäßig geschult und der Versicherungsschutz auf den neuesten Stand gebracht werden. Auch der politische Apparat ist gefragt. Gefordert wird ein besseres Frühwarnsystem, eine digitale Schnittstelle zu Arztpraxen zur Authentizitätsprüfung und eine zentralisierte Datenbank zur Meldung verdächtiger Fälle. Denn klar ist: Im derzeitigen System tragen Apotheken die Hauptlast – und das oft völlig allein.

Kommentar:

Die Zunahme professionell gefälschter Rezepte markiert eine neue Eskalationsstufe im Spannungsfeld zwischen Versorgungsverantwortung und Haftungsrisiko. Was früher als seltene Ausnahme galt, ist heute Bestandteil des Apothekenalltags. Und es ist keine bloße Dokumentenfrage mehr – sondern eine Systemschwäche.

Apotheken fungieren in dieser Situation als letzte Kontrollinstanz. Sie müssen zwischen echtem Rezept und täuschend echter Fälschung entscheiden, während vor ihnen ein Patient steht – vielleicht krank, vielleicht kriminell. Diese Verantwortung ist kaum noch zu tragen, zumal im Hintergrund juristische Fallstricke lauern. Der wirtschaftliche Druck, die Sorge vor Regress, die Unsicherheit bei der Bewertung – sie alle lasten auf dem Personal. Dass immer mehr Apotheken unter diesen Bedingungen überlastet sind, ist kein Zufall.

Versicherungen können einen gewissen Schutz bieten. Doch der Glaube, dass eine Retax-Versicherung alle Risiken abdeckt, ist trügerisch. Wer seine Police nicht regelmäßig überprüft, wer nicht die konkreten Ausschlüsse kennt oder wer sich auf scheinbare Standards verlässt, wird im Ernstfall enttäuscht – und zahlt selbst.

Gleichzeitig braucht es ein Ende der organisierten Verantwortungslosigkeit. Wenn ein Rezept mit einem gestohlenen Praxisstempel vorliegt, dürfen weder Apotheke noch Praxis allein die Konsequenzen tragen. Es braucht digitale Prüfmechanismen, strukturierte Meldewege und eine klare institutionelle Unterstützung. Nur so kann verhindert werden, dass das Vertrauen in die Integrität des Systems langfristig zerstört wird.

Von Engin Günder, Fachjournalist

Kleinbetriebe aufgepasst » Einfach Zeiterfassung von ISGUS

Source: Deutsche Nachrichten
Die ZEUS® Zeiterfassung von ISGUS ist die perfekte Lösung für Kleinbetriebe, die eine einfache und zuverlässige Methode zur Erfassung von Arbeitszeiten suchen. Mit dieser innovativen Software können Sie die Zeit Ihrer Mitarbeiter effizient verwalten und so Ihre Produktivität steigern.

Die heutige Arbeitswelt verändert sich ständig, und mit der ZEUS® Zeiterfassung sind Sie bestens gerüstet, um den Herausforderungen des New Work Konzepts gerecht zu werden. Durch eine präzise Erfassung der Arbeitszeiten ermöglicht Ihnen die Software eine optimale Planung Ihrer Ressourcen und sorgt dafür, dass Ihre Mitarbeiter Aufgaben flexibel erledigen können.

Insgesamt ist die ZEUS® Zeiterfassung von ISGUS die ideale Lösung für Kleinbetriebe, die ihre Arbeitszeiten effizient verwalten möchten. Mit ihrer benutzerfreundlichen Oberfläche und den umfangreichen Funktionen bietet Ihnen diese Software alles, was Sie für eine erfolgreiche Zeiterfassung benötigen. Das Ganze geht natürlich auch mobile über die App, jederzeit und von überall. Überzeugen Sie sich selbst von den Vorteilen der ZEUS® Zeiterfassung und steigern Sie Ihre Produktivität und Mitarbeiterzufriedenheit.

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WISSEN UND TOOLS

AmdoSoft veröffentlicht b4 Version 7.8

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Mit der neuen b4 Version 7.8 erweitert AmdoSoft seine Automatisierungsplattform um zahlreiche leistungsstarke Funktionen. Das Update bringt mehr Flexibilität, verbesserte Steuerungsmöglichkeiten für Bots und eine intuitive, KI-gestützte Automatisierung.

Scheduled Jobs jetzt vollständig als b4 Objekte integriert

Ein zentrales Highlight des Releases ist die vollständige Umwandlung geplanter Aufgaben (Scheduled Jobs) in eigenständige b4 Objekte. Die bisherige Perspektive „Schedule Report Manager“ wurde entfernt, alle geplanten Tasks werden nun zentral über den „Scheduled Jobs Manager“ verwaltet. Berichte und andere Jobs lassen sich direkt aus dem Graphical Rules Editor (GRE) starten – entweder planmäßig oder „On Demand“. Ein neuer Filter für den Objekttyp „Reports“ erleichtert zudem die Suche und Organisation.

Bot-Ausführung per Tastenkombination pausieren

RPA-Entwickler haben nun die Möglichkeit, Checkpoint-Ausführungen während einer laufenden Bot-Session mit der Tastenkombination STRG+ALT+P zu pausieren, fortzusetzen oder zu beenden. Dies ist besonders hilfreich für das Debugging oder sicheres Testen, wenn Prozesse vom erwarteten Ablauf abweichen. Diese neue Funktion ersetzt bisherige, weniger zuverlässige Methoden wie das erzwungene Beenden über das System-Tray, das mitunter zu ungewollten Interaktionen mit der Konsole führte.

AI Action Builder – Automatisierung per Chat erstellen

Ein weiterer Meilenstein ist der neue AI Action Builder, mit dem benutzerdefinierte Automatisierungsaktionen über eine integrierte Chat-Oberfläche erstellt werden können. Alle Chatverläufe werden direkt als Teil der Aktion gespeichert, sodass auch Nutzer ohne Programmierkenntnisse einfach und nachvollziehbar Automatisierungen entwickeln können.

Erweiterte Benutzerfreundlichkeit und neue Funktionen

Version 7.8 bringt eine Vielzahl von Verbesserungen, die sowohl die Bedienbarkeit als auch die Leistungsfähigkeit der Plattform steigern:

• Unendliche Schleifen im GRE: Durch Eingabe von „-1“ im Feld „Max Retries“ des Loop      Branch-Elements wiederholt sich eine Aktion unbegrenzt, bis eine definierte Bedingung erfüllt ist. Dies ist ideal für dauerhafte oder langlaufende Prozesse. Ein Tooltip im Editor liefert eine klare Anleitung direkt am Eingabefeld.
• Erweiterte Mehrsprachigkeit: Im Rahmen der laufenden Internationalisierungsmaßnahmen wurden weitere systemseitige Dialoge und Labels – u. a. aus Eclipse-Komponenten wie „Perspektive zurücksetzen“ oder „Einstellungen“ – übersetzt. Das sorgt für mehr Konsistenz und Benutzerfreundlichkeit in verschiedenen Sprachumgebungen.
• Intelligente Toleranz & Bild-Priorisierung: Optimierungen bei der Checkpoint-Verarbeitung verbessern die Bild- und Toleranzerkennung deutlich und führen zu einer schnelleren, zuverlässigeren und stabileren Ausführung – selbst unter variierenden Bildschirmbedingungen.
• Sicheres Herunterfahren des Controllers: Der b4 Controller wird jetzt beim Herunterfahren des Systems automatisch ordnungsgemäß beendet. Dies schützt die Datenintegrität und erhöht die Betriebssicherheit.
• Upgrade auf Tomcat 10: Durch die Migration auf Apache Tomcat 10 profitieren Anwender von verbesserter Performance, mehr Sicherheit und zukunftssicherer Kompatibilität.

Fazit

Mit Version 7.8 liefert AmdoSoft ein durchdachtes Update seiner Automatisierungsplattform b4, das technische Leistungsstärke mit Benutzerfreundlichkeit verbindet. Unternehmen erhalten damit noch mehr Möglichkeiten, ihre Prozesse effizient, sicher und intelligent zu automatisieren.

Von Theorie zu handfesten Resultaten: KI-Agenten zeigen echte Use Cases – und das Profitfenster schließt sich schnell

Source: Deutsche Nachrichten
Die Ausgangslage ist klar: Unternehmen, die im KI-Jahr 2024 noch glauben, sie könnten Innovation delegieren, bekommen von Tech-Pionieren wie Oliver Schulze von agorum® Software GmbH vorgeführt, wie brutal der Rückstand in wenigen Monaten wachsen kann. Die Szene verändert sich atemberaubend: Während klassische Digitalisierungsprojekte oft in Aktenbergen und Mittelmaß enden, arbeiten moderne KI-Agenten längst leise im Maschinenraum – als unsichtbare, autonome Kollegen, die Ziele verfolgen und Prozesse automatisieren, so effizient wie nie.

Vom Hype zur gelebten Produktivität: KI-Agenten, das Rückgrat der Automatisierung

Seit ChatGPT & Co. in Büros und Unternehmen Einzug gehalten haben, scheint die Produktivitätsgrenze neu gezogen. Doch der wahre Effizienzsprung bleibt vielen verborgen: Denn die eigentliche Wertschöpfung entsteht dort, wo KI nicht nur Stichworte beantwortet, sondern eigenständig agiert – als Agent. Anders als klassische Chatbots erledigen KI-Agenten nicht nur Aufgaben, sie analysieren, planen, handeln, lernen. Sie recherchieren, bereiten Daten auf, treffen Entscheidungen, ziehen Informationen aus heterogenen Quellen zusammen und produzieren Ergebnisse, statt Endlosdialoge.

Ein Beispiel, wie es im aktuellen agorum® Webinar „KI-Agenten im Realbetrieb: Wie agorum core Unternehmen 100-fach effizienter macht“ eindrucksvoll demonstriert wird: Die Anfrage eines Kunden nach zehn Jahren Wartungsrechnungen – früher handgemacht, über Abteilungen, nach viel Sucherei. Heute? Fünf Minuten, ein KI-Prompt, die Agenten recherchieren, aggregieren, verschicken. Prozessdauer: Von drei Stunden auf fünfzehn Minuten. Gedanken daran, ob dabei Fehler gemacht oder Daten verloren gehen könnten? Vergangenheit – und zwar messbar.

Effizienz ist kein Zufall, sondern Architektur

Warum kann Software wie agorum core „fliegen“? Die Antwort steckt in der Architektur: Das Digital Toolkit bildet Daten und Prozesse zentral ab, macht aus Insellösungen ein skalierbares Kraftwerk. Egal ob On-Prem, Private- oder EU-Cloud – die Informationsbasis bleibt konsistent, versioniert und revisionssicher, von E-Mails über Tickets bis zu ERP-Daten. Die Daten werden zum Fundament, auf dem KI ihre Stärken ausspielen kann. Denn ein „Large Language Model“ ohne diesen Kontext bleibt Karaoke: Es singt zwar – aber selten das richtige Lied.

Hier werden KI-Agenten dank klarer Datenstruktur und sauberer Metadaten zum Autopiloten für Routinetätigkeiten, zur Prozessintelligenz. Ein Chief AI Agent verteilt Aufgaben im Hintergrund, Klon-Agenten skalieren spontan hoch, ein Feedback-Loop minimiert Fehler um bis zu 90 Prozent. Vom Meeting-Protokoll über Adressanlage bis hin zu aufbereiteten Controlling-Auswertungen entsteht so mehr als nur Automation: Es ist echte digitale Transformation, die Unternehmen Zeit verschafft, um am Markt vorn zu bleiben.

Die neue Währung: Tempo, Datenhoheit, Innovationsspielraum

Alte Versprechen der Digitalisierung lauteten oft: Weniger händische Arbeit, bessere Entscheidungen, mehr Freiraum fürs Kerngeschäft. In der Realität waren viele IT-Projekte teuer, langsam, komplex – und zwangen Menschen, sich an Softwareprozesse anzupassen, statt umgekehrt. Mit KI-Agenten auf solider, europäischer Datenbasis, wie sie bei agorum® realisiert wird, dreht sich das Spiel. Hier verlieren Stamm- und Prozessdaten nie ihre Souveränität – kein Vendor-Lock-in, keine spätabendlichen Security-Bauchschmerzen. Flexibilität wird zum Produktmerkmal, LLM-Wechsel oder neue Use Cases sind nur noch ein Klick entfernt.

Und das Budget? Verschiebt sich spürbar: Gemäß Digitalexperten kann der Pflege- und Wartungsaufwand massiv reduziert werden – was im Alltagsgeschäft wertvolle Ressourcen für Innovationen freisetzt. Unternehmen, die jetzt zögern, verschenken diesen Return-on-Investment nicht in ferner Zukunft, sondern ab Tag eins.

Handeln, bevor der Damm bricht

Noch diskutieren viele Geschäftsführer, wie KI in ihre Prozesse passt – die echte Herausforderung: Wie lange können sie es sich leisten, nicht offensiv zu handeln? Wer KI-Agenten als digitale Kollegen integriert, hat künftig einfach einen Gang mehr – auf Rüstzeiten, E-Mail-Chaos und Datenrecherche-Ping-Pong kann da niemand mehr warten.

Die nächste Komplexitätsstufe steht schon vor der Tür: Agenten-Schwärme, die in Teams arbeiten, 24/7, spezialiserte Aufgaben autonom abarbeiten. „Spring jetzt“, mahnt das agorum® Team. Tatsächlich ist der Einstieg so niedrig wie noch nie – das Onboarding einer Lösung dauert keine Monate mehr, sondern beginnt im Kennenlerngespräch, gefolgt von Live-Demo und direktem Go-Live. Und die großen Hürden? Schrumpfen auf Bordsteinkanten-Niveau.

Fazit: Wer jetzt Mut zur Umsetzung zeigt, gibt den Takt an

KI-Agenten sind längst Realität – und das nicht als Pilotprojekt, sondern im produktiven Einsatz, quer durch Branchen und Anwendungsfälle. Unternehmen, die sich jetzt für die Integration entscheiden, sichern sich ein Vielfaches an Produktivität, Kontrolle und Innovationskraft. Es gibt wenige Felder, auf denen die Schere zwischen Vorreitern und Zögerern schneller aufgeht.

Am Schluss bleibt die Frage: Wer lenkt in Ihrem Unternehmen schon heute mit digitalen Agenten – und wer lässt sich noch von gestern ausbremsen? Die Antwort entscheidet, wie der nächste Effizienzsprung ausfällt.

Zwei statt vier Inspektionen pro Jahr: Entwurf zur DIN VDE 0833-1 sorgt für Diskussionen in der Brandschutzbranche

Source: Deutsche Nachrichten
Die geplanten Änderungen der Norm DIN VDE 0833-1, die zentrale Anforderungen für Brandmeldeanlagen regelt, stoßen derzeit auf zunehmende Kritik aus Fachkreisen.
Der aktuelle Norm-Entwurf sieht unter anderem vor, die jährlichen Inspektionen an Brandmeldeanlagen von bisher vier auf lediglich zwei zu reduzieren.
Experten aus dem Bereich Brandschutz und Sicherheitstechnik zeigen sich besorgt – nicht zuletzt, weil der Entwurf ohne nennenswerte Einbindung der Praxis zustande gekommen sein soll.

„Diese Art von stiller Reform betrifft alle, aber kaum jemand spricht darüber“, heißt es in einem aktuellen Aufruf der Unternehmensberatung Wenzel.
Das Unternehmen ruft Fachkräfte und Errichter aus der Brandschutzbranche dazu auf, sich aktiv mit dem Entwurf auseinanderzusetzen und gegebenenfalls fristgerecht Einspruch einzulegen.
Die Frist dafür endet am 31. Mai 2025.

„Nicht einfach hinnehmen“ – Plattform für gemeinsamen Einspruch:

„Brandschutz To Go“: Die neue Community für alle, die mitreden wollen

Mitten in der Diskussion um die neue DIN VDE 0833-1 startet jetzt eine zentrale Anlaufstelle für alle, die im Brandschutz aktiv sind: „Brandschutz To Go“ auf Skool.

Ob du Fachplaner, Errichter oder einfach engagiert in der Branche bist – hier bekommst du Einblick in aktuelle Entwicklungen, kannst dich mit anderen Profis vernetzen und vor allem: mitreden, bevor andere entscheiden.

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Du willst nicht, dass Normen über deinen Kopf hinweg geändert werden?

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Mach den ersten Schritt – gemeinsam geht mehr.

Branche im Wandel – und wer redet mit?

Die aktuelle Entwicklung wirft eine grundsätzliche Frage auf: Wer gestaltet die Zukunft der Brandschutzstandards – und in wessen Interesse?

Während Normungsprozesse oft technisch und fern des Alltags ablaufen, betrifft ihre Umsetzung die Arbeit Tausender Fachkräfte unmittelbar.
„Es geht nicht darum, Veränderungen grundsätzlich zu blockieren“, so ein Vertreter der Initiative, „sondern darum, dass sie sinnvoll, praxisnah und unter Einbezug aller Beteiligten gestaltet werden.“

Ob sich die Stimmen aus der Branche in den verbleibenden Tagen noch bündeln lassen, bleibt offen. Sicher ist: Der Entwurf zur DIN VDE 0833-1 wird nicht nur technische, sondern auch politische und wirtschaftliche Debatten anstoßen – spätestens, wenn die Norm in Kraft tritt.

Zuzahlung, Packung und Haftung verschärfen den Stückelungskonflikt

Source: Deutsche Nachrichten
Retaxationen sind für Apotheken längst nicht mehr bloß ärgerliche Einzelfälle, sondern ein strukturelles Risiko. Besonders perfide wird es, wenn sie aus gesetzlich erlaubtem Handeln resultieren – etwa bei der Stückelung von Arzneimitteln infolge eines Lieferengpasses. Was das ALBVVG ausdrücklich gestattet, verwandelt sich in der Abrechnungspraxis zur Haftungsfalle. Krankenkassen verlangen Zuzahlungen pro abgegebener Packung, selbst wenn laut Gesetz eine einmalige Beteiligung ausreichen würde. Wer im Sinne der Patientenversorgung handelt und korrekt dokumentiert, wird dennoch wirtschaftlich sanktioniert. In dieser Gemengelage wird eine Vermögensschadenversicherung zum strategischen Muss: Sie schützt vor Retaxverlusten, die nicht auf Fehler, sondern auf Systemwidersprüche zurückgehen. Apothekenbetreiber sollten diesen Schutz nicht länger als freiwillige Ergänzung betrachten, sondern als Teil ihrer ökonomischen Grundversorgung. Denn ohne klare Absicherung wird aus jeder Rezeptur ein betriebswirtschaftliches Risiko – ungeachtet pharmazeutischer Sorgfalt oder rechtlicher Konformität.

Die zunehmenden Lieferengpässe bei Arzneimitteln stellen Apotheken vor tägliche Herausforderungen. Um die Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten sicherzustellen, greifen viele Apotheken auf gesetzlich vorgesehene Ausnahmeregelungen zurück – etwa auf die sogenannte Stückelung, also die Abgabe mehrerer kleinerer Packungen anstelle der verordneten Originalgröße. Möglich macht dies das ALBVVG, das Apotheken bei Engpässen explizit erlaubt, Abweichungen von der ursprünglichen Verordnung vorzunehmen, sofern die Gesamtwirkstoffmenge gleich bleibt. Was politisch als Versorgungssicherung gedacht ist, wird in der Praxis jedoch zunehmend zum wirtschaftlichen Risiko.

Denn während die Abgabe korrekt dokumentiert und rechtlich gedeckt ist, fordern viele Krankenkassen nachträglich zusätzliche Zuzahlungen – oder retaxieren die gesamte Verordnung, wenn diese nicht pro abgegebener Packung abgerechnet wurde. Die Apotheken geraten damit in eine faktische Zwickmühle: Entweder sie verlangen von ihren Patientinnen und Patienten mehrfach Zuzahlung und riskieren damit eine unzulässige Mehrbelastung – oder sie halten sich an die gesetzlich vorgesehene Regelung und erleiden im Zweifel eine komplette Retaxation. Besonders betroffen sind Betriebe, die aus Verantwortung handeln und die Patient:innenversorgung priorisieren – ohne jede Rückendeckung im System.

Die wirtschaftlichen Folgen dieser Retaxationen sind enorm. Je nach Präparat können einzelne Rückforderungen vier- bis fünfstellige Beträge erreichen. Noch dramatischer ist die Praxis, bei der Krankenkassen bei erkannten formalen Abweichungen ganze Serien von Abgaben retaxieren. Dies betrifft insbesondere Apotheken mit hohem Rezeptdurchsatz oder mit spezialisierten Versorgungsprofilen. Der Verdacht: Wer ein bestimmtes Vorgehen mehrfach anwendet, gerät unter Generalverdacht systematischer Fehlabrechnung. Die betroffenen Apotheken stehen damit nicht nur vor finanziellen Verlusten, sondern auch vor einer tiefen Vertrauenskrise gegenüber den Kassen.

Der gesetzlich gewollte Handlungsspielraum verliert in dieser Gemengelage jede Wirkung. Das ALBVVG suggeriert Flexibilität – doch das GKV-System verneint diese Realität auf Abrechnungsebene. Der gesetzestreue Apotheker wird so zum haushaltsfremden Risikofaktor. Statt Planungssicherheit herrscht Unberechenbarkeit. Der wirtschaftliche Druck auf Apotheken wächst – insbesondere auf kleine, inhabergeführte Betriebe im ländlichen Raum, die nicht auf Rücklagen zurückgreifen können. Wer heute eine Apotheke führt, muss nicht nur versorgen, sondern sich gegen ein System absichern, das trotz politischer Absichtserklärungen nach anderen Logiken funktioniert.

Eine entscheidende Rolle spielt deshalb die gezielte Absicherung über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Diese greift dort, wo Retaxationen zu finanziellen Schäden führen – vorausgesetzt, die Abgabe erfolgte rechtmäßig und nachvollziehbar dokumentiert. Die Versicherung übernimmt im Schadensfall nicht nur die wirtschaftliche Kompensation, sondern bietet auch juristische Unterstützung in der Auseinandersetzung mit den Krankenkassen. Damit wird sie zur tragenden Säule eines modernen Risikomanagements in der Apotheke.

Doch viele Betriebe sind bislang nicht ausreichend abgesichert. Vielfach fehlt das Bewusstsein für die strukturelle Gefährdung, die aus administrativer Auslegung von Kassenseite erwächst. Während klassische Betriebsausfallversicherungen nur bei technischen oder personellen Ausfällen greifen, ist die Vermögensschadenversicherung gezielt auf systemisch bedingte Abrechnungsrisiken zugeschnitten – ein Aspekt, der angesichts der aktuellen Entwicklung nicht länger ignoriert werden kann.

Die Verantwortung liegt jedoch nicht allein bei den Apotheken. Auch das Gesundheitssystem muss sich fragen lassen, warum gesetzlich erwünschte Versorgungslösungen in der Praxis zu wirtschaftlicher Bestrafung führen. Solange es keine einheitlichen Vorgaben zur Umsetzung der ALBVVG-Stückelungsregel gibt, bleibt der Rückgriff auf Versicherungsschutz für viele Apotheken der einzige Weg, sich gegen existenzielle Retaxrisiken zu wappnen. Apotheken, die Versorgung sichern, dürfen nicht länger dafür haftbar gemacht werden, dass das System seine eigene Flexibilität nicht anerkennt.

Kommentar:

Die gegenwärtige Praxis der Retaxation bei Stückelungen offenbart ein systemisches Missverhältnis zwischen gesetzlicher Norm und realwirtschaftlicher Umsetzung. Dass eine Apotheke für exakt das Verhalten sanktioniert wird, das gesetzlich ausdrücklich erlaubt ist, stellt einen fundamentalen Bruch des Rechts- und Vertrauensprinzips dar. Es ist nicht nur absurd, sondern gefährlich, dass die gelebte Versorgungspraxis in Form der Stückelung – in medizinischer wie juristischer Hinsicht sachgerecht – von den Krankenkassen in Form von Retaxationen unterlaufen wird. Dieser Widerspruch lähmt nicht nur die operative Effizienz der Apotheken, sondern zersetzt das Fundament partnerschaftlicher Zusammenarbeit im Gesundheitswesen.

Der eigentliche Skandal liegt jedoch nicht in der Existenz von Retaxationen, sondern in ihrer systemischen Struktur: Sie basieren auf der asymmetrischen Machtverteilung zwischen Apotheken und Kassen. Während erstere gesetzestreu, versorgungsorientiert und unter hohem wirtschaftlichem Druck arbeiten, verfügen letztere über Ermessensspielräume, die sie zunehmend repressiv auslegen. Das erzeugt eine Dynamik, in der Apotheken gezwungen sind, sich weniger an Versorgungsrealität und medizinischer Angemessenheit zu orientieren als an potenziellen Abrechnungsfolgen. Die Folge: Defensive statt offensive Versorgung, Bürokratie statt pharmazeutischer Kompetenz.

Wenn in diesem Kontext Vermögensschadenversicherungen zur betrieblichen Notwendigkeit werden, ist das kein Zeichen unternehmerischer Vorsicht, sondern systemischer Verzweiflung. Es zeugt davon, dass Apotheken nicht mehr auf die Verlässlichkeit gesetzlicher Regelungen vertrauen können – und sich stattdessen gegen die Auslegungshoheit der Kostenträger absichern müssen. Das ist ein Armutszeugnis für ein System, das in seiner Rhetorik auf Versorgungssicherheit pocht, in der Praxis aber strukturelle Unsicherheit produziert.

Eine funktionierende Gesundheitsversorgung benötigt verlässliche Rahmenbedingungen. Dazu gehört auch, dass gesetzliche Ausnahmeregelungen – wie die Stückelung im ALBVVG – nicht zur Retaxfalle werden dürfen. Wenn das GKV-System weiterhin auf ökonomische Kontrolle statt partnerschaftliche Koordination setzt, droht nicht nur eine wirtschaftliche Destabilisierung der Apothekenlandschaft, sondern auch ein nachhaltiger Vertrauensverlust in das gesamte System der gesundheitlichen Daseinsvorsorge. Die Politik muss endlich anerkennen, dass nicht nur Gesetze, sondern auch deren praktische Durchsetzbarkeit über die Qualität der Versorgung entscheiden. Und die Kassen müssen sich fragen, wie lange sie noch mit dem Prinzip des formalistischen Erstattungsentzugs operieren können, bevor der Versorgungsauftrag auf der Strecke bleibt.

Von Matthias Engler, Fachjournalist

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Multifunktionaler DC-Leistungsschalter mit dem German Innovation Award 2025 ausgezeichnet

Source: Deutsche Nachrichten
Gleichstromtechnologie ist der Schlüssel für die nachhaltige Energieversorgung der Zukunft. Der DC-Leistungsschalter Contactron ELR HDC von Phoenix Contact wurde jetzt ausgezeichnet mit dem German Innovation Award 2025 als „Winner“ in der Kategorie „Excellence in Business to Business – Electronic Technologies”. Der German Innovation Award prämiert innovative Produkte, Projekte und Pionierleistungen, die das Leben und die Welt in allen Bereichen verbessern. Der Award bietet diesen Ideen eine große Bühne für Zukunftspotenziale.

Keine Energiewende ohne Gleichstrom: Deshalb unterstützt Phoenix Contact die Technologie und treibt sie mit zukunftweisenden Produkten voran. Ein Beispiel ist der Leistungsschalter ELR HDC, der hohe DC-Lasten schützt und überwacht. Darüber hinaus sorgt die moderne Halbleitertechnologie des Geräts in Kombination mit bewährten DC-Relais für ein lichtbogenfreies Schalten von maximal 55 A bei bis zu 810 V. Im Betrieb kontrolliert der Leistungsschalter die wichtigsten Parameter und stellt sie für die Datenerfassung bereit. Überschreitet der Betriebsstrom den eingestellten Maximalwert, schaltet Contactron ELR HDC zeitlich verzögert oder im Fall eines Kurzschlusses schnell ab. Gleiches gilt im Fall einer Unter- oder Überspannung im Eingang. Der Leistungsschalter lädt Kapazitäten im Ausgang auf die Eingangsspannung vor, sodass während des Einschaltens Stromspitzen vermieden werden. Zudem verfügt Contactron ELR HDC über einen digitalen Ein-/Ausgang sowie eine Kommunikationsschnittstelle zur Einbindung in Netzwerkumgebungen. Das Gerät wird in Gleichstromnetzen überall dort eingesetzt, wo ein Energieaustausch zwischen Quellen, Verbrauchern und dem Netz selbst erforderlich ist – an sogenannten DC-Abzweigen.